Arbeitszeugnis - zwei widersprüchliche Sätze?
Ohne viel Drumherum: „fand auch für schwierige Problemstellungen zufriedenstellende Ergebnisse“ und Abschlussbewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ beißt sich das nicht etwas?
antwortenOhne viel Drumherum: „fand auch für schwierige Problemstellungen zufriedenstellende Ergebnisse“ und Abschlussbewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ beißt sich das nicht etwas?
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.01.2019:
Ohne viel Drumherum: „fand auch für schwierige Problemstellungen zufriedenstellende Ergebnisse“ und Abschlussbewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ beißt sich das nicht etwas?
Kurze Antwort: Nein
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.01.2019:
WiWi Gast schrieb am 12.01.2019:
Ohne viel Drumherum: „fand auch für schwierige Problemstellungen zufriedenstellende Ergebnisse“ und Abschlussbewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ beißt sich das nicht etwas?
Kurze Antwort: Nein
Wie würdest du das denn begründen?
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.01.2019:
WiWi Gast schrieb am 12.01.2019:
WiWi Gast schrieb am 12.01.2019:
Ohne viel Drumherum: „fand auch für schwierige Problemstellungen zufriedenstellende Ergebnisse“ und Abschlussbewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ beißt sich das nicht etwas?
Kurze Antwort: Nein
Wie würdest du das denn begründen?
Arbeitszeugnis kann man nicht mit zwei Halbsätzen bewerten und wie du richtig gesagt hast handelt es sich um die Abschlussbewertung in der auch die anderen Punkte mit eingehen. Ich sehe also kein großen Widerspruch darin, dass man nicht der größte Problemlöser war, aber ansonsten gute Arbeit geleistet hat.
antwortenWiWi Gast schrieb am 12.01.2019:
Ohne viel Drumherum: „fand auch für schwierige Problemstellungen zufriedenstellende Ergebnisse“ und Abschlussbewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ beißt sich das nicht etwas?
Kurze Antwort: Nein
Wie würdest du das denn begründen?
Arbeitszeugnis kann man nicht mit zwei Halbsätzen bewerten und wie du richtig gesagt hast handelt es sich um die Abschlussbewertung in der auch die anderen Punkte mit eingehen. Ich sehe also kein großen Widerspruch darin, dass man nicht der größte Problemlöser war, aber ansonsten gute Arbeit geleistet hat.
+1
Es wird sich eh viel zu viele Gedanken über Arbeitszeugnisse gemacht. Im besten Fall wird noch die Abschlussbewertung gelesen, im schlechtesten wird es einfach nur abgehakt, weil man die Person mit ihren Skills so oder so in einem VG "testen" will.
antwortenZwei Halbsätze interessieren keine Sau. Es kommt auf den Gesamttenor des Zeugnisses an.
Kein Personaler hat Zeit und Lust in jedem einzelnen Satz die tiefere Nachricht zu suchen.
WiWi Gast schrieb am 12.01.2019:
Zwei Halbsätze interessieren keine Sau. Es kommt auf den Gesamttenor des Zeugnisses an.
Kein Personaler hat Zeit und Lust in jedem einzelnen Satz die tiefere Nachricht zu suchen.
Muss der Personaler auch nicht, denn er ist Spezialist in den Formulierungen. Er liest das einmal durch und weiß, was es bedeutet. Deswegen ist er Personaler. Er versteht auch die Halbsätze genauso wie sie gemeint sind und zwar beim ersten mal lesen ;)
antwortenEs gibt keine Abschlussbewertung im klassischen Sinn. Fast immer bezieht sich die mutmaßliche Abschlussbewertung auf die durchgeführten Aufgaben. Welche Aufgaben man ihm übertragen könnte, sieht man aus dem restlichen Text.
antwortenEs gibt eine Menge von Formulierungen und Redewendungen, die in Arbeitszeugnissen immer wieder vorkommen. Offensichtlich ist der wohlwollende Klang, dennoch verbergen sich dahinter verschiedene Beurteilungen, die in Schulnoten übersetzbar sind. Diese Zeugnissprache ist für viele nicht einfach entschlüsselbar. Die Wahrheits- und Wohlwollenspflicht hat dazu geführt, dass eine geheime Zeugnissprache entstanden ist. Im Teil 2 zeigt der WiWi-Treff, hinter welchen Arbeitszeugnis-Formulierungen sich welche Noten verstecken.
Zeugnis per Mausklick: Mit dem kostenlosen Tool »PC-Arbeitszeugnis« werden die einzelnen mit Schulnoten bewerteten Kompetenzen zu einem kompletten Text verarbeitet. Sehr geeignet für alle, die ihr Praktikumszeugnis selber schreiben dürfen.
Was Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten, ist vielen unklar. Der „geheime“ Code führt immer wieder zu Diskussionen und Klagen rund ums Thema Arbeitszeugnis. Was darf der Arbeitgeber, was nicht? Negative Formulierungen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Formulierung „kennengelernt“ bewertet und nicht als negativ eingestuft.
Jeder hat nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Formulierungen drücken in der Regel die Einstufung in ein Schulnotensystem aus. „Zur vollen Zufriedenheit“ ist mit der Note befriedigend gleichzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bestätigt. Entspricht das der Ansicht des Arbeitnehmers nicht, muss er darlegen, dass die Beurteilung unzutreffend ist.
Viele Arbeitnehmer finden in ihren Arbeitszeugnissen Dankes-Formulierungen und Glückwünsche für die weitere Zukunft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings entschieden, dass der Arbeitgeber zu solchen Formulierungen denen persönliche Empfindungen vorrangehen nicht verpflichtet ist.
Das Arbeitszeugnis bescheinigt Arbeitnehmern ihre Leistungen und Fähigkeiten – es zeigt sowohl die fachlichen als auch die sozialen Kompetenzen. Gerade wenn es um die Formulierungen im Arbeitszeugnis geht, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. Im ersten Teil zeigt der WiWi-Treff auf welche arbeitsrechtliche Grundlagen ein Arbeitszeugnis beruht und gibt einen ersten Überblick.
Der kostenlose Arbeitszeugnis-Generator ermöglicht die Erstellung detaillierter Arbeitszeugnisse nach Schulnoten, die sodann in ein Textverarbeitungsprogramm übernommen werden können.
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