DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtKündigung

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Formularklauseln für Rückzahlungen von Ausbildungskosten
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB regelmäßig stand, sofern die erfolgreiche Weiterbildung für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist. Dies gilt auch dann, wenn die Weiterbildung nicht kontinuierlich, sondern in mehreren zeitlich voneinander getrennten Ausbildungsabschnitten erfolgt, sofern die zeitliche Lage der einzelnen Ausbildungsabschnitte den Vorgaben der Weiterbildungseinrichtung entspricht und die vertragliche Vereinbarung dem Arbeitgeber nicht die Möglichkeit eröffnet, allein nach seinen Interessen die Teilnahme an den jeweiligen Ausbildungsabschnitten festzulegen. Offen bleibt, ob und inwieweit die bei Abschluss der Rückzahlungsvereinbarung absehbare Länge der Unterbrechungen zwischen den Ausbildungsabschnitten einer Angemessenheitskontrolle unterliegt.

Sachverhalt: Darf der Arbeitgeber Rückzahlungen von Fortbildungskosten verlangen?
Der Beklagte war seit Februar 2002 als Bankkaufmann bei dem klagenden Sparkassen-Zweckverband beschäftigt. Im Juni 2006 schlossen die Parteien eine Lehrgangsvereinbarung über die Teilnahme des Beklagten an einem Studiengang des Bayerischen Sparkassen- und Giroverbandes zum Sparkassenbetriebswirt. Danach hat der Kläger die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu tragen und den Beklagten zur Teilnahme an dem Studiengang unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen; der Beklagte hat dem Kläger diese Leistungen zu erstatten, wenn er auf eigenen Wunsch vor dem Abschluss der Ausbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Beklagte absolvierte in einem Zeitraum von ca. acht Monaten zwei jeweils ca. fünfwöchige Ausbildungsabschnitte. Danach kündigte er das Arbeitsverhältnis und nahm an dem zeitlich später liegenden dritten und letzten Ausbildungsabschnitt nicht mehr teil.

Das Landesarbeitsgericht hat der auf Rückzahlung der Weiterbildungskosten gerichteten Klage im Wesentlichen stattgegeben. Die Revision des Beklagten blieb vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos.

Der Kläger hat Anspruch auf Rückzahlung der Weiterbildungskosten. Die Rückzahlungsklausel ist wirksam Durch die Bindung an das Arbeitsverhältnis bis zum Abschluss des von dem Sparkassen- und Giroverband vorgegebenen Studiengangs zum Sparkassenbetriebswirt wird der Beklagte nicht unangemessen benachteiligt iSv. § 307 Abs. 1 BGB.

Informationen zum Urteil Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung

Im Forum zu Kündigung

1 Kommentare

Kündigen lassen für Selbstständigkeit/Arbeitslosengeld bzw. Gründungszuschuss?

WiWi Gast

Hallo zusammen, ich überlege aktuell zu kündigen und in die Selbstständigkeit zu gehen. Wenn ich aber kündige, erhalte ich eine dreimonatige Sperre des Arbeitsamtes. Kann ich mich von meinem Ar ...

41 Kommentare

Mir wurde gekündigt, was soll ich tun?

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 27.04.2023: Das heißt du machst das Controlling komplett alleine? Kann mir nicht vorstellen, dass du als einziger Einblick in wichtige Daten, Kostenstrukturen etc. ...

24 Kommentare

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

WiWi Gast

Hatte auch noch nie sowas vorlegen müssen, arbeite aber auch in AT. Scheint etwas typisch Deutsches zu sein, wenn überhaupt.

32 Kommentare

Wie arbeitet ihr nach Kündigung?

WiWi Gast

Was soll passieren? WiWi Gast schrieb am 04.08.2023: ...

4 Kommentare

Kündigung im Anschreiben/CV

WiWi Gast

Nein, auf keinen Fall.

1 Kommentare

rechtssichere Zustellung der Kündigung - öD

WiWi Gast

Kann ich auch meinem Referatsleiter die Kündigung zustellen (natürlich persönlich), da mein Teamleiter nicht oft im Büro ist ? Parallel würde ich ein Schreiben an das HR versenden.

8 Kommentare

Bewertung Arbeitszeugnis

derWolf

WiWi Gast schrieb am 03.08.2022: Gerade diese "Differenzen" gehen doch recht deutlich aus dem Text hervor. ...

Artikel kommentieren

Als WiWi Gast oder Login

Zum Thema Kündigung

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Der in Stein gehauene Schriftzug eines Amtsgerichtes.

Tiefschlag Kündigung – was nun?

Vor einer Kündigung ist niemand gefeit, auch wenn er sich kein Fehlverhalten ankreiden lassen muss. Manchmal reicht es, dass dem neuen Vorgesetzten die Nase eines Mitarbeiters nicht gefällt – oder die Firma wird verkauft, und die neuen Inhaber wollen „Arbeitsabläufe optimieren“, sprich: Mitarbeiter abbauen. Flattert einem die Kündigung ins Haus, ist oberstes Gebot: Ruhe bewahren. Und die richtigen Schritte unternehmen.

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Weiteres zum Thema Arbeitsvertrag & -recht

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Lehrbuch Arbeitsrecht Wirtschaftsrecht

Literatur-Tipp: Lehrbuch »Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht«

Das neue Lehrbuch Arbeitsrecht aus der Reihe »Kiehl Wirtschaftsstudium« erläutert wesentliche Regularien im Bereich Wirtschaftsrecht für das BWL-Studium und die Praxis. Das kostenlose Online-Training »Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht« ermöglicht ein einfaches Üben an Klausuraufgaben und bietet Muster-Lösungen zur Prüfungsvorbereitung.

