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Arbeitszeugnis

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Pro_b0

Arbeitszeugnis

Werte Kollegen,

nach dem Ende meiner einjährigen Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter in einer kleinen Steuerrechtskanzlei habe ich jetzt den Entwurf meines Arbeitszeugnisses bekommen. Wie würdet ihr dieses Zeugnis bewerten und sollte ich ggf. um eine Änderung bestimmter Aspekte bitten?

Hier das fragliche Zeugnis:

Herr XY hat vom 13. April 2021 bis zum 5. Juni 2022 als juristische Hilfskraft in der Rechtsanwaltssozietät XY in XY gearbeitet.

[Unternehmensbeschreibung]

Als Jurastudent mit dem Schwerpunkt Steuerrecht hat Herr XY unsere Kanzlei in den anfallenden Tätigkeiten eines Rechtsanwalts- und Steuerfachangestelten einschließlich der Eintragung von Fristen und deren Überwachung, der Erstellung von Rechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Steuerberatervergütungsordnung, der Buchhaltung sowie der Erstellung von Steuererklärungen aller Art unterstützt.

Herr XYs Aufgabengebiet umfasste in der Hauptsache die digitale Buchführung für mehrere Unternehmen im Bereich Online-Handel. Hierzu übernahm er auch die die digitale Rechnungsverwaltung über verschiedene Plattformen und bereitete die Jahresabschlüsse sowie die quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen vor. Zu seinen Hauptaufgaben gehörte auch die Erstellung von Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen für Selbstständige und Privatpersonen, die Prüfung von Steuerbescheiden und erforderlichenfalls die Durchführung von Einspruchsverfahren. Kernaufgabe war für Herr XY auch die juristische Literaturrecherche zur Vorbereitung von Steuerberatungen, Einspruchsbegründungen und Gerichtverfahren.

Hierbei arbeite Herr XY eng mit dem Partner Herr Rechtsanwalt XY sowie mit Rechtsanwalts- und Steuerfachangestellten zusammen. Im Rahmen seiner Tätigkeit betreute Herr XY auch direkt den Mandantenstock der Kanzlei in Fach- und Servicefragen.
Außerdem übernahm Herr XY auch Tätigkeiten in den Bereichen der Postbearbeitung, Aktenverwaltung, Rechnungsstellung, Fristenüberwachung, Erstellung von Dokumentenvorlagen und Büroorganisation.

Herr XY hat sich mit großem Engagement und Erfolg in sein Arbeitsgebiet eingearbeitet. Er verfügte über sehr fundiertes Fachwissen im Bereich Steuerrecht und stellte an sich selbst hohe Fachanforderungen, die er jederzeit hervorragend in die Praxis umzusetzen wusste. Herr XY war immer ein zuverlässiger und leistungsfähiger Mitarbeiter, der sich bei der Erledigung aller Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit und Umsicht auszeichnete. Die von ihm gefundenen Lösungen und Umsetzungen waren stets von guter Qualität. Hervorzuheben sind Herr XYs schnelle Auffassungsgabe, die sehr selbständige Arbeitsweise sowie ein überdurchschnittlicher Arbeitseinsatz, mit dem es ihm gelang, schwierige Mandate stets fristgerecht und erfolgreich zu beenden. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer als in hohem Maße belastbar. Seine sehr guten EDV-Kenntnisse waren äußerst wertvoll bei der Optimierung digitaler Arbeitsabläufe in der Kanzlei.

Insgesamt erfüllte Herr XY seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er war für uns ein wertvoller Mitarbeiter. Herr XY hat stets gut mit seinen Vorgesetzten und Kollegen zusammengearbeitet. Auch sein Verhalten gegenüber der Mandantschaft war jederzeit vorbildlich. Herr XY konnte seine hervorragenden englischen Sprachkenntnisse im Mandantenkontakt sehr gut zum Einsatz bringen und hat so auch gegenüber fremdsprachigen Mandanten jederzeit durch ein serviceorientiertes, freundliches und professionelles Auftreten überzeugen können. Besonders hervorzuheben ist auch sein außerordentliches pädagogisches Geschick. Unsere Auszubildenden haben jederzeit sehr gerne von ihm gelernt.

