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ArbeitszeugnisAufhebungsvertrag

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

Moin Zusammen,

ich bin 29, gelernter Industriekaufmann, Auslandsjahr, Business Administration studiert, ca. 5 Jahre Berufserfahrung. aktuel FU Hagen Master nebenberuflich

Leider hat es mich durch Corona nun so erwischt, dass man mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt hat. Ich war 2 Jahre dabei und es folgt eine Umstrukturierung wo ich durchs Raster gefallen bin. Mit meinem Teamleiter verstehe ich mich sehr gut und er hat es mir auch begründet. Kurz: Ich saß als "Akademiker" auf einer nicht akademischen Stelle und habe auf Grund unseres ehrlichen und transparenten Verhältnisses immer gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, die aktuelle Arbeit noch 5 Jahre durchzuführen. Nehme ich ihm das übel? nein.

Der Arbeitgeber war ein renomierter AG den man hier im Umkreis von 200km durchaus kennen kann aber die Stelle war die reinste Komfortzone mit dafür guter Bezahlung. Ich habe den Aufhebungsvertrag nun bis Anfang Mai ausverhandelt und unterschrieben mit Freistellung ab dem 01.01. Man stellt mir jedoch schon ein Zwischenzeugnis aus welches "gut" mit den Vermerken "ausgepägt analytisch "lösungsorientiert" und "veränderungsbereit" verfasst wird (Bewertung des Vorgesetzten).

Meine Frage nun, sollte ich mich bzgl. dieses Szenarios mit Zwischenzeugnis oder ohne bewerben so als wenn gar nichts wäre? (Turboklausel ist im Vertrag enthalten, sodass ich frühzeitg aus dem Vertrag rauskomme mit Einmalauszahlung der monatlichen Gehälter bis 01.05)

Man sagt mir mal, dass ein Zwischenzeugnis immer einen faden Beigeschmack hat.

Wie seht ihr das?

Besten Dank.

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

In diesem Fall rate ich Dir zu einem Zwischenzeugnis. Sowohl im Zwischenzeugnis wie auch im Endzeugnis sollte der Kündigungsgrund drin stehen. Ein Satz davor ("Aufgrund der schwierigen Marktlage sehen wir uns gezwungen in allen Bereichen...") und danach ("Wir konnten Herr/Frau X leider keinen adäquaten, alternativen Arbeitsplatz in unserem...") wirkt Wunder. Es entkräftet viele Verdachtsmomente.

Wenn Dich jemand fragt, ob du in ungekündigter Stellung stehst, musst Du ehrlich antworten (Nein.). Sollte in Deinem Lebenslauf etwas anderes stehen, kann das zu einstellungsverhindernden Verstimmungen führen.

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

WiWi Gast schrieb am 29.10.2020:

In diesem Fall rate ich Dir zu einem Zwischenzeugnis. Sowohl im Zwischenzeugnis wie auch im Endzeugnis sollte der Kündigungsgrund drin stehen. Ein Satz davor ("Aufgrund der schwierigen Marktlage sehen wir uns gezwungen in allen Bereichen...") und danach ("Wir konnten Herr/Frau X leider keinen adäquaten, alternativen Arbeitsplatz in unserem...") wirkt Wunder. Es entkräftet viele Verdachtsmomente.

Wenn Dich jemand fragt, ob du in ungekündigter Stellung stehst, musst Du ehrlich antworten (Nein.). Sollte in Deinem Lebenslauf etwas anderes stehen, kann das zu einstellungsverhindernden Verstimmungen führen.

ok verstehe ich es richtig, eigentlich würde ich somit das Zwischenzeugnis nur mitschicken weil ich gar keine andere Chance habe? Da ich spätestens bei der Frage wahrheitsgemäß bleiben muss sonst fällt es sicherlich auch auf anderem Wege auf.

