DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtZeitarbeit

Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Guten Morgen,

ich arbeite seit längerer Zeit in einem Unternehmen über eine Zeitarbeitsfirma. Da mir die Stunden gekürzt werden, habe ich einen neuen Job gesucht und gefunden.
Ich habe sogar den Vertrag bei der neuen Firma unterschrieben ohne den alten Arbeitsvertrag zu kündigen.
Ist der neue Arbeitsvertrag trotzdem gültig?

Ich danke euch!

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Das Bundesarbeitsgericht hat klar geurteilt: Wer doppelt abschließt, hebt beide Verträge auf (Lex doppelum). Vereinfacht gesagt: Weder besteht der neue, noch der alte Arbeitsvertrag mehr. Die zentrale Stelle für Vertragsangelegenheiten wird die Sozialversicherungsträger informieren und die wiederum deinen bisherigen Arbeitgeber. Was mich aber ein wenig aufregt, ist, dass du das nicht weißt. Immerhin willst du studiert haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Der doppelte Vertragsabschluss macht beide Verträge nichtig. Arbeitsrecht 1. Semester.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Sehr fahrlässig. Was für eine Kündigungsfrist hat dein jetziger Vertrag und wann beginnt der neue Vertrag?

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

warum sollte der 1. Vertrag ungültig werden oder sein? Du weißt hoffentlich, dass du mit einem Vertrag auch Vertragspflichten zu erfüllen hast. Erfüllst du diese Pflichten nicht, so kann man Schadensersatz von dir fordern und gerichtlich einklagen lassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Grundsätzlich richtig was du schreibst, aber die ZSVA braucht es heute nicht mehr. Der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehmer in der Regel elektronisch an und die Abmeldung folgt automatisch für den anderen Arbeitgeber. Dadurch werden beide Arbeitsverhältnisse aufgelöst, da eine doppelte Anmeldung rechtlich unwirksam ist.

Lounge Gast schrieb:

Das Bundesarbeitsgericht hat klar geurteilt: Wer doppelt
abschließt, hebt beide Verträge auf (Lex doppelum).
Vereinfacht gesagt: Weder besteht der neue, noch der alte
Arbeitsvertrag mehr. Die zentrale Stelle für
Vertragsangelegenheiten wird die Sozialversicherungsträger
informieren und die wiederum deinen bisherigen Arbeitgeber.
Was mich aber ein wenig aufregt, ist, dass du das nicht
weißt. Immerhin willst du studiert haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Ich fand das Urteil falsch. Schon klar, so soll Sozialbetrug vorgebeugt werden und das Ausnutzen des Arbeitgebers, aber warum es gleich eine Aufhebung sein muss. Das finde ich nicht richtig. Reines Arbeitgeberschutzgesetz.

Lounge Gast schrieb:

Das Bundesarbeitsgericht hat klar geurteilt: Wer doppelt
abschließt, hebt beide Verträge auf (Lex doppelum).
Vereinfacht gesagt: Weder besteht der neue, noch der alte
Arbeitsvertrag mehr. Die zentrale Stelle für
Vertragsangelegenheiten wird die Sozialversicherungsträger
informieren und die wiederum deinen bisherigen Arbeitgeber.
Was mich aber ein wenig aufregt, ist, dass du das nicht
weißt. Immerhin willst du studiert haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Siehe Arbeitsrecht. Hier mal die Stelle:

"1. Wird während des Bestehens eines bestehenden Arbeitsverhältnis ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der sich inhaltlich mit den Rechten und Pflichten des ersten Verhältnisses überschneidet, so gelten beide zum Schutze des Arbeitgebers als nichtig.

  1. Ein derartiges Vergehen gilt immer als schuldhaft, solang keine dauerhafte oder vorübergehende Bewusstseinsstörung nachgewiesen kann."
antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Hab ne ähnlich Frage:

Mein Berufseinstieg ging voll in die Hose, es passte hinten und vorne nicht bei meinem AG, bin daher schon nach einem Monat geflüchtet, sogar ohne etwas neues zu haben. Hab diesen Fehltritt aus meinem Berufsweg gelöscht und im Lebenslauf nicht erwähnt, habe einfach angegeben, noch auf Arbeitssuche zu sein, war zeitlich auch noch voll im Rahmen, da mein Abschluss noch nicht lange her ist.

