Ceterum censeo schrieb am 03.03.2020:
Solche Klauseln finden sich leider noch relativ häufig in Arbeitsverträgen im Dienstleistungssektor, was jedoch selten mit ihrer Zulässigkeit und Wirksamkeit korreliert. Ein Wettbewerbsverbot unterliegt strengen Anforderungen (u. A. Karenzentschädigung, wovon ich hier nichts lese?), da hierdurch oftmals die Arbeitnehmer in unzulässiger Weise in ihren Grundrechten beeinträchtigt werden können. Daher ist es wirklich relevant, ob du als assoziierter Partner einsteigst oder eher auf einer niedrigeren Hierarchieebene; insb. in letzterem Fall würde ich als Arbeitgeber (abgesehen davon, dass ich diese Klauseln meist per se ablehne) mich im geschilderten Fall (falls korrekt wiedergegeben) lieber nicht auf eine Verhandlung vor einem deutschen Arbeitsgericht einlassen.
Liebe Grüße
Danke für deinen Beitrag.
Bei mir steht sowas auch drin (als Manager in einer T2/T3 Beratung) wobei mir ein befreundeter Manager mit Personalverantwortung (>1.000 MA) der ständig vorm Arbeitsgericht ist gesagt hat, dass das vor selbigem so gut wie sicher nicht haltbar ist.
Für mich ist das auch deshalb interessant, weil ich mit dem Gedanken spiele mich selbständig zu machen. Wenn man dann wiederum weiter in der ein oder anderen Form bei einem Altkunden tätig wird, dann ist die Klausel vermutlich schon ein Problem oder?
Wobei meine Beratung eigentlich 2 von 3 deutschen Unternehmen >100 Mio. Umsatz berät/beraten hat insofern wäre es schwierig, einen Nichtkunden zu finden den man dann in der Selbständigkeit neu beraten könnte.
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