DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Audit, Tax & Big4 BDO

40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Autor
Beitrag
WiWi Gast

40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Die BDO AG wurde vom LG Hamburg in 2013 zu einem Schadensersatz i.H.v. 40 Mio. ? verurteilt:

http://www.anlegerplus.de/home/wirtschaftspruefer-zu-schadensersatz-verurteilt/

Es geht um eine Sonderprüfung von Forderungen vor dem Börsengang der Thielert AG. (Scheinbar waren die Forderungen nicht werthaltig und die BDO hat nicht richtig geprüft)

In dem Artikel steht, dass das Eigenkapital der BDO nur 12 Mio. ? beträgt und Rückstellungen i.H.v. nur 24 Mio. ? gebildet wurden. Ganz grob vereinfacht heißt das ja: Wenn es wirklich zum Schadensersatz von 40 Mio. ? kommt und die Partner von BDO erhöhen nicht das Kapital wären die ja überschuldet und evtl. insolvent. Oder? Soviel Ahnung habe ich leider nicht von der InsO.

Was haltet ihr davon? Sollte das einen Hochschulabsolventen bei der Bewerbung abschrecken?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Versicherung ist das Stichwort.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Dafür gibts doch ne Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht oder nicht?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Intelligente Frage!!!!: "Was haltet ihr davon? Sollte das einen Hochschulabsolventen bei der Bewerbung abschrecken?"

Tjaaaa....irgendwie schon, würde der Grundschüler sagen. Aber wenn Du vor der Fragestellung die aktuellen Jobanzeigen von BDO geprüft hättest, wüsstest Du, dass die Frage nicht nur naiv, sondern eine rein rhetorische ist. BDO stellt nämlich im Augenblick gar keine Absolventen ein!

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

...stimmt. Es sind nur 15 Anzeigen für ganz Deutschland geschaltet. Aber keine für Absolventen! Scheinbar warten die erstmal ab...

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Mal abgesehen davon, wird es auch mal wieder Zeit für eine Krise (auch wenn man der Rhetorik in den Medien nach meinen könnte, wir wären immer noch in der letzten). Siehe auch DAX. Wenn die Zeitungen schon schreiben, man solle über einen Ausstieg nachdenken, ist es fast soweit. Insofern sind die Unternehmen momentan merklich zögerlich was Neueinstellungen angeht.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Hier sind wieder Strategen am Werk: "Vermögenshaftpflicht..." Leute, Leute, ich hoffe, ihr landet nicht da, wo ihr wirklich Schaden anrichten könnt. BDO hat im Fall Thielert entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Da zahlt KEINE Versicherung der Welt. Und selbst wenn, hat BDO mit Sicherheit keine Deckungssumme von 40 Millionen vereinbart. Bei den 40 Millionen handelt es sich im Übrigen um eine "untere Grenze". Im Urteilsspruch ist die Rede von MINDESTENS 40 Millionen.

Darüberhinaus gibt es weitere Schäden, die noch gar nicht beziffert sind. Außerdem haben nur 2 Geschädigte geklagt. Was ist mit den anderen Anlegern/Aktionären? BDO hat in 2012 sonstige Rückstellungen in Höhe von lediglich 24 Millionen ausgewiesen und das bei einem Eigenkapital von 12 Millionen. Das sieht also schwer nach Kapitalerhöhung aus. Und ich würde mal meinen, dass die schon jetzt erfolgen muss, denn spätestens nach einem erstinstanzlich verlorenen Prozess muss sie ausgeurteilte Summe in den Rückstellungen in voller Höhe auftauchen, es sei denn, dass ein Verlieren in der Berufungsinstanz unwahrscheinlich ist. Das kann man in diesem Fall wohl kaum bejahen.

Wir dürfen uns jedenfalls auf den neuen Geschäftsbericht der BDO freuen, der eigentlich schon vorliegen müsste. Schließlich hat BDO ja ein abweichendes Geschäftsjahr, dass am 30.06.2013 zu Ende war. Wie sind nochmal die Offenlegungsfristen bei derartigen Gesellschaften? Ach ja, lang ist's her....Mich würde es jedenfalls nicht wundern, wenn der Laden dieses Mal endgültig den Bach runtergeht. Schaut man sich die letzten zehn Jahre an, hat BDO einen Skandal nach dem anderen hingelegt: Angefangen bei der Berliner Bankgesellschaft über die HSH Nordbank bis zu Thielert sind Steuerzahlern und Anlegern riesige Schäden entstanden. Und jedes Mal wollen die nichts gesehen oder gewusst haben. Da fragt man sich, wozu es die Wirtschaftsprüfung und insbesondere diese Bude überhaupt noch braucht.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

...no way... solch einen Haftungsfall versichert niemand! Bei grober Fahrlässigkeit bzw. bei Verschulden zahlen die Versicherungen nicht. War 2010 bei PWC und der Sachsen LB genauso.

Hier mal das Urteil zum lesen:

http://openjur.de/u/635428.html

Alles falsch gemacht bei der Saldenbestätigung...

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Abgesehen davon bist du nach aktuellem Recht nur bei negativer Fortführungsprognose insolvent. Überschuldung reicht nicht aus.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Oh Mann ihr seid ja alle die ganz großen Spezialisten, oder?

Es ist zunächst mal anzunehmen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung einer WPG bei Schadenersatzfällen zahlt, denn das ist gerade der Sinn der Sache. Sicher sieht das bei grober Fahrlässigkeit / Vorsatz anders aus, aber das kann ja noch keiner beurteilen zum jetzigen Zeitpunkt. Zumindest beweifle ich, dass ihr Spezialisten nach einmaligen Überfliegen des Urteils gleich grobe Fahrlässigkeit attestieren könnt ohne Vergleichsfälle zu kennen...

Ob das gleich für eine negative Fortführungsprognose und einen Insolvenztatbestand reicht, ist sehr fraglich. Ich würde mir hier zumindest kein Urteil anmaßen.

Versteht mich nicht falsch, ich halte auch nicht besonders viel von BDO, aber die empörten Pauschalaussagen hier bei dieser mangelhaften Informationslage sind einfach nur albern...

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

der imageschaden wird höher sein als jede schadensersatzsumme. egal ob versichert oder nicht!

BDO war eh immer mit vorsicht zu genießen. aber jetzt erst recht.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Albern ist es vor allem, wenn man trotz offensichtlicher Null-Ahnung verbal einen auf DICKE HOSE macht.

Please note: Wenn die Berufshaftpflicht der BDO auch nur irgendeine "Chance" sehen würde, in Anspruch genommen zu werden, wäre sie dem Streit (Prozess) beigetreten bzw. wäre ihr der Streit verkündet worden oder oder oder. War davon die Rede? NEIIIIIN! Natürlich nicht...

Denn dem das Mandat betreuende WP der BDO, Freiherr von Thermann, können nach Wortlaut des Urteils derart gravierende Versäumnisse und Verstöße gegen Prüfungsstandards angelastet werden, dass man kaum noch von grober Fahrlässigkeit sprechen kann.

Die Banken haben offensichtlich vor dem Börsengang eine Sonderprüfung anberaumt. Hier sollten vor allem die Forderungsbestände überprüft werden. Allein der Umstand, dass die Banken sich hierzu genötigt sahen, hätte die BDO zu einer besonderen Sorgfalt anhalten müssen. Was passierte? Der Rücklauf bei der Saldenbestätigungsaktion war derart miserabel, dass die Sonderprüfung ABGEBROCHEN werden musste. Das heißt, dass ein zentraler Bestandteil der Aktiva/ Firmenvermögens nicht verifiziert werden konnte.

Und trotzdem testierte BDO die von Thielert ausgegeben Firmenprospekte, die eben diesen Forderungsbestand auswiesen. Das kann man fast als "kriminelle Handlung" bezeichnen. Firmenprospekte sind schließlich die einzige Möglichkeit für Anleger, sich ein Bild über die Vermögens-und Geschäftslage eines Unternehmens zu machen. Nur darauf basiert ihre Investitionsentscheidung. Gerade deshalb sind Prospekte ja Prüfungs-und testierpflichtig.

Und trotz des Umstandes, dass die Richtigkeit der Unternehmensangaben nicht festgestellt werden konnte, setzt der von Thermann seinen Hans-Wilhelm unter den Prospekt und signalisiert den Anlegern damit : ALLES i.O.. Die Anleger vertrauen zu Recht auf das Testat, dass niemals hätte vergeben werden dürfen, und verlieren in der Folge zig Millionen.

Jeder Depp kann hier erkennen, wo der Schuldige zu suchen ist. Die Kausalitätskette ist von einer derartigen Schönheit, besser geht es gar nicht. Wenn hier nicht von einer Haftung gesprochen werden kann, wann denn bitte dann? Und wie gesagt: Das ist nicht das erste Mal, dass BDO ein derart verheerendes Zeugnis ausgestellt werden muss: Siehe Bankgesellschaft, HSH Nordbank etc..

Überhaupt ist die das ganze Konzept der Wirtschaftsprüfung eine schwachsinnige Missgeburt. Und es steht zu vermuten, dass dahinter Absicht steht. Welchem Armleuchter oder Verbrecher ist denn bitte eingefallen, den Prüfer ausgerechnet von dem bezahlen zu lassen, der geprüft werden soll? Wie kann bei einer solchen Abhängigkeit ein neutrales Urteil rauskommen? Des Brot ich ess', des Lied ich sing'. JEDER WEIß DAS!!!!

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Selten so ein schwachsinniges Posting gelesen.....

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Begründung?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

1) Eine Berufshaftpflicht zahlt keine 40 Mio. EUR, sondern nur eine maximal vereinbarte Summe (üblicherweise ein Bruchteil dieser 40 Mio. EUR!)
2) Aus eigener Erfahrung (hatte BDO mehrfach auf der Gegenseite im CF bzw. musste mit von BDO geprüften Unterlagen etwas anfangen), ist die Qualität teilweise einfach nur katastrophal. Damit will ich gar nicht sagen, dass Big 4 oder auch andere WPs fehlerfrei arbeiten, denn das ist nicht der Fall und die Detailtiefe hängt auch immer ein bisschen vom Partner und dessen Sorgfalt ab, aber bei BDO war immer auffällig, dass man sehr viele sorglose Anfertigungen gesehen hat.

Ich glaube allerdings auch bei Verpflichtung zur Zahlung der 40 Mio nicht, dass BDO gänzlich verschwinden würde, denn eher schießen einige nochmal etwas Geld rein. Nichtsdestotrotz leidet die Reputation...

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Schwachsinnig und besonders armseelig ist eher der, der ohne jegliche Belege, Beweise und Gegenrede die Ansichten anderer schwachsinnig nennt. Selten einen Erwachsenen erlebt, der sich auf dieses Niveau begibt. Na ja, außer bei der Antifa ;-). Das Bildungsniveau sinkt und sinkt eben. Da kann man nichts machen.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Überhaupt ist die das ganze Konzept der Wirtschaftsprüfung
eine schwachsinnige Missgeburt. Und es steht zu vermuten,
dass dahinter Absicht steht. Welchem Armleuchter oder
Verbrecher ist denn bitte eingefallen, den Prüfer
ausgerechnet von dem bezahlen zu lassen, der geprüft werden
soll? Wie kann bei einer solchen Abhängigkeit ein neutrales
Urteil rauskommen? Des Brot ich ess;, des Lied ich
sing;. JEDER WEIß DAS!!!!

  1. Satzzeichen sind keine Rudeltiere.
  2. Gibt es zu diesem Thema unendlich viele Studien. Die bekanntesten sind von Linda E. DeAngelo.

Nein, es ist kein Problem, dass das zu prüfende Unternehmen auch gleichzeitig diese Dienstleistung zahlt.

