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Vertragsinhalt Big4/Steuerkanzlei

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WiWi Gast

Vertragsinhalt Big4/Steuerkanzlei

Welche Angaben sollten in einem Vertrag, abgesehen von den normalen Sachen wie Arbeitszeit, Arbeitsentgelt etc., festgeschrieben werden? Ich denke da vor allem an die Freistellungszeiten vor dem Examen und der finanziellen Unterstützung. An was sollte ich noch denken, wenn ich in einer Steuerberatungsgesellschaft/Steuerkanzlei anfange und den Steuerberater machen möchte? Bisher habe ich nur Erfahrung mit Praktikantenverträgen etc., wo man noch nicht an sowas denken musste.

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WiWi Gast

Re: Vertragsinhalt Big4/Steuerkanzlei

In meinem Vertrag bei den Big4 stand nichts von Freistellung und nichts von finanzieller Unterstützung bei den Examen. Ist es bei euch auch so? Ich schätze mal, dass das über eine unternehmensweite Vereinbarung für alle Mitarbeiter gleich geregelt ist.

Bei kleineren Kanzleien dürfte es eine explizite Vereinbarung sowieso nicht geben. Die wissen doch gar nicht, was in 2-3 Jahren ist, wenn man das Examen machen will, wie dann der Laden läuft oder nicht. Im Zweifelsfall kündigt man halt vor dem Examen, wenn sie einem nicht freistellen. Nach dem schriftlichen bewirbt man sich gleich wieder auf eine Stelle, ist nicht so schwer, etwas zu bekommen. Kenne einige, die das so gemacht haben. Finanzielle Unterstützung bekommt man dann zwar nicht, die ist aber sowieso nicht mehr als ein "Vorschuss vom eigenen Gehalt", da der Arbeitgeber ja erwartet, dass sich seine Investition in den folgenden Jahren wieder bezahlt macht. Da wird einem ja in Wirklichkeit nichts geschenkt.

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WiWi Gast

Re: Vertragsinhalt Big4/Steuerkanzlei

Da kann man sich doch nie sicher sein, ob einem die Freistellung auch sicher gewährt wird. Es müsste schon im Vertrag zugesichert sein.

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WiWi Gast

Re: Vertragsinhalt Big4/Steuerkanzlei

Die absolute Sicherheit im Berufsleben gibt es sowieso nie. Das ist alles davon abhängig, wie sich die Auftragslage entwickelt, welche Mandate kommen oder gehen. Das kann man sowieso nicht 2-3 Jahre vorhersehen.

Wenn der Arbeitgeber einem für das Examen am Ende doch nicht freistellt, dann heißt das doch, dass er einem im Anschluss an das Examen als Steuerberater sowieso nicht einstellen würde. Also kann man sich genauso gut 3 Monate vor dem Examen trennen. Das wäre dann ja sowieso gekommen.

Man muss eben nur aufpassen, dass man keine allzu langen Kündigungsfristen oder gar Kündigungssperren im Vertrag hat.

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WiWi Gast

Re: Vertragsinhalt Big4/Steuerkanzlei

Also ist es nicht üblich die Freistellungszeiten und die finanzielle Unterstützung im Vertrag zu fixieren?

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WiWi Gast

Re: Vertragsinhalt Big4/Steuerkanzlei

Ich würde sagen nein. Größere Gesellschaften haben meist eine Richtlinie, welche Weiterbildungen mit viel wie Geld und Freistellung gefördert werden, und setzen das nicht individuell in den Arbeitsvertrag rein.

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WiWi Gast

Re: Vertragsinhalt Big4/Steuerkanzlei

Hier "laufen" doch so viele Big4-Leute rum ... wie wars bei euch?

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WiWi Gast

Re: Vertragsinhalt Big4/Steuerkanzlei

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