Es geht nicht wie folgt:
Glückwunsch Sie fangen zum 01.02.20 an. Im Anschluss daran, kündige ich 2 Wochen vor dem 01.02.20 (Durch Turboklausel mit schriftlicher Kündigung von 2 Wochen des Aufhebungsvertrages vor Neueintritt)

Ist es nicht relativ egal ob das Zeugnis bestmöglich formuliert ist da jeder beim Aufhebungsvertrag sich das festlegen kann?Kann man evtl. noch die berufliche Durchwahl des Vorgesetzten im Lebenslauf angeben? (natürlich nach Rücksprache).

Versteht mich nicht falsch, ich will ncihts verleugnen oftmals kann ich es auch gar nicht aber ich kann mir vorstellen, dass egal welcher Grund genannt wird es immer einen faden Beigeschmack hat?

Auch bei betriebsbedingten Kündigungen kann man doch immer noch hinterfragen "ja gut wieso gerade er?", ist ja auch ok und berechtigt

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

Du kündigst nicht, Du wendest eine Klausel aus Deinem Aufhebungsvertrag an. Der Kündigungsgrund in Deinem Abschlusszeugnis wird folgerichtig: "Im (besten) gegenseitigen Einvernehmen..." sein.

Das Zwischenzeugnis erklärt, warum Du Dich in einer schweren Rezession bewirbst, das Endzeugnis erklärt, falls es mit dem neuen Arbeitsplatz dauert, warum Du arbeitslos bist.

Um den Umstand betriebsbedingte Kündigung zu verschleiern, musst Du Deinen Lebenslauf fälschen, Dein Anschreiben fälschen und sämtliche Fragen dazu im Vorstellungsgespräch unwahr beantworten.

Sollte Lügen momentan noch eine Option für Dich sein, gebe ich zu bedenken, dass Dein (hoffentlich) neuer Arbeitgeber das Anrecht hätte, das Endzeugnis des alten Arbeitgebers einzufordern. Fände ich keine schöne Vorstellung, die gesamte Probezeit durch befürchten zu müssen, dass mein neuer Arbeitgeber vielleicht das Zeugnis sehen will.

Meine Formulierungsvorschläge sind nicht beliebig, sonst stünden sie nicht da. Lies sie durch, frag Dich, warum da steht, was da steht. Dir sollte ein Licht aufgehen.

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

es gibt immer jmd. der etwas hinterfragt was willst du machen.

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

WiWi Gast schrieb am 30.10.2020:

Du kündigst nicht, Du wendest eine Klausel aus Deinem Aufhebungsvertrag an. Der Kündigungsgrund in Deinem Abschlusszeugnis wird folgerichtig: "Im (besten) gegenseitigen Einvernehmen..." sein.

Das Zwischenzeugnis erklärt, warum Du Dich in einer schweren Rezession bewirbst, das Endzeugnis erklärt, falls es mit dem neuen Arbeitsplatz dauert, warum Du arbeitslos bist.

Um den Umstand betriebsbedingte Kündigung zu verschleiern, musst Du Deinen Lebenslauf fälschen, Dein Anschreiben fälschen und sämtliche Fragen dazu im Vorstellungsgespräch unwahr beantworten.

Sollte Lügen momentan noch eine Option für Dich sein, gebe ich zu bedenken, dass Dein (hoffentlich) neuer Arbeitgeber das Anrecht hätte, das Endzeugnis des alten Arbeitgebers einzufordern. Fände ich keine schöne Vorstellung, die gesamte Probezeit durch befürchten zu müssen, dass mein neuer Arbeitgeber vielleicht das Zeugnis sehen will.

Meine Formulierungsvorschläge sind nicht beliebig, sonst stünden sie nicht da. Lies sie durch, frag Dich, warum da steht, was da steht. Dir sollte ein Licht aufgehen.

ehm...das Zeugnis wird doch formal und durch meinen Vorgesetzten unter Beachtung, dass "wohlwollend" nicht ausreichend ist verfasst, festgehalten wurde "gut" mit Tendenz zu "sehr gut". Ich habe mir alle Formalien im Aufhebungsvertrag festhalten lassen sowie Änderungswünsche. Es ist zwar immer unbescheiden zu sagen wie man seine Arbeit beurteilt aber ich habe nicht den geringsten Zweifel ob meine Arbeit gut ist. Also kurz gefasst es geht mir gar nicht darum zu lügen sondern viel mehr darum ib ein Zwischenzeugnis zur weiteren Bewerbung förderlich ist, selbst wenn dieses gut sei. Der Grund wird aus betrieblichen Gründen sein (nicht betriebsbedingt da man sich in Kurzarbeit befindet, diese ist durch den Vertrag aber komplett deckend).

Ich kann mich doch auch bewerben und wie jeder normal Andere bis Ende April angeben " ja ich bin noch im Vertrag (1 Monat Kündigungsfrist) was nicht mal gelogen ist" - oder sehe ich das falsch?

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

Ich verstehe nicht, warum Du die Bewertung Deines Zeugnis immer wieder mit reinbringst. Es haben sich gewisse, formal wertungsfreie Floskeln für gewisse Kündigungsformeln eingebürgert, die für einen Aufhebungsvertrag ist: "In (bestem) gegenseitigen Einvernehmen." Hast Du Anhaltspunkte, dass das anders ist?

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

WiWi Gast schrieb am 31.10.2020:

Ich verstehe nicht, warum Du die Bewertung Deines Zeugnis immer wieder mit reinbringst. Es haben sich gewisse, formal wertungsfreie Floskeln für gewisse Kündigungsformeln eingebürgert, die für einen Aufhebungsvertrag ist: "In (bestem) gegenseitigen Einvernehmen." Hast Du Anhaltspunkte, dass das anders ist?

Eigentlich nur weil ich es so verstanden habe, dass ich mich auf Grund der Bewertung scheuen würde das Zeugnis beizufügen, was aber nicht so ist.

Meine Frage ist jedoch ob ich ein Zwischenzeugnis zur Bewerbung legen soll währenddessen ich freigestellt bin (4 Monate) oder aber nicht? Das Zweite wäre ja der Standard.

Wieso? Weil ich mir sagen lassen habe, dass das einen faden Beigeschmack haben könnte. Bewirbt man sich somit besser mit Zwischenzeugnis oder lieber ohne, selbst wenn dieses nach Standard "sehr gut" bis "gut" wäre.. schwächt es nicht trotzdem die Verhandlungsposition?

Also sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt habe

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

WiWi Gast schrieb am 31.10.2020:

Ich verstehe nicht, warum Du die Bewertung Deines Zeugnis immer wieder mit reinbringst. Es haben sich gewisse, formal wertungsfreie Floskeln für gewisse Kündigungsformeln eingebürgert, die für einen Aufhebungsvertrag ist: "In (bestem) gegenseitigen Einvernehmen." Hast Du Anhaltspunkte, dass das anders ist?

In der Regel wird man bei einem Aufhebungsvertrag auch reinschreiben: ... hat auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen.

Dadurch kommt es auch zu weniger Rückfragen dann in der Zukunft

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

er will doch nur wissen ob er ein Zwischenzeignis unbedingt in seiner Freistellung von immerhin 4 Monaten zu seinen Bewerbungen mitliefern muss oder nicht. Ihr redet hier immer von dem Moment ab welchem er er ein Zeugnis abliefern muss/sollte nämlich nach den 4 Monaten.

Meine Meinung:

Du bist angestellt, Fakt. Ob du freigestellt bist oder nicht hat keinen zu interessieren. Dementsprechend stimmt der fade Beigeschmack ...es wird kritischer beäugt als wenn alles super ist. Auf der anderen Seite ist ein wahrhaftig gutes Zeugnis mit schludlosem Grund auch kein Beinbruch. Dennoch würde ich es erst ohne versuchen.

Die Frage" wieso wurde unbedingt er gegangen" läuft wahrscheinlich immer im Hintergrund aber das kannst du ja begründen.

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derWolf

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

Gerade in der aktuellen Situation seinen Arbeitsplatz zu verlieren und sich darum neu zu bewerben... das ist nichts verwerfliches und hat erstmal kein G´schmäckle. Darum würde ich mit offenen Karten spielen und um ein Zwischenzeugnis- oder besser ein Vorläufiges Arbeitszeugnis bitten und dieses den Bewerbungsunterlagen beifügen. Wenn zusätzlich dein Vorgesetzter als Referenz zur Verfügung steht- umso besser.

Und als Info- falls du bereits vor Ablauf der im Aufhebungsvertrag festgelegten Frist eine neue Arbeitsstelle antrittst, das Arbeitsverhältnis also durch Kündigung beendest, darf im finalen Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß der Beendigungsgrund "auf eigenen Wunsch" verwandt werden.

WiWi Gast schrieb am 29.10.2020:

Moin Zusammen,

ich bin 29, gelernter Industriekaufmann, Auslandsjahr, Business Administration studiert, ca. 5 Jahre Berufserfahrung. aktuel FU Hagen Master nebenberuflich

Leider hat es mich durch Corona nun so erwischt, dass man mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt hat. Ich war 2 Jahre dabei und es folgt eine Umstrukturierung wo ich durchs Raster gefallen bin. Mit meinem Teamleiter verstehe ich mich sehr gut und er hat es mir auch begründet. Kurz: Ich saß als "Akademiker" auf einer nicht akademischen Stelle und habe auf Grund unseres ehrlichen und transparenten Verhältnisses immer gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, die aktuelle Arbeit noch 5 Jahre durchzuführen. Nehme ich ihm das übel? nein.

Der Arbeitgeber war ein renomierter AG den man hier im Umkreis von 200km durchaus kennen kann aber die Stelle war die reinste Komfortzone mit dafür guter Bezahlung. Ich habe den Aufhebungsvertrag nun bis Anfang Mai ausverhandelt und unterschrieben mit Freistellung ab dem 01.01. Man stellt mir jedoch schon ein Zwischenzeugnis aus welches "gut" mit den Vermerken "ausgepägt analytisch "lösungsorientiert" und "veränderungsbereit" verfasst wird (Bewertung des Vorgesetzten).

Meine Frage nun, sollte ich mich bzgl. dieses Szenarios mit Zwischenzeugnis oder ohne bewerben so als wenn gar nichts wäre? (Turboklausel ist im Vertrag enthalten, sodass ich frühzeitg aus dem Vertrag rauskomme mit Einmalauszahlung der monatlichen Gehälter bis 01.05)

Man sagt mir mal, dass ein Zwischenzeugnis immer einen faden Beigeschmack hat.

Wie seht ihr das?

Besten Dank.

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

derWolf schrieb am 05.11.2020:

Gerade in der aktuellen Situation seinen Arbeitsplatz zu verlieren und sich darum neu zu bewerben... das ist nichts verwerfliches und hat erstmal kein G´schmäckle. Darum würde ich mit offenen Karten spielen und um ein Zwischenzeugnis- oder besser ein Vorläufiges Arbeitszeugnis bitten und dieses den Bewerbungsunterlagen beifügen. Wenn zusätzlich dein Vorgesetzter als Referenz zur Verfügung steht- umso besser.

Und als Info- falls du bereits vor Ablauf der im Aufhebungsvertrag festgelegten Frist eine neue Arbeitsstelle antrittst, das Arbeitsverhältnis also durch Kündigung beendest, darf im finalen Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß der Beendigungsgrund "auf eigenen Wunsch" verwandt werden.

