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Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

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WiWi Gast

Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Hallo, kennt sich hier jemand mit dem o.g. Tarifvertrag aus? Es geht mir um Eingruppierung.
Ich habe einen Master Abschluss, würde ich damit in die EG 13 reinkommen?

Man berücksichtigt (angeblich) auch die Berufserfahrung. Die Stelle ist in einer Steuerabteilung (Konzern). Ich habe Berufserfahrung in Steuern aus einer WP-Gesellschaft. Würde es meine Berufserfahrung berücksichtigt oder fange ich wie ein Berufseinsteiger mit der Stufe 1 an?

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Für die Eingruppierung ist der Abschluss leider unerheblich. Vielmehr wird nach den Aufgaben und somit der Bewertung der Stelle eingestuft. im TV-V wäre aber bspw. E11 und E12 mit Anerkennung der Arbeitserfahrung auch schon recht attraktiv. Stufe 2 ist immmer möglich, alles andere kann durch Vorweggewährung ermöglicht werden.

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Ja, dann muss ich auf EG 12 Stufe 2 hoffen. Kann man das sonst noch verhandeln, falls ich zur EG 12 Stufe 1 eingruppiert werde (das entspricht etwa EG 13 Stufe 1)?

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Oder eine andere Frage; ist es möglich, dass das Unternehmen mich für die Stufe 2 (freiwillig) zuordnet oder die 2. Stufe muss man schon verhandeln?

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Stufe 2 ist immer Verhandlungssache. Bei den weiteren Stufen ist es problematischer Berufserfahrung anzuerkennen, wenn die Aufgaben der vorherigen Beschäftigung nicht 1:1 denen der neuen entsprechen. Wenn angelehnt an den TV-V bezahlt wird, dann wäre auch das kein Problem. Falls aber streng nach TV-V, dann ist ohne weiteres "nur" die Stufe 2 drin.

Mir persönlich wurde diese im öD aber sofort angeboten, ohne dass ich relevante Berufserfahrung nachweisen konnte.

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Mit der EG 12 Stufe 2 bzw. EG 13 Stufe 1 wäre ich schon zufrieden. Im Vorstellungsgespräch wurde das Thema Gehalt gar nicht angesprochen, deswegen weiß ich nicht, wie die Stelle eingruppiert wurde. Jetzt muss ich abwarten, was daraus kommt. Falls es soweit wäre; wie kann man dann verhandeln, telefonisch mit dem Personaler ?

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Der Personaler wird dich sicher vertrösten und sagen, dass er das besprechen muss. Trotzdem ist er der richtige Ansprechpartner. An der Entgeltgruppe ist i.d.R. kurzfristig nichts zu rütteln. Die Stufe sollte aber überhaipt kein Problem sein, wenn sie dich wirklich haben wollen.

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Ok, danke dir :-)

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Was die Erfahrungsstufe angeht, kann ich folgendes berichten: Bei meinem Arbeitgeber hat man die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Einstufung in die Erfahrungsstufe zu verhandeln, d.h. wenn der AG dich will, hat er die Möglichkeit, dich unabhängig von der Berufserfahrung in eine beliebige Erfahrungsstufe einzustufen. Ich wusste davon leider nichts, habe daher von der Möglichkeit nicht Gebraucht gemacht. Dafür wird die Anrechnung der Berufserfahrung bei uns recht wohlwollend gehandhabt. Obwohl meine vorherige Tätigkeit in der Privatwirtschaft nur Rudimentär der Tätigkeit der Stellenbeschreibung entsprochen hat, wurde meine Berufserfahrung vollumfänglich angerechnet. Kommt aber vielleicht auch auf die Personalpolitik der jeweiligen Einrichtung an.

