DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtProbezeit

Verlängerte Probezeit

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Verlängerte Probezeit

Hallo zusammen,

meine Probezeit (Vertrieb) geht diesen Monat zu Ende und mein direkter Vorgesetzter hatte bisher keine Beanstandungen - also zufrieden. Jetzt ist die Situation eingetreten, dass sein Vorgesetzter ihm doch stark empfohlen hat, mit mir eine verlängerte Probezeit von 3 Monaten zu vereinbaren. Den zugesagten Dienstwagen bekomme ich allerdings schon, da vertraglich ausgemacht mit Beendigung der eigentlichen Probezeit. Mein direkter Vorgesetzter meinte auch, dass sie (also mein Team und er eingeschlossen) sehr froh sind, dass sie mich haben. Er hat mir aber empfohlen, um aus der Schusslinie seines Vorgesetzten zu kommen, eine verlängerte Probezeit annehmen soll.

Es ist noch zu sagen, dass das Unternehmen indem ich tätig bin gerade einen tiefgreifenden Veränderungsprozess durchmacht (u.a. will Mutterfirma will Tochterfirma stark an sich binden und Prozesse vereinheitlichen). Die Tochterfirma hat Niederlassungen, wo bisher die Leiter (mein Chef) sehr autark agieren können, was auch die Personalfragen angeht, jetzt aber der Kontrolleinfluss der Muttergesellschaft bis in die Niederlassungen massiv zunehmen soll.

Was meint ihr dazu? Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

Was meine ich dazu:
Da soll Personal abgebaut werden und die wollen mit der verlängerten Probezeit Deinen Namen auf der "müsste/könnte/sollte-(zuerst)-weg"-Liste belassen. - Sieh zu, dass Du einen Plan A und Plan B hast wenn die Kündigung kommt. Für den Fall dass Du die Probezeitverlängerung nicht unterschreibst kann es noch diesen Monat passieren.

Wenn Du unterschreibst, dann nur gegen Gehaltsplus wegen der vorgenannten Begründung/Vermutung/Befürchtung.

ähnliche Erfahrungen?
Ja, in der gleiche Situation gewesen und bei mir kam die Kündigung in der letzten Woche der verlängerten Probezeit. Ich hatte für die Verlängerung eine Gehaltsanpassung gefordert und bekommen. - Parallel schon nach neuem Job umgeguckt.

antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

Wir sprechen von Ende Juni? Üblicherweise hast Du eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. oder zum Monatsende während der Probezeit.

Ich würde dem Braten auch nicht trauen:

  • Erbitte dir Bedenkzeit bis Montag
  • Am Montag stelle Forderungen für die Verlängerung der Probzeit
  • Das ganze streckst du dann möglichst bis Ende der Woche oder wirst wenn es Hart auf Hart kommt ein zwei Tage krank damit sind sie über die Frist drüber

Parallel dazu würde ich gleich mal anfangen, etwas Neues zu suchen.

antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

ich kann den Vorpostern nur zustimmen. Ich glaube eher, dass dein direkter Vorgesetzer aus der Schusslinie seines Chefs kommen will, weil dieser auch Vorgaben zu erfüllen hat.

antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

"und mein direkter Vorgesetzter hatte bisher keine Beanstandungen - also zufrieden."

Keine Beanstandungen = zufrieden kann ein Trugschluss sein.

Und die Verlängerung der Probezeit mit Druck von oben zu argumentieren ist so eine Sache. Bei unangenehmen Entscheidungen argumentieren Vorgesetze gerne damit.
Am Ende der verlängerten Probezeit heißt es dann "von oben" wurde entschieden, dass alle Leiharbeiter, befristet Angestellten und die mit Probezeit gekündigt werden müssen wegen Umstrukturierungen. Dein Chef (Team eingeschlossen) hätten dich sehr gerne behalten, aber leider kann er nichts machen.

Kurzum: Bei mir würden hier ALLE Alarmglocken klingeln.

Gehaltsforderungen für den Zeitraum der verlängerten Probezeit zu fordern ist albern, aber parallel um einen neuen Job schauen solltest du UNBEDINGT.
Sonst stehst du in 3 Monaten mit nichts da und hast ggf. nichtmal Anspruch auf ALG1.

antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

Ich darf (so wie wahrscheinlich die meisten hier) keine rechtliche Beratung geben, aber aus meinem Arbeitsrecht-Vorlesungen meine ich folgendes in Erinnerung zu haben:

Sofern keine Befristung vereinbart wurde, befindest Du Dich nach sechs Monaten in Deinem unbefristeten Arbeitsverhältnis und es gelten für Dich der gesetzliche Kündigungsschutz. Probezeit ist hier unerheblich.

