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Audit, Tax & Big4 Reisekosten

Big 4 Reisekosten

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WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Hallo,

mich interessiert einmal, wie die Reisekosten bei den Big 4 abgerechnet werden können. Können Fahrtkosten auch zum Heimatort abgerechnet werden anstatt zum Home Office, sofern dies günstiger ist?

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StarterKPMG

Big 4 Reisekosten

Wo ist denn bei dir der Unterschied zwischen Heimatort und HomeOffice?

Im Regelfall können alle tatsächlich angefallenen Reisekosten abgerechnet werden wobei darauf zu achten ist das der Preis (z.B. Bahn oder Flugzeug) im Verhältnis zur Zeit steht die man spart.

WiWi Gast schrieb am 19.12.2018:

Hallo,

mich interessiert einmal, wie die Reisekosten bei den Big 4 abgerechnet werden können. Können Fahrtkosten auch zum Heimatort abgerechnet werden anstatt zum Home Office, sofern dies günstiger ist?

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WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Heimatort bspw. bei den Eltern. Eben nicht die Stadt in dem das Office der Big 4 wäre.

StarterKPMG schrieb am 19.12.2018:

Wo ist denn bei dir der Unterschied zwischen Heimatort und HomeOffice?

Im Regelfall können alle tatsächlich angefallenen Reisekosten abgerechnet werden wobei darauf zu achten ist das der Preis (z.B. Bahn oder Flugzeug) im Verhältnis zur Zeit steht die man spart.

WiWi Gast schrieb am 19.12.2018:

Hallo,

mich interessiert einmal, wie die Reisekosten bei den Big 4 abgerechnet werden können. Können Fahrtkosten auch zum Heimatort abgerechnet werden anstatt zum Home Office, sofern dies günstiger ist?

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StarterKPMG

Big 4 Reisekosten

Wie gesagt es gibt entweder deine Wohnadresse oder die Niederlassung/Office von der aus du starten kannst.

HomeOffice ist etwas irreführend, da dies bedeutet das du remote von deiner Wohnung aus arbeitest statt vom Office oder vom Kunden aus.

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WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Beispiel von KPMG:

Bei der Reisekostenabrechnung ist immer die kürzere Distanz Wohnort (Meldeadresse der Sozialversicherung) Ziel und Niederlassung-Ziel anzusetzen.
Also nein, du kannst nicht irgendeine Adresse angeben von deiner Familie oder so.

Und deinen täglichen Weg zur Arbeit kannst du eh nicht ansetzen, falls es das ist wonach du gefragt hast.
Das kannst du nur mit 0,3€/km One-way bei der Steuer geltend machen

antworten
Ein KPMGler

Big 4 Reisekosten

Für KPMG ist das falsch.
Du kannst selbstverständlich einen abweichenden Reiseort für das Wochenende ansteuern.

Prozess ist:

  • Engagementmanager eine Mail schreiben: hi, ich will statt nach Berlin nach Hause nach München reisen und komme dann am Montag von dort zum Projekt zurück. Preisunterschied ist +-x EUR. Ist das ok?
  • EM antwortet im Normalfall ok
  • du machst die Reise, reichst die Reisekosten ganz normal an inkl. der Mail vom EM.
  • bei der nächsten Gehaltsabrechnung wird das Kostendelta als vermögenswerter Vorteil einmal durchgezogen und du entsprechend steuerlich belastet.

WiWi Gast schrieb am 20.12.2018:

Beispiel von KPMG:

Bei der Reisekostenabrechnung ist immer die kürzere Distanz Wohnort (Meldeadresse der Sozialversicherung) Ziel und Niederlassung-Ziel anzusetzen.
Also nein, du kannst nicht irgendeine Adresse angeben von deiner Familie oder so.

Und deinen täglichen Weg zur Arbeit kannst du eh nicht ansetzen, falls es das ist wonach du gefragt hast.
Das kannst du nur mit 0,3€/km One-way bei der Steuer geltend machen

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WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Der Prozess ist wirklich sehr fair. Gibt es Erfahrungswerte, wie oft man das ca. machen kann? Bei Krankheit eines Familienmitglieds kann das unter Umständen relativ häufig vorkommen z.B.

Ein KPMGler schrieb am 20.12.2018:

Für KPMG ist das falsch.
Du kannst selbstverständlich einen abweichenden Reiseort für das Wochenende ansteuern.

