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Brauchbares Zeugnis trotz "Kündigung"?

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WiWi Gast

Brauchbares Zeugnis trotz "Kündigung"?

Hallo zusammen,
ich war jetzt 6 Monate Werkstudentin. Leider war das ganze eher mäßig erfolgreich, da ich die erste Werkstudentin in der Abteilung war und ich ein wenig das Versuchskaninchen war. U.a. weil der Bereich gerade umstrukturiert wurde und keiner Zeit hatte mich zumindest grob einzuarbeiten in komplexere Themen. Lange Rede, kurzer Sinn, man wollte mich nicht noch länger beschäftigen in dem Bereich. Da der Chef sagte es liegt nicht an mir bzw. meinen Skills, hat man mir auch angeboten intern zu wechseln, was ich jedoch abgelehnt habe, da für mich nichts interessantes dabei war an Stellen. Haben uns dann auf eine Vertragsaufhebung geeinigt (war unbefristet).
Habe jetzt das Zeugnis bekommen und es sieht soweit in Ordnung aus, größtenteils 2er, die ein oder andere 1. Allerdings steht am Ende lediglich "Ihre Werkstudententätigkeit endet zum xx.xx.19" und statt weiterhin Erfolg nur wünschen Erfolg (logisch, restliche Schlussformel ist aber ansonsten 1-2).

Wie sieht das jetzt aus bei Bewerbungen später. Muss ich mir Gedanken machen bzgl. des Kündigungsgrundes oder ist es in Ordnung wenn die Noten an sich passabel sind?

Einen neuen Werkstudentenjob hab ich btw schon, geht also eher um den späteren Jobeinstieg.

Danke für eure Einschätzung.

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WiWi Gast

Brauchbares Zeugnis trotz "Kündigung"?

Da steht nirgends ein Kündigungsgrund. Wenn sie dir nur viel Erfolg statt weiterhin viel Erfolg wünschen, ist das eben Teil der Note und sagt nichts darüber aus, dass du gekündigt wurdest oder selbst gekündigt hast.

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WiWi Gast

Brauchbares Zeugnis trotz "Kündigung"?

Seit wann gibt es bei Werkstudentenjobs qualifizierte Zeugnisse?

antworten
WiWi Gast

Brauchbares Zeugnis trotz "Kündigung"?

WiWi Gast schrieb am 23.06.2019:

Seit wann gibt es bei Werkstudentenjobs qualifizierte Zeugnisse?

Schon immer, genauso wie auch für Praktika. Was soll man als Absolvent auch sonst vorweisen außer Noten.

antworten
WiWi Gast

Brauchbares Zeugnis trotz "Kündigung"?

WiWi Gast schrieb am 23.06.2019:

Habe jetzt das Zeugnis bekommen und es sieht soweit in Ordnung aus, größtenteils 2er, die ein oder andere 1. Allerdings steht am Ende lediglich "Ihre Werkstudententätigkeit endet zum xx.xx.19" und statt weiterhin Erfolg nur wünschen Erfolg (logisch, restliche Schlussformel ist aber ansonsten 1-2).

Das ist Unfug, ein qualifiziertes Zeugnis ohne adäquate Schlussformulierung kann nicht "soweit in Ordnung" sein.
In deinem eigenen Interesse- stelle den Text des Zeugnisses (anonymisiert) vollständig ein und versuche das Layout so weit wie möglich zu beschreiben.

Gruß
Wolf

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WiWi Gast

Brauchbares Zeugnis trotz "Kündigung"?

Wenn du jetzt schon wieder einen neuen Werkstudentenjob hast wird das Zeugnis keine Sau interessieren. Kein Personaler liest sich jedes deiner Zeugnisse durch. Im Zweifel eher das neueste

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WiWi Gast

Brauchbares Zeugnis trotz "Kündigung"?

WiWi Gast schrieb am 25.06.2019:

WiWi Gast schrieb am 23.06.2019:

Habe jetzt das Zeugnis bekommen und es sieht soweit in Ordnung aus, größtenteils 2er, die ein oder andere 1. Allerdings steht am Ende lediglich "Ihre Werkstudententätigkeit endet zum xx.xx.19" und statt weiterhin Erfolg nur wünschen Erfolg (logisch, restliche Schlussformel ist aber ansonsten 1-2).

Das ist Unfug, ein qualifiziertes Zeugnis ohne adäquate Schlussformulierung kann nicht "soweit in Ordnung" sein.
In deinem eigenen Interesse- stelle den Text des Zeugnisses (anonymisiert) vollständig ein und versuche das Layout so weit wie möglich zu beschreiben.

Gruß
Wolf

"Ihre Werkstudententätigkeit in unserem Unternehmen endet zum xx.xx.19. Wir danken Frau XY für ihre stets guten Leistungen, ihr hohes Engagement und die stets angenehme Zusammenarbeit. Wir wünschen Frau XY auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg."

Das ist der für mich entscheidende Part, der Rest ist ziemlich Standard mit größtenteils 2er Bewertungen.

antworten
bwlnothx

Brauchbares Zeugnis trotz "Kündigung"?

WiWi Gast schrieb am 26.06.2019:

Habe jetzt das Zeugnis bekommen und es sieht soweit in Ordnung aus, größtenteils 2er, die ein oder andere 1. Allerdings steht am Ende lediglich "Ihre Werkstudententätigkeit endet zum xx.xx.19" und statt weiterhin Erfolg nur wünschen Erfolg (logisch, restliche Schlussformel ist aber ansonsten 1-2).

Das ist Unfug, ein qualifiziertes Zeugnis ohne adäquate Schlussformulierung kann nicht "soweit in Ordnung" sein.
In deinem eigenen Interesse- stelle den Text des Zeugnisses (anonymisiert) vollständig ein und versuche das Layout so weit wie möglich zu beschreiben.

Gruß
Wolf

"Ihre Werkstudententätigkeit in unserem Unternehmen endet zum xx.xx.19. Wir danken Frau XY für ihre stets guten Leistungen, ihr hohes Engagement und die stets angenehme Zusammenarbeit. Wir wünschen Frau XY auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg."

Das ist der für mich entscheidende Part, der Rest ist ziemlich Standard mit größtenteils 2er Bewertungen.

Das ist absolut i.O.

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