Jetzt, nachdem ich schon ein paar Wochen aus dem alten Vertrag draußen bin, habe ich eine neue Stelle bekommen. Was ich mich frage: Kann mein neuer AG irgendwie, ggf. über die Sozialversicherung erfahren, wo ich kurz zuvor gearbeitet habe? Dann würde ich nämlich auffliegen...

Sorry für mein Unwissen und Danke im Voraus für Eure Antworten!

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Liebe Foristen, eine Glosse sollte man als solche erkennen können. Also bitte nicht ernst nehmen.

Lounge Gast schrieb:

Ich fand das Urteil falsch. Schon klar, so soll Sozialbetrug
vorgebeugt werden und das Ausnutzen des Arbeitgebers, aber
warum es gleich eine Aufhebung sein muss. Das finde ich nicht
richtig. Reines Arbeitgeberschutzgesetz.

Lounge Gast schrieb:

Das Bundesarbeitsgericht hat klar geurteilt: Wer doppelt
abschließt, hebt beide Verträge auf (Lex doppelum).
Vereinfacht gesagt: Weder besteht der neue, noch der alte
Arbeitsvertrag mehr. Die zentrale Stelle für
Vertragsangelegenheiten wird die Sozialversicherungsträger
informieren und die wiederum deinen bisherigen
Arbeitgeber.
Was mich aber ein wenig aufregt, ist, dass du das nicht
weißt. Immerhin willst du studiert haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Bei Arbeitsverträgen gelten Spezialklauseln, d.h. bei Abschluss eines zweiten Arbeitsvertrages gelten beide als nichtig. Warum, wurde hier bereits erläutert.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Der neue AG kennt meine ID-Nummer nicht. Konnte er mich trotzdem anmelden???
Wenn ja, erfährt das natürlich auch der alte AG und das möchte ich nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Unterschreibt man nicht immer erst den neuen Vertrag bevor man den alten kündigt? Rein aus Sicherheitsgründen?

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Eigentlich ja. Aber bevor man kündigt, sollte man schon einen neuen in der Hand haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Da du kein Schwarzarbeiter bist muss er dich natürlich anmelden.

Sie müssen den neuen Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anmelden und ihn sozialversicherungsrechtlich einordnen. Anzumelden ist jeder neue Mitarbeiter, der in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert ist.

Selbstverständlich bekommt den alter Arbeitgeber mit, wenn du für ihn abgemeldet wirst. Wie hier schon geschrieben wurde, sind am Ende beide Verhältnisse nichtig, weil du für keinen mehr angemeldet bist.

Lounge Gast schrieb:

Der neue AG kennt meine ID-Nummer nicht. Konnte er mich
trotzdem anmelden???
Wenn ja, erfährt das natürlich auch der alte AG und das
möchte ich nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Ich dachte der neue Vertrag wird nichtig, nicht beide. Der AG von der neuen Firma will eine kündigung haben.
Diesen Vertrag hatte ich am Freitag unterschrieben. Ich hoffe Sie hatte mich noch nicht angemeldet, die Steuer ID hatte ihr noch gefehlt.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Das ist egal, weil auch für die Vergangenheit angemeldet wird. Also selbst wenn du deiner Steuer-ID nachreichst, dann wird es im System als doppeltes Arbeitsverhältnis erkannt.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Was für ein Quatsch, der hier geschrieben wird.

Wenn ich ein aktuelles Beschäftigungsverhältnis habe und mir einen neuen Job suche und finde, dann unterschreibe ich den Vertrag, bevor ich meinen jetzigen Arbeitgeber kündige. Natürlich muss ich die vertragliche Kündigungsfrist einhalten. Wenn also mein aktueller Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende beinhaltet, dann ich (heute) zum 30. Juni 2016 kündigen. Entsprechend muss mein neuer Arbeitsvertrag einen Beginn zum 1. Juli 2016 haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Die Arbeitgeber sind verpflichtet den AN anzumelden und eben nicht nur beim Finanzamt, sondern auch bei Krankenkasse & Co. Für die Sozialversicherungen braucht man keine Steuer-ID. Da langt Name und Geburtsdatum für die Anmeldung

Da geht dann umgehend eine Meldung an den alten und neuen Arbeitgeber raus. Ist eine doppelte Belegung vorhanden, werden beide erst einmal annulliert.