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Danke für den Tipp ;-)

WiWi Gast schrieb am 13.09.2017:

Was die Erfahrungsstufe angeht, kann ich folgendes berichten: Bei meinem Arbeitgeber hat man die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Einstufung in die Erfahrungsstufe zu verhandeln, d.h. wenn der AG dich will, hat er die Möglichkeit, dich unabhängig von der Berufserfahrung in eine beliebige Erfahrungsstufe einzustufen. Ich wusste davon leider nichts, habe daher von der Möglichkeit nicht Gebraucht gemacht. Dafür wird die Anrechnung der Berufserfahrung bei uns recht wohlwollend gehandhabt. Obwohl meine vorherige Tätigkeit in der Privatwirtschaft nur Rudimentär der Tätigkeit der Stellenbeschreibung entsprochen hat, wurde meine Berufserfahrung vollumfänglich angerechnet. Kommt aber vielleicht auch auf die Personalpolitik der jeweiligen Einrichtung an.

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Mir wurde letztens im Vorstellungsgespräch gesagt, dass es bei der Stufe nicht um die Berufserfahrung sondern um die Betriebszugehörigkeit geht, daher fängt man mit Stufe 1 an. Bei besonders tollen Leistungen ist dann nach der Probezeit maximal die Stufe 3 drin (welche immer noch unter meiner Berufserfahrung liegt) mehr nicht. Bei einem Wechsel würde ich dann also weniger verdienen als aktuell. Dabei wurde explizit nach Berufserfahrung gesucht.

WiWi Gast schrieb am 13.09.2017:

Was die Erfahrungsstufe angeht, kann ich folgendes berichten: Bei meinem Arbeitgeber hat man die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Einstufung in die Erfahrungsstufe zu verhandeln, d.h. wenn der AG dich will, hat er die Möglichkeit, dich unabhängig von der Berufserfahrung in eine beliebige Erfahrungsstufe einzustufen. Ich wusste davon leider nichts, habe daher von der Möglichkeit nicht Gebraucht gemacht. Dafür wird die Anrechnung der Berufserfahrung bei uns recht wohlwollend gehandhabt. Obwohl meine vorherige Tätigkeit in der Privatwirtschaft nur Rudimentär der Tätigkeit der Stellenbeschreibung entsprochen hat, wurde meine Berufserfahrung vollumfänglich angerechnet. Kommt aber vielleicht auch auf die Personalpolitik der jeweiligen Einrichtung an.

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WiWi Gast

Re: Versorgungsbetriebe Tarifvertrag

Das ist wohl von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Ich habe damals mit Stufe 2 angefangen.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2024:

Mir wurde letztens im Vorstellungsgespräch gesagt, dass es bei der Stufe nicht um die Berufserfahrung sondern um die Betriebszugehörigkeit geht, daher fängt man mit Stufe 1 an. Bei besonders tollen Leistungen ist dann nach der Probezeit maximal die Stufe 3 drin (welche immer noch unter meiner Berufserfahrung liegt) mehr nicht. Bei einem Wechsel würde ich dann also weniger verdienen als aktuell. Dabei wurde explizit nach Berufserfahrung gesucht.

WiWi Gast schrieb am 13.09.2017:

Was die Erfahrungsstufe angeht, kann ich folgendes berichten: Bei meinem Arbeitgeber hat man die Möglichkeit, vor Vertragsabschluss die Einstufung in die Erfahrungsstufe zu verhandeln, d.h. wenn der AG dich will, hat er die Möglichkeit, dich unabhängig von der Berufserfahrung in eine beliebige Erfahrungsstufe einzustufen. Ich wusste davon leider nichts, habe daher von der Möglichkeit nicht Gebraucht gemacht. Dafür wird die Anrechnung der Berufserfahrung bei uns recht wohlwollend gehandhabt. Obwohl meine vorherige Tätigkeit in der Privatwirtschaft nur Rudimentär der Tätigkeit der Stellenbeschreibung entsprochen hat, wurde meine Berufserfahrung vollumfänglich angerechnet. Kommt aber vielleicht auch auf die Personalpolitik der jeweiligen Einrichtung an.

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