Einfache Erklärung: Der WP lebt von seiner Reputation. Wäre er käuflich, wäre dies sein berufliches Todesurteil. Bei jedem Angebot muss er also eine ökonomische Entscheidung treffen. Ist das Angebot so hoch, dass ein sorgenfreies Leben, also ein komfortables Leben bis zum Tode gewährleistet ist?
Solch eine Summe wird ein Unternehmen idR nicht anbieten.

Ergo: Nur ein Vollidiot wäre für bspw. 100k bereit dieses Risiko einzugehen. Die gibt es, keine Frage. Aber idR sind nur sehr wenige wirklich so dumm.
Ich persönlich würde bei einem Angebot ab 15Mio. ins grübeln kommen. Dieses Angebot werde ich aber nie erhalten. Von daher, keine Panik.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Weis denn schon jemand was neues?

Wie lange dauert denn so ein Prozeß? Lohnt es sich noch eine Bewerbung hinzuschicken? ;)

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Was für ein Schwachsinn....

mit dieser Argumentation würdest du JEDEN Interessenkonflikt legitimieren können.

Und es gibt sicherlich eine Grauzone, die groß genug ist, um ein bisschen das Auge zuzudrücken OHNE das gleich die Reputation des Unternehmens leidet. Das tut sie nämlich nur, wenn sowas nach draußen dringt. Mann mann mann... was für geradlinige Menschen hier doch hochgezüchtet wurden!

Lounge Gast schrieb:

Überhaupt ist die das ganze Konzept der Wirtschaftsprüfung
eine schwachsinnige Missgeburt. Und es steht zu vermuten,
dass dahinter Absicht steht. Welchem Armleuchter oder
Verbrecher ist denn bitte eingefallen, den Prüfer
ausgerechnet von dem bezahlen zu lassen, der geprüft
werden
soll? Wie kann bei einer solchen Abhängigkeit ein
neutrales
Urteil rauskommen? Des Brot ich ess;, des Lied ich
sing;. JEDER WEIß DAS!!!!

  1. Satzzeichen sind keine Rudeltiere.
  2. Gibt es zu diesem Thema unendlich viele Studien. Die
    bekanntesten sind von Linda E. DeAngelo.

Nein, es ist kein Problem, dass das zu prüfende Unternehmen
auch gleichzeitig diese Dienstleistung zahlt.

Einfache Erklärung: Der WP lebt von seiner Reputation. Wäre
er käuflich, wäre dies sein berufliches Todesurteil. Bei
jedem Angebot muss er also eine ökonomische Entscheidung
treffen. Ist das Angebot so hoch, dass ein sorgenfreies
Leben, also ein komfortables Leben bis zum Tode gewährleistet
ist?
Solch eine Summe wird ein Unternehmen idR nicht anbieten.

Ergo: Nur ein Vollidiot wäre für bspw. 100k bereit dieses
Risiko einzugehen. Die gibt es, keine Frage. Aber idR sind
nur sehr wenige wirklich so dumm.
Ich persönlich würde bei einem Angebot ab 15Mio. ins grübeln
kommen. Dieses Angebot werde ich aber nie erhalten. Von
daher, keine Panik.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Gegenfrage: Willst du wirklich für ein Unternehmen mit einem solchen Imageschaden arbeiten? Wenn du so verzweifelt bist, dann solltest du deine Bewerbung auch hinschicken.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Der Sachverhalt macht bei den Mitarbeitern sehr wohl mittlerweile die Runde und sorgt für mächtig Bedenken und Sorge.
Keine Gehaltssteigerungen, Einsparungen wo es nur geht und Urlaubsabbau, um den Aufwand im JA zu verringern.
Der Kopf bei der BDO ist einfach zu groß. Mitarbeiter verschiedener Standorte wechseln bereits, wie man so hört. Das ist aber auch teilweise typisch für die Branche. Sicherlich ist es nicht einfach, fals der Fall der Fälle eintrifft, sich aus einer insolventen Gesellschaft heraus zu bewerben. Und das eine frühere BIG 5 Gesellschaft zerschlagen wurde ist ja hinreichend bekannt (Enron,...).
Laut dem Gerichtsurteil wurden ja schwerwiegende prüferische Fehler begangen (Versand der Saldenbestätigungen,...). Sollten sich diese Vorwürfe bejahen, ist ein "Zuspruch" für die BDO AG in zweiter Instanz sehr gering.
Jetzt gilt es zu warten, bis die Verhandlung erfolgt. Das wird jedenfalls spannend und ist bei weitem keine kleine Sache. ...

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ich habe auch gerade das Urteil gelesen...
Solche wichtigen Prüfungshandlungen wie Saldenbestätigungen werden so fehlerhaft durchgeführt!
Kein Wunder dass die Anleger da Schadensersatz fordern! 40 Mio ist natürlich ein Problem für BDO

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Da sieht man mal wieder den Unterschied zu den BIG 4. Derartige Fehler finden durch automatisierte Prozesse einfach nicht statt.
Derartige Fehler dürfen aber auch einfah nicht gemacht werden, da sollte ein Exempel statuiert werden, BDO ruht sich da vielleicht zu sehr aus und kann sich regelmäßigen Neuerungen nur schwer anschließen. Das Urteil ist lang, aber lesenswert.

Ich persönlich denke nicht, dass die BDO da raus kommt.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Erstaunlich, dass das Urteil in den Medien kaum diskutiert wurde. Da steht die größte DEUTSCHE WP-Gesellschaft kurz vor der Überschuldung und keinen interessiert es. Eine Randnotiz in Handelsblatt und FAZ. Das war's. Da muss jemand verdammt gute Kontakte zur Presse oder anderen Großmächtigen haben. Bemerkenswert, bemerkenswert...

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ich habe einen Bekannten bei BDO und wir haben zwangläufig über dieses Thema geredet. Er hat auch gesagt, das die Einsparungen/Maßnahmen langsam fühlbar werden und er sich nicht mehr wohl fühlt.
Daraufhin habe ich das Urteil auch gelesen, kenne die "Gepflogenheiten" in der WPG nicht, da ich im Controlling zu Hause bin, aber es liest sich negativ. Wie die Öffentlichkeit/Mandanten mit dem Thema umgehen wird sich zeigen.
Dem Vorpostern muss ich mich anschließen, dass die Berufhaftpflicht nicht eintritt. Die rechtlichen und insolvenzrechtlichen Folgen einer Überschuldung im Fall der Fälle sind ja hinreichend bekannt. Vielleicht klappt auch eine Kapitalerhöhung, ... .

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wie lange zieht sich denn im regelfall so ein Prozess hin?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

So ein Fall kann sich bis vor den BGH mehrere Jare hinziehen. Wie lange jedoch die Gesellschaft Verluste im Jahresabschluss auffangen kann ist fraglich.
Es scheint tatsächlich so zu sein, dass eine Insolvenz der Gesellschaft möglich ist,... . Die Presse berichtet meistens nur über große Unternehmen (SAP, ...).

Erst die mögliche Überschuldung oder Zerschlagung (Arthur...) wird dann erst in der Presse disutiert. Theoretisch müsste doch auch der JA der Gesellschaft bald veröffentlicht werden, da müssten ja derartige Themen Berücksichtigung finden, jedenfalls rein objektiv betrachtet. Ob die Mitarbeiter intern über solche Sachverhalte informiert werden, wäre mal interessant zu wissen, die trifft es ja als erstes?!

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Den Betrag würde die BDO bei relativ stabiler Umsatz-und Ertragssituation wohl stemmen können, wenn möglicherweise auch nur durch Kapitalerhöhung und empfindliche Einschränkungen. Auf das langfristige Überleben viel ungünstiger dürfte sich der Reputationsverlust auswirken. Ich persönlich würde den Untergang dieser mittelmäßigen Bude jedenfalls keine Sekunde bedauern, denn deren Management hat es nicht anders verdient. Mitleid hätte ich nur mit den Mitarbeitern, die für ein lächerliches Gehalt und oftmals unter miesen Bedingungen rund um die Uhr malochen dürfen und dann wahrscheinlich auch noch mit Arschtritt und ohne Abfindung auf die Straße befördert werden. Wäre ich bei BDO, ich wüsste, was ich zu tun hätte...

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

BDO kann diesen Fall aus der momentanen Situatuion definitiv nicht "stemmen". Wenn man sich mal den Vorjahresabschluss ansieht, wären das ca. 30% vom Jahresumsatz, derartige Steigerungen sind in der Branche und bei der Mandantenstruktur nicht möglich.

Ein Inkrafttreten des Urteils in letzter Instanz würde die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft bedeuten. Wenn die Mitarbeiter den "neuen" Jahresabschluss sehen, und ein wenig verstehen, können Sie nur das weite suchen. Da hilft auch kein trösten,... . Mandanten werden das auch früher oder später mitbekommen, die lesen ja auch Zeitung. Vielleicht war der Prüfungsansatz doch etwas zu risikoorientiert...

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"BDO kann diesen Fall aus der momentanen Situatuion definitiv nicht "stemmen"

Das ist natürlich Blödsinn. Schaut man in die sonstigen Rückstellungen 2012, findet man allein dort schon 24 Millionen. Es ist also davon auszugehen, dass mindestens die Hälfte des erstinstanzlich ausgeurteilten Betrages bereits über die letzten Jahre zurückgestellt wurde. Darüber hinaus hat BDO mehrere hundert Partner, die die verbleibende Summe von 20 Millionen relativ problemlos finanziert bekommen dürften. Außerdem könnte man für ein paar Jahre die üppigen Bezüge des Vorstandes (insgesamt 6 Millionen) deutlich runterfahren. Gestaltungsspielraum ist also eindeutig da. Ich bleibe dabei: Die Summe allein ist nicht das Problem. Es ist der Reputationsverlust und das in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

In den Rückstellungen sind lt. den veröffentlichten JA keine Risiken für Rechtstreitigkeiten berücksichtigt, bedenke Anhangangabe Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen.

Ich denke, dass da ein Großteil Pensionen enthalten sind, ist aber nur eine Vermutung.
Man wird die Entwicklung beobachten und schauen was passiert, dem Reputationsverlust stimme ich eindeutig zu. Ich hätte da als Mandant auch so meine Zweifel. Vielleicht sollte die Branche tatsächlich verstaatlicht werden, dann sind die Arbeitsplätze wenigstens etwas sicherer.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Na ja... Die 24 Mio Rückstellung in 2012 sind auf keinen Fall für diesen Sachverhalt gedacht! Das Urteil ist erst von 2013 und BDO dachte die sind voll im Recht, so dass die da noch gar nichts an Rückstellungen gebildet haben! Im Anhang steht davon auch nichts!

