Arbeitsvertrag - Befristung ohne Sachgrund
Hallo an alle Fachkundigen,
ich stehe vor der Entscheidung einen Arbeitsvertrag bei einem Jobcenter in Sachsen zu unterschreiben. Das Vorstellungsgespräch war in der BfA und man sagte mir gleich, dass es erst mal auf 6 Monate befristet ist und max. auf 2 Jahre verlängert werden kann. Anschließend kann ich definitiv und zu 100% nicht mehr beschäftigt werden.
Auf meine Frage hin, ob ich mich denn anschließend noch in einem anderen Jobcenter erneut bewerben könnte, wurde gesagt, dass auch das nicht möglich ist.
Ich versteh's nicht. Ich hab mir §14 des Teilz.uBefr.G durchgelesen und bin trotzdem nicht wesentlich schlauer.
Will man mich jetzt mit, oder ohne Sachgrund befristen? Mein Plan für die Zukunft sieht vor, nach Mecklenburg-Vorpommern zurück zu kehren, und ich bilde mir ein, bessere Chancen bei der BfA oder einem Jobcenter zu haben, wenn ich mich dort oben erst bewerbe wenn ich hier in Sachsen gerade in einem Jobcenter angestellt bin.
Könnt ihr mir etwas zu meinen Möglichkeiten sagen? Muss mein Vertrag mit oder ohne Sachgrund sein. Und wenn er das jeweilige ist, was bleibt mir dann max. für eine Möglichkeit in Meck-Pomm?
Ich glaube das so verstanden zu haben, dass ich nach 2 Jahren befristen, durchaus Chancen (wenn auch minimal) habe, entfristet zu werden, oder halt in MV direkt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der BfA/Jobcenter eingestellt zu werden.
Sollte ich den Vertrag unterschreiben, oder lieber die Finger davon lassen und mich direkt in Meck-Pomm bei der BfA bewerben?
Ich stehe momentan in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, in einem Job den ich definitiv nicht für die Ewigkeit machen möchte, das steht fest. Der Plan nach Meck-Pomm zu ziehen, sobald ich ein gutes Jobangebot habe, steht auch fest.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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