WiWi Gast schrieb am 04.02.2020:
derWolf schrieb am 04.02.2020:
Solch ein Textausriss lässt sich nicht seriös bewerten, auch wenn das in der Folge der eine oder andere Laie versuchen sollte. ;-)
Lässt sich nicht seriös bewerten, weil?
Auch hier gilt- für die sinnvolle, seriöse Bewertung und Kommentierung eines Zeugnisses benötigt man den vollständigen Text, quasi von der Über- bis zur Unterschrift. Grundsätzlich sollten der zu würdigende Zeitraum, die erlernte bzw. bekleidete Tätigkeit, die Branche und die Unternehmensgröße genannt werden.
Bereits der einleitende, den Zeugnisempfänger benennende Absatz enthält erste wertende Aussagen, genauso wie die Auflistung der Tätigkeiten. Diese wiederum korrespondieren mit den darauffolgenden Bewertungen der einzelnen Aspekte von Arbeits- und ggf. Führungsweise bzw. -leistung sowie von Fachwissen und Sozialverhalten.
Möglicherweise bedarf es in gerade dem Fall aber auch weiterer Angaben, die einen erheblichen Einfluss auf die in diesem Zeugnis enthaltene Wertung haben können.
Der Text eines Zeugnisses beginnt nunmal mit dem Wort Zeugnis oder einem seiner Verwandten und er endet mit einer Unterschrift. Nur in diesem Kontext lässt er sich halbwegs seriös werten. Fast jede Formulierung in einem Zeugnis kann in einem geänderten Zusammenhang für eine gänzlich andere Aussage stehen. Jede auf den ersten Blick positiven Aussage kann durch den ausgelassenen Teil abgewertet werden.
Bisher lässt bestenfalls feststellen dass offenbar auf eine adäquate Schlussformulierung verzichtet wurde. Deren Aufgabe ist es die zuvor geäußerten Wertungen zu bestätigen, wenn sie fehlt wird also den möglicherweise positiven Aussagen widersprochen.
Gerne wird das Fehlen einer solchen Schlussformulierung auch als ein Hinweis darauf verstanden, dass das Zeugnis vor Gericht erstritten wurde. Hintergrund ist, dass deren Inhalt laut Bundesarbeitsgericht (BAG) der einzige Bestandteil eines Arbeitszeugnisses ist, der vor Gericht nicht erstritten werden kann.
WiWi Gast schrieb am 04.02.2020:
Natürlich geht das. Hinter jeder formulierten Bewertung steht eine Benotung nach Schulnoten. Gute Auffassungsgabe und Ergebnisse von guter Qualität sind zB eher eine 2-3.
... und daraus rechnest du dir einen Durchschnitt aus- und das war´s? :-))
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