Und ob die ca. 150 Partner einfach mal so 30-40 Mio nachschießen (so 200.000 pro Partner) fände ich nicht selbstverständlich.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Nur mal so am Rande.
Selbstverständlich bezahlt eine Vermögensschadenhaftpflicht bei grober Fahrlässigkeit. Eine Betriebshaftpflicht (hier nicht einschlägig) und sogar die Privathaftpflicht bezahlt ebenso bei grober Fahrlässigkeit.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

keine Versicherung bietet eine Deckungssumme > EK an, zumindest nicht zu zahlbaren Konditionen

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Eieieieieieiei...Nur noch 9 Jobangebote bei der DEUTSCHEN WARENTREUHAND. Und bis auf einen alles mies bezahlte dodgy jobs: Praktikanten, Werkstudenten, Auszubildende, also quasi Einstellungsstopp. Ich nehme an, dass die im Moment kräftig entlassen. Vergleich gefällig? : Selbst Deloitte fragt derzeit 288 Leute nach. Das sieht aber schwer nach ganz düsteren Zeiten für die BDO aus. Dieses Mal wird der Laden untergehen, aber bitte erst, wenn die Kapitalerhöhung durch ist. Allen Mitarbeitern und NICHTPARTNERN dieser Bruchbude wünsche ich zum kommenden Weihnachtsfest und neuen Jahr die Aussicht auf einen gut bezahlten Job anderswo.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Es gibt tatsächlich keine Einstellungen bei der bdo. Es wurde wohl auch schon entlassen.
Auf zur Suche nach einem neuen Job, die Zukunftsperspektiven sind für die Mitarbeiter eher trüb, bei der wirtschaftlichen Lage im Unternehmen. Und auch nächstes Jahr fallen die Äpfel nicht vom Himmel. So ist der Markt nun, wenn die Head-Kosten zu hoch sind aufgrund der überalterten Struktur, muss es halt irgendwo Abstriche geben. Und das ist meistens erstmal beim Personal.
Ob die MA tatsächlich so lange warten, bis das Urteil durch ist oder nicht ist fraglich, ich würde die Flocke machen. Die anderen suchen ja, siehe oben. Und p.s.: nie im Leben zahlt jeder Partner 200.000?, vorher sinkt das Schiff.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Gibt es denn hier keinen Insider, der ein bisschen was berichten kann?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Selbstverständlich ist bei der D&O oder einer anderen Vermögensschadenshaftpflidcht in der Regel keine Versicherungssumme möglich, die größer als das Eigenkapital ist.
Darum ging es aber nicht. Es ging um die Aussage, dass die Vermögensschadenshaftpflicht bei grob fahrlässigem Verhalten nicht zahlt. Und diese Aussage ist definitiv falsch.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Was bringt denn eine mögliche Zahlung der Versicherung, wenn die BDO dadurch so sensibel wird, dass die schlechte wirtschaftliche Lage zu keinen Einstellungen oder finanziellen Verbesserungen führt (sparen, sparen, sparen).
Eine alte traditionsreiche WPG bringt nichts ohne Nachwuchs, und der möchte auch anständig bezahlt werden. Interne Stimmen sind hier bestimmt dabei, wartet doch einfach auf den veröffentlichten JA. Der müsste ja theoretisch in den nächsten Wochen kommen. Dann geht das große "Geschrei" weiter.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"wartet doch einfach auf den veröffentlichten JA. Der müsste ja theoretisch in den nächsten Wochen kommen."

Theoretisch ja, praktisch werden die die Jahresfrist ausschöpfen.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Na, da können sich die BIG4 mit ihren Shared Service Centern warm anziehen! Da findet doch kaum bis keine Kontrolle durch den verantwortlichen WP statt. Dieser hat aufgrund der Firmenvorgaben überhaupt keinen Einfluss mehr auf das Staffing und den Einsatz von Spezialisten sowie der SSCs statt. Hoffentlich entlastet hier die WPK die verantwortlichen WPs, in dem sie den BIG4 eine rote Karte für diese Strukturen/Organisation zeigt!!! Die Mitarbeiter können dieses nicht mehr beeinflussen; sie können eigentlich nur kündigen.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

oh oh oh, es deutet ja vieles auf schlechte zeiten bei der bdo hin, wenn man das hier liest. ob sich die wp´s dessen schon bewusst sind?
tatsächlich können die mitarbeiter das nicht mehr beeinflussen, der markt gibt aber einen wechsel her. dann bleibt die alte altersstruktur ja erhalten mit der die bdo immer so fleißig wirbt :-)
tatsächlich liest man noch relativ wenig in der presse, das kommt dann alles hopplahop im fall der fälle, und dann aber mit gewalt.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Das Hamburger OLG wird die Bude schon nicht untergehen lassen. Schließlich gehört die BDO zum unternehmerischen Uradel der Hansestadt und zahlt eine Menge Steuern. Bei solchen Entscheidungen mischt im Hintergrund die Politik immer kräftig mit. Und dass sich die Justiz nicht selten von politischen Erwägungen und Druck beeinflussen längst, kann man derzeit überall beobachten. Nicht wahr, liebes Bundesverfassungsgericht?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Selbst wenn die BDO nicht "untergeht", wer möchte nach diesen gravierenden Fehlern noch dort arbeiten. Evtl. bekommen das auch Mandanten mit, das wirft kein gutes Bild (Reputation).
BDO ist ja nun wirklich nicht der Nabel zur Welt. Steuern hin, Steuern her.
Wichtig sind die Mitarbeiter, das begreifen die WPG aber noch nicht. Die Frage wäre auch wie das IDW mit so einem Fehler ihres Mitglieds umgeht? Kann Sie sich das leisten, schließlich geht es ja hier um das 1x1 der Wirtschatsprüfung, das ist dann schon peinlich.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"Selbst wenn die BDO nicht "untergeht", wer möchte nach diesen gravierenden Fehlern noch dort arbeiten..." schreibt der Vor-Kommentator hier.

Als ob die meisten eine Wahl hätten. Zur BDO geht man ja nicht, weil man von dem Laden überzeugt ist, sondern weil man nichts besseres bekommen hat.

Und nun zum IDW: Du scheinst nicht aus der WP zu kommen, sonst wüsstest Du, welch teils haarsträubende Kompromisse seitens der WPGs eingegangen werden, um ein Mandat zu halten. Zu meinen Zeiten in der WP habe ich es nicht ein einziges Mal erlebt, dass irgendwelche findings im Bericht aufgetaucht sind. Und das machen ALLE WPGs so. Du kannst also beruhigt davon ausgehen, dass diese Zustände dem IDW bestens bekannt sind.

Aufgrund der finanziellen Abhängigkeit der WPGs vom Mandat wird es immer wieder zu fatalen Testaten kommen. Und sollte tatsächlich mal eine WPG einem großen, bekannten Mandanten den Bestätigungsvermerk verweigern, kann sie fest davon ausgehen, dass die dafür massiv abgestraft wird und reihenweise Aufträge verliert. Denn welcher Mandant kann schon das Risiko eingehen, plötzlich ohne testierten Abschluss dazustehen?

Auch im Fall Thielert dürfte klar sein, dass es sich hier nicht um Inkompetenz der BDO, sondern um ein bewusstes Handeln in Kenntnis der Gesamtumstände gehandelt hat. Ich will damit sagen, dass BDO dieses Risiko mit voller Absicht eingegangen ist, so nach dem Motto: "Augen zu und durch. Et hätt noch emmer joot jegange." Und meistens war es ja auch so....

Und wer darüber hinaus glaubt (so wie der Autor des Artikels bei Anlegerplus), der Vorstand habe nichts gewusst und der Herr von Thermann habe als zuständiger WP alles alleine entschieden und sei demzufolge auch der allein Schuldige, der versteht rein gar nichts von den Zuständen in der WP. Natürlich hat der Vorstand mit entschieden und dem Herrn von Thermann wahrscheinlich sogar die Order gegeben zu unterschreiben. Das Thielert-Mandat war von Anfang an heikel. Wenn dann solche Probleme auftauchen, wird ganz oben entschieden, was zu tun ist. Der von Thermann ist nur der Dumme, der namentlich erwähnt wird, weil er die Unterschrift zu leisten hatte. Und hätte er NICHT unterschrieben, hätte er gehen können. So sieht es aus.

Die Wirtschaftsprüfung bzw. die Mandatsvergabe gehört in die öffentliche Hand. Auch dann werden noch genug Schweinereien passieren, aber nicht mehr in diesem Ausmaß.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"Die Wirtschaftsprüfung bzw. die Mandatsvergabe gehört in die öffentliche Hand. Auch dann werden noch genug Schweinereien passieren, aber nicht mehr in diesem Ausmaß."

Ich würde es zwar nur unter vorgehaltener Hand sagen aber es ist was wahres dran.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

das urteil ist schon übel, wenn man liest, wie da die sb-aktion durchgeführt wurde, weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll :-D
wenn dann aber selbst die sonderprüfung nicht vernünftig durchgeführt wurde, dann muss man sich wirklich fragen....wenn nicht die, was denn dann? hab jetzt nicht alles gelesen, aber wenn es stimmt, dass testiert wurde bevor die rücklaufer der sonderprüfg. alle da waren, dann würden mich mal die argumente interessieren.
wenn in der revision das selbe urteil gesprochen wird, dann wird die bdo wohl bald keine mitarbeiter mehr habdn....

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Das mit dem IDW stimmt natürlich, trotzdem weiß jeder, dass die WPG sich total lächerlich macht und die Prüfung nur "show" ist, einfach aufgrund der rechtlichen Regelung.
Die Zeiten in denen der WP den roten Teppich ausgerollt bekommt sind lange vorbei.
Trotzdem sollte gerade in diesem Fall langsam mal ein Exempel statuiert werden, dann brauch ich auch keine WPG mehr.
Der BDO wünsche ich nichts schlechtes, ich würde mich da allerdings nicht bewerben, es gibt ja eh keine offenen Stellen :-)

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Der Geschäftsbericht kommt hoffentlich bald online, dann müssen sie sich ja mal dazu äußern bezüglich der Rückstellung von mind. 40 Mio.
Die Reputation ist jeden falls hin, wenn Mandanten oder mögliche Mandanten das Urteil lesen und sehen wie da so gearbeitet wird. Kann mir auch nicht vorstellen, dass die Mitarbeiter das so gut auffassen werden, zusätzlich zum Einstellungsstopp und der wohl zu erwartenden Null-Runde was das Gehalt angehen wird.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Theoretisch bleibt dem "Verein" ein weiteres halbes Jahr für die Veröffentlichung der Geschäftsberichts. Ich denke also, dass wir uns noch ein bisschen gedulden müssen.

Hinter den Kulissen werden mittlerweile die Diskussionen laufen, wie man das Trauerspiel halbwegs schönrechnen und-reden kann. Vielleicht bewerkstelligt man es ja mit einer Verpflichtungserklärung der Partner zur Kapitalerhöhung, falls BDO auch im Berufungsverfahren scheitern sollte.

Dann könnte die Gesellschaft im Falle eines negativen Ausgangs sofort eine Forderung gegen die Partner/ Gesellschafter aufmachen. Eine Überschuldung könnte so vermieden werden. Ob man mit einer solchen Vorgehensweise noch im Rahmen der Bilanzierungsregeln bleiben würde, kann ich nicht sagen.

In jedem Fall aber - da bin ich mir sicher- werden die Vorstandsmitglieder die Hauptlast tragen müssen und zwar entsprechend der Länge ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand. Schließlich haben die ja auch die meiste Kohle abgegriffen. Jeder von den altgedienten dürfte mehre Millionen schwer sein.

10 BDO-Jungs sitzen im Vorstand. Ich schätze also mal, dass mindestens die Hälfte, wenn nicht sogar drei Viertel der Gesamtsumme von der Führungsmannschaft aufgebracht werden muss.

Der Rest wird dann sicherlich nach Länge der Unternehmenszugehörigkeit aufgeteilt werden. Schließlich kannst Du einem Jungpartner, der bisher kaum was verdient hat und den Anteilskauf finanzieren musste, nicht vermitteln, dass er nun noch für weitere 200.000 EUR Darlehen gerade stehen muss.

Alles in allem sollte klar sein, dass die Zukunftsaussichten der BDO nicht sonderlich rosig sind, auch wenn sie die Berufung gewinnen sollte. Wäre ich derzeit dort beschäftigt, würde ich mich zügig nach was anderem umsehen, natürlich soweit das möglich ist. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert sich ja kontinuierlich und überall...

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

bei bdo gibts schon seit jahren Nullrunden, auch wenn jetzt wieder einige etwas anderes sagen werden.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wo kann man den urteil nachlesen?
Ich meine nicht den Artikel in Anlegerplus.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Und der Personalabbau geht weiter!