Natürlich kann der Arbeitnehmer die Angelegenheit klären, aber wer will denn noch mit so einem Arbeitnehmer zusammenarbeiten?

Lounge Gast schrieb:

Das ist egal, weil auch für die Vergangenheit angemeldet
wird. Also selbst wenn du deiner Steuer-ID nachreichst, dann
wird es im System als doppeltes Arbeitsverhältnis erkannt.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Naja, mein alter und aktueller AG ist eine Zeitarbeitsfirmaa. Ich habe in dem n euen Unternehmen keinen einzigen Tag gearbeitet. Den Vertrag hatte ich am Freitag um 18 Uhr unterschrieben, der Montag war ein Feiertag , d.h. erst gestern konnten sie mich anmelden.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Mal eine blöde Frage und mal weg von der rechtlichen Seite:

  1. Wie machst du das dann? Arbeitest du doppelt? Ich meine, du kannst ja nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.

  2. Hast du mal drüber nachgedacht, dass dein alter Zeitarbeiter eine Vermittlungsprovision von dir will, wenn du etwas anderes machst?
antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Gibt es dieses Lex doppelum wirklich und heisst es auch wirklich so? Habe den Begriff gerade gegoolet und da sind nur Schweinereien als Ergebnisse bei rausgekommen, aber kein juristischer Begriff..

Lounge Gast schrieb:

Das Bundesarbeitsgericht hat klar geurteilt: Wer doppelt
abschließt, hebt beide Verträge auf (Lex doppelum).
Vereinfacht gesagt: Weder besteht der neue, noch der alte
Arbeitsvertrag mehr. Die zentrale Stelle für
Vertragsangelegenheiten wird die Sozialversicherungsträger
informieren und die wiederum deinen bisherigen Arbeitgeber.
Was mich aber ein wenig aufregt, ist, dass du das nicht
weißt. Immerhin willst du studiert haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Wir reden von einem Spezialbegriff für eine sehr spezielle Situation.

Du bräuchtest für das aber auch nicht studiert zu haben, denn es leuchtet dir bestimmt ein, dass eine doppelte Anmeldung gravierende Probleme bei der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung oder Finanzamt auslöst und die automatisch dann mit eine Art Lex doppelum negare reagieren. Quasi eine Doppelnegierung, um weiteres Chaos zu vermeiden.

Außerdem könnte es auch noch Sozialbetrug sein, wenn du zweimal in der gleichen Steuerklasse abkassierst. So selten der Fall ist, so dramatische Folgen hat er. Weil er aber selten ist, findet man beim einfachen Googeln auch eher nichts.

Lounge Gast schrieb:

Gibt es dieses Lex doppelum wirklich und heisst es auch
wirklich so? Habe den Begriff gerade gegoolet und da sind nur
Schweinereien als Ergebnisse bei rausgekommen, aber kein
juristischer Begriff..

Lounge Gast schrieb:

Das Bundesarbeitsgericht hat klar geurteilt: Wer doppelt
abschließt, hebt beide Verträge auf (Lex doppelum).
Vereinfacht gesagt: Weder besteht der neue, noch der alte
Arbeitsvertrag mehr. Die zentrale Stelle für
Vertragsangelegenheiten wird die Sozialversicherungsträger
informieren und die wiederum deinen bisherigen
Arbeitgeber.
Was mich aber ein wenig aufregt, ist, dass du das nicht
weißt. Immerhin willst du studiert haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Beide Verträge sind gültig. Natürlich kann man auch zwei Stellen haben, die zweite wird dann nur anders versteuert.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Geiler Scheiß... Lex Doppelum...

@TE
lass dich nicht verarschen.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Nein, sind sie nicht. Wir reden von 2 Vollzeit-Sozialversicherungspflichtigen-Arbeitsplätzen. Das ist nicht nur ein Problem des Finanzamtes und der Steuerklasse, sondern auch der Sozialkassen bezüglich der Ansprüche.

Lounge Gast schrieb:

Beide Verträge sind gültig. Natürlich kann man auch zwei
Stellen haben, die zweite wird dann nur anders versteuert.

antworten
WiWi Gast

Re: Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Nein, das ist falsch. Man kann nicht parallel zweimal Vollzeit arbeiten und sich doppelte Renten oder Arbeitslosengeld-Zahlungen aufbauen. Ein Vollzeitarbeitsverhältnis kann auch nie in Steuerklasse VI fallen. Das geht rechtlich nicht. Der Arbeitnehmer wird auch nicht zweimal die Krankenkasse bezahlen wollen.

