DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Audit, Tax & Big4 Nebentätigkeit

Steuerberater und Nebentätigkeit

Autor
Beitrag
Sabriniii

Steuerberater und Nebentätigkeit

Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen bzgl. einer Ausnahmegenehmigung für einen Nebenjob (Minijob) neben dem Beruf als angestellter Steuerberater?

Konkret ist es so, dass ich diesen Oktober in das Examen gehe, und so Gott will mich in ca. einem Jahr Steuerberaterin nennen darf. Mein Mann ist Juniorchef eines Handwerksbetrieb. Wenn ich wieder mehr Zeit habe, würde ich gerne einen Tag in der Woche dort arbeiten (Minijob) und mich hauptsächlich mit den Themen Buchhaltung/Büroorganisation/Prozessoptimierung/Effiziens und Digitalisierung beschäftigen.

Wir gut sehr ihr meine Chancen, in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten?

Danke schon vorab.

Lisa

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

Da fragst Du besser die zuständige StBK als WiWi-Treff…

Lliinnddyy schrieb am 16.03.2023:

Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen bzgl. einer Ausnahmegenehmigung für einen Nebenjob (Minijob) neben dem Beruf als angestellter Steuerberater?

Konkret ist es so, dass ich diesen Oktober in das Examen gehe, und so Gott will mich in ca. einem Jahr Steuerberaterin nennen darf. Mein Mann ist Juniorchef eines Handwerksbetrieb. Wenn ich wieder mehr Zeit habe, würde ich gerne einen Tag in der Woche dort arbeiten (Minijob) und mich hauptsächlich mit den Themen Buchhaltung/Büroorganisation/Prozessoptimierung/Effiziens und Digitalisierung beschäftigen.

Wir gut sehr ihr meine Chancen, in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten?

Danke schon vorab.

Lisa

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

Lliinnddyy schrieb am 16.03.2023:

Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen bzgl. einer Ausnahmegenehmigung für einen Nebenjob (Minijob) neben dem Beruf als angestellter Steuerberater?

Konkret ist es so, dass ich diesen Oktober in das Examen gehe, und so Gott will mich in ca. einem Jahr Steuerberaterin nennen darf. Mein Mann ist Juniorchef eines Handwerksbetrieb. Wenn ich wieder mehr Zeit habe, würde ich gerne einen Tag in der Woche dort arbeiten (Minijob) und mich hauptsächlich mit den Themen Buchhaltung/Büroorganisation/Prozessoptimierung/Effiziens und Digitalisierung beschäftigen.

Wir gut sehr ihr meine Chancen, in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten?

Danke schon vorab.

Lisa

Mach es doch einfach wie jeder normale Mensch und arbeite einfach am Wochenende oder abends im Familienbetrieb mit…

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

Also als StB sollte man schon seine Angestelltenmentalität mal fallen lassen und etwas geistige Flexibilität walten lassen. Kein Wunder haben Steuerberater bei vielen Selbstständigen so einen schlechten Ruf. Da ist der StB echt der falsche Titel für dich. Ganz einfache Lösung: Einfach im Betrieb Mitarbeiten und 500, 600, 700 EUR oder was auch immer Pauschal abrechnen.

antworten
danielnop

Steuerberater und Nebentätigkeit

WiWi Gast schrieb am 17.03.2023:

Also als StB sollte man schon seine Angestelltenmentalität mal fallen lassen und etwas geistige Flexibilität walten lassen. Kein Wunder haben Steuerberater bei vielen Selbstständigen so einen schlechten Ruf. Da ist der StB echt der falsche Titel für dich. Ganz einfache Lösung: Einfach im Betrieb Mitarbeiten und 500, 600, 700 EUR oder was auch immer Pauschal abrechnen.

Wenn Sie aber in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Betrieb ihrem Ehemann steht, dann ist dein Vorschlag rechtswidrig.

antworten
Sabriniii

Steuerberater und Nebentätigkeit

WiWi Gast schrieb am 17.03.2023:

Also als StB sollte man schon seine Angestelltenmentalität mal fallen lassen und etwas geistige Flexibilität walten lassen. Kein Wunder haben Steuerberater bei vielen Selbstständigen so einen schlechten Ruf. Da ist der StB echt der falsche Titel für dich. Ganz einfache Lösung: Einfach im Betrieb Mitarbeiten und 500, 600, 700 EUR oder was auch immer Pauschal abrechnen.

