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Arbeitsvertrag & -rechtWeihnachtsgeld

Weihnachtsgeld in meisten Tarifverträge 2014 vorgesehen

Rund 54 Prozent der Beschäftigten erhalten 2014 eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Ein im Vergleich relativ hohes Weihnachtsgeld erhalten mit 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie.

Eine Strohkrippe mit dem Jesuskind, Josef, Maria, Ochs, Esel und einem Schaf mit Tannenbäumen umringt.

Tarifverträge 2014 - Wer bekommt Weihnachtsgeld?
Düsseldorf , 11.11.2014 (hbst) - Rund 54 Prozent der Beschäftigten erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Rund 15 Prozent erhalten eine Gewinnbeteiligung und 19 Prozent erhalten sonstige Sonderzahlungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 10.100 Beschäftigte beteiligt haben. Die Analyse der Befragungsdaten, die im Zeitraum von Juli 2013 bis Juni 2014 erhoben wurden, zeigt, dass die Chancen ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind. Besonders groß ist der Vorsprung von Beschäftigten, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, gegenüber Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifbindung:

Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,8 Prozent in der Energiewirtschaft Ost (AVEU), 2,4 Prozent im Bankgewerbe, 3,0 Prozent in der Druckindustrie über 3,5 Prozent im öffentlichen Dienst (Gemeinden) bis zu 4,5 % in der Kautschukindustrie Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. In der chemischen Industrie Ostdeutschlands wurde das Weihnachtsgeld von 65 auf 80 % eines Monatsentgelts angehoben, das entspricht einschließlich der Tarifanhebung einem Anstieg um fast 28 Prozent. Für die Metallindustrie Sachsen ist eine Angleichung des Weihnachtsgeldes an das West-Niveau erreicht, was zu einer Steigerung von insgesamt rund 13 % führt.

Ein im Vergleich relativ hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West, 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West und Sachsen, 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt die Jahressonderzahlung (zusammengesetzt aus Urlaubs- und Weihnachtgeld) je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.

Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (80 Prozent) und öffentlicher Dienst (Gemeinden, 45 - 67,5 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk.

Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.

  1. Zuzüglich 7,70 € pro Betriebszugehörigkeitsjahr.
  2. Davon 156 € bei Urlaubsantritt.
  3. Zahlung einer 14. Vergütung von 1.000/500 € (Garantiebetrag) für bis zum 30.06.06/ab 01.07.06 beschäftigte AN. Weitere Ausgestaltung durch Betriebsparteien (dabei Änderung des Garantiebetrages für ab 01.07.06 eingestellte AN möglich).
  4. Ab 2. J. BZ.
  5. Inkl. Urlaubsgeld.
  6. Änderung durch BV auf max. 125/110 % bzw. mind. 80/65 % (West/Ost) eines ME möglich.
  7. Eigene Berechnung.
  8. Nach 3 J. BZ.
  9. Hier: Tarifgemeinschaft des Kfz-Handwerks NRW e. V.
  10. Durch freiwillige BV Möglichkeit zur erfolgsabhängigen Gestaltung in einer Bandbreite von +85/-70%.
  11. Nach 4 J. BZ.
  12. Möglichkeit durch freiwillige BV die Sonderzahlung in einer Bandbreite von 37,5-77,5 % von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes abhängigzu machen.
  13. Durch freiwillige BV kann die Sonderzahlung in einer Bandbreite von 70-130 % an den Unternehmenserfolg gekoppelt werden; Verschiebung des Auszahlungszeitpunkts des variablen Teils möglich.
  14. GTL = Gesamttarifstundenlohn.
  15. Zahlbar je zur Hälfte im November und April.
  16. Ohne Berlin-West.
  17. Berlin-Ost: prozentualer Anspruch wie West.
  18. Hier die Unternehmen: DB Fernverkehr AG, DB Regio AG, DB Schenker Rail Deutschland AG, DB Netz AG, DB Station & Service AG; ohne Lokomotivführer.
  19. Speditionen und Logistik.
  20. Nach 6 J. BZ.
  21. Kraftfahrer auf Basis einer 39-/40-Stunden-Woche.
  22. Ohne Genossenschaftsbanken. Möglichkeit durch freiwillige BV die Sonderzahlung in einer Bandbreite von 90-120 % vom Unternehmenserfolg abhängig zu machen; Verschiebung der Auszahlung des variablen Teils in die ersten 6 Mon. des darauf folgenden Kalenderjahres möglich.
  23. EntgGr. 5 (90/67,5 % West/Ost).
  24. Jahressonderzahlung zusammengesetzt aus Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Quelle: WSI-Tarifarchiv
Stand: 31.10.2014