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die bdo dtl pleite gehen wir als eines der gründungsmitglieder der bdo (international). kann mir gut vorstellen, dass es da auch internatiionaal unterstützung geben wird, wäre sonst ziemlich peinlich, wenn die bdo ind dtl pleite gehen würde oder aufgekauft wird bzw fusioniert mit wem auch immer.
@vorposter: welcher stellenabbau? bislang hab ich nur von vielen leutenbgehört, die selbst gekündigt haben, aber nicht dass sich die bdo bei dem personalmangel novh den luxus erlauben kann, selber leute zu entlassen :-o

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die bdo dtl pleite gehen wir als eines der gründungsmitglieder der bdo (international). kann mir gut vorstellen, dass es da auch internatiionaal unterstützung geben wird, wäre sonst ziemlich peinlich, wenn die bdo ind dtl pleite gehen würde oder aufgekauft wird bzw fusioniert mit wem auch immer.
@vorposter: welcher stellenabbau? bislang hab ich nur von vielen leutenbgehört, die selbst gekündigt haben, aber nicht dass sich die bdo bei dem personalmangel novh den luxus erlauben kann, selber leute zu entlassen :-o"

Antwort:
BDO International ist kein Konzern und BDO Deutschland keine "Muttergesellschaft". Die BDO Gesellschaften weltweit arbeiten freiwillig als Netzwerk zusammen, um international aufgestellten Mandanten den Service großer Prüfungskonzerne bieten zu können. Rechtlich und wirtschaftlich haben die Unternehmen nichts miteinander zu tun. Wie soll man da also eine finanzielle Hilfe in diesem Ausmaß begründen? Das könnte nur auf Kreditbasis laufen und einen Kredit kann BDO auch von den hiesigen Banken erhalten.

Und wieso Personalmangel? BDO bietet derzeit keine regulären Jobs an. Wäre ne äußerst komische Strategie bei akutem Personalmangel???!!! Die Situation deutet eindeutig auf Entlassungen hin. Wenn ein Unternehmen betriebsbedingt und erfolgreich kündigen will, darf es keine Stellen ausschreiben, da es sonst sämtliche Verfahren vor den Arbeitsgerichten verliert. Und genau das scheint hier der Fall zu sein. Also!

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wann wird denn das Verfahren der Revision beginnen und wie lange dauert sowas normalerweise? Habe dazu im Netz bislang noch nichts gefunden. Stehtohnehin sehr wenig in der Presse, dafür dass die Möglichkeit besteht, dass die 5.größte WP-Gesellschaft pleite gehen könnte.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Eine Revision vor dem BGH kann sich locker 6-10 Jahre ziehen. Aber letztlich ohnehin egal - Die Rückstellung muss BDO zwingend einstellen. Welche Bank gibt einen Kredit für eine Rückstellung, die nach dem erstinstanzlichen Urteil nicht mehr strittig ist? Im Übrigen: Im Urteil wird von MIND. 40. Mio. gesprochen. Anderweitige Ansprüche sind noch gar nicht zu quantifizieren. Durch die Handlung von BDO ist der Anspruch erstmal entstanden. Andere Geschädigte wären ja doof, wenn sie durch BDO einen Schaden erlitten haben und diesen nicht geltend machen.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Verwechselt doch bitte nicht unentwegt Revision und Berufung. BDO ist in die BERUFUNG gegangen. Gegenwärtige Instanz ist das OLG Hamburg. Ob nach dessen Urteil eine Revision überhaupt zulässig sein wird, ist höchst FRAGLICH.

Dafür das OLG zustimmen und das wird nur dann passieren, wenn dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung zukommt oder wenn die Rechtssache der Fortbildung des Rechts dient oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"Verwechselt doch bitte nicht unentwegt Revision und Berufung. BDO ist in die BERUFUNG gegangen. Gegenwärtige Instanz ist das OLG Hamburg. Ob nach dessen Urteil eine Revision überhaupt zulässig sein wird, ist höchst FRAGLICH."

das ist ja interessant, als bdo mitarbeiter liest man das forum und den beitrag langsam sehr kritisch und hinterfragt die machenschaften, da die lage ja bekannt ist. Wäre gut, wenn jemand nähere infos hat.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"Ob nach dessen Urteil eine Revision überhaupt zulässig sein wird, ist höchst FRAGLICH."

warum ist das höchst "fraglich"?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wer nichts wird, wird Betriebswirt. Hier sind Leute unterwegs...

a) Versicherung
Selbstverständlich zahlt eine Betriebshaftpflichtversicherung in einem solchen Fall. Wozu ist denn eine HAFTPFLICHT(!)versicherung sonst da?
Die Gestaltung der Versicherung kann man in den AGB des Unternehmens nachlesen, bei kapitalmarktnahen Transaktionen (mit denen hier wohl nie jemand was zu tun hatte) sieht die Versicherungsobergrenze i.d.R. anders aus und es gibt noch einen equity Teil (für die Ahnungslosen: funktioniert wie der Selbstbehalt der priv. KFZ Versicherung). Um bei einer Kapitalmarkttransaktion überhaupt von allen Beteiligten akzeptiert zu werden sind die Summen i.d.R. nicht gerade klein.

Blöd nur, wenn im Nachhinein die Versicherung sich die Kohle von der BDO wegen Fahrläßigkeit o.ä. wiederholen will/kann/wird.

Insofern ein indirektes 1:0 für alle die, die meinten, dass von der Versicherung kein Geld kommt.

b) Personal
Es wird kein Personal gesucht. Es wurde und wird bereits Personal an div. Standorten abgebaut. Personal kann man betriebsbedingt nur bei nicht erfolgten anderen Einstellungen "sinnvoll" kündigen.

Wurde schon gesagt, daher 2:0 für die schlechten Zeiten der BDO

c) Politik
Ein Unternehmen mit weniger denn 2000 Angestellten ohne Beziehungen und Einfluß in der Bundespolitik?
In Hamburg gehört das Unternehmen zum Inventar des Unternehmertums, da gibt es eine öffentlich geförderte Auffanggesellschaft. Das war's
Es steht damti 3:0

d) BDO International
Schwierig, man wird in D nicht ohne Präsenz dastehen wollen. Es gibt keine offiziellen Verpflichtungen, doch von einem Nachrangdarlehen in gewisser Höhe kann man ausgehen.
Tor für BDO. 3:1.

e) Finanzierung über Kapitalerhöhung
Da nach dem Aktionärsverzeichnis (gemäß WPK) der Vorstand (10 Personen) indirekt und direkt rd. 35% der Aktien sein eigen nennt, müsste eine Kapitalerhöhung (nenneswert, also rd. 10 Mio) zu 35% (3,5 Mio) von den Vorständen bezahlt werden. Gem. JA 2012 verdient der Gesamtvorstand BRUTTO inkl. sonstigem Kram (Dienstwagen, Dienstwohnung etc.) 3,6 Mio. Mit anderen Worten: die Herren müssten Ihr Tafelsilber locker machen oder 3 Jahre ohne Gehalt leben(netto und brutto und so). Das glaube ich erst, wenn ich es sehe. Es steht 4:1

f. Interessanter ist folgendes:
bei nur drohenden "nicht ehrbaren, sicheren Verhältnissen" einer WPG sorgt die WPK als Aufsicht (das die erwähnte IdW ist ein Lobbyverein, nicht die Berufskammer) dafür, dass man keine Lizenz mehr innehat, dann wird es auch mit dem Umsatz schwer. So eine Rückstellung von 40 Mio bei 190 Mio Umsatz ist weit von soliden, ehrbaren Verhältnissen entfernt. 5:1

g.) Es wird ein Deal ausgehandelt: Die Zahlung in Tranchen. Das würde das Unternehmen formal retten.

Man darf gespannt bleiben.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Lounge Gast schrieb:

Wer nichts wird, wird Betriebswirt. Hier sind Leute
unterwegs...

a) Versicherung
Selbstverständlich zahlt eine Betriebshaftpflichtversicherung
in einem solchen Fall. Wozu ist denn eine
HAFTPFLICHT(!)versicherung sonst da?
Die Gestaltung der Versicherung kann man in den AGB des
Unternehmens nachlesen, bei kapitalmarktnahen Transaktionen
(mit denen hier wohl nie jemand was zu tun hatte) sieht die
Versicherungsobergrenze i.d.R. anders aus und es gibt noch
einen equity Teil (für die Ahnungslosen: funktioniert wie der
Selbstbehalt der priv. KFZ Versicherung). Um bei einer
Kapitalmarkttransaktion überhaupt von allen Beteiligten
akzeptiert zu werden sind die Summen i.d.R. nicht gerade klein.

Blöd nur, wenn im Nachhinein die Versicherung sich die Kohle
von der BDO wegen Fahrläßigkeit o.ä. wiederholen
will/kann/wird.

Insofern ein indirektes 1:0 für alle die, die meinten, dass
von der Versicherung kein Geld kommt.

b) Personal
Es wird kein Personal gesucht. Es wurde und wird bereits
Personal an div. Standorten abgebaut. Personal kann man
betriebsbedingt nur bei nicht erfolgten anderen Einstellungen
"sinnvoll" kündigen.

Wurde schon gesagt, daher 2:0 für die schlechten Zeiten der BDO

c) Politik
Ein Unternehmen mit weniger denn 2000 Angestellten ohne
Beziehungen und Einfluß in der Bundespolitik?
In Hamburg gehört das Unternehmen zum Inventar des
Unternehmertums, da gibt es eine öffentlich geförderte
Auffanggesellschaft. Das war's
Es steht damti 3:0

d) BDO International
Schwierig, man wird in D nicht ohne Präsenz dastehen wollen.
Es gibt keine offiziellen Verpflichtungen, doch von einem
Nachrangdarlehen in gewisser Höhe kann man ausgehen.
Tor für BDO. 3:1.

e) Finanzierung über Kapitalerhöhung
Da nach dem Aktionärsverzeichnis (gemäß WPK) der Vorstand (10
Personen) indirekt und direkt rd. 35% der Aktien sein eigen
nennt, müsste eine Kapitalerhöhung (nenneswert, also rd. 10
Mio) zu 35% (3,5 Mio) von den Vorständen bezahlt werden. Gem.
JA 2012 verdient der Gesamtvorstand BRUTTO inkl. sonstigem
Kram (Dienstwagen, Dienstwohnung etc.) 3,6 Mio. Mit anderen
Worten: die Herren müssten Ihr Tafelsilber locker machen oder
3 Jahre ohne Gehalt leben(netto und brutto und so). Das
glaube ich erst, wenn ich es sehe. Es steht 4:1

f. Interessanter ist folgendes:
bei nur drohenden "nicht ehrbaren, sicheren
Verhältnissen" einer WPG sorgt die WPK als Aufsicht (das
die erwähnte IdW ist ein Lobbyverein, nicht die Berufskammer)
dafür, dass man keine Lizenz mehr innehat, dann wird es auch
mit dem Umsatz schwer. So eine Rückstellung von 40 Mio bei
190 Mio Umsatz ist weit von soliden, ehrbaren Verhältnissen
entfernt. 5:1

g.) Es wird ein Deal ausgehandelt: Die Zahlung in Tranchen.
Das würde das Unternehmen formal retten.

Man darf gespannt bleiben.

Kleiner Denkfehler unter Punkt g) Warum sollten die Aktionäre einen "Deal" mit BDO eingehen und "Ratenzahlung" vereinbaren , wenn sie - so wie du das oben dargestellt hast- im Falle des Obsiegens von der Haftpflichtversicherung der BDO alles und sofort bekommen können? Das wäre reichlich dämlich, zumal die Zukunftsaussichten der BDO düster bis schwarz sind, sollte sie im Berufungsverfahren verlieren.

