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Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

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WiWi Gast

Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Hallo zusammen,

da hier ja viele Leute aus dem Bereich Tax der Big4-Gesellschaften unterwegs sind, die folgende Frage, insb. an diejenigen, die dort schon etwas länger unterwegs sind:

Ich bin Steuerberater und habe einige Jahre für eine mittelgroße StB-Gesellschaft gearbeitet. Im Zuge dessen hatte ich dort einen (Teil-)Schwerpunkt im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts (AO/FGO), habe also u.a. viel mit Außenprüfungen, Einsprüchen/FG-Verfahren und allgemeinen AO-Fragen zu tun gehabt.

Aus den verschiedensten Gründen habe ich mich jetzt auf eine Big4 Stelle beworben, hatte bereits ein erstes Gespräch (wohl recht positiv) mit dem "Headhunter" und nun eine Einladung zu einem Gespräch mit den zuständigen Partner. Ich würde gerne -soweit möglich- einen (Teil-) Schwerpunkt im steuerlichen Verfahrensrecht auch dort weiterhin beibehalten (in der Stellenanzeige/1. Gespräch war die Tätigkeitsbeschreibung leider recht ungenau).

Daher die Frage an alle Big4 StB bzw. Angestellten: Lässt sich dies aus eurer Sicht realistisch umsetzen ? Habt ihr bzw. eure Kollegen im beruflichen Alltag häufig/immer/nie mit Fragen des steuerlichen Verfahrensrechts zu tun ? Bearbeitet ihr AO-Fragestellungen und/oder Einsprüche/ggf. FG-Verfahren ?

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

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WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

No one ?

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WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Ist halt ne sehr spezielle Frage. Aber hau doch mal raus was du jetzt verdienst und wie hoch dein Gehalt bei den Big 4 wäre. Nimmt mich wunder wie gross da die Unterschiede sind.

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WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Ich bin nicht bei den Big4. Ich glaube aber, dass die Big4 nicht Mandanten-zentriert arbeiten, sondern sehr arbeitsteilig. Es kann durchaus sein, dass die einen Juristen im Team haben, der solche Sachen erledigt. Das musst du eben in Kauf nehmen, wenn du zu den Big4 gehst.

Ich glaube aber auch nicht, dass du durch Nachfragen immer eine ehrliche Antwort kriegen kannst. Oft sagen Arbeitgeber "ja, ja bei uns können Sie alles machen bla bla" nur damit du dort unterschreibst. Und wenn du dort anfängst, ist alles ganz anders als versprochen.

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WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Machst Du denn wirklich Verfahrensrecht (AO/FGO) als Schwerpunkt? Arbeite in einer der besten Steuerkanzleien Deutschlands (Hauptsitz in Bonn) und selbst dort kann man die "Verfahrensrechtler" an einer Hand abzählen. Sind übrigen ausnahmslos Juristen.

Bei Betriebsprüfungen, Einsprüchen und Gerichtsverfahren sind Fragestellungen der AO/FGO nach meiner Erfahrung meist eher Beiwerk. Nicht unwichtig natürlich, aber meist steht doch die materielle Würdigung im Vordergrund.

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WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Ist für mich ein Teilschwerpunkt und natürlich betreibt man das nicht als isolierten Teilschwerpunkt, sondern stets im "Verbund" mit materiell-rechtlichen Fragen. Das stimmt.

Und das FGS diverse (auch im Bereich AO/FGO) sehr fitte Leute hat, kann ich nur bestätigen ... war vor etwas längerer Zeit mal bei einem eurer Doktoranden-Seminare. Partner Prof. Hen. hat zu einem AO-Thema referiert ... sehr gute Veranstaltung.

Bei meiner jetzigen (noch) Kanzlei ist es so, dass viele StB halt nur sehr geringe Kenntnisse im Bereich AO (und FGO) hatten, so dass da teilweise materiell-rechtliche Lösungsansätze in Besprechungen vorgeschlagen wurden, die verfahrensrechtlich gar nicht möglich waren. Und einer musste sich mit den verahrensrechtl. Fragen dann halt mal ernsthaft beschäftigen, das war dann ich. :-)

Daher würde ich gerne weiterhin u.a. in dem Bereich (Bp, Einsprüche usw.) betätigen, wobei das bei wahrscheinlich (in den meisten Big4-Abteilungen) eher schwierig werden wird ... naja, hatte das schon vermutet.

