DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
ArbeitszeugnisFormulierung

Arbeitszeugnis-Bewertung

Autor
Beitrag
Sebi1

Arbeitszeugnis-Bewertung

Was haltet ihr von folgender Arbeitszeugnis-Formulierung?

„Wir bedauern sehr, dass wir Herrn X trotz ganzjähriger Beschäftigung nicht motivieren konnten, mit uns gemeinsam in die neue Saison zu starten. Wir bedanken uns für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft viel Glück. ”

Danke für eure Meinungen?

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis-Bewertung

klingt für mich sehr merkwürdig, nach dem Motto: hat kein Bock und wird das Glück in Zukunft brauchen

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis-Bewertung

Sebi1 schrieb am 25.06.2022:

Was haltet ihr von folgender Arbeitszeugnis-Formulierung?

„Wir bedauern sehr, dass wir Herrn X trotz ganzjähriger Beschäftigung nicht motivieren konnten, mit uns gemeinsam in die neue Saison zu starten. Wir bedanken uns für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft viel Glück. ”

Danke für eure Meinungen?

Was ist denn vorgefallen? Wieso hast du gekündigt?

Dieser Satz ist nämlich sehr negativ für dich.

  • Erstens, explizite Erwähnung deiner fehlenden Motivation.
  • Zweitens, es wird Arbeit und nicht Mitarbeit erwähnt, sprich du warst keine Hilfe für das Team.
  • Drittens, man wünscht dir Glück und nicht Erfolg, auch alles Gute für dein Privates wurde weggelassen.
antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis-Bewertung

Würde ich auch reformulieren lassen

antworten
Sebi1

Änderungsvorschlag

Werde selbst eine Schlussformel formulieren und um Änderung bitten.

Ersten Satz:
"Wir bedauern, dass wir Herrn X nicht motivieren konnten, mit uns gemeinsam in die neue Saison zu starten."
Lieber durch Herr X verlässt uns auf eigenen Wunsch oder das befristete Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf der vereinbarten Zeit ersetzen?

Zweiten Satz:
Anstatt viel Glück sowohl beruflich als auch privat alles Gute und viel Erfolg.

Einen Anspruch auf Änderung gibt es bei der Schlussformel nicht. Ist also vom Ermessen des Arbeitgebers abhängig oder?

antworten
Sebi1

Arbeitszeugnis-Bewertung

WiWi Gast schrieb am 25.06.2022:

Würde ich auch reformulieren lassen

Werde selbst eine Schlussformel formulieren und um Änderung bitten.

Ersten Satz:
"Wir bedauern, dass wir Herrn X nicht motivieren konnten, mit uns gemeinsam in die neue Saison zu starten."
Lieber durch Herr X verlässt uns auf eigenen Wunsch oder das befristete Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf der vereinbarten Zeit ersetzen?

Zweiten Satz:
Anstatt viel Glück beruflich als auch privat alles Gute und viel Erfolg.

Einen Anspruch auf Änderung gibt es bei der Schlussformel nicht. Ist also vom Ermessen des Arbeitgebers abhängig oder?

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis-Bewertung

WiWi Gast schrieb am 25.06.2022:

Sebi1 schrieb am 25.06.2022:

Was haltet ihr von folgender Arbeitszeugnis-Formulierung?

„Wir bedauern sehr, dass wir Herrn X trotz ganzjähriger Beschäftigung nicht motivieren konnten, mit uns gemeinsam in die neue Saison zu starten. Wir bedanken uns für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft viel Glück. ”

Danke für eure Meinungen?

Was ist denn vorgefallen? Wieso hast du gekündigt?

Dieser Satz ist nämlich sehr negativ für dich.

  • Erstens, explizite Erwähnung deiner fehlenden Motivation.
  • Zweitens, es wird Arbeit und nicht Mitarbeit erwähnt, sprich du warst keine Hilfe für das Team.
  • Drittens, man wünscht dir Glück und nicht Erfolg, auch alles Gute für dein Privates wurde weggelassen.

+1
Genau die Punkte machen es sehr kritisch, sprich den Verfasser offensiv an, auch wenn es nicht böse gemeint sein sollte, liest das sehr abstrus und bei Arbeitszeugnissen ist alles was aus der Norm fällt und negativ klingen könnte auch negativ.

antworten
Sebi1

Arbeitszeugnis-Bewertung

Danke euch für die Anregungen und Antworten, dass hat mir weitergeholfen. Ich würde den Thread dann schließen/archivieren. Je nachdem wie das hier im Forum gehandhabt wird.