M.E. kannst Du die Probezeitverlängerung unterschreiben. Sollte während der verlängerten Probezeit eine Kündigung seitens des AG ausgesprochen werden, hast Du ziemlich gute Karten.

Konsultiere aber auf jeden Fall einen Arbeitsrechtler.

antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

Ich würde auch kein höheres Gehalt fordern. Dann bist du nur noch mehr in der Zielscheibe.

Du solltest die verlängerte Probezeit unterschreiben und sofort anfangen dich zu bewerben. Bei dem ersten guten Angebot würde ich dann zuschlagen und weg bist du. Sonst läufst du Gefahr bald arbeitslos zu sein. Zudem kannst du in der Probezeit sicher einfacher kündigen.

Mir haben sie auch immer wieder gesagt wie zufrieden die mit mir sind und am letzten Tag kam dann die Kündigung. Noch 3 Tage vorher wurde mir vom Chef gesagt, dass die Probezeit kein Problem ist. Also nicht trauen!

antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

Vorgesetzte lernen in den meisten Firmen in Führungsseminaren (oder ähnlich bezeichnet) was sie ihren Arbeitsbienen zu erzählen haben. Daher wär ich da vorsichtig.

Sowohl uns, als auch allen Nachbargruppen, wird von den jeweiligen Gruppenleitern immer erzählt, dass wir ganz tolle Arbeit leisten, naürlich besser als die anderen Gruppen, und er dafür kämpft, dass dies honoriert wird. Leider sieht der Abteilungsleiter das angeblich noch nicht, daher gibt es noch keine Beförderungen, aber wenn wir weiter so toll arbeiten, sollte das klappen. Komisch, dass das jeder Gruppe erzählt wird. Mindestens eine sollte doch unterdurchschnittlich sein...

Was ich an dem Beispiel von uns zeigen will, sind die Ähnlichkeiten zu deinem Fall:

  • schmeicheln ("tolle Arbeit"), zur Motivation
  • die Schuld für schlechte Dinge auf die Hierarche schieben ("ich steh ja auf eurer Seite, aber die anderen lassen mich nicht")
antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

Allgemein: Warum wird denn überhaupt eine Verlängerung in Erwägung gezogen? Das würde doch eh nur Geld kosten, wenn man eh vor hat, sich vom MA zu trennen....

antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

Ich wäre vorsichtig, mich krampfhaft (über Tricks) in einem Unternehmen einzunisten, dass mich evtl nicht haben möchte. Selbst wenn es gelingt, ist das für die weitere Zeit wohl ein denkbar schlechter Start.

Daher, wenn du wirklich von dem Unternehmen überzeugt bist und eine Zukunft dort siehst, nimm das Angebot zu einem Arbeitsanwalt und danach ggf. an (schick evtl. in Ruhe ein paar Bewerbungen ab, zur Sicherheit).

Wenn das Unternehmen dann doch noch kündigt, kannst du immer noch deine juristischen Optionen erneut prüfen lassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

Du solltest einen Plan A und einen Plan B entwickeln...

antworten
WiWi Gast

Re: Verlängerte Probezeit

Nimm es an, denn sonst bist du raus. Wenn sie dir dann am Ende der "neuen Probezeit" die Kündigung geben, dann gehst du zum Anwalt. Meines Wissens nach ist so was nämlich rechtlich unwirksam. Schreibe Bewerbungen. Wenn du dann was gefunden hast und dann die Kündigung selbst einreichst, wird man evtl. fragen, warum du denn gehst: und dann kannst du ganz entspannt, freundlich aber bestimmt, mitteilen, dass du keine Lust auf solche Spielchen hast.

antworten

Artikel zu Probezeit

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Gute Chance, die Probezeit zu bestehen

Die Probezeit ist für neue Mitarbeiter kein großer Unsicherheitsfaktor. Zu diesem Ergebnis kommt die personal total AG in einer Studie.

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Antworten auf Verlängerte Probezeit

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 12 Beiträge

Diskussionen zu Probezeit

20 Kommentare

Kündigung Probezeit?

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 12.01.2020: Da muss ich dir zu 100% zustimmen. Berufserfahrung schlägt meistens auch Auslandser ...

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht