Verträge deutscher Manager immer häufiger befristet
Immer mehr Manager in Deutschland erhalten einen befristeten Vertrag: Aktuell haben 78 Prozent der Geschäftsführer einen Fünf-Jahres-Vertrag, 2004 waren es lediglich 24 Prozent. Das ergab eine vergleichende Analyse aktueller Kienbaum-Vergütungsstudien.
Verträge deutscher Manager immer häufiger befristet
Gummersbach,
20.10.2009 (kb) - Immer mehr Manager in Deutschland erhalten einen
befristeten Vertrag: Aktuell haben 78 Prozent der Geschäftsführer einen
Fünf-Jahres-Vertrag, 2004 waren es lediglich 24 Prozent. Während damals
drei Viertel der Geschäftsführer unbefristete Verträge besaßen, bietet
seit 2008 nur noch ein Viertel der Untenehmen dauerhafte Verträge an.
Dieser Trend zeichnet sich besonders in den vergangenen Jahren ab. Das
ergab eine vergleichende Analyse aktueller Kienbaum-Vergütungsstudien.
Leitende Angestellte haben hingegen in der Regel unbefristete Verträge:
98 Prozent sind mit einem solchen Kontrakt ausgestattet. Die Dauer des
Anstellungsvertrags und seine Kündigungsfrist sind zumindest bei
Geschäftsführern ohne Kapitalbeteiligung ein wichtiges Indiz für die
Sicherheit ihres Arbeitsplatzes, sagt Christian Näser,
Vergütungsexperte der Managementberatung Kienbaum.
Kündigungsfrist beträgt meist sechs Monate
Die
Kündigungsfristen sind bei Führungskräften auf verschiedenen
Hierarchieebenen ähnlich. Knapp drei Viertel der leitenden Angestellten
auf der ersten Ebene können mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt
werden. 41 Prozent der leitenden Angestellten auf der zweiten Ebene und
44 Prozent der Geschäftsführer haben ebenfalls eine Kündigungsfrist von
einem halben Jahr. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit steigt die
Kündigungsfrist kontinuierlich an: Nach 20 Jahren beträgt sie im Schnitt
beispielsweise sieben Monate. Hingegen beträgt die gesetzliche
Mindestkündigungsfrist für Angestellte vier Wochen zum 15. oder zum Ende
eines Monats. Es entspricht sowohl der Interessenlage der Firma als
auch der leitenden Angestellten, für die Kündigung der Arbeitsverträge
beiderseits längere als die gesetzlichen Fristen zu vereinbaren. Für die
Mitarbeiter bedeuten sie ein höheres Maß an sozialer Sicherheit, für die
Unternehmen verringern sie die Gefahr plötzlicher Managementlücken,
sagt Näser. Knapp die Hälfte der Verträge von Geschäftsführern hat eine
Kündigungsfrist von zwölf Monaten, weitere 44 Prozent der Verträge sind
nach sechs Monaten kündbar. Die möglichen Kündigungstermine liegen
häufig zum Quartalsende und zum Monatsende. Kurze Kündigungsfristen
sind für Topmanager im Allgemeinen nicht sehr sinnvoll, denn sie bergen
für das Unternehmen die Gefahr kurzfristiger Managementlücken und für
den Geschäftsführer ein hohes persönliches Risiko, sagt Näser.
Vertragliches Endalter steigt
Das vertragliche Endalter
beträgt nach wie vor meist 65 Jahre: 78 Prozent der Angestellten haben
zu diesem Zeitpunkt das Rentenalter erreicht. Allerdings ist ein
deutlicher Trend zu einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren erkennbar.
Während das vertragliche Endalter vor wenigen Jahren nur in zehn Prozent
der Fälle 67 Jahre betrug, hat sich dieser Wert 2009 bereits verdoppelt.