Was für eine angestellten Mentalität soll ich fallen lassen? Ich habe nicht den wunsch mich selbständig zu machen. Trotzdem liebe ich den Beruf als (angehende) Steuerberaterin beim meinem Chef.

Mein Mann braucht neben seiner Mutter einfach noch mehr unterstützung im Büro. Hier geht esbgerade um Digitalisierung, Büroorganisation, Buchhaltung, Kundenmanagement etc. Da ich durch Telefonate/ Mail etc auch mit Aussenstehenden kontakt habenmuss, kann ich weder nur Abends oder am Wochenende arbeiten, noch möchte ich nacher Probleme bekommen, dass ich als StB unenetgeltlich mitgearbeitet habe (wer weiß...).
Außerdem zieht man mit einem 520€ Job ja auch nochmal Geld aus der Firma, die pauschalen SV Beiträge sind geringer als sein bzw unser Steuersatz ;)

Natürlich werde ich hier mit der Kammer in Kontankt treten. Ich wollte lediglich wissen, ob hier vielleicht schon andere Erfahrungen gemacht haben.

Lisa

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

Gib gerne mal Rückmeldung, wenn du weißt ob das funktioniert. Bin tatsächlich in der gleichen Situation:

Eltern haben Familienbetrieb, würde nach bestandenem Examen nächstes Jahr dann gerne die Buchhaltung inkl. UStVA sowie StE und Erstellung der Bilanz übernehmen.

Allerdings unentgeltlich und außerhalb meiner regulären Arbeitszeit (Next10 Steuerberatung).

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

Wenn man schon sowas wie rechtwidrig behauptet wird, dann bitte mit §§ Angabe. Gegen welches Recht soll Sie bitte verstoßen werden, wenn man den Betrieb des Ehemannes als Mandanten hat? Genau. Gibts nicht.

@TE: Bei 520 Euro kostest du den Betrieb pi mal daumen 670 EUR, in der Kalkulation mitberücksichtigt? Zuerst sagst du Juniorchef, dann dass die Mutter da mitarbeitet, wie ist denn die genau rechtliche Situation? Hat dein Mann Anteile oder gehört ihm der Betrieb? Dann bist du im Zweifel sogar zur kostenlosen Mitarbeit gem. § 1353 BGB verpflichtet, Titel hin oder her. Die Arbeit müsste schon regelmäßig und nachhaltig sein, damit das vom FA als Betriebsausgabe anerkannt wird.

Und an den anderen mit dem elterlichen Betrieb: Was soll die Frage genau sein, wenn du es kostenlos anbietet? Schon mal das Steuerberatungsgesetz durchgelesen? § 6 Nr. 2 StBerG erlaubt dir alle kostenlos zu beraten, die unter § 15 AO fallen. Müsste man natürlich auch wissen, was die Rechtsform des Betriebes ist. Das Finanzamt juckt es aber nicht, egal welche Rechtsform, wenn du die Dienstleistungen kostenlos anbietest, weil du den Gewinn des Betriebes nicht senkst und es damit nicht für § 4 ff. EStG relevant ist.

Auch mit dem Risiko, dass das hier nicht durchgeht, aber was ihr beide da, als angehende Steuerberater abliefert, ist schon mehr als peinlich. Einfach mal ein Gesetz aufmachen und lesen was da steht. Wird übrigens auch im Examen verlangt.

danielnop schrieb am 18.03.2023:

WiWi Gast schrieb am 17.03.2023:

Also als StB sollte man schon seine Angestelltenmentalität mal fallen lassen und etwas geistige Flexibilität walten lassen. Kein Wunder haben Steuerberater bei vielen Selbstständigen so einen schlechten Ruf. Da ist der StB echt der falsche Titel für dich. Ganz einfache Lösung: Einfach im Betrieb Mitarbeiten und 500, 600, 700 EUR oder was auch immer Pauschal abrechnen.

