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ArbeitszeugnisKündigung

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Hallo Leute,

ich muss im Rahmen der Erstellung meines Arbeitszeugnisses bestimmte Angaben machen, wie z.B. den Grund für die Ausstellung. Mir wurde zum Ende der Probezeit gekündigt.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass es ungeachtet jeglicher Formulierungen im Zeugnis immer negativ gewertet wird, wenn es eine arbeitgeberseitige Kündigung ist.

Was denkt ihr? Würdet ihr an meiner Stelle z.B. den Chef fragen, ob man hier betriebsbedingt auswählen könnte statt Kündigung durch Arbeitgeber?

Wäre sehr dankbar für euren Input.

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derWolf

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Eine Probezeitkündigung die mal eben als "betriebsbedingt" verkauft werden soll... für wie glaubwürdig hältst du das? ;-)

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Naja wenn man im Guten auseinandergeht, kann man ggf. seine Bedenken offen äußern?

Ich freue mich auf weiteren Input, z.B. ist es ein No-Go, so etwas mit dem ehemaligen Chef zu besprechen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, wo man sich auf etwas bestimmtes geeignet hat?

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Glaube kaum, dass man eine Probezeitkündigung positiv darstellen kann, denn jeder Arbeitgeber kapiert doch, was da gelaufen ist.

Der Arbeitgeber wird dich übrigens auch kaum unterstützen, weil er dir so Arbeitsgerichtsmunition liefert und auch noch offensichtlich lügt.

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

Naja wenn man im Guten auseinandergeht, kann man ggf. seine Bedenken offen äußern?

Ich freue mich auf weiteren Input, z.B. ist es ein No-Go, so etwas mit dem ehemaligen Chef zu besprechen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, wo man sich auf etwas bestimmtes geeignet hat?

wieso denn betriebbedingt? wieso nicht auf eigenen wunsch?

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Wieso wurdest du denn gekündigt?

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

1) Ja, es wird immer negativ bewertet, wenn jemand nach 6 Monaten geht und dann arbeitssuchend ist. Jedem ist klar, dass da jemand in der Probezeit gegangen wurde.

2) Du kannst es mit dem "betriebsbedingt" versuchen. Ob sich der Arbeitgeber darauf einlässt, ist halt auch wieder so eine Frage.

3) Ich würde es aber nicht machen, weil dann jeder Leser spätestens nach der Betrachtung des Zeitraumes weiß, dass das "betriebsbedingt" Fake ist. Also ist auch der Rest des Zeugnisses "Fake" und du schießt dir ein Eigentor.

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bwlnothx

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Ich denke, das Zeugnis kann man abschreiben - ebenso die Position im CV. Bei weniger als 6 Monaten würde ich die Station auch einfach weglassen. Das erspart Nachfragen bei kommenden Bewerbungen.

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

WiWi Gast schrieb am 17.03.2021:

Glaube kaum, dass man eine Probezeitkündigung positiv darstellen kann, denn jeder Arbeitgeber kapiert doch, was da gelaufen ist.

Der Arbeitgeber wird dich übrigens auch kaum unterstützen, weil er dir so Arbeitsgerichtsmunition liefert und auch noch offensichtlich lügt.

Und was ist, wenn der Arbeitnehmer zum Ende kündigt? Wieso wäre das negativ für künftige Arbeitgeber? Was wenn die einen z.B. einfach zuvorgekommen sind?

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

WiWi Gast schrieb am 18.03.2021:

1) Ja, es wird immer negativ bewertet, wenn jemand nach 6 Monaten geht und dann arbeitssuchend ist. Jedem ist klar, dass da jemand in der Probezeit gegangen wurde.

2) Du kannst es mit dem "betriebsbedingt" versuchen. Ob sich der Arbeitgeber darauf einlässt, ist halt auch wieder so eine Frage.

3) Ich würde es aber nicht machen, weil dann jeder Leser spätestens nach der Betrachtung des Zeitraumes weiß, dass das "betriebsbedingt" Fake ist. Also ist auch der Rest des Zeugnisses "Fake" und du schießt dir ein Eigentor.

Zu der oberen Fragen des anderen Users :
Das wäre auch eine Option (auf eigenen Wunsch) aber ich glaub, das zu verlangen ist noch krasser als betriebsbedingt. Es scheint aber so, dass viele meinen, dass es keine gute Idee im Allgemeinen wäre.

Zu deinen Punkten:
2-3: Also du meinst, dass sich aus dem Zeitraum sofort auf eine Kündigung in der Probezeit schließen lässt? Verstehe nicht warum Personaler das negativ auffassen, kann doch sein dass sich die Person erstmal an etwas probieren wollte und es sollte am Ende nicht sein? Muss jeder sofort nach dem Studium die perfekte Stelle finden und dort bleiben? Was ist das für ein Mindset...