Herr XY schied auf eigenen Wunsch zum 5. Juni 2022 aus unserer Kanzlei aus, um sich auf die anstehende erste juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Wir danken Herr XY für seine wertvolle Zusammenarbeit und bedauern es, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für das juristische Staatexamen und seine berufliche Zukunft wünschen wir Herrn XY alles Gute und weiterhin viel Erfolg. <<

Vielen Dank!

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis

Pro_b0 schrieb am 02.08.2022:

Werte Kollegen,

nach dem Ende meiner einjährigen Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter in einer kleinen Steuerrechtskanzlei habe ich jetzt den Entwurf meines Arbeitszeugnisses bekommen. Wie würdet ihr dieses Zeugnis bewerten und sollte ich ggf. um eine Änderung bestimmter Aspekte bitten?

Hier das fragliche Zeugnis:

Herr XY hat vom 13. April 2021 bis zum 5. Juni 2022 als juristische Hilfskraft in der Rechtsanwaltssozietät XY in XY gearbeitet.

[Unternehmensbeschreibung]

Als Jurastudent mit dem Schwerpunkt Steuerrecht hat Herr XY unsere Kanzlei in den anfallenden Tätigkeiten eines Rechtsanwalts- und Steuerfachangestelten einschließlich der Eintragung von Fristen und deren Überwachung, der Erstellung von Rechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Steuerberatervergütungsordnung, der Buchhaltung sowie der Erstellung von Steuererklärungen aller Art unterstützt.

Herr XYs Aufgabengebiet umfasste in der Hauptsache die digitale Buchführung für mehrere Unternehmen im Bereich Online-Handel. Hierzu übernahm er auch die die digitale Rechnungsverwaltung über verschiedene Plattformen und bereitete die Jahresabschlüsse sowie die quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen vor. Zu seinen Hauptaufgaben gehörte auch die Erstellung von Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen für Selbstständige und Privatpersonen, die Prüfung von Steuerbescheiden und erforderlichenfalls die Durchführung von Einspruchsverfahren. Kernaufgabe war für Herr XY auch die juristische Literaturrecherche zur Vorbereitung von Steuerberatungen, Einspruchsbegründungen und Gerichtverfahren.

Hierbei arbeite Herr XY eng mit dem Partner Herr Rechtsanwalt XY sowie mit Rechtsanwalts- und Steuerfachangestellten zusammen. Im Rahmen seiner Tätigkeit betreute Herr XY auch direkt den Mandantenstock der Kanzlei in Fach- und Servicefragen.
Außerdem übernahm Herr XY auch Tätigkeiten in den Bereichen der Postbearbeitung, Aktenverwaltung, Rechnungsstellung, Fristenüberwachung, Erstellung von Dokumentenvorlagen und Büroorganisation.

Herr XY hat sich mit großem Engagement und Erfolg in sein Arbeitsgebiet eingearbeitet. Er verfügte über sehr fundiertes Fachwissen im Bereich Steuerrecht und stellte an sich selbst hohe Fachanforderungen, die er jederzeit hervorragend in die Praxis umzusetzen wusste. Herr XY war immer ein zuverlässiger und leistungsfähiger Mitarbeiter, der sich bei der Erledigung aller Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit und Umsicht auszeichnete. Die von ihm gefundenen Lösungen und Umsetzungen waren stets von guter Qualität. Hervorzuheben sind Herr XYs schnelle Auffassungsgabe, die sehr selbständige Arbeitsweise sowie ein überdurchschnittlicher Arbeitseinsatz, mit dem es ihm gelang, schwierige Mandate stets fristgerecht und erfolgreich zu beenden. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer als in hohem Maße belastbar. Seine sehr guten EDV-Kenntnisse waren äußerst wertvoll bei der Optimierung digitaler Arbeitsabläufe in der Kanzlei.

