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Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

Nach einer Studie haben knapp 90% der Arbeitszeugnisse die Note 1 oder 2. Dennoch gilt in der Theorie ja noch die Note 3 als die durchschnittliche Bewertung. Wenn der Arbeitnehmer eine bessere Note will, ist er in der Beweispflicht.

Wie kann so ein Beweis aber in der Praxis gelingen? Eine Möglichkeit sind frühere Zwischenbeurteilungen, eine andere sind Projektreferenzen, die man sich von Kundenseite holt. Ein kreativer Anwalt kam auch einmal auf die Idee, Kunden und Kollegen als Zeugen laden zu wollen. Der Arbeitgeber hat dann lieber freiwillig das Zeugnis geändert, bevor es dazu kam. Der Eindruck, den das bei den Kunden hinterlassen würde, wäre ja nicht der beste :)

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es in der Praxis, um der Beweispflicht beim Arbeitszeugnis nachzukommen?

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derWolf

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

WiWi Gast schrieb am 28.05.2020:

Nach einer Studie haben knapp 90% der Arbeitszeugnisse die Note 1 oder 2. Dennoch gilt in der Theorie ja noch die Note 3 als die durchschnittliche Bewertung. Wenn der Arbeitnehmer eine bessere Note will, ist er in der Beweispflicht.

Jetzt nur einmal hierzu - solch eine Studie gibt es tatsächlich (Personalmanagement Service GmbH durchgeführt von Dr. Holger Münch, Berlin, März 2010).
Deren Ergebnis wird jedoch regelmäßig falsch interpretiert bzw. multipliziert. Hier ein Zitat:

"Notendurchschnitt und Auffälligkeiten
Der Notendurchschnitt beträgt für Männer und Frauen gemeinsam für die übliche Schulnotenskala von „Note 1“ bis „Note 6“ berechnet eine „1,89“, also eine „gute Zwei“ bzw. eine „2+“. Der minimale Unterschied von 0,01 Prozentpunkten zwischen Männern und Frauen ist nicht signifikant.

Gleichzeitig relativiert die Untersuchung der Auffälligkeiten diesen sehr positiven Eindruck. Denn von den untersuchten 1100 Zeugnissen wiesen 765 gravierende Auffälligkeiten
auf (wie sie in den Ausführungen zum Studiendesign beschrieben wurden).

Die häufigsten Auffälligkeiten waren hierbei fehlende Bewertungen zu bestimmten Leistungsaspekten. Sehr häufig wurde z.B. die Arbeitsqualität nicht bewertet, hinzu kommt das bereits beschriebene Fehlen einer Leistungszusammenfassung bei mehr als 10% der Dokumente. Weitere oft beobachtete Mängel waren Abweichungen zwischen einer positiven Gesamtnote und deutlich schlechteren Einzelwertungen sowie das Fehlen von Dank und/oder Bedauern. Die gefundenen Mängel wecken daher bei einem Großteil der Zeugnisse deutliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der darin enthaltenen Gesamtnote."

Die Unterstellung dass 90% der Arbeitszeugnisse für die Note 1 oder 2 stehen wird hier doch deutlich relativiert. ;-)
Ich denke der Textausschnitt ist allgemein verständlich und bedarf keiner Erklärung oder Kommentierung.

Die Quelle kann ich gerne nachreichen.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

Danke für die Antwort, das klingt interessant

Die Tatsache, dass so viele Zeugnisse Fehler aufweisen zeigt für mich in erster Linie, dass sich wohl nur die wenigsten wirklich gut mit dem komplexen Zeugnissystem auskennen. Viele haben wohl auch gar keine Lust, sich damit zu beschäftigen.

Das führt für mich dazu, dass das komplexe System in der Praxis an Bedeutung verliert. Zeugnisschreiber und Zeugnisleser gehen pragmatischer vor und fokussieren sich vor allem auf die Abschlussklausel „...stets vollste Zufriedenheit“.

Das führt wiederum dazu, dass dieser Abschlussklausel umso mehr Bedeutung zukommt. Einige schauen wohl sogar nur noch darauf und auf nichts weiter.