Moin Zusammen,

ich bin 29, gelernter Industriekaufmann, Auslandsjahr, Business Administration studiert, ca. 5 Jahre Berufserfahrung. aktuel FU Hagen Master nebenberuflich

Leider hat es mich durch Corona nun so erwischt, dass man mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt hat. Ich war 2 Jahre dabei und es folgt eine Umstrukturierung wo ich durchs Raster gefallen bin. Mit meinem Teamleiter verstehe ich mich sehr gut und er hat es mir auch begründet. Kurz: Ich saß als "Akademiker" auf einer nicht akademischen Stelle und habe auf Grund unseres ehrlichen und transparenten Verhältnisses immer gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, die aktuelle Arbeit noch 5 Jahre durchzuführen. Nehme ich ihm das übel? nein.

Der Arbeitgeber war ein renomierter AG den man hier im Umkreis von 200km durchaus kennen kann aber die Stelle war die reinste Komfortzone mit dafür guter Bezahlung. Ich habe den Aufhebungsvertrag nun bis Anfang Mai ausverhandelt und unterschrieben mit Freistellung ab dem 01.01. Man stellt mir jedoch schon ein Zwischenzeugnis aus welches "gut" mit den Vermerken "ausgepägt analytisch "lösungsorientiert" und "veränderungsbereit" verfasst wird (Bewertung des Vorgesetzten).

Meine Frage nun, sollte ich mich bzgl. dieses Szenarios mit Zwischenzeugnis oder ohne bewerben so als wenn gar nichts wäre? (Turboklausel ist im Vertrag enthalten, sodass ich frühzeitg aus dem Vertrag rauskomme mit Einmalauszahlung der monatlichen Gehälter bis 01.05)

Man sagt mir mal, dass ein Zwischenzeugnis immer einen faden Beigeschmack hat.

Wie seht ihr das?

Besten Dank.

ich würde sagen..der Ratschlag ist Gold wert. Vielen, vielen Dank.

Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage bzgl. des Schlusses "auf eigenen Wunsch?" Paragraph, irgendwas womit ich die Behauptung untermauern kann? Weiß unsere Personalabteilung das nicht? Von dem was ich bisher erleben durfte...leider nein.

Also Szenario --> Aufhebungsvertrag vorgelegt --> verhandelt --> Aufhebungsvertag angenommen. Somit darf ich "auf eigenen Wunsch wird das Arbeitsverhältnis beendet"
bestehen.Das gilt aber nur wenn ich innerhalb der Frist eine neue Anstellung finde sonst nicht? Was wäre für Zweiteres die optimale Schlussklausel? So wie oben erwähnt "im besten beidseitigen Einverständnis?"

antworten
derWolf

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

WiWi Gast schrieb am 05.11.2020:

ich würde sagen..der Ratschlag ist Gold wert. Vielen, vielen Dank.

Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage bzgl. des Schlusses "auf eigenen Wunsch?" Paragraph, irgendwas womit ich die Behauptung untermauern kann? Weiß unsere Personalabteilung das nicht? Von dem was ich bisher erleben durfte...leider nein.

Also Szenario --> Aufhebungsvertrag vorgelegt --> verhandelt --> Aufhebungsvertag angenommen. Somit darf ich "auf eigenen Wunsch wird das Arbeitsverhältnis beendet"
bestehen.Das gilt aber nur wenn ich innerhalb der Frist eine neue Anstellung finde sonst nicht?

Genau, in dem Fall kommst du mit deiner arbeitnehmerseitigen Kündigung der Beendigung durch den Aufhebungsvertrag zuvor. Folglich ist eine Formulierung wie "Herr X beendet sein Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch" zu verwenden, schließlich findet die Beendigung durch den Aufhebungsvertrag nicht statt.
Dazu gibt es keine §§, zumal Arbeitsrecht ja Richterrecht ist.

Was wäre für Zweiteres die optimale Schlussklausel? So wie oben erwähnt "im besten >beidseitigen Einverständnis?"

