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Vermögenssteuer ab wann?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

Reich ist man für mich ab 30m+ und nicht schon ab 2m...

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Ceterum censeo

Vermögenssteuer ab wann?

Ein netter Ansatz und es freut mich, dass du dir eigene Gedanken gemacht hast. Da eine ausschweifende Stellungnahme auf Basis der gegebenen Grundlage wohl unpassend wäre, gebe ich nur folgendes zu bedenken: In deinem "Steuertarif" hätten wir bereits ab einem Vermögen von knapp 5 Mrd. Euro einen Steuersatz von 100% und ansteigend. Eine Frau Klatten müsste hier z. B. über 500 % ihres Vermögens als Steuerlast schultern. ;-)

Aber Spaß beiseite, eine Vermögenssteuer ist nicht per se unzulässig, aber nur in ganz engen verfassungsrechtliche Schranken zulässig. Diese handwerklich sauber umzusetzen, ist eine wahre Herkulesaufgabe. Es sind die Freiheits- und Gleichheitsrechte des Grundgesetzes zu beachten, sowie die besonderen Anforderungen an ein Steuersystem (Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Gebot der Folgerichtigkeit, Verbot konfiskatorischer Besteuerung und, wenn man nach Paul Kirchhof geht, ggf. der Halbteilungsgrundsatz).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Laut Frau Hennig-Welsow ab 80k brutto p.a. ;)

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Die alte Vermögensteuer wurde nicht mehr erhoben, weil der Verwaltungsaufwand zu groß war. Aktuell wird ein Freibetrag von 4 Mio. diskutiert, der m.E. zu hoch ist und ein zu niedriges Aufkommen zur Folge hat.

Warum heißt es übrigens Vermögensteuer und nicht VermögenSsteuer?

Weil die Grundsteuer sonst Grundssteuer heißen müsste.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Ceterum censeo schrieb am 05.05.2021:

Ein netter Ansatz und es freut mich, dass du dir eigene Gedanken gemacht hast. Da eine ausschweifende Stellungnahme auf Basis der gegebenen Grundlage wohl unpassend wäre, gebe ich nur folgendes zu bedenken: In deinem "Steuertarif" hätten wir bereits ab einem Vermögen von knapp 5 Mrd. Euro einen Steuersatz von 100% und ansteigend. Eine Frau Klatten müsste hier z. B. über 500 % ihres Vermögens als Steuerlast schultern. ;-)

Aber Spaß beiseite, eine Vermögenssteuer ist nicht per se unzulässig, aber nur in ganz engen verfassungsrechtliche Schranken zulässig. Diese handwerklich sauber umzusetzen, ist eine wahre Herkulesaufgabe. Es sind die Freiheits- und Gleichheitsrechte des Grundgesetzes zu beachten, sowie die besonderen Anforderungen an ein Steuersystem (Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Gebot der Folgerichtigkeit, Verbot konfiskatorischer Besteuerung und, wenn man nach Paul Kirchhof geht, ggf. der Halbteilungsgrundsatz).
Liebe Grüße

Danke für den sehr guten Beitrag.

Ich hätte eine kurze Rückfrage:
Entspricht der Grundgedanke der konfiskatorischer Besteuerung inhaltlich nicht dem Halbteilungsgrundsatz?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Die Grünen wollen einen Freibetrag von 2 Mio. Euro je Person bzw. dann eben 4 Mio. Euro für ein Paar. Mit bisschen Glück fällt noch der Erstwohnsitz heraus.

Das sind doch Dimensionen, welche für die meisten hier nicht relevant sind. Die meisten hier werden in ihrem Leben keine 4 Mio. Euro überhaupt nur brutto verdienen, geschweige denn vom Netto ansparen.

Und Multi-Millionäre und Milliardäre geben 1-2% vom Vermögen ab, was deren tägliches Leben genau Null beeinflusst. Dafür ist der soziale Frieden gewahrt und wir haben keine brasilianischen Verhältnisse, wo jeder Vermögende einen 24/7 privaten Sicherheitsdienst hat.

Eine klassische Win-Win-Situation.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Um die soziale Gerechtigkeit zu Eröhen

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Der Staat braucht einfach immer mehr Geld, weil er nicht in der Lage ist, massiv einzusparen.

50% haben wir noch nicht so ganz.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Möglicherweise weil die Vermögen sehr ungleich verteilt sind

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Ceterum censeo schrieb am 05.05.2021:

Ein netter Ansatz und es freut mich, dass du dir eigene Gedanken gemacht hast. Da eine ausschweifende Stellungnahme auf Basis der gegebenen Grundlage wohl unpassend wäre, gebe ich nur folgendes zu bedenken: In deinem "Steuertarif" hätten wir bereits ab einem Vermögen von knapp 5 Mrd. Euro einen Steuersatz von 100% und ansteigend. Eine Frau Klatten müsste hier z. B. über 500 % ihres Vermögens als Steuerlast schultern. ;-)

Aber Spaß beiseite, eine Vermögenssteuer ist nicht per se unzulässig, aber nur in ganz engen verfassungsrechtliche Schranken zulässig. Diese handwerklich sauber umzusetzen, ist eine wahre Herkulesaufgabe. Es sind die Freiheits- und Gleichheitsrechte des Grundgesetzes zu beachten, sowie die besonderen Anforderungen an ein Steuersystem (Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Gebot der Folgerichtigkeit, Verbot konfiskatorischer Besteuerung und, wenn man nach Paul Kirchhof geht, ggf. der Halbteilungsgrundsatz).
Liebe Grüße

Mich würde mal deine Position zur Vemögenssteuer interessieren - es sei mir nachgesehen, dass ich dich in einem anonymen Forum duze.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

ähm ja wo da die soziale Gerechtigkeit ist frage ich mich. Abgesehen davon wird wie oben beschrieben eine Vermögensteuer praktisch extrem schwierig umzusetzen sein. Das Thema mit Immobilien, das viele hier vor Augen schwebt ist ja nur ein Teil, du müsstest alle Kontoguthaben, Aktienwerte, sonstige Vermögensgegenstände wie Wertgegenstände, Schmuck, Kunst.... einbeziehen. Das alles bewerten und dann besteuern. Praktisch nicht umsetzbar.

Sinnvoller wäre es hier doch wenn der Staat seinen Aufgaben nachkommt und gleiche Rahmenbedingungen schafft.

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Um die soziale Gerechtigkeit zu Eröhen

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Ceterum censeo schrieb am 05.05.2021:

Ein netter Ansatz und es freut mich, dass du dir eigene Gedanken gemacht hast. Da eine ausschweifende Stellungnahme auf Basis der gegebenen Grundlage wohl unpassend wäre, gebe ich nur folgendes zu bedenken: In deinem "Steuertarif" hätten wir bereits ab einem Vermögen von knapp 5 Mrd. Euro einen Steuersatz von 100% und ansteigend. Eine Frau Klatten müsste hier z. B. über 500 % ihres Vermögens als Steuerlast schultern. ;-)

Aber Spaß beiseite, eine Vermögenssteuer ist nicht per se unzulässig, aber nur in ganz engen verfassungsrechtliche Schranken zulässig. Diese handwerklich sauber umzusetzen, ist eine wahre Herkulesaufgabe. Es sind die Freiheits- und Gleichheitsrechte des Grundgesetzes zu beachten, sowie die besonderen Anforderungen an ein Steuersystem (Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Gebot der Folgerichtigkeit, Verbot konfiskatorischer Besteuerung und, wenn man nach Paul Kirchhof geht, ggf. der Halbteilungsgrundsatz).
Liebe Grüße

Danke für den sehr guten Beitrag.

Ich hätte eine kurze Rückfrage:
Entspricht der Grundgedanke der konfiskatorischer Besteuerung inhaltlich nicht dem Halbteilungsgrundsatz?

Es gibt keinen Halbteilungsgrundsatz. Unter Kohl war die Einkommensteuer bei 54%. Das Bundesverfassungsrecht hat auch 60% als angemessen erachtet lt. Urteil.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

Mal überlegt, was das für viele Unternehmer bedeuten würde. Inhaber von mittelgroßen-großen Familienunternehmen haben meist über 99% ihres Vermögens illiquide im Unternehmen. Die Substanz des Unternehmens muss angegriffen werden -> Investitionen zurückgestellt -> Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland sinkt weiter

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

a) Spitzensteuersatz sind 45% auf Einkommen und das ist erst ab knapp 250k Jahresbrutto - Kirchensteuer ist freiwillig, Soli sehr gering, erst ab 100k wieder merklich.
b) Weil die Schere der Vermögenslagen auseinander geht. Ist einfach ein kaskadierender Effekt - wer einmal Geld hat vermehrt dies meist und gibt es weiter. Und da es meist "Überschuss" ist wächst es einfach nur.
c) Faustregel: je mehr Satzzeichen, desto weniger differenziert der Beitrag

Beispiel von mir privat:

  • Generation Großeltern haben sich nach dem Krieg nichts gehabt, aber einiges aufgebaut (Selbstständigkeit, 1 Mann Betrieb sozusagen) und viel investiert in Wertpapiere + Haus gebaut. Gutbürgerliches Leben geführt
  • Eltern beide Akademiker, ein Elternteil als Angestellter in AL/BL Position. Depots für Kinder angelegt und hier Geldflüsse reinvestiert
  • Jetzt komme ich und habe ein Erbe von >5Mio der Großeltern, dazu kommen Haus und kleinere Wohnung, ähnlich haben meine Eltern ein Haus + deren Vermögen - also wenn ich einfach so weitermache in dem Stile sehen meine Kinder ein noch größeres Vermögen auf sie zukommen. Und einen sehr gut bezahlten Job nach der Uni habe ich auch noch (top 10% der Haushaltseinkünfte Deutschlandweit). Wohlstand ist halt auch Glückssache.
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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Weil dein "Einkommen" aus Vermögen eben nicht mit 50% versteuert wird. Siehe Kapitalertragssteuer

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Wir haben auch andere Vermögensteuern, die nur nicht so heißen, bspw. die Grundsteuer.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Ich weiß ja nicht in welchem Land du lebst, aber in Deutschland haben wir solche Steuersätze nicht. Mit Soli haben wir rd. 48 % in der Spitze. Das sind nicht über 50 %. Oder gehörst du auch zu den kreativen Köpfen, die Umsatzsteuer etc. mit reinrechnen?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Weil nur Arbeitseinkommen so hoch versteuert wird.
Passives Einkommen z.B. über Aktien etc. wird lediglich mit 25% versteuert, macht aber bei Menschen mit hohem Vermögen faktisch das komplette Einkommen aus.

Das aktuelle System schont den, der hat und von seinem Vermögen passiv lebt und schädigt den, der für sein Geld aktiv arbeiten geht.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Der Staat braucht einfach immer mehr Geld, weil er nicht in der Lage ist, massiv einzusparen.

Gegenbehauptung: Der Staat wird nie >genug< Geld haben. Egal wieviel ihm seine Bürger abdrücken, wird der Staat es immer schaffen alles und noch mehr auszugeben.

