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Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

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WiWi Gast

Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Guten Morgen zusammen,

ich habe meine letzte berufliche Station bei einem MDAX-Unternehmen nach knapp 2 Jahren Tätigkeit selbst beendet und mir eine neue Anstellung gesucht. Bei dieser Tätigkeit hat es von vornherein und durchgehend nie gestimmt. Zwischen dem ersten Vorstellungsgespräch und meinem Arbeitstag erhielt ich bereits 3 verschiedene Stellenbeschreibungen nachgereicht, hatte während den 2 Jahren Tätigkeit 3 Teamleiterwechsel und 2 Abteilungsleiterwechsel, bin insgesamt 6 mal mit meinem Arbeitsplatz im Werk umgezogen worden etc pp. Das reinste Chaos. Dazu waren die Vorgesetzten menschlich eine Katastrophe oder schlicht unfähig. Ich erlaube mir dies nach 10 Jahren Berufserfahrung einschätzen zu können. Kurz und Gut, deshalb bin ich auch gegangen.

Ich hatte mit Abgabe meiner Kündigung im Februar dieses Jahres um die Ausstellung eines qualifiziertes Arbeitszeugnisses gebeten. Heute (!) habe ich es nach mehrmaligem Nachhaken endlich erhalten. Also nach 9 Monaten. Passt absolut zum Unternehmen ;)

Das Zeugnis fällt so aus wie ich es mir gedacht/befürchtet habe, mit einer schlechten 4 im Gesamteindruck.
Natürlich findet sich hierin nicht die richtige Tätigkeitsbezeichnung, die ich in Wirklichkeit hatte, sondern welche mir beim ersten VG genannt wurde ;)

Ich bin jetzt am überlegen, ob ich dieses Kapitel einfach abschließen soll, oder in einem vermutlich wieder monatelangen Prozedere eine Korrektur zumindest dieser Tätigkeitsbeschreibung zu bekommen. Wie ist eure Erfahrung gegen den Inhalt des Zeugnisses vorzugehen? Ich habe laut meinen Recherchen recht wenig Chancen oder? Zumindest müsste ich immer im konkreten Fall nachweisen, dass die Formulierungen nicht richtig sind? Ich hab einfach keine Lust mehr, mich mit diesem Verein auseinanderzusetzen... oder soll ich das auf mich nehmen? Ist es das Wert?

Wie gehe ich mit diesem Zeugnis, sollte es so bleiben, in Zukunft um? Bei Bewerbungen trotzdem beilegen? (Meine bisherige zwei Arbeitszeugnisse früherer Stationen sind gut bis sehr gut). Oder soll ich das Zeugnis weglassen? Ich tendiere eher dazu es zu zeigen, in der Hoffnung das es im Kontext zu den anderen Zeugnissen nicht so stark bewertet wird? Weglassen von Zeugnissen kommt ja eigentlich noch blöder....

Besten Dank für eure Meinungen.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Lounge Gast schrieb:

Guten Morgen zusammen,

ich habe meine letzte berufliche Station bei einem
MDAX-Unternehmen nach knapp 2 Jahren Tätigkeit selbst beendet
und mir eine neue Anstellung gesucht. Bei dieser Tätigkeit
hat es von vornherein und durchgehend nie gestimmt. Zwischen
dem ersten Vorstellungsgespräch und meinem Arbeitstag erhielt
ich bereits 3 verschiedene Stellenbeschreibungen
nachgereicht, hatte während den 2 Jahren Tätigkeit 3
Teamleiterwechsel und 2 Abteilungsleiterwechsel, bin
insgesamt 6 mal mit meinem Arbeitsplatz im Werk umgezogen
worden etc pp. Das reinste Chaos. Dazu waren die Vorgesetzten
menschlich eine Katastrophe oder schlicht unfähig. Ich
erlaube mir dies nach 10 Jahren Berufserfahrung einschätzen
zu können. Kurz und Gut, deshalb bin ich auch gegangen.

Ich hatte mit Abgabe meiner Kündigung im Februar dieses
Jahres um die Ausstellung eines qualifiziertes
Arbeitszeugnisses gebeten. Heute (!) habe ich es nach
mehrmaligem Nachhaken endlich erhalten. Also nach 9 Monaten.
Passt absolut zum Unternehmen ;)

Das Zeugnis fällt so aus wie ich es mir gedacht/befürchtet
habe, mit einer schlechten 4 im Gesamteindruck.
Natürlich findet sich hierin nicht die richtige
Tätigkeitsbezeichnung, die ich in Wirklichkeit hatte, sondern
welche mir beim ersten VG genannt wurde ;)

Ich bin jetzt am überlegen, ob ich dieses Kapitel einfach
abschließen soll, oder in einem vermutlich wieder
monatelangen Prozedere eine Korrektur zumindest dieser
Tätigkeitsbeschreibung zu bekommen. Wie ist eure Erfahrung
gegen den Inhalt des Zeugnisses vorzugehen? Ich habe laut
meinen Recherchen recht wenig Chancen oder? Zumindest müsste
ich immer im konkreten Fall nachweisen, dass die
Formulierungen nicht richtig sind? Ich hab einfach keine Lust
mehr, mich mit diesem Verein auseinanderzusetzen... oder soll
ich das auf mich nehmen? Ist es das Wert?

Wie gehe ich mit diesem Zeugnis, sollte es so bleiben, in
Zukunft um? Bei Bewerbungen trotzdem beilegen? (Meine
bisherige zwei Arbeitszeugnisse früherer Stationen sind gut
bis sehr gut). Oder soll ich das Zeugnis weglassen? Ich
tendiere eher dazu es zu zeigen, in der Hoffnung das es im
Kontext zu den anderen Zeugnissen nicht so stark bewertet
wird? Weglassen von Zeugnissen kommt ja eigentlich noch
blöder....

Besten Dank für eure Meinungen.

Nimm es wie ein Mann. Du hast schwache Leistungen gezeigt und das Unternehmen hat dich schwach bewertet. Es hat einfach nicht gepasst und fertig. Ich würde das Zeugnis ganz nach hinten bei meinen Bewerbungsunterlagen einsortieren und im Vorstellungsgespräch offen ansprechen, dass das Unternehmen deinen Erwartungen nicht entsprochen hat und klare Forderungen an den neuen Arbeitgeber stellen. Dann passiert das nicht nochmal und alles ist klar.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Zu den möglichen rechtlichen Schritten kann ich keinen Rat geben.

Ich würde aber alle Mittel ausschöpfen, da ein schlechtes Zeugnis schon ein Stein am Bein sein kann. Kann nachvollziehen, wenn Du das Kapitel einfach abschliessen möchtest. Letztlich schadest Du Dir aber selbst, wenn Du dies so akzeptierst.
Damit ist auch mein zweiter Rat verbunden: Zeugnis bei Bewerbungen beilegen. Es wird in den allermeisten Fällen eh danach gefragt. Ich würde eher das Risiko eingehen aufgrund des schlechten Zeugnisses nicht eingeladen zu werden, als aufgrund des fehlenden.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Natürlich ist das schwer aber in solchen Sachen muss man ganz professionell da durch.

  1. Zeugnis hier mal zur Prüfung reinstellen: Eine vier ist nicht so ohne weiteres zulässig und die Beweislast liegt beim Arbeitgeber aber bei dem Chaos bist du hier sicher im Vorteil.

  2. Beweise sammeln / Anwalt dazu raussuchen - Bei so vielen Wechseln und Chaos im UN ist fraglich, ob überhaupt jemand in der Lage ist, dich objektiv zu beurteilen.

  3. Gespräch suchen und ganz klar die nächsten Schritte und Konsequenzen für diese Person (Aussteller) und das Unternehmen aufzeigen, wenn "man sich nicht einig wird".

Die wären:

  • Zur höchsten Ebene (Personalvorstand) oder höher wegen der Sache, wenn der Aussteller nicht die Möglichkeit ergreift, sich hier zu einigen. Begleitet von entsprechenden Arbeitgeber-Bewertungen im Netz. (Ob der Aussteller mit so einem Wind seine eigene Karriere tangieren will, wird sich dann zeigen.) Angebot ein aus deiner Sicht passendes Einzureichen.

  • Dann geht es sonst mit höchster Ebene weiter. Vielleicht ist man dort sonst cleverer.

  • Dann eben als letzter Weg der über den Anwalt.

Alles sachlich auf das Ziel fokussiert durchziehen und auf keine Vorwurfsdebatten einlassen.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

In der Regel schreibt man sich selbst ein gutes Arbeitszeugnis (mit Hilfe eines Zeugnisgenerators oder mit eigenen Textbausteinen) und legt dieses der HR zum unterschrieben vor.