Eine Formulierung wie "im besten gegenseitigen Einvernehmen" ist in diesem Fall durchaus gängig, konkret hier sollt jedoch eine Begründung aufgenommen werden. Dies KÖNNTE dann so aussehen:

"Aufgrund der durch Covid-19 geschwächten Wirtschaftslage und der dadurch bedingten Auswirkungen auf unser Unternehmens endet das Arbeitsverhältnis von Herrn X im besten gegenseitigen Einvernehmen mit dem heutigen Tag.

Wir bedauern... usw ... "

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

Auf eigenen Wunsch ist auch gängige Praxis wenn du das Unternehmen nicht auf eigenen Wunsch verlässt. Würde immer auf diese Klausel bestehen: Aber würde auch immer einen guten Arbeitsrechtler hinzuholen.

antworten
derWolf

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

Zitat Urteil des LAG Mainz vom 02.07.2012 Aktenzeichen: 5 Sa 186/12

"Wurde das Arbeitsverhältnis durch einen vom Arbeitgeber veranlassten Aufhebungsvertrag beendet, kann der ausgeschiedene Arbeitnehmer nicht verlangen, dass in sein qualifiziertes Arbeitszeugnis die Formulierung, das Arbeitsverhältnis habe auf seinen Wunsch hin geendet, aufgenommen wird."

WiWi Gast schrieb am 06.11.2020:

Auf eigenen Wunsch ist auch gängige Praxis wenn du das Unternehmen nicht auf eigenen Wunsch verlässt. Würde immer auf diese Klausel bestehen: Aber würde auch immer einen guten Arbeitsrechtler hinzuholen.

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WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

Dies ist der aktuelle von mir unüberarbeite Zeugnistext:

Was sollte ich bzgl. der Situation (Aufhebungsvertrages) anpassen lassen?

a) oben haben wir gesagt anstatt Zwischenzeugnis lieber "vorläufiges Zeugnis" zu verwenden
b) sowie die Abschlussklausel mit "im besten Einvernehmen" enden zu lassen.

bzgl. b) ist das Zeugnis jetzt natürlich so geschrieben, dass es gar nicht zum Abschied kommt. So stehen lassen oder schon direkt vermerken lassen, dass das Verhältnis endet? Ich möchte das im Abschlusszeugnis in jedem Fall "im besten Einvernehmen" steht und glaube, dass man einfach das Zwischenzeugnis dafür als Vorlage nimmt.

Seite 1) Aufgaben --> gibt es allgemeine wichitige Punkte zu beachten?

Seite 2) Bewertung --> Ziel eine 2/2+ sowie vereinbart und auch mit dem direkten Vorgesetzten in der Beurteilung festgehalten.

X beherrscht sein Aufgabenfeld sehr sicher und kennt sich mit allen Prozessen und Gegebenheiten des Unternehmens stets gut aus. Aufgrund seiner sehr guten Auffassungsgabe überblickt er auch neue Gegebenheiten sehr schnell und passt sich diesen immer flexibel an. An Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen nimmt X sehr erfolgreich und mit großem Interesse teil.

Aufgrund seines besonders analytischen Denkvermögens findet X jederzeit sachgerechte und praxisorientierte Lösungen. Er stellt sich auf seine Aufgaben immer gut ein und zeigt jederzeit Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Auch unter schwierigen Bedingungen und in Phasen hoher Belastung leistet er/sie sehr gute Arbeit.

Durch seine außerordentliche Einsatzfreude überzeugt X in hohem Maße. Er erledigt seine Aufgaben stets mit großer Energie. Seine hohen Leistungen verdienen stets unsere volle Zufriedenheit.

Das Verhalten von X gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern ist immer vorbildlich. Auch im Umgang mit unseren Geschäftspartnern beweist X großes Geschick. Unser Unternehmen wird von ihm jederzeit gut repräsentiert.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von X ausgestellt. Wir bedanken uns bei ihm für seine stets gute Arbeit und wünschen ihm auch weiterhin viel Erfolg in unserem Unternehmen.