Insgesamt erfüllte Herr XY seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er war für uns ein wertvoller Mitarbeiter. Herr XY hat stets gut mit seinen Vorgesetzten und Kollegen zusammengearbeitet. Auch sein Verhalten gegenüber der Mandantschaft war jederzeit vorbildlich. Herr XY konnte seine hervorragenden englischen Sprachkenntnisse im Mandantenkontakt sehr gut zum Einsatz bringen und hat so auch gegenüber fremdsprachigen Mandanten jederzeit durch ein serviceorientiertes, freundliches und professionelles Auftreten überzeugen können. Besonders hervorzuheben ist auch sein außerordentliches pädagogisches Geschick. Unsere Auszubildenden haben jederzeit sehr gerne von ihm gelernt.

Herr XY schied auf eigenen Wunsch zum 5. Juni 2022 aus unserer Kanzlei aus, um sich auf die anstehende erste juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Wir danken Herr XY für seine wertvolle Zusammenarbeit und bedauern es, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für das juristische Staatexamen und seine berufliche Zukunft wünschen wir Herrn XY alles Gute und weiterhin viel Erfolg. <<

Vielen Dank!

Eine gute 2 ist das für mich.
Begründung: Zweimal gut statt sehr gut im Text und vor allem die Formulierung: "... stets zu unser vollen Zufriedenheit".

Zu unserer vollen Zufriedenheit = 3
Stets zu unserer vollen Zufriedenheit = 2
Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = 1

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derWolf

Arbeitszeugnis

Auch wenn der Text stellenweise etwas hölzern klingt, was jedoch aufgrund der Tatsache dass es sich um eine "kleine" Steuerrechtskanzlei handelt als authentisch angesehen werden kann, sehe ich hier eine unterm Strich gute Wertung.

Dies jedoch erst wenn ein Fehler korrigiert wurde-
"Er verfügte über sehr fundiertes Fachwissen im Bereich Steuerrecht..."
-sollte im Präsens formuliert werden.

Pro_b0 schrieb am 02.08.2022:

Werte Kollegen,

nach dem Ende meiner einjährigen Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter in einer kleinen Steuerrechtskanzlei habe ich jetzt den Entwurf meines Arbeitszeugnisses bekommen. Wie würdet ihr dieses Zeugnis bewerten und sollte ich ggf. um eine Änderung bestimmter Aspekte bitten?

Hier das fragliche Zeugnis:

Herr XY hat vom 13. April 2021 bis zum 5. Juni 2022 als juristische Hilfskraft in der Rechtsanwaltssozietät XY in XY gearbeitet.

[Unternehmensbeschreibung]

Als Jurastudent mit dem Schwerpunkt Steuerrecht hat Herr XY unsere Kanzlei in den anfallenden Tätigkeiten eines Rechtsanwalts- und Steuerfachangestelten einschließlich der Eintragung von Fristen und deren Überwachung, der Erstellung von Rechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Steuerberatervergütungsordnung, der Buchhaltung sowie der Erstellung von Steuererklärungen aller Art unterstützt.

Herr XYs Aufgabengebiet umfasste in der Hauptsache die digitale Buchführung für mehrere Unternehmen im Bereich Online-Handel. Hierzu übernahm er auch die die digitale Rechnungsverwaltung über verschiedene Plattformen und bereitete die Jahresabschlüsse sowie die quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen vor. Zu seinen Hauptaufgaben gehörte auch die Erstellung von Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen für Selbstständige und Privatpersonen, die Prüfung von Steuerbescheiden und erforderlichenfalls die Durchführung von Einspruchsverfahren. Kernaufgabe war für Herr XY auch die juristische Literaturrecherche zur Vorbereitung von Steuerberatungen, Einspruchsbegründungen und Gerichtverfahren.

