DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtWeihnachtsgeld

Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Hi,

habe mal eine Frage:

Angenommen ich würde jetzt einen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber (und damit meine ich nicht bei der Konkurrenz) unterschreiben und z.B. zum 01.02.2016 beginnen, spräche dann irgendetwas dagegen meinem aktuellen Arbeitgeber dies z.B. erst zum 01.12 mitzuteilen?

Also findet da in irgendeiner Form ein Austausch statt, woraus mein aktueller Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt werden könnte bzw. auch der neue Ahnung haben könnte, dass ich meine Kündigung erst verspätet abgegeben habe?

Geht in dem Fall um Fristen für das Weihnachtsgeld, da dieses in einem gekündigten Verhältnis nicht gezahlt wird.

Danke euch!

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Checke auch einmal, ob dieses nicht bei Kündigung in bestimmten Fristen (anteilig) zurückgezahlt werden muss...

Probleme bekommst du erst, wenn du deine Kündigungsfristen nicht einhälst und der Neueinstieg in zeitliche Gefahr gerät.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Steht in deinem arbeitsvertrag / Tarifvertrag / organisationshandbuch o.ä.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Bin der Threadersteller.

Danke für die Antworten. Also das Weihnachtsgeld wird definitiv nicht gezahlt wenn man gekündigt hat, auch nicht anteilig. Deswegen frage ich ja, ob es etwas anderes gibt was dagegen spricht.

Mir ist bisher nichts aufgefallen hinsichtlich dessen, dass man bei einem Wechsel gezwungen ist diesen sofort bekanntzugeben, wenn er ansonsten innerhalb der Kündigungsfrist von statten geht. Daher ja auch meine Frage, ob der aktuelle Arbeitgeber irgendwie davon erfahren könnte. Könnte ja sein, dass der neue AG anfragt wieviele Urlaubstage genommen wurden, die Lohnsteuerkarte anfordert etc.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Wenn das Weihnachtsgeld bei Kündigung nicht gezahlt wird, dann müsstest du es, wie schon erwähnt, zurückzahlen, da du das Geld ja unrechtmäßig bekommen hast. Ist also kein Unterschied.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Naja, sicher? Bin zwar kein Arbeitsrechtler, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld verliert, wenn man noch für das Unternehmen arbeitet, aber bereits gekündigt hat. Denn in der Zeit in der du noch dort bist, bist du ein normaler Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten. Wenn man dir das Weihnachtsgeld versagt, kannst du ja dann auch ein bisschen weniger arbeiten. ;)

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Bin der Threadersteller.

Ja sehr sicher, der Satz steht so direkt im Vertrag. Habe auch nachgelesen: Je nachdem ob das Weihnachtsgeld als Motivation zum Bleiben oder als Prämie für die Unternehmenszugehörigkeit ausgelegt ist, ist das auch durchaus rechtlich möglich die Zahlung zu verweigern, wenn man gekündigt hat.

"Wenn das Weihnachtsgeld bei Kündigung nicht gezahlt wird, dann müsstest du es, wie schon erwähnt, zurückzahlen, da du das Geld ja unrechtmäßig bekommen hast. Ist also kein Unterschied. "

Auf welcher Grundlage sollte ich das zurückzahlen müssen? Zum Zeitpunkt der Zahlung hätte ich ja noch nicht gekündigt. Und meine Betriebszugehörigkeit zu diesem Zeitpunkt wäre über 12 Monate (egal ob zum Zeitpunkt des Wechsels oder zum Kündigungszeitpunkt). Ich würde also Geld bezahlt bekommen, das mir zusteht nach Betriebszugehörigkeit. Es steht ja auch nicht im Vertrag, dass ich meinen Anspruch verliere sobald ich ein neuen Arbeitsvertrag unterschreibe, sondern sobald ich gekündigt habe. Daher ja meine Frage: Kann der aktuelle Arbeitgeber davon erfahren, dass man einen neuen Vertrag unterschrieben hat?

Und machen wir uns nichts vor: Im Gegenzug würde der Arbeitgeber mir doch genauso frühzeitig kündigen um sich die Zahlung zu ersparen...

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Ich kenne das so, dass eine Klausel vorsieht, dass das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis nicht für mind 6 Monate nach Auszahlung weiter besteht. Jeder Vertrag ist aber anders.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Noch viel interessanter scheint hier die Kündigungsfrist zu sein. Wenn Du im Januar zum 29.2.16 (Schaltjahr bevor hier wieder die dummen Kommentare kommen) kündigst, hast du de facto nur 1 Monat Kündigungsfrist. Klingt sehr gefaked..

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

"Je nachdem ob das Weihnachtsgeld als Motivation zum Bleiben oder als Prämie für die Unternehmenszugehörigkeit ausgelegt ist, ist das auch durchaus rechtlich möglich die Zahlung zu verweigern, wenn man gekündigt hat."

Guter Punkt. Wie wird denn das Weihnachtsgeld berechnet? Kriegen das alle (ungekündigten) Mitarbeiter unabhängig von der Betriebszugehörigkeit? Oder kriegen neue Mitarbeiter das nur zeitanteilig? Wenn Letzteres der Fall ist, ist es wohl eher eine Prämie für die Unternehmenszugehörigkeit.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Übrigens: Was im Arbeitsvertrag steht, ist noch lange nicht rechtlich verbindlich, da die deutsche Juristerei anerkennt, dass der Arbeitgeber den Vertrag AGB-mäßig allein gestaltet. Thema: Schweigeklausel.