In die HR werden bei uns teilweise Mitarbeiter geschoben, damit sie bei Kundenkontakten oder strategisch wichtigen Prozessen keine Schäden mehr anrichten können. Von solchen Leuten ein Arbeitszeugnis erstellen zu lassen, ist karrieretechnischer Selbstmord.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

SOFORT zum Anwalt.
Ja. Das kostet. Aber hier geht es um Deine Zukunft! Ein 1* Zeugnis wird nicht weiter beachtet (Da meist eh selbst geschrieben). Aber ein schlechtes fällt definitiv auf und macht deine nächten Bewerbungen nicht einfacher.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

"Ich bin jetzt am überlegen, ob ich dieses Kapitel einfach abschließen soll, oder in einem vermutlich wieder monatelangen Prozedere eine Korrektur zumindest dieser Tätigkeitsbeschreibung zu bekommen."

Du musst dir halt darüber im Klaren sein, dass genau dieses Zeugnis dir bei jedem VG vorgelegt wird und von Personaltanten durchlöchert wirst, die dir dann alles mögliche (mangelnde Durchhaltefähigkeit, mangelnde Teamfähigkeit usw.) vorwerfen.

In Deutschland besteht nicht nur Noteninflation an der Uni, sondern auch Zeugnisinflation im Berufsleben. Kürzlich hab ich mal eine Statistik gelesen, dass inzwischen 34% aller Arbeitszeugnisse "sehr gut" sind und weniger als 10% "ausreichend" und schlechter. D.h. mit so einem Zeugnis tanzt du völlig aus der Reihe. Würde ich so nicht riskieren und lieber noch etwas Zeit invenstieren.

Mein Vorschlag wäre Folgender:

Du nimmst das aktuelle Zeugnis, änderst es so ab wie von dir gewünscht und bittest um eine entsprechende Korrektur. Ganz sachlich, ohne Kritik, ohne Vorwürfe, ohne Drohung. Mach eine 2 daraus und fertig.

Sollte dann keine Reaktion erfolgen nochmal nachhaken. (auch telefonisch)

Kommt dann immer noch nichts, sollte ein anwaltliches Schreiben kommen mit der Nennung der insgesamt 8 Vorgesetzten. Spätestens dann dürfte das Unternehmen einlenken.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Hier der TE, vielen Dank schonmal für eure bisherigen Meinungen!

Wie gewünscht stelle ich mal den wesentlichen Teil des Zeugnisses ein, zur allgemeinen Erheiterung und damit ihr seht was ich meine. ;)
Ist glaub sogar noch schlechter wie 4, geht eher Richtung 5.

"Herr X. verfügt über solide Grundkenntnisse in seinem Tätigkeitsbereich. Die von ihm erzielten Ergebnisse entsprachen der erforderlichen Qualität und er war dem üblichen Arbeitsanfall im Wesentlichen gewachsen. Er bemühte sich selbständig und effizient zu arbeiten. Herr X. bewies seine Fähigkeit Situationen sicher zu beurteilen und geeignete Lösungen zu finden. Im Rahmen seiner Tätigkeit erfolgte die Kommunikation und Korrespondenz teilweise in Englisch. Mit seinen sehr guten Englischkenntnissen setzte Hr. X diese Anforderung mühelos um. Hr. X zeigte ferner Verhandlungsgeschick. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt.

Die Führung und das Verhalten von Hr. X gegenüber Vorgesetzten waren nicht zu beanstanden. Mit seinen Kollegen arbeitete er jederzeit gut zusammen.

Hr. X verlässt unser Unternehmen zum ... auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute."

....

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Lounge Gast schrieb:

Zwischen dem ersten Vorstellungsgespräch und meinem Arbeitstag erhielt
ich bereits 3 verschiedene Stellenbeschreibungen
nachgereicht, hatte während den 2 Jahren Tätigkeit 3
Teamleiterwechsel und 2 Abteilungsleiterwechsel, bin
insgesamt 6 mal mit meinem Arbeitsplatz im Werk umgezogen
worden etc pp. Das reinste Chaos.

Habe gerade für mich überlegt: Ich hatte in den letzte 10 Jahren 14 mal einen neuen Schreibtisch und über 20 neue direkte Vorgesetzte. Die indirekten kann ich gar nicht zählen. Meine (sehr große) Firma wurde in der Zeit mehrmals komplett umstrukturiert und neu ausgerichtet. Als Unternehmensberater ist das sicherlich keine Überraschung, aber wenn ich mir die Linienmitarbeiter beim Kunden anschaue, dann ist es bei denen nicht sehr viel anders - Umstrukturierungen sind permanent am Laufen.

Dazu waren die Vorgesetzten
menschlich eine Katastrophe oder schlicht unfähig. Ich
erlaube mir dies nach 10 Jahren Berufserfahrung einschätzen
zu können.

Ich erlaube mir mal einzuwenden, dass es durchaus möglich ist, dass 1 oder 2 schlechte Vorgesetzte dabei waren. Aber wir sprechen hier von 4 Teamleitern und 3 Abteilungsleitern. Dass die alle schlecht sind, halte ich für ausgeschlossen. Das klingt mir sehr stark nach Geisterfahrersyndrom.

Warum habe ich das Gefühl, dass das schlechte Arbeitszeugnis zumindest ansatzweise gerchtfertigt ist?

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

An den Vorredner, hier nochmal der TE. Jeweils einer weniger, also 2 Abteilungsleiter und 3 Teamleiter. In der Beschäftigungszeit hatte ich hauptsächlich mit 1 Abteilungsleiter lange zu tun, und mit 2 Teamleitern. Der erste Teamleiter hatte mich damals eingestellt, der war ok soweit, hat aber nach 6 Monaten fluchtartig das Unternehmen verlassen und es wurde der nächste Teamleiter eingesetzt, der wirklich nicht besonders war. Ihm wurde die Teamleiterfunktion daher auch wieder abgenommen ;) Daher hatte ich in meinem letzten Monat dort den dritten Teamleiter. Der war soweit ok, hat aber nicht mehr viel mit mir zu tun gehabt in den knappen 4 Wochen. Da gings mehr oder weniger noch um Übergaben und Schreibtischräumen.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

gab es in den 2 Jahren Mitarbeitegespräche oder Evaluationen/ Zwischenbewertungen?

Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass meine Zeugnisse fast nie gelesen wurden. Aber trotzdem schleppst du dann immer diesen "Balast" mit und ich als Rekruiter würde schon sehr skeptisch werden.
Wie bereits geschrieben, sind die meisten Zeugnisse überschwenglich positiv, da fällt ein negatives schon stark auf und man fragt sich: war der echt so schlecht, dass sie sich getraut haben/genötigt sahen so ein zeugnis auszustellen?

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Würde das direkt vom Anwalt abwickeln lassen, damit hast du den wenigsten Ärger und musst dich im Prinzip um nichts kümmern. Wenn du einen Rechtsschutz hast, kostet es dich nicht mal sonderlich viel.

Du wirst definitiv mindestens ein Zeugnis mit einer 3 bekommen, denn alles was schlechter als eine 3 ist, muss der AG beweisen - und das wird er nicht können, außer du hast grob fahrlässig irgendwelche Kunden beleidigt und Arbeiten sabotiert, usw.

Dein Anwalt wird versuchen eine 2 rauszuschlagen. Meistens gelingt das auch.

Viel Erfolg.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Lounge Gast schrieb:

Hier der TE, vielen Dank schonmal für eure bisherigen
Meinungen!

Wie gewünscht stelle ich mal den wesentlichen Teil des
Zeugnisses ein, zur allgemeinen Erheiterung und damit ihr
seht was ich meine. ;)
Ist glaub sogar noch schlechter wie 4, geht eher Richtung 5.

"Herr X. verfügt über solide Grundkenntnisse in seinem
Tätigkeitsbereich. Die von ihm erzielten Ergebnisse
entsprachen der erforderlichen Qualität und er war dem
üblichen Arbeitsanfall im Wesentlichen gewachsen. Er bemühte
sich selbständig und effizient zu arbeiten. Herr X. bewies
seine Fähigkeit Situationen sicher zu beurteilen und
geeignete Lösungen zu finden. Im Rahmen seiner Tätigkeit
erfolgte die Kommunikation und Korrespondenz teilweise in
Englisch. Mit seinen sehr guten Englischkenntnissen setzte
Hr. X diese Anforderung mühelos um. Hr. X zeigte ferner
Verhandlungsgeschick. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu
unserer Zufriedenheit erfüllt.

Die Führung und das Verhalten von Hr. X gegenüber
Vorgesetzten waren nicht zu beanstanden. Mit seinen Kollegen
arbeitete er jederzeit gut zusammen.

Hr. X verlässt unser Unternehmen zum ... auf eigenen Wunsch.
Wir wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles
Gute."

....

Ich bin Arbeitgeber und das ist keine 4, sondern eine glatte 6, die nur durch einige unwichtige Teile geglättet wurde. Sorry, aber niemand in einem großen Unternehmen stellt einem MA so ein Zeugnis aus, wenn nicht gravierende Minderleistungen vorlagen.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Lounge Gast schrieb:

Hier der TE, vielen Dank schonmal für eure bisherigen
Meinungen!

Wie gewünscht stelle ich mal den wesentlichen Teil des
Zeugnisses ein, zur allgemeinen Erheiterung und damit ihr
seht was ich meine. ;)
Ist glaub sogar noch schlechter wie 4, geht eher Richtung 5.

"Herr X. verfügt über solide Grundkenntnisse in seinem
Tätigkeitsbereich. Die von ihm erzielten Ergebnisse
entsprachen der erforderlichen Qualität und er war dem
üblichen Arbeitsanfall im Wesentlichen gewachsen. Er bemühte
sich selbständig und effizient zu arbeiten. Herr X. bewies
seine Fähigkeit Situationen sicher zu beurteilen und
geeignete Lösungen zu finden. Im Rahmen seiner Tätigkeit
erfolgte die Kommunikation und Korrespondenz teilweise in
Englisch. Mit seinen sehr guten Englischkenntnissen setzte
Hr. X diese Anforderung mühelos um. Hr. X zeigte ferner
Verhandlungsgeschick. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu
unserer Zufriedenheit erfüllt.

Die Führung und das Verhalten von Hr. X gegenüber
Vorgesetzten waren nicht zu beanstanden. Mit seinen Kollegen
arbeitete er jederzeit gut zusammen.

Hr. X verlässt unser Unternehmen zum ... auf eigenen Wunsch.
Wir wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles
Gute."

....

Das ist eher keine 4 und auch keine 5 mehr..

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Nimm es wie ein Mann. Du hast schwache Leistungen gezeigt und
das Unternehmen hat dich schwach bewertet. Es hat einfach
nicht gepasst und fertig. Ich würde das Zeugnis ganz nach
hinten bei meinen Bewerbungsunterlagen einsortieren und im
Vorstellungsgespräch offen ansprechen, dass das Unternehmen
deinen Erwartungen nicht entsprochen hat und klare
Forderungen an den neuen Arbeitgeber stellen. Dann passiert
das nicht nochmal und alles ist klar.

Du hast noch nicht so verstanden, wie das im Berufsleben läuft glaube ich. Wenn man immer alles akzeptiert und so annimmt, wie man es erhält, wird man es garantiert nicht weit bringen. Ob eine Leistung stark oder schwach ist, ist im Berufsleben viel subjektiver als zb bei einer Uni-Klausur, bei der relativ anonym anhand eines Lösungsmusters korrigiert wird.

Das ein Unternehmen überhaupt so ein Zeugnis ausstellt, wundert mich eigentlich, Personaler müßten eigentlich wissen, dass bei unterdurchschnittlichen Leistungen die Beweislast beim Arbeitgeber liegt. Und die Erbringung des Beweises ist bei komplexen Bürotätigkeiten sehr schwierig.

Mein Rat: Auf keinen Fall einfach hinnehmen. Im ersten Schritt freundlich um eine Note 2 bitten. Wenn das nicht klappt Anwalt.
Habe persönlich keine Erfahrungen damit, was man erreichen kann, aber ich würde definitiv was tun.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Das ist tatsächlich eine glatte 6, viel mieser gehts eigentlich nicht. Dass man dafür 9 Monate braucht, spricht für sich.

Ich würde inzwischen direkt zum Anwalt tendieren. Wenn du wirklich so dermaßen unfähig gewesen wärst, hätte man dich nach der Probezeit rausgeschmissen.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Hier der TE.
Abermals vielen Dank für eure Antworten!
Dass mir hier offenbar sogar eine 6 eingeschenkt wurde, motiviert mich nun aktiv zu werden.
Auf der anderen Seite würde so ein Zeugnis im Kontext mit den anderen guten Zeugnissen vielleicht derart auffallen, dass ein Leser merkt, dass mit diesem schlecht wertenden Unternehmen was nicht stimmt ;-)

Na ja. Werde morgen mal mit dem Personalwesen Kontakt aufnehmen und um eine Änderung bitten bzw. Vorschlagen selbst einen Entwurf zu machen. Falls sich auf diesem Weg nichts tut, brauch ich wohl anwaltliche Unterstützung und vll eine Klage beim Arbeitsgericht. Bin mal gespannt, welche Kosten dies verursachen könnte. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Aber bei einem ersten Gespräch kann ein Anwalt sicher Auskunft geben.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Das Zeugnis ist miserabel.

Das übliche in so nem Fall ist, dass man sich ein "wohlwollendes" Zeugnis einklagt. - Das wissen normal auch Personaler, deswegen ist auch ein gutes Zeugnis real nicht viel wert.

Ich würde mich aber schlicht ohne das Zeugnis bewerben und wenn nachgefragt wird, den Fall schildern, dass es einfach nicht gepasst hat, das Zeugnis schlecht ist, du aber mit dem Kapitel abschließen willst und keine Lust hast, hier noch Rechtsstreitigkeiten anzufangen.

Wenn ein Personaler auch mit nem "wohnwollenden Zeugnis" beim ehemaligen AG anruft und alle sagen, dass du ein Arsch bist, hilft dir das auch nix.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Hier der TE.

Hatte jetzt eben Kontakt mit der Personalabteilung. Diese hat mich direkt an die Beurteilenden verwiesen, das wenn ich Änderungen haben möchte, mich direkt an Abteilungsleiter 1 und Teamleiter 2 wenden soll...

Hmm, wenn ich den beiden jetzt eine Email schreibe mit der Bitte um Abänderung lachen die sich wahrscheinlich eins und reagieren lange erstmal nicht. Keine Ahnung ob das einen Wert hat....

Parallel warte ich auf den Rückruf vom Anwalt, dort frage ich mal in einem ersten Gespräch nach dessen Einschätzung zu Aufwand, Kosten und Erfolgsaussichten.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Warte mal ab, was der Anwalt sagt. Er wird Dir ja sagen können, wie hoch die Erfolgsaussichten sind.
Wenn diese gut sind (und das sollten sie bei dem Zeugnis sein), würde ich bei den Teamleitern anrufen und den Fall schildern. Lenken sie nicht ein, kannst Du ja sagen, dass Du inzwischen auch rechtliche Mittel prüfst, da dieses Zeugnis eine Frechheit ist. Vielleicht erhöht schon das den Druck auf die beiden sodass Du ein revidiertes Zeugnis bekommst.

Sonst müssen sie ggf Stellungnahmen abgeben (auch intern), was Zeit und evtl Nerven kostet.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

"Hmm, wenn ich den beiden jetzt eine Email schreibe mit der Bitte um Abänderung lachen die sich wahrscheinlich eins und reagieren lange erstmal nicht. "

Du kannst ja einen für die Betreffenden deutlich unangenehmeren persönlicheren Weg wählen, wenn die Personalabteilung diese Figuren schon in die "Schusslinie" setzt. *kopfschüttel*

Scheint ja wirklich ein Chaos und ein Saftladen sein

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

"Parallel warte ich auf den Rückruf vom Anwalt, dort frage ich mal in einem ersten Gespräch nach dessen Einschätzung zu Aufwand, Kosten und Erfolgsaussichten."

Würde ich auf jeden Fall machen, bevor du weiter machst. Wenn du denen eine E-Mail schreibst, lachen die sich tatsächlich schlapp. Das muss schon ein Brief vom Anwalt sein.

Laß dich von den etwaigen Kosten nicht abschrecken, die kannst du steuerlich geltend machen :)

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Hier der TE mit einem kleinen Update.

Ich hatte meiner Anwältin vorgestern das Zeugnis geschickt und gestern haben wir dazu telefoniert.
Ich zitiere: "Das geht ja gar nicht, ich habe selten ein so vorsätzlich boshaftes Zeugnis gesehen".
Sie hat gesagt, dass sich da jemand mal so richtig Mühe gegeben hat und Energie reingesteckt hat.
Dabei sind ihr noch ein paar weitere Sachen im Gesamtkontext aufgefallen, die mir so nicht bewusst waren.

Da ich keine RSV habe, sind wir so verblieben, dass ich mit ein paar Vorlagen Ihrerseits ein Gegenzeugnis entwerfe und dies nach einer Prüfung durch die Anwältin an das Unternehmen schicke. Ich solle prüfen, ob der BR mich hier eventuell unterstützen kann, dies kann ich erst am Montag in Erfahrung bringen.

Meine Frage an Euch, da sich die Anwältin bezüglich der Adressaten auch nicht 100% sicher ist.
Das bewertende Unternehmen bzw. mein Arbeitgeber war eine GmbH mit 10.000 MA, die Ihrerseits Teil eines sehr großen Börsennotierten Konzerns ist.
Laut der Anwältin wäre theoretisch der Vorstand/die Geschäftsführung der GmbH mein richtiger Adressat. Seht ihr das auch so?

Soll ich also meinen Brief an den "Personalvorstand" adressieren mit dem BR, der Dame aus der Personalverwaltung und meinen ehemaligen Vorgesetzten in cc?

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Ja. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen muss logischerweise immer eine befugte Person des UN eingebunden werden. D.h. mindestens eine Person mit Prokura.