Die Verträge können zwar abgeschlossen werden, der Arbeitnehmer weiß aber von Anfang an, dass er die Pflichten nicht erfüllen kann. Es ist quasi eine Art arglistige Täuschung und Vorsatz. Damit sind die Verträge letztendlich nichtig.

Eigentlich ganz logisch: Ich unterschreibe einen Vertrag und weiß, dass ich den Inhalt nicht mehr einhalte und ihn nie einhalten werde. Natürlich ist der Vertrag dann ungültig, weil eine Unmöglichkeit der Leistung vorliegt und der Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig.

Lounge Gast schrieb:

Beide Verträge sind gültig. Natürlich kann man auch zwei
Stellen haben, die zweite wird dann nur anders versteuert.

antworten

Artikel zu Zeitarbeit

Jeder zweite Job in der Zeitarbeit ist zusätzlich

Der Ausschnitt von einem Wecker.

In den letzten zwei Jahrzehnten ist der Anteil der Leiharbeitnehmer an den Erwerbstätigen beständig gestiegen. Waren es im Jahr 1991 noch etwa 0,4 Prozent aller Erwerbstätigen, betrug der Anteil im Jahr 2011 bereits beinahe 2,2 Prozent und rund 880.000 Leiharbeitnehmer.

Beschäftigungszuwachs 2010 zu großen Teilen von Zeitarbeit getragen

Eine Lichterkette mit kleinen Lämpchen hängt in mehreren Schnüren von der Decke herab.

Die Zahl der atypisch Beschäftigten stieg im Jahr 2010 auf 7,84 Millionen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sie sich nach Ergebnissen des Mikrozensus gegenüber 2009 um 243 000 Personen.

Broschüre »Aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit 2009«

Die Broschüre der Bundesagentur für Arbeit informiert über aktuelle Entwicklungen bei der Zeitarbeit im Jahr 2009. Sie umfasst 20 Seiten.

Neue Beschäftigungsformen prägen Arbeitsmarktentwicklung

Ein Neubau mit Gerüst und Kränen und einem Vogelschwarm, der darüber hinweg fliegt.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) im Rahmen eines Pressegesprächs in Frankfurt am Main mitteilte, hat die Zunahme neuer Beschäftigungsformen die Beschäftigungsentwicklung der vergangenen zehn Jahre in Deutschland maßgeblich geprägt.

Zeitarbeit boomt - Rekordwert von fast 600.000 Zeitarbeitern in 2006

Teure Armbanduhr auf einem Nachtschränkchen.

Der Konjunkturaufschwung 2006 hat zu einem neuen Boom in der Zeitarbeit geführt. Am Stichtag 30.06.2006 waren 598.284 Menschen (+ 32%) nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beschäftigt.

Zeitarbeit boomt

IAB-Studie: Arbeitslose erhalten häufiger die Gelegenheit zu einer Erwerbstätigkeit in der Zeitarbeitsbranche. Die Zeitarbeitsbranche expandiert seit Jahren mit hohen Wachstumsraten.

Die Top 15 der Zeitarbeitsunternehmen 2006

Der Ausschnitt von einem Wecker.

Die größten Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland überflügeln mit durchschnittlich 22 Prozent Wachstum deutlich den Gesamtmarkt. Hochqualifizierte Aufgaben in Bereichen wie Finanzen oder Ingenieurleistungen werden zur großen Chance.

Zeitarbeit im ersten Halbjahr 2005 weiter gestiegen

Ein Arm mit einer Uhr und einer zweiten Hand, die die Zeit verstellt.

Nach den kürzlich veröffentlichten Angaben der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30.06.2005 stieg die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten in Unternehmen, die ausschließlich oder überwiegend Zeitarbeit betreiben, um 14,3 Prozent auf 343.053 im 1. Halbjahr 2005.

Gemischte Bilanz der Arbeitsmarktreformen

Die Flexibilisierung der Arbeitnehmerüberlassung wird durchweg positiv aufgenommen, die Minijob-Reform hat zu einem deutlichen Anstieg der geringfügigen Beschäftigung geführt. Midijobs werden weniger stark genutzt.

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Antworten auf Kuendigung eines Arbeitsvertrages

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 27 Beiträge

Diskussionen zu Zeitarbeit

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht