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ArbeitszeugnisSchlusssatz

Schlussformulierung

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WiWi Gast

Schlussformulierung

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Satz in der Schlussformulierung.

Ich habe gekündigt und hätte drei Monate Kündigungsfrist gehabt. Auf Nachfrage wurde mir diese Frist verkürzt, was dem Arbeitgeber sehr entgegenkam, da er sowieso massiv Personal abbaut.

Mein Zeugnis ist gut bis sehr gut. Ich würde aber gern von Euch wissen, ob der (1.) Satz in der Schlussformulierung Eurer Meinung nach passt oder ob er womöglich anders (negativ?) ausgelegt werden kann. Ich hätte so etwas geschrieben wie: "Frau xx verlässt uns auf eigenen Wunsch."

Die Schlussformulierung lautet folgendermaßen:

"Das Arbeitsverhältnis endet auf Initiative von Frau xx zum xx. Wir bedauern dies sehr, weil wir mit Frau xx eine sehr gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken und für die stets sehr guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Vielen Dank!

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WiWi Gast

Schlussformulierung

Ehrlich sagt finde ich die Formulierung deines AG besser als die von dir gewünschte. Sehe da nichts Negatives...

antworten
WiWi Gast

Schlussformulierung

WiWi Gast schrieb am 18.10.2022:

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Satz in der Schlussformulierung.

Ich habe gekündigt und hätte drei Monate Kündigungsfrist gehabt. Auf Nachfrage wurde mir diese Frist verkürzt, was dem Arbeitgeber sehr entgegenkam, da er sowieso massiv Personal abbaut.

Mein Zeugnis ist gut bis sehr gut. Ich würde aber gern von Euch wissen, ob der (1.) Satz in der Schlussformulierung Eurer Meinung nach passt oder ob er womöglich anders (negativ?) ausgelegt werden kann. Ich hätte so etwas geschrieben wie: "Frau xx verlässt uns auf eigenen Wunsch."

Die Schlussformulierung lautet folgendermaßen:

"Das Arbeitsverhältnis endet auf Initiative von Frau xx zum xx. Wir bedauern dies sehr, weil wir mit Frau xx eine sehr gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken und für die stets sehr guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Vielen Dank!

Ich empfinde es als doppelten Hinweis darauf, dass sie dich gerne behalten hätten... das "stets sehr gute Leistungen" spricht aus meiner Sicht Bände, im positiven Sinn.

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WiWi Gast

Schlussformulierung

Dann bin ich beruhigt. Danke Euch!

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WiWi Gast

Schlussformulierung

WiWi Gast schrieb am 18.10.2022:

Dann bin ich beruhigt. Danke Euch!

Arbeitszeugnis guckt sich eh keiner an, da es wohlwollend geschrieben sein muss.

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derWolf

Schlussformulierung

WiWi Gast schrieb am 18.10.2022:

Ich würde aber gern von Euch wissen, ob der (1.) Satz in der Schlussformulierung Eurer Meinung nach passt oder ob er womöglich anders (negativ?) ausgelegt werden kann.

Weil ein Arbeitszeugnis nur im ganzen verstanden werden kann hängt auch das vom restlichen Zeugnis ab. Welchen Grund könnte es wohl dafür geben dass der Verfasser diese weniger Übliche Formulierung gewählt hat?

antworten
derWolf

Schlussformulierung

WiWi Gast schrieb am 19.10.2022:

Arbeitszeugnis guckt sich eh keiner an, da es wohlwollend geschrieben sein muss.

Soviel zu deiner Fantasie, mein lieber Gast... im richtigen Leben sind Arbeitszeugnisse ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. ;-)

antworten
WiWi Gast

Schlussformulierung

Nicht der OP, aber schon vier Mal gewechselt plus etwaige Bewerbungsgespräche... Interessiert niemand. Bei der Lobhudelei, warum auch?

derWolf schrieb am 20.10.2022:

Arbeitszeugnis guckt sich eh keiner an, da es wohlwollend geschrieben sein muss.

Soviel zu deiner Fantasie, mein lieber Gast... im richtigen Leben sind Arbeitszeugnisse ein wichtiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. ;-)

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WiWi Gast

Schlussformulierung

derWolf schrieb am 20.10.2022:

Ich würde aber gern von Euch wissen, ob der (1.) Satz in der Schlussformulierung Eurer Meinung nach passt oder ob er womöglich anders (negativ?) ausgelegt werden kann.

Weil ein Arbeitszeugnis nur im ganzen verstanden werden kann hängt auch das vom restlichen Zeugnis ab. Welchen Grund könnte es wohl dafür geben dass der Verfasser diese weniger Übliche Formulierung gewählt hat?

Genau das frage ich mich. Nicht unbedingt, warum diese Formulierung gewählt wurde (sie kommt allein von der HR-Dame, die öfter unübliche Formulierungen wählt, wahrscheinlich würde sie mir wieder antworten: "Das steht so in meinem Programm!"), sondern was ein Außenstehender vermuten KÖNNTE. Ggf. würde ich es abändern lassen, da sowieso noch ein Tippfehler vorhanden ist.

Wie gesagt, ich bin früher gegangen, als im Tarifvertrag steht. Arbeitgeber stimmte zu und war dankbar, da mittlerweile massiv Stellen abgebaut werden. So sparten sie sich weitere Gehaltszahlungen und die Abfindung. Probleme gab es nie, war direkt den Geschäftsführern unterstellt und es lief alles bestens.

antworten
derWolf

Schlussformulierung

WiWi Gast schrieb am 20.10.2022:

Genau das frage ich mich. -/- ... sondern was ein Außenstehender vermuten KÖNNTE. Ggf. würde ich es abändern lassen, da sowieso noch ein Tippfehler vorhanden ist.

Nochmal- weil ein Arbeitszeugnis nur im ganzen verstanden werden kann hängt auch was der Leser hierbei vermuten könnte vom restlichen Zeugnis ab.

Und grundsätzlich- irgendwelche Fehler sind natürlich zu beseitigen.

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