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis-Bewertung

Sebi, du wirst hiermit als ehemaliger Mitarbeiter beschrieben, der seinem Arbeitgeber durch illoyales Verhalten enttäuscht- und ihm ggf. Schaden zugefügt hat. Das wurde bewusst und nicht versehentlich bzw. aus Unwissen so formuliert. Näheres sollte sich in Kenntnis des vollständigen Zeugnisses erschließen.

Auf eine Änderung der Schlussformulierung hast du keinen Anspruch, auch wenn der von dir erdachte Wortlaut auch nicht wirklich vorteilhaft ist. War es den tatsächlich ein befristetes Arbeitsverhältnis, was ist denn dort vorgefallen? Grundlos wird solch eine Formulierung nicht gewählt.

Sebi1 schrieb am 25.06.2022:

Was haltet ihr von folgender Arbeitszeugnis-Formulierung?

„Wir bedauern sehr, dass wir Herrn X trotz ganzjähriger Beschäftigung nicht motivieren konnten, mit uns gemeinsam in die neue Saison zu starten. Wir bedanken uns für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft viel Glück. ”

Danke für eure Meinungen?

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis-Bewertung

derWolf schrieb am 28.06.2022:

Sebi, du wirst hiermit als ehemaliger Mitarbeiter beschrieben, der seinem Arbeitgeber durch illoyales Verhalten enttäuscht- und ihm ggf. Schaden zugefügt hat. Das wurde bewusst und nicht versehentlich bzw. aus Unwissen so formuliert. Näheres sollte sich in Kenntnis des vollständigen Zeugnisses erschließen.

Auf eine Änderung der Schlussformulierung hast du keinen Anspruch, auch wenn der von dir erdachte Wortlaut auch nicht wirklich vorteilhaft ist. War es den tatsächlich ein befristetes Arbeitsverhältnis, was ist denn dort vorgefallen? Grundlos wird solch eine Formulierung nicht gewählt.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis und dazu gehört, dass der AG keine negativen Formulierungen schreiben darf. Die Formulierung "nicht motivieren konnten" gehört ganz klar dazu und ich würde es unbedingt ändern lassen.

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis-Bewertung

Auf eine Änderung der Schlussformulierung hin zur vom TE erdachten Formulierung besteht kein Rechtsanspruch, Wohlwollenspflicht hin oder her. Wenn er mit der Formulierung des Schlusssatzes nicht einverstanden ist kann er den Unterzeichner bestenfalls dazu verpflichten ein Zeugnis ohne jegliche Schlussformel zu erteilen.
Aber das spricht dann auch für sich. ;-)

WiWi Gast schrieb am 28.06.2022:

derWolf schrieb am 28.06.2022:

Sebi, du wirst hiermit als ehemaliger Mitarbeiter beschrieben, der seinem Arbeitgeber durch illoyales Verhalten enttäuscht- und ihm ggf. Schaden zugefügt hat. Das wurde bewusst und nicht versehentlich bzw. aus Unwissen so formuliert. Näheres sollte sich in Kenntnis des vollständigen Zeugnisses erschließen.

Auf eine Änderung der Schlussformulierung hast du keinen Anspruch, auch wenn der von dir erdachte Wortlaut auch nicht wirklich vorteilhaft ist. War es den tatsächlich ein befristetes Arbeitsverhältnis, was ist denn dort vorgefallen? Grundlos wird solch eine Formulierung nicht gewählt.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis und dazu gehört, dass der AG keine negativen Formulierungen schreiben darf. Die Formulierung "nicht motivieren konnten" gehört ganz klar dazu und ich würde es unbedingt ändern lassen.

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis-Bewertung

derWolf schrieb am 29.06.2022:

Auf eine Änderung der Schlussformulierung hin zur vom TE erdachten Formulierung besteht kein Rechtsanspruch, Wohlwollenspflicht hin oder her. Wenn er mit der Formulierung des Schlusssatzes nicht einverstanden ist kann er den Unterzeichner bestenfalls dazu verpflichten ein Zeugnis ohne jegliche Schlussformel zu erteilen.
Aber das spricht dann auch für sich. ;-)

derWolf schrieb am 28.06.2022:

Sebi, du wirst hiermit als ehemaliger Mitarbeiter beschrieben, der seinem Arbeitgeber durch illoyales Verhalten enttäuscht- und ihm ggf. Schaden zugefügt hat. Das wurde bewusst und nicht versehentlich bzw. aus Unwissen so formuliert. Näheres sollte sich in Kenntnis des vollständigen Zeugnisses erschließen.

Auf eine Änderung der Schlussformulierung hast du keinen Anspruch, auch wenn der von dir erdachte Wortlaut auch nicht wirklich vorteilhaft ist. War es den tatsächlich ein befristetes Arbeitsverhältnis, was ist denn dort vorgefallen? Grundlos wird solch eine Formulierung nicht gewählt.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis und dazu gehört, dass der AG keine negativen Formulierungen schreiben darf. Die Formulierung "nicht motivieren konnten" gehört ganz klar dazu und ich würde es unbedingt ändern lassen.