Prozess ist:

  • Engagementmanager eine Mail schreiben: hi, ich will statt nach Berlin nach Hause nach München reisen und komme dann am Montag von dort zum Projekt zurück. Preisunterschied ist +-x EUR. Ist das ok?
  • EM antwortet im Normalfall ok
  • du machst die Reise, reichst die Reisekosten ganz normal an inkl. der Mail vom EM.
  • bei der nächsten Gehaltsabrechnung wird das Kostendelta als vermögenswerter Vorteil einmal durchgezogen und du entsprechend steuerlich belastet.

WiWi Gast schrieb am 20.12.2018:

Beispiel von KPMG:

Bei der Reisekostenabrechnung ist immer die kürzere Distanz Wohnort (Meldeadresse der Sozialversicherung) Ziel und Niederlassung-Ziel anzusetzen.
Also nein, du kannst nicht irgendeine Adresse angeben von deiner Familie oder so.

Und deinen täglichen Weg zur Arbeit kannst du eh nicht ansetzen, falls es das ist wonach du gefragt hast.
Das kannst du nur mit 0,3€/km One-way bei der Steuer geltend machen

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Ein KPMGler

Big 4 Reisekosten

Gibt kein Limit.
Ich hatte mal einen Mitarbeiter, dessen Freundin in Basel gelebt hat. Der ist an 7 von 10 Wochenenden statt nach Hause nach Basel geflogen. Ich habe ihm 1x eine Mail geschrieben, in dem ich ihm das grundsätzlich genehmige und damit war alles gut.
Steuerlich hat er natürlich gelitten, da FRA - Basel schon deutlich teurer war als FRA - CGN...
aber ist halt sein Privatvergnügen

WiWi Gast schrieb am 21.12.2018:

Der Prozess ist wirklich sehr fair. Gibt es Erfahrungswerte, wie oft man das ca. machen kann? Bei Krankheit eines Familienmitglieds kann das unter Umständen relativ häufig vorkommen z.B.

Ein KPMGler schrieb am 20.12.2018:

Für KPMG ist das falsch.
Du kannst selbstverständlich einen abweichenden Reiseort für das Wochenende ansteuern.

Prozess ist:

  • Engagementmanager eine Mail schreiben: hi, ich will statt nach Berlin nach Hause nach München reisen und komme dann am Montag von dort zum Projekt zurück. Preisunterschied ist +-x EUR. Ist das ok?
  • EM antwortet im Normalfall ok
  • du machst die Reise, reichst die Reisekosten ganz normal an inkl. der Mail vom EM.
  • bei der nächsten Gehaltsabrechnung wird das Kostendelta als vermögenswerter Vorteil einmal durchgezogen und du entsprechend steuerlich belastet.

WiWi Gast schrieb am 20.12.2018:

Beispiel von KPMG:

Bei der Reisekostenabrechnung ist immer die kürzere Distanz Wohnort (Meldeadresse der Sozialversicherung) Ziel und Niederlassung-Ziel anzusetzen.
Also nein, du kannst nicht irgendeine Adresse angeben von deiner Familie oder so.

Und deinen täglichen Weg zur Arbeit kannst du eh nicht ansetzen, falls es das ist wonach du gefragt hast.
Das kannst du nur mit 0,3€/km One-way bei der Steuer geltend machen

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WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Gut, aber es müsste insgesamt dennoch billiger sein als komplett privat finanziertes pendeln? Macht euch als Arbeitgeber aus meiner Sicht aber noch mal deutlich attraktiver ;).

Ein KPMGler schrieb am 23.12.2018:

Gibt kein Limit.
Ich hatte mal einen Mitarbeiter, dessen Freundin in Basel gelebt hat. Der ist an 7 von 10 Wochenenden statt nach Hause nach Basel geflogen. Ich habe ihm 1x eine Mail geschrieben, in dem ich ihm das grundsätzlich genehmige und damit war alles gut.
Steuerlich hat er natürlich gelitten, da FRA - Basel schon deutlich teurer war als FRA - CGN...
aber ist halt sein Privatvergnügen

WiWi Gast schrieb am 21.12.2018:

Der Prozess ist wirklich sehr fair. Gibt es Erfahrungswerte, wie oft man das ca. machen kann? Bei Krankheit eines Familienmitglieds kann das unter Umständen relativ häufig vorkommen z.B.

Ein KPMGler schrieb am 20.12.2018:

Für KPMG ist das falsch.
Du kannst selbstverständlich einen abweichenden Reiseort für das Wochenende ansteuern.

Prozess ist:

  • Engagementmanager eine Mail schreiben: hi, ich will statt nach Berlin nach Hause nach München reisen und komme dann am Montag von dort zum Projekt zurück. Preisunterschied ist +-x EUR. Ist das ok?
  • EM antwortet im Normalfall ok
  • du machst die Reise, reichst die Reisekosten ganz normal an inkl. der Mail vom EM.
  • bei der nächsten Gehaltsabrechnung wird das Kostendelta als vermögenswerter Vorteil einmal durchgezogen und du entsprechend steuerlich belastet.

WiWi Gast schrieb am 20.12.2018:

Beispiel von KPMG:

Bei der Reisekostenabrechnung ist immer die kürzere Distanz Wohnort (Meldeadresse der Sozialversicherung) Ziel und Niederlassung-Ziel anzusetzen.
Also nein, du kannst nicht irgendeine Adresse angeben von deiner Familie oder so.

Und deinen täglichen Weg zur Arbeit kannst du eh nicht ansetzen, falls es das ist wonach du gefragt hast.
Das kannst du nur mit 0,3€/km One-way bei der Steuer geltend machen

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WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Ein KPMGler schrieb am 23.12.2018:

Gibt kein Limit.
Ich hatte mal einen Mitarbeiter, dessen Freundin in Basel gelebt hat. Der ist an 7 von 10 Wochenenden statt nach Hause nach Basel geflogen. Ich habe ihm 1x eine Mail geschrieben, in dem ich ihm das grundsätzlich genehmige und damit war alles gut.
Steuerlich hat er natürlich gelitten, da FRA - Basel schon deutlich teurer war als FRA - CGN...
aber ist halt sein Privatvergnügen

Muss es wenn es günstiger ist auch genehmigen lassen? Und irgendetwas versteuern?

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Ein KPMGler

Big 4 Reisekosten

Genehmigen lassen musst du es aufgrund abweichender Route definitiv.

Ob/ Was bei geringeren Kosten versteuert wird kann ich dir nicht sagen, hatte den Fall noch nie bzw habe mich in den Fällen noch nie bei den Kollegen erkundigt im Nachgang.

WiWi Gast schrieb am 23.12.2018:

Ein KPMGler schrieb am 23.12.2018:

Gibt kein Limit.
Ich hatte mal einen Mitarbeiter, dessen Freundin in Basel gelebt hat. Der ist an 7 von 10 Wochenenden statt nach Hause nach Basel geflogen. Ich habe ihm 1x eine Mail geschrieben, in dem ich ihm das grundsätzlich genehmige und damit war alles gut.
Steuerlich hat er natürlich gelitten, da FRA - Basel schon deutlich teurer war als FRA - CGN...
aber ist halt sein Privatvergnügen

Muss es wenn es günstiger ist auch genehmigen lassen? Und irgendetwas versteuern?

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WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Ein KPMGler schrieb am 23.12.2018:

Genehmigen lassen musst du es aufgrund abweichender Route definitiv.

Ob/ Was bei geringeren Kosten versteuert wird kann ich dir nicht sagen, hatte den Fall noch nie bzw habe mich in den Fällen noch nie bei den Kollegen erkundigt im Nachgang.

WiWi Gast schrieb am 23.12.2018:

Ein KPMGler schrieb am 23.12.2018:

Gibt kein Limit.
Ich hatte mal einen Mitarbeiter, dessen Freundin in Basel gelebt hat. Der ist an 7 von 10 Wochenenden statt nach Hause nach Basel geflogen. Ich habe ihm 1x eine Mail geschrieben, in dem ich ihm das grundsätzlich genehmige und damit war alles gut.
Steuerlich hat er natürlich gelitten, da FRA - Basel schon deutlich teurer war als FRA - CGN...
aber ist halt sein Privatvergnügen

Muss es wenn es günstiger ist auch genehmigen lassen? Und irgendetwas versteuern?

Meinst du du könntest das mal erfragen? Ist für mich recht relevant. Dass zusätzliche Kosten ein Geldwerter Vorteil sind ist völlig klar (und auch fair), manche UBs behandeln allerdings alternative An-/Abreisen grundsätzlich als geldwerten Vorteil - andere nicht.

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WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

"Meinst du du könntest das mal erfragen? Ist für mich recht relevant. Dass zusätzliche Kosten ein Geldwerter Vorteil sind ist völlig klar (und auch fair), manche UBs behandeln allerdings alternative An-/Abreisen grundsätzlich als geldwerten Vorteil - andere nicht."

