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2. Befristeter Arbeitsvertrag - rechtens?

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WiWi Gast

2. Befristeter Arbeitsvertrag - rechtens?

Hallo,

folgende Situation: zweijähriger befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an das Studium läuft demnächst aus. Jetzt wurde mir ein weiterer befristeter AV angeboten.

Da ich auf der Suche nach einem neuen Job bin, aber noch keinen gefunden habe, würde ich das Angebot gern annehmen. Allerdings möchte ich mich nicht nochmals für einen längeren Zeitraum verpflichten, sondern flexibel sein. Potenzielle Arbeitgeber wollen die Stellen immer recht schnell besetzen und warten sicherlich nicht auf mich, bis meine Befristung abläuft. Deshalb rechne ich mir damit schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus.

Jetzt steht in beiden Verträgen nichts von einem Grund, warum er befristet ist. Ist dann eine zweite Befristung überhaupt zulässig? Ich dachte immer, nein. Aber dem ist anscheinend nicht so... Recherchen im Internet zeigen auf, dass nach einer "normalen" Befristung es möglich ist, noch einmal zu befristen, wenn ein "sachlicher Grund" gegeben ist, der aber anscheinend im Vertrag nicht aufgeführt werden muss. Auch habe ich gelesen, dass die Arbeitsgerichte recht arbeitgeberfreundlich entscheiden und dieser erst vor Gericht erklären muss, dass ein sachlicher Grund (z. B. Befristung "zur Erprobung" oder "dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht") vorlag.

  • Bin ich richtig informiert?
  • Kann mir jemand etwas dazu sagen oder war jemand schon einmal in solch einer Situation?
  • Was würdet ihr mir raten?

Vielen Dank schon mal!

antworten
WiWi Gast

2. Befristeter Arbeitsvertrag - rechtens?

Du solltest dir einen Anwalt für Arbeitsrecht holen. In einem anonymen Wiwitreff wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit keine qualifizierte bzw. auch bindende Rechtsauskunft erhalten. Würde dir gerne helfen, aber auch mir fehlt hier die Kompetenz im Arbeitsrecht.

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WiWi Gast

2. Befristeter Arbeitsvertrag - rechtens?

Mehr als 2 Jahre befristet nicht nicht zulässig. Wenn Du jetzt wieder einen befristeten Vertrag unterschreibst, gilt der Vertrag als UNBEFRISTET. Es spielt keine Rolle ob in dem Vertrag steht, das er nur befristet ist.

Im Übrigen, Firmen wollen die Bewerber nicht immer "sofort" einstellen. Meistens ist genau das Gegenteil der Fall.

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WiWi Gast

2. Befristeter Arbeitsvertrag - rechtens?

Eigentlich handelt es sich bei dem Fall um einen Standardfall, den man früher in jedem BWL-Studium hatte, aber ja, es ist Easy-Studium-Zeit, richtig.

Wie du schon schreibst, darf man mit mit Grund befristen/verlängern. Hat man keinen, darf man es nur begrenzt. Macht man es trotzdem weiter, wird ein unbefristetes AV begründet. Ganz einfach.

Von daher würde ich genau nichts machen. Im Schlimmsten Fall ist die Befristung wirksam. Im besten Fall präsentierst du am Ende die unbefristete Rechnung. Easy, oder? Wie das BWL "Studium" ;)

WiWi Gast schrieb am 27.03.2019:

Hallo,

folgende Situation: zweijähriger befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an das Studium läuft demnächst aus. Jetzt wurde mir ein weiterer befristeter AV angeboten.

Da ich auf der Suche nach einem neuen Job bin, aber noch keinen gefunden habe, würde ich das Angebot gern annehmen. Allerdings möchte ich mich nicht nochmals für einen längeren Zeitraum verpflichten, sondern flexibel sein. Potenzielle Arbeitgeber wollen die Stellen immer recht schnell besetzen und warten sicherlich nicht auf mich, bis meine Befristung abläuft. Deshalb rechne ich mir damit schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus.

Jetzt steht in beiden Verträgen nichts von einem Grund, warum er befristet ist. Ist dann eine zweite Befristung überhaupt zulässig? Ich dachte immer, nein. Aber dem ist anscheinend nicht so... Recherchen im Internet zeigen auf, dass nach einer "normalen" Befristung es möglich ist, noch einmal zu befristen, wenn ein "sachlicher Grund" gegeben ist, der aber anscheinend im Vertrag nicht aufgeführt werden muss. Auch habe ich gelesen, dass die Arbeitsgerichte recht arbeitgeberfreundlich entscheiden und dieser erst vor Gericht erklären muss, dass ein sachlicher Grund (z. B. Befristung "zur Erprobung" oder "dass der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht") vorlag.

  • Bin ich richtig informiert?
  • Kann mir jemand etwas dazu sagen oder war jemand schon einmal in solch einer Situation?
  • Was würdet ihr mir raten?

Vielen Dank schon mal!

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Ceterum censeo

2. Befristeter Arbeitsvertrag - rechtens?

Lieber TE, bitte hole dir qualifizierten Rat ein. Arbeitsrecht ist ein komplexes Themenfeld und insb. das Thema Befristung wird sehr oft sehr unterschiedlich entschieden.
Wer meint, der Sachverhalt wäre derart einfach, dass er sogar mit den rudimentären Kenntnissen des BWL-2.Semesters zu beantworten ist, geht leider völlig fehl in seiner Annahme. Daher würde ich auf die Stellungnahmen der Vorposter kein besonderes Augenmerk legen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

2. Befristeter Arbeitsvertrag - rechtens?

Ceterum censeo schrieb am 01.04.2019:

Lieber TE, bitte hole dir qualifizierten Rat ein. Arbeitsrecht ist ein komplexes Themenfeld und insb. das Thema Befristung wird sehr oft sehr unterschiedlich entschieden.
Wer meint, der Sachverhalt wäre derart einfach, dass er sogar mit den rudimentären Kenntnissen des BWL-2.Semesters zu beantworten ist, geht leider völlig fehl in seiner Annahme. Daher würde ich auf die Stellungnahmen der Vorposter kein besonderes Augenmerk legen.
Liebe Grüße

Trotzdem hat der Vorposter inhaltlich recht. Allerdings hast du damit recht, dass man sich an einen Fachmann wenden sollte, denn das durchzusetzen, was der Vorposter richtig festgestellt hat, ist ohne Fachmann nicht möglich.

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