"Noch viel interessanter scheint hier die Kündigungsfrist zu sein. Wenn Du im Januar zum 29.2.16 (Schaltjahr bevor hier wieder die dummen Kommentare kommen) kündigst, hast du de facto nur 1 Monat Kündigungsfrist. Klingt sehr gefaked.."
Äh nein, ich hab einen Monat Kündigungsfrist. Wenn dem nicht so wäre, würde meine Frage überhaupt keinen Sinn ergeben...
"Guter Punkt. Wie wird denn das Weihnachtsgeld berechnet? Kriegen das alle (ungekündigten) Mitarbeiter unabhängig von der Betriebszugehörigkeit? Oder kriegen neue Mitarbeiter das nur zeitanteilig? Wenn Letzteres der Fall ist, ist es wohl eher eine Prämie für die Unternehmenszugehörigkeit. "
Als neuer Mitarbeiter bekommt man es bzw habe auch ich es zeitanteilig bekommen. Deswegen meinte ich ja auch, ich bekomme eine Auszahlung für die vergangenen 12 Monate Betriebszugehörigkeit, die ich auch definitiv habe. Nur steht eben dieser Passus im Vertrag, der ja auch bedeuten würde, dass selbst wenn ich jetzt zum 01.01.2017 kündigen würde, dieses Geld nicht ausgezahlt bekomme.
Im Endeeffekt werde ich nicht darum herumkommen beim BR im Tarifvertrag nachzusehen, wie es nun genau gehandhabt wird.
Nochmal der Kernpunkt der Frage: Findet in irgendeiner Form ein Austausch statt zwischen den beiden AG, so dass meine "Kündigungsverschleppung" auffliegen könnte (sowohl beim neuen als auch beim alten AG)?
Wobei auch dabei wieder rechtlich interessant wäre, ob es denn überhaupt eine illegale Handlung darstellt so lange man sich innerhalb der Kündigungsfrist bewegt. Rein moralisch natürlich ein anderes Thema...
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