Ich würde damit auf jeden Fall zum Anwalt gehen

antworten
WiWi Gast

Arbeitszeugnis-Bewertung

Sebi1 schrieb am 27.06.2022:

Danke euch für die Anregungen und Antworten, dass hat mir weitergeholfen. Ich würde den Thread dann schließen/archivieren. Je nachdem wie das hier im Forum gehandhabt wird.

Wieso weigerst du dich uns zu erzählen was zwischen dir und deinem ehemaligen Arbeitgeber vorgefallen ist? Wie kam es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Ich will dir nicht nahe treten, jedoch kann man deine Situation besser einordnen, wenn du uns diese Informationen zukommen lässt.

Denn je nach Vorfall, hast du doch keine Chance auf eine Verbesserung des Arbeitszeugnisses, falls deine Leistung und Motivation wirklich so schlecht waren wie formuliert.

Nur ein gut gemeinter Tipp!

antworten

Artikel zu Formulierung

Arbeitszeugnis – versteckte Formulierungen

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Es gibt eine Menge von Formulierungen und Redewendungen, die in Arbeitszeugnissen immer wieder vorkommen. Offensichtlich ist der wohlwollende Klang, dennoch verbergen sich dahinter verschiedene Beurteilungen, die in Schulnoten übersetzbar sind. Diese Zeugnissprache ist für viele nicht einfach entschlüsselbar. Die Wahrheits- und Wohlwollenspflicht hat dazu geführt, dass eine geheime Zeugnissprache entstanden ist. Im Teil 2 zeigt der WiWi-Treff, hinter welchen Arbeitszeugnis-Formulierungen sich welche Noten verstecken.

Freeware: Arbeitszeugnis

Freeware Arbeitszeugnis

Zeugnis per Mausklick: Mit dem kostenlosen Tool »PC-Arbeitszeugnis« werden die einzelnen mit Schulnoten bewerteten Kompetenzen zu einem kompletten Text verarbeitet. Sehr geeignet für alle, die ihr Praktikumszeugnis selber schreiben dürfen.

Arbeitszeugnis: Verschlüsselte Formulierung im Zeugnis

Der Kopf einer Frau mit kurzen Haaren und pinkem Lippenstift hinter einer verregneten Scheibe.

Was Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten, ist vielen unklar. Der „geheime“ Code führt immer wieder zu Diskussionen und Klagen rund ums Thema Arbeitszeugnis. Was darf der Arbeitgeber, was nicht? Negative Formulierungen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Formulierung „kennengelernt“ bewertet und nicht als negativ eingestuft.

Gesamtnote im Arbeitszeugnis: "befriedigend" als Leistungsbeurteilung im Zeugnis gut genug

Eine Null und eine Drei aus schwarzen Punkten geschrieben.

Jeder hat nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Formulierungen drücken in der Regel die Einstufung in ein Schulnotensystem aus. „Zur vollen Zufriedenheit“ ist mit der Note befriedigend gleichzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bestätigt. Entspricht das der Ansicht des Arbeitnehmers nicht, muss er darlegen, dass die Beurteilung unzutreffend ist.

Arbeitszeugnis: Arbeitgeber zu Dankes-Formulierungen nicht verpflichtet

Viele Arbeitnehmer finden in ihren Arbeitszeugnissen Dankes-Formulierungen und Glückwünsche für die weitere Zukunft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings entschieden, dass der Arbeitgeber zu solchen Formulierungen denen persönliche Empfindungen vorrangehen nicht verpflichtet ist.

Arbeitszeugnis – arbeitsrechtliche Grundlagen

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Das Arbeitszeugnis bescheinigt Arbeitnehmern ihre Leistungen und Fähigkeiten – es zeigt sowohl die fachlichen als auch die sozialen Kompetenzen. Gerade wenn es um die Formulierungen im Arbeitszeugnis geht, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. Im ersten Teil zeigt der WiWi-Treff auf welche arbeitsrechtliche Grundlagen ein Arbeitszeugnis beruht und gibt einen ersten Überblick.

Freeware: Arbeitszeugnis-Generator

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Der kostenlose Arbeitszeugnis-Generator ermöglicht die Erstellung detaillierter Arbeitszeugnisse nach Schulnoten, die sodann in ein Textverarbeitungsprogramm übernommen werden können.

Antworten auf Arbeitszeugnis-Bewertung

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 13 Beiträge

Diskussionen zu Formulierung

Weitere Themen aus Arbeitszeugnis