Kleiner Nachtrag: Ein weiteres untrügliches Zeichen für die miese Lage der BDO ist der Umstand, dass auch die Vorstandsbezüge erheblich eingedampft wurden. Das durchschnittliche Vorstands- Salär liegt nunmehr "nur noch" (alles ist relativ...) bei ca. 350.000 EUR und ist damit ganze 30 % geringer als zum Beispiel das des Jahres 2007.

Und noch was zum Schluss...: Bemerkenswert sind die Pensionsverpflichtungen (-rückstellungen), die mittlerweile deutlich mehr als die Hälfte der Bilanzsumme ausmachen. Vielleicht das Management ja die alten BDO-Vorstands-Greise bzw. deren Hinterbliebene bitten, auf diese unverschämten Forderungen zu verzichten. Dann hätte die Gesellschaft genug Geld, um den Schaden zu regulieren. Gute Idee, oder? ;-).

antworten
know-it-all

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Seit wann braucht man bitte einen Bankkredit, um eine Rückstellung zu bilden?
Oder anders gefragt: du kennst den Unterschied zwischen Aufwand und Auszahlung?

Lounge Gast schrieb:

[...]
zwingend einstellen. Welche Bank gibt einen Kredit für eine
Rückstellung, die nach dem erstinstanzlichen Urteil nicht
[...]

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

know-it-all schrieb:

Seit wann braucht man bitte einen Bankkredit, um eine
Rückstellung zu bilden?
Oder anders gefragt: du kennst den Unterschied zwischen
Aufwand und Auszahlung?

Lounge Gast schrieb:

[...]
zwingend einstellen. Welche Bank gibt einen Kredit für
eine
Rückstellung, die nach dem erstinstanzlichen Urteil nicht
[...]

@know it all: Scheinbar weiß Du ja doch nicht alles....:-( Du buchst natürlich die Rückstellung per Aufwand an Rückstellungen. Damit treibst Du aber die Gesellschaft in den Zustand der Überschuldung. Schließlich hat die BDO Deutschland nur 12 Mille Eigenkapital. Das allein bedeutet noch keine Insolvenz, denn bis zum Ausgang des letztinstanzlichen Urteils muss BDO noch nicht zahlen, ist also bis dahin nicht illiquide. Trotzdem würden die Verpflichtungen die Summe der Vermögensgegenstände um gut 30 Millionen übersteigen. Ein Zustand, der auf der Aktivseite als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen wird. Schon mal gehört? Eine derartige Bilanzstruktur konntest du Dir vielleicht als Unternehmen am Neuen Markt leisten, aber nicht als Prüfungsgesellschaft. Da ist die Lizenz weg. Du musst also die Summe der Assets erhöhen und zwar ohne gleichzeitig Verpflichtungen einzugehen. Wenn Dir also der liebe Gott die Kohle nicht schenkt, musst Du es wohl oder übel durch 'ne Kapitalerhöhung machen. Und wenn die Partner nicht alle stinkreich sind, müssen sie die Kapitalerhöhung finanzieren lassen, sprich ein Darlehen aufnehmen. Und das wäre dann auch die Antwort auf Deine brechend intelligente Frage: "Seit wann braucht man bitte einen Bankkredit, um eine Rückstellung zu bilden?"

antworten
know-it-all

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Lounge Gast schrieb:

[..] Du
buchst natürlich die Rückstellung per Aufwand an
Rückstellungen. Damit treibst Du aber die Gesellschaft in den
[...]

Na sag ich doch - rein buchhalterisch brauchst du für die Abbildung der Rückstellung keinen Kredit :-)

Um die Überschuldung zu vermeiden, kommt man um eine Kapitalerhöhung wohl unbestreitbar nicht herum. Wenn die Anteilseigner also, wie du schreibst, nicht stinkreich sind, müssen die wohl tatsächlich einen Kredit aufnehmen, wobei ich die Notwendigkeit hierfür nicht bewerten kann, weil ich die Gesellschafterstruktur und -vermögensverhältnisse nicht kenne, sowie auch nicht deren Bereitschaft noch Geld in die Gesellschaft zu "pumpen".

Die Kreditbewilligung an die Anteilseigner hängt dann m.E. weniger vom Verschuldungsgrad der Gesellschaft als von den Vermögensverhältnissen der Gesellschafter selbst ab, sowie der Aussichten, dass diese Kredite irgendwann zurückgezahlt werden können. Das ist jedenfalls mein idealistisches Bild eines Kreditvergabeprozesses, wobei natürlich die Chance auf Rückzahlung des Kredites wiederum vom Fortbestand der BDO abhängen würde.

Ich bin auf jeden Fall mit dir einig, dass die Gesellschaft es unter diesen Voraussetzungen nicht allein schultern kann, sondern die Anteilseigner/Gesellschafter gefordert sind.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Selbstverständlich sind die Partner und ihre Brieftaschen gefordert. Und dann ist doch die alles entscheidende Frage, ob insbesondere der Vorstand nach einem negativen Prozessausgang an einem Erhalt der Gesellschaft interessiert ist. Und das wird wiederum ganz erheblich davon abhängen, wie sich die Auftragslage bis dahin entwickelt. Schließlich wirft man ja nicht in diesen Größenordnungen gutes Geld schlechtem hinterher.

Aktuell scheint sich bei der BDO da eher eine negative Tendenz zu manifestieren, wenn man sich die Jobangebote so anschaut...Ich sehe jedenfalls für die Zukunft dieses Ladens eher dunkelgrau bis schwarz. Die Zeiten sind ohnehin schwierig und wenn dann noch ein solcher Paukenschlag hinzukommt, ist das Ende meist nicht fern. Einen besseren Überblick wird der Geschäftsbericht verschaffen, wenn er denn mal kommt. Ich denke, die werden dieses Mal die Veröffentlichungsfrist komplett ausschöpfen und die endet im Juni nächsten Jahres.

Am schlimmsten würde ein AUS der BDO wie immer die Mitarbeiter treffen, denn die fallen finanziell erstmal ins Bodenlose. Die Vorstände, die diese ganze Misere zu verantworten hat, haben über Jahre, teilweise Jahrzehnte in großem Umfang abgeschöpft. Die kommen glimpflich davon. Allerdings dürften bei einer Insolvenz wenigstens deren Pensionen deutlich gerupft werden. Bezüglich der Verantwortung des BDO Vorstandes im Falle Thielert auch unbedingt mal die Stellungsnahme der SdK lesen (Link siehe unten).

Die haben BDO 2008 sogar Beihilfe zum Betrug vorgeworfen und das scheint gar nicht soweit hergeholt, wenn man bedenkt, dass die SdK dem Vorstandsvorsitzenden der BDO zig Briefe mit Beweismaterial geschickt hat, um aufzuzeigen, dass Thielert betrügt. Trotzdem wurde weiter testiert. Unfassbar! Eigentlich hätte die WPK die Verantwortlichen bei BDO umgehend aus der Kammer werfen müssen. Da kann man mal sehen, wie verantwortlich die mit der Berufsaufsicht umgehen.

http://www.defenseindustrydaily.com/files/Thielert_SdK_Exclusiv_2006-12.pdf

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Wie bitte? Laut dem Anlegerbrief waren von 21. Mio. ? Forderungen gerade mal 7300? werthaltig - Also quasi 0,03%?

Wenn sich das bewahrheitet, liegt hier mindestens gröbste Fahrlässigkeit vor. Jeder der nur eine Woche in der Wirtschaftsprüfung gearbeitet hat, ist dies absolut unerklärlich.
Der Vorwurf des Vorsatzes oder gar einer Beihilfe zur Bilanzfälschung finde ich aufgrund obiger Zahlen gar nicht so abwegig.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

ehm auch mal das urteil lesen.es wurden zwar eklatante fehler gemacht bei der sb-aktion in der jap, wodurch am ende ur 2 von 37 sb zurück gekommen sind. jedoch hat man daraufhin auch korrekterweise den aufsichtsrat unterrichtet, so dass es eine sonderprüfung gab, die auch die bdo durchgeführt hat.....jedoch wohl anscheinend ähnlich schlecht wie die erste sb aktion, denn die sdk hat es seltsamerweise mit einfachen mitteln geschafft die scheingeschäfte zu entlarven, was den wp selbst in einer sonderprüfung nicht gelungen isf

Lounge Gast schrieb:

Wie bitte? Laut dem Anlegerbrief waren von 21. Mio. ?
Forderungen gerade mal 7300? werthaltig - Also quasi 0,03%?

Wenn sich das bewahrheitet, liegt hier mindestens gröbste
Fahrlässigkeit vor. Jeder der nur eine Woche in der
Wirtschaftsprüfung gearbeitet hat, ist dies absolut
unerklärlich.
Der Vorwurf des Vorsatzes oder gar einer Beihilfe zur
Bilanzfälschung finde ich aufgrund obiger Zahlen gar nicht so
abwegig.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Der Rechtsunterzeichner sollte sich mal den § 49 WPO anschauen. Allzu oft wird er vermutlich nicht mehr in Gesetze schauen müssen.

"ehm auch mal das urteil lesen.es wurden zwar eklatante fehler gemacht"

  1. Es gab eine Sonderprüfung hinsichtlich der Forderungen. Wie prüft man Forderungen? Genau SB. Die wurden aber nicht geprüft. Dass die BDO dennoch testiert ist... naja - Nennen wir es mal Pflichtverletzung.

  2. Wenn der SdK mit "einfachsten Mitteln" die Luftbuchungen entlarvt, ist umso mehr fraglich, wie die "Fachmänner" das als ordnungsgemäß testieren.

  3. BDO war mehrfach informiert, dass ein Verdacht des Bilanzbetruges bei Thielert vorliegt.

PS: BDO hat schon Rückstellungen in Ihrer Bilanz i.H.v. ca. 25 Mio. Euro. Das sind vermutlich alles Pensionsverpflichtungen, also langfristig. Dazu nochmal 40 Mio. macht 65 Mio. Rückstellungen bei einem EK von 12 Mio.
Von dem Schadensersatz i.H.v. 40 Mio sind 8 Mio. Zinsen drin. Wenn die Berufung sich in die längt zieht, bleibt es auch nicht bei 40 Mio - die selbstredend auch in die Rückstellungen eingestellt werden müssen.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Und es ist ja nicht das erste Mal, dass der BDO so etwas "passiert". Man denke an die Bankgesellschaft Berlin. Der Schaden war damals nur ungleich größer und betrug gleich mehrere Milliarden, für die WIR ALLE als Steuerzahler bezahlt haben und noch bezahlen.

Die Geschichte damals ähnelt so sehr dem Fall Thielert, dass es fast schon lächerlich ist. Aber lest selbst:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/bankenskandal-enronitis-in-berlin-a-210677.html

Hier die Beurteilung der "Leistung" der BDO durch Prof. Schwintowski:
"Wären die Warnungen Walthers damals ernst genommen worden, hätte die dramatische Zuspitzung der Krise der Bankgesellschaft möglicherweise vermieden werden können. Nach Einschätzung des Berliner Wirtschaftsrechtlers Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität hätte die BDO auf Grund der Kenntnis der Sonderprüfung die Jahresabschlüsse der Bankgesellschaft nicht uneingeschränkt testieren dürfen."

Und weiter: "Die BDO habe auf der Grundlage des Walther-Berichts gewusst, dass sie etwas Falsches genehmigt hatte, sagte Schwintowski. Damit sei seiner Meinung nach der Straftatbestand des Bilanzbetrugs erfüllt. Der Bankgesellschaft ergeben sich nach seiner Ansicht Schadensersatzansprüche gegen die BDO in Milliarden-Euro-Höhe. Der Skandal könnte den größten Haftungsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte auslösen."

