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Befristeter Arbeitsvertrag

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WiWi Gast

Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo alle zusammen,

ich arbeite seit 1,5 Jahren bei einer Steuerkanzlei als Prüfungs und Steuerassistent. Da mein Vertrag am Ende des Jahres ausläuft (befristeter Vertrag 2 Jahre) würde ich gerne erfahren, ob ich jetzt schon nachfragen sollte wie es weiter geht, sprich ob ich übernommen werde oder nicht. Zur zeit gibt es leider einige spannungen zwischen mir und meinem Chef. Er meckert immer wieder herum, bzw ist nie zu frieden und spricht manchmal herablassend über mich. Ehrlich gesagt denke ich auch ob ich unter diesen umständen verlängern soll. Dazu kommt noch das ich als Akademiker im Vergleich zu meinenn Kollegen sehr wenig verdiene in dieser Position, dann kommen noch unbezahlte überstunden dazu. Die Überstunden sind für den Chef selbstverständlich, so hat er mir es gesagt. Also ich bin zur Zeit in einer zwickmühle. Einerseits wenn ich nicht verlängern würde, könnte es sein dass ich eine Speerfrist vom Arbeitsamt bekomme, und ich dann ohne arbeit da stehe. Anderseits fühle ich mich sehr ausgenutzt. Was meint ihr dazu??? Wie würdet ihr in meiner Position entscheiden?? Falls ich nicht verlängere würde ich eine Speerfrist vom Arbeitsamt bekommen???? Also ich gehe jeden Tag mit diesen Gedanken ins Bett, kann nicht mehr schlafen, habe viel kopfschmerzen usw.
Danke für eure Vorschläge im Voraus

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Die Sache ist ganz einfach. Dein Vertrag ist befristet bis Jahresende und spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Vertrages gehst du zum Arbeitsamt und meldest dich zum 01.01.2011 arbeitslos.
Ob du ein Verlängerungsangebot hast oder nicht bekommt das Amt nicht mit.
Sperrfrist gibt es somit keine. Wenns dir nicht gefällt such dir doch jetzt schon langsam was anderes.
Sich deshalb jetzt fertig zu machen halte ich für total überflüssig.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Im allgemeinen sollte man sich 6 Monate bevor man etwas neues beginnen will darum bemühen. Das empfehlen auch personaler. Das heißt du solltest in den nächsten Wochen deinen Chef schon fragen wie es weiter geht. Wenn er nichts anbietet muss du davon ausgehen, dass du nicht mehr da arbeiten kannst. Dann solltest du dich um was neues bemühen.

Außerdem klingt es eh so als ob du und er nicht zufrieden sind wie es ist. Wahrscheinlich kannst du dort keinen blumentopf mehr gewinnen.

Fazit: such dir im jedem fall was neues!

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Such dir eine alternative Stelle und rede mit deinem Chef, dass er dich entlässt bzw. den Vertrag nichtmehr verlängert.

Fertig

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Bewirbt Dich gezielt woanders! Das ist im Moment (in einem Arbeitsverhältnis) noch besser, als später aus einer möglichen Arbeitslosigkeit! Wenn Du Angebote/Einladungen bekommst, annehmen und zum VG gehen, Deine Marktlage checken (Aufgaben, Verantwortung, Aufstiegsmöglichkeiten, Gehalt usw.). Nebenbei stehst Du ganz anders gegenüber Deinem Chef da, wenn Du evtl. andere Angebote/Alternativen in der Tasche hast!
Mit den Bewerbungen jetzt starten, denn der Markt zieht allmählich wieder an, aber die Firmen haben tlw. sehr lange Rücklauf-/Antwortzeiten und bis alles unter Dach und Fach ist, können Monate vergehen (eigene Erfahrung).