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WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Ja, da liegst du richtig. Im Bereich private clients oder Mitarbeiterentsendungen gibt es Kollegen, die für erwähnenswerte Fälle regelmäßig zuständig sind. Das sind dann aber auch berufserfahrene Rechtsanwälte + Steuerberater... Irgendeinen üblichen Nachweis dass du da was kannst, braucht man halt. Da kann man schlecht als StB sagen, dass man in der alten Kanzlei der einzige war, der da was Brauchbares auf die Beine stellen konnte.. ;)

Lounge Gast schrieb:

Ist für mich ein Teilschwerpunkt und natürlich betreibt man
das nicht als isolierten Teilschwerpunkt, sondern stets im
"Verbund" mit materiell-rechtlichen Fragen. Das
stimmt.

Und das FGS diverse (auch im Bereich AO/FGO) sehr fitte Leute
hat, kann ich nur bestätigen ... war vor etwas längerer Zeit
mal bei einem eurer Doktoranden-Seminare. Partner Prof. Hen.
hat zu einem AO-Thema referiert ... sehr gute Veranstaltung.

Bei meiner jetzigen (noch) Kanzlei ist es so, dass viele StB
halt nur sehr geringe Kenntnisse im Bereich AO (und FGO)
hatten, so dass da teilweise materiell-rechtliche
Lösungsansätze in Besprechungen vorgeschlagen wurden, die
verfahrensrechtlich gar nicht möglich waren. Und einer musste
sich mit den verahrensrechtl. Fragen dann halt mal ernsthaft
beschäftigen, das war dann ich. :-)

Daher würde ich gerne weiterhin u.a. in dem Bereich (Bp,
Einsprüche usw.) betätigen, wobei das bei wahrscheinlich (in
den meisten Big4-Abteilungen) eher schwierig werden wird ...
naja, hatte das schon vermutet.

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WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Einen Nachweis könnte ich durchaus bringen .... in meinem Arbeitszeugnis wird angeführt, dass ich an div. Außenprüfungen (insb. auch Schlussbesprechungen) teilgenommen habe und zudem mehrere Einsprüche und FG-Verfahren selbst geführt habe.

Ich würde in dem Bereich -wie gesagt- gerne weiterhin etwas machen, zumal das mE auch nicht jeder StB wirklich beherrscht bzw. da eine hinreichende Routine hat ... sicherlich - es wurde schon erwähnt- stehen im Wesentlichen materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, trotzdem ist die Durchsetzung im Einspruchs- oder Klageverfahren schon nochmal etwas anderes. Auch sieht bzw. hat nicht jeder StB (s)eine Neigung in der ausführlichen schriftliche Darstellung steuerlicher Probleme/ Sachverhalt. Das betrifft natürlich eher den "Einzelkämpfer um die Ecke" und weniger den Manager/Senior Manager einer Big4.

Lounge Gast schrieb:

Ja, da liegst du richtig. Im Bereich private clients oder
Mitarbeiterentsendungen gibt es Kollegen, die für
erwähnenswerte Fälle regelmäßig zuständig sind. Das sind dann
aber auch berufserfahrene Rechtsanwälte + Steuerberater...
Irgendeinen üblichen Nachweis dass du da was kannst, braucht
man halt. Da kann man schlecht als StB sagen, dass man in der
alten Kanzlei der einzige war, der da was Brauchbares auf die
Beine stellen konnte.. ;)

Lounge Gast schrieb:

Ist für mich ein Teilschwerpunkt und natürlich betreibt
man
das nicht als isolierten Teilschwerpunkt, sondern stets im
"Verbund" mit materiell-rechtlichen Fragen. Das
stimmt.

Und das FGS diverse (auch im Bereich AO/FGO) sehr fitte
Leute
hat, kann ich nur bestätigen ... war vor etwas längerer
Zeit
mal bei einem eurer Doktoranden-Seminare. Partner Prof.
Hen.
hat zu einem AO-Thema referiert ... sehr gute
Veranstaltung.

Bei meiner jetzigen (noch) Kanzlei ist es so, dass viele
StB
halt nur sehr geringe Kenntnisse im Bereich AO (und FGO)
hatten, so dass da teilweise materiell-rechtliche
Lösungsansätze in Besprechungen vorgeschlagen wurden, die
verfahrensrechtlich gar nicht möglich waren. Und einer
musste
sich mit den verahrensrechtl. Fragen dann halt mal
ernsthaft
beschäftigen, das war dann ich. :-)

Daher würde ich gerne weiterhin u.a. in dem Bereich (Bp,
Einsprüche usw.) betätigen, wobei das bei wahrscheinlich
(in
den meisten Big4-Abteilungen) eher schwierig werden wird
...
naja, hatte das schon vermutet.

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WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Ja, es gibt keine Big4 Abteilung für Verfahrensrecht... Das geht in den Abteilungen eher nebenbei. Da solltest du mal einfach anfragen, ob u. wie das gehen würde

Lounge Gast schrieb:

Einen Nachweis könnte ich durchaus bringen .... in meinem
Arbeitszeugnis wird angeführt, dass ich an div.
Außenprüfungen (insb. auch Schlussbesprechungen) teilgenommen
habe und zudem mehrere Einsprüche und FG-Verfahren selbst
geführt habe.

Ich würde in dem Bereich -wie gesagt- gerne weiterhin etwas
machen, zumal das mE auch nicht jeder StB wirklich beherrscht
bzw. da eine hinreichende Routine hat ... sicherlich - es
wurde schon erwähnt- stehen im Wesentlichen
materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, trotzdem ist die
Durchsetzung im Einspruchs- oder Klageverfahren schon nochmal
etwas anderes. Auch sieht bzw. hat nicht jeder StB (s)eine
Neigung in der ausführlichen schriftliche Darstellung
steuerlicher Probleme/ Sachverhalt. Das betrifft natürlich
eher den "Einzelkämpfer um die Ecke" und weniger
den Manager/Senior Manager einer Big4.

Lounge Gast schrieb:

Ja, da liegst du richtig. Im Bereich private clients oder
Mitarbeiterentsendungen gibt es Kollegen, die für
erwähnenswerte Fälle regelmäßig zuständig sind. Das sind
dann
aber auch berufserfahrene Rechtsanwälte + Steuerberater...
Irgendeinen üblichen Nachweis dass du da was kannst,
braucht
man halt. Da kann man schlecht als StB sagen, dass man
in der
alten Kanzlei der einzige war, der da was Brauchbares
auf die
Beine stellen konnte.. ;)

Lounge Gast schrieb:

Ist für mich ein Teilschwerpunkt und natürlich
betreibt
man
das nicht als isolierten Teilschwerpunkt, sondern
stets im
"Verbund" mit materiell-rechtlichen
Fragen. Das
stimmt.

Und das FGS diverse (auch im Bereich AO/FGO) sehr
fitte
Leute
hat, kann ich nur bestätigen ... war vor etwas
längerer
Zeit
mal bei einem eurer Doktoranden-Seminare. Partner
Prof.
Hen.
hat zu einem AO-Thema referiert ... sehr gute
Veranstaltung.

Bei meiner jetzigen (noch) Kanzlei ist es so, dass
viele
StB
halt nur sehr geringe Kenntnisse im Bereich AO (und
FGO)
hatten, so dass da teilweise materiell-rechtliche
Lösungsansätze in Besprechungen vorgeschlagen
wurden, die
verfahrensrechtlich gar nicht möglich waren. Und
einer
musste
sich mit den verahrensrechtl. Fragen dann halt mal
ernsthaft
beschäftigen, das war dann ich. :-)

Daher würde ich gerne weiterhin u.a. in dem Bereich
(Bp,
Einsprüche usw.) betätigen, wobei das bei
wahrscheinlich
(in
den meisten Big4-Abteilungen) eher schwierig werden
wird
...
naja, hatte das schon vermutet.