Daher Steuern runter statt rauf...Gerade erst wieder gelesen, dass die aktuelle Regierung noch schnell 20 neue B6 Stellen für die treue Gefolgschaft geschaffen. 8,5k€ Gehalt und unkündbar...

50% haben wir noch nicht so ganz.

mit den diversesten anderen Abgaben ganz sicher ;)

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Ceterum censeo

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021

Ich hätte eine kurze Rückfrage:
Entspricht der Grundgedanke der konfiskatorischer Besteuerung inhaltlich nicht dem Halbteilungsgrundsatz?

Grundsätzlich ja, das ganze Thema ist jedoch höchst umstritten und der Halbteilungsgrundsatz zumindest in der jüngeren Rechtssprechung des BVerfG wiederholt abgelehnt worden. Der Kollege Kirchhof sah die obere Grenze der Besteuerung, also die Grenze zur verfassungswidrigen konfiskatorischen Besteuerung, "in der Nähe einer hälftigen Teilung" erreicht. Das BVerfG lehnt diese Grenze nach jüngster Lesart jedoch ab und lässt auch eine höhere Besteuerung zu (grundsätzlich).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Jetzt mal an die ganzen Freunde einer Vermögenssteuer hier:
Die Vermögenssteuer wird in ihrer Ausgestaltung so aufzubauen sein, dass sie als Sollsteuer wirkt, d.h. der Vermögens- und Kapitalbestand darf durch diese Steuer nicht aufgezehrt werden (zumindest nicht nominal), somit kann die Steuer nicht höher sein, als die Erträge, welche durch das Vermögen erzielt werden können. Maßgröße hierfür ist jedoch die Anlage in wenig-volatile und risikolose Anlageklassen - also Anleihen; in Deutschland rentieren diese bekanntlich negativ, in den USA sind wir derzeit in der Spitze bei etwa 1,6% --> im Mittel kann eine Vermögenssteuer also höchstens 1% betragen, ansonsten wäre sie verfassungswidrig, da alles andere einer Enteignung gleich wäre; so was hatten wir schonmal in Deutschland und wer sich das wünscht, der kann gerne in ein Land umziehen, wo eine solche Praxis gehandhabt wird.

Ein weiteres Problem sind die Kosten, welche die Erhebung einer solchen Steuern mit sich bringt, diese werden von links gerne klein gerechent, doch alle seriösen Quellen gehen von 0,25%-0,5% der Vermögenshöhe aus; also die Hälfte, jedoch mindestens ein Viertel geht für die Erhebung der Steuer drauf; sehr effizient.

Ein weiteres Problem, was oftmals verkannt wird ist, dass Vermögen von den entsprechenden Befürwörtern oftmals mit liquidem Vermögen gleich gesetzt wird (Vermögen = Bankkonto); dies ist in Deutschland mitnichten so, einiges steckt in Immobilien, welche über die Jahre immer wertvoller wurden, der Großteil jedoch, steckt in Betriebsvermögen, das sowohl gebunden, als auch für das funktionieren unserer Wirtschaft unablässig ist.

Ein kleines Rechenbeispiel um die Absurdität mancher Vermögenssteuerforderungen zu verdeutlichen - die Linke beispielsweise fordert 5% auf alle Oberhalb von 1 Mio. €.
Jetzt rechnen wir das mal durch, ein befreundeter Unternehmer hat ein Unternehmen in einer Margenschwachen Branche und hat er Marge kleiner 1,5%, bietet aber 150 Arbeitnehmern sichere und gute Arbeitsplätze, bei den etwa 15 Mio. € Umsatz, welche er macht, sind das also 200k€ EBT, nach Kapitalertragssteuern sind wir bei 150k€ Liquidität.
Nach dem Steuergesetz (wird beispielsweise bei der Wegzugsbesteuerung verwendet) wird zur Wertermittlung eines Betriebes das 15*fache des EBT als Bemessungsgrundlage genommen, er hätte also einen Betrieb mit dem Wert von 3 Mio. € - gehen wir davon aus, das die 1 Mio. eure ein Freibetrag und keine Freigrenze sind, er mit Immobilien und Privatvermögen diesen Freibetrag jedoch ausschöpft, dann muss er die 3 Mio. € mit 5% versteuern - hier kommen wir auf 150k€ und wenn er sich kein Gehalt auszahlt, dann ist er pleite.

Des Weiteren wird in Deutschland immer von einer hohen Ungleichverteilung der Vermögen gesprochen, dies ist prinzipiell richtig, wenn man sich den Vermögens-Gini anschaut, doch ein Blick auf den Einkommens-Gini zeigt, dass die Einkommen in Deutschland relativ gleich verteilt sind (nach der sekundären Umverteilung durch Steuern). Woraus könnte die hohe Vermögensungleichverteilung in Deutschland also resultieren; mir fallen hier zwei Optionen ein:

  • Hohe Erbschaften (hier können wir von mir aus über eine höhere Besteuerung von Erbschaften renden)
  • oder die finanzielle Unbildung des deutschen Michels in Verbindung mit einem Umlagefinanzierten Rentensystem.