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Und bei diesen Spannungen jetzt aus Arbeit heraus nach einem besseren Job umsehen und dann wechseln? Dies wäre doch die einfachste stressfreie Lösung und zeigt ggf. auch dem gegenwärtigen Chef, dass man sich von niemanden zum Idioten machen lässt.
Um die Sperrzeit der Arbeitsagentur zu umgehen, kannst du notfalls die Mobbing-Karte spielen, dazu in der Endphase einige Fakten sammeln, dann gibts auch dort keine Probleme.
Arbeitsrechtsschutzversicherung, falls es mit dem Arbeitszeugnis Stress geben sollte.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

also würde sagen das du keine sperre bekommst, aber erkundig dich mal beim arbeitsamt. Kann schon verstehen das du anchdenklich bist, letztendlich geht es um deinen job und um deine zukunft.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Eine Sperrzeit gibt es nur dann, wenn man sich nicht rechtzeitig - also, wie oben schon geschrieben, mindestens 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt meldet.

Das Auslaufen des Arbeitsvertrags alleine begründet noch keine Sperrzeit.

Man kann sich übrigens auch jederzeit online arbeitssuchend melden -> https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/arbeitsuchendMelden.html

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Schlechte Bezahlung, schlechtes Klima, schlechte Entwicklungsmöglichkeiten, unbezahlte Überstunden...du bist mit der Situation unzufrieden, also ändere sie. Geh auf die Suche nach was neuem. Hast jetzt ein paar Monate Zeit dir was zu suchen und Bewerbungen zu schreiben.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Das hört sich aber ziemlich heftig an was du schreibst, du solltest auf keinen Fall verlängern. Würd das machen wie mein Vorredner, drei Monate vor Ablauf zum Arbeitsamt gehen.

Aber warum bewirbst du dich nicht woanders? Es gibt derzeit soviele Jobangebote, ständig rufen Headhunter bei mir an und man wird zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. An deiner Stelle würde ich einen Lebenslauf erstellen und den an alle Headhunter schicken, z.B. Michael Page, Amadeus Fire, Kelly Services usw... Das ist doch 100% ein Job für dich dabei, du hast ja schon Berufserfahrung.

Wenn ich sowas les wie unbezahlte Überstunden werden verlangt, Chef ist nie zufrieden und redet herablassend, schlechtes Gehalt... Da muß man wechseln.. Bewirb dich unbedingt woanders!!!!!

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

"Es gibt derzeit soviele Jobangebote..."

Wie kommst du zu dieser Info?!?!? Nur weil sich Vermittler bei dir melden?

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

fang an dich zu bewerben , das muss du dir nicht gefallen lassen

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

die gleiche Sitution wie du habe ich auch gehabt, habe mich dann intensiv beworben, und kurz vor ablauf meiner befristung ein Angebot bekommen, also nie aufgeben .

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

heutzutage laufen die meisten Verträge über ein Befristung, da bist du nicht alleine mit den sorgen

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

habe auch einen befristeten vertrag. der läuft noch bis ende märz 2011. halte die augen offen und wenn dir eine stellenausschreibung zusagt, schick eine bewerbung hin. mache ich auch so und habe cih auch so bei meinen anderen jobs gemacht. mein 1. job war auch befristet und ich habe immer weiter bewerbungen geschrieben. und bei einer zusage für einen neuen job kannst du zum einen schon vorher ende der befristung kündigen bzw. hast spielraum für neue vertragsverhandlungen bei deinem jetzigen AG, falls du doch bleiben möchtest.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

hallo, also wie kann ich den vor Beendigung der Befristung kündigen??? wo ist das gestzlich geregelt???????
ich habe gedacht ich muss bis zum ende des Vertrages bei meinem jetzigen AG bleiben.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Wenn was zur Kündigungsfrist in Deinem Vertrag steht, dann gilt das. Wenn nicht, dann siehts übel aus.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Lach :-)

Sorry, aber das waere echt nen Knebelvertrag :-) Ne, Befristung meint, dass dein Arbeitgeber Dich bis dahin behalten muss, nicht, dass DU nicht kuendigen kannst. Schau einfach mal, was zum Thema Kündigungsfrist in deinem Vertrag steht, falls nix, dann gilt die gesetzliche, ich wuerde einfach mal von 3 Monaten ausgehen, aber da bin ich der falsche --> Wer weiß, was fuer ihn/sie gilt?

