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Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

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WiWi Gast

Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Eine Freundin hat ein Angebot für ein 18-Monatiges Traineeprogramm bei einer großen Werbeagentur bekommen und hat mich heute bzgl. ihres Arbeitsvertrags um Rat gefragt. Das Arbeitsverhältnis ist auf 18 Monate befristet, danach wird das Arbeitsverhältnis evtl. verlängert.

Im Vertrag steht, dass eine Kündigung vor Ablauf des Traineeprogramms nicht erfolgen darf. Bei Kündigung durch die Arbeitnehmerin vor Ablauf des Traineeprogramms hat sie eine Vertragsstrafe in Höhe der Bruttogehälter an die Firma zu zahlen, die sie noch erhalten hätte, wenn sie bis zum Ende des Traineeprogramms bei der Agentur geblieben wäre.
Beispielsweise noch 12 Monate bis Ablauf des Traineeprogramms, Bruttogehalt von 2500 Euro: Sie müsste an die Firma 30.000 Euro Vertragsstrafe zahlen.
Bei Kündigung durch die Firma gibt es keine vergleichbare Regelung.

Gleich ein Absatz darunter steht, dass die Kündigungsfrist während der ersten 6 Monate (Probezeit) zwei Wochen beträgt.

Ein paar Seiten weiter steht, dass die reguläre Kündigungfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt.

Meine Frage: Ist diese Regelung mit der Vertragsstrafe gültig?

Abgesehen von den unsauberen und teilweise widersprüchlichen Formulierungen im Arbeitsvertrag kommt mir die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch vor. Wenn Sie zum Beispiel gemobbt wird oder die Firma will, dass sie gegen ihren Willen in eine andere Stadt zieht oder sonst etwas ist, kommt sie nicht aus dem Vertrag ohne sich über Jahre zu verschulden.

Zudem ist es eine einseitige Regelung: Kündigt die Firma den Vertrag, muss die Firma ihr nicht das Gehalt zahlen, dass sie bis Ende des Traineeprogramms erhalten hätte.

Was meint ihr dazu? Sollte sie den Absatz streichen und riskieren, dass die Firma das Angebot zurücknimmt oder kann sie guten Gewissens unterschreiben weil diese Regelung sowieso unwirksam ist?

Danke für eure Meinungen!

Disclaimer: Bei diesem Beispiel handelt es sich um einen fiktiven Fall der lediglich theoretisch beleuchtet werden soll.

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Wenn der Kündigungsverzicht nur für den AN gelten soll, ist er ungültig. Gilt er beidseitig (nur dann macht die Strafe Sinn), ist eine Vertragsstrafe zulässig, wenn man trotzdem geht. Monatsgehalt pro Monat daß man früher geht obwohl man nicht darf geht im Regelfall auch. Eventuell könnte es hier höchstens (für den AG) problematisch werden, daß ursprüngliches Gehalt und spätere Vertragsstrafe in keinem Verhältnis stehen (zB. wenn man nach 3 der 18 Monate geht).

Größtes Problem für den AG ist, wenn er aber gleichzeitig Kündigungsfristen definiert. Denn Widersprüchlichkeiten gehen immer zu Lasten des AG. Dann kann man den Vertrag so interpretieren, daß ne Kündigung (zu den Fristen) zulässig ist und die Vertragsstrafe nur definieren soll was passiert, wenn man vor Ablauf der Frist geht.

Jedenfalls ist Deine Beschreibung zu knapp. Sofern möglich (und das nicht direkte Schlüsse auf die reale Person zuläßt), solltest Du die relevanten Abschnitte zitieren. Das hängt schon sehr an der exakten formulierung.

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Vermutlich ist diese Regelung zwar unwirksam (bspw. §§ 309 Nr. 6, 305 c Abs. 1 u. 2, BGB), außer jedoch eine AGB Kontrolle scheidet aus. Dann könnte man zwar noch über andere Möglichkeiten nachdenken, jedoch sollte sie in jedem Fall genug Geld für einen Anwalt haben, sofern sie so dumm ist und den Vertrag unterschreibt.

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Also die Kündigungsfristen sind doch klar definiert. Erst für die Probezeit und die reguläre Kündigungsfrist nach der Probezeit beträgt dann 3 Monate.
Sollte ein Richter das anders sehen gilt eben die gesetzliche Kündigungsfrist.

Eine Vertragsstrafe für eine fristgerechte Kündigung muss deine Freundin nicht zahlen (unzumutbare Benachteiligung des Arbeitnehmers --> freie Berufswahl wird massiv erschwert).

Zur Info: Ein befristet eingestellter Mitarbeiter kann nicht eben mal so entlassen werden, wie z.B ein fest angestellter. Durch die Befristung darf der AN davon ausgehen, bis zum Ende beschäftigt zu werden. Das wissen die wenigsten, aber bei uns in der Arbeitsrechtsvorlesung war das ein großes Thema und kam dann auc in der Klausur dran.

