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Wann kriegt man ein Arbeitszeugnis und wann nicht???

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WiWi Gast

Wann kriegt man ein Arbeitszeugnis und wann nicht???

Liebe Leute, mir ist aufgefallen,dass einige von euch hier gespostet haben, sie würden nach dem Ausscheiden/Wechsel etc. vom Ex-Arbeitgeber kein Zeugnis bekommen! Mich würde mal interessieren wann das das Fall ist??? SInd das Zeitarbeitsstellen oder sehr kurz befristete Stellen bzw. wie lang muss man denn in nem Unternehmen arbeiten, bis die einem ein Zeugnis ausstellen. Ich bin echt etwas verunsichert, zumal man doch schon für die ganzen Praktikas nen Wisch bekommt und ich auch nicht verstehe, wie ihr so ne Stelle dann ohne Zeugnis in eurem Lebenslauf verpackt. Also, freu mich auf eure Posts. Cheers

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WiWi Gast

Re: Wann kriegt man ein Arbeitszeugnis und wann nicht???

hallo,

ich würde das in drei bereiche unterteilen:

irgendwo ein praktikum für einige wochen
da genügt auch eine arbeitsbescheinigung
wenn man nur fotokopien gemacht hat, dann würde auch darauf verzichten

probezeit nicht überlebt
jemanden zu bewerten, der / die nur 2-4 monate im unternehmen gearbeitet hat - da genügt eine arbeitsbescheinigung

ansonsten ab 4 monaten sollte es immer ein zeugnis sein.

meine meinung ...

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WiWi Gast

Re: Wann kriegt man ein Arbeitszeugnis und wann nicht???

Zunächst:
Ein Arbeitnehmer hat immer ein Recht auf ein Arbeitszeugnis (die Dauer ist erstmal nicht von Belang)

Welche Art?
Es gibt zwei Arten:
Ein einfaches Zeugnis, in dem neben den Personalien (Name usw.) nur die wichtigsten Tätigkeiten/Aufgaben enthalten sowie die Dauer. Dieses Zeugnis enthält keine Beurteilungen oder Bewertungen!
Das andere Zeugnis ist das qualizifizierte Arbeitszeugnis. Neben Personalien, Dauer, Position, Aufgaben wird hier noch zusätzlich die Leistung und das (Sozial-)Verhalten beurteilt.
Beide Arten von Zeugnissen müssen auf normalen Geschäftspapier geschrieben sein und vom Chef/Geschäftsführer o.ä. unterschrieben sein.

Auf ein einfaches Zeugnis hat jeder Beschäftigte ein Anrecht (auch bei nur wenige Wochen Dauer), das würde ich mir IMMER ausgestellen lassen (auch bei kurzen Praktika oder kurzfristigen Arbeitsverhältnissen/vorzeitigen Kündigungen).
Ein qualifiziertes Zeugnis braucht schon mehr Zeit und Grundlagen, da man die Person kennen (lernen) muss, nach Ablauf der Probezeit (6 Monate) ist dies aber auf jeden Fall gerechtfertigt.

Arbeitsbescheinigungen (s.o.) sind nicht empfehlenswert, weil sie kaum Infos zu den Tätigkeiten enthalten, meist nur den Bereich.

Zusammenfassend: Bei kurzfristigen Beschäftigungen (oder vom Arbeitgeber gekündigten Arbeitsverhältnissen in der Probezeit) ein einfaches Zeugnis, bei längeren Zeiten ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Am besten auch selber notieren, was/wo/wie/mit wem gemacht und mit welchem Resultat.

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