Der Deutsche spart einfach grundsätzlich falsch, die reale Rendite auf einem Sparbuch war eben immer negativ, die Inflation immer höher, als die Zinsen, welche man auf sein Erspartes bekommen hat. Wer hier eben nicht in andere Anlageformen investiert hat, der wurde real eben immer ärmer. Der Deutsche muss also mehr in Assets investieren, welche eine höhere Rendite bringen, vorzugsweise natürlich breit diversifiziert in Aktien (der MSCI World hat nach 15 Jahren Haltedauer historisch immer eine Rendite erwirtschaftet) - und Ausreden, man könnte nicht sparen lasse ich nicht gelten, 25€ im Monat kann jeder erübrigen (wobei man hier bitte die Zuverdienstgrenzen bei Hartz4 austockt, wie es die FDP fordert, danke!). Wichtig für diesen Schritt ist natürlich auch die Verbesserung der finanziellen Bildung in Deutschland, so sollte kein Schüler mehr die Schule mit einem Grundwissen an finanzieller Bidung verlassen dürfen (sowohl private finanzielle Bildung, als auch allgemeine finanzielle Bildung), zudem muss natürlich die Chancengerechtigkeit erhöht werden (hier gibt es gute Vorschläge verschiedenster Parteien).

Zur hohen Ungleichverteilung weiter beitragen wird natürlich auch der historische Fehler der Einführung des Umlagefinanzierten Systems, ein System, welches bald nur noch 43% Rentenniveau bei gleichzeitig 100-prozentiger Besteuerung (ESt) bietet und dennoch vom Staat mit einer dreistelligen Milliardensumme gepumpt werden muss. Hier brauch es dringend eine teilweise Umstellung auf ein Ansparsystem (siehe Aktienrente), der Umstieg wird zwar schwer werden, doch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist ein Umstieg dringend notwendig.

Nun zu einem anderen Punkt - warum brauch es überhaupt eine höhere Besteuerung von Vermögen (außerhalb von Umverteilungsgedanken)? Ich sehe hier keine Erfordernis, der deutsche Staat hat schon sehr hohe Steuern, unsere Unternehmenssteuern sind vergleichsweise hoch, wir besteuern Kapitalerträge, wir haben viele Lenkungssteuern und eine der weltweit höchsten Abgabenlasten auf Einkommen. Ein Single wird in Deutschland im Schnitt mit 49,4% belastet! Warum also brauchen wir höhere Steuern? - Weil der Staat zu dumm zum Sparen ist, da wird da eine Milliarde rausgehauen, da 300 Millionen als Entwicklungshilfe nach China gezahlt, da gibt es 150€ Bonus an Hartz4-Bezieher gezahlt um nach der kostenlosen Ausgabe von FFP2-Masken an diese zu behaupten, sie könnten sich nicht richtig schützen, und, und, und. Der deutsche Staat gibt mit vollen Händen aus - was auch etwas deutlicher wird, wenn man sich in die Lage der Politiker versetzt; es ist ja schließlich nicht ihr Geld.

Ich persönlich habe das vor einigen Jahren erfahren, als ich die Finanzen für unsere Klassenstufe verwaltete - man wird definitiv nachlässiger, wenn es nicht das eigene Geld ist, da nicht noch etwas länger nach einem günstigeren Angebot suchen, hier etwas mehr, da hat einer nicht gezahlt, egal, das wäre mir zu viel Stress...
Doch ein Staat sollte eine bessere Ausgabendisziplin haben! Und diese müssen wir wieder herstellen, so dass wir einen Staat haben der Rechnen kann.

Nach dieser ellenlagen Nachricht nun eine eher persönliche Notiz. Ich bemerke immer mehr, wie empfänglich die Menschen für populistische Forderungen werden. Dies bemerkte ich erst kürzlich, als ich einige Freunde (die größtenteils BWL studiert haben) nach ihrer Meinung zum Mietendeckel fragte, ich war schockiert, wie viele diese aus wirtschaftlicher Sicht völlig unsinnige Konzept guthießen, nach einer Erklärung von Folgen und der Nennung von anderen Lösungsansätzen ändert sie dann jedoch ihre Meinung. Und auch hier zeigt sich eben, wie empfänglich die Menschen für primär "gut-klingende" Forderungen sind (siehe Mietendeckel, siehe Vermögenssteuer, siehe Versteuerung von Kapitalerträgen mit dem Einkommenssteuersatz (wäre durch die Besteuerung auf Unternehmensseite eben eine Besteuerung von über 70%). Auch wenn dann ein Olaf S. als Begründung für die Vermögenssteuer anführt, dass die Schweiz ja auch eine hätte - ja, es ist richtig, die Schweiz hat eine Vermögenssteuer, doch die Schweiz hat auch ein völlig anderes Gesamtssteuerkonzept (keine Kapitalerstragssteuer, geringere ESt, ...) und die Vermögenssteur in der Schweiz beträgt zwischen 0,15%-1%.

Persönlich halte ich die Vermögenssteuer im allgemeinen für eine Neidsteuer, klar verteilt sich das Geld der anderen immer besser um, als das eigene - doch, wollen wir wirklich in einer solchen von Neid zerfressenen Gesellschaft leben? Ich finde nicht, ich bin ein Freund der Freiheit und finde, das jeder seines Glückes Schmied ist und dass es Aufgabe sein sollte, möglichst viel Chanchengerechtigkeit herzustellen, das Symptom zu bekämpfen, als an den Folgen herumzudoktern.
Kurz zur Klarstellung, ich persönlich wäre von einer Vermögenssteuer nicht betroffen, ich habe bei weitem kein so großes Vermögen, ganz im Gegenteil, als MA einer sehr, sehr großen Steuerberatungsgesellschaft würde ich von einer Vermögenssteuer nur profitieren, dennoch halte ich sie für falsch.

Und noch ein letzter Satz zum Schluss: Man kann eine Vermögenssteuer gut finden, dass ist das Recht eines jeden einzelnen, doch bevor man irgendwelche Forderungen aufstellt oder blind Meinungen kundtut, bitte ich doch, noch ein paar Minuten länger über Folgen und Wirkungen nachzudenken; dies gilt natürlich generell, danke!

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Das wird eh nicht funktionieren wie sollen denn alle Vermögenswerte erfasst werden.. Ich hab beispielsweise ein Uhrensammlung für eine dreiviertel Million zu Hause liegen wohne aber zur Miete. Die Uhren sind immer bar bezahlt worden.

Der doofe Vermieter steht im Grundbuch bei ihm aber auch hier die Frage nach was soll denn besteuert werden was er mal bezahlt hat Verkehrswert realer Marktwert etc Wie soll er das bezahlen soll er zwei Zimmer der Wohnung verkaufen??

Fun fact am Rande die meisten Industrieländer haben keinerlei Vermögenssteuer nicht mal in Skandinavien gibt es so etwas dort gibt es auch zum Beispiel keine Erbschaftssteuer. Der Grund wieso fast nirgendwo eine Vermögenssteuer erhoben wird, ist die Tatsache dass deren Erfassung und Bewertung so aufwändig ist das ist nachdem man damit auch noch einige Vermögen der industrielle ins Ausland verscheucht hat unterm Strich ein minus Geschäft für den Staat ist.

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Möglicherweise weil die Vermögen sehr ungleich verteilt sind

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Die alte Vermögensteuer wurde nicht mehr erhoben, weil der Verwaltungsaufwand zu groß war. Aktuell wird ein Freibetrag von 4 Mio. diskutiert, der m.E. zu hoch ist und ein zu niedriges Aufkommen zur Folge hat.

Warum heißt es übrigens Vermögensteuer und nicht VermögenSsteuer?

Weil die Grundsteuer sonst Grundssteuer heißen müsste.

4mio Freibetrag sind zu wenig, 4-5mio hat gefühlt jeder dritte in meinem Bekanntenkreis.
Ab 35mio Euro Vermögen könnte man 1,5% pro Jahr erheben passend zur Inflation.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

könntest du dir nur im entfernsten vorstellen, was dann passieren würde?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Ich denke Vermögen aus versteuerten Vermögen (Nettolohn oder Dividende, etc.) zu besteuern wird über kurz oder lang scheitern, analog der doppelte Rentenbesteuerung.

Tenor der Rechtssprechung: Lieber Staat warum besteuerst du schonmal besteuertes Einkommen? Was ist hier die Erklärung? Keine! Du willst einfach Einnahmen generieren mehr nicht.

bei einer Bettensteuer werden die Anzahl der Betten oder bei einer Fenstersteuer in Amsterdam wird die Fensterfläche besteuert aber bei einer Vermögenssteuer ....

M. E. n. und des eines Kollegen sollte Leistungsunabhängiges Vermögen besteuert werden, welches in Geldeinheiten (EUR oder USD oder sonstiges) vorhanden ist oder generiert wurde und nach dem persönlichen Steuersatz! Keine KEST und Soli mehr.

Freistellung sollte bei 1 bis 2. Mio liegen - Fertig.

Eine reine Vermögensabgabe z. B. aus steuerfreien Grundstücksgeschäften, Bitcoin, etc. - Warum? Die meisten Vermögen sind so in der Vergangenheit entstanden, diese sollte man nun nachträglich mit einem Lastenausgleich belegen, da dies noch unversteuertes Einkommen ist. analog 2008 / theoretischer Verkauf von Anteilen!

Auf versteuerstes Geld nochmal steuern zu erheben macht m. E. n. keinen Sinn und killt den Leistungsdanken. Alles was jedoch unversteuert ist, sollte nachträglich besteuert werden.

Aber da wir ein Rückwirkungsverbot im Steuerrecht haben, sage ich mal, die Nummer geht in die Hose und wir werden wieder die üblichen Quellen besteuern.

Arbeitnehmer und mittlere und kleine EInkommen oder eben 50 % Einkommensteuer auf Einkommen ab 75k was ja als Reich gilt.

Warum andauern auf die Vermögen, ich würde es anders und cleverer anstellen.
EInkommensteuer senken
Gewerbesteuer senken (unrentable da eh alles verschoben wird!)
Körperschaftssteuer als FLATTAX ab bestimmten Einkommenebenen, Konzerne natürlich ausgenommen! also um gerade Junge und kleine Firmen zur fördern!

Umsatzsteuer auf 25 % plus Besteuerung an der Quelle, daher dort wo es konsumiert wird! Welteinkommen mit Staatsangehörigekeit bzw. Firmensitz verknüpfen! Denn jetzt hauen SIe alle ab, aber im Alter kommen Sie alle weider.

Sondersteuern auf Umsatz / Produktionsäquvialent, sogenannte Robertersteuer
Gutschrift für Unternehmen die Arbeitsplätze über Tariflohn schaffen, Strafen für Arbeitsplätze die unter dem Durchschnitt liegen

Sondersteuer für die Entlastung der öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen bzw. Schuldenabbau

Radikale Verschlankung der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung, ein System für alle oder eben Privat mehr nicht. keine 431 Krankenkassen oder gar eine Rentenversicherung in dieser Dimension.

einen öffentlichen privatrechtlichen Fonds mit dem öffentlichen Auftrag der Infrastrukturförderung für Straßen, Brücken, Internetausbau und Strukturförderung.

Bonus für Konzerne wenn Sie sich ansiedeln für bis zu 10 Jahre / etc.

Canadisches System bei der Einwanderung

Steuerfreistellung für Forschung und Entwicklungsarbeit etc.

Zusammenfassend: alles was Bürokratie abbaut präferieren, alles was Einkommen generiert und Steueraufkommen sichert sollte subventioniert werden, solange gerecht (übertraiflich Bezahlung, alles andere sollte normal oder sogar bestraft werden) und Schaffung nachhaltiger Werte.