Wenn Sie aber in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Betrieb ihrem Ehemann steht, dann ist dein Vorschlag rechtswidrig.

antworten
danielnop

Steuerberater und Nebentätigkeit

WiWi Gast schrieb am 19.03.2023:

Wenn man schon sowas wie rechtwidrig behauptet wird, dann bitte mit §§ Angabe. Gegen welches Recht soll Sie bitte verstoßen werden, wenn man den Betrieb des Ehemannes als Mandanten hat? Genau. Gibts nicht.

@TE: Bei 520 Euro kostest du den Betrieb pi mal daumen 670 EUR, in der Kalkulation mitberücksichtigt? Zuerst sagst du Juniorchef, dann dass die Mutter da mitarbeitet, wie ist denn die genau rechtliche Situation? Hat dein Mann Anteile oder gehört ihm der Betrieb? Dann bist du im Zweifel sogar zur kostenlosen Mitarbeit gem. § 1353 BGB verpflichtet, Titel hin oder her. Die Arbeit müsste schon regelmäßig und nachhaltig sein, damit das vom FA als Betriebsausgabe anerkannt wird.

Und an den anderen mit dem elterlichen Betrieb: Was soll die Frage genau sein, wenn du es kostenlos anbietet? Schon mal das Steuerberatungsgesetz durchgelesen? § 6 Nr. 2 StBerG erlaubt dir alle kostenlos zu beraten, die unter § 15 AO fallen. Müsste man natürlich auch wissen, was die Rechtsform des Betriebes ist. Das Finanzamt juckt es aber nicht, egal welche Rechtsform, wenn du die Dienstleistungen kostenlos anbietest, weil du den Gewinn des Betriebes nicht senkst und es damit nicht für § 4 ff. EStG relevant ist.

Auch mit dem Risiko, dass das hier nicht durchgeht, aber was ihr beide da, als angehende Steuerberater abliefert, ist schon mehr als peinlich. Einfach mal ein Gesetz aufmachen und lesen was da steht. Wird übrigens auch im Examen verlangt.

danielnop schrieb am 18.03.2023:

Also als StB sollte man schon seine Angestelltenmentalität mal fallen lassen und etwas geistige Flexibilität walten lassen. Kein Wunder haben Steuerberater bei vielen Selbstständigen so einen schlechten Ruf. Da ist der StB echt der falsche Titel für dich. Ganz einfache Lösung: Einfach im Betrieb Mitarbeiten und 500, 600, 700 EUR oder was auch immer Pauschal abrechnen.

Wenn Sie aber in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Betrieb ihrem Ehemann steht, dann ist dein Vorschlag rechtswidrig.

Hier die §§: Wenn du ein Arbeitnehmer bist, aber auf Selbständig machst, dann ist das nicht erlaubt.

PS: Wenn du schon so ein §§-Experte bist, müsstest du wissen, dass nicht jede konkrete Situation im Gesetz definiert ist, es sich aber durchaus aus der Zusammenschau verschiedener Regelungen ergeben kann.

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

danielnop schrieb am 19.03.2023:

Wenn man schon sowas wie rechtwidrig behauptet wird, dann bitte mit §§ Angabe. Gegen welches Recht soll Sie bitte verstoßen werden, wenn man den Betrieb des Ehemannes als Mandanten hat? Genau. Gibts nicht.

@TE: Bei 520 Euro kostest du den Betrieb pi mal daumen 670 EUR, in der Kalkulation mitberücksichtigt? Zuerst sagst du Juniorchef, dann dass die Mutter da mitarbeitet, wie ist denn die genau rechtliche Situation? Hat dein Mann Anteile oder gehört ihm der Betrieb? Dann bist du im Zweifel sogar zur kostenlosen Mitarbeit gem. § 1353 BGB verpflichtet, Titel hin oder her. Die Arbeit müsste schon regelmäßig und nachhaltig sein, damit das vom FA als Betriebsausgabe anerkannt wird.

Und an den anderen mit dem elterlichen Betrieb: Was soll die Frage genau sein, wenn du es kostenlos anbietet? Schon mal das Steuerberatungsgesetz durchgelesen? § 6 Nr. 2 StBerG erlaubt dir alle kostenlos zu beraten, die unter § 15 AO fallen. Müsste man natürlich auch wissen, was die Rechtsform des Betriebes ist. Das Finanzamt juckt es aber nicht, egal welche Rechtsform, wenn du die Dienstleistungen kostenlos anbietest, weil du den Gewinn des Betriebes nicht senkst und es damit nicht für § 4 ff. EStG relevant ist.

Auch mit dem Risiko, dass das hier nicht durchgeht, aber was ihr beide da, als angehende Steuerberater abliefert, ist schon mehr als peinlich. Einfach mal ein Gesetz aufmachen und lesen was da steht. Wird übrigens auch im Examen verlangt.

danielnop schrieb am 18.03.2023:

Also als StB sollte man schon seine Angestelltenmentalität mal fallen lassen und etwas geistige Flexibilität walten lassen. Kein Wunder haben Steuerberater bei vielen Selbstständigen so einen schlechten Ruf. Da ist der StB echt der falsche Titel für dich. Ganz einfache Lösung: Einfach im Betrieb Mitarbeiten und 500, 600, 700 EUR oder was auch immer Pauschal abrechnen.

Wenn Sie aber in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Betrieb ihrem Ehemann steht, dann ist dein Vorschlag rechtswidrig.

Hier die §§: Wenn du ein Arbeitnehmer bist, aber auf Selbständig machst, dann ist das nicht erlaubt.

PS: Wenn du schon so ein §§-Experte bist, müsstest du wissen, dass nicht jede konkrete Situation im Gesetz definiert ist, es sich aber durchaus aus der Zusammenschau verschiedener Regelungen ergeben kann.

Lol

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

Hier die §§: Wenn du ein Arbeitnehmer bist, aber auf Selbständig machst, dann ist das nicht erlaubt.

Ich hab’s jetzt drei mal gelesen, könnte aber irgendwie immer noch nicht die Zahlen mit der Paragraphenangabe finden. Was mache ich falsch?

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

WiWi Gast schrieb am 19.03.2023:

Wenn man schon sowas wie rechtwidrig behauptet wird, dann bitte mit §§ Angabe. Gegen welches Recht soll Sie bitte verstoßen werden, wenn man den Betrieb des Ehemannes als Mandanten hat? Genau. Gibts nicht.

@TE: Bei 520 Euro kostest du den Betrieb pi mal daumen 670 EUR, in der Kalkulation mitberücksichtigt? Zuerst sagst du Juniorchef, dann dass die Mutter da mitarbeitet, wie ist denn die genau rechtliche Situation? Hat dein Mann Anteile oder gehört ihm der Betrieb? Dann bist du im Zweifel sogar zur kostenlosen Mitarbeit gem. § 1353 BGB verpflichtet, Titel hin oder her. Die Arbeit müsste schon regelmäßig und nachhaltig sein, damit das vom FA als Betriebsausgabe anerkannt wird.

Und an den anderen mit dem elterlichen Betrieb: Was soll die Frage genau sein, wenn du es kostenlos anbietet? Schon mal das Steuerberatungsgesetz durchgelesen? § 6 Nr. 2 StBerG erlaubt dir alle kostenlos zu beraten, die unter § 15 AO fallen. Müsste man natürlich auch wissen, was die Rechtsform des Betriebes ist. Das Finanzamt juckt es aber nicht, egal welche Rechtsform, wenn du die Dienstleistungen kostenlos anbietest, weil du den Gewinn des Betriebes nicht senkst und es damit nicht für § 4 ff. EStG relevant ist.

Auch mit dem Risiko, dass das hier nicht durchgeht, aber was ihr beide da, als angehende Steuerberater abliefert, ist schon mehr als peinlich. Einfach mal ein Gesetz aufmachen und lesen was da steht. Wird übrigens auch im Examen verlangt.

danielnop schrieb am 18.03.2023:

Also als StB sollte man schon seine Angestelltenmentalität mal fallen lassen und etwas geistige Flexibilität walten lassen. Kein Wunder haben Steuerberater bei vielen Selbstständigen so einen schlechten Ruf. Da ist der StB echt der falsche Titel für dich. Ganz einfache Lösung: Einfach im Betrieb Mitarbeiten und 500, 600, 700 EUR oder was auch immer Pauschal abrechnen.

Wenn Sie aber in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Betrieb ihrem Ehemann steht, dann ist dein Vorschlag rechtswidrig.

Selbstverständlich sind nicht nur die 520€ in der Kalkulation berücksichtigt sondern auch die.anderen Kosten;)

Und der Ansatz als Betriebsausgabe sollte kein Problem sein, wenn ich tatsächlich jeden Freitag dort im Büro sitze und mehr als nur die Buchhaltung erledige.
Es handelt sich um eine GmbH& Co KG wo mein Mann und sein Vater jeweils 50/50 Kommanditisten sind. Sein Mutter arbeitet Teilzeit im Büro. Wüsste aber nicht, wieso das hier eine Rolle spielt.

Konkret geht es ja darum, dass ich als Steuerberaterin arbeiten möchte (angestellt, in einer StB/WPG) Nebenher möchte ich meinen Mann selbstverständlich in seinem Betrieb unterstützen. Keine Sorge mein Chef weiß hier bescheid. Er ist auch der Meinung ich müsste eine Genehmigung bekommen. Er hat aber keine Erfahrungswerte.

Da wir in Gütertrennung leben, ist es uns wichtig dies nicht unentgeltlich zu tun. Da im Fall der Fälle mir ja von dem erwirtschaften Gewinn nichts zusteht. Als zusätzliche Absicherung sozusagen, auch wenn ich zwecks geplanter Kinder Mal weniger arbeite etc Davon kann man halten was man will, ist aber unsere Entscheidung und hat auch seine Gründe. Das das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich so ablaufen wird, wie es im Vertrag steht sollte meiner Meinung nach klar sein. So etwas finde ich kann man als StB nicht bringen...

Das mit dem Verbot meinen Mann als Mandant zu haben, steht meiner Meinung nach lediglich.im Zusammenhang mit dem Syndikus. Wenn man als Syndikus angestellt ist darf man die selber Firma nicht in seiner Selbständig betreuen.

Da ich nicht in die Selbständigkeit möchte, ist dieser Fall ja nicht geben.

Von ehemaligen Studienkollegen weiß ich, dass es möglich ist, als Steuerberater eine Ausnahmegenehmigung für einen "Nebenjob" zu bekommen. Dort arbeitete nämlich ein ehemaliger Kollege Teilzeit als StB(bestellt!) und gleichzeitig Teilzeit im Rettungsdienst.

Ich wollte hier keine Diskussion auslösen. Sondern nur wissen, ob es hier zufällig Leute gibt, die ebenfalls.eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten haben oder auch diese abgelehnt wurde.
Es ging mir lediglich nur um Erfahrungswerte.

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

Ohne mich im Berufsrecht des StB auszukennen, meint die Person vermutlich § 57 Abs. 2 S. 1, Abs. 4 Nr. 2 S. 1 StBerG.

Wenn der eigene Ehemann der einzige Mandant ist, könnte man ja prinzipiell auf die Idee kommen, dass die Fadenerstellerin in Wirklichkeit Angestellte seines Betriebs ist.

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

WiWi Gast schrieb am 19.03.2023:

Wenn man schon sowas wie rechtwidrig behauptet wird, dann bitte mit §§ Angabe. Gegen welches Recht soll Sie bitte verstoßen werden, wenn man den Betrieb des Ehemannes als Mandanten hat? Genau. Gibts nicht.

@TE: Bei 520 Euro kostest du den Betrieb pi mal daumen 670 EUR, in der Kalkulation mitberücksichtigt? Zuerst sagst du Juniorchef, dann dass die Mutter da mitarbeitet, wie ist denn die genau rechtliche Situation? Hat dein Mann Anteile oder gehört ihm der Betrieb? Dann bist du im Zweifel sogar zur kostenlosen Mitarbeit gem. § 1353 BGB verpflichtet, Titel hin oder her. Die Arbeit müsste schon regelmäßig und nachhaltig sein, damit das vom FA als Betriebsausgabe anerkannt wird.