Hierbei arbeite Herr XY eng mit dem Partner Herr Rechtsanwalt XY sowie mit Rechtsanwalts- und Steuerfachangestellten zusammen. Im Rahmen seiner Tätigkeit betreute Herr XY auch direkt den Mandantenstock der Kanzlei in Fach- und Servicefragen.
Außerdem übernahm Herr XY auch Tätigkeiten in den Bereichen der Postbearbeitung, Aktenverwaltung, Rechnungsstellung, Fristenüberwachung, Erstellung von Dokumentenvorlagen und Büroorganisation.

Herr XY hat sich mit großem Engagement und Erfolg in sein Arbeitsgebiet eingearbeitet. Er verfügte über sehr fundiertes Fachwissen im Bereich Steuerrecht und stellte an sich selbst hohe Fachanforderungen, die er jederzeit hervorragend in die Praxis umzusetzen wusste. Herr XY war immer ein zuverlässiger und leistungsfähiger Mitarbeiter, der sich bei der Erledigung aller Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit und Umsicht auszeichnete. Die von ihm gefundenen Lösungen und Umsetzungen waren stets von guter Qualität. Hervorzuheben sind Herr XYs schnelle Auffassungsgabe, die sehr selbständige Arbeitsweise sowie ein überdurchschnittlicher Arbeitseinsatz, mit dem es ihm gelang, schwierige Mandate stets fristgerecht und erfolgreich zu beenden. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer als in hohem Maße belastbar. Seine sehr guten EDV-Kenntnisse waren äußerst wertvoll bei der Optimierung digitaler Arbeitsabläufe in der Kanzlei.

Insgesamt erfüllte Herr XY seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er war für uns ein wertvoller Mitarbeiter. Herr XY hat stets gut mit seinen Vorgesetzten und Kollegen zusammengearbeitet. Auch sein Verhalten gegenüber der Mandantschaft war jederzeit vorbildlich. Herr XY konnte seine hervorragenden englischen Sprachkenntnisse im Mandantenkontakt sehr gut zum Einsatz bringen und hat so auch gegenüber fremdsprachigen Mandanten jederzeit durch ein serviceorientiertes, freundliches und professionelles Auftreten überzeugen können. Besonders hervorzuheben ist auch sein außerordentliches pädagogisches Geschick. Unsere Auszubildenden haben jederzeit sehr gerne von ihm gelernt.

Herr XY schied auf eigenen Wunsch zum 5. Juni 2022 aus unserer Kanzlei aus, um sich auf die anstehende erste juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Wir danken Herr XY für seine wertvolle Zusammenarbeit und bedauern es, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für das juristische Staatexamen und seine berufliche Zukunft wünschen wir Herrn XY alles Gute und weiterhin viel Erfolg. <<

Vielen Dank!

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WiWi Gast

Arbeitszeugnis

Vielleicht nur ein Tippfehler beim Abschreiben. Was mir noch aufgefallen ist, dass einmal "Selbstständige" und dann wiederum selbständig geschrieben wurde. Weiterer Fehler (Herrn statt Herr): "Hervorzuheben sind Herrn XYs schnelle Auffassungsgabe.." Ebenso im Schlusssatz: "Wir danken Herrn...".
Das würde ich auf jeden Fall korrigieren lassen, falls das so im Zeugnis steht.

derWolf schrieb am 03.08.2022:

Auch wenn der Text stellenweise etwas hölzern klingt, was jedoch aufgrund der Tatsache dass es sich um eine "kleine" Steuerrechtskanzlei handelt als authentisch angesehen werden kann, sehe ich hier eine unterm Strich gute Wertung.

Dies jedoch erst wenn ein Fehler korrigiert wurde-
"Er verfügte über sehr fundiertes Fachwissen im Bereich Steuerrecht..."
-sollte im Präsens formuliert werden.

Pro_b0 schrieb am 02.08.2022:

Werte Kollegen,

nach dem Ende meiner einjährigen Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter in einer kleinen Steuerrechtskanzlei habe ich jetzt den Entwurf meines Arbeitszeugnisses bekommen. Wie würdet ihr dieses Zeugnis bewerten und sollte ich ggf. um eine Änderung bestimmter Aspekte bitten?

Hier das fragliche Zeugnis:

Herr XY hat vom 13. April 2021 bis zum 5. Juni 2022 als juristische Hilfskraft in der Rechtsanwaltssozietät XY in XY gearbeitet.

[Unternehmensbeschreibung]

Als Jurastudent mit dem Schwerpunkt Steuerrecht hat Herr XY unsere Kanzlei in den anfallenden Tätigkeiten eines Rechtsanwalts- und Steuerfachangestelten einschließlich der Eintragung von Fristen und deren Überwachung, der Erstellung von Rechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Steuerberatervergütungsordnung, der Buchhaltung sowie der Erstellung von Steuererklärungen aller Art unterstützt.

Herr XYs Aufgabengebiet umfasste in der Hauptsache die digitale Buchführung für mehrere Unternehmen im Bereich Online-Handel. Hierzu übernahm er auch die die digitale Rechnungsverwaltung über verschiedene Plattformen und bereitete die Jahresabschlüsse sowie die quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen vor. Zu seinen Hauptaufgaben gehörte auch die Erstellung von Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen für Selbstständige und Privatpersonen, die Prüfung von Steuerbescheiden und erforderlichenfalls die Durchführung von Einspruchsverfahren. Kernaufgabe war für Herr XY auch die juristische Literaturrecherche zur Vorbereitung von Steuerberatungen, Einspruchsbegründungen und Gerichtverfahren.

Hierbei arbeite Herr XY eng mit dem Partner Herr Rechtsanwalt XY sowie mit Rechtsanwalts- und Steuerfachangestellten zusammen. Im Rahmen seiner Tätigkeit betreute Herr XY auch direkt den Mandantenstock der Kanzlei in Fach- und Servicefragen.
Außerdem übernahm Herr XY auch Tätigkeiten in den Bereichen der Postbearbeitung, Aktenverwaltung, Rechnungsstellung, Fristenüberwachung, Erstellung von Dokumentenvorlagen und Büroorganisation.

Herr XY hat sich mit großem Engagement und Erfolg in sein Arbeitsgebiet eingearbeitet. Er verfügte über sehr fundiertes Fachwissen im Bereich Steuerrecht und stellte an sich selbst hohe Fachanforderungen, die er jederzeit hervorragend in die Praxis umzusetzen wusste. Herr XY war immer ein zuverlässiger und leistungsfähiger Mitarbeiter, der sich bei der Erledigung aller Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit und Umsicht auszeichnete. Die von ihm gefundenen Lösungen und Umsetzungen waren stets von guter Qualität. Hervorzuheben sind Herr XYs schnelle Auffassungsgabe, die sehr selbständige Arbeitsweise sowie ein überdurchschnittlicher Arbeitseinsatz, mit dem es ihm gelang, schwierige Mandate stets fristgerecht und erfolgreich zu beenden. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer als in hohem Maße belastbar. Seine sehr guten EDV-Kenntnisse waren äußerst wertvoll bei der Optimierung digitaler Arbeitsabläufe in der Kanzlei.

Insgesamt erfüllte Herr XY seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er war für uns ein wertvoller Mitarbeiter. Herr XY hat stets gut mit seinen Vorgesetzten und Kollegen zusammengearbeitet. Auch sein Verhalten gegenüber der Mandantschaft war jederzeit vorbildlich. Herr XY konnte seine hervorragenden englischen Sprachkenntnisse im Mandantenkontakt sehr gut zum Einsatz bringen und hat so auch gegenüber fremdsprachigen Mandanten jederzeit durch ein serviceorientiertes, freundliches und professionelles Auftreten überzeugen können. Besonders hervorzuheben ist auch sein außerordentliches pädagogisches Geschick. Unsere Auszubildenden haben jederzeit sehr gerne von ihm gelernt.

Herr XY schied auf eigenen Wunsch zum 5. Juni 2022 aus unserer Kanzlei aus, um sich auf die anstehende erste juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Wir danken Herr XY für seine wertvolle Zusammenarbeit und bedauern es, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für das juristische Staatexamen und seine berufliche Zukunft wünschen wir Herrn XY alles Gute und weiterhin viel Erfolg. <<

Vielen Dank!

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feli

Arbeitszeugnis

derWolf schrieb am 03.08.2022:

Auch wenn der Text stellenweise etwas hölzern klingt, was jedoch aufgrund der Tatsache dass es sich um eine "kleine" Steuerrechtskanzlei handelt als authentisch angesehen werden kann, sehe ich hier eine unterm Strich gute Wertung.

Dies jedoch erst wenn ein Fehler korrigiert wurde-
"Er verfügte über sehr fundiertes Fachwissen im Bereich Steuerrecht..."
-sollte im Präsens formuliert werden.

Manche Unternehmen haben ein "Zeugnisprogramm" (wenn überhaupt) und meinen, sich gut auszukennen. Nur Spezialisten, wie du z. B. einer bist, können zwischen den Zeilen lesen - und das ist oft sogar fatal, weil es der Arbeitgeber vielleicht eigentlich sehr gut gemeint hatte... Kleine Unternehmen achten gerade einmal auf den häufigen Einsatz von "stets" und dass mindestens "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" im Zeugnis erscheint.

derWolf: Ich habe dir eine PN geschrieben.

Pro_b0 schrieb am 02.08.2022:

Werte Kollegen,

nach dem Ende meiner einjährigen Tätigkeit als studentischer Mitarbeiter in einer kleinen Steuerrechtskanzlei habe ich jetzt den Entwurf meines Arbeitszeugnisses bekommen. Wie würdet ihr dieses Zeugnis bewerten und sollte ich ggf. um eine Änderung bestimmter Aspekte bitten?

Hier das fragliche Zeugnis:

Herr XY hat vom 13. April 2021 bis zum 5. Juni 2022 als juristische Hilfskraft in der Rechtsanwaltssozietät XY in XY gearbeitet.

[Unternehmensbeschreibung]

Als Jurastudent mit dem Schwerpunkt Steuerrecht hat Herr XY unsere Kanzlei in den anfallenden Tätigkeiten eines Rechtsanwalts- und Steuerfachangestelten einschließlich der Eintragung von Fristen und deren Überwachung, der Erstellung von Rechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Steuerberatervergütungsordnung, der Buchhaltung sowie der Erstellung von Steuererklärungen aller Art unterstützt.

Herr XYs Aufgabengebiet umfasste in der Hauptsache die digitale Buchführung für mehrere Unternehmen im Bereich Online-Handel. Hierzu übernahm er auch die die digitale Rechnungsverwaltung über verschiedene Plattformen und bereitete die Jahresabschlüsse sowie die quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen vor. Zu seinen Hauptaufgaben gehörte auch die Erstellung von Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen für Selbstständige und Privatpersonen, die Prüfung von Steuerbescheiden und erforderlichenfalls die Durchführung von Einspruchsverfahren. Kernaufgabe war für Herr XY auch die juristische Literaturrecherche zur Vorbereitung von Steuerberatungen, Einspruchsbegründungen und Gerichtverfahren.

Hierbei arbeite Herr XY eng mit dem Partner Herr Rechtsanwalt XY sowie mit Rechtsanwalts- und Steuerfachangestellten zusammen. Im Rahmen seiner Tätigkeit betreute Herr XY auch direkt den Mandantenstock der Kanzlei in Fach- und Servicefragen.
Außerdem übernahm Herr XY auch Tätigkeiten in den Bereichen der Postbearbeitung, Aktenverwaltung, Rechnungsstellung, Fristenüberwachung, Erstellung von Dokumentenvorlagen und Büroorganisation.

Herr XY hat sich mit großem Engagement und Erfolg in sein Arbeitsgebiet eingearbeitet. Er verfügte über sehr fundiertes Fachwissen im Bereich Steuerrecht und stellte an sich selbst hohe Fachanforderungen, die er jederzeit hervorragend in die Praxis umzusetzen wusste. Herr XY war immer ein zuverlässiger und leistungsfähiger Mitarbeiter, der sich bei der Erledigung aller Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit und Umsicht auszeichnete. Die von ihm gefundenen Lösungen und Umsetzungen waren stets von guter Qualität. Hervorzuheben sind Herr XYs schnelle Auffassungsgabe, die sehr selbständige Arbeitsweise sowie ein überdurchschnittlicher Arbeitseinsatz, mit dem es ihm gelang, schwierige Mandate stets fristgerecht und erfolgreich zu beenden. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer als in hohem Maße belastbar. Seine sehr guten EDV-Kenntnisse waren äußerst wertvoll bei der Optimierung digitaler Arbeitsabläufe in der Kanzlei.

Insgesamt erfüllte Herr XY seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er war für uns ein wertvoller Mitarbeiter. Herr XY hat stets gut mit seinen Vorgesetzten und Kollegen zusammengearbeitet. Auch sein Verhalten gegenüber der Mandantschaft war jederzeit vorbildlich. Herr XY konnte seine hervorragenden englischen Sprachkenntnisse im Mandantenkontakt sehr gut zum Einsatz bringen und hat so auch gegenüber fremdsprachigen Mandanten jederzeit durch ein serviceorientiertes, freundliches und professionelles Auftreten überzeugen können. Besonders hervorzuheben ist auch sein außerordentliches pädagogisches Geschick. Unsere Auszubildenden haben jederzeit sehr gerne von ihm gelernt.

Herr XY schied auf eigenen Wunsch zum 5. Juni 2022 aus unserer Kanzlei aus, um sich auf die anstehende erste juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Wir danken Herr XY für seine wertvolle Zusammenarbeit und bedauern es, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für das juristische Staatexamen und seine berufliche Zukunft wünschen wir Herrn XY alles Gute und weiterhin viel Erfolg. <<

Vielen Dank!

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derWolf

Arbeitszeugnis

Hallo Feli,

feli schrieb am 04.08.2022:

Manche Unternehmen haben ein "Zeugnisprogramm" (wenn überhaupt) und meinen, sich gut auszukennen. Nur Spezialisten, wie du z. B. einer bist, können zwischen den Zeilen lesen - und das ist oft sogar fatal, weil es der Arbeitgeber vielleicht eigentlich sehr gut gemeint hatte... Kleine Unternehmen achten gerade einmal auf den häufigen Einsatz von "stets" und dass mindestens "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" im Zeugnis erscheint.

... man darf schon davon ausgehen dass es in größeren Unternehmen auch HR-Mitarbeiter gibt, die in der Lage sind ein Arbeitszeugnis fachgerecht zu erstellen.

Ansonsten bin ich aber bei dir, weswegen ich z.B. immer wieder die Unternehmensgröße hinterfrage um einschätzen zu können ob enthaltene "Uneindeutigkeiten" versehentlich und aus Unvermögen oder bewusst und als wertende Aussage eingefügt wurden.

Und eine Eindeutigkeit, die sowohl dem versierten HR-Profi als auch dem dem diesbezüglich ungeschulten Handwerksmeister die gleiche Aussagen und Wertungen vermittelt, ist das A und O beim verfassen eines Arbeitszeugnisses. Was bedeutet dass auch der Betreiber eines kleinen Unternehmens zur Orientierung sein "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" finden sollte. ;-)

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