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Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

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HansguckindieLuft

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

Wir erstellen dieses Zeugnis auf Frau A. Wunsch.

Ende

Mir blieb auf jeden Fall die Spucke weg nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit, danach attestierte Depressionen und Kündigung meinerseits.

Lieben Gruß

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

HansguckindieLuft schrieb am 19.08.2022:

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

Wir erstellen dieses Zeugnis auf Frau A. Wunsch.

Ende

Mir blieb auf jeden Fall die Spucke weg nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit, danach attestierte Depressionen und Kündigung meinerseits.

Lieben Gruß

Mir bleibt bei diesem Zeugnis auch die Spucke weg. An sich eine 3-, aber der Schluss...
Ich denke, bei diesem Zeugnis könntest du vor dem Arbeitsgericht eine Besserung erzielen.

Ist das jetzt ein Zwischenzeugnis oder das Endzeugnis?

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

Ich glaube das ist ne 5, viel schlimmer kann man es nicht formulieren ohne das man direkt zum Arbeitsgericht gehen kann und eine Umwandlung anfordern kann.

Das ist glaub ich legal das allermeiste, was man schreiben kann, um jemanden schlechstmöglich zu bewerten.

Mich würde die Position der Mitarbeiterin bzw. die Art des Unternehmens interessieren, da muss gewaltig was schief gelaufen sein um sowas nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit zu schreiben.

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

Das ist schon nicht ohne. Da würde ich auch vors Arbeitsgericht gehen oder mit dem Anwalt mal anklopfen.

Es sind echt untergriffige Passagen drin. Der Beziehungsaufbau durch aufgeschlossenes Verhalten hat auch eine sehr spezielle Konnotation..

WiWi Gast schrieb am 19.08.2022:

HansguckindieLuft schrieb am 19.08.2022:

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

Wir erstellen dieses Zeugnis auf Frau A. Wunsch.

Ende

Mir blieb auf jeden Fall die Spucke weg nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit, danach attestierte Depressionen und Kündigung meinerseits.

Lieben Gruß

Mir bleibt bei diesem Zeugnis auch die Spucke weg. An sich eine 3-, aber der Schluss...
Ich denke, bei diesem Zeugnis könntest du vor dem Arbeitsgericht eine Besserung erzielen.

Ist das jetzt ein Zwischenzeugnis oder das Endzeugnis?

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

Klingt nach nem Mittelständler und sehe das Zeugnis im Aufgabenbereich als eine 2- „zu unserer vollen Zufriedenheit“ indiziert auf jeden Fall die 2 am Ende. Der Mittelstand schreibt oft nicht so eloquent wie ein DAX.

Was mich nur ein bisschen stutzig macht ist das „Spannungsfrei“, das ist natürlich durch die Blume eine klare 6 im Kommuninationsteil

HansguckindieLuft schrieb am 19.08.2022:

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

Wir erstellen dieses Zeugnis auf Frau A. Wunsch.

Ende

Mir blieb auf jeden Fall die Spucke weg nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit, danach attestierte Depressionen und Kündigung meinerseits.

Lieben Gruß

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

Arbeitsgericht wird den TE nicht weiterbringen, da die Endnote (zu unserer vollen Zufriedenheit) einer 3 (befriedigend) entspricht. Bei einer 3 oder etwas Besserem liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer, dass er tatsächlich bessere Arbeit geleistet hat, bei einer 4 oder etwas Schlechteren wiederum beim Arbeitgeber.

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

WiWi Gast schrieb am 20.08.2022:

Klingt nach nem Mittelständler und sehe das Zeugnis im Aufgabenbereich als eine 2- „zu unserer vollen Zufriedenheit“ indiziert auf jeden Fall die 2 am Ende. Der Mittelstand schreibt oft nicht so eloquent wie ein DAX.

Was mich nur ein bisschen stutzig macht ist das „Spannungsfrei“, das ist natürlich durch die Blume eine klare 6 im Kommuninationsteil

Wenn du die Zeugnisnote an dem "zu unserer vollen Zufriedenheit" festmachen willst, dann entspräche das aber der Note 3 (und das ist die beste Passage in dem ganzen Zeugnis).
Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = 1
Stets zu unserer vollen Zufriedenheit = 2
Zu unserer vollen Zufriedenheit = 3

Ich würde eine Nachbesserung fordern und auf die miesesten Bereiche verweisen und durchklingen lassen, dass ich ansonsten vor das Arbeitsgericht gehe (wie ich oben schon kommentiert habe). - Es wäre allerdings zu überlegen, ob man nicht gleich vor das Arbeitsgericht geht, denn wenn der AG ein 3-er Zeugnis schreibt, hat man keine bis wenig Chancen vor Gericht.

Noch eine Sache: Der Gang vor das Arbeitsgericht kostet... und wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die das beinhaltet, muss man in den sauren Apfel beißen.

HansguckindieLuft schrieb am 19.08.2022:

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

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Lieben Gruß

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derWolf

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

Hallo Frau A.,

aus diesem Textausriss ergibt sich dass von einer Mitarbeiterin ohne Fachwissen gesprochen wird, die zudem für ihre eigen(ständige)-willige Arbeitsweise bekannt war. Ihre "Beziehung" zu Klienten ging offenbar über das "berufsübliche" hinaus, der Kontakt zu den Vorgesetzten jedoch wird nicht als positiv beschrieben.

Auf eine Schlussformulierung wurde offenbar komplett verzichtet?

Um mehr zur tatsächlichen Falltiefe sagen zu können gilt auch hier- für die sinnvolle Bewertung und Kommentierung benötigt man das vollständige Zeugnis, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Es sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.

Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.

Möglicherweise bedarf es in gerade diesem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in deinem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.

Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede der auf den ersten Blick positiven Aussagen kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.

HansguckindieLuft schrieb am 19.08.2022:

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

Wir erstellen dieses Zeugnis auf Frau A. Wunsch.

Ende

Mir blieb auf jeden Fall die Spucke weg nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit, danach attestierte Depressionen und Kündigung meinerseits.

Lieben Gruß

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

HansguckindieLuft schrieb am 19.08.2022:

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

Wir erstellen dieses Zeugnis auf Frau A. Wunsch.

Ende

Mir blieb auf jeden Fall die Spucke weg nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit, danach attestierte Depressionen und Kündigung meinerseits.

Lieben Gruß

Geh zum Anwalt und der soll ein nettes Schreiben aufsetzen. Dann kriegst du meistens die Note 2. Wenn sie nicht nachgeben, direkt Drohung vor das Arbeitsgericht und im Zweifelsfall durchziehen.

Meistens reicht das Anwaltsschreiben, sodass die andere Partei einknickt. Spätestens die Drohung mit dem Arbeitsgericht sollte jedes Unternehmen dazu bringen, eine Note 2 auszustellen. Sonst ist Ihnen (also dem Unternehmen) nicht mehr zu helfen, weil ein enormer Reputationsschaden des Unternehmens droht.

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derWolf

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WiWi Gast schrieb am 22.08.2022:

Geh zum Anwalt und der soll ein nettes Schreiben aufsetzen. Dann kriegst du meistens die Note 2. Wenn sie nicht nachgeben, direkt Drohung vor das Arbeitsgericht und im Zweifelsfall durchziehen.

Meistens reicht das Anwaltsschreiben, sodass die andere Partei einknickt. Spätestens die Drohung mit dem Arbeitsgericht sollte jedes Unternehmen dazu bringen, eine Note 2 auszustellen. Sonst ist Ihnen (also dem Unternehmen) nicht mehr zu helfen, weil ein enormer Reputationsschaden des Unternehmens droht.

Ein "enormer Reputationsschaden"... wie kommst du denn darauf? :-))

WiWi Gast schrieb am 20.08.2022:

Noch eine Sache: Der Gang vor das Arbeitsgericht kostet... und wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die das beinhaltet, muss man in den sauren Apfel beißen.

Tatsächlich sind die Kosten überschaubar, erstinstanzlich besteht noch nicht einmal Anwaltspflicht.

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

Naja, Ansichtssache, was "überschaubar" ist - aber es kann sich lohnen! Ich würde immer einen Anwalt (für Arbeitsrecht) empfehlen, aber einen wirklich guten - und die sind wirklich schwer zu finden. Der eine gibt sich keine Mühe, weil er meint, dass er nicht genug verdient (ja, hier sind die Anwaltskosten wieder Ansichtssache :) ), wenn er mehr Zeit reinsteckt, der andere hat nicht genug Biss.

derWolf schrieb am 24.08.2022:

WiWi Gast schrieb am 22.08.2022:

Geh zum Anwalt und der soll ein nettes Schreiben aufsetzen. Dann kriegst du meistens die Note 2. Wenn sie nicht nachgeben, direkt Drohung vor das Arbeitsgericht und im Zweifelsfall durchziehen.

