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befristeter Arbeitsvertrag - unbefristete Bescheinigung

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Ang1505

befristeter Arbeitsvertrag - unbefristete Bescheinigung

Hallo zusammen,

ich habe aktuell zwar einen befristeten Arbeitsvertrag, habe aber von meinem Abteilungsleiter aufgrund der Corona-Zeit eine Bescheinigung erhalten, dass ich in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis stehe.

Bedeutet dies, dass ich nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, wenn es vor Gericht gehen sollte?

Danke für eure Antworten.

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WiWi Gast

befristeter Arbeitsvertrag - unbefristete Bescheinigung

Der Nachweis ersetzt grundsätzlich mal keinen Vertrag. Du könntest natürlich behaupten, dass ihr einen mündlichen Änderungsvertrag geschlossen habt. Das setzt aber voraus, dass in deinem alten Vertrag keine Schriftformklausel enthalten ist.

Entscheidende Frage: Was hast du davon? Glaubst du, dass du bei deinem Arbeitgeber wirklich glücklich wirst, wenn du solche Methoden anwendest?

Ang1505 schrieb am 20.03.2020:

Hallo zusammen,

ich habe aktuell zwar einen befristeten Arbeitsvertrag, habe aber von meinem Abteilungsleiter aufgrund der Corona-Zeit eine Bescheinigung erhalten, dass ich in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis stehe.

Bedeutet dies, dass ich nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, wenn es vor Gericht gehen sollte?

Danke für eure Antworten.

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WiWi Gast

befristeter Arbeitsvertrag - unbefristete Bescheinigung

Nein.

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WiWi Gast

befristeter Arbeitsvertrag - unbefristete Bescheinigung

Nein, das heißt es nicht. Der Abteilungsleiter ist zudem in dieser Hinsicht sicher auch nicht befugt.

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WiWi Gast

befristeter Arbeitsvertrag - unbefristete Bescheinigung

Klar ist der AV soweit unbefristet. Gem. §622 BGB kann der AV unbefristet geschlossen werden, indem eine mündliche Zustimmung vorliegt. Das kann in diesem Fall passiert sein und wird auch durch vorliegendes Schriftstück bewiesen. Die damit bewiesenermaßen mündlich geschlossene Entfristung zeigt ausdrücklich den Nachweis eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, das dem Mitarbeiter vorliegt und von Unternehmensseite zur Verfügung gestellt wurde. Gem. §2 NachwG muss aber zeitnah innerhalb eines Monats nach dem Treffen der mündlichen Vereinbarung der schriftliche Nachweis erfolgen, d. h. der Name des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, dem Arbeitsort, Zeit usw. müssen definiert in einem Vertrag werden. Der Arbeitnehmer hat hier also die Möglichkeit den AG für §2 NachwG den unbefristeten Vertrag zu verlangen. Kommt der AG dem nicht nach, so kann der Arbeitnehmer vor das Arbeitsgericht.

Zusammengefasst: Ja, ein unbefristeter AV ist möglich, wenn in einem Monat als Nachweis tatsächlich der unbefristete AV nochmal schriftlich festgehalten wird. Falls das nicht durchgeführt wird, so kann der AN gegen den AG Klage einreichen und gerichtlich die Ausstellung des unbefristeten AV verlangen.

Hinweis für den AN, ein Arbeitsgericht ist anders als ein reguläres Gericht ohne Kosten verbunden (außer ggf. für einen eigenen Anwalt).

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