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ArbeitszeugnisSchlusssatz

Dank und Bedauern fehlt

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

Hallo Wiwis,

ich habe nach 7,5 Jahren meinen Job gewechselt und bin nun überglücklich seit Juli im neuen Job.

In meiner alten Firma habe ich Gas gegeben, ein großes Kundennetzwerk aufgebaut und ich war sehr beliebt. Lediglich die Chefin sah mich nicht in einer Führungsposition, daher bin ich gegangen.

Nun ist mein Arbeitszeugnis laut einem Freund 1-2, auch der ehemalige Arbeitgeber wollte das Zeugnis in dem Notenspektrum verfassen.

Nun steht als Schlusssatz, dass ich auf eigenen Wunsch gegangen bin und dass man mir "beruflich und privat weiterhin viel Erfolg wünscht".

Es fehlt aber komplett das Bedauern über das Ausscheiden und der Dank für die geleistete Arbeit, beides sollte nach gut sieben Jahren selbstverständlich sein und das Fehlen macht einen sehr schlechten Eindruck. Wie seht ihr das?

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

Definitiv anfragen, ob das bitte nachgetragen werden könnte. Wenn du, wie du sagst anerkannt warst ud gute Arbeit geleistet hast ist das nach sieben Jahren selbstverständlich. Selbst nach einer Werkstudententätigkeiten von einem Jahr hatte ich ein "Wir bedauern dies
sehr, weil wir mit ihm einen sehr guten Mitarbeiter verlieren." drin.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

Das habe ich heute getan, inklusive Neufassung. Bin gespannt.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

Genau deshalb haben Zeugnisse null Bedeutung mittlerweile, weil jeder seine Note auf Anfrage hochschraubt und kein Stück Selbstreflektion betreibt. Schuld sind immer die anderen.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 05.08.2020:

Genau deshalb haben Zeugnisse null Bedeutung mittlerweile, weil jeder seine Note auf Anfrage hochschraubt und kein Stück Selbstreflektion betreibt. Schuld sind immer die anderen.

Was hat das mit Selbstreflektion zu tun?
Selbst wenn ich es selber für nicht gerechtfertigt halte würde, würde ich trotzdem versuchen alles rauszuholen was geht. Hat man doch früher in der Klausureinsicht genauso gemacht. Alles andere ist meiner Meinung nach dumm.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 05.08.2020:

Genau deshalb haben Zeugnisse null Bedeutung mittlerweile, weil jeder seine Note auf Anfrage hochschraubt und kein Stück Selbstreflektion betreibt. Schuld sind immer die anderen.

Was hat das mit Selbstreflektion zu tun?
Selbst wenn ich es selber für nicht gerechtfertigt halte würde, würde ich trotzdem versuchen alles rauszuholen was geht. Hat man doch früher in der Klausureinsicht genauso gemacht. Alles andere ist meiner Meinung nach dumm.

Das macht es im Umkehrschluss ja noch schlimmer wenn man als Zeugnisempfänger kleine Abweichungen akzeptiert. Wenn es wirklich so einfach ist und man hat eine solche Abweichung nicht angeprangert spricht das gegen den Ehrgeiz des Bewerbers... Also ja, wenn man nicht alles rausholt ist es dumm.

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Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 05.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 05.08.2020:

Genau deshalb haben Zeugnisse null Bedeutung mittlerweile, weil jeder seine Note auf Anfrage hochschraubt und kein Stück Selbstreflektion betreibt. Schuld sind immer die anderen.

Was hat das mit Selbstreflektion zu tun?
Selbst wenn ich es selber für nicht gerechtfertigt halte würde, würde ich trotzdem versuchen alles rauszuholen was geht. Hat man doch früher in der Klausureinsicht genauso gemacht. Alles andere ist meiner Meinung nach dumm.

+1

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

Es ist eine glatte Lüge, das sehen meine ehemaligen KollegInnen genauso wie ich.

Ich habe ein großes Firnennetzwerk aufgebaut, sämtliche Drecksarbeiten übernommen, Überstunden geschoben und Dienstreisen gemacht, welche die Elternfraktion abgelehnt hat! Zudem habe ich nebenberuflich noch einmal studiert. Der ehemalige AG hat sich mit 0 Euro beteiligt, dann aber später kostenlos mein Fachwissen abgegriffen und sich damit in Audits gerühmt...
Und dann keinerlei Dank? Das ist eine unfassbare Frechheit!

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

Für mich dient das Zeugnis nur als Nachweis, dass ich beim Unternehmen gearbeitet habe. Und so behandel ich es auch. Klar schlechter als eine 3 sollte es schon nicht sein, aber sonst...unwichtig.