BMAS-Broschüre Kündigung

E-Book: BMAS-Broschüre »Kündigungsschutz«

Die kostenlose Broschüre »Kündigungsschutz -Alles was Sie wissen sollten« informiert über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, die ordentliche Kündigung, die außerordentliche Kündigung und vieles mehr. Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Broschüre im Januar 2016 neu aufgelegte. Sie informiert auf gut 80 Seiten umfassend zum deutschen Kündigungsschutz.

Kostenlose Broschüre Arbeitsrecht

E-Book: Kostenlose Broschüre »Arbeitsrecht«

Die Broschüre »Arbeitsrecht« des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über das Arbeitsvertragsrecht, die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Broschüre ist in fünf Kapitel unterteilt und informiert auf 105 Seiten umfassend zum deutschen Arbeitsrecht.

Beliebtes zum Thema Berufseinstieg

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Unternehmensranking 2020: Top 15 Managementberatungen in Deutschland

Die Top 15 Managementberatungen erzielen 2019 mit 12.600 Mitarbeitern gemeinsam rund 2,8 Milliarden Euro Umsatz. Ihre Umsätze in Deutschland stiegen im Schnitt um 6,2 Prozent. Roland Berger ist mit weltweit 650 Millionen Euro Umsatz erneut die klare Nummer eins. Es folgt Simon-Kucher & Partners mit fast 360 Millionen Euro. Q_Perior aus München zählt mit 214 Millionen Euro Umsatz erstmals zu den Top 3. Die Top-Themen der deutschen Managementberatungen sind Effizienzsteigerung und Kostensenkung.

Gründungsradar 2018: Eine keimende grüne Pflanze symbolisert die Gründung eines Startup-Unternehmens.

Gründungsradar: TU München, Oldenburg und HHL Leipzig sind "Gründerunis"

Studenten, die eine Zukunft als Gründer oder Gründerin einschlagen wollen, sollten hier studieren: An der Technischen Universität München, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und HHL Leipzig Graduate School of Management wird am besten für eine Unternehmensgründung ausgebildet. Das zeigt der aktuelle vierte Gründungsradar des Stifterverbandes zur Gründungskultur an Hochschulen in Deutschland.

Jobbörsen-Kompass 2018: Das Foto zeigt einen Wirtschaftswissenschaftler im Anzug der die Jobbörse für WiWis von Staufenbiel.de auf dem Smarthone aufruft.

Jobbörsen-Kompass 2018: StepStone beste Jobbörse für WiWis

Jobbörsen-Kompass hat die besten deutschen Jobbörsen 2018 gekürt. Bei den Jobbörsen mit der Zielgruppe Wirtschaftswissenschaften gewann StepStone, gefolgt von Staufenbiel und Xing. Bei den Generalisten-Jobbörsen liegt StepStone ebenfalls auf Platz eins vor den Business-Netzwerken Indeed und Xing. Bei den Spezialisten-Jobbörsen stehen Staufenbiel und Unicum für die Jobsuche zum Berufseinstieg an der Spitze. Shooting Star mobileJob.com erzielt Platz drei. Die führenden Jobsuchmaschinen sind Kimeta.de, Jobbörse.de und Jobrapido.

Studien-Cover »Recruiting Trends 2018«

Recruiting Trends 2018: Jobbörsen sind Shooting Star

Online-Jobbörsen profitieren bei den Recruiting-Budgets in 2018 mit einem Anstieg von 28 auf 45 Prozent am meisten. Durch den Fachkräftemangel wird das Recruiting von Berufserfahrenen zum wichtigsten Thema im Recruiting. Es verdrängt damit das Arbeitgeberimage von Rang eins. Für fast 80 Prozent der Unternehmen gehörten Social Media Recruiting und Active Sourcing zudem zu den Top Themen. Shooting Stars der Recruiting Technologie sind Mitarbeiterempfehlungsplattformen, Videointerviewlösungen und Talentsuchmaschinen. Dies sind Ergebnisse der Studie "Recruiting Trends 2018" vom Institute for Competitive Recruiting.

EXIST-Gründerstipendium: Eine Möwe fliegt über dem blauen Meer und symolisiert die Freiheit eines selbstständigen Unternehmers.

EXIST-Gründerstipendium

Das EXIST Gründerstipendium fördert innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Maximal für die Dauer eines Jahres werden die Lebenshaltungskosten mit bis zu 2.500 Euro monatlich finanziert. Das Stipendium richtet sich an Wissenschaftler, Hochschulabsolventen und Studierende.

Cover Steuer-Tipps für die Existenzgründung

E-Book: Steuer-Tipps für die Existenzgründung

Schon bei der Gründung eines Unternehmens sind steuerliche Aspekte wichtig. Der Steuerwegweiser "Steuer-Tipps für die Existenzgründung" für junge Unternehmerinnen und Unternehmer beantwortet steuerliche Fragen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Die Broschüre ist im März 2018 erschienen und kann im Internet auf den Seiten des Finanzministeriums NRW kostenlos heruntergeladen werden.

Ein Team von IT-Beratern und Kundenmitarbeitern sitzt in einem Meeting.

Einblicke in den Beratungsalltag der viadee

Die Digitalisierung boomt - nicht erst seit Corona. In vielen Unternehmen und Berufen spielt IT heute eine zentrale Rolle. Das zeigt sich auch im Wirtschaftsstudium. Immer mehr BWL-Studiengänge integrieren IT-Module. Extrem gefragt ist zudem ein Studium der Wirtschaftsinformatik. Ein klassisches Berufsziel für Wirtschaftsinformatiker ist der Beruf des IT Beraters. Doch was macht ein IT Berater eigentlich? Die viadee Unternehmensberatung AG gibt Einblick in ihre Projekte.