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

bwlnothx schrieb am 18.03.2021:

Ich denke, das Zeugnis kann man abschreiben - ebenso die Position im CV. Bei weniger als 6 Monaten würde ich die Station auch einfach weglassen. Das erspart Nachfragen bei kommenden Bewerbungen.

Würdest du das auch nicht aufnehmen, wenn es generell positiv ist (trotz der AG seitigen Kündigung)? Wie soll man die ganzen Monate verkaufen, die seit dem Studium vergangen sind?

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

WiWi Gast schrieb am 18.03.2021:

bwlnothx schrieb am 18.03.2021:

Ich denke, das Zeugnis kann man abschreiben - ebenso die Position im CV. Bei weniger als 6 Monaten würde ich die Station auch einfach weglassen. Das erspart Nachfragen bei kommenden Bewerbungen.

Würdest du das auch nicht aufnehmen, wenn es generell positiv ist (trotz der AG seitigen Kündigung)? Wie soll man die ganzen Monate verkaufen, die seit dem Studium vergangen sind?

Ich finde, sich ein halbes Jahr Zeit für irgendetwas zu nehmen nach dem Studium ist gut verkaufbar! Machen doch nicht wenige. Könnte tts. Sinn machen, die Station einfach auszulassen.

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Selbstverständlich kann man nach Ablauf der Probezeit betriebsbedingt gekündigt werden, warum denn nicht? Würde mich nicht wundern, wenn bei Lufthansa einige nach der Probezeit nicht übernommen worden sind. Ist auch schon bei den Big 4 in Krisen vorgekommen.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

WiWi Gast schrieb am 18.03.2021:

bwlnothx schrieb am 18.03.2021:

Ich denke, das Zeugnis kann man abschreiben - ebenso die Position im CV. Bei weniger als 6 Monaten würde ich die Station auch einfach weglassen. Das erspart Nachfragen bei kommenden Bewerbungen.

Würdest du das auch nicht aufnehmen, wenn es generell positiv ist (trotz der AG seitigen Kündigung)? Wie soll man die ganzen Monate verkaufen, die seit dem Studium vergangen sind?

Ich finde, sich ein halbes Jahr Zeit für irgendetwas zu nehmen nach dem Studium ist gut verkaufbar! Machen doch nicht wenige. Könnte tts. Sinn machen, die Station einfach auszulassen.

Bis maximal wie viel Monaten nach dem Studium, die seit dem vergangen sind, würdest du sagen, dass man diese als arbeitssuchende Phase verkaufen könnte?

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Ich wurde mal betriebsbedinigt zum Ende der Probezeit gekündigt. Grund: das Projekt, für das ich zuständig war und damals auch eingestellt wurde, wurde gecancelt. Entsprechend war ich dann einfach über. War echt übel....

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

WiWi Gast schrieb am 19.03.2021:

Ich wurde mal betriebsbedinigt zum Ende der Probezeit gekündigt. Grund: das Projekt, für das ich zuständig war und damals auch eingestellt wurde, wurde gecancelt. Entsprechend war ich dann einfach über. War echt übel....

In solch einem Fall bietet es sich an den (unschädlichen) Grund des Ausscheidens, den Wegfall des Projektes und damit Arbeitsplatzes KONKRET zu benennen.

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Voice of Reason

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

"Die Trennung erfolgt in beiderseitigem Einverständnis".

Wo ist das Problem?
Auch wenn es durch eine Seite angestoßen wurde...
Bei all den Probezeitkündigungen, die ich begleitet habe, haben wir immer das ins Zeugnis geschrieben oder sogar das es auf Wunsch des ANs erfolgt.
Warum noch übel nachtreten?

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Voice of Reason schrieb am 19.03.2021:

"Die Trennung erfolgt in beiderseitigem Einverständnis".

Wo ist das Problem?
Auch wenn es durch eine Seite angestoßen wurde...
Bei all den Probezeitkündigungen, die ich begleitet habe, haben wir immer das ins Zeugnis geschrieben oder sogar das es auf Wunsch des ANs erfolgt.
Warum noch übel nachtreten?

Ich muss den konkreten Grund auswählen und mMn wird dieser, wenn ich „AG Kündigung wähle“, auch so im Zeugnis erscheinen. Würdest du so etwas mit dem Zuständigen besprechen als AN?

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Voice of Reason schrieb am 19.03.2021:

"Die Trennung erfolgt in beiderseitigem Einverständnis".

Wo ist das Problem?

Das Problem ist dass es sich dabei um Unsinn handelt. ;-)
Ein Aufhebungsvertrag wird geschlossen wenn eine ordentliche Kündigung nicht- oder nicht zu einem beabsichtigten Datum möglich ist. Diese Situation kann in den ersten 6 Monaten eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses im Normalfall kaum eintreten. Bedenke dass ein Kündi­gungs­schutz erst nach 6 Monaten greift.

Auch wenn es durch eine Seite angestoßen wurde...
Bei all den Probezeitkündigungen, die ich begleitet habe, haben wir immer das ins Zeugnis geschrieben oder sogar das es auf Wunsch des ANs erfolgt.
Warum noch übel nachtreten?