Damit sind wir wieder bei meiner ursprünglichen Aussage: 90% dieser Klauseln sind gut/sehr gut und wer das nicht hat, fällt sofort auf - ungeachtet irgendwelcher stilistischer „Fehler“, auf die keiner mehr achtet.

derWolf schrieb am 04.06.2020:

WiWi Gast schrieb am 28.05.2020:

Nach einer Studie haben knapp 90% der Arbeitszeugnisse die Note 1 oder 2. Dennoch gilt in der Theorie ja noch die Note 3 als die durchschnittliche Bewertung. Wenn der Arbeitnehmer eine bessere Note will, ist er in der Beweispflicht.

Jetzt nur einmal hierzu - solch eine Studie gibt es tatsächlich (Personalmanagement Service GmbH durchgeführt von Dr. Holger Münch, Berlin, März 2010).
Deren Ergebnis wird jedoch regelmäßig falsch interpretiert bzw. multipliziert. Hier ein Zitat:

"Notendurchschnitt und Auffälligkeiten
Der Notendurchschnitt beträgt für Männer und Frauen gemeinsam für die übliche Schulnotenskala von „Note 1“ bis „Note 6“ berechnet eine „1,89“, also eine „gute Zwei“ bzw. eine „2+“. Der minimale Unterschied von 0,01 Prozentpunkten zwischen Männern und Frauen ist nicht signifikant.

Gleichzeitig relativiert die Untersuchung der Auffälligkeiten diesen sehr positiven Eindruck. Denn von den untersuchten 1100 Zeugnissen wiesen 765 gravierende Auffälligkeiten
auf (wie sie in den Ausführungen zum Studiendesign beschrieben wurden).

Die häufigsten Auffälligkeiten waren hierbei fehlende Bewertungen zu bestimmten Leistungsaspekten. Sehr häufig wurde z.B. die Arbeitsqualität nicht bewertet, hinzu kommt das bereits beschriebene Fehlen einer Leistungszusammenfassung bei mehr als 10% der Dokumente. Weitere oft beobachtete Mängel waren Abweichungen zwischen einer positiven Gesamtnote und deutlich schlechteren Einzelwertungen sowie das Fehlen von Dank und/oder Bedauern. Die gefundenen Mängel wecken daher bei einem Großteil der Zeugnisse deutliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der darin enthaltenen Gesamtnote."

Die Unterstellung dass 90% der Arbeitszeugnisse für die Note 1 oder 2 stehen wird hier doch deutlich relativiert. ;-)
Ich denke der Textausschnitt ist allgemein verständlich und bedarf keiner Erklärung oder Kommentierung.

Die Quelle kann ich gerne nachreichen.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

Ich kann mir vorstellen, daß bei größeren Unternehmen, wo eine Personalabteilung das Arbeitszeugnis verfaßt (i.d.R. mit Verwendung von Textbausteinen), welche im Arbeitsalltag mit dem Mitarbeiter nichts zu tun hatte dieses eher günstig ausfällt als in kleineren Betrieben, wo der Chef als unmittelbarer Vorgesetzte das Arbeitszeignis selbst erstellt.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

WiWi Gast schrieb am 05.06.2020:

Danke für die Antwort, das klingt interessant

Die Tatsache, dass so viele Zeugnisse Fehler aufweisen zeigt für mich in erster Linie, dass sich wohl nur die wenigsten wirklich gut mit dem komplexen Zeugnissystem auskennen. Viele haben wohl auch gar keine Lust, sich damit zu beschäftigen.

Das führt für mich dazu, dass das komplexe System in der Praxis an Bedeutung verliert. Zeugnisschreiber und Zeugnisleser gehen pragmatischer vor und fokussieren sich vor allem auf die Abschlussklausel „...stets vollste Zufriedenheit“.

Das führt wiederum dazu, dass dieser Abschlussklausel umso mehr Bedeutung zukommt. Einige schauen wohl sogar nur noch darauf und auf nichts weiter.

Damit sind wir wieder bei meiner ursprünglichen Aussage: 90% dieser Klauseln sind gut/sehr gut und wer das nicht hat, fällt sofort auf - ungeachtet irgendwelcher stilistischer „Fehler“, auf die keiner mehr achtet.

derWolf schrieb am 04.06.2020:

WiWi Gast schrieb am 28.05.2020:

Nach einer Studie haben knapp 90% der Arbeitszeugnisse die Note 1 oder 2. Dennoch gilt in der Theorie ja noch die Note 3 als die durchschnittliche Bewertung. Wenn der Arbeitnehmer eine bessere Note will, ist er in der Beweispflicht.

Jetzt nur einmal hierzu - solch eine Studie gibt es tatsächlich (Personalmanagement Service GmbH durchgeführt von Dr. Holger Münch, Berlin, März 2010).
Deren Ergebnis wird jedoch regelmäßig falsch interpretiert bzw. multipliziert. Hier ein Zitat:

"Notendurchschnitt und Auffälligkeiten
Der Notendurchschnitt beträgt für Männer und Frauen gemeinsam für die übliche Schulnotenskala von „Note 1“ bis „Note 6“ berechnet eine „1,89“, also eine „gute Zwei“ bzw. eine „2+“. Der minimale Unterschied von 0,01 Prozentpunkten zwischen Männern und Frauen ist nicht signifikant.

Gleichzeitig relativiert die Untersuchung der Auffälligkeiten diesen sehr positiven Eindruck. Denn von den untersuchten 1100 Zeugnissen wiesen 765 gravierende Auffälligkeiten
auf (wie sie in den Ausführungen zum Studiendesign beschrieben wurden).

Die häufigsten Auffälligkeiten waren hierbei fehlende Bewertungen zu bestimmten Leistungsaspekten. Sehr häufig wurde z.B. die Arbeitsqualität nicht bewertet, hinzu kommt das bereits beschriebene Fehlen einer Leistungszusammenfassung bei mehr als 10% der Dokumente. Weitere oft beobachtete Mängel waren Abweichungen zwischen einer positiven Gesamtnote und deutlich schlechteren Einzelwertungen sowie das Fehlen von Dank und/oder Bedauern. Die gefundenen Mängel wecken daher bei einem Großteil der Zeugnisse deutliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der darin enthaltenen Gesamtnote."

Die Unterstellung dass 90% der Arbeitszeugnisse für die Note 1 oder 2 stehen wird hier doch deutlich relativiert. ;-)
Ich denke der Textausschnitt ist allgemein verständlich und bedarf keiner Erklärung oder Kommentierung.

Die Quelle kann ich gerne nachreichen.

Welche Rolle spielen Arbeitszeugnisse eurer Meinung nach im internationalen Umfeld? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass selbst im europäischen Umfeld die Zeugnisse aus Deutschland bereits keine Rolle mehr spielen. Außereuropäisch sind sie gänzlich unbekannt.
Dort wird oftmals auch Referenzen geachtet und auch gerne der alte Chef angerufen.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

Die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen sind doch eher zweifelhaft. Im Grunde dienen sie nur noch als Nachweis der tatsächlich stattgefundenen Tätigkeit in dem entsprechenden Unternehmen. Sprich: die Person war nachweislich dort beschäftigt.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

" ... verläßt uns heute auf eigenen Wunsch" bedeutet bei mir beispielsweise, daß man vom Arbeitgeber infolge Wegfall großer Kunden und absehbarem Arbeitsmangel so lange schikaniert wurde, bis ich mir eine neue Stelle gesucht und bei der alten gekündigt habe.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

Eine interessante Fehlinterpretation. Klar kann das im Einzelfall tatsächlich passiert sein, das hat aber nichts mit der Formulierung zu tun. Diese Art von Formulierung steht unter nahezu jedem Zeugnis nach einer Kündigung durch den AN.

WiWi Gast schrieb am 05.06.2020:

" ... verläßt uns heute auf eigenen Wunsch" bedeutet bei mir beispielsweise, daß man vom Arbeitgeber infolge Wegfall großer Kunden und absehbarem Arbeitsmangel so lange schikaniert wurde, bis ich mir eine neue Stelle gesucht und bei der alten gekündigt habe.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

WiWi Gast schrieb am 05.06.2020:

Ich kann mir vorstellen, daß bei größeren Unternehmen, wo eine Personalabteilung das Arbeitszeugnis verfaßt (i.d.R. mit Verwendung von Textbausteinen), welche im Arbeitsalltag mit dem Mitarbeiter nichts zu tun hatte dieses eher günstig ausfällt als in kleineren Betrieben, wo der Chef als unmittelbarer Vorgesetzte das Arbeitszeignis selbst erstellt.

  1. In großen Unternehmen gibt es einen Bausteinkasten für jede Note. Die Notenvorschläge kommen aus der Abteilung bzw. dem bewertenden Vorgesetzten. Die Personalabteilung überprüft und setzt um.

  2. Es ist nicht so, dass große Unternehmen besonders gute Zeugnisse geben. Bei internen Zwischenzeugnissen sowieso nicht, da man dem Mitarbeiter so eine Waffe in die Hand gibt um z.B. später eine Beförderung durchzusetzen. Hier passt die Personalabteilung ganz genau auf und korrigiert das Zeugnis notfalls nach unten. Bei externen Zeugnissen ist man ebenfalls vorsichtig, da man den Branchenkodex nicht verletzten will. Schließlich will man auch kein faules Ei im Nest haben, wenn man jemanden einstellt.

Fazit: Die Behauptung ist nicht verifzierbar.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

WiWi Gast schrieb am 05.06.2020:

" ... verläßt uns heute auf eigenen Wunsch" bedeutet bei mir beispielsweise, daß man vom Arbeitgeber infolge Wegfall großer Kunden und absehbarem Arbeitsmangel so lange schikaniert wurde, bis ich mir eine neue Stelle gesucht und bei der alten gekündigt habe.

Oder er ist woanders befördert worden? Komische Interpretation! Dann würde jeder erfolgreicher CEO der in mehr als einem Unternehmen war also versagt haben in Deinen Augen.

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derWolf

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

WiWi Gast schrieb am 05.06.2020:

Das führt für mich dazu, dass das komplexe System in der Praxis an Bedeutung verliert. Zeugnisschreiber und Zeugnisleser gehen pragmatischer vor und fokussieren sich vor allem auf die Abschlussklausel „...stets vollste Zufriedenheit“.

Da hast du meinen Beitrag offenbar falsch verstanden, zumindest im professionellen Umfeld ist das Gegenteil der Fall.

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derWolf

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

WiWi Gast schrieb am 05.06.2020:

Ich kann mir vorstellen, daß bei größeren Unternehmen, wo eine Personalabteilung das Arbeitszeugnis verfaßt (i.d.R. mit Verwendung von Textbausteinen), welche im Arbeitsalltag mit dem Mitarbeiter nichts zu tun hatte dieses eher günstig ausfällt als in kleineren Betrieben, wo der Chef als unmittelbarer Vorgesetzte das Arbeitszeignis selbst erstellt.

Dass die Wertung eines von einem größeren Unternehmen ausgestellten Zeugnisses grundsätzlich besser ausfällt ist nicht richtig, Tatsache ist jedoch dass die Schreibweise je nach Unternehmensgröße i.a.R. variiert.

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derWolf

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

WiWi Gast schrieb am 05.06.2020:

" ... verläßt uns heute auf eigenen Wunsch" bedeutet bei mir beispielsweise, daß man vom Arbeitgeber infolge Wegfall großer Kunden und absehbarem Arbeitsmangel so lange schikaniert wurde, bis ich mir eine neue Stelle gesucht und bei der alten gekündigt habe.

Du hast also gekündigt, demnach ist die Formulierung " ... verlässt uns heute auf eigenen Wunsch" richtig gewählt.

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derWolf

Arbeitszeugnis: Wie beweist man gute Leistung?

WiWi Gast schrieb am 05.06.2020:

Welche Rolle spielen Arbeitszeugnisse eurer Meinung nach im internationalen Umfeld? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass selbst im europäischen Umfeld die Zeugnisse aus Deutschland bereits keine Rolle mehr spielen. Außereuropäisch sind sie gänzlich unbekannt.
Dort wird oftmals auch Referenzen geachtet und auch gerne der alte Chef angerufen.

Außerhalb des deutschsprachigen Raumes weiß man mit der hier üblichen Schreibweise von Arbeitszeugnissen i.a.R. nicht umzugehen. Wer sich also im internationalen Umfeld bewirbt- bzw. erfolgreich beworben hat sollte seinen Vorgesetzten ZUSÄTZLICH um Erstellung eines Referenzschreibens bitten in welchem dieser sich auch für eine telefonische Rückfrage zur Verfügung stellt.

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