Unwirksame Regelung in Arbeitsvertrag?
Eine Freundin hat ein Angebot für ein 18-Monatiges Traineeprogramm bei einer großen Werbeagentur bekommen und hat mich heute bzgl. ihres Arbeitsvertrags um Rat gefragt. Das Arbeitsverhältnis ist auf 18 Monate befristet, danach wird das Arbeitsverhältnis evtl. verlängert.
Im Vertrag steht, dass eine Kündigung vor Ablauf des Traineeprogramms nicht erfolgen darf. Bei Kündigung durch die Arbeitnehmerin vor Ablauf des Traineeprogramms hat sie eine Vertragsstrafe in Höhe der Bruttogehälter an die Firma zu zahlen, die sie noch erhalten hätte, wenn sie bis zum Ende des Traineeprogramms bei der Agentur geblieben wäre.
Beispielsweise noch 12 Monate bis Ablauf des Traineeprogramms, Bruttogehalt von 2500 Euro: Sie müsste an die Firma 30.000 Euro Vertragsstrafe zahlen.
Bei Kündigung durch die Firma gibt es keine vergleichbare Regelung.
Gleich ein Absatz darunter steht, dass die Kündigungsfrist während der ersten 6 Monate (Probezeit) zwei Wochen beträgt.
Ein paar Seiten weiter steht, dass die reguläre Kündigungfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt.
Meine Frage: Ist diese Regelung mit der Vertragsstrafe gültig?
Abgesehen von den unsauberen und teilweise widersprüchlichen Formulierungen im Arbeitsvertrag kommt mir die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch vor. Wenn Sie zum Beispiel gemobbt wird oder die Firma will, dass sie gegen ihren Willen in eine andere Stadt zieht oder sonst etwas ist, kommt sie nicht aus dem Vertrag ohne sich über Jahre zu verschulden.
Zudem ist es eine einseitige Regelung: Kündigt die Firma den Vertrag, muss die Firma ihr nicht das Gehalt zahlen, dass sie bis Ende des Traineeprogramms erhalten hätte.
Was meint ihr dazu? Sollte sie den Absatz streichen und riskieren, dass die Firma das Angebot zurücknimmt oder kann sie guten Gewissens unterschreiben weil diese Regelung sowieso unwirksam ist?
Danke für eure Meinungen!
Disclaimer: Bei diesem Beispiel handelt es sich um einen fiktiven Fall der lediglich theoretisch beleuchtet werden soll.
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