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WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Ich werde nochmal mit etwas mehr Nachdruck nachfragen, was da in der -für mich potenziell neuen Arbeitsumgebung- in dem besprochenen Bereich möglich ist. Vllt. kommt da ja einige halbwegs ehrliche Antwort (u.U. mit glaubhaften Beispielen) .... vielen Dank auf jeden Fall für alle Rückmeldungen.

antworten
WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Genau. Tu dir keinen Zwang an

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WiWi Gast

Re: Big4 Tax - steuerliches Verfahrensrecht

Dass es keine eigene "Abteilung" für Verfahrensrecht gibt, ist mir klar und war im Übrigen auch nicht meine Frage (s.o.).

Lounge Gast schrieb:

Ja, es gibt keine Big4 Abteilung für Verfahrensrecht... Das
geht in den Abteilungen eher nebenbei. Da solltest du mal
einfach anfragen, ob u. wie das gehen würde

Lounge Gast schrieb:

Einen Nachweis könnte ich durchaus bringen .... in meinem
Arbeitszeugnis wird angeführt, dass ich an div.
Außenprüfungen (insb. auch Schlussbesprechungen)
teilgenommen
habe und zudem mehrere Einsprüche und FG-Verfahren selbst
geführt habe.

Ich würde in dem Bereich -wie gesagt- gerne weiterhin
etwas
machen, zumal das mE auch nicht jeder StB wirklich
beherrscht
bzw. da eine hinreichende Routine hat ... sicherlich - es
wurde schon erwähnt- stehen im Wesentlichen
materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, trotzdem ist
die
Durchsetzung im Einspruchs- oder Klageverfahren schon
nochmal
etwas anderes. Auch sieht bzw. hat nicht jeder StB (s)eine
Neigung in der ausführlichen schriftliche Darstellung
steuerlicher Probleme/ Sachverhalt. Das betrifft natürlich
eher den "Einzelkämpfer um die Ecke" und weniger
den Manager/Senior Manager einer Big4.

Lounge Gast schrieb:

Ja, da liegst du richtig. Im Bereich private
clients oder
Mitarbeiterentsendungen gibt es Kollegen, die für
erwähnenswerte Fälle regelmäßig zuständig sind. Das
sind
dann
aber auch berufserfahrene Rechtsanwälte +
Steuerberater...
Irgendeinen üblichen Nachweis dass du da was kannst,
braucht
man halt. Da kann man schlecht als StB sagen, dass
man
in der
alten Kanzlei der einzige war, der da was Brauchbares
auf die
Beine stellen konnte.. ;)

Lounge Gast schrieb:

Ist für mich ein Teilschwerpunkt und natürlich
betreibt
man
das nicht als isolierten Teilschwerpunkt,
sondern
stets im
"Verbund" mit materiell-rechtlichen
Fragen. Das
stimmt.

Und das FGS diverse (auch im Bereich AO/FGO)
sehr
fitte
Leute
hat, kann ich nur bestätigen ... war vor etwas
längerer
Zeit
mal bei einem eurer Doktoranden-Seminare.
Partner
Prof.
Hen.
hat zu einem AO-Thema referiert ... sehr gute
Veranstaltung.

Bei meiner jetzigen (noch) Kanzlei ist es so,
dass
viele
StB
halt nur sehr geringe Kenntnisse im Bereich AO
(und
FGO)
hatten, so dass da teilweise
materiell-rechtliche
Lösungsansätze in Besprechungen vorgeschlagen
wurden, die
verfahrensrechtlich gar nicht möglich waren. Und
einer
musste
sich mit den verahrensrechtl. Fragen dann halt
mal
ernsthaft
beschäftigen, das war dann ich. :-)

Daher würde ich gerne weiterhin u.a. in dem
Bereich
(Bp,
Einsprüche usw.) betätigen, wobei das bei
wahrscheinlich
(in
den meisten Big4-Abteilungen) eher schwierig
werden
wird
...
naja, hatte das schon vermutet.

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