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Re: Seltsame Formulierungen

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WiWi Gast

Seltsame Formulierungen

Hallo,

ich bin nach vielen Jahren aus einem mittelständischen Unternehmen ausgetreten, wobei meine Kündigung ziemlich persönlich genommen wurde (bei dieser Firma kündigt man nicht einfach...) und die Aushändigung des Zeugnisses erfolgte erst Monate später nach zahlreichen Aufforderungen meinerseits. Insofern muss ich ein bewusst abwertendes Zeugnis befürchten, obgleich ich ein sehr gutes Zwischenzeugnis vor langer Zeit erhielt und auch in Personalgesprächen immer nur sehr gutes Feedback erhielt.

Was mich stört ist konkret die Formulierung "bewältigte die Aufgaben in guter Weise". Ich kenne das in der Form "zur vollsten Zufriedenheit" etc. Dies fehlt jedoch.

Und dann steht noch geschrieben "Die Leistungen von Herrn X haben stets und in jeder Hinsicht unsere hohe Anerkennung gefunden". Ist das ok, wenn es heißt "hohe" statt z. B. "vollste"?

Vielen Dank schon mal.

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WiWi Gast

Re: Seltsame Formulierungen

Dein Endzeugnis darf von Gesetz her nicht schlechter sein als ein Zwischenzeugnis.

Es müsste vollste Anerkennung sein, und bewältigte die Aufgaben ausgezeichnet/zu unserer vollsten Zufriedenheit. Volle Zufriedenheit wäre eine 2

mE haben die dir eine 3 gegeben.

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WiWi Gast

Re: Seltsame Formulierungen

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Dein Endzeugnis darf von Gesetz her nicht schlechter sein als ein Zwischenzeugnis.

Den Abschnitt müsstest du aber mal zeigen. Natürlich kann und darf ein Endzeugnis schlechter sein als ein Zwischenzeugnis. Die Arbeitsleistung kann ja zwischendurch abgefallen sein, insbesondere wenn, wie hier, das Zwischenzeugnis vor langer Zeit erstellt wurde.

Bitte keinen Unsinn verbreiten!

Zum Ersteller:
Auf einzelne Formulierungen hast du kein Anrecht. "Hohe" anstatt "vollste" ist einfach eine schlechtere Note. Entgegen der landläufigen Meinung hast du per se keinen Anspruch auf eine bestimmte Note. Das Zeugnis muss nur wohlwollend formuliert sein, aber das kann ein mangelhaft ebenso wie ein sehr gut.

In der Praxis hat sich durchgesetzt, von einem befriedigend auszugehen. Ist dein Zeugnis schlechter, muss dein Arbeitgeber nachweisen können, warum das gerechtfertigt ist. Möchtest du ein besseres Zeugnis, musst du belegen können, warum du es verdient hast.

Wenn du eine Laien-Bewertung haben möchtest (professionell und rechtssicher geht das hier ohnehin nicht), dann solltest du das ganze Zeugnis anonymisiert posten. Anhand eines Satzes kann niemand, der auch nur einen Funken Ahnung hat, auf die Gesamtnote schließen.

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WiWi Gast

Re: Seltsame Formulierungen

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Dein Endzeugnis darf von Gesetz her nicht schlechter sein als ein Zwischenzeugnis.

Den Abschnitt müsstest du aber mal zeigen.
Bitte keinen Unsinn verbreiten!

Gerne.

BAG, Urteil vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Zwischenzeugnis eine Bindungswirkung für Arbeitgeber entfaltet, die sich auf das abschließende Arbeitszeugnis (Endzeugnis) auswirkt.

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WiWi Gast

Re: Seltsame Formulierungen

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Dein Endzeugnis darf von Gesetz her nicht schlechter sein als ein Zwischenzeugnis.

Den Abschnitt müsstest du aber mal zeigen. Natürlich kann und darf ein Endzeugnis schlechter sein als ein Zwischenzeugnis. Die Arbeitsleistung kann ja zwischendurch abgefallen sein, insbesondere wenn, wie hier, das Zwischenzeugnis vor langer Zeit erstellt wurde.

Bitte keinen Unsinn verbreiten!

Kann ich bestätigen dass es so ist. Eventuell solltest du hier keinen Unsinn verbreiten, wenn du es nicht besser weißt.

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WiWi Gast

Re: Seltsame Formulierungen

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Dein Endzeugnis darf von Gesetz her nicht schlechter sein als ein Zwischenzeugnis.

Den Abschnitt müsstest du aber mal zeigen.
Bitte keinen Unsinn verbreiten!

Gerne.

BAG, Urteil vom 16.10.2007, 9 AZR 248/07.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Zwischenzeugnis eine Bindungswirkung für Arbeitgeber entfaltet, die sich auf das abschließende Arbeitszeugnis (Endzeugnis) auswirkt.

This. +1

Daher: Urteil raussuchen, an deinen alten Arbeitgeber schicken, Frist setzen und angemessenes Zeugnis fordern :)

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WiWi Gast

Re: Seltsame Formulierungen

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Dein Endzeugnis darf von Gesetz her nicht schlechter sein als ein Zwischenzeugnis.

Den Abschnitt müsstest du aber mal zeigen. Natürlich kann und darf ein Endzeugnis schlechter sein als ein Zwischenzeugnis.

BAG · Urteil vom 16. Oktober 2007 · Az. 9 AZR 248/07:

"Hat der Arbeitgeber zuvor ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt auch, wenn der Betriebsveräußerer das Zwischenzeugnis vor einem Betriebsübergang erteilt hat und der Arbeitnehmer das Endzeugnis vom Betriebserwerber verlangt."

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WiWi Gast

Re: Seltsame Formulierungen

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Anhand eines Satzes kann niemand, der auch nur einen Funken Ahnung hat, auf die Gesamtnote schließen.<

Warum denn nicht? Das Zeugnis ist in verschiedene Bereiche gegliedert (Motivation, Fachwissen, Qualität etc.) und so kann man jeden Part für sich bewerten. Wer z. B. hoch motiviert ist, muss ja nicht automatisch auch eine gute Arbeit leisten.

Was den Satz "Die Leistungen von Herrn X haben stets und in jeder Hinsicht unsere hohe Anerkennung gefunden" angeht, so habe ich mir nun sagen lassen, dass "stets und in jeder Hinsicht" hier wichtig sind und nicht die Frage ob hohe oder volle oder vollste Anerkennung.

Ich merke aber auch, dass sich alle verdammt schwer tun, ein Zeugnis zu bewerten...

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WiWi Gast

Re: Seltsame Formulierungen

Wenn du HighPerformer bist, dann sollte dich ein Zeugnis nicht jucken. Bist du LowPerf geh vor Gericht.

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WiWi Gast

Re: Seltsame Formulierungen

WiWi Gast schrieb am 18.10.2017:

Wenn du HighPerformer bist, dann sollte dich ein Zeugnis nicht jucken. Bist du LowPerf geh vor Gericht.

Muss man das verstehen????

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WiWi Gast

Re: Seltsame Formulierungen

Was gibt es genau zu verstehen?

xxxx xxxx hat sich das benötige Fachwissen äusserst umfassend und schnell angeeignet. In der Bewältigung seiner Aufgaben agierte er stets sehr sicher und verantwortungsbewusst. xxxx xxxx war hochmotiviert und zeigte ein ausserordentlich hohes Mass an Initiative und Leistungsbereitschaft. Er führte alle Aufgaben äusserst sorgfältig und planvoll durchdacht aus.

Auch in Situationen mit extrem hohem Arbeitsanfall erwies sich xxxx xxxx als sehr belastbarer Mitarbeiter und ging jederzeit überlegt, ruhig und zielorientiert vor. Hervorheben möchten wir seine Bereitschaft jederzeit Mehrarbeit zu leisten. Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden verhielt xxxx xxxx sich stets vorbildlich. Er trug zu einer hervorragenden und effizienten Teamarbeit bei.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass xxxx xxxx auch in einem neuen Arbeitsumfeld gute Leistungen erbringen wird. Wir danken ihm für seine wertvolle Mitarbeit und wünschen ihm für die private und berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

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