Zunächst:
Ein Arbeitnehmer hat immer ein Recht auf ein Arbeitszeugnis (die Dauer ist erstmal nicht von Belang)
Welche Art?
Es gibt zwei Arten:
Ein einfaches Zeugnis, in dem neben den Personalien (Name usw.) nur die wichtigsten Tätigkeiten/Aufgaben enthalten sowie die Dauer. Dieses Zeugnis enthält keine Beurteilungen oder Bewertungen!
Das andere Zeugnis ist das qualizifizierte Arbeitszeugnis. Neben Personalien, Dauer, Position, Aufgaben wird hier noch zusätzlich die Leistung und das (Sozial-)Verhalten beurteilt.
Beide Arten von Zeugnissen müssen auf normalen Geschäftspapier geschrieben sein und vom Chef/Geschäftsführer o.ä. unterschrieben sein.
Auf ein einfaches Zeugnis hat jeder Beschäftigte ein Anrecht (auch bei nur wenige Wochen Dauer), das würde ich mir IMMER ausgestellen lassen (auch bei kurzen Praktika oder kurzfristigen Arbeitsverhältnissen/vorzeitigen Kündigungen).
Ein qualifiziertes Zeugnis braucht schon mehr Zeit und Grundlagen, da man die Person kennen (lernen) muss, nach Ablauf der Probezeit (6 Monate) ist dies aber auf jeden Fall gerechtfertigt.
Arbeitsbescheinigungen (s.o.) sind nicht empfehlenswert, weil sie kaum Infos zu den Tätigkeiten enthalten, meist nur den Bereich.
Zusammenfassend: Bei kurzfristigen Beschäftigungen (oder vom Arbeitgeber gekündigten Arbeitsverhältnissen in der Probezeit) ein einfaches Zeugnis, bei längeren Zeiten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Am besten auch selber notieren, was/wo/wie/mit wem gemacht und mit welchem Resultat.
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