Lounge Gast schrieb:

Soll ich also meinen Brief an den
"Personalvorstand" adressieren mit dem BR, der Dame
aus der Personalverwaltung und meinen ehemaligen Vorgesetzten
in cc?

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Ich würde die Eskalationsstufen wirklich auch stufenweise vornehmen. Als erstes zu denen, von denen das Zeugnis ausging, also TL bzw. AL.
Schick den beiden den Gegenentwurf des Zeugnisses und erwähne den Anwalt noch nicht.

Eigentlich ist ein Zeugnis das so extrem schlecht ist besser für dich als ein Zeugnis Note 3, das wäre dann auch schlecht aber schwieriger anzufechten.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

"Soll ich also meinen Brief an den "Personalvorstand" adressieren mit dem BR, der Dame aus der Personalverwaltung und meinen ehemaligen Vorgesetzten in cc?"

Das dürfte schon deutlich erfolgreicher sein, dann muss dein Vorgesetzter denen mal erklären, wie er sowas verantworten kann.

Normal werden die dem dann schon zu verstehen gegeben, dass er das aus der Welt schaffen soll.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

So ein Arbeitszeugnis würde ich als persönlichen Angriff werten. Unter aller Sau. Codiert steht da, dass du ein ziemlich dummer Lowperformer bist.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Guten Abend zusammen,

hier ist der TE.
Ich möchte mich heute erneut an dieses von mir sehr geschätzte Gremium wenden da ich heute, also nach weiteren 3 Monaten (*g*) eine von meinem Ex-Arbeitgeber überarbeitete Version meines Zeugnisses erhalten habe. Als Reaktion auf die erste Version hatte ich einen eigenen Zeugnisvorschlag übersandt, der allerdings nicht übernommen wurde.

Meiner Einschätzung nach ist das Zeugnis nun etwas besser.
Ich stelle den wesentlichen Teil erneut hier ein und würde um eure Meinung dazu bitten.

"Herr X verfügt über solide Fachkenntnisse, die er in der betrieblichen Praxis einsetzte. Die von ihm erzielten Ergebnisse waren von guter Qualität, sein Arbeitspensum war hoch. Zudem arbeitete er zuverlässig, selbständig und effizient. Herr X zeigte Eigeninitiative und überzeugte durch seine Einsatzbereitschaft. Er kam mit schwierigen Umständen und zeitlichem Druck gut zurecht. Herr X bewies seine Fähigkeit Situationen sicher zu beurteilen und geeignete Lösungen zu finden. Herr X zeigte ferne Verhandlungsgeschick. Im Rahmen seiner Tätigkeit erfolgte die Kommunikation und Korrespondenz teilweise in Englisch. Mit seinen sehr guten Englischkenntnissen setzte Herr X diese Anforderung mühelos um. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.

Die Führung und das Verhalten von Herr X gegenüber Vorgesetzten waren einwandfrei. Mit seinen Kollegen arbeitete er jederzeit gut zusammen.

Herr X verlässt unser Unternehmen zum 31.03.2014 auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute."

Wie beurteilt ihr dieses Zeugnis, welcher Note entspricht es?

Besten Dank bereits im Voraus für eure Mühen.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

"Herr X verfügt über solide Fachkenntnisse, die er in der betrieblichen Praxis einsetzte. Die von ihm erzielten Ergebnisse waren von guter Qualität, sein Arbeitspensum war hoch. " -> 3

"Herr X zeigte Eigeninitiative und überzeugte durch seine Einsatzbereitschaft. Er kam mit schwierigen Umständen und zeitlichem Druck gut zurecht." -> 3

" Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt." -> klare 3

"
Herr X verlässt unser Unternehmen zum 31.03.2014 auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute" -> 4

Insgesamt also eine 3, ergo hast du die Beweispflicht, dass deine Leistungen besser sind, als im Zeugnis angegeben. Rechtliche Schritte würde ich nicht empfehlen, bin aber auch kein Experte...

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Lounge Gast schrieb:

"Herr X verfügt über solide Fachkenntnisse, die er in
der betrieblichen Praxis einsetzte.

-> "erfolgreich" o.ä. fehlt. So klingt's, als ob nicht viel bei rausgekommen ist

Die von ihm erzielten Ergebnisse waren von guter Qualität, sein
Arbeitspensum war hoch.

Hat für alles lange gebraucht und das was am Ende bei rauskam hat niemanden vom Hocker gehauen.

Zudem arbeitete er zuverlässig, selbständig und
effizient.

Hier fehlt zumindest ein "stets" oder etwas in der Art.

Herr X zeigte Eigeninitiative und überzeugte durch
seine Einsatzbereitschaft.

s.o.

Er kam mit schwierigen Umständen und zeitlichem Druck gut
zurecht. Herr X bewies seine
Fähigkeit Situationen sicher zu beurteilen und geeignete
Lösungen zu finden.

Das hört sich irgendwie seltsam an. Tue ich mich gerade schwer einzuschätzen, ob das negativ ist oder nicht.

Herr X zeigte ferne Verhandlungsgeschick.

Auch eher schwach. Die Wertung des Verhandlungsgeschicks fehlt, wieder kein "stets" o.ä.

Im Rahmen seiner Tätigkeit erfolgte die Kommunikation und
Korrespondenz teilweise in Englisch. Mit seinen sehr guten
Englischkenntnissen setzte Herr X diese Anforderung mühelos
um.

Klingt spontan als einziger Absatz wirklich positiv.

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen
Zufriedenheit erfüllt.

Klassische 3.

Die Führung und das Verhalten von Herr X gegenüber
Vorgesetzten waren einwandfrei. Mit seinen Kollegen arbeitete
er jederzeit gut zusammen.

Den zweiten Satz könnte man so verstehen, dass man zwar mit dir arbeiten kann, es auf der menschlichen Ebene mit den Kollegen aber Probleme gab. Im ersten Satz fehlt wieder "stets".

Wie beurteilt ihr dieses Zeugnis, welcher Note entspricht es?

Würde ich spontan bei 3-4 sehen, Tendenz wohl eher zur 4.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Hallo zusammen,

ich habe ähnlich wie der TE oben nach 2 Jahren selbst gekündigt aufgrund neuer Anstellung. Meine Kündigung wurde sehr schlecht aufgenommen, weil unerwartet und zu einem ungünstigen Zeitpunkt (Meinung GF). Habe trotzdem mein Bestes gegeben alles zu Ende zu bringen und den Kollegen keinen Mist zu hinterlassen. Ehrlicherweise habe ich danach bei einem Wettbewerber angefangen, was auch schlecht ankam und nun keiner aus der alten Firma noch etwas mit mir zu tun haben möchte.

Arbeitszeugnis kam nun, Leistungsbewertung ist mit ner 2 ok - damit kann ich leben. Allerdings bemisst sie sich nur auf eine halbe Seite nach 2,5 Seiten Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung und es wurde die Reihenfolge des Verhaltens gegenüber den Stakeholdern des Unternehmens umgeändert bzw. Vorgesetzte in der ersten Version einfach weggelassen und steht nun am Ende in der zweiten von mir geforderten Version. Meiner ersten Aufforderung zur Zeugnisberichtigung und Ergänzung würde nachgekommen aber ich bin mit der zweiten Version auch nicht zufrieden und habe nochmal Änderungswünsche formuliert, eben auch weil mir die Leistungsbeurteilung zu kurz war.

Meine emails werden nicht beantwortet und ich bin unsicher was ich hier erwarten kann? Ist eine Abwertung aufgrund des schlechtes Auseinandergehens gerechtfertigt? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

ja, das hätte mein Post sein können.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Kannst Du einklagen. Kein Problem

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2019:

Hallo zusammen,

ich habe ähnlich wie der TE oben nach 2 Jahren selbst gekündigt aufgrund neuer Anstellung. Meine Kündigung wurde sehr schlecht aufgenommen, weil unerwartet und zu einem ungünstigen Zeitpunkt (Meinung GF). Habe trotzdem mein Bestes gegeben alles zu Ende zu bringen und den Kollegen keinen Mist zu hinterlassen. Ehrlicherweise habe ich danach bei einem Wettbewerber angefangen, was auch schlecht ankam und nun keiner aus der alten Firma noch etwas mit mir zu tun haben möchte.

Arbeitszeugnis kam nun, Leistungsbewertung ist mit ner 2 ok - damit kann ich leben. Allerdings bemisst sie sich nur auf eine halbe Seite nach 2,5 Seiten Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung und es wurde die Reihenfolge des Verhaltens gegenüber den Stakeholdern des Unternehmens umgeändert bzw. Vorgesetzte in der ersten Version einfach weggelassen und steht nun am Ende in der zweiten von mir geforderten Version. Meiner ersten Aufforderung zur Zeugnisberichtigung und Ergänzung würde nachgekommen aber ich bin mit der zweiten Version auch nicht zufrieden und habe nochmal Änderungswünsche formuliert, eben auch weil mir die Leistungsbeurteilung zu kurz war.

Meine emails werden nicht beantwortet und ich bin unsicher was ich hier erwarten kann? Ist eine Abwertung aufgrund des schlechtes Auseinandergehens gerechtfertigt? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Der Arbeitgeber kann schreiben was er will, solange es wohlwollend formuliert ist. Ich vermute, dass es das ist, oder?

Rechtlich kannst du nichts machen, denn du bist in der Beweispflicht, dass es besser war. Hierfür bräuchtest du handfeste Beweise wie interne Bewertungen oder Lobschreiben, die auf eine deutlich bessere Leistung hinweisen. Selbst dann könnte der Arbeitgeber aber noch behaupten, dass das nur zum Zeitpunkt der Ausstellung der Dokumente so war. Die Dinger müssen daher relativ neu sein. Ist dann eine 50:50 Entscheidung des Gerichts.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 08.05.2019:

Hallo zusammen,

ich habe ähnlich wie der TE oben nach 2 Jahren selbst gekündigt aufgrund neuer Anstellung. Meine Kündigung wurde sehr schlecht aufgenommen, weil unerwartet und zu einem ungünstigen Zeitpunkt (Meinung GF). Habe trotzdem mein Bestes gegeben alles zu Ende zu bringen und den Kollegen keinen Mist zu hinterlassen. Ehrlicherweise habe ich danach bei einem Wettbewerber angefangen, was auch schlecht ankam und nun keiner aus der alten Firma noch etwas mit mir zu tun haben möchte.

Arbeitszeugnis kam nun, Leistungsbewertung ist mit ner 2 ok - damit kann ich leben. Allerdings bemisst sie sich nur auf eine halbe Seite nach 2,5 Seiten Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung und es wurde die Reihenfolge des Verhaltens gegenüber den Stakeholdern des Unternehmens umgeändert bzw. Vorgesetzte in der ersten Version einfach weggelassen und steht nun am Ende in der zweiten von mir geforderten Version. Meiner ersten Aufforderung zur Zeugnisberichtigung und Ergänzung würde nachgekommen aber ich bin mit der zweiten Version auch nicht zufrieden und habe nochmal Änderungswünsche formuliert, eben auch weil mir die Leistungsbeurteilung zu kurz war.

Meine emails werden nicht beantwortet und ich bin unsicher was ich hier erwarten kann? Ist eine Abwertung aufgrund des schlechtes Auseinandergehens gerechtfertigt? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Der Arbeitgeber kann schreiben was er will, solange es wohlwollend formuliert ist. Ich vermute, dass es das ist, oder?

Rechtlich kannst du nichts machen, denn du bist in der Beweispflicht, dass es besser war. Hierfür bräuchtest du handfeste Beweise wie interne Bewertungen oder Lobschreiben, die auf eine deutlich bessere Leistung hinweisen. Selbst dann könnte der Arbeitgeber aber noch behaupten, dass das nur zum Zeitpunkt der Ausstellung der Dokumente so war. Die Dinger müssen daher relativ neu sein. Ist dann eine 50:50 Entscheidung des Gerichts.

Das habe ich verstanden aber gilt das denn auch für die Beurteilung des Verhaltens zum Vorgesetzten?

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

... und, gilt das auch für die Aufgabenbeschreibung?

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 08.05.2019:

Hallo zusammen,

ich habe ähnlich wie der TE oben nach 2 Jahren selbst gekündigt aufgrund neuer Anstellung. Meine Kündigung wurde sehr schlecht aufgenommen, weil unerwartet und zu einem ungünstigen Zeitpunkt (Meinung GF). Habe trotzdem mein Bestes gegeben alles zu Ende zu bringen und den Kollegen keinen Mist zu hinterlassen. Ehrlicherweise habe ich danach bei einem Wettbewerber angefangen, was auch schlecht ankam und nun keiner aus der alten Firma noch etwas mit mir zu tun haben möchte.

Arbeitszeugnis kam nun, Leistungsbewertung ist mit ner 2 ok - damit kann ich leben. Allerdings bemisst sie sich nur auf eine halbe Seite nach 2,5 Seiten Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung und es wurde die Reihenfolge des Verhaltens gegenüber den Stakeholdern des Unternehmens umgeändert bzw. Vorgesetzte in der ersten Version einfach weggelassen und steht nun am Ende in der zweiten von mir geforderten Version. Meiner ersten Aufforderung zur Zeugnisberichtigung und Ergänzung würde nachgekommen aber ich bin mit der zweiten Version auch nicht zufrieden und habe nochmal Änderungswünsche formuliert, eben auch weil mir die Leistungsbeurteilung zu kurz war.

Meine emails werden nicht beantwortet und ich bin unsicher was ich hier erwarten kann? Ist eine Abwertung aufgrund des schlechtes Auseinandergehens gerechtfertigt? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Der Arbeitgeber kann schreiben was er will, solange es wohlwollend formuliert ist. Ich vermute, dass es das ist, oder?

Rechtlich kannst du nichts machen, denn du bist in der Beweispflicht, dass es besser war. Hierfür bräuchtest du handfeste Beweise wie interne Bewertungen oder Lobschreiben, die auf eine deutlich bessere Leistung hinweisen. Selbst dann könnte der Arbeitgeber aber noch behaupten, dass das nur zum Zeitpunkt der Ausstellung der Dokumente so war. Die Dinger müssen daher relativ neu sein. Ist dann eine 50:50 Entscheidung des Gerichts.

Das habe ich verstanden aber gilt das denn auch für die Beurteilung des Verhaltens zum Vorgesetzten?

Ja, bisher hat noch kein Gericht eine falsche Reihenfolge gekippt.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 09.05.2019:

... und, gilt das auch für die Aufgabenbeschreibung?

Was meinst du damit? Die Aufgabenbeschreibung ist doch nur eine Auflistung. Unterstellst du dem Arbeitgeber, etwas weggelassen zu haben? Wenn du belegen kannst, dass es zu deinen Standardaufgaben gehörte und nicht nur ein Ausnahmefall war, sollte es schon drin sein. Die Beweislast würdest du tragen.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 09.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 09.05.2019:

... und, gilt das auch für die Aufgabenbeschreibung?

Was meinst du damit? Die Aufgabenbeschreibung ist doch nur eine Auflistung. Unterstellst du dem Arbeitgeber, etwas weggelassen zu haben? Wenn du belegen kannst, dass es zu deinen Standardaufgaben gehörte und nicht nur ein Ausnahmefall war, sollte es schon drin sein. Die Beweislast würdest du tragen.

Genau, der AG hat einiges Weggelassen und antwortet nicht auf E-Mails und Anrufe.
Welche Belege muss ich bringen? Bestätigungen von ehem. Kollegen?

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 09.05.2019:

... und, gilt das auch für die Aufgabenbeschreibung?

Was meinst du damit? Die Aufgabenbeschreibung ist doch nur eine Auflistung. Unterstellst du dem Arbeitgeber, etwas weggelassen zu haben? Wenn du belegen kannst, dass es zu deinen Standardaufgaben gehörte und nicht nur ein Ausnahmefall war, sollte es schon drin sein. Die Beweislast würdest du tragen.

Genau, der AG hat einiges Weggelassen und antwortet nicht auf E-Mails und Anrufe.
Welche Belege muss ich bringen? Bestätigungen von ehem. Kollegen?

Nein, am Besten wäre es, wenn du Schriftstücke hast, die deine Aufgaben dokumentieren und belegen, dass es nicht nur Ausnahmen waren. Den Rest kannst du vergessen. Kein ehemaliger Kollege wird für dich vor Gericht aussagen. Die Vorstellung ist nett, aber naiv.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Ich habe die alte Stellenausschreibung aber natürlich keinen Zugriff mehr auf interne Schriftstücke.
Ein ehem. Kollege hat mir gestern per Mail bestätigt, dass ich bestimmte Tätigkeiten regelmäßig mit ihm bearbeitet habe. Zwei weitere und einen Lieferanten hatte ich bisher angeschrieben. Du meinst also, Mails zählen nicht? Müssen die Personen vor Gericht persönlich erscheinen und aussagen, damit es als Beweis gewertet wird?

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 12.05.2019:

Ich habe die alte Stellenausschreibung aber natürlich keinen Zugriff mehr auf interne Schriftstücke.
Ein ehem. Kollege hat mir gestern per Mail bestätigt, dass ich bestimmte Tätigkeiten regelmäßig mit ihm bearbeitet habe. Zwei weitere und einen Lieferanten hatte ich bisher angeschrieben. Du meinst also, Mails zählen nicht? Müssen die Personen vor Gericht persönlich erscheinen und aussagen, damit es als Beweis gewertet wird?

Rechtlich wirst du wenig bewirken können. Die Stellenbeschreibung ist ein nettes Indiz, aber mehr halt nicht. Gerade in Konzernen verschieben sich Aufgaben in der Praxis schneller, als das erfasst wird und Arbeitsrichter kennen die Praxis sehr gut.

Die Mail von einem ehemaligen Kollegen, der vielleicht im Streit gegangen ist, hilft auch nicht viel. Einmal müsste er persönlich erscheinen und wenn es wirklich soweit eskaliert, dann präsentiert dir dein Arbeitgeber 20 deiner ehemaligen Kollegen, die genau das aussagen, was er will.

Generell würde ich einen Rechtsstreit vermeiden.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 12.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.05.2019:

Ich habe die alte Stellenausschreibung aber natürlich keinen Zugriff mehr auf interne Schriftstücke.
Ein ehem. Kollege hat mir gestern per Mail bestätigt, dass ich bestimmte Tätigkeiten regelmäßig mit ihm bearbeitet habe. Zwei weitere und einen Lieferanten hatte ich bisher angeschrieben. Du meinst also, Mails zählen nicht? Müssen die Personen vor Gericht persönlich erscheinen und aussagen, damit es als Beweis gewertet wird?

Rechtlich wirst du wenig bewirken können. Die Stellenbeschreibung ist ein nettes Indiz, aber mehr halt nicht. Gerade in Konzernen verschieben sich Aufgaben in der Praxis schneller, als das erfasst wird und Arbeitsrichter kennen die Praxis sehr gut.

Die Mail von einem ehemaligen Kollegen, der vielleicht im Streit gegangen ist, hilft auch nicht viel. Einmal müsste er persönlich erscheinen und wenn es wirklich soweit eskaliert, dann präsentiert dir dein Arbeitgeber 20 deiner ehemaligen Kollegen, die genau das aussagen, was er will.

Generell würde ich einen Rechtsstreit vermeiden.

Wie würdest du selbst vorgehen, wenn es um die Anpassung deines Zeugnises / deiner Aufgabenbeschreibung geht?

Arbeitest du in der Personalabteilung oder im Rechtsbereich und hast mal ein solches Verfahren erlebt?

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 13.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.05.2019:

Ich habe die alte Stellenausschreibung aber natürlich keinen Zugriff mehr auf interne Schriftstücke.
Ein ehem. Kollege hat mir gestern per Mail bestätigt, dass ich bestimmte Tätigkeiten regelmäßig mit ihm bearbeitet habe. Zwei weitere und einen Lieferanten hatte ich bisher angeschrieben. Du meinst also, Mails zählen nicht? Müssen die Personen vor Gericht persönlich erscheinen und aussagen, damit es als Beweis gewertet wird?

Rechtlich wirst du wenig bewirken können. Die Stellenbeschreibung ist ein nettes Indiz, aber mehr halt nicht. Gerade in Konzernen verschieben sich Aufgaben in der Praxis schneller, als das erfasst wird und Arbeitsrichter kennen die Praxis sehr gut.

Die Mail von einem ehemaligen Kollegen, der vielleicht im Streit gegangen ist, hilft auch nicht viel. Einmal müsste er persönlich erscheinen und wenn es wirklich soweit eskaliert, dann präsentiert dir dein Arbeitgeber 20 deiner ehemaligen Kollegen, die genau das aussagen, was er will.

Generell würde ich einen Rechtsstreit vermeiden.

Wie würdest du selbst vorgehen, wenn es um die Anpassung deines Zeugnises / deiner Aufgabenbeschreibung geht?

Arbeitest du in der Personalabteilung oder im Rechtsbereich und hast mal ein solches Verfahren erlebt?

Ja, habe ich und es ist schwierig. Als Betroffener würde ich ein Schreiben durch einen Anwalt schicken lassen, in dem auch Klage angedroht wird. In 40% aller Fälle wirkt das bereits.

Falls nicht,, hängt es einfach von deinem Einzelfall ab, was vor Gericht rauskommt. Auf keinen Fall verlassen würde ich mich darauf, dass irgendjemand für dich aussagt, wohl aber, dass plötzlich beste Arbeitskollegen gegen dich aussagen werden und dir von Faulheit bis Geisteskrankheit alles unterstellt wird. Die Methoden sind da teilweise pervers und mies. Das muss man nervlich durchstehen können und das ist auch der Punkt, warum es der größte Teil lässt. Die Angelegenheiten dauern halt auch und können durch den AG schön hinausgezögert werden. Manche nehmen das echt persönlich. Verfahren über ein Jahr sind keine Seltenheit.

Stehst du es durch, wird es vermutlich am Ende einen Vergleich geben, der dich nur bedingt befriedigt. Dafür hast du aber Geld, Zeit und Nerven verloren. Mein Rat wäre daher: Lass den Anwalt vorher genau die Sachlage prüfen: Hast du überhaupt Indizien für eine Behauptung? Hat es überhaupt Sinn? Das kann dir nur der Fachmann beantworten, aber kein Forenteilnehmer, der in die Details nicht involviert ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 13.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 13.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.05.2019:

Ich habe die alte Stellenausschreibung aber natürlich keinen Zugriff mehr auf interne Schriftstücke.
Ein ehem. Kollege hat mir gestern per Mail bestätigt, dass ich bestimmte Tätigkeiten regelmäßig mit ihm bearbeitet habe. Zwei weitere und einen Lieferanten hatte ich bisher angeschrieben. Du meinst also, Mails zählen nicht? Müssen die Personen vor Gericht persönlich erscheinen und aussagen, damit es als Beweis gewertet wird?

Rechtlich wirst du wenig bewirken können. Die Stellenbeschreibung ist ein nettes Indiz, aber mehr halt nicht. Gerade in Konzernen verschieben sich Aufgaben in der Praxis schneller, als das erfasst wird und Arbeitsrichter kennen die Praxis sehr gut.

Die Mail von einem ehemaligen Kollegen, der vielleicht im Streit gegangen ist, hilft auch nicht viel. Einmal müsste er persönlich erscheinen und wenn es wirklich soweit eskaliert, dann präsentiert dir dein Arbeitgeber 20 deiner ehemaligen Kollegen, die genau das aussagen, was er will.

Generell würde ich einen Rechtsstreit vermeiden.

Wie würdest du selbst vorgehen, wenn es um die Anpassung deines Zeugnises / deiner Aufgabenbeschreibung geht?

Arbeitest du in der Personalabteilung oder im Rechtsbereich und hast mal ein solches Verfahren erlebt?

Ja, habe ich und es ist schwierig. Als Betroffener würde ich ein Schreiben durch einen Anwalt schicken lassen, in dem auch Klage angedroht wird. In 40% aller Fälle wirkt das bereits.

Falls nicht,, hängt es einfach von deinem Einzelfall ab, was vor Gericht rauskommt. Auf keinen Fall verlassen würde ich mich darauf, dass irgendjemand für dich aussagt, wohl aber, dass plötzlich beste Arbeitskollegen gegen dich aussagen werden und dir von Faulheit bis Geisteskrankheit alles unterstellt wird. Die Methoden sind da teilweise pervers und mies. Das muss man nervlich durchstehen können und das ist auch der Punkt, warum es der größte Teil lässt. Die Angelegenheiten dauern halt auch und können durch den AG schön hinausgezögert werden. Manche nehmen das echt persönlich. Verfahren über ein Jahr sind keine Seltenheit.

Stehst du es durch, wird es vermutlich am Ende einen Vergleich geben, der dich nur bedingt befriedigt. Dafür hast du aber Geld, Zeit und Nerven verloren. Mein Rat wäre daher: Lass den Anwalt vorher genau die Sachlage prüfen: Hast du überhaupt Indizien für eine Behauptung? Hat es überhaupt Sinn? Das kann dir nur der Fachmann beantworten, aber kein Forenteilnehmer, der in die Details nicht involviert ist.

Danke für deine Tipps und Erfahrungen. Ich habe nach Urteilen gesucht zu ähnlichen Fällen (Aufgabenbeschreibung) aber nichts gefunden.
Wie kann ich ähnliche Fälle / Urteile finden und den jeweiligen Anwalt?

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 17.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 13.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 13.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 12.05.2019:

Ich habe die alte Stellenausschreibung aber natürlich keinen Zugriff mehr auf interne Schriftstücke.
Ein ehem. Kollege hat mir gestern per Mail bestätigt, dass ich bestimmte Tätigkeiten regelmäßig mit ihm bearbeitet habe. Zwei weitere und einen Lieferanten hatte ich bisher angeschrieben. Du meinst also, Mails zählen nicht? Müssen die Personen vor Gericht persönlich erscheinen und aussagen, damit es als Beweis gewertet wird?

Rechtlich wirst du wenig bewirken können. Die Stellenbeschreibung ist ein nettes Indiz, aber mehr halt nicht. Gerade in Konzernen verschieben sich Aufgaben in der Praxis schneller, als das erfasst wird und Arbeitsrichter kennen die Praxis sehr gut.

Die Mail von einem ehemaligen Kollegen, der vielleicht im Streit gegangen ist, hilft auch nicht viel. Einmal müsste er persönlich erscheinen und wenn es wirklich soweit eskaliert, dann präsentiert dir dein Arbeitgeber 20 deiner ehemaligen Kollegen, die genau das aussagen, was er will.

Generell würde ich einen Rechtsstreit vermeiden.

Wie würdest du selbst vorgehen, wenn es um die Anpassung deines Zeugnises / deiner Aufgabenbeschreibung geht?

Arbeitest du in der Personalabteilung oder im Rechtsbereich und hast mal ein solches Verfahren erlebt?

Ja, habe ich und es ist schwierig. Als Betroffener würde ich ein Schreiben durch einen Anwalt schicken lassen, in dem auch Klage angedroht wird. In 40% aller Fälle wirkt das bereits.

Falls nicht,, hängt es einfach von deinem Einzelfall ab, was vor Gericht rauskommt. Auf keinen Fall verlassen würde ich mich darauf, dass irgendjemand für dich aussagt, wohl aber, dass plötzlich beste Arbeitskollegen gegen dich aussagen werden und dir von Faulheit bis Geisteskrankheit alles unterstellt wird. Die Methoden sind da teilweise pervers und mies. Das muss man nervlich durchstehen können und das ist auch der Punkt, warum es der größte Teil lässt. Die Angelegenheiten dauern halt auch und können durch den AG schön hinausgezögert werden. Manche nehmen das echt persönlich. Verfahren über ein Jahr sind keine Seltenheit.

Stehst du es durch, wird es vermutlich am Ende einen Vergleich geben, der dich nur bedingt befriedigt. Dafür hast du aber Geld, Zeit und Nerven verloren. Mein Rat wäre daher: Lass den Anwalt vorher genau die Sachlage prüfen: Hast du überhaupt Indizien für eine Behauptung? Hat es überhaupt Sinn? Das kann dir nur der Fachmann beantworten, aber kein Forenteilnehmer, der in die Details nicht involviert ist.

Danke für deine Tipps und Erfahrungen. Ich habe nach Urteilen gesucht zu ähnlichen Fällen (Aufgabenbeschreibung) aber nichts gefunden.
Wie kann ich ähnliche Fälle / Urteile finden und den jeweiligen Anwalt?

Ich glaube da gibt es ein grundsätzliches Verständnisproblem: 80% solcher Fälle landen nie vor Gericht, weil es die Leute gar nicht erst versuchen. Von den 20% werden ungefähr 50% aufgegeben. Der Rest endet zu 90% mit einem Vergleich und nur zu 10% mit einem Urteil. Oder einfacher in absoluten Zahlen: Bei 1000 Fällen gibt es genau 10 Urteile. Gibt es dagegen kein Urteil, wirst du auch niemals etwas im Internet finden, da dort keine aufgegebenen Verfahren oder Vergleiche zu finden sind. Verstehst du jetzt, warum du nichts oder nur wenig findest? Den Fehler machen leider hier viele. Sie denken, dass die Verfahren bis zum Ende geführt werden, werden sie aber nur selten und dann gibts halt nix.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

Eine Erstberatung hatte ich schon. Der Anwalt hat mir geraten zu klagen.
Er bewertet er die Aussage ehem. Kollegen anders. Er sieht es als Bürgerpflicht an, bei der Wahrheit zu bleiben - es wäre komisch, wenn mir jemand was per Mail bestätigt und später das Gegenzeil aussagt ... deine Erfahrung geht in eine andere Richtung.

Ich möchte mir ein besseres Bild über meine Chancen machen, um abzuwägen, ob er der Richtige Anwalt ist bzw. weswegen eure Meinungen so auseinander gehen.

Wie kann ich mich hier am besten über Verfahrensabläufe-/strategien und Vergleiche informieren?

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 20.05.2019:

Eine Erstberatung hatte ich schon. Der Anwalt hat mir geraten zu klagen.
Er bewertet er die Aussage ehem. Kollegen anders. Er sieht es als Bürgerpflicht an, bei der Wahrheit zu bleiben - es wäre komisch, wenn mir jemand was per Mail bestätigt und später das Gegenzeil aussagt ... deine Erfahrung geht in eine andere Richtung.

Ich möchte mir ein besseres Bild über meine Chancen machen, um abzuwägen, ob er der Richtige Anwalt ist bzw. weswegen eure Meinungen so auseinander gehen.

Wie kann ich mich hier am besten über Verfahrensabläufe-/strategien und Vergleiche informieren?

Sicher nicht in einem Wiwi-Forum. Der größte Teil hier hat nicht einmal Grundkenntnisse des Arbeitsrechtes, aber eine Meinung. Ob eine Klage erfolg haben kann, kann bestenfalls ein Anwalt abschätzen, der alles Material kennt, und auch die irren sich, sonst gäbe es vor Gericht nur Siege.

Und sei dir sicher, dass der Arbeitgeber für jeden Zeugen, den du aufbringen wirst, 10 bringen kann, die das exakte Gegenteil erzählen. Selbst, wenn dein Ex-Kollege für dich aussagt, was zu 99% nicht passieren wird, dann ist der halt selbst im Streit gegangen oder er hatte gar keinen Einblick in deine eigentlichen Aufgaben. Wenn er nicht dein Vorgesetzter war, kannst du es vergessen.

Wenn du den Klageweg einschlägst, rechne mit mindestens einem halben bis einem Jahr, bis es ein Ergebnis gibt. Wenn der Arbeitgeber will, dauert es noch länger, aber fast immer akzeptieren die einen Vergleich, wenn du die Sache nicht schon persönlich gemacht hast. Deine Kosten zahlst du übrigens immer selbst.

Warum lässt du nicht vom Anwalt einen Brief verfassen und schickst sie deinem Arbeitgeber, bevor du klagst? Verstehe ich nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 20.05.2019:

Eine Erstberatung hatte ich schon. Der Anwalt hat mir geraten zu klagen.
Er bewertet er die Aussage ehem. Kollegen anders. Er sieht es als Bürgerpflicht an, bei der Wahrheit zu bleiben - es wäre komisch, wenn mir jemand was per Mail bestätigt und später das Gegenzeil aussagt ... deine Erfahrung geht in eine andere Richtung.

Ich möchte mir ein besseres Bild über meine Chancen machen, um abzuwägen, ob er der Richtige Anwalt ist bzw. weswegen eure Meinungen so auseinander gehen.

Wie kann ich mich hier am besten über Verfahrensabläufe-/strategien und Vergleiche informieren?

Wie willst du dir in einem Wiwi-Forum ein Bild machen können? Hier gibt es weder Arbeitsrechtler, noch kennen wir die exakten Details deines Falles? Kann es sein, dass du eigentlich nur Bestätigung für dein Vorgehen suchst? Nur, mal ganz ehrlich, selbst, wenn dir hier alle raten würden, zu klagen, dann wären das immer noch wertlos, weil selbst, wenn wir alle Juristen wären, uns deine konkreten Unterlagen und die Details eben nicht vorliegen.

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WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 20.05.2019:

Eine Erstberatung hatte ich schon. Der Anwalt hat mir geraten zu klagen.
Er bewertet er die Aussage ehem. Kollegen anders. Er sieht es als Bürgerpflicht an, bei der Wahrheit zu bleiben - es wäre komisch, wenn mir jemand was per Mail bestätigt und später das Gegenzeil aussagt ... deine Erfahrung geht in eine andere Richtung.

Ich möchte mir ein besseres Bild über meine Chancen machen, um abzuwägen, ob er der Richtige Anwalt ist bzw. weswegen eure Meinungen so auseinander gehen.

Wie kann ich mich hier am besten über Verfahrensabläufe-/strategien und Vergleiche informieren?

Sicher nicht in einem Wiwi-Forum. Der größte Teil hier hat nicht einmal Grundkenntnisse des Arbeitsrechtes, aber eine Meinung. Ob eine Klage erfolg haben kann, kann bestenfalls ein Anwalt abschätzen, der alles Material kennt, und auch die irren sich, sonst gäbe es vor Gericht nur Siege.

Und sei dir sicher, dass der Arbeitgeber für jeden Zeugen, den du aufbringen wirst, 10 bringen kann, die das exakte Gegenteil erzählen. Selbst, wenn dein Ex-Kollege für dich aussagt, was zu 99% nicht passieren wird, dann ist der halt selbst im Streit gegangen oder er hatte gar keinen Einblick in deine eigentlichen Aufgaben. Wenn er nicht dein Vorgesetzter war, kannst du es vergessen.

Wenn du den Klageweg einschlägst, rechne mit mindestens einem halben bis einem Jahr, bis es ein Ergebnis gibt. Wenn der Arbeitgeber will, dauert es noch länger, aber fast immer akzeptieren die einen Vergleich, wenn du die Sache nicht schon persönlich gemacht hast. Deine Kosten zahlst du übrigens immer selbst.

Warum lässt du nicht vom Anwalt einen Brief verfassen und schickst sie deinem Arbeitgeber, bevor du klagst? Verstehe ich nicht.

Ich hatte schon 2 Briefe geschrieben mit konkreten Vorschlägen und mehreren Beispielvorgängen zu den weggelassenen Tätigkeiten. Der Anwalt meinte dazu, er könnte nochmal einen Brief schreiben und in Rechnung stellen oder gleich klagen, dann wird auf jeden Fall eine Antwort kommen.

Deine Einschätzung macht auf mich fachlich einen sehr soliden Eindruck, deswegen habe mich gefragt, ob das der richtige Anwalt für mich/diesen Case ist. (Er bewertet das Risiko der Zeugenaussagen wie gesagt ganz anders).

Kannst du mir ein Buch zu ähnlichen Verfahrensabläufen-/strategien und Vergleichen empfehlen?

Im Internet, auch in anderen Foren habe ich keinen vergleichbaren Fall gefunden.
Deine Antworten fand ich bisher am besten, das spricht FÜR das WiWi-Forum!

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

WiWi Gast schrieb am 21.05.2019:

WiWi Gast schrieb am 20.05.2019:

Eine Erstberatung hatte ich schon. Der Anwalt hat mir geraten zu klagen.
Er bewertet er die Aussage ehem. Kollegen anders. Er sieht es als Bürgerpflicht an, bei der Wahrheit zu bleiben - es wäre komisch, wenn mir jemand was per Mail bestätigt und später das Gegenzeil aussagt ... deine Erfahrung geht in eine andere Richtung.

Ich möchte mir ein besseres Bild über meine Chancen machen, um abzuwägen, ob er der Richtige Anwalt ist bzw. weswegen eure Meinungen so auseinander gehen.

Wie kann ich mich hier am besten über Verfahrensabläufe-/strategien und Vergleiche informieren?

Sicher nicht in einem Wiwi-Forum. Der größte Teil hier hat nicht einmal Grundkenntnisse des Arbeitsrechtes, aber eine Meinung. Ob eine Klage erfolg haben kann, kann bestenfalls ein Anwalt abschätzen, der alles Material kennt, und auch die irren sich, sonst gäbe es vor Gericht nur Siege.

Und sei dir sicher, dass der Arbeitgeber für jeden Zeugen, den du aufbringen wirst, 10 bringen kann, die das exakte Gegenteil erzählen. Selbst, wenn dein Ex-Kollege für dich aussagt, was zu 99% nicht passieren wird, dann ist der halt selbst im Streit gegangen oder er hatte gar keinen Einblick in deine eigentlichen Aufgaben. Wenn er nicht dein Vorgesetzter war, kannst du es vergessen.

Wenn du den Klageweg einschlägst, rechne mit mindestens einem halben bis einem Jahr, bis es ein Ergebnis gibt. Wenn der Arbeitgeber will, dauert es noch länger, aber fast immer akzeptieren die einen Vergleich, wenn du die Sache nicht schon persönlich gemacht hast. Deine Kosten zahlst du übrigens immer selbst.

Warum lässt du nicht vom Anwalt einen Brief verfassen und schickst sie deinem Arbeitgeber, bevor du klagst? Verstehe ich nicht.

Ich hatte schon 2 Briefe geschrieben mit konkreten Vorschlägen und mehreren Beispielvorgängen zu den weggelassenen Tätigkeiten. Der Anwalt meinte dazu, er könnte nochmal einen Brief schreiben und in Rechnung stellen oder gleich klagen, dann wird auf jeden Fall eine Antwort kommen.

Deine Einschätzung macht auf mich fachlich einen sehr soliden Eindruck, deswegen habe mich gefragt, ob das der richtige Anwalt für mich/diesen Case ist. (Er bewertet das Risiko der Zeugenaussagen wie gesagt ganz anders).

Kannst du mir ein Buch zu ähnlichen Verfahrensabläufen-/strategien und Vergleichen empfehlen?

Im Internet, auch in anderen Foren habe ich keinen vergleichbaren Fall gefunden.
Deine Antworten fand ich bisher am besten, das spricht FÜR das WiWi-Forum!

Selbst, wenn meine Antworten kompetent erscheinen, kenne ich keine Details. Eine seriöse Abschätzung kann ich gar nicht treffen.

Und was willst du mit einem Buch? Du bräuchtest entsprechende Fachkenntnisse über die Gesetze und deren Anwendung, um überhaupt etwas einschätzen zu können. Mir ist schon klar, dass das Internet und amerikanische Filme vielen hier suggerieren, als gäbe es irgendwelche Vergleichsfälle, aber die gibt es in unserem Recht so nicht. Lass das bleiben, du hast doch gar keine Ahnung von der Materie und bedenke:

Dein Fall ist ein 0815-Standardfall. Da braucht man wirklich keinen Spezialisten. Du brauchst vor dem Arbeitsgericht nicht einmal einen Anwalt! Gehe einfach zum Rechtspfleger an deinem Arbeitsgericht und er wird dir die Klage kostenlos formulieren und einreichen.

Anschließend kommt es zur Güteverhandlung. Da brauchst du keinen Anwalt. Der Arbeitgeber wird dann, wenn es nichts persönliches ist oder du sie mit deinem Brief kräftig beleidigt hast, sicher zustimmen. Wenn nicht gibt es eine Hauptverhandlung.

antworten
WiWi Gast

Re: Schlechtes Arbeitszeugnis wie vorgehen - Verwendung bei Bewerbungen?

An den TE,

stelle den Zeugnistext hier doch zunächst einmal vollständig und anonymisiert ein, damit man weiß worum es überhaupt geht. Ich schaue mir den Text gerne an und gebe dir ein Feedback.

Wolf

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Arbeitszeugnis – versteckte Formulierungen

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Es gibt eine Menge von Formulierungen und Redewendungen, die in Arbeitszeugnissen immer wieder vorkommen. Offensichtlich ist der wohlwollende Klang, dennoch verbergen sich dahinter verschiedene Beurteilungen, die in Schulnoten übersetzbar sind. Diese Zeugnissprache ist für viele nicht einfach entschlüsselbar. Die Wahrheits- und Wohlwollenspflicht hat dazu geführt, dass eine geheime Zeugnissprache entstanden ist. Im Teil 2 zeigt der WiWi-Treff, hinter welchen Arbeitszeugnis-Formulierungen sich welche Noten verstecken.

Freeware: Arbeitszeugnis

Freeware Arbeitszeugnis

Zeugnis per Mausklick: Mit dem kostenlosen Tool »PC-Arbeitszeugnis« werden die einzelnen mit Schulnoten bewerteten Kompetenzen zu einem kompletten Text verarbeitet. Sehr geeignet für alle, die ihr Praktikumszeugnis selber schreiben dürfen.

Arbeitszeugnis: Verschlüsselte Formulierung im Zeugnis

Der Kopf einer Frau mit kurzen Haaren und pinkem Lippenstift hinter einer verregneten Scheibe.

Was Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten, ist vielen unklar. Der „geheime“ Code führt immer wieder zu Diskussionen und Klagen rund ums Thema Arbeitszeugnis. Was darf der Arbeitgeber, was nicht? Negative Formulierungen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Formulierung „kennengelernt“ bewertet und nicht als negativ eingestuft.

Gesamtnote im Arbeitszeugnis: "befriedigend" als Leistungsbeurteilung im Zeugnis gut genug

Eine Null und eine Drei aus schwarzen Punkten geschrieben.

Jeder hat nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Formulierungen drücken in der Regel die Einstufung in ein Schulnotensystem aus. „Zur vollen Zufriedenheit“ ist mit der Note befriedigend gleichzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bestätigt. Entspricht das der Ansicht des Arbeitnehmers nicht, muss er darlegen, dass die Beurteilung unzutreffend ist.

Arbeitszeugnis: Arbeitgeber zu Dankes-Formulierungen nicht verpflichtet

Viele Arbeitnehmer finden in ihren Arbeitszeugnissen Dankes-Formulierungen und Glückwünsche für die weitere Zukunft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings entschieden, dass der Arbeitgeber zu solchen Formulierungen denen persönliche Empfindungen vorrangehen nicht verpflichtet ist.

Arbeitszeugnis – arbeitsrechtliche Grundlagen

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Das Arbeitszeugnis bescheinigt Arbeitnehmern ihre Leistungen und Fähigkeiten – es zeigt sowohl die fachlichen als auch die sozialen Kompetenzen. Gerade wenn es um die Formulierungen im Arbeitszeugnis geht, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. Im ersten Teil zeigt der WiWi-Treff auf welche arbeitsrechtliche Grundlagen ein Arbeitszeugnis beruht und gibt einen ersten Überblick.

Freeware: Arbeitszeugnis-Generator

Arbeitszeugnis mit Checkliste und Lupe

Der kostenlose Arbeitszeugnis-Generator ermöglicht die Erstellung detaillierter Arbeitszeugnisse nach Schulnoten, die sodann in ein Textverarbeitungsprogramm übernommen werden können.

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