Besten Dank.

antworten
derWolf

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

Vorab- davon selbst an einem Arbeitszeugnis herumzubasteln kann ich nur abraten, auch dieses vordergründig von Laien frequentierte Forum wird dir dabei schwerlich vom nutzen sein.

WiWi Gast schrieb am 10.11.2020:

Dies ist der aktuelle von mir unüberarbeite Zeugnistext:

Was sollte ich bzgl. der Situation (Aufhebungsvertrages) anpassen lassen?

a) oben haben wir gesagt anstatt Zwischenzeugnis lieber "vorläufiges Zeugnis" zu verwenden
b) sowie die Abschlussklausel mit "im besten Einvernehmen" enden zu lassen.

bzgl. b) ist das Zeugnis jetzt natürlich so geschrieben, dass es gar nicht zum Abschied kommt. So stehen lassen oder schon direkt vermerken lassen, dass das Verhältnis endet? Ich möchte das im Abschlusszeugnis in jedem Fall "im besten Einvernehmen" steht und glaube, dass man einfach das Zwischenzeugnis dafür als Vorlage nimmt.

Wenn die verbindlichere Variante "Vorläufiges Zeugnis" verwandt wird, dann ich auch das auslaufende Arbeitsverhältnis zu erwähnen.

Seite 1) Aufgaben --> gibt es allgemeine wichitige Punkte zu beachten?

Da gibt es vieles das zu beachten ist... aber auch der erste, den Zeugnisempfänger benennende Absatz kann wertenden Aussagen enthalten.

Seite 2) Bewertung --> Ziel eine 2/2+ sowie vereinbart und auch mit dem direkten Vorgesetzten in der Beurteilung festgehalten.

X beherrscht sein Aufgabenfeld sehr sicher und kennt sich mit allen Prozessen und Gegebenheiten des Unternehmens stets gut aus. Aufgrund seiner sehr guten Auffassungsgabe überblickt er auch neue Gegebenheiten sehr schnell und passt sich diesen immer flexibel an. An Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen nimmt X sehr erfolgreich und mit großem Interesse teil.

Aufgrund seines besonders analytischen Denkvermögens findet X jederzeit sachgerechte und praxisorientierte Lösungen. Er stellt sich auf seine Aufgaben immer gut ein und zeigt jederzeit Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Auch unter schwierigen Bedingungen und in Phasen hoher Belastung leistet er/sie sehr gute Arbeit.

Durch seine außerordentliche Einsatzfreude überzeugt X in hohem Maße. Er erledigt seine Aufgaben stets mit großer Energie. Seine hohen Leistungen verdienen stets unsere volle Zufriedenheit.

Das Verhalten von X gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern ist immer vorbildlich. Auch im Umgang mit unseren Geschäftspartnern beweist X großes Geschick. Unser Unternehmen wird von ihm jederzeit gut repräsentiert.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von X ausgestellt. Wir bedanken uns bei ihm für seine stets gute Arbeit und wünschen ihm auch weiterhin viel Erfolg in unserem Unternehmen.

Besten Dank.

Diesen unvollständigen, ungeschickt formulierten Block hier zu diskutieren führt zu nichts.
Auch dir biete ich an dich ebenfalls unter "bewerbungsfragen@hotmail.com" an mich zu wenden. Ich stehe in Verbindung zu einem Netzwerk von Personalern, Entscheidern und Ehemaligen die für das Verfassen oder Überarbeiten von Arbeitszeugnissen gelegentlich zur Verfügung stellen.

antworten
WiWi Gast

Bewerbung - aktuelle Situation / Zwischenzeugnis ja/nein?

ehm, das ist das genau so 1/1 strukturierte Arbeitszeugnis wie es mir vorliegt.

Die Tätigkeit fehlt lediglich auf Seite 1.