Natürlich wurde BDO damals nur zu 10 oder 11 Milliönchen verdonnert. Da hat der Berliner Filz für gesorgt. Jeder hatte gegen jeden was in der Tasche. Hätte man BDO damals ausreichend zur Rechenschaft gezogen, wäre der Fall Thielert gar nicht passiert.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Angesichts der Faktenlage besonders unverfroren ist auch die Stellungnahme des BDO zum Urteil im Fall Thielert:

"Reeno Grummer, Leiter Markets, Sales & Communications bei BDO, betonte auf Nachfrage von AnlegerPlus, dass das ?Urteil des Gerichts [?] ersichtlich auf einer Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage? beruhe."

So so, Fehleinschätzung der Sach-und Rechtslage durch das Gericht. Also wenn ich Richter am OLG wäre, würde ich diese Arroganz und Dreistigkeit als sportliche Herausforderung sehen.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ein Hinweis auf die Ertragslage der BDO in 2012 / 2013 ist das Fehlen der Bilanzgewinnverwendung in der im Bundesanzeiger offengelegten Ladung zur Hauptversammlung

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ein Hinweis auf die Ertragslage der BDO in 2012 / 2013 ist aber auch, dass die Hauptversammlung zum ersten Mal nicht im Hotel Atlantic (richtig, das Udo Lindenberg Domizil), sondern in der Hauptniederlassung stattfindet. Vorbei die Zeiten hanseatischer Großzügigkeit. Wie schade! Vielleicht gibt es ja wenigstens 'nen Kaffee für die gebeutelten Partner.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Schon schön zu lesen hier :-).
BDO geht es definitiv sehr schlecht, und wo sollte eine Besserung in den Folgejahren her kommen?! Die Mitarbeiter sollten sich dringend nach was anderem umschauen, auch falls der Wechsel innerhalb der Prüfungssaison stattfindet, egal.
Das halbe Jahr ist bereits in der BDO Zeitrechnung schon wieder vorbei. Eine Besserung der Auftragslage konnte ich nicht feststellen. Es läuft einfach nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Die ersten Mandanten von BDO haben schon reagiert, weitere werden folgen und die BDO nicht mehr beauftragen

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Anfang Dezember findet die Hauptversammlung statt. Danach kommt der Geschäftsbericht raus. Ich denke, dass wir spätestens Anfang Januar wissen, mit welcher "Strategie" die BDO ihrer hausgemachten Krise zu Leibe rücken will. An eine "echte" Kapitalerhöhung im erforderlichen Ausmaß glaube ich eher nicht. Es wird ein Mix aus allem sein. Ich persönlich würde ja im Wesentlichen mit den Pensionsrückstellungen arbeiten. Die Pensionszusagen für ehemalige Vorstände und deren Bagage betragen mehr als die Hälfte!!! der Bilanzsumme. Das heißt, ein Großteil der Assets gehören derzeitigen oder zukünftigen Pensionären. Allerdings wäre dieser schöne Batzen fast weg, sollte die Gesellschaft in die Insolvenz gehen. Insofern würde ich von den Begünstigten auch in deren eigenem Interesse verlangen, dass sie ihren Anteil an der aufzubringenden Summe tragen und zwar durch teilweisen Verzicht auf die ausgesprochen üppigen Zuwendungen. Sollte es der Gesellschaft irgendwann wieder besser gehen, kann der Verzicht korrigiert werden (so was wie ein Besserungsschein).Damit hätte man jedenfalls schon einmal einen wesentlichen Teil der Schadenssumme finanziert. Den Rest kann man durch eine "kleine Kapitalerhöhung" und die Auflösung der dafür vorgesehenen Rückstellungen beibringen. Das weitaus größere Problem des Reputationsverlustes wird nicht so einfach zu lösen sein. Und wenn die Aufträge jetzt schon rückläufig sind, wird sich dieser Zustand, sollte BDO die Berufung verlieren, noch wohl noch weiter oder sogar drastisch verschlechtern, zumindest im WP-Bereich. Vielleicht erfolgt dann eine Aufspaltung der BDO in Teilbereiche. Die BDO Steuerberatung soll ja ganz gut sein.Vielleicht könnten die ja eigenständig weitermachen. Es bleibt jedenfalls spannend....

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Allerdings hat BDO auch im zurückliegenden Geschäftsjahr den Umzug von sechs Filialen und der Zentrale hinter sich gebracht hat.

Da kamen einige Einmalaufwendungen (Umzugskosten, neue Büromöbel, doppelte Miete) auf die Gesellschaft zu. Die niedrigen Mieten zeigen sich dann erst im nächsten Jahr. Daneben wurde eine neue Software in der WP eingeführt, wenn man sich die Honorare dort ansieht und überlegt, dass durch eine neue Software locker 20% mehr Stunden anfallen führt dies zum Schluss, dass das nicht gut gehen kann.

Positiv, dass die Partner nicht im Atlantic feiern sondern in der Zentrale, frei nach dem Motto: es wird überall gespart.

Welche Mandanten haben schon reagiert? Von den großen Mandanten wohl bisher kaum einer, von den kleinen wohl auch niemand, denn wer prüft die sonst so billig?

antworten
WiWi Gast

Pensionsrückstellungen

ohne Experte des Gebiets zu sein, aber der Verzicht auf Pesionsrückstellungen, hier Vorjahresaufwand und damit in den letzten 40 Jahren steuermindernd, führt doch bestimmt zu einer "Nachversteuerung".
Würde in Summe für die BDO nichts bringen, denn die Nachversteuerung kostet direkt in voller Höhe Liquidität.

antworten
WiWi Gast

Haftungsfall bei BDO - Dividende

Wer sich die Einladungen zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger seit 2003 ansieht, stellt fest, dass die Dividende von ehemals 12% auf 5% im Vorjahr gesunken ist.
Das bedeutet, dass schon letztes Jahr quasi "nichts" ausgeschüttet worden ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Pensionsrückstellungen

Stimmt, Experte bist du nicht. Wieso denn nachversteuern?

Eine Nachversteuerung erfolgt bei Sachverhalten, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt steuerpflichtig gewesen wären. Das träfe auf die Pensionsrückstellungen aber nicht zu, denn sie wurden zu Recht gebildet,. Schließlich bestanden oder bestehen ja entsprechende Ansprüche. Wenn jetzt ein begründeter Verzicht oder teilweiser Verzicht durch die Anspruchsberechtigten erklärt werden würde, wären die Rückstellungen in entsprechender Höhe aufzulösen und würden als Ertrag des AKTUELLEN Geschäftsjahres erscheinen.

Diesem Ertrag entgegenstehen würde eine neu gebildete Prozessrückstellung in gleicher Höhe mit entsprechendem Aufwand. Man würde also quasi einen Rückstellungstausch vornehmen, der völlig ergebnisneutral bliebe.

Also: Vergiss den Quatsch mit der Nachversteuerung.

antworten
WiWi Gast

Re: Haftungsfall bei BDO - Dividende

Also 5 % Rendite sind doch toll. Wo bekommt man das heute noch?

Lounge Gast schrieb:

Wer sich die Einladungen zur Hauptversammlung im
Bundesanzeiger seit 2003 ansieht, stellt fest, dass die
Dividende von ehemals 12% auf 5% im Vorjahr gesunken ist.
Das bedeutet, dass schon letztes Jahr quasi
"nichts" ausgeschüttet worden ist.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ob die Stunden auf ein Projekt anfallen oder intern aufgrund der Software ist doch im Ergebnis egal. Die Bezahlung am Monatsende erfolgt so oder so. Überstunden wurden so oder so verboten.

Es geht bergab. Auch nächstes Jahr wird ein Verlust erwirtschaftet, woher solls denn kommen? Die Hälfte des Jahres ist doch vorbei. Partner hin oder her, die retten die Gesellschaft nicht.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ob da noch die Mitarbeiter Spaß an der Arbeit haben?

antworten
WiWi Gast

Überstunden

Bei den Überstunden für das Programm ist der schon angefallene Aufwand für Rückstellungen gemeint. Der wird wohl gebucht werden müssen.

Wobei je nach Bereich ist die Lage nicht düster und das arbeiten macht im SW noch Spaß.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

warum sollte ihnen der spaß vergehen? .....etwa wegen .....den einstellungsstops...verbunden mit.....der extrem hohen fluktuation bei den standorten.....und gleichzeitigen nullrunde bei den gehaltserhöhungen? ......oder wegen des reputationsverlustes des eigenen arbeitgebers aufgrund des hier besprochenen haftungsfalls....was sicherlich im lebenslauf auch gut kommt.....

Lounge Gast schrieb:

Ob da noch die Mitarbeiter Spaß an der Arbeit haben?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ich bin zwar nicht aus der WP, aber das sehe ich anders.

BDO ist mit den Standorten doch in Ballungsräumen oder nahe Ballungsräumen gelegen. Wir reden über keinen mittelständischen Metallbauer in der tiefen bayerischen Provinz.

Die regulären Mitarbeiter sind deutlich flexibler als die Partner. Ein Mitarbeiter in Dortmund / Hamburg / Berlin / München findet ohne Umzug in dem jeweiligen Ballungsgebiet doch schneller etwas. Er ist nicht Aktionär (Partner), der "eine Brille aufhat" und erstmal Anteile verkaufen müsste und bestimmte Sperrklauseln im Arbeitsvertrag hat.

Ist es nicht so, dass die Leute in der WP nach 3 Jahren das Unternehmen verlassen um bei den Kunden zu arbeiten?
Dann machen die jetzt etwas, was sie sowieso machen würden.

Sehe ich hier etwas falsch?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Da siehst Du wohl einiges "falsch". Wo lebst Du? Der Arbeitsmarkt heute ist deutlich schlechter als noch vor Jahren und schon damals waren die Zeiten nicht rosig. Und dann weiß eigentlich jeder, dass im Rechnungswesen bevorzugt Leute eingestellt werden, die auch aus dem Rechnungswesen kommen. Man kennt ja die Standardfrage: "Haben Sie das schon mal gemacht? Nein? Ja dann..."Ausnahmen gelten natürlich wie immer für die Jungs (und auch Mädels) von den BIG4. Aber auch die müssen mittlerweile was vorweisen können, um einen einigermaßen gut bezahlten Job zu bekommen. Das war vor ein paar Jahren noch anders. BDO kennen nicht allzu viele Unternehmen und wenn, dann sind sie alles andere als begeistert. Ich glaube nicht, dass man als durchschnittlich qualifizierter BDO-Mitarbeiter oder gar als Prüfungsassistent im ersten oder zweiten Jahr allzu gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Ich drücke trotzdem jedem einzelnen die Daumen.

Lounge Gast schrieb:

Ich bin zwar nicht aus der WP, aber das sehe ich anders.

BDO ist mit den Standorten doch in Ballungsräumen oder nahe
Ballungsräumen gelegen. Wir reden über keinen
mittelständischen Metallbauer in der tiefen bayerischen
Provinz.

Die regulären Mitarbeiter sind deutlich flexibler als die
Partner. Ein Mitarbeiter in Dortmund / Hamburg / Berlin /
München findet ohne Umzug in dem jeweiligen Ballungsgebiet
doch schneller etwas. Er ist nicht Aktionär (Partner), der
"eine Brille aufhat" und erstmal Anteile verkaufen
müsste und bestimmte Sperrklauseln im Arbeitsvertrag hat.

Ist es nicht so, dass die Leute in der WP nach 3 Jahren das
Unternehmen verlassen um bei den Kunden zu arbeiten?
Dann machen die jetzt etwas, was sie sowieso machen würden.

