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Arbeitszeugnis - erster Job

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - erster Job

Herr xxx, geboren am xxx, war in der Zeit vom x bis x an unserem Hauptsitz in Wien als IT Consultant tätig.

Herr xxx erledigte im Rahmen seines umfangreichen und verantwortungsvollen Aufgabengebiets sämtliche im Projektablauf anfallenden Arbeiten: Die Abwicklung von Kundenanfragen, die Durchführung von Schulungen sowie das systemspezifische Customizing intern wie beim Kunden vor Ort gehörten zu seinen Aufgaben.

Herr xxx hat sich in seiner Position aufgrund seines fundierten Fachwissens, insbesondere im Customizing von Systemapplikationen stets bestens bewährt. Auch unter dem zumeist sehr hohen Termindruck erledigte er seine Aufgaben äußerst korrekt.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich Herr xxx stets als äußerst zuverlässiger und loyaler Mitarbeiter mit hohem Pflichtbewusstsein und großer Einsatzbereitschaft bewiesen hat und sämtliche Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt hat.

Das Dienstverhältnis mit Herrn xxx wurde einvernehmlich beendet. Wir danken für die positive Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - erster Job

2-3, es fehlt das „höchsten“, „sehr hohen“ etc.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - erster Job

WiWi Gast schrieb am 07.08.2022:

2-3, es fehlt das „höchsten“, „sehr hohen“ etc.

Danke, so war auch meine erste Einschätzung. Nicht viel falsch gemacht, aber auch nicht durch besondere Leistungen hervorgehoben.

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derWolf

Arbeitszeugnis - erster Job

Wenn ich diesen Zeugnistext ernst nehme und die in Deutschland übliche Schreibweise zugrunde lege dann wird hier von einem Mitarbeiter gesprochen, der insbesondere im persönlichen Umgang mit den verschiedenen Akteuren (Vorgesetzte, Kollegen, ggf. Mitarbeiter, Kunden) so seine Probleme hatte.

Außerdem werden Arbeitserfolge ausdrücklich nicht bestätigt, da wird das "stets zu unserer vollsten" zur Farce.

Klar dass man sich darum bemüht hat das Dienstverhältnis mit Herrn xxx möglichst rasch und am besten einvernehmlich zu beenden.

WiWi Gast schrieb am 06.08.2022:

Herr xxx, geboren am xxx, war in der Zeit vom x bis x an unserem Hauptsitz in Wien als IT Consultant tätig.

Herr xxx erledigte im Rahmen seines umfangreichen und verantwortungsvollen Aufgabengebiets sämtliche im Projektablauf anfallenden Arbeiten: Die Abwicklung von Kundenanfragen, die Durchführung von Schulungen sowie das systemspezifische Customizing intern wie beim Kunden vor Ort gehörten zu seinen Aufgaben.

Herr xxx hat sich in seiner Position aufgrund seines fundierten Fachwissens, insbesondere im Customizing von Systemapplikationen stets bestens bewährt. Auch unter dem zumeist sehr hohen Termindruck erledigte er seine Aufgaben äußerst korrekt.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich Herr xxx stets als äußerst zuverlässiger und loyaler Mitarbeiter mit hohem Pflichtbewusstsein und großer Einsatzbereitschaft bewiesen hat und sämtliche Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt hat.

Das Dienstverhältnis mit Herrn xxx wurde einvernehmlich beendet. Wir danken für die positive Zusammenarbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute.

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - erster Job

"sämtliche Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt hat."
NOTE 1

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis - erster Job

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = 1.

Den Rest wird sich kein Personaler wirklich durchlesen.

antworten
derWolf

Arbeitszeugnis - erster Job

WiWi Gast schrieb am 07.08.2022:

Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = 1.

Den Rest wird sich kein Personaler wirklich durchlesen.

Sorry, aber das ist Unrichtig.

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