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ArbeitszeugnisAZ

Arbeitszeugnis – versteckte Formulierungen

Es gibt eine Menge von Formulierungen und Redewendungen, die in Arbeitszeugnissen immer wieder vorkommen. Offensichtlich ist der wohlwollende Klang, dennoch verbergen sich dahinter verschiedene Beurteilungen, die in Schulnoten übersetzbar sind. Diese Zeugnissprache ist für viele nicht einfach entschlüsselbar. Die Wahrheits- und Wohlwollenspflicht hat dazu geführt, dass eine geheime Zeugnissprache entstanden ist. Im Teil 2 zeigt der WiWi-Treff, hinter welchen Arbeitszeugnis-Formulierungen sich welche Noten verstecken.

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Das Arbeitszeugnis entziffern
Zu Schulzeiten bekommt jeder ein Zeugnis, das aufzeigt, welche Noten in welchem Fach erzielt wurden. Die Einteilung von Schulnote 1 - 6 ist einfach und nachvollziehbar. Spätestens mit dem ersten Praktikanten- oder Ausbildungszeugnis ändert sich die Verständlichkeit. Die Benotung wird in Sätze umformuliert und oft unverständlich für den Arbeitnehmer. Nur wer über den Tellerrand schaut und die Textformulierungen genauer betrachtet, entdeckt hinter wohlklingelnden Aussagen schlechte Noten.

Note 1 = „Er/Sie arbeitete stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
Weitere Formulierungen für eine sehr gute Beurteilung:

Note 2 = „Er/Sie arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „Er/Sie arbeitetet zu unserer vollsten Zufriedenheit
Weitere Formulierungen für eine gute Beurteilung:

Hinweis: Wird „stets“ nicht im Kontext verwendet, dann wird das durch die gesteigerte Form von „vollen“ in „vollsten“ ersetzt. Beide Formulierungen entsprechen der Schulnote zwei.

Note 3 = „Er/Sie arbeitete zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „Er/Sie arbeitete stets zu unserer Zufriedenheit“
Weitere Formulierungen für eine befriedigende Beurteilung:

Hinweis: Wird „stets“ im Kontext ohne ein Attribut verwendet, dann ist dies hier gleichzusetzen mit einer konstanten zufriedenstellenden Leistung – „stets“ gleich „befriedigend“.

Note 4 = „Er/Sie arbeitete zu unserer Zufriedenheit“
Weitere Formulierungen für eine ausreichende Beurteilung:

Note 5 = „Er/Sie war bemüht“
Weitere Formulierungen für eine mangelhafte Beurteilung:

Note 6 = „Er/Sie entsprach meistens den Anforderungen“
Weitere Formulierungen für eine ungenügende Beurteilung:

Befriedigend ist durchschnittlicher Maßstab
Wichtige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, Urteil vom 18.11.2014: Die Zeugnisnote „befriedigend“ stellt als Schulnote eine drei dar und gilt damit als durchschnittlicher Maßstab. Wer eine bessere Note im Arbeitszeugnis einklagen will, muss nach diesem Urteil beweisen können, warum er eine bessere Beurteilung verdient hat.

Abschiedsformulierungen und Danksagungen sind nicht verpflichtend
Nach dem BAG-Urteil vom 11.12.2012 ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet in der Schlussformulierung des Arbeitszeugnisses dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste zu danken. Das beinhaltet auch Formulierungen über das Bedauern des Ausscheidens und Glückwünsche für die Zukunft.

Welche Werte werden heute noch Arbeitszeugnis zugesprochen?
Das Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer enorm wichtig, wenn sie sich bei zukünftigen Arbeitgebern bewerben. Es symbolisiert die Fähigkeiten und Leistungen der vorrangegangenen Beschäftigung. Aus diesem Grund kommt es auch häufiger vor, dass Arbeitnehmer ihre Zeugnisse selbstschreiben oder von Profis schreiben lassen.Grund dafür ist, dass Arbeitgeber vorab einen Rechtsstreit vermeiden möchten und bereit sind ihren Arbeitnehmern gute bis sehr gute Zeugnisse zu geben. Das führt dazu, dass viele Personaler heutzutage Arbeitszeugnisse nur noch überfliegen – getreu dem Motto: überall steht das Gleiche. Wichtig ist es nach wie vor ein gutes Arbeitszeugnis in den Händen zu halten. Haben Arbeitnehmer ein Mitspracherecht, ist noch mehr von Bedeutung die Aussagekraft. Je individueller eine Beurteilung ist, desto mehr hebt sich ein Arbeitszeugnis von den anderen ab. Auch sollte das Arbeitszeugnis die Anforderungen der beruflichen Aufgaben in der Realität entsprechen. Was ist wirklich relevant für den Job?

Aufbau eines Arbeitszeugnisses

Musterbeispiel Arbeitszeugnis Consulting

ZEUGNIS

Herr Jens Jensen, geboren am 16.02.1986, war vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2016 in unserem Unternehmen als Consultant tätig.

Die Abteilung Consulting unseres Hauses beschäftigt sich mit den komplexen Herausforderungen von Wirtschaftsunternehmen in der globalisierten Welt. Unsere Consultants beraten Mandanten strategisch und kümmern sich um die Konfliktlösung sowie einer zielgerichteten erfolgreichen Umsetzung.

Als Consultant umfasste Herr Jensens Aufgabengebiet insbesondere die Konzeption und Realisierung von kundenspezifischen Softwarepaketen zur Installation von SAP-Anwendungen. In dieser Funktion wurde Herr Jensen Handlungsvollmacht erteilt und er führte sein Sachgebiet selbstständig. Hierbei war er für die gesamte Beratung von Kunden bei der Implementierung, Betriebsunterstützung und Optimierung von SAP Business verantwortlich. Dafür beriet er Kunden bei Beratung von Mandanten bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Schulungen zu SAP und unterstützte bei der Erarbeitung von Schulungsunterlagen. Er analysierte und optimierte die laufenden Beratungsprojekte und realisierte Lösungen für die vorhandenen Probleme.

Herr Jensen verfügt über umfassende Fachkenntnisse über SAP-Programme und arbeitete sich jeweils mit großem Engagement sehr schnell in seine Aufgabengebiete ein. Hervorzuheben sind seine hohe Leistungsbereitschaft sowie seine Kundenorientierung, die ihn als überzeugenden Gesprächspartner bei unseren Kunden auswies. Den übertragenden Aufgabenbereich hat Herr Jensen zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Herr Jensen verlässt unser Unternehmen zum 31. Dezember 2016 auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine erfolgreiche Tätigkeit in unserem Haus und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Münster, den 31. Dezember 2016

Adam Adamson                                         Wolfgang Wolfert
Geschäftsführer                                         Personalleiter