Wenn ein Arbeitgeber anhand des Zeugnisses seine Auswahl trifft, dann hat er den letzten Schuss nicht gehört.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 06.08.2020:

Für mich dient das Zeugnis nur als Nachweis, dass ich beim Unternehmen gearbeitet habe. Und so behandel ich es auch. Klar schlechter als eine 3 sollte es schon nicht sein, aber sonst...unwichtig.

Wenn ein Arbeitgeber anhand des Zeugnisses seine Auswahl trifft, dann hat er den letzten Schuss nicht gehört.

+1
Liest doch eh keiner, ich finde das lächerlich, dass du dich da so drüber aufregst.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

Was gibt es überhaupt zu diskutieren?

Bei deinem Zeugnis ist noch Luft nach oben - völlig egal, ob es gerechtfertigt oder ob es unverschämt ist

Einzig logische Reaktion ist, mit denen zu sprechen und auf eine Korrektur zu bestehen

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 06.08.2020:

Für mich dient das Zeugnis nur als Nachweis, dass ich beim Unternehmen gearbeitet habe. Und so behandel ich es auch. Klar schlechter als eine 3 sollte es schon nicht sein, aber sonst...unwichtig.

Wenn ein Arbeitgeber anhand des Zeugnisses seine Auswahl trifft, dann hat er den letzten Schuss nicht gehört.

+1
Liest doch eh keiner, ich finde das lächerlich, dass du dich da so drüber aufregst.

Hör bitte nicht auf solch bornierte Aussagen und kümmere Dich darum, ein adäquates Zeugnis zu bekommen. Das ist Dein gutes Recht und es ist ebenfalls für Deine weitere Karriere von Relevanz - ungeachtet dessen, was einige Klein-IQler hier verzapfen.

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derWolf

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 10.08.2020:

Hör bitte nicht auf solch bornierte Aussagen und kümmere Dich darum, ein adäquates Zeugnis zu bekommen. Das ist Dein gutes Recht und es ist ebenfalls für Deine weitere Karriere von Relevanz - ungeachtet dessen, was einige Klein-IQler hier verzapfen

Dem kann ich nur beipflichten, Arbeitszeugnisse sind NACH WIE VOR wichtiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen, sie können eine berufliche Neuorientierung erfolgreich unterstützen oder aber einer solchen Entwicklung im Weg stehen.

In diesem konkreten Fall hier "sprechen" wir über eine vom Leser erwartete, jedoch vom Verfasser ausgelassene Passage die in einem Arbeitszeugnis eine Sonderrolle einnimmt, schließlich besteht kein Rechtsanspruch darauf... sie lässt sich NICHT erfolgreich einklagen.
Ein Arbeitszeugnis das ansonsten einen positiven Eindruck hinterlässt, bei dem jedoch auf Dank (und ggf. Bedauern) verzichtet wurde, wird also immer angezweifelt werden.

Dem TE ist demnach anzuraten den Unterzeichner auf das Fehlen von Bedauern und Dank anzusprechen, was er offenbar inzwischen getan hat. Vielleicht lässt er uns ja wissen was dabei herausgekommen ist. ;-)

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 10.08.2020:

Hör bitte nicht auf solch bornierte Aussagen und kümmere Dich darum, ein adäquates Zeugnis zu bekommen. Das ist Dein gutes Recht und es ist ebenfalls für Deine weitere Karriere von Relevanz - ungeachtet dessen, was einige Klein-IQler hier verzapfen.

Ich hoffe, dass du niemals bei der Einstellung von Mitarbeitern etwas zu entscheiden hast. Weil wenn es um hier um einen geringen IQ geht, dann stehst du ganz vorne in der Reihe.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

derWolf schrieb am 10.08.2020:

Ein Arbeitszeugnis das ansonsten einen positiven Eindruck hinterlässt, bei dem jedoch auf Dank (und ggf. Bedauern) verzichtet wurde, wird also immer angezweifelt werden.

Dem TE ist demnach anzuraten den Unterzeichner auf das Fehlen von Bedauern und Dank anzusprechen, was er offenbar inzwischen getan hat. Vielleicht lässt er uns ja wissen was dabei herausgekommen ist. ;-)

Gerne... auf meine Email mit der Neufassung würde nicht mehr reagiert.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 10.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 10.08.2020:

Hör bitte nicht auf solch bornierte Aussagen und kümmere Dich darum, ein adäquates Zeugnis zu bekommen. Das ist Dein gutes Recht und es ist ebenfalls für Deine weitere Karriere von Relevanz - ungeachtet dessen, was einige Klein-IQler hier verzapfen.