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

"Noch viel interessanter scheint hier die Kündigungsfrist zu sein. Wenn Du im Januar zum 29.2.16 (Schaltjahr bevor hier wieder die dummen Kommentare kommen) kündigst, hast du de facto nur 1 Monat Kündigungsfrist. Klingt sehr gefaked.."

Äh nein, ich hab einen Monat Kündigungsfrist. Wenn dem nicht so wäre, würde meine Frage überhaupt keinen Sinn ergeben...

"Guter Punkt. Wie wird denn das Weihnachtsgeld berechnet? Kriegen das alle (ungekündigten) Mitarbeiter unabhängig von der Betriebszugehörigkeit? Oder kriegen neue Mitarbeiter das nur zeitanteilig? Wenn Letzteres der Fall ist, ist es wohl eher eine Prämie für die Unternehmenszugehörigkeit. "

Als neuer Mitarbeiter bekommt man es bzw habe auch ich es zeitanteilig bekommen. Deswegen meinte ich ja auch, ich bekomme eine Auszahlung für die vergangenen 12 Monate Betriebszugehörigkeit, die ich auch definitiv habe. Nur steht eben dieser Passus im Vertrag, der ja auch bedeuten würde, dass selbst wenn ich jetzt zum 01.01.2017 kündigen würde, dieses Geld nicht ausgezahlt bekomme.

Im Endeeffekt werde ich nicht darum herumkommen beim BR im Tarifvertrag nachzusehen, wie es nun genau gehandhabt wird.

Nochmal der Kernpunkt der Frage: Findet in irgendeiner Form ein Austausch statt zwischen den beiden AG, so dass meine "Kündigungsverschleppung" auffliegen könnte (sowohl beim neuen als auch beim alten AG)?

Wobei auch dabei wieder rechtlich interessant wäre, ob es denn überhaupt eine illegale Handlung darstellt so lange man sich innerhalb der Kündigungsfrist bewegt. Rein moralisch natürlich ein anderes Thema...

antworten
WiWi Gast

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Bin gerade in der gleichen Situation. In meinem TV steht, dass ich das 13. Gehalt zurückzahlen muss, wenn zu einem bestimmten Datum nicht beim KOnzern angestellt bin. Bei mir kommt noch dazu, dass der Bonus davon aber nicht berührt ist, den sollte ich also bekommen. Bin mal gespannt, was das wird.

antworten
checker

Re: Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Ich kenne es auch eher so, dass es darum geht ob man zu einem bestimmten Zeitpunkt da arbeitet, um Anspruch auf die Zahlungen zu haben. Aber das kann im Einzelfall sicher anders sein. Fände es aber sehr bedenklich, sollte es so sein.

Sonst spricht mach meiner Meinung nix dagegen, so lange du die Kündigungsfrist einhältst. Fair finde ich aber so früh wie möglich bescheid zu geben, damit das Unternehmen sich darauf vorbereiten kann.

antworten

Artikel zu Weihnachtsgeld

Anspruch auf Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

In der Regel steht in vielen Arbeits- und Tarifverträgen geschrieben, dass nur ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei der Auszahlung oder zu einem Stichtag in einem unkündbaren Zustand befindet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Weihnachtsgeldanspruch maßgeblich von der Höhe und wofür abhängt.

Weihnachtsgeld in meisten Tarifverträge 2014 vorgesehen

Eine Strohkrippe mit dem Jesuskind, Josef, Maria, Ochs, Esel und einem Schaf mit Tannenbäumen umringt.

Rund 54 Prozent der Beschäftigten erhalten 2014 eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Ein im Vergleich relativ hohes Weihnachtsgeld erhalten mit 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie.

E-Book: Weihnachtsgeld – Tarifliche und rechtliche Ansprüche

Ein Lebkuchenmännchen mit Zuckerguß und ein Weihnachtbaum im Hintergrund.

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist gesetzlich nicht geregelt. Er kann sich jedoch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Die kostenlose DGB-Broschüre »Weihnachtsgeld – Tarifliche und rechtliche Ansprüche« bietet Tipps und Informationen für Beschäftigte dazu, wann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht.

Tarifliches Weihnachtsgeld – Zwischen Stagnation und Zuwachs

Die Wirtschaftskrise macht sich auch beim tariflichen Weihnachtsgeld bemerkbar: In sieben von 23 untersuchten Tarifbereichen gibt es in diesem Jahr keine Steigerung des tariflichen Weihnachtsgeldes.

Tarifliches Weihnachtsgeld 2008 - ein Plus in vielen Branchen

Das tarifliche Weihnachtsgeld fällt in diesem Jahr in vielen Branchen höher aus als im vergangenen Jahr. Das Plus beträgt je nach Tarifbereich zwischen 1,6 und 11,1 Prozent.

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Antworten auf Vertrag unterschreiben und aktuellem Arbeitgeber erst später kündigen?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 14 Beiträge

Diskussionen zu Weihnachtsgeld

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht