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ArbeitszeugnisBewertung

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

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Benutzerm

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

Hallo,
ich habe neulich mein Arbeitszeugnis erhalten, und bitte um Bewertung von Experten. (Mit Erklärung)
Vielen Dank im Voraus.

Paragraph 1: Meine Daten
Paragraph 2: Meine Arbeitsbereiche in zeitlicher Reihenfolge.
Paragraph 3: Beschreibung für mein Unternehmen.
Paragraph 4: Beschreibung für alle die Arbeitsbereiche ( wo ich gearbeitet habe)
Paragraph 5: Zusammenfassende Beschreibung für meine Aufgaben

Paragraph 6:
Herr X führte alle ihm anvertrauten Aufgaben äußerst zuverlässig, zielstrebig und mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit aus. Besonders im Kontakt mit Patienten/innen haben wir ihn als einen sehr verantwortungsbewussten und belastbaren Mitarbeiter mit einem guten Einfühlungsvermögen kennen und schätzen gelernt. Auch kritischen Situationen begegnete er mit Umsicht und sicherem Urteilsvermögen. Die von ihm durchgeführten Therapien und Dokumentationen sind sorgfältig vorbereitet und methodisch durchdacht. Herr X identifizierte sich mit seinen Aufgaben in vorbildlicher Weise, bringt sich mit stets konstruktiven Ideen ein und leistete damit einen wichtigen Beitrag für die Arbeit in den jeweiligen Bereichen der Klinik. Er erklärte sich stets bereit, auch zusätzliche Arbeiten zu übernehmen. Herr X hat alle unsere Anforderungen zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Seine umfassende Fachkenntnis setzte er überzeugend in die Praxis um und vertiefte diese durch ständige Weiterbildungsmaßnahmen.

Paragraph7:
Herr X war ein sehr aufgeschlossener und kooperativer Mitarbeiter, der sich stets schnell in Teams integrierte und stets zu einer guten und effizienten Teamarbeit beitrug. Sein Verhalten gegenüberVorgesetzten, Kolleg:innen und Patient:innen war außerordentlich hilfsbereit, loyal und stets einwandfrei.

Paragraph8:
Wir wünschen ihm alles Gute für seinen weiteren beruflichen Lebensweg.

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

Ist ne 3, würd ich nicht unbedingt vorzeigen wenn nicht verlangt.

volle Zufriedenheit ist immer schlecht, da wollen heutzutage alle vollsten sehen.

Menschlich wäre das sogar ne 1 (P7 extrem gut), was die fachlichen Fähigkeiten des MA's umso schlechter darstellt. P8 ist natürlich eine Bestätigung der schlechten Note, das ist leider nie und nimmer ne 2 oder 2-. Kein Bedauern, dass du weg bist oder sonstwas.

antworten
WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

Ich sehe es auch als eine 3, vielleicht sogar 3-. "Zur vollen Zufriedenheit" bestätigt das. Zuwenig "immer", "stets", "jederzeit" und das fehlende Bedauern (war es denn eine Kündigung deinerseits oder ein befristeter Vertrag?) und der fehlende Dank für die geleistete Arbeit am Schluss machen gar keinen guten Eindruck. Es steht auch nicht drin, warum du die Firma verlässt (siehe mein Zusatz in Klammern).

Zu Verhalten: Stets einwandfrei ist keine Note 1, so wie vor mir kommentiert wurde. Für eine Note 1 müsste da schon stehen (z. B.): stets vorbildlich.

antworten
derWolf

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

Hallo Benutzerm,

die zunächst vermutete befriedigende Gesamtwertung sehe ich (nicht nur aber) in erster Linie aufgrund der Schlussformulierung nicht mehr, die tatsächliche Falltiefe ergibt sich jedoch erst in Kenntnis des vollständige Zeugnisses, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Es sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.

Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.

Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.

antworten
Benutzerm

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

Danke für deine Antwort, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war wegen Ablaufen der Berufserlaubnis. Aber was empfiehlst du mir ?

WiWi Gast schrieb am 24.08.2022:

Ich sehe es auch als eine 3, vielleicht sogar 3-. "Zur vollen Zufriedenheit" bestätigt das. Zuwenig "immer", "stets", "jederzeit" und das fehlende Bedauern (war es denn eine Kündigung deinerseits oder ein befristeter Vertrag?) und der fehlende Dank für die geleistete Arbeit am Schluss machen gar keinen guten Eindruck. Es steht auch nicht drin, warum du die Firma verlässt (siehe mein Zusatz in Klammern).

Zu Verhalten: Stets einwandfrei ist keine Note 1, so wie vor mir kommentiert wurde. Für eine Note 1 müsste da schon stehen (z. B.): stets vorbildlich.

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Benutzerm

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

Danke für deine Antwort, und was empfiehlst du mir ?

derWolf schrieb am 24.08.2022:

Hallo Benutzerm,

die zunächst vermutete befriedigende Gesamtwertung sehe ich (nicht nur aber) in erster Linie aufgrund der Schlussformulierung nicht mehr, die tatsächliche Falltiefe ergibt sich jedoch erst in Kenntnis des vollständige Zeugnisses, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Es sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.

Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.

Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

Was meinst du, warum es zu dieser Bewertung kam? Unwissenheit darüber, wie man ein Zeugnis schreibt oder gab es Differenzen?
Man kann zwar vor das Arbeitsgericht gehen, wenn die Note schlechter als eine 3 scheint, aber der AN hat laut Bundesarbeitsgericht kein Anrecht auf eine Schlussformel (welche in deinem Fall ja das Zeugnis nicht wenig abwertet).
Deswegen ist der Ausgang mMn unsicher und ich würde deshalb um eine Nachbesserung bitten und konkret sagen, was dich stört. Vielleicht kannst du darauf hinwirken, dass im § 6 noch das eine oder andere "stets" (jederzeit, immer) eingebaut und die Schlussformulierung um wenigstens einen Dank (und/oder Bedauern) und die Begründung, weshalb du dort nicht mehr beschäftigt bist, ergänzt wird.

Ein Versuch ist es jedenfalls wert.

Benutzerm schrieb am 24.08.2022:

Danke für deine Antwort, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war wegen Ablaufen der Berufserlaubnis. Aber was empfiehlst du mir ?

WiWi Gast schrieb am 24.08.2022:

Ich sehe es auch als eine 3, vielleicht sogar 3-. "Zur vollen Zufriedenheit" bestätigt das. Zuwenig "immer", "stets", "jederzeit" und das fehlende Bedauern (war es denn eine Kündigung deinerseits oder ein befristeter Vertrag?) und der fehlende Dank für die geleistete Arbeit am Schluss machen gar keinen guten Eindruck. Es steht auch nicht drin, warum du die Firma verlässt (siehe mein Zusatz in Klammern).

Zu Verhalten: Stets einwandfrei ist keine Note 1, so wie vor mir kommentiert wurde. Für eine Note 1 müsste da schon stehen (z. B.): stets vorbildlich.

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derWolf

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

Benutzerm schrieb am 24.08.2022:

Danke für deine Antwort, und was empfiehlst du mir ?

Benutzerm, zunächst einmal solltest du das tun was ich bereits geschrieben habe- stelle das Zeugnis vollständig ein damit deutlich wird worum es überhaupt geht. Und lass diese §§-Einteilung weg, es sei denn sie wäre tatsächlich so im Zeugnis enthalten. ;-)

Wenn das geklärt ist sollte im nächsten Schritt das Gespräch mit dem Verfasser bzw. Unterzeichner gesucht werden um zu hinterfragen welche Aussagen und Wertungen kommuniziert werden sollten. Sollte sich herausstellen dass das Zeugnis unrichtig- bzw. unvorteilhafter als beabsichtigt ausgefallen ist, ist meiner Erfahrung nach nahezu jeder Verfasser bereit eine Anpassung vorzunehmen.

antworten
WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

Wenn Du wissen willst, welcher Note dein Zeugnis entspricht, dann muss das hier komplett sein, da man sich sonst unmöglich eine Meinung bilden kann.

Zu dem was oben geschrieben wurde, dass nur stets zu vollsten Zufriedenheit eine 1 ist, ist Blödsinn. Mittlerweile gehen die meisten Unternehmen dazu über, dass stets zur vollen als 1 gewertet wird, da das Wort vollsten in der deutschen Sprache nicht existiert. Egal, wie Dein Arbeitgeber das handhabt, hier ist auf jeden fall in Bezug auf Arbeitsqualitöt eine Abstufung zu Bestnote.

Die Bedauernsklausel (schade, dass er uns verlässt…) wird auch nicht von allen Unternehmen verwendet, aber sie wünschen Dir „nur“ beruflich alles Gute, da nehmen einige auch privat mit rein.

Verhalten oben gibt es nichts zu meckern, auch die Reihenfolge stimmt, Dh Virgsetzte vor Mitarbeiter, weshalb - auf Basis dessen, was Du hier teilst - das Richtung Note 3 geht. Anders formuliert: Kein Zeignis, was Du unaufgefordert vorzeigen solltest.

antworten
WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

WiWi Gast schrieb am 25.08.2022:

Wenn Du wissen willst, welcher Note dein Zeugnis entspricht, dann muss das hier komplett sein, da man sich sonst unmöglich eine Meinung bilden kann.

Das ist soweit

Zu dem was oben geschrieben wurde, dass nur stets zu vollsten Zufriedenheit eine 1 ist, ist Blödsinn. Mittlerweile gehen die meisten Unternehmen dazu über, dass stets zur vollen als 1 gewertet wird, da das Wort vollsten in der deutschen Sprache nicht existiert. Egal, wie Dein Arbeitgeber das handhabt, hier ist auf jeden fall in Bezug auf Arbeitsqualitöt eine Abstufung zu Bestnote.

Das wiederum ist Unsinn.

Die Bedauernsklausel (schade, dass er uns verlässt…) wird auch nicht von allen Unternehmen verwendet, aber sie wünschen Dir „nur“ beruflich alles Gute, da nehmen einige auch privat mit rein.

Wie kommst du denn darauf? So ein Quatsch, was hast du dir denn da ausgedacht???

Verhalten oben gibt es nichts zu meckern, auch die Reihenfolge stimmt, Dh Virgsetzte vor Mitarbeiter, weshalb - auf Basis dessen, was Du hier teilst - das Richtung Note 3 geht. Anders formuliert: Kein Zeignis, was Du unaufgefordert vorzeigen solltest.

Ich verstehe echt nicht warum jemand wie du, der nun wirklich gar keine Ahnung von dieser Materie hat, meint sich dazu äußern zu müssen.

antworten
WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

WiWi Gast schrieb am 25.08.2022:

Wenn Du wissen willst, welcher Note dein Zeugnis entspricht, dann muss das hier komplett sein, da man sich sonst unmöglich eine Meinung bilden kann.

Das ist soweit

Zu dem was oben geschrieben wurde, dass nur stets zu vollsten Zufriedenheit eine 1 ist, ist Blödsinn. Mittlerweile gehen die meisten Unternehmen dazu über, dass stets zur vollen als 1 gewertet wird, da das Wort vollsten in der deutschen Sprache nicht existiert. Egal, wie Dein Arbeitgeber das handhabt, hier ist auf jeden fall in Bezug auf Arbeitsqualitöt eine Abstufung zu Bestnote.

Das wiederum ist Unsinn.

Die Bedauernsklausel (schade, dass er uns verlässt…) wird auch nicht von allen Unternehmen verwendet, aber sie wünschen Dir „nur“ beruflich alles Gute, da nehmen einige auch privat mit rein.

Wie kommst du denn darauf? So ein Quatsch, was hast du dir denn da ausgedacht???

Verhalten oben gibt es nichts zu meckern, auch die Reihenfolge stimmt, Dh Virgsetzte vor Mitarbeiter, weshalb - auf Basis dessen, was Du hier teilst - das Richtung Note 3 geht. Anders formuliert: Kein Zeignis, was Du unaufgefordert vorzeigen solltest.

Ich verstehe echt nicht warum jemand wie du, der nun wirklich gar keine Ahnung von dieser Materie hat, meint sich dazu äußern zu müssen.

Du kannst ja anderer Meinung sein.
Ich kann für uns (MDAX) das 1:1 bestätigen.
Wir arbeiten ausschließlich mit satzbausteinen. Stets zu unserer vollen ist Note 1. Vorgesetzte müssen immer vor den Kolleg:innen kommen, das hab ich auch noch nie gesehen, dass Assets gehandhabt wurde. Ist dies nicht der Fall, muss man hellhörig werden. auch bei der letzten Klausel bedauern wir die Kündigung außerordentlich und wünschen auf beruflich wie privatem Weg alles Gute.

Note 2 ist nur der berufliche Weg und Dank für die Zusammenarbeit. Note 3 wird nur noch gedankt und auch nichts bedauert.

Insofern gilt es immer das Zeugnis im Gesamtkontext zu sehen, da es jedes Unternehmen im eigenen Stil verfasst. Es schreiben auch viele Zeugnisse, die es gut meinen, aber falsch formulieren.

Aber was Du schreibst, finde ich recht anmaßend und inhaltlich vor allem völlig falsch.

antworten
derWolf

Bitte um Bewertung des Zeugnisses

Weil dieses Thema längst OT ist und der stille Mitleser doch eher in die Irre geführt wird, möchte ich darauf noch eben eingehen.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2022:

Ich kann für uns (MDAX) das 1:1 bestätigen.
Wir arbeiten ausschließlich mit satzbausteinen.

Ein Arbeitszeugnis ausschließlich aus Textbausteinen, das kann man bei vergleichsweise einfachen Tätigkeiten und/oder einem eher kurzen zu würdigenden Zeitraum durchaus machen.
Bei Zeugnis von Fach- und Führungskräften deren Werdegang und Karriere im Unternehmen ggf. über viele Jahre andauerte, dafür reicht das nicht.

Stets zu unserer vollen ist Note 1.

Wenn das wirklich so ist dann findet die gängige und übliche Schreibweise in diesem MDAX keine Anwendung.
Nur mal so zum Spaß- Welche Formulierung wird denn verwandt wenn die allg. Leistungsbeurteilung für die "Schulnote 2" stehen soll?

Vorgesetzte müssen immer vor den Kolleg:innen kommen, das hab ich auch noch nie >gesehen, dass Assets gehandhabt wurde. Ist dies nicht der Fall, muss man hellhörig >werden.

Regelmäßig dann wenn der Verfasser diese Reihenfolge der internen Akteure dreht, möchte er auf ein problematisches Verhalten des Zeugnisempfängers hinweisen, richtig. Wenn dem so war dann muss er das auch, schließlich ist er der Wahrheit verpflichtet.

auch bei der letzten Klausel bedauern wir die Kündigung außerordentlich und wünschen auf beruflich wie privatem Weg alles Gute.

Mit einer solchen Schlussformulierung würde eine unterm Strich nicht mehr befriedigende Wertung bestätigt.

Note 2 ist nur der berufliche Weg und Dank für die Zusammenarbeit. Note 3 wird nur noch gedankt und auch nichts bedauert.

Auch das ist wieder völlig unüblich.
Auf ein "Bedauern" kann z.B. dann unschädlich verzichtet werden wenn es sich um eine befristete Anstellung handelte, die nicht verlängert werden konnte.

Insofern gilt es immer das Zeugnis im Gesamtkontext zu sehen, da es jedes Unternehmen im eigenen Stil verfasst. Es schreiben auch viele Zeugnisse, die es gut meinen, aber falsch formulieren.

Hierbei kann ich dir natürlich nur recht geben, gerade in Zeugnisses aus kleineren Unternehmen wie Handwerksbetrieben, Arztpraxen aber auch Anwaltskanzleien schleichen sich gerne Missverständlichkeiten ein.

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