Ich hoffe, dass du niemals bei der Einstellung von Mitarbeitern etwas zu entscheiden hast. Weil wenn es um hier um einen geringen IQ geht, dann stehst du ganz vorne in der Reihe.

Soll ich einen Kommentar bzgl. Intelligenz von jemandem, der zwei Zeilen nicht fehlerlos zu Papier bringen kann, wirklich ernst nehmen? Vom Inhalt ganz zu schweigen.
Bei Dir ist es glücklicherweise Gewissheit, dass Du niemals bei der Einstellung von Mitarbeitern etwas zu entscheiden haben wirst :)

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

Hier der TE.

Mein Neuentwurf der E-Mail blieb nach wie vor unbeantwortet, die Firma stellt sich ergo stumm.

Laut Urteilen des Arbeitsgerichts habe ich Anspruch auf eine Nachbesserung des Zeugnisses! Wie würdet ihr weiter verfahren? Anwalt oder nochmal nachhaken?

antworten
WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 14.08.2020:

Hier der TE.

Mein Neuentwurf der E-Mail blieb nach wie vor unbeantwortet, die Firma stellt sich ergo stumm.

Laut Urteilen des Arbeitsgerichts habe ich Anspruch auf eine Nachbesserung des Zeugnisses! Wie würdet ihr weiter verfahren? Anwalt oder nochmal nachhaken?

Welches AG das auch immer war, das Bundesarbeitsgericht war es nicht, das hat anders geurteilt: Die Dank- und Bedauernsformel ist nicht einklagbar.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 15.08.2020:

Laut Urteilen des Arbeitsgerichts habe ich Anspruch auf eine Nachbesserung des Zeugnisses! Wie würdet ihr weiter verfahren? Anwalt oder nochmal nachhaken?

Welches AG das auch immer war, das Bundesarbeitsgericht war es nicht, das hat anders geurteilt: Die Dank- und Bedauernsformel ist nicht einklagbar.

Heißt ich kann nichts machen und soll die Klappe halten?

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

Das heißt es, ja.
Viel wichtiger ist doch die Bewertung deiner Arbeitsleistung.

WiWi Gast schrieb am 15.08.2020:

Heißt ich kann nichts machen und soll die Klappe halten?

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 15.08.2020:

Heißt ich kann nichts machen und soll die Klappe halten?

Ruf doch einfach Mal an, statt eine Email zu schreiben, auf die sie bisher eh nicht reagiert haben.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 15.08.2020:

Laut Urteilen des Arbeitsgerichts habe ich Anspruch auf eine Nachbesserung des Zeugnisses! Wie würdet ihr weiter verfahren? Anwalt oder nochmal nachhaken?

Welches AG das auch immer war, das Bundesarbeitsgericht war es nicht, das hat anders geurteilt: Die Dank- und Bedauernsformel ist nicht einklagbar.

Heißt ich kann nichts machen und soll die Klappe halten?

Niemals so einem Rat in einem anonymen Forum suchen. Wenn es wie in deinem Fall um ein wichtiges Arbeitszeugnis geht, würde ich mich dringend von einem Anwalt beraten lassen, der deinen Sachverhalt genau kennt und für den Arbeitszeugnisse täglich Brot sind. Evtl kann dieser dir auch eine professionelle Meinung zu deinem Zeugnis geben.

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WiWi Gast

Dank und Bedauern fehlt

WiWi Gast schrieb am 15.08.2020:

Das heißt es, ja.
Viel wichtiger ist doch die Bewertung deiner Arbeitsleistung.

WiWi Gast schrieb am 15.08.2020:

Heißt ich kann nichts machen und soll die Klappe halten?

Es handelt sich hier mutmaßlich um den gleichen Troll, der Dir weiter oben suggerieren wollte, es sei doch ohnehin egal, wie Dein Zeugnis ausschaut.
Ich muss allerdings auch sagen: Triff Deine Entscheidungen, die können wir Dir nicht abnehmen. Nimm Dir endlich einen Anwalt und klär das ganze auf dem professionellen Wege.

Nochmal: Das Zeugnis IST wichtig, Fehlen von Bedauern und Grußformel IST ein signifikanter Schnitzer, der die Qualität des Zeugnisses enorm nach unten "korrigiert" und Du solltest Dich dringend darum kümmern. Daher meine Empfehlung: Statt weiter Zeit mit Frequentieren eines Forums zu vergeuden solltest Du endlich aktiv werden - und damit meine ich nicht die nächste, sinnfreie E-Mail hinterher feuern.

Gruß

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