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Strafverfolgung: DNA-Datenbank für Hunde kommt

Des Menschen liebster Freund steht mit seinen Hinterlassenschaften aktuell im Fokus einer neuen Gesetzesvorlage, welche die Bundesregierung am 1. April in den Bundestag einbrachte. Danach soll bereits zum 11. November 2014 eine zentrale DNA-Datenbank starten, um den Ordnungsämtern in der Strafverfolgung endlich ein schärferes Schwert an die Hand zu geben.

Ein liegender Hund.

Strafverfolgung: DNA-Datenbank für Hunde kommt
Berlin, 01.04.2014 (natzz) - Schon seit einigen Jahren gibt es bundesweit eine unsachliche und emotional geführte Diskussion über die Auswirkungen von Hundekot für die Gesundheit von Milchkuh und Mensch. Hundekot stellt für die Milchindustrie ein potentielles Infektionsrisiko namentlich an Parasiten dar. Hierbei sind besonders Kälbchen und abwehrgeschwächte Kühe vermehrt gefährdet. Neben den typischen Darmbakterien (Enterobakterien), die im Einzelfall natürlich auch ein Infektionsrisiko darstellen können, ist in erster Linie die Kontamination des Kotes mit Würmern, führend Fadenwürmer (Nematoden), gefolgt von Bandwürmer (Cestoden) und anderen Parasiten zu nennen.

Um das Infektionsrisiko gezielt einzudämmen, ist die unterlassene Entsorgung von Hundekot außerhalb des eigenen Grundstücks seit dem 1.1.2014 für die Hundebesitzer strafbar und kann nach dem neuen Bußgeldkatalog 2014 im dritten Wiederholungsfall mit bis zu 1.111 Euro geahndet werden. Um die sündigen Gassi-Gänger schneller ermitteln zu können, erhalten die Ordnungsämter mit der neuen DNA-Datenbank für Hunde ein mächtiges Instrument in der Strafverfolgung an die Hand. Mit einer Probe sichergestellter Hinterlassenschaften lässt sich per Schnelltest und Sattelitengestütztem Datenbankabgleich in Echtzeit die Täterermittlung und zeitgleiche Strafverfolgung einleiten. Bei über 13 Millionen Hunden in Deutschland wird bis zum Jahresende 2015 mit 147 Millionen ausgestellten  Mahnbescheiden gerechnet. Ein positiver Nebeneffekt zur ordnungspolitischen Lenkungswirkung ist der warme Geldregen, den die neue DNA-Datenbank in die öffentlichen Kassen spülen wird. Aktuell kann nur in einem von 780 Fällen der Täter ermittelt werden. Mit der neuen DNA-Datenbank soll die Aufklärungsquote bereits im ersten Jahr nach Inbetriebnahme bei 66 Prozent und Bußgelderlösen von über 200 Millionen Euro liegen.

Landwirtschaftspräsident Hund zeigte sich irritiert über die Verzögerungen in der Datenbankerstellung und verlangte von den Ländern, endlich "ihre Hausaufgaben" zu machen, damit das Gesetz zum 11. November 2014 von den Tierärzten umgesetzt werden könne. Nach wie vor seien wichtige rechtliche und organisatorische Fragestellungen ungeklärt, ebenso wie die Festlegung, bis wann und wie viele DNA-Proben die Tierärzte in die Datenbank einspeisen müssen.

Katzenklo-Experte Helge Schneider zeigte sich empört über die neue Marschrichtung und den scharfen Ton der Regierung in der Sache. Der Fachzeitung Hundkatzepferd gegenüber sprach er von einem Skandal und drohte im Falle einer Ausweitung der DNA-Datenbank für Katzen mit landesweiten Sitzblockaden vor den Ordnungsämtern.