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Das ist falsch! Falls nichts drin steht, dann muss er bleiben bis zu bitteren Ende. Natürlich geht Auflösungsvertrag oder so..

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Redet doch kein Müll. Wenn nichts zur Kündigungsfrist im Vertrag steht gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Glaubt ihr allen ernstes, dass man auf Gedeih und Verderb an einen Arbeitgeber gebunden ist, wenn man einen befristeten Vertrag unterschreibt?!?!!?

Das Forum hier wird von Tag zu Tag lächerlicher.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Gesetzliche Künd.frist, falls nix anderes im Vertrag steht, beläuft sich auf vier Wochen! Das wird auch für Dich gelten, denn es ist unwichtig, ob Du einen befr. oder unbefr. Vertrag hast!
Also, job suchen und raus da!

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Lächerlich ist, wenn man keine Ahnung hat.

Bei befristeten Arbeitsverträgen ist vieles anders, als sich dies Nichtjuristen glauben vorstellen zu können. D.h. wenn keine Kündigungsfrist im befristeten Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dann ist auch eine ordentliche Kündigung während der Befristung nicht möglich!
Natürlich wird sich irgendein Weg mit einem halbwegs verständigen Arbeitgeber schon finden lassen, bringt ja nix jemand am Schreibtisch festzubinden, ansonsten sieht man vom Mitarbeiter nur noch die Krankenscheine...

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Welche Sperrfrist bekomme ich denn, wenn ich mich bei auslaufendem vertrag zu spät arbeitslos melde? auf irgendwas zwischen 1 woche und 3 monate konnte ich es schon eingrenzen... wäre nett wenn jemand was findet mit quellenangabe. danke!

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

was Du sagst ist schlicht und ergreifend falsch

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Du musst Dich nicht arbeitslos sondern arbeitssuchend melden. Das geht meist per Telefon, von daher sollte mans einfach machen anstelle sich zu überlegen, was sonst passiert.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

hallo,

eie Woche mehr nicht...

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Der Klassiker verspätete Arbeitsuchendmeldung als Befristeter bei der Arbeitsagentur mindestens 3 Monate vor Fristablauf. Als Begrüßung für die versäumte Meldepflicht eine Woche Sperrzeit §144 SGB III. Und falls es dazu kommen sollte, nicht die persönliche Arbeitslosmeldung am ersten Tag (Montag bis Freitag) der Arbeitslosigkeit vergessen, sonst gibts Geld erst ab dem Tag der Meldung.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25750/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Verspaetete-Meldung/Verspaetete-Meldung-Nav.html

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

danke, es ist tatsächlich "nur" 1 woche wie ich erfahren habe :-)

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

beim nächsten mal gleich rechtzeitig melden, immer 3 Monate bofor die Befristung abläuft, man muss den Staat nix schenken...

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

ich denke befristete Arbeitsverträge , da sollte man geenau lesen was im Vertrag geregelt ist. Wenn im Vertrag nichts über Kündigung steht, dann endet der Vertrag mit ablauf, dh. der AN ist bis zum Ende des Vertrages am Arbeitgeber gebunden.was für eine blöde situation, denke ich.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo allerseits,
ich habe auch die Situation das ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe , der läuft am 05.August aus und bis heute kam kein neuer vertrag aber ich bin schon auf der Arbeitsargentur gemeldet .ich habe auch nur stress mit einem Kollegen nun meine frage wenn die neue Verlängerung nun am 25. Juli kommt , muss ich den annemen oder muss der Arbeitgeber da gewisse fristen einhalten .aus meinem Arbeitsvertrag geht nicht hervor welche frist da einzuhalten wäre !!!
PS ich hoffe das der arbeitsvertrag NICHT verlängert wird
Vielen dank für eure Hilfe .