Ist zwar jetzt eine Mischung als links/liberaler Wirtschaftspolitik, aber es regt mich einfach auf, wenn wir wieder Debatten für sinnlose Dinge führen, damit die wahren Probleme einfach nicht zu Tage kommen.

Im Sinne der sozialen Marktwirtschaft: Was Einkommen generiert wird gering besteuert und Konsum wird etwas höher besteuert. Nachhaltigkeit sollte endlich geschaffen werden ala Grunderwerbssteuer Inst. / Privat.

Zudem sollte wir neben dem Leistungsprinzip auch mal andere Faktoren der Besteuerung mit einfließen lassen, wie Teilhabe am Gemeinwohl, etc.

Denn Leistungsfähgikeit hängt einfach von Netzwerk und OLD MONEY ab und nicht von Idee, etc. Die meisten guten Menschen, bleiben Arbeitnehmer da a) Risiko zu groß oder b) Konkurrrenz so schlimm oder c) der Markt einfach gesättigt ist und müssen dann irgendwelche Jobs machen, die dan neben nur mit 12 Euro bezahlt werden.

Sorry für den Ausflug.

Zur Ausgangsfrage: Vermögenssteuer: ab 50 % der Einkommensverteilung, daher Median

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Achso und weil ihr unfähig seid, selbst Vermögen aufzubauen, sollen diejenigen die fleißig waren und im Zweifel Arbeitsplätze schaffen enteignet werden? Was eine kranke Logik!

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Möglicherweise weil die Vermögen sehr ungleich verteilt sind

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Weil nur Arbeitseinkommen so hoch versteuert wird.
Passives Einkommen z.B. über Aktien etc. wird lediglich mit 25% versteuert, macht aber bei Menschen mit hohem Vermögen faktisch das komplette Einkommen aus.

Das aktuelle System schont den, der hat und von seinem Vermögen passiv lebt und schädigt den, der für sein Geld aktiv arbeiten geht.

Du vergisst, dass Dividenden bereits aus versteuerten Gewinnen gezahlt werden. Beispiel

Gewinn vor Steuern bei GmbH 100
Steuern -30
Ausschüttung 70
ESt/SolZ -33
bleiben 37 von 100 über. Besteuerung wäre dann 63 %... Kann so nicht funktionieren ohne Halbeinkünfte oder Teileinkünfteverfahren.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Weil nur Arbeitseinkommen so hoch versteuert wird.
Passives Einkommen z.B. über Aktien etc. wird lediglich mit 25% versteuert, macht aber bei Menschen mit hohem Vermögen faktisch das komplette Einkommen aus.

Das ist definitiv falsch. Da hat mal wieder einer die mehrstufige Besteuerung (KSt, GewSt, KapESt, ESt) nicht verstanden.

Vermögen ist ungleich verteilt, weil auch Bildung ungleich verteilt ist.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Ich denke Vermögen aus versteuerten Vermögen (Nettolohn oder Dividende, etc.) zu besteuern wird über kurz oder lang scheitern, analog der doppelte Rentenbesteuerung.

Tenor der Rechtssprechung: Lieber Staat warum besteuerst du schonmal besteuertes Einkommen? Was ist hier die Erklärung? Keine! Du willst einfach Einnahmen generieren mehr nicht.

bei einer Bettensteuer werden die Anzahl der Betten oder bei einer Fenstersteuer in Amsterdam wird die Fensterfläche besteuert aber bei einer Vermögenssteuer ....

M. E. n. und des eines Kollegen sollte Leistungsunabhängiges Vermögen besteuert werden, welches in Geldeinheiten (EUR oder USD oder sonstiges) vorhanden ist oder generiert wurde und nach dem persönlichen Steuersatz! Keine KEST und Soli mehr.

Freistellung sollte bei 1 bis 2. Mio liegen - Fertig.

Eine reine Vermögensabgabe z. B. aus steuerfreien Grundstücksgeschäften, Bitcoin, etc. - Warum? Die meisten Vermögen sind so in der Vergangenheit entstanden, diese sollte man nun nachträglich mit einem Lastenausgleich belegen, da dies noch unversteuertes Einkommen ist. analog 2008 / theoretischer Verkauf von Anteilen!

Auf versteuerstes Geld nochmal steuern zu erheben macht m. E. n. keinen Sinn und killt den Leistungsdanken. Alles was jedoch unversteuert ist, sollte nachträglich besteuert werden.

Aber da wir ein Rückwirkungsverbot im Steuerrecht haben, sage ich mal, die Nummer geht in die Hose und wir werden wieder die üblichen Quellen besteuern.

Arbeitnehmer und mittlere und kleine EInkommen oder eben 50 % Einkommensteuer auf Einkommen ab 75k was ja als Reich gilt.

Warum andauern auf die Vermögen, ich würde es anders und cleverer anstellen.
EInkommensteuer senken
Gewerbesteuer senken (unrentable da eh alles verschoben wird!)
Körperschaftssteuer als FLATTAX ab bestimmten Einkommenebenen, Konzerne natürlich ausgenommen! also um gerade Junge und kleine Firmen zur fördern!

Umsatzsteuer auf 25 % plus Besteuerung an der Quelle, daher dort wo es konsumiert wird! Welteinkommen mit Staatsangehörigekeit bzw. Firmensitz verknüpfen! Denn jetzt hauen SIe alle ab, aber im Alter kommen Sie alle weider.