Sehe ich hier etwas falsch?

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Im Bereich WP ist die Stimmung absolut am Boden. Kein Wunder bei der Mitarbeiterpflege :-) . Spreche da auch für andere Kollegen. Wir sind alle auf das Urteil gespannt, aber viele werden bis dahin nicht mehr da sein, was auch nicht verwundert.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Du sagst: "Viele werden bis dahin nicht mehr da sein, was auch nicht verwundert"

  1. Gehen die freiwillig oder werden sie "freigesetzt"?
  2. Erhalten die Mitarbeiter überhaupt irgendwelche Informationen über das Verfahren?
antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

ich bin zwar nicht der, der das geschrieben hat, aber kann dazu folgendes sagen:
zu 1) ich hab bislang nur von freiwilligen kündigungen gehört. aber auch, dass an manchen standorten keine ü-std mehr aufgeschrieben werden dürfen (an anderen schon)....wobei die frage dann ist, wie sollen die assistenten ihre zeit für die freistellung erarbeiten, wenn sie keine üstd aufschreiben dürfen....

zu 2) offiziell gibt es keine infos vom vorstand, in den standorten wird natürlich darüber geredet, aber da sich das ganz sicherlich noch einnpaar jahre ziehen wird, sind die meistnen dann eh nicht mehr da, weill sie was besseres mit einer besseren bezahlung gefunden haben. lediglich den obersten managern hat man wohl mitgeteilt, dass man im fall der fälle davon ausgeht, dass die versicherung das übernimmt.vielleicht gabs auch schon gespräche, keine ahnung.

ni
Lounge Gast schrieb:

Du sagst: "Viele werden bis dahin nicht mehr da sein,
was auch nicht verwundert"

  1. Gehen die freiwillig oder werden sie
    "freigesetzt"?
  2. Erhalten die Mitarbeiter überhaupt irgendwelche
    Informationen über das Verfahren?
antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Ich habe ein paar Bekannte die bei BDO arbeiten wegen der Sache über die dortige Stimmung nachgefragt aber alle schweigen wie die Lämmer.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Danke. Das scheinen mir die ersten verlässlichen Informationen über den internen Umgang mit der Sache zu sein.

Das mit den Überstunden kenne ich von einem Freund und ich muss sagen: Das ist einfach bodenlos. Als Mitarbeiter der BDO bekommt man - im Gegensatz zu Mitarbeitern der BIG4 und anderer WP-Gesellschaften- nur minimale Unterstützung beim Ablegen der Berufsexamina (unterer vierstelliger Betrag) und muss dafür auch noch einseitig Verpflichtungen eingehen.

Von der geringen Zuwendung und dem dürftigen Gehalt kann man weder die Kursgebühren, noch die Vorbereitungszeit finanzieren. Also finanziert man das alles über das Ansparen von Überstunden. Das ist die allgemein gültige Vorgehensweise bei dieser Gesellschaft und auch gewünscht. Man muss nicht betonen, dass die Überstundenvergütung auch im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Wenn die Zeiten dann schlechter werden und die Honorare schmelzen, werden die Mitarbeiter dann mit dem "Deckungsbeitrag" unter Druck gesetzt und dürfen zeitweise oder gar keine Überstunden mehr aufschreiben.

Ich würde jedem Mitarbeiter raten, die Überstunden trotzdem zu notieren. Ebenso würde ich mir E-Mails des Managements, Prüfungsleiters etc. und andere schriftliche Nachweise sichern, die belegen, dass das Aufschreiben von Überstunden untersagt wurde. Sollten schriftliche Hinweise nicht verfügbar sein, mündliche Anweisungen privat notieren, nach Möglichkeit mit Datum, Uhrzeit und den beteiligten Personen. Sollte ein solcher Fall mal vor dem Arbeitsgericht enden, und das kann bei der Lage der Gesellschaft schnell passieren, stehen die Chancen gut, dass im Rahmen des Verfahrens die Vergütung rückwirkend gewährt wird, entweder durch Vergleich oder durch Urteil.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Es gab definitiv betriebsbedingte Kündigungen. Soweit ich weiß, sind davon viele Assistenten betroffen. Es zeigt sich allerdings, dass nicht an allen Standorten entlassen wurde.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Es gab bereits Kündigungen auch unter den Managern/Partnern. Ist ja klar, da ist die Kosteneinsparung am Größten.
Wieso sollte man sich den Stress geben, wenn man keine Ü-std. mehr ansammeln kann für das Examen.
Die momentane Situation bei der BDO ist ähnlich der bei PWC 2008/2009, und der Reputationsverlust wird erheblich sein. Wahrscheinlich ähnlich vor 5 Jahren bei den anderen. Chancen auf dem Arbeitsmarkt gibt es immer für gute Mitarbeiter. Auch die anderen "Big 4" sind nicht unbedingt immer das Tor in eine schöne Welt.

Hier geht es doch um die Informationen der Mitarbeiter und um die Zukunft der BDO, und die sieht, bei allem was ich höre und hier lese, nicht gut aus.

Darüber hinaus dürften sich potentielle Bewerber nicht gerade angezogen fühlen. Mittlerweile bietet der Markt auch tolle Angebote wie z.B. Trainee,... . Und ja, viele Unternehmen wissen gar nicht wer oder was BDO überhaupt ist. Bei den gravierenden Schwachstellen bei der Prüfung kann eine Verurteilung nur sinnvoll sein!

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

"Das mit den Überstunden kenne ich von einem Freund und ich muss sagen: Das ist einfach bodenlos. Als Mitarbeiter der BDO bekommt man - im Gegensatz zu Mitarbeitern der BIG4 und anderer WP-Gesellschaften- nur minimale Unterstützung beim Ablegen der Berufsexamina (unterer vierstelliger Betrag) und muss dafür auch noch einseitig Verpflichtungen eingehen."

Intern wird das aber immer ganz anders gesagt, da ist BDO die einzige Gesellschaft mit diesen guten Prämissen. Man wird echt nur verarscht da, wahnsinn.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Es ist allgemein bekannt, dass die BIG4 mit einem recht hohen Betrag pro Mitarbeiter das Ablegen der Berufsexamina fördern. In der Regel sollte man davon Kursgebühren und Vorbereitungszeit finanzieren können.

Es ist ebenfalls bekannt, dass kleinere Gesellschaften, zu denen auch BDO gehört, diese Art der Förderung nicht leisten können oder wollen. In solchen Unternehmen gibt es alternative Programme, beispielsweise die Möglichkeit Überstunden anzusparen. BDO verkauft das gerne als einzigartig großzügig, was es natürlich nicht ist, denn man hat die Stunden ja selbst erarbeitet.

Besondern ärgerlich und gegen die arbeitsvertragliche Vereinbarung ist es aber, wenn man die tatsächlich geleisteten Überstunden nicht mal mehr aufschreiben darf. Nicht nur, dass dann der durchschnittliche Stundenlohn auf das Niveau einer ungelernten Arbeitskraft sinkt, man wird auch der Möglichkeit beraubt, aus diesem Schlamassel per Berufsexamina wieder rauszukommen.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Verschiedene Punkte:

  1. Auch bei den BIG4 dürfen geleistete Mehrstunden nicht aufgeschrieben werden. Bei E&Y und PwC soll es von Standortleitern dazu konkrete Anweisungen geben.
  2. Bei PwC und KPMG wird derzeit im Hintergrund regelrecht beim Mitarbeiterstamm "geholzt", d.h. Mitarbeiter rausgedrängt. Auf Gesetze wird wie bei 1. keinerlei Rücksicht genommen.
  3. Da insbesondere PwC extern aquiriert, kommen Deloitte ganze Steuerabteilungen abhanden.
  4. Durch nicht nachvollziehbare Schlechtbeurteilungen wurden bei PwC die Boni für das vergangene GJ sehr deutlich reduziert.
  5. Das Beurteilungssystem bei den BIG4 dient regelmäßig zum Aussortieren der Mitarbeiter.
  6. Auch die BIG4 haben schon Millionen an Auftraggeber gezahlt (z.B. PwC an die Sachsen LB wenn ich richtig erinnere 40 Mio. Euro).
  7. Die BIG4 unterbieten sich gerade bei jeder Ausschreibung zu Lasten der Qualität und der Mitarbeiter (siehe Bertelsmann, ThyssenKrupp, Siemens, VW).

Daher stellt sich mir die Frage, was bei den BIG4 besser als bei der BDO ist?
Sicherlich ist die BDO in einer bedrohlichen Situation, aber sie haben immer noch gute Leute!

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Na, na. Da ist Dir wohl der Gaul durchgegangen. Das will ich sehen, dass ein Standortleiter solche Aussagen macht, als wenn es bei pwc keinen Betriebsrat gäbe. Die weiteren Aussagen sind ähnlich unqualifiziert bzw. unfundiert. Nicht der Rede Wert.

antworten
WiWi Gast

Re: 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Also auf das Geschreibsel des Vorkommentators muss ich geschwind was schreiben...

Verschiedene Punkte:

  1. Auch bei den BIG4 dürfen geleistete Mehrstunden nicht aufgeschrieben werden. Bei E&Y und PwC soll es von Standortleitern dazu konkrete Anweisungen geben.

zu 1. Mag sein, aber die BIG4 zahlen auch zwischen 30 und 50% mehr Gehalt! Richtig? Und außerdem erhalten BIG4 Examenskandidaten ein äußerst großzügiges Geldpaket, von dem sie Kursgebühren und Vorbereitungszeit finanzieren können. DIE sind nicht auf die Überstunden angewiesen, wenn sie ihre Berufsexamina ablegen wollen, ganz im Gegensatz zu BDO Mitarbeitern.

  1. Bei PwC und KPMG wird derzeit im Hintergrund regelrecht beim Mitarbeiterstamm "geholzt", d.h. Mitarbeiter rausgedrängt. Auf Gesetze wird wie bei 1. keinerlei Rücksicht genommen.

zu 2. Hahahaha. Ach ja? Und bei BDO wohl nicht? Ich will Ihnen mal was sagen: Selbst wenn Sie bei den BIG4 nach 2 Jahren rausfliegen, sind ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt noch immer um Lichtjahre besser, als wenn sie 10 Jahre bei BDO geknüppelt haben.

  1. Da insbesondere PwC extern aquiriert, kommen Deloitte ganze Steuerabteilungen abhanden.

zu 3. Ach Gottchen...So was nennt man Wettbewerb! Die Leute werden ja nicht gezwungen, zu gehen. Unternehmen schmeißen doch auch raus, wenn sie bessere Leute billiger bekommen können. Soll das für Mitarbeiter umgekehrt nicht gelten? Wenn Deloitte seine Leute halten will, müssen sie eben besser zahlen oder andere attraktive Leistungen anbieten.

  1. Durch nicht nachvollziehbare Schlechtbeurteilungen wurden bei PwC die Boni für das vergangene GJ sehr deutlich reduziert.

zu 4. Wieder hahaha. Bei BDO gibt es für den durchschnittlichen Mitarbeiter GAR KEINEN "Bonus". Da sind die bei PWC immer noch besser dran, was?

  1. Das Beurteilungssystem bei den BIG4 dient regelmäßig zum Aussortieren der Mitarbeiter.

zu 5. Also bitte...Das ist in jedem Unternehmen so. Und bei BDO erst recht. Ich habe da Geschichten gehört und gesehen, die ziehen einem Schuhe und Strümpfe aus.

  1. Auch die BIG4 haben schon Millionen an Auftraggeber gezahlt (z.B. PwC an die Sachsen LB wenn ich richtig erinnere 40 Mio. Euro).

zu 6. Stimmt. Aber PWC kann 40 Millionen stemmen. BDO nicht! Das ist der Unterschied.

