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Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Hallo zusammen!
Ich stehe kurz vor dem Abschluss meines WPs und merke einfach, dass mir die Arbeitsbelastung auf Dauer sehr zu schaffen macht. Da ich nach dem erfolgreichen Abschluss gerne meinen Exit machen möchte frage ich mich, ob ich auch ein Wechsel z.B. Zum Finanzamt oder BaFin möglich wäre und dort sogar als Beamter angestellt zu werden. Was wären die besten Optionen für einen entspannten Exit mit 40 - Max 50h?

Kurz zu mir:
StB, bald WP, Bachelorabschluss, 27

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Das Finanzamt wäre mir zu stressig. Da herrscht einfach zu viel Druck. Immer weniger Personal für gleiche Leistungen. BaFin scheint eine gute Idee.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Erst einmal Hut ab!
StB und WP mit unter 30! Das schaffen tatsächlich nicht viele und du kannst sehr stolz auf dich sein.

Natürlich ist ein Wechsel in die Beamtenlaufbahn möglich. Die Finanzdirektion Frankfurt sucht z.B Betriebsprüfer mit Perspektive auf Verbeamtung. Mit deinem Profil sollte das kein Problem sein.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

Erst einmal Hut ab!
StB und WP mit unter 30! Das schaffen tatsächlich nicht viele und du kannst sehr stolz auf dich sein.

Natürlich ist ein Wechsel in die Beamtenlaufbahn möglich. Die Finanzdirektion Frankfurt sucht z.B Betriebsprüfer mit Perspektive auf Verbeamtung. Mit deinem Profil sollte das kein Problem sein.

Das klingt ja schon interessant, da ich auch im FS Bereich unterwegs bin. Ich frage mich nur, ob die Verbeamtung auch nur mit Bachelor funktioniert, da ich immer etwas von Master höre oder ist dort der WP auch ausreichend? Und wie wird man dann eingestuft?

Und wie sieht so der Workload aus, wenn man in the Industrie wechselt? Wäre Gehaltstechnisch schon besser denke ich.

Danke für eure Meinungen!

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

Hallo zusammen!
Ich stehe kurz vor dem Abschluss meines WPs und merke einfach, dass mir die Arbeitsbelastung auf Dauer sehr zu schaffen macht. Da ich nach dem erfolgreichen Abschluss gerne meinen Exit machen möchte frage ich mich, ob ich auch ein Wechsel z.B. Zum Finanzamt oder BaFin möglich wäre und dort sogar als Beamter angestellt zu werden. Was wären die besten Optionen für einen entspannten Exit mit 40 - Max 50h?

Kurz zu mir:
StB, bald WP, Bachelorabschluss, 27

Geh einfach in eine mittelständische Kanzlei mit guten Mandanten und Arbeitszeiten.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

Hallo zusammen!
Ich stehe kurz vor dem Abschluss meines WPs und merke einfach, dass mir die Arbeitsbelastung auf Dauer sehr zu schaffen macht. Da ich nach dem erfolgreichen Abschluss gerne meinen Exit machen möchte frage ich mich, ob ich auch ein Wechsel z.B. Zum Finanzamt oder BaFin möglich wäre und dort sogar als Beamter angestellt zu werden. Was wären die besten Optionen für einen entspannten Exit mit 40 - Max 50h?

Kurz zu mir:
StB, bald WP, Bachelorabschluss, 27

Geh einfach in eine mittelständische Kanzlei mit guten Mandanten und Arbeitszeiten.

Ob dort auch wirklich eine 40h Woche gelebt wird ist fraglich. Zudem sind diese meist Gehaltstechnisch nicht attraktiv im Vergleich zu anderen Exit Alternativen.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

Hallo zusammen!
Ich stehe kurz vor dem Abschluss meines WPs und merke einfach, dass mir die Arbeitsbelastung auf Dauer sehr zu schaffen macht. Da ich nach dem erfolgreichen Abschluss gerne meinen Exit machen möchte frage ich mich, ob ich auch ein Wechsel z.B. Zum Finanzamt oder BaFin möglich wäre und dort sogar als Beamter angestellt zu werden. Was wären die besten Optionen für einen entspannten Exit mit 40 - Max 50h?

Kurz zu mir:
StB, bald WP, Bachelorabschluss, 27

Geh einfach in eine mittelständische Kanzlei mit guten Mandanten und Arbeitszeiten.

Ob dort auch wirklich eine 40h Woche gelebt wird ist fraglich. Zudem sind diese meist Gehaltstechnisch nicht attraktiv im Vergleich zu anderen Exit Alternativen.

Als Beamter gibts auch ein Limit. Wenn du in einer kleineren Kanzlei deine 100-120k bei 40 Stunden machst... sag mir was besseres.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

Ob dort auch wirklich eine 40h Woche gelebt wird ist fraglich. Zudem sind diese meist Gehaltstechnisch nicht attraktiv im Vergleich zu anderen Exit Alternativen.

Werden sie nicht das kann ich dir aus erster Hand versichern! Meistens gibt's dann nicht Mal ne Überstundenregelung (wie bei uns) und du kannst 50h arbeiten und kriegst 40 bezahlt. Frag mich immer warum die Branchen so Personalprobleme haben... Tja!

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Mal für mich zum Interesse du schreibst 27 und bald wp. Wie lief das bei dir mit den berufszeiten etc. und wann hast du geschrieben, Examen läuft ja gerade erst.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

Hallo zusammen!
Ich stehe kurz vor dem Abschluss meines WPs und merke einfach, dass mir die Arbeitsbelastung auf Dauer sehr zu schaffen macht. Da ich nach dem erfolgreichen Abschluss gerne meinen Exit machen möchte frage ich mich, ob ich auch ein Wechsel z.B. Zum Finanzamt oder BaFin möglich wäre und dort sogar als Beamter angestellt zu werden. Was wären die besten Optionen für einen entspannten Exit mit 40 - Max 50h?

Kurz zu mir:
StB, bald WP, Bachelorabschluss, 27

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Der ÖD ist relativ starr. Es kommt beim Einstieg auf den Abschluss an.
Bachelor ist gD und als StB und WP nicht attraktiv. Da man dann nur Sachbearbeiter ist. Als StB und WP will man doch irgendwann Führungsaufgaben.
Master ist hD und relativ attraktiv. Ich weiß jetzt aber nicht, ob StB und WP als Master-äquivalent angerechnet werden. Ich bezweifel es aber.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Bachelor mit 20 fertig, StB mit 24 erfolgreich bestanden und ab dann auf WP vorbereitet. Mir fehlt nur noch PW und dann fertig. Werde dies aber denke ich erst nächstes Jahr schreiben

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

Das Finanzamt wäre mir zu stressig. Da herrscht einfach zu viel Druck. Immer weniger Personal für gleiche Leistungen. BaFin scheint eine gute Idee.

Trotzdem noch kein Vergleich zur StB/WP-Branche. Also wirklich. Ich habe auf beiden Seiten schon gearbeitet, und bilde mir daher ein, das beurteilen zu können. ;-)

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Geh zu einen Prüfungsverband Genos oder sparkasse? bekommst auch 100k+ bei einer guten WLB

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Bachelor mit 20 fertig, StB mit 24 erfolgreich bestanden und ab dann auf WP vorbereitet. Mir fehlt nur noch PW und dann fertig. Werde dies aber denke ich erst nächstes Jahr schreiben

Naja, durch PW kann man sehr gut durchfallen. Ich weiß nicht, wie man da sagen kann, man wäre so gut wie WP.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Bachelor mit 20 fertig, StB mit 24 erfolgreich bestanden und ab dann auf WP vorbereitet. Mir fehlt nur noch PW und dann fertig. Werde dies aber denke ich erst nächstes Jahr schreiben

Naja geht ja auch erst wieder im Frühjahrexamen.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

Erst einmal Hut ab!
StB und WP mit unter 30! Das schaffen tatsächlich nicht viele und du kannst sehr stolz auf dich sein.

Natürlich ist ein Wechsel in die Beamtenlaufbahn möglich. Die Finanzdirektion Frankfurt sucht z.B Betriebsprüfer mit Perspektive auf Verbeamtung. Mit deinem Profil sollte das kein Problem sein.

Das klingt ja schon interessant, da ich auch im FS Bereich unterwegs bin. Ich frage mich nur, ob die Verbeamtung auch nur mit Bachelor funktioniert, da ich immer etwas von Master höre oder ist dort der WP auch ausreichend? Und wie wird man dann eingestuft?

Und wie sieht so der Workload aus, wenn man in the Industrie wechselt? Wäre Gehaltstechnisch schon besser denke ich.

Danke für eure Meinungen!

Kleiner Troll? Als StB und bald WP in einer Big4 sollte man wissen das Betriebsprüfer nicht FS sind sondern alle Unternehmen prüfen.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzungen!
PW werde ich denke ich nächstes Jahr schreiben und mir ist schon klar, dass dies nicht einfach wird ;)

Dennoch fasse ich kurz einmal die Exitalternativen zusammen:

  • Mittelständische Kanzlei (wobei hier fraglich, ob wirklich weniger gearbeitet wird)
  • Prüfungsverband (klingt für mich sehr interessant, da attraktives Gehalt und 40h)
  • BaFin (wobei hier fraglich, ob ein Einstieg ohne Master funktioniert (für höhere Positionen) und ob der WP dort als Äquivalent angesehen wird)
  • Exit zum Mandanten (auch eine gute Alternative)

Vielleicht können hier ein paar WP/StB mal über ihre Exits berichten und wie sich dabei dort Workload verändert hat. Ich strebe diesen Wechsel eigentlich nur an, da in naher Zukunft die Familienplanung anfängt ;)

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

Das stimmt einfach nicht, du bist schon der zweite in diesem Thread, der das behauptet. Man kann auch ohne Master in den höheren Dienst einsteigen, wenn der TE eine dementsprechende Berufserfahrung hat (was als StB und dann Wp nicht unwahrscheinlich ist).

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

Hier TE:
Naja um nur 40k zu verdienen, habe ich nicht den StB gemacht und arbeite derzeit noch am WP. Die 40k hatte ich schon beim Einstieg geknackt.
Dennoch gibt es bestimmt Exit Alternativen wie die in die Beamtenlaufbahn, wobei man sich nicht vollkommen überarbeitet wie gerade. 50h sind auch ab und zu i.O., da mir der Job ja auch Spaß macht :)

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Gibt es im Finanzamt so etwas wie busy season und Überstunden?

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

Das Finanzamt wäre mir zu stressig. Da herrscht einfach zu viel Druck. Immer weniger Personal für gleiche Leistungen. BaFin scheint eine gute Idee.

Trotzdem noch kein Vergleich zur StB/WP-Branche. Also wirklich. Ich habe auf beiden Seiten schon gearbeitet, und bilde mir daher ein, das beurteilen zu können. ;-)

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Er kann gegebenenfalls nach E13 oder E14 als Angestellter eingestellt werden. Für den höheren Dienst als Beamtenlaufbahn erfüllt er keine Voraussetzungen.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

Das stimmt einfach nicht, du bist schon der zweite in diesem Thread, der das behauptet. Man kann auch ohne Master in den höheren Dienst einsteigen, wenn der TE eine dementsprechende Berufserfahrung hat (was als StB und dann Wp nicht unwahrscheinlich ist).

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Dann sieh Dir mal an, was verdi dazu berichtet:

"Selbst wenn die Absolventen zusätzlich zum Bachelor eine Promotion oder mehrjährige Berufserfahrung haben, sollen sie nur in einigen ausgewählten Bereichen eine Chance auf eine solche Karriere erhalten. Das sieht eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

Geöffnet werden vonseiten des Bundes für besonders qualifizierte Bachelor-Absolventen allein einige Bereiche des höheren öffentlichen Dienstes, „in denen heute oder in absehbarer Zukunft ein Bewerberinnen- und Bewerbermangel besteht oder in denen typischerweise nur eine eingeschränkte Verwendungsbreite gefordert wird“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der FR mit. Dabei handelt es sich konkret um vier Laufbahnen: den höheren technischen Verwaltungsdienst, den sprach- und kulturwissenschaftlichen, den naturwissenschaftlichen sowie den ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst. Der wichtige Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bleibt außen vor."

Als besonders qualifiziert gilt ein Bachelor-Absolvent also, wenn er zusätzlich z.B. eine Promotion hat. Bisher wurde er auch mit Promotion im gehobenen Dienst beschäftigt.

Dass eine langjährige Berufserfahrung alleine nicht ausreichend ist, versteht sich von selbst. Die haben ja auch alle Beamten im gehobenen Dienst vorzuweisen, denen man auch nur in seltenen Fällen einen Aufstieg ermöglicht.

Bachelors aus BWL, VWL und alles vergleichbare, inkl. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen. Dafür ist keine Einstellung in den höheren Dienst möglich.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

Das stimmt einfach nicht, du bist schon der zweite in diesem Thread, der das behauptet. Man kann auch ohne Master in den höheren Dienst einsteigen, wenn der TE eine dementsprechende Berufserfahrung hat (was als StB und dann Wp nicht unwahrscheinlich ist).

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 26.08.2020:

Das Finanzamt wäre mir zu stressig. Da herrscht einfach zu viel Druck. Immer weniger Personal für gleiche Leistungen. BaFin scheint eine gute Idee.

Finanzamt zu stressig ?

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Lol, ein StB + WP steckt doch jeden im öD locker in die Tasche. Denke das Problem ist eher dass man dafür massiv überqualifiziert ist. Überlegt Euch doch mal was man alles für den WP wissen muss, in welcher Breite und auch teilweise in welcher Tiefe. Die Steuerthemen deckt man über den StB eh mit ab. Da kann doch keiner im öD auch nur ansatzweise mithalten.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

Dann sieh Dir mal an, was verdi dazu berichtet:

"Selbst wenn die Absolventen zusätzlich zum Bachelor eine Promotion oder mehrjährige Berufserfahrung haben, sollen sie nur in einigen ausgewählten Bereichen eine Chance auf eine solche Karriere erhalten. Das sieht eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

Geöffnet werden vonseiten des Bundes für besonders qualifizierte Bachelor-Absolventen allein einige Bereiche des höheren öffentlichen Dienstes, „in denen heute oder in absehbarer Zukunft ein Bewerberinnen- und Bewerbermangel besteht oder in denen typischerweise nur eine eingeschränkte Verwendungsbreite gefordert wird“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der FR mit. Dabei handelt es sich konkret um vier Laufbahnen: den höheren technischen Verwaltungsdienst, den sprach- und kulturwissenschaftlichen, den naturwissenschaftlichen sowie den ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst. Der wichtige Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bleibt außen vor."

Als besonders qualifiziert gilt ein Bachelor-Absolvent also, wenn er zusätzlich z.B. eine Promotion hat. Bisher wurde er auch mit Promotion im gehobenen Dienst beschäftigt.

Dass eine langjährige Berufserfahrung alleine nicht ausreichend ist, versteht sich von selbst. Die haben ja auch alle Beamten im gehobenen Dienst vorzuweisen, denen man auch nur in seltenen Fällen einen Aufstieg ermöglicht.

Bachelors aus BWL, VWL und alles vergleichbare, inkl. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen. Dafür ist keine Einstellung in den höheren Dienst möglich.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

Das stimmt einfach nicht, du bist schon der zweite in diesem Thread, der das behauptet. Man kann auch ohne Master in den höheren Dienst einsteigen, wenn der TE eine dementsprechende Berufserfahrung hat (was als StB und dann Wp nicht unwahrscheinlich ist).

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Ergibt für mich persönlich überhaupt keinen Sinn.
Ein WP oder StB ist sogar viel mehr wert als irgendein Master. Wenigstens in fachnahen Behörden (BaFin, Bundesrechnungshof,...) sollte man doch wohl mit WP verbeamtet werden können.
Sollte dann ein WP mit Bachelor einfach stumpf einen Master an der FU Hagen machen nur das er die Voraussetzung erfüllt?:D ist ja lachhaft

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

Lol, ein StB + WP steckt doch jeden im öD locker in die Tasche. Denke das Problem ist eher dass man dafür massiv überqualifiziert ist. Überlegt Euch doch mal was man alles für den WP wissen muss, in welcher Breite und auch teilweise in welcher Tiefe. Die Steuerthemen deckt man über den StB eh mit ab. Da kann doch keiner im öD auch nur ansatzweise mithalten.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

Dann sieh Dir mal an, was verdi dazu berichtet:

"Selbst wenn die Absolventen zusätzlich zum Bachelor eine Promotion oder mehrjährige Berufserfahrung haben, sollen sie nur in einigen ausgewählten Bereichen eine Chance auf eine solche Karriere erhalten. Das sieht eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

Geöffnet werden vonseiten des Bundes für besonders qualifizierte Bachelor-Absolventen allein einige Bereiche des höheren öffentlichen Dienstes, „in denen heute oder in absehbarer Zukunft ein Bewerberinnen- und Bewerbermangel besteht oder in denen typischerweise nur eine eingeschränkte Verwendungsbreite gefordert wird“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der FR mit. Dabei handelt es sich konkret um vier Laufbahnen: den höheren technischen Verwaltungsdienst, den sprach- und kulturwissenschaftlichen, den naturwissenschaftlichen sowie den ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst. Der wichtige Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bleibt außen vor."

Als besonders qualifiziert gilt ein Bachelor-Absolvent also, wenn er zusätzlich z.B. eine Promotion hat. Bisher wurde er auch mit Promotion im gehobenen Dienst beschäftigt.

Dass eine langjährige Berufserfahrung alleine nicht ausreichend ist, versteht sich von selbst. Die haben ja auch alle Beamten im gehobenen Dienst vorzuweisen, denen man auch nur in seltenen Fällen einen Aufstieg ermöglicht.

Bachelors aus BWL, VWL und alles vergleichbare, inkl. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen. Dafür ist keine Einstellung in den höheren Dienst möglich.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

Das stimmt einfach nicht, du bist schon der zweite in diesem Thread, der das behauptet. Man kann auch ohne Master in den höheren Dienst einsteigen, wenn der TE eine dementsprechende Berufserfahrung hat (was als StB und dann Wp nicht unwahrscheinlich ist).

Du weißt schon wer die Steuergesetze erlässt? Richtig, Leute im ÖD...

Ich habe mittlerweile schon mit einigen Referenten z.B. aus dem BMF beruflich zu tun gehabt und ehrlich gesagt würde ich 90% meiner Kollegen in Sachen fachlicher Kompetenz gegen die Leute dort eintauschen.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

Lol, ein StB + WP steckt doch jeden im öD locker in die Tasche. Denke das Problem ist eher dass man dafür massiv überqualifiziert ist. Überlegt Euch doch mal was man alles für den WP wissen muss, in welcher Breite und auch teilweise in welcher Tiefe. Die Steuerthemen deckt man über den StB eh mit ab. Da kann doch keiner im öD auch nur ansatzweise mithalten.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

Dann sieh Dir mal an, was verdi dazu berichtet:

"Selbst wenn die Absolventen zusätzlich zum Bachelor eine Promotion oder mehrjährige Berufserfahrung haben, sollen sie nur in einigen ausgewählten Bereichen eine Chance auf eine solche Karriere erhalten. Das sieht eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

Geöffnet werden vonseiten des Bundes für besonders qualifizierte Bachelor-Absolventen allein einige Bereiche des höheren öffentlichen Dienstes, „in denen heute oder in absehbarer Zukunft ein Bewerberinnen- und Bewerbermangel besteht oder in denen typischerweise nur eine eingeschränkte Verwendungsbreite gefordert wird“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der FR mit. Dabei handelt es sich konkret um vier Laufbahnen: den höheren technischen Verwaltungsdienst, den sprach- und kulturwissenschaftlichen, den naturwissenschaftlichen sowie den ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst. Der wichtige Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bleibt außen vor."

Als besonders qualifiziert gilt ein Bachelor-Absolvent also, wenn er zusätzlich z.B. eine Promotion hat. Bisher wurde er auch mit Promotion im gehobenen Dienst beschäftigt.

Dass eine langjährige Berufserfahrung alleine nicht ausreichend ist, versteht sich von selbst. Die haben ja auch alle Beamten im gehobenen Dienst vorzuweisen, denen man auch nur in seltenen Fällen einen Aufstieg ermöglicht.

Bachelors aus BWL, VWL und alles vergleichbare, inkl. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen. Dafür ist keine Einstellung in den höheren Dienst möglich.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

Das stimmt einfach nicht, du bist schon der zweite in diesem Thread, der das behauptet. Man kann auch ohne Master in den höheren Dienst einsteigen, wenn der TE eine dementsprechende Berufserfahrung hat (was als StB und dann Wp nicht unwahrscheinlich ist).

Du weißt schon wer die Steuergesetze erlässt? Richtig, Leute im ÖD...

Ich habe mittlerweile schon mit einigen Referenten z.B. aus dem BMF beruflich zu tun gehabt und ehrlich gesagt würde ich 90% meiner Kollegen in Sachen fachlicher Kompetenz gegen die Leute dort eintauschen.

Du kannst auch einen Referenten im Bundesministerium der Finanzen nicht mit einem dahergelaufenen 08/15 StB/WP vergleichen.
In den (wichtigen) Bundesministerien finden sich fast ausnahmslos top-Profile.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

Lol, ein StB + WP steckt doch jeden im öD locker in die Tasche. Denke das Problem ist eher dass man dafür massiv überqualifiziert ist. Überlegt Euch doch mal was man alles für den WP wissen muss, in welcher Breite und auch teilweise in welcher Tiefe. Die Steuerthemen deckt man über den StB eh mit ab. Da kann doch keiner im öD auch nur ansatzweise mithalten.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

Dann sieh Dir mal an, was verdi dazu berichtet:

"Selbst wenn die Absolventen zusätzlich zum Bachelor eine Promotion oder mehrjährige Berufserfahrung haben, sollen sie nur in einigen ausgewählten Bereichen eine Chance auf eine solche Karriere erhalten. Das sieht eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

Geöffnet werden vonseiten des Bundes für besonders qualifizierte Bachelor-Absolventen allein einige Bereiche des höheren öffentlichen Dienstes, „in denen heute oder in absehbarer Zukunft ein Bewerberinnen- und Bewerbermangel besteht oder in denen typischerweise nur eine eingeschränkte Verwendungsbreite gefordert wird“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der FR mit. Dabei handelt es sich konkret um vier Laufbahnen: den höheren technischen Verwaltungsdienst, den sprach- und kulturwissenschaftlichen, den naturwissenschaftlichen sowie den ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst. Der wichtige Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bleibt außen vor."

Als besonders qualifiziert gilt ein Bachelor-Absolvent also, wenn er zusätzlich z.B. eine Promotion hat. Bisher wurde er auch mit Promotion im gehobenen Dienst beschäftigt.

Dass eine langjährige Berufserfahrung alleine nicht ausreichend ist, versteht sich von selbst. Die haben ja auch alle Beamten im gehobenen Dienst vorzuweisen, denen man auch nur in seltenen Fällen einen Aufstieg ermöglicht.

Bachelors aus BWL, VWL und alles vergleichbare, inkl. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen. Dafür ist keine Einstellung in den höheren Dienst möglich.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

Das stimmt einfach nicht, du bist schon der zweite in diesem Thread, der das behauptet. Man kann auch ohne Master in den höheren Dienst einsteigen, wenn der TE eine dementsprechende Berufserfahrung hat (was als StB und dann Wp nicht unwahrscheinlich ist).

Du weißt schon wer die Steuergesetze erlässt? Richtig, Leute im ÖD...

Ich habe mittlerweile schon mit einigen Referenten z.B. aus dem BMF beruflich zu tun gehabt und ehrlich gesagt würde ich 90% meiner Kollegen in Sachen fachlicher Kompetenz gegen die Leute dort eintauschen.

Sehe ich auch so. In der Finanzverwaltung (insbesondere OFDen) sitzen absolute Top-Leute, die aber auch ihr Leben lang nichts anderes außer Steuern machen... Als BWLer mit StB-Examen und WP-Examen kommt man da fachlich im Leben nicht ran. Aber es wird auch viele undynamische Zuarbeiter dort geben. Man hat halt meist nur mit den guten zu tun.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Völliger Unsinn von dir. Wer solche Schwachsinn verbreitet, sollte fristlos rausfliegen. Jemand mit Bachelor + Promotion kommt in den hD. So wie früher die FH-Diplome mit anschließender Promotion.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

Dann sieh Dir mal an, was verdi dazu berichtet:

"Selbst wenn die Absolventen zusätzlich zum Bachelor eine Promotion oder mehrjährige Berufserfahrung haben, sollen sie nur in einigen ausgewählten Bereichen eine Chance auf eine solche Karriere erhalten. Das sieht eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

Geöffnet werden vonseiten des Bundes für besonders qualifizierte Bachelor-Absolventen allein einige Bereiche des höheren öffentlichen Dienstes, „in denen heute oder in absehbarer Zukunft ein Bewerberinnen- und Bewerbermangel besteht oder in denen typischerweise nur eine eingeschränkte Verwendungsbreite gefordert wird“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der FR mit. Dabei handelt es sich konkret um vier Laufbahnen: den höheren technischen Verwaltungsdienst, den sprach- und kulturwissenschaftlichen, den naturwissenschaftlichen sowie den ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst. Der wichtige Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bleibt außen vor."

Als besonders qualifiziert gilt ein Bachelor-Absolvent also, wenn er zusätzlich z.B. eine Promotion hat. Bisher wurde er auch mit Promotion im gehobenen Dienst beschäftigt.

Dass eine langjährige Berufserfahrung alleine nicht ausreichend ist, versteht sich von selbst. Die haben ja auch alle Beamten im gehobenen Dienst vorzuweisen, denen man auch nur in seltenen Fällen einen Aufstieg ermöglicht.

Bachelors aus BWL, VWL und alles vergleichbare, inkl. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen. Dafür ist keine Einstellung in den höheren Dienst möglich.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

Das stimmt einfach nicht, du bist schon der zweite in diesem Thread, der das behauptet. Man kann auch ohne Master in den höheren Dienst einsteigen, wenn der TE eine dementsprechende Berufserfahrung hat (was als StB und dann Wp nicht unwahrscheinlich ist).

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Die früheren FH Diplome mit Promotion haben nochmal Nachstudieren müssen an der Uni. Da war der Uni Bezug da.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Bekannter von mir ist nach einigen Jahren als StB als Kämmerer einer mittelgroßen Stadt eingestiegen. Macht er mittlerweile auch knapp 10 Jahre und es gefällt ihm sehr gut. Allerdings sollte man sich wohl davon verabschieden, dort geringe und geregelte Arbeitszeiten zu haben. Sobald man in der regionalen Verwaltung eine höhere Position hat, ist man quasi bei allen Sitzungen die das eigene Metier betreffen dabei, und wenn die bis spät in die Nacht gehen oder mal am Wochenende stattfinden, dann ist es eben so.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Für jeden halbwegs guten Stb ist selbst der obere höhere Dienst ein sehr niedriges Entgelt. Entsprechende Leute sitzen da auch meist. Selten gibt es positive Ausnahmen.

Im gehobenen Dienst sieht es von der Qualität der Arbeitskräfte besser aus. Nur: Im gehobenen Dienst im Finanzamt wirst du arbeiten müssen. Da wird Personal eingespart. Macht keinem so richtig Spaß. Die Krönung ist die dysfunktionale Technik (Konsens).

Im höheren Dienst mag es gehen.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Wie meinst du? "dysfunktionale Technik (Konsens)"

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Du verbreitest hier Dein Wunschdenken! Die Bundeslaufbahnverordnung wurde u.a. deshalb geändert, um in bestimmten und wenigen Fällen auch promovierte Bachelor-Absolventen in den höheren Dienst einstellen zu können. Bisher war das nicht möglich, auch wenn es die betreffende Behörde gewollt hätte. Auch mit FH-Diplom und Promotion ging das nicht. Ich habe sogar promovierte Ingenieure als Beamte im gehobenen Dienst gesehen. Niemand hat einen Rechtsanspruch auf eine Anstellung im höheren Dienst. Ein BWL-/Wiwi-/Wirtschaftsrecht-Bachelor mit Promotion wird auch zukünftig nicht in den höheren Dienst eingestellt werden. Es geht hier um die Realität, die nicht von Dir bestimmt wird, sondern von der Bundesregierung.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

Völliger Unsinn von dir. Wer solche Schwachsinn verbreitet, sollte fristlos rausfliegen. Jemand mit Bachelor + Promotion kommt in den hD. So wie früher die FH-Diplome mit anschließender Promotion.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

Dann sieh Dir mal an, was verdi dazu berichtet:

"Selbst wenn die Absolventen zusätzlich zum Bachelor eine Promotion oder mehrjährige Berufserfahrung haben, sollen sie nur in einigen ausgewählten Bereichen eine Chance auf eine solche Karriere erhalten. Das sieht eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde.

Geöffnet werden vonseiten des Bundes für besonders qualifizierte Bachelor-Absolventen allein einige Bereiche des höheren öffentlichen Dienstes, „in denen heute oder in absehbarer Zukunft ein Bewerberinnen- und Bewerbermangel besteht oder in denen typischerweise nur eine eingeschränkte Verwendungsbreite gefordert wird“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der FR mit. Dabei handelt es sich konkret um vier Laufbahnen: den höheren technischen Verwaltungsdienst, den sprach- und kulturwissenschaftlichen, den naturwissenschaftlichen sowie den ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst. Der wichtige Bereich des nichttechnischen Verwaltungsdienstes bleibt außen vor."

Als besonders qualifiziert gilt ein Bachelor-Absolvent also, wenn er zusätzlich z.B. eine Promotion hat. Bisher wurde er auch mit Promotion im gehobenen Dienst beschäftigt.

Dass eine langjährige Berufserfahrung alleine nicht ausreichend ist, versteht sich von selbst. Die haben ja auch alle Beamten im gehobenen Dienst vorzuweisen, denen man auch nur in seltenen Fällen einen Aufstieg ermöglicht.

Bachelors aus BWL, VWL und alles vergleichbare, inkl. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind dem nichttechnischen Verwaltungsdienst zuzuordnen. Dafür ist keine Einstellung in den höheren Dienst möglich.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2020:

Als Bachelor kommt man nur in den gehobenen Dienst. Aber mehr als 40k will der TE ja eh nicht verdienen. WLB und so. A9 reicht vollkommen.

Das stimmt einfach nicht, du bist schon der zweite in diesem Thread, der das behauptet. Man kann auch ohne Master in den höheren Dienst einsteigen, wenn der TE eine dementsprechende Berufserfahrung hat (was als StB und dann Wp nicht unwahrscheinlich ist).

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 30.08.2020:

Wie meinst du? "dysfunktionale Technik (Konsens)"

KONSENS heißt die Software der Finanzverwaltung.

Finde den Fehler: als man die Software der Finanzverwaltungen der Bundesländer vereinheitlichen wollte, hat man sich auf die am weitesten zurückgebliebene Software geeinigt.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Wird nun der WP/StB im höheren Dienst anerkannt? Auf der Website des BMI steht, dass entweder Master, Staatsexamen oder Diplom zählen. Fallen unter Staatsexamen auch die WP/StB?

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 30.08.2020:

Wird nun der WP/StB im höheren Dienst anerkannt? Auf der Website des BMI steht, dass entweder Master, Staatsexamen oder Diplom zählen. Fallen unter Staatsexamen auch die WP/StB?

Ein Tipp der dir dein Leben in Zukunft einfacher macht: Nimm den Hörer in die Hand, ruf an und frage nach. Das spart dir Zeit und du hast anders als hier bzw in anderen Foren eine verlässliche Antwort.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Ahaha, da muss man arbeiten, ja? Vorbei die goldenen Zeiten, wo im FA schon mittags alle einen sitzen hatten und dann ein Schläfchen im Aktenwagen gehalten haben. Trotzdem ist das kein Vergleich zum Abrechnungsdruck in der Steuerberatungsbranche.

WiWi Gast schrieb am 30.08.2020:

Für jeden halbwegs guten Stb ist selbst der obere höhere Dienst ein sehr niedriges Entgelt. Entsprechende Leute sitzen da auch meist. Selten gibt es positive Ausnahmen.

Im gehobenen Dienst sieht es von der Qualität der Arbeitskräfte besser aus. Nur: Im gehobenen Dienst im Finanzamt wirst du arbeiten müssen. Da wird Personal eingespart. Macht keinem so richtig Spaß. Die Krönung ist die dysfunktionale Technik (Konsens).

Im höheren Dienst mag es gehen.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Das sind Prüfungen vor der Steuerberaterkammer bzw. der Wirtschaftsprüferkammer. Hat also nichts mit Staatsexamen zu tun. Steuerberater ist auch kein akademischer Beruf, auch wenn er von vielen Akademikern ausgeübt wird. Grundsätzlich reicht da auch eine kaufmännische Lehre. Für eine Einstellung im höheren Dienst ist beides nicht relevant. Ohne Master geht da nichts.

WiWi Gast schrieb am 30.08.2020:

Wird nun der WP/StB im höheren Dienst anerkannt? Auf der Website des BMI steht, dass entweder Master, Staatsexamen oder Diplom zählen. Fallen unter Staatsexamen auch die WP/StB?

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Hallo,
also ich mache meinen Bachelor, lerne für den StB und mache abschließend meinen WP und stelle jetzt fest, dass die Branche für mich nichts ist, da zu stressig?
Fällt demjenigen aber recht früh auf oder?
Ich glaube hier erlaubt sich jemand einen Scherz.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Das ist so falsch, das Steuerberaterexamen ist eine Staatsprüfung (auch Staatsexamen genannt), diese Prüfung wird auch vor dem jeweiligen staatlichen Prüfungsausschuss (in der Regel bei den Ladesfinanzministerien verortet) abgelegt.

Der WP ist hier anders, wobei man sich hier einfach erkundigen müsste ob/wie er anerkannt wird.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Das sind Prüfungen vor der Steuerberaterkammer bzw. der Wirtschaftsprüferkammer. Hat also nichts mit Staatsexamen zu tun. Steuerberater ist auch kein akademischer Beruf, auch wenn er von vielen Akademikern ausgeübt wird. Grundsätzlich reicht da auch eine kaufmännische Lehre. Für eine Einstellung im höheren Dienst ist beides nicht relevant. Ohne Master geht da nichts.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Ich kenne keinen Stb der in die Verwaltung gegangen ist.
Umgekehrt kommt das häufig vor. Gibt doch sehr viele Dipl. Fw. die Steuerberater sind.

Die Staatsanwaltschaften suchen WPs. Wäre das nichts?

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Hallo,
also ich mache meinen Bachelor, lerne für den StB und mache abschließend meinen WP und stelle jetzt fest, dass die Branche für mich nichts ist, da zu stressig?
Fällt demjenigen aber recht früh auf oder?
Ich glaube hier erlaubt sich jemand einen Scherz.

Hier TE:
Den Steuerberater habe ich schon und für den WP fehlt mir nur noch PW ;) zudem habe ich auch nie behauptet, dass die Branche nichts für mich ist sondern nur, dass die Arbeitszeiten in der Regel viel zu hoch sind. Deshalb suche ich nach besseren Alternativen, welche eine bessere und geregeltere Arbeitszeit haben (wie z.B. Behörden oder IGM UN).

Ich habe nix gegen viel arbeiten aber will einfach nicht jeden Tag gegen 20-21 Uhr nachhause kommen sondern auch später mal meine Kinder sehen

antworten
Ceterum censeo

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Das ist so falsch, das Steuerberaterexamen ist eine Staatsprüfung (auch Staatsexamen genannt), diese Prüfung wird auch vor dem jeweiligen staatlichen Prüfungsausschuss (in der Regel bei den Ladesfinanzministerien verortet) abgelegt.

Der WP ist hier anders, wobei man sich hier einfach erkundigen müsste ob/wie er anerkannt wird.

Würde ich nicht unterschreiben. StB- und WP-Examen werden gemeinhin nicht hierunter subsumiert; im öffentlichen Dienst sind hier primär die erste und zweite juristische Prüfung gemeint.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Kannst Dich mit GD 200 beschäftigen :-)

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Ahaha, da muss man arbeiten, ja? Vorbei die goldenen Zeiten, wo im FA schon mittags alle einen sitzen hatten und dann ein Schläfchen im Aktenwagen gehalten haben. Trotzdem ist das kein Vergleich zum Abrechnungsdruck in der Steuerberatungsbranche.

WiWi Gast schrieb am 30.08.2020:

Für jeden halbwegs guten Stb ist selbst der obere höhere Dienst ein sehr niedriges Entgelt. Entsprechende Leute sitzen da auch meist. Selten gibt es positive Ausnahmen.

Im gehobenen Dienst sieht es von der Qualität der Arbeitskräfte besser aus. Nur: Im gehobenen Dienst im Finanzamt wirst du arbeiten müssen. Da wird Personal eingespart. Macht keinem so richtig Spaß. Die Krönung ist die dysfunktionale Technik (Konsens).

Im höheren Dienst mag es gehen.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Der StB ist aber rein rechtlich gesehen ein Staatsexamen, da der StB ja auch ein Organ der Steuerrechtspflege ist und die Prüfung wird ja auch vor einem öffentlichen Prüfungsausschuss bzw. Kommission abgelegt und gerade nicht vor der StB-Kammer, dahingehend war die Aussage des Vorposters falsch. Eine Aussage ob das dann zum höheren Dienst berechtigt steht hier nirgends. Der WP ist gerade kein Staatsexamen, da der Prüfungsausschuss hier bei der Kammer sitzt und die öffentliche Hand lediglich die Aufsicht führt über das Verfahren.

Ob der StB / WP für den höheren Dienst berechtigen wird hier auch niemand pauschal sagen können, kommt auch auf die entsprechende Stelle an.

Ceterum censeo schrieb am 31.08.2020:

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Das ist so falsch, das Steuerberaterexamen ist eine Staatsprüfung (auch Staatsexamen genannt), diese Prüfung wird auch vor dem jeweiligen staatlichen Prüfungsausschuss (in der Regel bei den Ladesfinanzministerien verortet) abgelegt.

Der WP ist hier anders, wobei man sich hier einfach erkundigen müsste ob/wie er anerkannt wird.

Würde ich nicht unterschreiben. StB- und WP-Examen werden gemeinhin nicht hierunter subsumiert; im öffentlichen Dienst sind hier primär die erste und zweite juristische Prüfung gemeint.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Hallo,
also ich mache meinen Bachelor, lerne für den StB und mache abschließend meinen WP und stelle jetzt fest, dass die Branche für mich nichts ist, da zu stressig?
Fällt demjenigen aber recht früh auf oder?
Ich glaube hier erlaubt sich jemand einen Scherz.

Hier TE:
Den Steuerberater habe ich schon und für den WP fehlt mir nur noch PW ;) zudem habe ich auch nie behauptet, dass die Branche nichts für mich ist sondern nur, dass die Arbeitszeiten in der Regel viel zu hoch sind. Deshalb suche ich nach besseren Alternativen, welche eine bessere und geregeltere Arbeitszeit haben (wie z.B. Behörden oder IGM UN).

Ich habe nix gegen viel arbeiten aber will einfach nicht jeden Tag gegen 20-21 Uhr nachhause kommen sondern auch später mal meine Kinder sehen

Da bietet sich der Syndikus doch an oder mach den Dipl. Finanzwirt, dann bist du auch im Amt.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Die Kriterien für eine Einstellung in den höheren Dienst sind in der Laufbahnverordnung klar geregelt. Weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer kommen da vor. Bachelor + Master + Steuerberater und / oder Wirtschaftsprüfer geht natürlich. Auch für Beamte besonderer Fachrichtung gibt es klare Voraussetzungen. Ohne Master geht nichts. Neu ist, dass jetzt in Einzelfällen auch Bachelor + Promotion bzw. andere herausragende Zusatzqualifikation ausreicht. Aber nicht für die wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Ob der StB / WP für den höheren Dienst berechtigen wird hier auch niemand pauschal sagen können, kommt auch auf die entsprechende Stelle an.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Hallo, wenn es sein muss, dann würde ich noch den WP und mal schauen, ob alles so schrecklich ist. Ansonsten Syndikus und zum Mittelstand.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

ich kenn da ein paar in der Finanzverwaltung bzw. BaFin und BuBa als (ehemalige) Berufsträger. Das ist wie mit allem im Leben auch hier wird es Ausnahmen geben, die entsprechend begründet und abgesegnet werden.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Die Kriterien für eine Einstellung in den höheren Dienst sind in der Laufbahnverordnung klar geregelt. Weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer kommen da vor. Bachelor + Master + Steuerberater und / oder Wirtschaftsprüfer geht natürlich. Auch für Beamte besonderer Fachrichtung gibt es klare Voraussetzungen. Ohne Master geht nichts. Neu ist, dass jetzt in Einzelfällen auch Bachelor + Promotion bzw. andere herausragende Zusatzqualifikation ausreicht. Aber nicht für die wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Ob der StB / WP für den höheren Dienst berechtigen wird hier auch niemand pauschal sagen können, kommt auch auf die entsprechende Stelle an.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Und die sollen keinen Master oder Diplom gebraucht haben, um in den h.D. eingestellt zu werden?????? Aufstieg vom g.D. in den h.D. geht natürlich grundsätzlich immer.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

ich kenn da ein paar in der Finanzverwaltung bzw. BaFin und BuBa als (ehemalige) Berufsträger. Das ist wie mit allem im Leben auch hier wird es Ausnahmen geben, die entsprechend begründet und abgesegnet werden.

Die Kriterien für eine Einstellung in den höheren Dienst sind in der Laufbahnverordnung klar geregelt. Weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer kommen da vor. Bachelor + Master + Steuerberater und / oder Wirtschaftsprüfer geht natürlich. Auch für Beamte besonderer Fachrichtung gibt es klare Voraussetzungen. Ohne Master geht nichts. Neu ist, dass jetzt in Einzelfällen auch Bachelor + Promotion bzw. andere herausragende Zusatzqualifikation ausreicht. Aber nicht für die wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Ob der StB / WP für den höheren Dienst berechtigen wird hier auch niemand pauschal sagen können, kommt auch auf die entsprechende Stelle an.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Genau so läuft es bei der Einstellung von Beamten-(Anwärtern) eben nicht. Da sind die Regeln klar vorgegeben. Im Bereich der Angestellten ist das deutlich flexibler.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

ich kenn da ein paar in der Finanzverwaltung bzw. BaFin und BuBa als (ehemalige) Berufsträger. Das ist wie mit allem im Leben auch hier wird es Ausnahmen geben, die entsprechend begründet und abgesegnet werden.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

@TE, du kannst natürlich auch einfach irgendeinen 0 8 15 Wirtschaftsrecht LLM nebenberuflich in 2-3 Semestern absolvieren, damit erfüllst du dann die Kriterien für den höheren Dienst, sollte es trotzdem nicht im öffentlichen Dienst klappen hast du darüber hinaus noch ein nettes Extra für die Visitenkarte + tieferen Einblick in ein paar Themengebiete.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Genau so läuft es bei der Einstellung von Beamten-(Anwärtern) eben nicht. Da sind die Regeln klar vorgegeben. Im Bereich der Angestellten ist das deutlich flexibler.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

ich kenn da ein paar in der Finanzverwaltung bzw. BaFin und BuBa als (ehemalige) Berufsträger. Das ist wie mit allem im Leben auch hier wird es Ausnahmen geben, die entsprechend begründet und abgesegnet werden.

Kann dem Vorposter nur zustimmen. Bei Beamten (und auch Beförderungen als Beamter) gibt es zumindest auf Bundesebene sogar ein Punktesystem.

Dort gibt es dann Beispielsweise für VWL 3, BWL 2 oder WiWi 2 Punkte. Für einen Bachelor dann einen Punkt, einen Master/Diplom 2 und einen Doktor 3 Punkte, wenn man eine Frau ist je nach Bereich einen Bonuspunkt etc. Bei Beamten ist alles sehr streng durchreglementiert, absprachen gibt es gar nicht.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Buba 2xmal Bachelor von einer FH und Bafin einmal Bachelor Uni. Gut ist mit FS halt auch ein Spezialbereich. Finanzverwaltung 2xmal Bachelor Uni Schwerpunkt Internationales Steuerrecht wurden als SM von einer Big4 mehr oder weniger abgeworben.

Klar in den Wald und Wiesen Bereichen der Verwaltung geht es nicht aber in Spezialbereichen durchaus.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Und die sollen keinen Master oder Diplom gebraucht haben, um in den h.D. eingestellt zu werden?????? Aufstieg vom g.D. in den h.D. geht natürlich grundsätzlich immer.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

ich kenn da ein paar in der Finanzverwaltung bzw. BaFin und BuBa als (ehemalige) Berufsträger. Das ist wie mit allem im Leben auch hier wird es Ausnahmen geben, die entsprechend begründet und abgesegnet werden.

Die Kriterien für eine Einstellung in den höheren Dienst sind in der Laufbahnverordnung klar geregelt. Weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer kommen da vor. Bachelor + Master + Steuerberater und / oder Wirtschaftsprüfer geht natürlich. Auch für Beamte besonderer Fachrichtung gibt es klare Voraussetzungen. Ohne Master geht nichts. Neu ist, dass jetzt in Einzelfällen auch Bachelor + Promotion bzw. andere herausragende Zusatzqualifikation ausreicht. Aber nicht für die wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Ob der StB / WP für den höheren Dienst berechtigen wird hier auch niemand pauschal sagen können, kommt auch auf die entsprechende Stelle an.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Die Bundesbank hat ja eine duale Ausbildung für Bachelor. Und die kommen alle in den gehobenen Dienst.

Bzgl. Bafin:

"Für eine Tätigkeit im höheren Dienst sucht die BaFin insbesondere Absolventen/innen
mit den folgenden Abschlüssen:

Wirtschaftswissenschaftler/innen wie z.B. Diplom-Kaufleute (Universität) und wirtschaftswissenschaftlich geprägte (akkreditierte) Masterabschlüsse
(Wirtschafts-) Mathematiker/innen (Universität) und mathematisch geprägte (akkreditierte) Masterabschlüsse
Volljuristen/innen
(Wirtschafts-) Informatiker/innen (Universität) und informationstechnisch geprägte (akkreditierte) Masterabschlüsse

Für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst stellt die BaFin ein:

Wirtschaftswissenschaftler/innen wie z.B. Diplom-Betriebswirte/innen (FH) oder Diplom-Kaufleute (FH) und wirtschaftswissenschaftlich geprägte (akkreditierte) Bachelorabschlüsse
Diplom-Verwaltungswirte/innen (FH) und entsprechende (akkreditierte) Bachelorabschlüsse
(Wirtschafts-) Informatiker/innen (FH) und informationstechnisch geprägte (akkreditierte) Bachelorabschlüsse
(Wirtschafts-) Mathematiker/innen (FH) und mathematisch geprägte (akkreditierte) Bachelorabschlüsse"

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Buba 2xmal Bachelor von einer FH und Bafin einmal Bachelor Uni. Gut ist mit FS halt auch ein Spezialbereich. Finanzverwaltung 2xmal Bachelor Uni Schwerpunkt Internationales Steuerrecht wurden als SM von einer Big4 mehr oder weniger abgeworben.

Klar in den Wald und Wiesen Bereichen der Verwaltung geht es nicht aber in Spezialbereichen durchaus.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Und die sollen keinen Master oder Diplom gebraucht haben, um in den h.D. eingestellt zu werden?????? Aufstieg vom g.D. in den h.D. geht natürlich grundsätzlich immer.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

ich kenn da ein paar in der Finanzverwaltung bzw. BaFin und BuBa als (ehemalige) Berufsträger. Das ist wie mit allem im Leben auch hier wird es Ausnahmen geben, die entsprechend begründet und abgesegnet werden.

Die Kriterien für eine Einstellung in den höheren Dienst sind in der Laufbahnverordnung klar geregelt. Weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer kommen da vor. Bachelor + Master + Steuerberater und / oder Wirtschaftsprüfer geht natürlich. Auch für Beamte besonderer Fachrichtung gibt es klare Voraussetzungen. Ohne Master geht nichts. Neu ist, dass jetzt in Einzelfällen auch Bachelor + Promotion bzw. andere herausragende Zusatzqualifikation ausreicht. Aber nicht für die wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Ob der StB / WP für den höheren Dienst berechtigen wird hier auch niemand pauschal sagen können, kommt auch auf die entsprechende Stelle an.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Bafin und Bundesbank sind Bundesbehörden. Zitat von der website des BMI:

"Für Laufbahnen des höheren Dienstes des Bundes wird als Bildungsvoraussetzung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss (z. B. Universitäts-Diplom, Staatsexamen) gefordert. Zusätzlich ist ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder eine hauptberufliche Tätigkeit erforderlich (§ 17 Abs. 5 BBG).

Auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit qualifizierter Berufserfahrung, die die laufbahnrechtlichen Mindestanforderungen erfüllen, können beim Bund verbeamtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch in einem höheren Amt als dem Eingangsamt eingestellt werden."

Entscheidend: "Laufbahnrechtliche Mindestvoraussetzungen". Diesbezüglich gibt es keinen Ermessensspielraum.

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Buba 2xmal Bachelor von einer FH und Bafin einmal Bachelor Uni. Gut ist mit FS halt auch ein Spezialbereich. Finanzverwaltung 2xmal Bachelor Uni Schwerpunkt Internationales Steuerrecht wurden als SM von einer Big4 mehr oder weniger abgeworben.

Klar in den Wald und Wiesen Bereichen der Verwaltung geht es nicht aber in Spezialbereichen durchaus.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Und die sollen keinen Master oder Diplom gebraucht haben, um in den h.D. eingestellt zu werden?????? Aufstieg vom g.D. in den h.D. geht natürlich grundsätzlich immer.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

ich kenn da ein paar in der Finanzverwaltung bzw. BaFin und BuBa als (ehemalige) Berufsträger. Das ist wie mit allem im Leben auch hier wird es Ausnahmen geben, die entsprechend begründet und abgesegnet werden.

Die Kriterien für eine Einstellung in den höheren Dienst sind in der Laufbahnverordnung klar geregelt. Weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer kommen da vor. Bachelor + Master + Steuerberater und / oder Wirtschaftsprüfer geht natürlich. Auch für Beamte besonderer Fachrichtung gibt es klare Voraussetzungen. Ohne Master geht nichts. Neu ist, dass jetzt in Einzelfällen auch Bachelor + Promotion bzw. andere herausragende Zusatzqualifikation ausreicht. Aber nicht für die wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen.

WiWi Gast schrieb am 31.08.2020:

Ob der StB / WP für den höheren Dienst berechtigen wird hier auch niemand pauschal sagen können, kommt auch auf die entsprechende Stelle an.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Spaßfakt bei dem Thema (eigentlich nicht so spaßig):
Die Bundesbank hat mir geschrieben, dass ich mit meinem LSE Econ Master keine Chance hätte in das Referendariat zu kommen, weil 1 jähriges Masterprogramm.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Spaßfakt bei dem Thema (eigentlich nicht so spaßig):
Die Bundesbank hat mir geschrieben, dass ich mit meinem LSE Econ Master keine Chance hätte in das Referendariat zu kommen, weil 1 jähriges Masterprogramm.

Was spricht gegen den Syndikus?
Aber ich glaube der TE möcht unbedingt in den ÖD. Dann würde ich die Zeit nicht mit dem WP verschwenden.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Da haben wir es doch: Dein einjähriger Master ist nicht anerkannt, damit erfüllst Du nicht die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen für den h.D. Deshalb keine Chance für das Referendariat. Die halten sich nur an die vom BMI vorgegebenen Regeln.

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Spaßfakt bei dem Thema (eigentlich nicht so spaßig):
Die Bundesbank hat mir geschrieben, dass ich mit meinem LSE Econ Master keine Chance hätte in das Referendariat zu kommen, weil 1 jähriges Masterprogramm.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Der Faden ist echt traurig, hier unterhalten sich Berufsangehörige eines freien Berufs über Einstufungen bei der Verbeamtung. Ganz ehrlich wenn das mittlerweile die Mentalitäten sind muss man sich wirklich Sorgen machen um die weitere Entwicklung.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Der Faden ist echt traurig, hier unterhalten sich Berufsangehörige eines freien Berufs über Einstufungen bei der Verbeamtung. Ganz ehrlich wenn das mittlerweile die Mentalitäten sind muss man sich wirklich Sorgen machen um die weitere Entwicklung.

Was ist daran traurig? Auch für Angehörige anderer freier Berufe ist der öffentliche Dienst sehr attraktiv, denk mal an Architekten z. B.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Da haben wir es doch: Dein einjähriger Master ist nicht anerkannt, damit erfüllst Du nicht die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen für den h.D. Deshalb keine Chance für das Referendariat. Die halten sich nur an die vom BMI vorgegebenen Regeln.

Spaßfakt bei dem Thema (eigentlich nicht so spaßig):
Die Bundesbank hat mir geschrieben, dass ich mit meinem LSE Econ Master keine Chance hätte in das Referendariat zu kommen, weil 1 jähriges Masterprogramm.

Zu vielen anderen Posts oben: Wie ist bitte ein Bachelor+Promotion möglich ohne vorher einen Master absolviert zu haben? Das macht doch keinen sinn

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Da haben wir es doch: Dein einjähriger Master ist nicht anerkannt, damit erfüllst Du nicht die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen für den h.D. Deshalb keine Chance für das Referendariat. Die halten sich nur an die vom BMI vorgegebenen Regeln.

Spaßfakt bei dem Thema (eigentlich nicht so spaßig):
Die Bundesbank hat mir geschrieben, dass ich mit meinem LSE Econ Master keine Chance hätte in das Referendariat zu kommen, weil 1 jähriges Masterprogramm.

Zu vielen anderen Posts oben: Wie ist bitte ein Bachelor+Promotion möglich ohne vorher einen Master absolviert zu haben? Das macht doch keinen sinn

An meiner Uni gabs eine Studentin die das gemacht hat. Ansonsten ist ein Bachelor hier und eine Promotion im Ausland ohne Master auch nicht so unüblich.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Der Faden ist echt traurig, hier unterhalten sich Berufsangehörige eines freien Berufs über Einstufungen bei der Verbeamtung. Ganz ehrlich wenn das mittlerweile die Mentalitäten sind muss man sich wirklich Sorgen machen um die weitere Entwicklung.

Was ist daran traurig? Auch für Angehörige anderer freier Berufe ist der öffentliche Dienst sehr attraktiv, denk mal an Architekten z. B.

Dann geh doch in den ÖD. Erstmal als Bachelor, dann machst du noch den Master und den StB hängst du dir als Bilderrahmen auf.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Hängt von der jeweiligen Promotionsordnung der Uni ab, allerdings ist es nicht unüblich mit einer Bachelornote kleiner 1,5 Zugelassen werden zu können.

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Da haben wir es doch: Dein einjähriger Master ist nicht anerkannt, damit erfüllst Du nicht die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen für den h.D. Deshalb keine Chance für das Referendariat. Die halten sich nur an die vom BMI vorgegebenen Regeln.

Spaßfakt bei dem Thema (eigentlich nicht so spaßig):
Die Bundesbank hat mir geschrieben, dass ich mit meinem LSE Econ Master keine Chance hätte in das Referendariat zu kommen, weil 1 jähriges Masterprogramm.

Zu vielen anderen Posts oben: Wie ist bitte ein Bachelor+Promotion möglich ohne vorher einen Master absolviert zu haben? Das macht doch keinen sinn

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Da haben wir es doch: Dein einjähriger Master ist nicht anerkannt, damit erfüllst Du nicht die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen für den h.D. Deshalb keine Chance für das Referendariat. Die halten sich nur an die vom BMI vorgegebenen Regeln.

Spaßfakt bei dem Thema (eigentlich nicht so spaßig):
Die Bundesbank hat mir geschrieben, dass ich mit meinem LSE Econ Master keine Chance hätte in das Referendariat zu kommen, weil 1 jähriges Masterprogramm.

Zu vielen anderen Posts oben: Wie ist bitte ein Bachelor+Promotion möglich ohne vorher einen Master absolviert zu haben? Das macht doch keinen sinn

Ausnahmeregelungen. Für diese Leute sollte aber selbst ein regulärer Master in deutlich unter 4 Semestern möglich sein ...

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Da haben wir es doch: Dein einjähriger Master ist nicht anerkannt, damit erfüllst Du nicht die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen für den h.D. Deshalb keine Chance für das Referendariat. Die halten sich nur an die vom BMI vorgegebenen Regeln.

Spaßfakt bei dem Thema (eigentlich nicht so spaßig):
Die Bundesbank hat mir geschrieben, dass ich mit meinem LSE Econ Master keine Chance hätte in das Referendariat zu kommen, weil 1 jähriges Masterprogramm.

Zu vielen anderen Posts oben: Wie ist bitte ein Bachelor+Promotion möglich ohne vorher einen Master absolviert zu haben? Das macht doch keinen sinn

In seltenen Ausnahmen (top bachelor + sehr gute bachelorarbeit) ist es möglich, den master zu überspringen und direkt eine Promotion zu starten -rein theoretisch also gar nicht nicht soooo unmöglich, praktisch muss man aber erstmal einen Doktorvater finden der sich darauf einlässt, daran scheitert es in der Regel.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

In den Promotionsordnungen der Universitäten steht häufig etwas ähnliches wie folgt:
„Voraussetzung ist ein Masterabschluss mit Note 2,x oder ein Bachelorabschluss mit 1,x“. Wenn also die Note passt, dann ist Bachelor+Promotion kein Thema.

Zu vielen anderen Posts oben: Wie ist bitte ein Bachelor+Promotion möglich ohne vorher einen Master absolviert zu haben? Das macht doch keinen sinn

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Der Faden ist echt traurig, hier unterhalten sich Berufsangehörige eines freien Berufs über Einstufungen bei der Verbeamtung. Ganz ehrlich wenn das mittlerweile die Mentalitäten sind muss man sich wirklich Sorgen machen um die weitere Entwicklung.

Was ist daran traurig? Auch für Angehörige anderer freier Berufe ist der öffentliche Dienst sehr attraktiv, denk mal an Architekten z. B.

Dann geh doch in den ÖD. Erstmal als Bachelor, dann machst du noch den Master und den StB hängst du dir als Bilderrahmen auf.

Bin selbst in einer ganz anderen Branche (Energie) zuhause.
Finde halt deine Aussage, dass freue Berufe per se kein Interesse am öD haben sollten, falsch.
Ich könnte mir den öD auch vorstellen, für das Bundeskartelkamt hat es aber leider nicht gereicht.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Naja die Grundüberlegung des freien BErufes ist es ja auch eigenverantwortlich den Mandanten zu betreuen, dieser KErn des freien Berufes ist sogar bei einer Big4 erhalten, da z.B. im Audit der jeweils verantwortliche Berufsträger final die Entscheidungen trifft und gerade nicht ein Zentralbereich. Wenn man dann unbedingt in eine Beamtrenlaufbahn wechseln will die genau das Gegenteil darstellt, da man hier extrem Weisungsgebunden ist (geht ja soweit, das BEamte nicht mal streiken können, bzw. recht einfach versetzt werden können) frag ich mich halt warum man dann einen freien Beruf angestrebt hat. Das Argument ich arbeite da zu viel bzw. WLB passt nicht finde ich hier auch witzig, da man ja schon die Examen abgelegt hat bzw. gerade dabei ist, durch die notwendige Berufserfahrung sollte ich das eigentlich vorher schon abschätzen können.

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Der Faden ist echt traurig, hier unterhalten sich Berufsangehörige eines freien Berufs über Einstufungen bei der Verbeamtung. Ganz ehrlich wenn das mittlerweile die Mentalitäten sind muss man sich wirklich Sorgen machen um die weitere Entwicklung.

Was ist daran traurig? Auch für Angehörige anderer freier Berufe ist der öffentliche Dienst sehr attraktiv, denk mal an Architekten z. B.

Dann geh doch in den ÖD. Erstmal als Bachelor, dann machst du noch den Master und den StB hängst du dir als Bilderrahmen auf.

Bin selbst in einer ganz anderen Branche (Energie) zuhause.
Finde halt deine Aussage, dass freue Berufe per se kein Interesse am öD haben sollten, falsch.
Ich könnte mir den öD auch vorstellen, für das Bundeskartelkamt hat es aber leider nicht gereicht.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Dies betrifft das Kernproblem der überlaufenen freien Berufe heute, wo man durch die Berufstätigkeit trotz hoher Qualifikation weder ein Einkommen erzielen noch eine Altersversorgung aufbauen kann wie vielleicht noch vor drei bis vier Dekaden.

Als Ausweichlösung sind Beamtenstellen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau attraktiv, schon wegen der Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung.

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Naja die Grundüberlegung des freien BErufes ist es ja auch eigenverantwortlich den Mandanten zu betreuen, dieser KErn des freien Berufes ist sogar bei einer Big4 erhalten, da z.B. im Audit der jeweils verantwortliche Berufsträger final die Entscheidungen trifft und gerade nicht ein Zentralbereich. Wenn man dann unbedingt in eine Beamtrenlaufbahn wechseln will die genau das Gegenteil darstellt, da man hier extrem Weisungsgebunden ist (geht ja soweit, das BEamte nicht mal streiken können, bzw. recht einfach versetzt werden können) frag ich mich halt warum man dann einen freien Beruf angestrebt hat. Das Argument ich arbeite da zu viel bzw. WLB passt nicht finde ich hier auch witzig, da man ja schon die Examen abgelegt hat bzw. gerade dabei ist, durch die notwendige Berufserfahrung sollte ich das eigentlich vorher schon abschätzen können.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Genau, WP und überlaufen...

Ich glaube das ist der gleiche Troll, der im StB-Thread immer alles mit dieser Leier vollspammt

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Aus denselben Gründen wechseln ähnlich qualifizierte Praktiker in Forschung und Lehre ....

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Dies betrifft das Kernproblem der überlaufenen freien Berufe heute, wo man durch die Berufstätigkeit trotz hoher Qualifikation weder ein Einkommen erzielen noch eine Altersversorgung aufbauen kann wie vielleicht noch vor drei bis vier Dekaden.

Als Ausweichlösung sind Beamtenstellen mit vergleichbarem Qualifikationsniveau attraktiv, schon wegen der Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Wer weniger als 3 netto so interessant findet, soll doch in den öD gehen.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Genau, WP und überlaufen...

Ich glaube das ist der gleiche Troll, der im StB-Thread immer alles mit dieser Leier vollspammt.

Wahrscheinlich GD 200?

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Naja die Grundüberlegung des freien BErufes ist es ja auch eigenverantwortlich den Mandanten zu betreuen, dieser KErn des freien Berufes ist sogar bei einer Big4 erhalten, da z.B. im Audit der jeweils verantwortliche Berufsträger final die Entscheidungen trifft und gerade nicht ein Zentralbereich. Wenn man dann unbedingt in eine Beamtrenlaufbahn wechseln will die genau das Gegenteil darstellt, da man hier extrem Weisungsgebunden ist (geht ja soweit, das BEamte nicht mal streiken können, bzw. recht einfach versetzt werden können) frag ich mich halt warum man dann einen freien Beruf angestrebt hat. Das Argument ich arbeite da zu viel bzw. WLB passt nicht finde ich hier auch witzig, da man ja schon die Examen abgelegt hat bzw. gerade dabei ist, durch die notwendige Berufserfahrung sollte ich das eigentlich vorher schon abschätzen können.

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Der Faden ist echt traurig, hier unterhalten sich Berufsangehörige eines freien Berufs über Einstufungen bei der Verbeamtung. Ganz ehrlich wenn das mittlerweile die Mentalitäten sind muss man sich wirklich Sorgen machen um die weitere Entwicklung.

Was ist daran traurig? Auch für Angehörige anderer freier Berufe ist der öffentliche Dienst sehr attraktiv, denk mal an Architekten z. B.

Dann geh doch in den ÖD. Erstmal als Bachelor, dann machst du noch den Master und den StB hängst du dir als Bilderrahmen auf.

Bin selbst in einer ganz anderen Branche (Energie) zuhause.
Finde halt deine Aussage, dass freue Berufe per se kein Interesse am öD haben sollten, falsch.
Ich könnte mir den öD auch vorstellen, für das Bundeskartelkamt hat es aber leider nicht gereicht.

10/10

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

überlaufene freie Berufe? Also bei den WP`s gibt einen extremen Mangel und im Hinblick auf die Altersstruktur wird sich das noch verschärfen und einen WP der am Hungertuch nagt hab ich auch noch nicht kennen gelernt, die Leben alle recht gut.

Abgesehen davon garantiert auch niemand dass die Beamtenpensionen so bleiben wie jetzt, wenn ihr das mal anschaut sollte jedem dieser hoch qualifizierten klar sein, dass das bisherige System (im übrigen wie unser gesamtes Rentensystem) nicht mehr finanzierbar ist)

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

überlaufene freie Berufe? Also bei den WP`s gibt einen extremen Mangel und im Hinblick auf die Altersstruktur wird sich das noch verschärfen und einen WP der am Hungertuch nagt hab ich auch noch nicht kennen gelernt, die Leben alle recht gut.

Abgesehen davon garantiert auch niemand dass die Beamtenpensionen so bleiben wie jetzt, wenn ihr das mal anschaut sollte jedem dieser hoch qualifizierten klar sein, dass das bisherige System (im übrigen wie unser gesamtes Rentensystem) nicht mehr finanzierbar ist)
+1
Die zu vielen Berufsträger mag vielleicht auf die Steuerbranche zutreffen aber rein gar nicht auf die WP. Ich sehe es eher so, dass der WP in den nächsten 20 Jahren wieder sehr hoch im Kurs sein wird - monetär und Karrierechancen! Nicht ohne Grund machen die WPK etc. extrem viel Werbung für den Beruf, da einfach der Nachwuchs fehlt.
Und durch das eigene Versorgungswerk wird es denen auch nicht an Rente fehlen ;)

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Hallo,

ich glaube auch, dass uns hier jemand an der Nase herumführt. Gibt Jahre Gas um die Titel zu bekommen und Markt anschließend, dass es doch nichts für Ihn ist. Das ist genauso, als wenn jemand Medizin studiert und merkt, wenn er fertig ist, dass der ganze Ablauf im Krankenhaus und der Kontakt zu Patienten nichts für ihn ist, dass ist wohl ein Scherz hier......

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Hallo,

ich glaube auch, dass uns hier jemand an der Nase herumführt. Gibt Jahre Gas um die Titel zu bekommen und Markt anschließend, dass es doch nichts für Ihn ist. Das ist genauso, als wenn jemand Medizin studiert und merkt, wenn er fertig ist, dass der ganze Ablauf im Krankenhaus und der Kontakt zu Patienten nichts für ihn ist, dass ist wohl ein Scherz hier......

Hier TE:
Ich weiß nicht wieso der Irrglaube aufkam, dass die Arbeit als WP nix für mich ist haha vielleicht können oder wollen einige von euch einfach nicht richtig lesen. Noch einmal für alle: Ich mag die Arbeit und auch die Branche ( würde mich immer wieder für diesen Weg entscheiden), dennoch bin ich auf der Suche nach guten Exit Möglichkeiten, welche eine bessere WLB versprechen. Solch eine wäre unteranderem der öD. Daher auch die Leitfrage des Threads, ob man mit dem WP bzw. StB exam dazu qualifiziert ist.
Ist doch nicht so schwer zu verstehen oder? ;)

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Kannst es zudem auch im Bereich der berufsständischen Fort- und Weiterbildung versuchen :-)

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Hier TE:
Ich weiß nicht wieso der Irrglaube aufkam, dass die Arbeit als WP nix für mich ist haha vielleicht können oder wollen einige von euch einfach nicht richtig lesen. Noch einmal für alle: Ich mag die Arbeit und auch die Branche ( würde mich immer wieder für diesen Weg entscheiden), dennoch bin ich auf der Suche nach guten Exit Möglichkeiten, welche eine bessere WLB versprechen. Solch eine wäre unteranderem der öD. Daher auch die Leitfrage des Threads, ob man mit dem WP bzw. StB exam dazu qualifiziert ist.
Ist doch nicht so schwer zu verstehen oder? ;)

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Die Antwort findest Du hier im thread an vielen Stellen. Am besten wirst Du es selbst heraus finden können, wenn Du Dich für den ÖD bewirbst. Für den höheren Dienst als Beamter erfüllst Du nicht die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen. Das kannst Du also abhaken. Für den gehobenen Dienst passt es. Auf Stellen, die der ÖD für Angestellte
ausschreibt, kannst Du Dich immer bewerben.

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Hallo,

ich glaube auch, dass uns hier jemand an der Nase herumführt. Gibt Jahre Gas um die Titel zu bekommen und Markt anschließend, dass es doch nichts für Ihn ist. Das ist genauso, als wenn jemand Medizin studiert und merkt, wenn er fertig ist, dass der ganze Ablauf im Krankenhaus und der Kontakt zu Patienten nichts für ihn ist, dass ist wohl ein Scherz hier......

Hier TE:
Ich weiß nicht wieso der Irrglaube aufkam, dass die Arbeit als WP nix für mich ist haha vielleicht können oder wollen einige von euch einfach nicht richtig lesen. Noch einmal für alle: Ich mag die Arbeit und auch die Branche ( würde mich immer wieder für diesen Weg entscheiden), dennoch bin ich auf der Suche nach guten Exit Möglichkeiten, welche eine bessere WLB versprechen. Solch eine wäre unteranderem der öD. Daher auch die Leitfrage des Threads, ob man mit dem WP bzw. StB exam dazu qualifiziert ist.
Ist doch nicht so schwer zu verstehen oder? ;)

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Da haben wir es doch: Dein einjähriger Master ist nicht anerkannt, damit erfüllst Du nicht die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen für den h.D. Deshalb keine Chance für das Referendariat. Die halten sich nur an die vom BMI vorgegebenen Regeln.

Spaßfakt bei dem Thema (eigentlich nicht so spaßig):
Die Bundesbank hat mir geschrieben, dass ich mit meinem LSE Econ Master keine Chance hätte in das Referendariat zu kommen, weil 1 jähriges Masterprogramm.

Zu vielen anderen Posts oben: Wie ist bitte ein Bachelor+Promotion möglich ohne vorher einen Master absolviert zu haben? Das macht doch keinen sinn

In seltenen Ausnahmen (top bachelor + sehr gute bachelorarbeit) ist es möglich, den master zu überspringen und direkt eine Promotion zu starten -rein theoretisch also gar nicht nicht soooo unmöglich, praktisch muss man aber erstmal einen Doktorvater finden der sich darauf einlässt, daran scheitert es in der Regel.

Und warum reicht das für den hD nicht aus? Eine Promotion steht ja grundsätzlich über einem Master. Scheint nicht wirklich wohlüberlegt zu sein

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Kannst es zudem auch im Bereich der berufsständischen Fort- und Weiterbildung versuchen :-)

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Hier TE:
Ich weiß nicht wieso der Irrglaube aufkam, dass die Arbeit als WP nix für mich ist haha vielleicht können oder wollen einige von euch einfach nicht richtig lesen. Noch einmal für alle: Ich mag die Arbeit und auch die Branche ( würde mich immer wieder für diesen Weg entscheiden), dennoch bin ich auf der Suche nach guten Exit Möglichkeiten, welche eine bessere WLB versprechen. Solch eine wäre unteranderem der öD. Daher auch die Leitfrage des Threads, ob man mit dem WP bzw. StB exam dazu qualifiziert ist.
Ist doch nicht so schwer zu verstehen oder? ;)

Klingt für mich auch interessant!
Hat da jemand insights zum Verdienst?

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Hallo,

ich glaube auch, dass uns hier jemand an der Nase herumführt. Gibt Jahre Gas um die Titel zu bekommen und Markt anschließend, dass es doch nichts für Ihn ist. Das ist genauso, als wenn jemand Medizin studiert und merkt, wenn er fertig ist, dass der ganze Ablauf im Krankenhaus und der Kontakt zu Patienten nichts für ihn ist, dass ist wohl ein Scherz hier......

Hier TE:
Ich weiß nicht wieso der Irrglaube aufkam, dass die Arbeit als WP nix für mich ist haha vielleicht können oder wollen einige von euch einfach nicht richtig lesen. Noch einmal für alle: Ich mag die Arbeit und auch die Branche ( würde mich immer wieder für diesen Weg entscheiden), dennoch bin ich auf der Suche nach guten Exit Möglichkeiten, welche eine bessere WLB versprechen. Solch eine wäre unteranderem der öD. Daher auch die Leitfrage des Threads, ob man mit dem WP bzw. StB exam dazu qualifiziert ist.
Ist doch nicht so schwer zu verstehen oder? ;)

Dann bleib bei dem was du erreicht hast, es wären viele froh sie hätten den StB. Auf der anderen Seite ist die Wiese im grüner. Und ich kann dir sagen ich habe schon Beamte weinen sehen, weil sie in Ihrem Amt nicht glücklich waren sei es mit der Leitung oder ihrer Arbeit und konnten nicht einfach wechseln da sie gebunden waren.

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Ceterum censeo

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Ich glaube das ist der gleiche Troll, der im StB-Thread immer alles mit dieser Leier vollspammt

Da möchte man machmal gerne Rudi Völler bei seinem Auftritt in Reykjavik (2003) zitieren ;-)
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 01.09.2020:

Zu vielen anderen Posts oben: Wie ist bitte ein Bachelor+Promotion möglich ohne vorher einen Master absolviert zu haben? Das macht doch keinen sinn

In englischsprachigen Ländern ist sowas üblich. Grade USA. UK, Australien etc.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Wer weniger als 3 netto so interessant findet, soll doch in den öD gehen.

Weniger als 3.000 netto? Als Beamter im höheren Dienst?
Glaub ich kaum.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Wer weniger als 3 netto so interessant findet, soll doch in den öD gehen.

Weniger als 3.000 netto? Als Beamter im höheren Dienst?
Glaub ich kaum.

Der kommt doch nur in den gehobenen Dienst.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Hallo,

ich glaube auch, dass uns hier jemand an der Nase herumführt. Gibt Jahre Gas um die Titel zu bekommen und Markt anschließend, dass es doch nichts für Ihn ist. Das ist genauso, als wenn jemand Medizin studiert und merkt, wenn er fertig ist, dass der ganze Ablauf im Krankenhaus und der Kontakt zu Patienten nichts für ihn ist, dass ist wohl ein Scherz hier......

Hier TE:
Ich weiß nicht wieso der Irrglaube aufkam, dass die Arbeit als WP nix für mich ist haha vielleicht können oder wollen einige von euch einfach nicht richtig lesen. Noch einmal für alle: Ich mag die Arbeit und auch die Branche ( würde mich immer wieder für diesen Weg entscheiden), dennoch bin ich auf der Suche nach guten Exit Möglichkeiten, welche eine bessere WLB versprechen. Solch eine wäre unteranderem der öD. Daher auch die Leitfrage des Threads, ob man mit dem WP bzw. StB exam dazu qualifiziert ist.
Ist doch nicht so schwer zu verstehen oder? ;)

Weshalb gehst du nicht als Syndikus in den Mittelstand? Da hast du bestimmt keine Arbeitszeiten bis 20.00 Uhr.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Nur weil sie normalerweise im Anschluss an einen Master gemacht wird, ersetzt sie diesen eben nicht. "Höher" ist relativ. Wie hoch würdest Du einen Dr. med. einschätzen? Und es gibt auch einige krumme Wege zu einer Promotion. In einigen Beamtenlaufbahnen ist eine Promotion erwünscht, aber nur in Verbindung mit einem abgeschlossenen wissenschaftlichem Studium.

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Und warum reicht das für den hD nicht aus? Eine Promotion steht ja grundsätzlich über einem Master. Scheint nicht wirklich wohlüberlegt zu sein

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Im öD wird alles formell gelöst. Selbst das für Führungskräfte ausgesprochen niedrige Gehalt.

Ausnahmen gibt es nur, wenn wirklich Not am Mann ist, wie bei den Lehrern.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Wer weniger als 3 netto so interessant findet, soll doch in den öD gehen.

Weniger als 3.000 netto? Als Beamter im höheren Dienst?
Glaub ich kaum.

Der kommt doch nur in den gehobenen Dienst.

Ach ja, my bad.

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Was meinst Du damit (bad)?

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Wer weniger als 3 netto so interessant findet, soll doch in den öD gehen.

Weniger als 3.000 netto? Als Beamter im höheren Dienst?
Glaub ich kaum.

Der kommt doch nur in den gehobenen Dienst.

Ach ja, my bad.

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WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Hallo,
als WP hast du doch Beamtenstatus, du wirst nie arbeitslos.....

antworten
Ceterum censeo

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

WiWi Gast schrieb am 02.09.2020:

Kannst es zudem auch im Bereich der berufsständischen Fort- und Weiterbildung versuchen :-)

Klingt für mich auch interessant!
Hat da jemand insights zum Verdienst?

Das Problem dürfte hier sein, dass kaum jemand diese Tätigkeit hauptberuflich ausübt. Die meisten Fortbildungen werden von den entsprechenden Lehrgangswerken und Verbänden organisiert, die entsprechende Dozenten "einkaufen". Hierbei handelt es meist um renommierte Personen aus Wissenschaft und Praxis, die dies nebenberuflich leisten. Als einziges Gegenbeispiel fällt mir hier der streitbare Kollege Hildebrandt ein (der aber zugegebenermaßen quasi sein eigenes Lehrgangswerk betreibt).
Diese Ausführungen beziehen sich aber primär auf die Bereiche, wo die Musik spielt; im Bereich der Nachwuchsausbildung gibt es aber sicherlich einige "hauptamtlich" tätige Personen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Als WP/StB in die Beamtenlaufbahn

Überlegt ihr kurz bevor ihr was schreibt? Der WP ist ein freier Beruf, so ziemlich das Gegenteil eines Beamten.

WiWi Gast schrieb am 03.09.2020:

Hallo,
als WP hast du doch Beamtenstatus, du wirst nie arbeitslos.....

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