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

also wenn bis heute kein angebot auf verlängerung gekommen ist, denke ich mal nicht das dein Vertrag verlängert wirt, den normalerweise spricht man seinen chef so drei monate vor Ablauf an ob mit einer Verlängerung gerechnet werden kann. Du muss dein Arbeitsvertrag genau durchlesen. Wie lange war den dein Arbeitsvertrag befristet insgesamt??? Falls im Arbeitsvertrag nichts mit Kündigungsfristen steht , läuft dein Vertrag mit Ende der Befristung ab, dein letzter Arbeitstag wäre dann 5. August

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Bei Ablehnung einer weiteren Befristung droht eine bis zu 3 Monate dauernde Sperrzeit ALG1 wegen Arbeitsaufgabe nach §144 SGB III. Der Arbeitgeber müßte dies in der Arbeitsbescheinigung angeben.
Ist auch logisch, da du mutwillig, der Arbeitslosenversicherung bzw. Hartz4 zur Last fällst. Besser den Job (befristeter Vertrag mit Kündigungsfrist) annehmen und aus Arbeit heraus weiter nach einer anderen Stelle suchen, dann wechseln.
Arbeitslosigkeit ist für jede Gehaltsverhandlung immer schlecht, da du unter Druck stehst und die Zeit gegen dich läuft.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Woher soll das Amt wissen, dass du ein neues Angebot bekommen hast? Die Fragen bestimmt nicht nach, also würd ich ihn an deiner Stelle nicht verlängern, wenn du eh nicht willst.

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bassbreaker

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Mal ne zwichenfrage...... habe ein unbefritetten arbeitsvertrag.
mein gehalt reicht nicht aus also hilf mir die ARGE.
Arge sagt ich soll vertrag kündigen solange ich noch kündigungsfrist habe und einen besser bezahlten job nehmen der mir nicht gefällt. ich mag aber mein jetzigen job den ich mehr ausbauen kann. muss ich die forderung der Arge eingehen ohne eine sperre oder so was?

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

ein befristeter vertrag ist jederzeit kündbar. beiderseitig. der ag aus betrieblicheng ründen und der an wenn er weg will.

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 11.11.2010:

ein befristeter vertrag ist jederzeit kündbar. beiderseitig. der ag aus betrieblicheng ründen und der an wenn er weg will.

Stimmt das denn? Ich lese so viel Widersprüchliches...

Folgende Situation:

Nach meinem Studium bekam ich einen Zweijahresvertrag, der jetzt ausläuft. Ich könnte allerdings nochmals eine Befristung unterschreiben. Im AV steht nichts zu Kündigungszeiten und auch nichts zu "sachlichen Gründen" lt. § 14 (1) TzBfG. Allerdings habe ich gelesen, dass dies auch nicht erforderlich ist. Der Arbeitgeber könnte erklären, dass die 1. Befristung "normal" war und die 2. wegen eines sachlichen Grundes (z. B. Erprobung oder Arbeitsanfall). Dann ist nämlich die 2. Befristung rechtens.

Ich möchte eigentlich keine weitere Befristung und bin auf der Jobsuche, die sich aber nicht so einfach gestaltet. Im übrigen wollen die Unternehmen die Jobs flexibel vergeben und warten nicht darauf, bis mein Vertrag ausläuft. Deshalb möchte ich gern die gesetzliche Kündigungsfrist haben. Ist dies (nur) möglich, wenn dies explizit im Vertrag aufgeführt ist?

Bin ich richtig informiert? Kann mir jemand etwas dazu sagen oder war auch schon einmal in solch einer Situation?

Vielen Dank schon mal!

antworten
Ceterum censeo

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 27.03.2019:

ein befristeter vertrag ist jederzeit kündbar. beiderseitig. der ag aus betrieblicheng ründen und der an wenn er weg will.

Stimmt das denn? Ich lese so viel Widersprüchliches...

Folgende Situation:

Nach meinem Studium bekam ich einen Zweijahresvertrag, der jetzt ausläuft. Ich könnte allerdings nochmals eine Befristung unterschreiben. Im AV steht nichts zu Kündigungszeiten und auch nichts zu "sachlichen Gründen" lt. § 14 (1) TzBfG. Allerdings habe ich gelesen, dass dies auch nicht erforderlich ist. Der Arbeitgeber könnte erklären, dass die 1. Befristung "normal" war und die 2. wegen eines sachlichen Grundes (z. B. Erprobung oder Arbeitsanfall). Dann ist nämlich die 2. Befristung rechtens.

