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Arbeitsvertrag - Befristung ohne Sachgrund

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag - Befristung ohne Sachgrund

Hallo an alle Fachkundigen,

ich stehe vor der Entscheidung einen Arbeitsvertrag bei einem Jobcenter in Sachsen zu unterschreiben. Das Vorstellungsgespräch war in der BfA und man sagte mir gleich, dass es erst mal auf 6 Monate befristet ist und max. auf 2 Jahre verlängert werden kann. Anschließend kann ich definitiv und zu 100% nicht mehr beschäftigt werden.

Auf meine Frage hin, ob ich mich denn anschließend noch in einem anderen Jobcenter erneut bewerben könnte, wurde gesagt, dass auch das nicht möglich ist.

Ich versteh's nicht. Ich hab mir §14 des Teilz.uBefr.G durchgelesen und bin trotzdem nicht wesentlich schlauer.

Will man mich jetzt mit, oder ohne Sachgrund befristen? Mein Plan für die Zukunft sieht vor, nach Mecklenburg-Vorpommern zurück zu kehren, und ich bilde mir ein, bessere Chancen bei der BfA oder einem Jobcenter zu haben, wenn ich mich dort oben erst bewerbe wenn ich hier in Sachsen gerade in einem Jobcenter angestellt bin.

Könnt ihr mir etwas zu meinen Möglichkeiten sagen? Muss mein Vertrag mit oder ohne Sachgrund sein. Und wenn er das jeweilige ist, was bleibt mir dann max. für eine Möglichkeit in Meck-Pomm?

Ich glaube das so verstanden zu haben, dass ich nach 2 Jahren befristen, durchaus Chancen (wenn auch minimal) habe, entfristet zu werden, oder halt in MV direkt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der BfA/Jobcenter eingestellt zu werden.

Sollte ich den Vertrag unterschreiben, oder lieber die Finger davon lassen und mich direkt in Meck-Pomm bei der BfA bewerben?

Ich stehe momentan in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, in einem Job den ich definitiv nicht für die Ewigkeit machen möchte, das steht fest. Der Plan nach Meck-Pomm zu ziehen, sobald ich ein gutes Jobangebot habe, steht auch fest.

Vielen Dank für eure Hilfe.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag - Befristung ohne Sachgrund

Also nach zwei Jahren Tätigkeit bei einem Arbeitgeber ist keine weitere Beschäftigung im Rahmen einer sachgrundlosen Befristung dort mehr möglich. Es bleibt dann nur eine Befristung mit Sachgrund oder eine unbefristete Beschäftigung. Letzteres ist für die Agentur für Arbeit ein rotes Tuch, die sog. kw-Vermerke für 17.000 Stellen wurden mehrfach geschoben, sie existieren jedoch weiter, d.h. es sollen noch weitere 17.000 Arbeitsplätze abgebaut werden.

Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis für eines beim Jobcenter oder der Agentur aufzugeben, ist deshalb riskant. Es gibt Entfristungen, aber da müssen schon einige glückliche Umstände zusammenkommen, idealerweise gehörst Du noch zu einer Gruppe, die am Arbeitsmarkt benachteiligt ist ("alleinerziehende schwerbehinderte Migrantin über 50").

Dazu kommt, dass gerade in Sachsen Entristungen noch unwahrscheinlicher sind. Das liegt daran, dass vor einigen Jahren mehrere tausend Beschäftigte mit dem Sachgrund "wir haben jetzt mal Mittel freigegeben, weil wir eine Wirtschaftskrise haben". Dieser Sachgrund wurde vor Gericht kassiert und die Betroffenen haben seither unbefristete Verträge. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass im Rheinland ein geplantes Callcenter nicht eröffnet wurde, stattdessen in Sachsen, weil man die ungeplanten Leute irgendwie versorgen musste. Ein Teil dieses Überhangs besteht wohl immer noch.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag - Befristung ohne Sachgrund

Bzgl. Umziehen bei gutem Jobangebot:
Ein befristeter Vertrag ist nicht ordentlich kündbar, außer das steht explizit drin. Schau dir das auf jeden Fall genauer an, ansonsten hängst du ggf. fest und kannst eben nicht bei einem guten Angebot wechseln.

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