  1. Die BIG4 unterbieten sich gerade bei jeder Ausschreibung zu Lasten der Qualität und der Mitarbeiter (siehe Bertelsmann, ThyssenKrupp, Siemens, VW).

zu 7. Erbärmlich! Kaum eine Prüfungsgesellschaft saugt die Mitarbeiter so aus wie BDO. Und wenn, dann zahlen sie wenigstens besser. Mit dem Preis-Dumping hat übrigens die BDO angefangen. Trotzdem hat sie alle DAX-Mandate verloren.

"Daher stellt sich mir die Frage, was bei den BIG4 besser als bei der BDO ist?"

Antwort: Alles, siehe oben. Die Frage ist ja wohl nicht ernst gemeint.

"Sicherlich ist die BDO in einer bedrohlichen Situation, aber sie haben immer noch gute Leute!"

Antwort: Mag sein, aber die retten die auch nicht vor dem Untergang.

Lounge Gast schrieb:

Verschiedene Punkte:

  1. Auch bei den BIG4 dürfen geleistete Mehrstunden nicht
    aufgeschrieben werden. Bei E&Y und PwC soll es von
    Standortleitern dazu konkrete Anweisungen geben.
  2. Bei PwC und KPMG wird derzeit im Hintergrund regelrecht
    beim Mitarbeiterstamm "geholzt", d.h. Mitarbeiter
    rausgedrängt. Auf Gesetze wird wie bei 1. keinerlei Rücksicht
    genommen.
  3. Da insbesondere PwC extern aquiriert, kommen Deloitte
    ganze Steuerabteilungen abhanden.
  4. Durch nicht nachvollziehbare Schlechtbeurteilungen wurden
    bei PwC die Boni für das vergangene GJ sehr deutlich reduziert.
  5. Das Beurteilungssystem bei den BIG4 dient regelmäßig zum
    Aussortieren der Mitarbeiter.
  6. Auch die BIG4 haben schon Millionen an Auftraggeber
    gezahlt (z.B. PwC an die Sachsen LB wenn ich richtig erinnere
    40 Mio. Euro).
  7. Die BIG4 unterbieten sich gerade bei jeder Ausschreibung
    zu Lasten der Qualität und der Mitarbeiter (siehe
    Bertelsmann, ThyssenKrupp, Siemens, VW).

Daher stellt sich mir die Frage, was bei den BIG4 besser als
bei der BDO ist?
Sicherlich ist die BDO in einer bedrohlichen Situation, aber
sie haben immer noch gute Leute!

antworten

Artikel zu BDO

BDO mit Top-Platzierungen im Thomson Reuters M&A-Review

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft blickt im M&A-Beratungsfeld auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Dies bestätigen ein dritter und vierter Platz im Small und Mid Cap Sektor des aktuellen M&A-Review von Thomson Reuters. 2017 konnten die Abschlüsse bei Small und Mid Cap Mergers & Acquisitions mehr als verdoppelt werden.

Unternehmensranking 2020: Top 15 Managementberatungen in Deutschland

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Die Top 15 Managementberatungen erzielen 2019 mit 12.600 Mitarbeitern gemeinsam rund 2,8 Milliarden Euro Umsatz. Ihre Umsätze in Deutschland stiegen im Schnitt um 6,2 Prozent. Roland Berger ist mit weltweit 650 Millionen Euro Umsatz erneut die klare Nummer eins. Es folgt Simon-Kucher & Partners mit fast 360 Millionen Euro. Q_Perior aus München zählt mit 214 Millionen Euro Umsatz erstmals zu den Top 3. Die Top-Themen der deutschen Managementberatungen sind Effizienzsteigerung und Kostensenkung.

Unternehmensranking 2020: Die Top 25 IT-Beratungen

Papier und Stifte liegen auf einem Schreibtisch.

Die Umsätze der Top 25 IT-Beratungen stiegen 2019 im Schnitt um 10 Prozent. Das Spitzentrio aus Accenture, T-Systems und IBM führt Accenture mit einem Umsatz von 2,4 Milliarden Euro in Deutschland an. Capgemini kann kann den Abstand auf die Top 3 mit 1,2 Milliarden Euro deutlich verkürzen. Neu im Ranking ist Valantic mit einem Umsatzplus von 11,4 Prozent und Übernahmen der Digitalagenturen Netz98 und Nexus United.

Unternehmensranking 2020: Top 20 mittelständische IT-Beratungen

IT-Branche: Jemand programmiert an einem Notebook.

Die Umsätze der Top 20 mittelständischen IT-Beratungen sind 2019 im Schnitt um 8,4 Prozent und 250 Millionen Euro gewachsen. Die Liste wird erstmals durch die Adesso SE angeführt. Durch ein Umsatzplus von 19,7 Prozent konnte das Dortmunder Unternehmen zwei Plätze im Vergleich zum Vorjahr gutmachen. Eine hohe Nachfrage erwarten die mittelständischen IT-Beratungen in den Bereichen Big Data Analytics und Prozessautomatisierung mittels Künstlicher Intelligenz.

Unternehmensranking: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland 2018

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Die Top 10 der Managementberatungen erzielen 2018 mit knapp 10.000 Mitarbeitern gemeinsam rund 2,3 Milliarden Euro Umsatz, von 9,1 Milliarden Euro insgesamt. Die Umsätze der Top 10 in Deutschland sind im Jahr 2018 im Schnitt um 9,5 Prozent gewachsen. Die Branche rechnet 2019 mit Umsatzsteigerungen von 10,3 Prozent sowie für 2020 und 2021 mit 10,4 Prozent. Roland Berger ist mit weltweit 600 Millionen Euro Umsatz die klare Nummer eins. Besonders stark gewachsen sind Simon-Kucher mit 22,6, Porsche Consulting mit 24,5 und Horváth mit 18,1 Prozent.

Unternehmensranking: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Lünendonk hat erneut die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Top 10 der Managementberatungen erzielen rund 2 Milliarden Euro Gesamtumsatz. Die führenden Beratungen wachsen 2017 zum vierten Mal in Folge deutlich zweistellig. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2017 im Schnitt um 12,5 Prozent gewachsen. Die Branche rechnet für das laufende Jahr 2018 und 2019 mit Umsatzsteigerungen in ähnlicher Höhe. Porsche Consulting wuchs organisch mit 19,3 Prozent noch stärker.

Unternehmensranking: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Ein spanischer Stier aus Metall steht für Konjunktur und den Ifo-Geschäftsklimaindex.

Die Schere zwischen den Big Four und den übrigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland geht weiter auseinander. PricewaterhouseCoopers (PwC) führt weiterhin die Spitze der Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen an. Im Schnitt sind die 25 nach Inlandsumsatz führenden WP-Gesellschaften und Steuerberatungen um 7,2 Prozent gewachsen. Die Deutschlandumsätze der Big Four stiegen sogar um 11,8 Prozent. Dies sind Ergebnisse aus dem Unternehmensranking 2017 von Lünendonk.

Unternehmensranking 2016: Die Top 25 IT-Beratungen

Ein Mann arbeitet an einem Laptop, den er auf dem Schoß hält.

Die Top 25 IT-Beratungen befinden sich weiterhin im Aufschwung. Im Schnitt stiegen die Umsätze der untersuchten IT-Dienstleistungsunternehmen um 7,5 Prozent und damit um 1,1 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Acht der IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen sind sogar um mehr als 10 Prozent gewachsen. Die Top-Unternehmen stellten mehr als 2.400 neue Mitarbeiter ein.

Unternehmensranking 2016: Consulting Impact Study - Deutschlands wirkungsvollste Berater

Die drei großen Strategieberatungen McKinsey, BCG und Bain führen das aktuelle WGMB-Consulting-Ranking 2016 an. Auf Platz 4 folgt die Unternehmensberatung Berylls Strategy Advisors, die zudem den Spitzenplatz unter den „Spezialisten“ der Beratungen erreicht. Welche Berater den größten Einfluss besitzen, hat die Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) von Wirtschaftsprofessor Dietmar Fink im „Consulting Impact Study 2016“ unter über 1.000 Führungskräften exklusiv für das manager magazin erhoben.

Unternehmensranking 2016: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Eine Tasse Tee neben Zeichnungen und einem Kompass.

PricewaterhouseCoopers (PwC) führt erneut die Spitze der Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen an. Erstmals schaffte es Ernst & Young (EY) auf den zweiten Platz, gefolgt von KPMG. Im Schnitt sind die 25 nach Inlandsumsatz führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland um 8,1 Prozent gewachsen. Dies sind Ergebnisse aus dem aktuellen Unternehmensranking des Marktforschungsunternehmens Lünendonk.

Unternehmensranking 2016: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Zwei Manager mit Koffern am Flughafen.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2015 im Schnitt um 9,4 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für das laufende Jahr 2016 mit einen Umsatzsteigerung von mehr als 10,8 Prozent.

1.600 deutsche Hidden Champions mit Spitzenposition im Weltmarkt

Hidden Champions: Kampfflieger am Himmel. Einer tanzt aus der Reihe.

Deutschland hat viele innovative mittelständische Unternehmen mit einer Spitzenposition auf dem Weltmarkt. Die Stärke dieser sogenannten „Hidden Champions“ Unternehmen speist sich aus der Fokussierung auf relativ kleine Märkte und einem hohen Grad an Spezialisierung auf bestimmte Produkte oder Anwendungen. Die Wachstumschancen der Hidden Champions hängen dabei stark von der Nachfrageentwicklung in diesen Nischenmärkten ab. Nur wenige Hidden Champions schaffen es, zu wirklichen Großunternehmen zu wachsen, wie der Innovationsindikator 2015 zeigt.

Unternehmensranking 2015 - Die TOP 50 innovativsten Unternehmen weltweit

Apple-Logo

Deutsche Unternehmen holen bei der Innovationsführerschaft wieder auf. Mit BMW und Daimler sind erstmals wieder zwei deutsche Unternehmen unter den Top Ten der Welt. Schnelle, schlanke und facettenreiche Innovationen sind erfolgskritisch. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „The Most Innovative Companies 2015 der Boston Consulting Group.

Unternehmensranking 2015: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Der Blick in einen Kompass.

Die 25 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland erreichten 2014 ein Umsatzwachstum von 6,1 Prozent und erwarten dies auch in 2015. PwC wuchs um 2 Prozent und liegt mit 1,55 Milliarden Euro Umsatz auf Rang 1, gefolgt von KPMG mit 1,38 Mrd. Euro und plus 3,6 Prozent. Knapp dahinter liegt EY mit plus 8 Prozent und 1,37 Mrd. Euro Umsatz. Auf Platz 4 folgt Deloitte mit 729 Mio. Euro Umsatz und einem Zuwachs von 9,4 Prozent.

Unternehmensranking 2015: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Ein gelbes Schild an einer Wand mit den Worten: Home of Coaching.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2014 im Schnitt um 9,2 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für 2016 mit zweistelligen Wachstumsraten und plant in großem Umfang Neueinstellungen.

Antworten auf 40 Mio ? Haftungsfall bei BDO

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 233 Beiträge

Diskussionen zu BDO

4 Kommentare

BDO oder Deloitte

WiWi Gast

Ich hatte immer den Eindruck, dass die HH-NL von BDO durchaus "gediegen" ist, der Geist der "Deutschen Warentreuhand" dort noch we ...

4 Kommentare

BDO Berlin Stimmung

WiWi Gast

BDO ist als Nr. 5 immer ein bißchen anders. Einerseits ist das eine Großkanzlei mit den entsprechenden Strukturen (Zeiterfassung, ...

Weitere Themen aus Audit, Tax & Big4