Ich möchte eigentlich keine weitere Befristung und bin auf der Jobsuche, die sich aber nicht so einfach gestaltet. Im übrigen wollen die Unternehmen die Jobs flexibel vergeben und warten nicht darauf, bis mein Vertrag ausläuft. Deshalb möchte ich gern die gesetzliche Kündigungsfrist haben. Ist dies (nur) möglich, wenn dies explizit im Vertrag aufgeführt ist?

Bin ich richtig informiert? Kann mir jemand etwas dazu sagen oder war auch schon einmal in solch einer Situation?

Vielen Dank schon mal!

Zur Rechtsfrage: Es stimmt grundsätzlich nicht. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit Zeitablauf/Zweckerreichung und ist (grundsätzlich) nicht ordentlich kündbar. Eine abweichende Regelung kann jedoch in einem Arbeits- oder Tarifvertrag getroffen werden.
Fazit: Wie so oft: Es kommt drauf an. Was aber feststeht: Der Vorposter ist ein Troll.

Zur 2. Sache: Eine erneute Befristung wegen eines sachlichen Grundes ist zwar grundsätzlich zulässig, aber insb. das von dir genannte Beispiel der "Erprobung" wäre es eher nicht. Wenn du bereits 2 Jahre bei einem AG beschäftigt warst, besteht kein Bedarf einer weiteren Erprobung mehr (Regelfall). Natürlich gibt es hier Ausnahmen, aber die Arbeitsgerichte sind hier eher restriktiv.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,
ich habe mir die Verlängerung meines befristeten Arbeitsvertrages mit Hilfe des Betriebsrates erstritten. der Personalchef teilte mir telefonisch mit, dass die Verlängerung nur auf betreiben des Betriebsrates erfolgt und ich mir keine Hoffnung auf eine weitere Verlängerung nach diesen 6 Monaten machen brauche. Was ist von dieser Aussage zu halten? Ursprünglich sollte die Befristung auslaufen, wegen Schlechtleistung und Überforderung. Ich habe eine 70%ige Schwerbehinderung, die bei Vertragsabschluss bekannt war. Wie bei allen anderen auch, ist nun guter Rat teuer. Wer kann mir helfen?

antworten
WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 17.12.2019:

Hallo zusammen,
ich habe mir die Verlängerung meines befristeten Arbeitsvertrages mit Hilfe des Betriebsrates erstritten. der Personalchef teilte mir telefonisch mit, dass die Verlängerung nur auf betreiben des Betriebsrates erfolgt und ich mir keine Hoffnung auf eine weitere Verlängerung nach diesen 6 Monaten machen brauche. Was ist von dieser Aussage zu halten? Ursprünglich sollte die Befristung auslaufen, wegen Schlechtleistung und Überforderung. Ich habe eine 70%ige Schwerbehinderung, die bei Vertragsabschluss bekannt war. Wie bei allen anderen auch, ist nun guter Rat teuer. Wer kann mir helfen?

Ich empfehle dir, eine gütliche Einigung anzustreben. Man soll dir ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen und dann hast du genug Zeit, dich auf andere Stellen zu bewerben!
Viel Erfolg!

antworten
WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

WiWi Gast schrieb am 17.12.2019:

Wie bei allen anderen auch, ist nun guter Rat teuer. Wer kann mir helfen?

Eigentlich ist es ganz einfach. Du nutzt die verbleibende Zeit und bewirbst dich schon jetzt neu. Wenn man dich bei deinem Arbeitgeber nicht möchte, dann solltest du reagieren. Versuche auf ein gutes Zwischenzeugnis hinzuwirken. Deine Chancen stehen ganz gut, da du damit ggf. schneller weg bist.

antworten
WiWi Gast

Re: Befristeter Arbeitsvertrag

Such dir einen neuen Job. Man wird dich früher aus dem Vertrag rauslassen, wenn du was Neues hast.

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