Sondersteuern auf Umsatz / Produktionsäquvialent, sogenannte Robertersteuer
Gutschrift für Unternehmen die Arbeitsplätze über Tariflohn schaffen, Strafen für Arbeitsplätze die unter dem Durchschnitt liegen

Sondersteuer für die Entlastung der öffentlichen Haushalte und Sozialversicherungen bzw. Schuldenabbau

Radikale Verschlankung der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung, ein System für alle oder eben Privat mehr nicht. keine 431 Krankenkassen oder gar eine Rentenversicherung in dieser Dimension.

einen öffentlichen privatrechtlichen Fonds mit dem öffentlichen Auftrag der Infrastrukturförderung für Straßen, Brücken, Internetausbau und Strukturförderung.

Bonus für Konzerne wenn Sie sich ansiedeln für bis zu 10 Jahre / etc.

Canadisches System bei der Einwanderung

Steuerfreistellung für Forschung und Entwicklungsarbeit etc.

Zusammenfassend: alles was Bürokratie abbaut präferieren, alles was Einkommen generiert und Steueraufkommen sichert sollte subventioniert werden, solange gerecht (übertraiflich Bezahlung, alles andere sollte normal oder sogar bestraft werden) und Schaffung nachhaltiger Werte.

Ist zwar jetzt eine Mischung als links/liberaler Wirtschaftspolitik, aber es regt mich einfach auf, wenn wir wieder Debatten für sinnlose Dinge führen, damit die wahren Probleme einfach nicht zu Tage kommen.

Im Sinne der sozialen Marktwirtschaft: Was Einkommen generiert wird gering besteuert und Konsum wird etwas höher besteuert. Nachhaltigkeit sollte endlich geschaffen werden ala Grunderwerbssteuer Inst. / Privat.

Zudem sollte wir neben dem Leistungsprinzip auch mal andere Faktoren der Besteuerung mit einfließen lassen, wie Teilhabe am Gemeinwohl, etc.

Denn Leistungsfähgikeit hängt einfach von Netzwerk und OLD MONEY ab und nicht von Idee, etc. Die meisten guten Menschen, bleiben Arbeitnehmer da a) Risiko zu groß oder b) Konkurrrenz so schlimm oder c) der Markt einfach gesättigt ist und müssen dann irgendwelche Jobs machen, die dan neben nur mit 12 Euro bezahlt werden.

Sorry für den Ausflug.

Zur Ausgangsfrage: Vermögenssteuer: ab 50 % der Einkommensverteilung, daher Median

Bin da völlig bei Dir.
Der Staat ist leider in einem Zustand, wo er sich nur teuer beraten lassen kann, um überhaupt irgendetwas auf die Reihe zu bekommen.

Beispiel: Bei der Bundesagentur zur Förderung der Arbeitslosigkeit sind 100.000 Menschen angestellt und für die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes werden viele Aushilfen benötigt. Sonst schaffen die das nicht.

Niveauloses Abitur für alle und dann in den öD.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

könntest du dir nur im entfernsten vorstellen, was dann passieren würde?

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

könntest du dir nur im entfernsten vorstellen, was dann passieren würde?

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

Clown-Emoji

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Soziale Gerechtigkeit ist also wenn diejenigen, die nichts leisten relativ gesehen besser gestellt werden, als diejenigen, die mehr leisten und diese für ihren Erfolg bestraft werden? Denk mal drüber nach!

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

könntest du dir nur im entfernsten vorstellen, was dann passieren würde?

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

könntest du dir nur im entfernsten vorstellen, was dann passieren würde?

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

Kann nur über stärkerer Besteuerung von Schenkung und Erbschaft funktionieren. Und das muss kommen. Nicht aber Leistung bestrafen und selbst erarbeitetes Vermögen wegnehmen.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

könntest du dir nur im entfernsten vorstellen, was dann passieren würde?

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

Kann nur über stärkerer Besteuerung von Schenkung und Erbschaft funktionieren. Und das muss kommen. Nicht aber Leistung bestrafen und selbst erarbeitetes Vermögen wegnehmen.

Darüber könnten und sollten wir in der Tat reden; das sehe selbst ich als Neoliberaler so...wo man jedoch aufpassen muss ist bei Betriebsvermögen (ein Großteil des deutschen Vermögens steckt in Betriebsvermögen) - hier hat ein Kumpel Mal den Vorschlag der stillen Beteiligung ohne Stimmrecht genannt; an sich kein schlechter Gedanke

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

Ich würde Vermögen gar nicht besteuern, sondern nur Einkommen. Zum einen ist Vermögen nur sehr schwer messbar, zum anderen sehe ich nicht ein, warum man z.B. ein Bild an der Wand besteuern sollte. Oder einen Oldtimer in der Garage.

Einkommen würde ich hingegen komplett gleich behandeln, egal ob Arbeitnehmer, Miete, Investor, Aktionär, ... und zwar sowohl bei Sozialversicherungen als auch bei der Steuer. Dann sitzen alle in einem Boot.

Aus Prinzip sollte die Abgabenlast nie höher als 40% liegen. Die Mehrheit eines Einkommens muss den Bürgern gehören und nicht dem Staat. Aber das ist eine ideologische Grenze für mich.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Müssen tut gar nichts, diese elendigen Neiddebatten sind einfach nur absurd und werden das Land nur weiter zurückwerfen und Talent sowie Arbeitsplätze kosten.