Die Frage ist halt, ob Deine Freundin wirklich da Anfangen will. Das klingt nach ziemlicher Abzocke, Ausbeutung, Druck und permanenter Angst vor Kündigung.

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Ich habe mir mal die entsprechenden Abschnitte zukommen lassen.
Nach erneutem Lesen scheint die Vertragsstrafe auf die jeweilige Kündigungsfrist (beispielsweise 3 Monate zum Monatsende nach Ablauf der Probezeit).
Auch wenn der AN regulär kündigt und während der Kündigungsfrist weiterarbeitet, müsste dieser 3 Monatsgehälter an die Firma zahlen. Die Firma müsste an den AN jedoch nichts zahlen, wenn sie ihm kündigt.

Auszug aus dem fiktiven Vertrag:
"Das Arbeitsverhältnis endet spätestens am 31.12.2015, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Kündigt der Arbeitnehmer trotz dieses Kündigungsverbotes oder nimmt er seine Tätigkeit nicht vertragsgemäß auf, hat dieser eine Vertragsstrafe zu Zahlen. Deren Höhe entspricht der Vergütung, die der Arbeitnehmer bei vertragskonformem Verhalten während der in diesem Vertrag bestimmten Kündigungsfrist beanspruchen könnte. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt bei entsprechendem Nachweis unberührt.

Das Anstellungsverhältnis ist auf die Dauer der Probezeit von 6 Monaten befristet. Während der Probezeit können beide Parteien das Anstellungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Wird das Anstellungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit einvernehmlich fortgesetzt, beginnt ein neues Anstellungsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu den in diesem Vertrag geregelten Bedingungen.

Das Anstellungsverhältnis endet in jedem Falle am 31.12.2015, ohne das es einer besonderen Kündigungserklärung bedarf.

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, soweit nicht durch Betriebszugehörigkeit gesetzlich eine längere Kündigungsfrist zu gewähren ist, ist diese für beide Vertragsparteien maßgeblich, auch wenn sie nach der gesetzlichen Regelung nur für eine der Parteien Anwendung finden soll.

Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung hat die wesentlichen Kündigungsgründe zu enthalten."

Danke nochmal!

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Ist unwirksam.

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Man sollte sich doch schwer überlegen, ob man denn für so eine Firma überhaupt arbeiten will. Das sind doch typische Firmen die einen ausquetschen, wo es nur geht.

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Sieht für mich auch sittenwidrig aus. Ich würde definitiv vorher einen Anwalt befragen, um sicher zu gehen (wenn aus der Fiktion mal Realität wird).

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Gab schon mehr als genug Gerichtsurteile in diese Richtung: Einseitige Benachteiligung, die den AN schlechter stellt, als die Mindeststandards der Gesetze -> Unwirksam!

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Ok, danke, dass dieser Passus unwirksam ist war auch mein Eindruck!

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Wieder so ein Pseudo-Traineeprogramm, das mit den Millionen Absolventen Schlitten fährt.... der Passus mit der Strafzahlung ist sittenwidrig und würde sich vor Gericht nicht durchsetzen lassen...übrigens würde ich mich fragen, warum der drin ist..."Pseudeotrainees" in Werbeagenturen sind auf dem Markt überhaupt nicht gefragt....wechseln wird da keiner......da kommt ein ganz übler Verdacht auf....vermutlich laufen denen selbst die weg, die ewig gesucht haben....ein ganz schlechtes Zeichen, das auf miese Arbeit und Arbeitsbedingungen hinweist...wette mit dir, die Zahlen auch keine 2500 Euro brutto, sondern es ist ne miese Junior-Online-Marketing-Manager-Stelle (früher: Weiterbildung zum Werbekaufmann mit Schwerpunkt IT für Azubis).....und sie zahlen nur so 1500 bis 2000 Euro brutto im Monat.... keine sehr viele solcher Fälle...ja, ja....ich weiß.....es gibt heute mehr Absolventen, als Sand am Meer und die Qualität eines Bachelors ist auch dürftig....muss keiner mehr schreiben....die Methoden darf man aber trotzdem anprangern, oder?

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WiWi Gast

Re: Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?

Ne, Gehalt kommt schon hin, allerdings gibt es zahlreiche weitere "grenzwertige" Regelungen, zum Beispiel dass sich im Krankheitsfall der Urlaub von 27 auf das gesetzliche Minimum von 20 Tagen pro Jahr reduziert.

Überstunden, Arbeit am Wochenende und an Arbeitstagen können jederzeit angewiesen werden und sind mit dem Gehalt abgegolten (kein Ausgleich o.ä.), AG kann den Arbeitsort jederzeit ändern (z.B. andere Stadt) etc.

Das passiert eben, wenn die das Angebot an Arbeitskräften wesentlich größer ist als die Nachfrage, wie bei den "renommierten" Werbeagenturen aus den USA.
Wenn man den Vertrag nicht unterschreiben möchte, macht es eben der nächste Interessent auf der Liste.... Und wenn man unbedingt in dieser Branche arbeiten will, hat man keine große Wahl - die Konditionen sind bei allen großen Playern in etwa gleich.

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