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Artikel zu Aufhebungsvertrag

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag im Einzelhandel

Bild in einem Supermarkt zum Thema Klageverzicht im Aufhebungsvertrag beim Einzelhandel /LEH.

Ein Klageverzicht in einem Formular-Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, entschied das Bundesarbeitsgericht. Im entsprechend Fall im Einzelhandel wurde der Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer geschlossen, um eine vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung zu vermeiden. Der Klageverzicht benachteiligt den Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag dann unangemessen, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, die Drohung also widerrechtlich ist.

Arbeitszeugnis – versteckte Formulierungen

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Es gibt eine Menge von Formulierungen und Redewendungen, die in Arbeitszeugnissen immer wieder vorkommen. Offensichtlich ist der wohlwollende Klang, dennoch verbergen sich dahinter verschiedene Beurteilungen, die in Schulnoten übersetzbar sind. Diese Zeugnissprache ist für viele nicht einfach entschlüsselbar. Die Wahrheits- und Wohlwollenspflicht hat dazu geführt, dass eine geheime Zeugnissprache entstanden ist. Im Teil 2 zeigt der WiWi-Treff, hinter welchen Arbeitszeugnis-Formulierungen sich welche Noten verstecken.

Freeware: Arbeitszeugnis

Freeware Arbeitszeugnis

Zeugnis per Mausklick: Mit dem kostenlosen Tool »PC-Arbeitszeugnis« werden die einzelnen mit Schulnoten bewerteten Kompetenzen zu einem kompletten Text verarbeitet. Sehr geeignet für alle, die ihr Praktikumszeugnis selber schreiben dürfen.

Arbeitszeugnis: Verschlüsselte Formulierung im Zeugnis

Der Kopf einer Frau mit kurzen Haaren und pinkem Lippenstift hinter einer verregneten Scheibe.

Was Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten, ist vielen unklar. Der „geheime“ Code führt immer wieder zu Diskussionen und Klagen rund ums Thema Arbeitszeugnis. Was darf der Arbeitgeber, was nicht? Negative Formulierungen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Formulierung „kennengelernt“ bewertet und nicht als negativ eingestuft.

Gesamtnote im Arbeitszeugnis: "befriedigend" als Leistungsbeurteilung im Zeugnis gut genug

Eine Null und eine Drei aus schwarzen Punkten geschrieben.

Jeder hat nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Formulierungen drücken in der Regel die Einstufung in ein Schulnotensystem aus. „Zur vollen Zufriedenheit“ ist mit der Note befriedigend gleichzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bestätigt. Entspricht das der Ansicht des Arbeitnehmers nicht, muss er darlegen, dass die Beurteilung unzutreffend ist.

Arbeitszeugnis: Arbeitgeber zu Dankes-Formulierungen nicht verpflichtet

Viele Arbeitnehmer finden in ihren Arbeitszeugnissen Dankes-Formulierungen und Glückwünsche für die weitere Zukunft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings entschieden, dass der Arbeitgeber zu solchen Formulierungen denen persönliche Empfindungen vorrangehen nicht verpflichtet ist.

Arbeitszeugnis – arbeitsrechtliche Grundlagen

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Das Arbeitszeugnis bescheinigt Arbeitnehmern ihre Leistungen und Fähigkeiten – es zeigt sowohl die fachlichen als auch die sozialen Kompetenzen. Gerade wenn es um die Formulierungen im Arbeitszeugnis geht, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. Im ersten Teil zeigt der WiWi-Treff auf welche arbeitsrechtliche Grundlagen ein Arbeitszeugnis beruht und gibt einen ersten Überblick.

Freeware: Arbeitszeugnis-Generator

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Der kostenlose Arbeitszeugnis-Generator ermöglicht die Erstellung detaillierter Arbeitszeugnisse nach Schulnoten, die sodann in ein Textverarbeitungsprogramm übernommen werden können.

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