Ich bin selbst auch bei KPMG und kann dir aushelfen, da ich selbst das Kunststück der abweichenden Reiseroute jede zweite Woche vollziehe ;-)

Nehmen wir mal folgenden Konstellation:

  • deine Meldeadresse: Stuttgart
  • dein Office: Stuttgart
  • Projekt: Berlin
  • abweichende Reiseroute (z.B. bei der Freundin über's Wochenende): Düsseldorf

Preislich gesehen nehmen wir mal an, dass Flüge zwischen BER-DUS günstiger sind als zwischen BER-STG.

Bei KPMG gilt erstmal: unabhängig (!!!) von den ersparten Kosten, ist der volle Reisepreis der abweichenden Reiseroute als geldwerter Vorteil zu versteuern (in diesem Fall also der Flug von Berlin nach Düsseldorf). Auch wenn dieser nur ein Zehntel von dem eigentlichen Rückflug (BER-STG) kosten sollte, spielt dies keine Rolle.
Nun hast du aber du aber das Glück, dass es in Düsseldorf auch eine KPMG Niederlassung gibt. Sprich, du holst dir eine Partnergenehmigung für die abweichende Reiseroute in Verbindung (!) mit der Prämisse, dass du an Freitagen stets aus dem Düsseldorfer Office arbeitest.
Dadurch ist die abweichende Reiseroute nicht mehr rein privat veranlasst, sondern betrieblich, wodurch das Argument des geldwerten Vorteils nicht greift.

Natürlich ist die Freigabe durch den Partner immer noch von diesem selbst abhängig, aus wirtschaftlicher Sicht gibt es aber für den Partner absolut keinen Grund, dir eine solche Freigabe zu verwehren. Bei uns handhaben das recht viele so, die Freunde/ Verwandte in anderen Städten haben.

Solltest du jedoch anstatt deine Freundin in Düsseldorf, deine Eltern in der Lüneburger Heide besuchen wollen, gestaltet es sich schwierig, da der nächste KPMG Standort ein gutes Stück entfernt ist und du am Freitag erst mal diese Strecke zum nächsten Office reisen müsstest.

Eine weitere Konstellation, in welcher die abweichende Reiseroute zu keiner Versteuerung führt, würde in folgendem Fall eintreten:

  • deine Meldeadresse: Stuttgart
  • dein Office: Stuttgart
  • Projekt: Dortmund
  • abweichende Reiseroute: Frankfurt

Da Frankfurt auf der Route von Dortmund nach Stuttgart liegt ohne größere Umwege zu nehmen reicht hier eine kurze Genehmigung vom Partner, weil "man ja sowieso an Frankfurt vorbei kommen würde". Im Endeffekt kannst du alles ohne Versteuerung ansteuern was irgendwo zwischen Dortmund und Stuttgart liegt nicht extrem östlich/ westlich abweicht.

Du musst allerdings beachten, dass die verschiedenen Arbeitgeber das Reisekostenthema gänzlich anders handhaben können. KPMG ist absolut gesetzeskonform, versucht aber bestmöglich den persönlichen Reisepräferenzen nachzukommen.

Bei meinem alten Arbeitgeber war z.B. war das Ziel meiner Reise gänzlich egal, hauptsache die Kosten waren niedriger oder vergleichbar mit der ursprünglichen Reise. Da waren die Regelungen also sehr lasch ;-) Wie die das steuerlich geregelt haben und vor ihrem Betriebsprüfer argumentiert haben - keine Ahnung.

Hoffe das Ganze hilft ein wenig!

antworten
WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Müsst ihr euch das wirklich alles vom Partner genehmigen lassen? Ist es nicht etwas seltsam, dass der sich mit solchen "unwichtigen" Dingen auseinander setzen muss?

Reicht da nicht der SM?

antworten
Ein KPMGler

Big 4 Reisekosten

Bei uns reicht der Engagement Manager, der für das Projekt verantwortlich ist.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2019:

Müsst ihr euch das wirklich alles vom Partner genehmigen lassen? Ist es nicht etwas seltsam, dass der sich mit solchen "unwichtigen" Dingen auseinander setzen muss?

Reicht da nicht der SM?

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WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Ein KPMGler schrieb am 28.02.2019:

Bei uns reicht der Engagement Manager, der für das Projekt verantwortlich ist.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2019:

Müsst ihr euch das wirklich alles vom Partner genehmigen lassen? Ist es nicht etwas seltsam, dass der sich mit solchen "unwichtigen" Dingen auseinander setzen muss?

Reicht da nicht der SM?

Versteigerung hin oder her: Wenn der Kollege nach Basel fliegt, werden die höheren Kosten trotzdem über das Projekt abgerechnet und der Kunde zahlt? Falls nicht, wieso sollte KPMG dann für die höheren Kosten aufkommen ?

antworten
Ein KPMGler

Big 4 Reisekosten

In 9 von 10 Projekten zahlt der Kunde nicht für die Reisekosten, die sind in den Tagessätzen enthalten. Reisekosten gehen gegen den Deckungsbeitrag typischerweise.

Ich hasse auch Projekte, bei denen der Kunde die Reisekosten zahlt. Das ist ein wahnsinniger administrativer und logistischer Aufwand, weil die teilweise sogar die ganzen Quittungen haben wollen.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2019:

Ein KPMGler schrieb am 28.02.2019:

Bei uns reicht der Engagement Manager, der für das Projekt verantwortlich ist.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2019:

Müsst ihr euch das wirklich alles vom Partner genehmigen lassen? Ist es nicht etwas seltsam, dass der sich mit solchen "unwichtigen" Dingen auseinander setzen muss?

Reicht da nicht der SM?

Versteigerung hin oder her: Wenn der Kollege nach Basel fliegt, werden die höheren Kosten trotzdem über das Projekt abgerechnet und der Kunde zahlt? Falls nicht, wieso sollte KPMG dann für die höheren Kosten aufkommen ?

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WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Ein KPMGler schrieb am 01.03.2019:

In 9 von 10 Projekten zahlt der Kunde nicht für die Reisekosten, die sind in den Tagessätzen enthalten. Reisekosten gehen gegen den Deckungsbeitrag typischerweise.

Ich hasse auch Projekte, bei denen der Kunde die Reisekosten zahlt. Das ist ein wahnsinniger administrativer und logistischer Aufwand, weil die teilweise sogar die ganzen Quittungen haben wollen.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2019:

Ein KPMGler schrieb am 28.02.2019:

Bei uns reicht der Engagement Manager, der für das Projekt verantwortlich ist.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2019:

Müsst ihr euch das wirklich alles vom Partner genehmigen lassen? Ist es nicht etwas seltsam, dass der sich mit solchen "unwichtigen" Dingen auseinander setzen muss?

Reicht da nicht der SM?

Versteigerung hin oder her: Wenn der Kollege nach Basel fliegt, werden die höheren Kosten trotzdem über das Projekt abgerechnet und der Kunde zahlt? Falls nicht, wieso sollte KPMG dann für die höheren Kosten aufkommen ?

Dann nehmt ihr einen geringeren Deckungsbeitrag in Kauf, weil ein Kollege jede Woche nach e.g. London statt Buxtehude jettet? Das ist ja sehr altruistisch und kann mir auch nicht vorstellen dass das jeder eng Manager mitmacht.

antworten
WiWi Gast

Big 4 Reisekosten

Dann scheint es in den Teams unterschiedlich gehandhabt zu werden ;-)

Bei uns auf dem aktuellen Projekt sind die Reisekosten auch in den Tagessätzen enthalten, sodass alle Reisekosten direkt gegen den DB laufen. Unser Engagement-Manager und -Partner sind dies bezüglich aber sehr fair.

Sollte hier also jemand bei einem Manager/ Partner landen, der ausschließlich seinen DB im Blick hat, würde ich mir über einen Wechsel Gedanken machen. Natürlich ist die Flexbilität bei der Verwendung der Reisekosten kein Kriterium für einen Jobwechsel, jedoch häufig ein Indiz, wie sehr der Vorgesetzte seine Mitarbeiter schätzt.

Ein KPMGler schrieb am 28.02.2019:

Bei uns reicht der Engagement Manager, der für das Projekt verantwortlich ist.

WiWi Gast schrieb am 28.02.2019:

Müsst ihr euch das wirklich alles vom Partner genehmigen lassen? Ist es nicht etwas seltsam, dass der sich mit solchen "unwichtigen" Dingen auseinander setzen muss?

Reicht da nicht der SM?

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Ein KPMGler

Big 4 Reisekosten

Nein, sowas wird natürlich nur auf Dauer geduldet, wenn der Preis nach London ein geringerer ist als der nach Hause.
Was bei unseren seltsamen Ticketpreisen bei der Lufthansa durch unseren Einkauf kein sonderlich großes Hindernis ist! Ich zahle Economy TXL - MUC fast 750EUR im "KPMG-Tarif".
Dafür könnte ich privat sehr problemlos London und zurück kommen.

WiWi Gast schrieb am 01.03.2019:

Dann nehmt ihr einen geringeren Deckungsbeitrag in Kauf, weil ein Kollege jede Woche nach e.g. London statt Buxtehude jettet? Das ist ja sehr altruistisch und kann mir auch nicht vorstellen dass das jeder eng Manager mitmacht.

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