Und an den anderen mit dem elterlichen Betrieb: Was soll die Frage genau sein, wenn du es kostenlos anbietet? Schon mal das Steuerberatungsgesetz durchgelesen? § 6 Nr. 2 StBerG erlaubt dir alle kostenlos zu beraten, die unter § 15 AO fallen. Müsste man natürlich auch wissen, was die Rechtsform des Betriebes ist. Das Finanzamt juckt es aber nicht, egal welche Rechtsform, wenn du die Dienstleistungen kostenlos anbietest, weil du den Gewinn des Betriebes nicht senkst und es damit nicht für § 4 ff. EStG relevant ist.

Auch mit dem Risiko, dass das hier nicht durchgeht, aber was ihr beide da, als angehende Steuerberater abliefert, ist schon mehr als peinlich. Einfach mal ein Gesetz aufmachen und lesen was da steht. Wird übrigens auch im Examen verlangt.

danielnop schrieb am 18.03.2023:

Also als StB sollte man schon seine Angestelltenmentalität mal fallen lassen und etwas geistige Flexibilität walten lassen. Kein Wunder haben Steuerberater bei vielen Selbstständigen so einen schlechten Ruf. Da ist der StB echt der falsche Titel für dich. Ganz einfache Lösung: Einfach im Betrieb Mitarbeiten und 500, 600, 700 EUR oder was auch immer Pauschal abrechnen.

Wenn Sie aber in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Betrieb ihrem Ehemann steht, dann ist dein Vorschlag rechtswidrig.

"Rechtlich zur Mitarbeit verpflichtet.... Ohje
Familienrechtlich besteht allerdings für den Ehegatten grundsätzlich keine Pflicht zur Mitarbeit im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten, gemäß § 1353 BGB allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen (z. B. Aufbau eines Geschäfts, Krankheit des anderen Ehegatten oder sonstige Notzeiten)." Das sagt übrigens Haufe nach minimaler Recherche dazu....

antworten
WiWi Gast

Steuerberater und Nebentätigkeit

Ceterum censeo to the rescue ...

antworten
Ceterum censeo

Steuerberater und Nebentätigkeit

WiWi Gast schrieb am 20.03.2023:

Ceterum censeo to the rescue ...

Tatsächlich hatte ich bereits einmal zu einer Antwort angesetzt, vor lauter Absurdität der Vorposter habe ich dann jedoch Abstand hiervon genommen.

In aller Kürze - und ohne tiefergehende Recherche - folgendes:

Liebe Lisa,
wie du korrekt erkannt hast, ist eine Anstellung außerhalb der §§ 57 Abs. 3 Nr. 4, 58 StBerG grundsätzlich nicht möglich. Ob die zuständige Kammer dir hier eine Ausnahmegenehmigung erteilt, ist durchaus möglich, aber nicht überwiegend wahrscheinlich. Tatsächlich dürften Qualität und Quantität deiner Nebentätigkeit wohl am oberen Rand dessen liegen, was für die Kammer noch vertretbar erscheint. Eine seriöse Einschätzung ist mir hier daher leider nicht möglich, hier bist du nun auf das Wohlwollen der zuständigen Stellen angewiesen. Einfachere Lösungen (Selbstständige Beratung, Syndikus) habe ich wunschgemäß außen vor gelassen.

Zu den übrigen rechtlichen Auswüchsen hier möchte ich mich nicht äußern, man sollte hier den Mantel des Schweigens seine sanfte Wirkung entfalten lassen.
Liebe Grüße

antworten

Artikel zu Nebentätigkeit

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Unternehmensranking 2020: Top 15 Managementberatungen in Deutschland

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Die Top 15 Managementberatungen erzielen 2019 mit 12.600 Mitarbeitern gemeinsam rund 2,8 Milliarden Euro Umsatz. Ihre Umsätze in Deutschland stiegen im Schnitt um 6,2 Prozent. Roland Berger ist mit weltweit 650 Millionen Euro Umsatz erneut die klare Nummer eins. Es folgt Simon-Kucher & Partners mit fast 360 Millionen Euro. Q_Perior aus München zählt mit 214 Millionen Euro Umsatz erstmals zu den Top 3. Die Top-Themen der deutschen Managementberatungen sind Effizienzsteigerung und Kostensenkung.

Unternehmensranking 2020: Die Top 25 IT-Beratungen

Papier und Stifte liegen auf einem Schreibtisch.

Die Umsätze der Top 25 IT-Beratungen stiegen 2019 im Schnitt um 10 Prozent. Das Spitzentrio aus Accenture, T-Systems und IBM führt Accenture mit einem Umsatz von 2,4 Milliarden Euro in Deutschland an. Capgemini kann kann den Abstand auf die Top 3 mit 1,2 Milliarden Euro deutlich verkürzen. Neu im Ranking ist Valantic mit einem Umsatzplus von 11,4 Prozent und Übernahmen der Digitalagenturen Netz98 und Nexus United.

Unternehmensranking 2020: Top 20 mittelständische IT-Beratungen

IT-Branche: Jemand programmiert an einem Notebook.

Die Umsätze der Top 20 mittelständischen IT-Beratungen sind 2019 im Schnitt um 8,4 Prozent und 250 Millionen Euro gewachsen. Die Liste wird erstmals durch die Adesso SE angeführt. Durch ein Umsatzplus von 19,7 Prozent konnte das Dortmunder Unternehmen zwei Plätze im Vergleich zum Vorjahr gutmachen. Eine hohe Nachfrage erwarten die mittelständischen IT-Beratungen in den Bereichen Big Data Analytics und Prozessautomatisierung mittels Künstlicher Intelligenz.

Unternehmensranking: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland 2018

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Die Top 10 der Managementberatungen erzielen 2018 mit knapp 10.000 Mitarbeitern gemeinsam rund 2,3 Milliarden Euro Umsatz, von 9,1 Milliarden Euro insgesamt. Die Umsätze der Top 10 in Deutschland sind im Jahr 2018 im Schnitt um 9,5 Prozent gewachsen. Die Branche rechnet 2019 mit Umsatzsteigerungen von 10,3 Prozent sowie für 2020 und 2021 mit 10,4 Prozent. Roland Berger ist mit weltweit 600 Millionen Euro Umsatz die klare Nummer eins. Besonders stark gewachsen sind Simon-Kucher mit 22,6, Porsche Consulting mit 24,5 und Horváth mit 18,1 Prozent.

Unternehmensranking: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Lünendonk hat erneut die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Top 10 der Managementberatungen erzielen rund 2 Milliarden Euro Gesamtumsatz. Die führenden Beratungen wachsen 2017 zum vierten Mal in Folge deutlich zweistellig. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2017 im Schnitt um 12,5 Prozent gewachsen. Die Branche rechnet für das laufende Jahr 2018 und 2019 mit Umsatzsteigerungen in ähnlicher Höhe. Porsche Consulting wuchs organisch mit 19,3 Prozent noch stärker.

Unternehmensranking: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Ein spanischer Stier aus Metall steht für Konjunktur und den Ifo-Geschäftsklimaindex.

Die Schere zwischen den Big Four und den übrigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland geht weiter auseinander. PricewaterhouseCoopers (PwC) führt weiterhin die Spitze der Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen an. Im Schnitt sind die 25 nach Inlandsumsatz führenden WP-Gesellschaften und Steuerberatungen um 7,2 Prozent gewachsen. Die Deutschlandumsätze der Big Four stiegen sogar um 11,8 Prozent. Dies sind Ergebnisse aus dem Unternehmensranking 2017 von Lünendonk.

Unternehmensranking 2016: Die Top 25 IT-Beratungen

Ein Mann arbeitet an einem Laptop, den er auf dem Schoß hält.

Die Top 25 IT-Beratungen befinden sich weiterhin im Aufschwung. Im Schnitt stiegen die Umsätze der untersuchten IT-Dienstleistungsunternehmen um 7,5 Prozent und damit um 1,1 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Acht der IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen sind sogar um mehr als 10 Prozent gewachsen. Die Top-Unternehmen stellten mehr als 2.400 neue Mitarbeiter ein.

Unternehmensranking 2016: Consulting Impact Study - Deutschlands wirkungsvollste Berater

Die drei großen Strategieberatungen McKinsey, BCG und Bain führen das aktuelle WGMB-Consulting-Ranking 2016 an. Auf Platz 4 folgt die Unternehmensberatung Berylls Strategy Advisors, die zudem den Spitzenplatz unter den „Spezialisten“ der Beratungen erreicht. Welche Berater den größten Einfluss besitzen, hat die Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) von Wirtschaftsprofessor Dietmar Fink im „Consulting Impact Study 2016“ unter über 1.000 Führungskräften exklusiv für das manager magazin erhoben.

Unternehmensranking 2016: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Eine Tasse Tee neben Zeichnungen und einem Kompass.

PricewaterhouseCoopers (PwC) führt erneut die Spitze der Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen an. Erstmals schaffte es Ernst & Young (EY) auf den zweiten Platz, gefolgt von KPMG. Im Schnitt sind die 25 nach Inlandsumsatz führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland um 8,1 Prozent gewachsen. Dies sind Ergebnisse aus dem aktuellen Unternehmensranking des Marktforschungsunternehmens Lünendonk.

Unternehmensranking 2016: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Zwei Manager mit Koffern am Flughafen.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2015 im Schnitt um 9,4 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für das laufende Jahr 2016 mit einen Umsatzsteigerung von mehr als 10,8 Prozent.

1.600 deutsche Hidden Champions mit Spitzenposition im Weltmarkt

Hidden Champions: Kampfflieger am Himmel. Einer tanzt aus der Reihe.

Deutschland hat viele innovative mittelständische Unternehmen mit einer Spitzenposition auf dem Weltmarkt. Die Stärke dieser sogenannten „Hidden Champions“ Unternehmen speist sich aus der Fokussierung auf relativ kleine Märkte und einem hohen Grad an Spezialisierung auf bestimmte Produkte oder Anwendungen. Die Wachstumschancen der Hidden Champions hängen dabei stark von der Nachfrageentwicklung in diesen Nischenmärkten ab. Nur wenige Hidden Champions schaffen es, zu wirklichen Großunternehmen zu wachsen, wie der Innovationsindikator 2015 zeigt.

Unternehmensranking 2015 - Die TOP 50 innovativsten Unternehmen weltweit

Apple-Logo

Deutsche Unternehmen holen bei der Innovationsführerschaft wieder auf. Mit BMW und Daimler sind erstmals wieder zwei deutsche Unternehmen unter den Top Ten der Welt. Schnelle, schlanke und facettenreiche Innovationen sind erfolgskritisch. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „The Most Innovative Companies 2015 der Boston Consulting Group.

Unternehmensranking 2015: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Der Blick in einen Kompass.

Die 25 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland erreichten 2014 ein Umsatzwachstum von 6,1 Prozent und erwarten dies auch in 2015. PwC wuchs um 2 Prozent und liegt mit 1,55 Milliarden Euro Umsatz auf Rang 1, gefolgt von KPMG mit 1,38 Mrd. Euro und plus 3,6 Prozent. Knapp dahinter liegt EY mit plus 8 Prozent und 1,37 Mrd. Euro Umsatz. Auf Platz 4 folgt Deloitte mit 729 Mio. Euro Umsatz und einem Zuwachs von 9,4 Prozent.

Unternehmensranking 2015: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Ein gelbes Schild an einer Wand mit den Worten: Home of Coaching.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2014 im Schnitt um 9,2 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für 2016 mit zweistelligen Wachstumsraten und plant in großem Umfang Neueinstellungen.

Antworten auf Steuerberater und Nebentätigkeit

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 16 Beiträge

Diskussionen zu Nebentätigkeit

Weitere Themen aus Audit, Tax & Big4