Meistens reicht das Anwaltsschreiben, sodass die andere Partei einknickt. Spätestens die Drohung mit dem Arbeitsgericht sollte jedes Unternehmen dazu bringen, eine Note 2 auszustellen. Sonst ist Ihnen (also dem Unternehmen) nicht mehr zu helfen, weil ein enormer Reputationsschaden des Unternehmens droht.

Ein "enormer Reputationsschaden"... wie kommst du denn darauf? :-))

WiWi Gast schrieb am 20.08.2022:

Noch eine Sache: Der Gang vor das Arbeitsgericht kostet... und wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die das beinhaltet, muss man in den sauren Apfel beißen.

Tatsächlich sind die Kosten überschaubar, erstinstanzlich besteht noch nicht einmal Anwaltspflicht.

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

WiWi Gast schrieb am 22.08.2022:

HansguckindieLuft schrieb am 19.08.2022:

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

Wir erstellen dieses Zeugnis auf Frau A. Wunsch.

Ende

Mir blieb auf jeden Fall die Spucke weg nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit, danach attestierte Depressionen und Kündigung meinerseits.

Lieben Gruß

Geh zum Anwalt und der soll ein nettes Schreiben aufsetzen. Dann kriegst du meistens die Note 2. Wenn sie nicht nachgeben, direkt Drohung vor das Arbeitsgericht und im Zweifelsfall durchziehen.

Meistens reicht das Anwaltsschreiben, sodass die andere Partei einknickt. Spätestens die Drohung mit dem Arbeitsgericht sollte jedes Unternehmen dazu bringen, eine Note 2 auszustellen. Sonst ist Ihnen (also dem Unternehmen) nicht mehr zu helfen, weil ein enormer Reputationsschaden des Unternehmens droht.

Lol Reputationsschaden. Weißt du wie oft jedes Unternehmen ab 500 MA im Jahr vor Gericht steht? Wir sind nicht im TV, wo der Arbeitnehmer mit Staranwalt vor laufenden Kameras eine gigantische Show abzieht, sondern das läuft alles bieder und ohne Aufmerksamkeit ab.

antworten
WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

derWolf schrieb am 24.08.2022:

Geh zum Anwalt und der soll ein nettes Schreiben aufsetzen. Dann kriegst du meistens die Note 2. Wenn sie nicht nachgeben, direkt Drohung vor das Arbeitsgericht und im Zweifelsfall durchziehen.

Meistens reicht das Anwaltsschreiben, sodass die andere Partei einknickt. Spätestens die Drohung mit dem Arbeitsgericht sollte jedes Unternehmen dazu bringen, eine Note 2 auszustellen. Sonst ist Ihnen (also dem Unternehmen) nicht mehr zu helfen, weil ein enormer Reputationsschaden des Unternehmens droht.

Ein "enormer Reputationsschaden"... wie kommst du denn darauf? :-))

Noch eine Sache: Der Gang vor das Arbeitsgericht kostet... und wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, die das beinhaltet, muss man in den sauren Apfel beißen.

Tatsächlich sind die Kosten überschaubar, erstinstanzlich besteht noch nicht einmal Anwaltspflicht.

Logisch entsteht ein enormer Reputationsschaden. Solche Gerichtsverhandlungen sind öffentlich begehbar. Die richtigen Medien darauf hinweisen und dann läuft der Hase.

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

WiWi Gast schrieb am 24.08.2022:

HansguckindieLuft schrieb am 19.08.2022:

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

Wir erstellen dieses Zeugnis auf Frau A. Wunsch.

Ende

Mir blieb auf jeden Fall die Spucke weg nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit, danach attestierte Depressionen und Kündigung meinerseits.

Lieben Gruß

Geh zum Anwalt und der soll ein nettes Schreiben aufsetzen. Dann kriegst du meistens die Note 2. Wenn sie nicht nachgeben, direkt Drohung vor das Arbeitsgericht und im Zweifelsfall durchziehen.

Meistens reicht das Anwaltsschreiben, sodass die andere Partei einknickt. Spätestens die Drohung mit dem Arbeitsgericht sollte jedes Unternehmen dazu bringen, eine Note 2 auszustellen. Sonst ist Ihnen (also dem Unternehmen) nicht mehr zu helfen, weil ein enormer Reputationsschaden des Unternehmens droht.

Lol Reputationsschaden. Weißt du wie oft jedes Unternehmen ab 500 MA im Jahr vor Gericht steht? Wir sind nicht im TV, wo der Arbeitnehmer mit Staranwalt vor laufenden Kameras eine gigantische Show abzieht, sondern das läuft alles bieder und ohne Aufmerksamkeit ab.

Ein gutes Unternehmen steht so gut wie nie vor Gericht. Eben enorme Kosten und dazu kommt der entsprechende Reputationsschaden.

Jeder Anwalt für Arbeitsrecht empfiehlt in 99% aller Fälle einen Fall wegen einer Kündigung NIEMALS bis vor das Arbeitsgericht kommen zu lassen. Die Risiken sind enorm hoch für den Arbeitgeber. Zum Einen finanziell und auch aber wegen der Reputation. Beides ist Fakt. Einfach mal etwas google benutzen.

Manche sind hier wohl noch etwas sehr grün hinter den Ohren.

antworten
WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

WiWi Gast schrieb am 25.08.2022:

HansguckindieLuft schrieb am 19.08.2022:

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

Wir erstellen dieses Zeugnis auf Frau A. Wunsch.

Ende

Mir blieb auf jeden Fall die Spucke weg nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit, danach attestierte Depressionen und Kündigung meinerseits.

Lieben Gruß

Geh zum Anwalt und der soll ein nettes Schreiben aufsetzen. Dann kriegst du meistens die Note 2. Wenn sie nicht nachgeben, direkt Drohung vor das Arbeitsgericht und im Zweifelsfall durchziehen.

Meistens reicht das Anwaltsschreiben, sodass die andere Partei einknickt. Spätestens die Drohung mit dem Arbeitsgericht sollte jedes Unternehmen dazu bringen, eine Note 2 auszustellen. Sonst ist Ihnen (also dem Unternehmen) nicht mehr zu helfen, weil ein enormer Reputationsschaden des Unternehmens droht.

Lol Reputationsschaden. Weißt du wie oft jedes Unternehmen ab 500 MA im Jahr vor Gericht steht? Wir sind nicht im TV, wo der Arbeitnehmer mit Staranwalt vor laufenden Kameras eine gigantische Show abzieht, sondern das läuft alles bieder und ohne Aufmerksamkeit ab.

Ein gutes Unternehmen steht so gut wie nie vor Gericht. Eben enorme Kosten und dazu kommt der entsprechende Reputationsschaden.

Jeder Anwalt für Arbeitsrecht empfiehlt in 99% aller Fälle einen Fall wegen einer Kündigung NIEMALS bis vor das Arbeitsgericht kommen zu lassen. Die Risiken sind enorm hoch für den Arbeitgeber. Zum Einen finanziell und auch aber wegen der Reputation. Beides ist Fakt. Einfach mal etwas google benutzen.

Manche sind hier wohl noch etwas sehr grün hinter den Ohren.

Ich glaube ja eher du bist grün hinter den Ohren. Ich bin bei einem DAX-Konzern bei HR und wir haben quasi permanent verfahren beim Arbeitsgericht anhängig. Das interessiert aber keine Sau, so lange es "normale" Prozesse sind. Und das sind so Dinge wie Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis. Andere Beispiele sind fristlose Kündigungen, bei denen es darum geht ob nur eine Kündigung oder eine fristlose Kündigung begründet waren, Unstimmigkeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge, etc. Manche klagen auch wegen angeblich zu unrecht ausgesprochener Abmahnungen.

Und all das interessiert keinen, weil es normal ist und nicht mal ansatzweise skandalös. Da interessieren sich auch keine Medien für.

Was anderes ist es bei wirklich grenzwertig bis skandalösen Dingen, wo der Arbeitgeber offensichtlich gegen seine Mitarbeiter handelt. Sowas wie Kündigungen mit vorgeschobenen, scheinheiligen Argumenten oder massive Rechtsverletzungen. Aber sowas liegt hier nun wirklich nicht vor.

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WiWi Gast

Bitte um Bewertung des Arbeitszeugnisses

WiWi Gast schrieb am 25.08.2022:

HansguckindieLuft schrieb am 19.08.2022:

Ich bedanke mich schon mal im Voraus über die tolle Hilfe hier im Forum und bitte um eine Einschätzung des folgenden Zeugnis:
Der Aufgabenteil ist kurz zusammengefasst aber relativ stimmig.
"
Frau A. verfügte über ein solides Fachwissen, dass sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfolgreich einsetzt hat. Sie war motiviert und zeigte auch in schwierigen Situationen Initiative und Engagement. Sie führte ihre Aufgaben planvoll und eigenständig aus. Auch bei hohem Arbeitsanfall erwies sich Frau A. als belastbare Mitarbeiterin. Durch ihr aufgeschlossenes Verhalten gelang es Frau A., eine Beziehung zu ihren Klienten aufzubauen.

Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei und gegenüber Vorgesetzten spannungsfrei.

Wir erstellen dieses Zeugnis auf Frau A. Wunsch.

Ende

Mir blieb auf jeden Fall die Spucke weg nach 8 jähriger Betriebszugehörigkeit, danach attestierte Depressionen und Kündigung meinerseits.

Lieben Gruß

Geh zum Anwalt und der soll ein nettes Schreiben aufsetzen. Dann kriegst du meistens die Note 2. Wenn sie nicht nachgeben, direkt Drohung vor das Arbeitsgericht und im Zweifelsfall durchziehen.

Meistens reicht das Anwaltsschreiben, sodass die andere Partei einknickt. Spätestens die Drohung mit dem Arbeitsgericht sollte jedes Unternehmen dazu bringen, eine Note 2 auszustellen. Sonst ist Ihnen (also dem Unternehmen) nicht mehr zu helfen, weil ein enormer Reputationsschaden des Unternehmens droht.

Lol Reputationsschaden. Weißt du wie oft jedes Unternehmen ab 500 MA im Jahr vor Gericht steht? Wir sind nicht im TV, wo der Arbeitnehmer mit Staranwalt vor laufenden Kameras eine gigantische Show abzieht, sondern das läuft alles bieder und ohne Aufmerksamkeit ab.

Ein gutes Unternehmen steht so gut wie nie vor Gericht. Eben enorme Kosten und dazu kommt der entsprechende Reputationsschaden.

Jeder Anwalt für Arbeitsrecht empfiehlt in 99% aller Fälle einen Fall wegen einer Kündigung NIEMALS bis vor das Arbeitsgericht kommen zu lassen. Die Risiken sind enorm hoch für den Arbeitgeber. Zum Einen finanziell und auch aber wegen der Reputation. Beides ist Fakt. Einfach mal etwas google benutzen.

Manche sind hier wohl noch etwas sehr grün hinter den Ohren.

Unternehmen stehen ständig vor dem Arbeitsgericht. Weder kostet das viel, das Unternehmen kann sich nämlich in der ersten Instanz selbst vertreten lassen, noch berichtet irgendwer arüber. Nimm dir doch einfach mal einen Tag Zeit und gehe zum Arbeitsgericht deiner Wahl. Dann schaust du dir die Verhandlungsliste an. Völlig unrealistisch deine Behauptung.

Reputationsschaden? Denkst du wirklich, irgendein Medium berichtet darüber, ob sich MItarbeiter X das Zeugnis vor Gericht nachbessern lassen will? Zu viele Filme gesehen?

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Freeware: Arbeitszeugnis

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Zeugnis per Mausklick: Mit dem kostenlosen Tool »PC-Arbeitszeugnis« werden die einzelnen mit Schulnoten bewerteten Kompetenzen zu einem kompletten Text verarbeitet. Sehr geeignet für alle, die ihr Praktikumszeugnis selber schreiben dürfen.

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Das Arbeitszeugnis bescheinigt Arbeitnehmern ihre Leistungen und Fähigkeiten – es zeigt sowohl die fachlichen als auch die sozialen Kompetenzen. Gerade wenn es um die Formulierungen im Arbeitszeugnis geht, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. Im ersten Teil zeigt der WiWi-Treff auf welche arbeitsrechtliche Grundlagen ein Arbeitszeugnis beruht und gibt einen ersten Überblick.

Freeware: Arbeitszeugnis-Generator

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Der kostenlose Arbeitszeugnis-Generator ermöglicht die Erstellung detaillierter Arbeitszeugnisse nach Schulnoten, die sodann in ein Textverarbeitungsprogramm übernommen werden können.

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