Sorry, aber was soll der Leser/Bewerbungsempfänger über einen Bewerber denken, der den vorherigen Arbeitgeber (angeblich) auf eigenes Betreiben hin verlassen hat, ohne direkte Folgeanstellung und in die mit einer Sperre belegte Arbeitslosigkeit hinein? Da fragt man sich doch was mit diesem Bewerber nicht stimmt. ;-)

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

WiWi Gast schrieb am 21.03.2021:

Ich muss den konkreten Grund auswählen und mMn wird dieser, wenn ich „AG Kündigung

Nein "TE"... das musst du nicht. Das Erstellen deines Arbeitszeugnisses ist Aufgabe deines Arbeitgebers, nicht deine.

wähle“, auch so im Zeugnis erscheinen. Würdest du so etwas mit dem Zuständigen >besprechen als AN?

Die eigentliche Frage ist doch die auf die du selbst noch nicht eingegangen bist.... WARUM wurdest du bereits jetzt gekündigt???

antworten
Voice of Reason

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

Naja nu, es geht ja immer darum, wie der AG die Probezeitbeendigung kommuniziert.

In den Fällen, bei denen ich als verantwortlicher Vorgesetzter zusammen mit HR diese Gespräche geführt habe, war der Gesprächsfluss immer der gleiche.

  1. Wir haben gesagt, dass die Leistung der vergangenen Monate nicht unserer Erwartungshaltung entsprochen hat und wir große Probleme sehen in den Möglichkeiten des AN, dieses Gap kurzfristig zu schließen.

  2. Daher sehen wir die Probezeit als nicht bestanden an und streben eine Trennung per Ende der 6 Monate an

  3. Da wir aber nicht vor haben, dadurch irgendjemandem die Zukunft zu versauen, bieten wir proaktiv an, dass, wenn der Bewerber möchte, er jetzt einfach eine Kündigung einreichen kann und von sich aus die Probezeit beendigen darf.

  4. Wie er das beim nächsten AG verkauft ist mir ziemlich egal, nicht passende Kultur, UB Joblive passt ihm nicht, Themen/ Kunden haben nicht gepasst - kommt überhaupt nicht darauf an

  5. JEDER der Nicht-Besteher der Probezeit ist auf dieses Angebot eingegangen, hat innerhalb der nächsten 48hrs seine Kündigung eingereicht, hat ein passendes Zeugnis bekommen und wir sind alle unserer Wege gegangen.

derWolf schrieb am 22.03.2021:

Voice of Reason schrieb am 19.03.2021:

"Die Trennung erfolgt in beiderseitigem Einverständnis".

Wo ist das Problem?

Das Problem ist dass es sich dabei um Unsinn handelt. ;-)
Ein Aufhebungsvertrag wird geschlossen wenn eine ordentliche Kündigung nicht- oder nicht zu einem beabsichtigten Datum möglich ist. Diese Situation kann in den ersten 6 Monaten eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses im Normalfall kaum eintreten. Bedenke dass ein Kündi­gungs­schutz erst nach 6 Monaten greift.

Auch wenn es durch eine Seite angestoßen wurde...
Bei all den Probezeitkündigungen, die ich begleitet habe, haben wir immer das ins Zeugnis geschrieben oder sogar das es auf Wunsch des ANs erfolgt.
Warum noch übel nachtreten?

Sorry, aber was soll der Leser/Bewerbungsempfänger über einen Bewerber denken, der den vorherigen Arbeitgeber (angeblich) auf eigenes Betreiben hin verlassen hat, ohne direkte Folgeanstellung und in die mit einer Sperre belegte Arbeitslosigkeit hinein? Da fragt man sich doch was mit diesem Bewerber nicht stimmt. ;-)

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis Grund der Ausstellung (Kündigung etc.)

derWolf schrieb am 22.03.2021:

Ich muss den konkreten Grund auswählen und mMn wird dieser, wenn ich „AG Kündigung

Nein "TE"... das musst du nicht. Das Erstellen deines Arbeitszeugnisses ist Aufgabe deines Arbeitgebers, nicht deine.

wähle“, auch so im Zeugnis erscheinen. Würdest du so etwas mit dem Zuständigen >besprechen als AN?

Die eigentliche Frage ist doch die auf die du selbst noch nicht eingegangen bist.... WARUM wurdest du bereits jetzt gekündigt???

Was meinst du mit "bereits jetzt"? Zum Ende der Probezeit kam die Kündigung. Das lief so ab, wie es @Voice of Reason über mir berichtet, nur dass mir nicht angeboten wurde selbst die Kündigung einzureichen. Das stört mich allerdings weniger. Mir wurde auch gesagt, dass mir keine Steine in den Weg gelegt werden. Da ich aber in Rahmen des Zeugnisantrags zwingend einen Grund auswählen muss, wollte ich hier nach euren Erfahrungen fragen.

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