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Kann nur über stärkerer Besteuerung von Schenkung und Erbschaft funktionieren. Und das muss kommen. Nicht aber Leistung bestrafen und selbst erarbeitetes Vermögen wegnehmen.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Nicht der Vorposter, aber ein Vermögen von 50 Millionen hat nichts mit Leistung zu tun. Wieso sollte man davon nicht etwas an die Gesellschaft zurück geben?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Soziale Gerechtigkeit ist also wenn diejenigen, die nichts leisten relativ gesehen besser gestellt werden, als diejenigen, die mehr leisten und diese für ihren Erfolg bestraft werden? Denk mal drüber nach!

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

könntest du dir nur im entfernsten vorstellen, was dann passieren würde?

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Das Geld kommt natürlich von nichts und ist für Leistungsverweigerer und Personen ohne Leistung natürlich zu erreichen... Personen mit diesen Vermögen haben entweder direkt oder durch ihre Familie ein Unternehmen aufgebaut und damit Arbeitsplätze geschaffen. Das Vermögen wurde bereits zigfach besteuert, damit hat man alleine schon mehr als genug an die Gesellschaft zurückgegeben. Das Problem in DE ist weniger die Ungleichheit der Vermögen, sondern vielmehr die mangelnde Leistungsbereitschaft vieler, die hohe Staatsquote und geringe Risikobereitschaft (auch in Bezug auf Anlagestrategien).

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Nicht der Vorposter, aber ein Vermögen von 50 Millionen hat nichts mit Leistung zu tun. Wieso sollte man davon nicht etwas an die Gesellschaft zurück geben?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Soziale Gerechtigkeit ist also wenn diejenigen, die nichts leisten relativ gesehen besser gestellt werden, als diejenigen, die mehr leisten und diese für ihren Erfolg bestraft werden? Denk mal drüber nach!

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

könntest du dir nur im entfernsten vorstellen, was dann passieren würde?

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Nicht der Vorposter, aber ein Vermögen von 50 Millionen hat nichts mit Leistung zu tun. Wieso sollte man davon nicht etwas an die Gesellschaft zurück geben?

Wo soll es denn sonst her kommen? Außer man hat vielleicht mal im Lotto gewonnen. Aber fast alle Vermögen wurden erarbeitet. Und der Teil an die Gesellschaft wurde abgegeben, als sie erarbeitet wurden.

Ich erwarte auch kein großes Erbe. Aber ich finde wenn man sieht dass manche mehr haben als andere, sollte man Bedingungen schaffen, dass jeder die Chance hat (Chance, nicht Garantie), sich auch etwas aufzubauen und mehr zu haben, wenn er etwas leistet. Und nicht danach rufen, dass denen die mehr haben ihres weggenommen wird, weil man selber ja auch weniger hat.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Wer ein Vermögen von mehr als einer Mio hat, hat dieses Vermögen gebunden in Wohnungen, Warenvorräte, Beteiligungen, Ländereien, ...

Soll man solch einen Besitz besteuern?

Die Erbschaftsteuer finde ich übrigens richtig pervers. Bedürftigkeit ab 26 Mio. EUR ...

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Schließe mich dem Vorposter an. Gar keine Steuer auf Vermögen, dann schon lieber die Abgeltungssteuer abschaffen und alle Einkommen gleich besteuern (bei gleichzeitigem Hochsetzen der Grenze für den Spitzensteuersatz).

Keine Probleme mit der Gleichbehandlung, keine Probleme mit der Ermittlungen des Vermögens und nur ein Anschöpfen eines Teils der Gewinne und nicht der Substanz.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Nicht der Vorposter, aber ein Vermögen von 50 Millionen hat nichts mit Leistung zu tun. Wieso sollte man davon nicht etwas an die Gesellschaft zurück geben?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Soziale Gerechtigkeit ist also wenn diejenigen, die nichts leisten relativ gesehen besser gestellt werden, als diejenigen, die mehr leisten und diese für ihren Erfolg bestraft werden? Denk mal drüber nach!

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

könntest du dir nur im entfernsten vorstellen, was dann passieren würde?

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

Und woher kam das Geld ohne Leistung?
Vom Himmel gefallen?
Falsch aufs Konto gebucht?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Schließe mich dem Vorposter an. Gar keine Steuer auf Vermögen, dann schon lieber die Abgeltungssteuer abschaffen und alle Einkommen gleich besteuern (bei gleichzeitigem Hochsetzen der Grenze für den Spitzensteuersatz).

Keine Probleme mit der Gleichbehandlung, keine Probleme mit der Ermittlungen des Vermögens und nur ein Anschöpfen eines Teils der Gewinne und nicht der Substanz.

...einfach mal nach oben scrollen
"Du vergisst, dass Dividenden bereits aus versteuerten Gewinnen gezahlt werden. Beispiel

Gewinn vor Steuern bei GmbH 100
Steuern -30
Ausschüttung 70
ESt/SolZ -33
bleiben 37 von 100 über. Besteuerung wäre dann 63 %..."

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

... dann schon lieber die Abgeltungssteuer abschaffen ....

Mal zur Historie: Das alte "gerechte" Anrechnungssystem ist abgeschafft worden, um ausländische Aktionäre nicht mehr zu benachteiligen.

Den Begriff anrechenbare Körperschaftsteuer verwendet heute nur noch der Steuerexperte Friedrich Merz. Die gibt es seit 2002 nicht mehr.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Wie wäre es einfach mit Abbau der Steuerlast auf Einkommen bei gleichzeitigem Rückbau der Staatsausgaben. Kein Staat braucht ein derartig großes Parlament, Ministerien etc. Damit hat dann jeder selbst die Chance Vermögen aufzubauen...

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Schließe mich dem Vorposter an. Gar keine Steuer auf Vermögen, dann schon lieber die Abgeltungssteuer abschaffen und alle Einkommen gleich besteuern (bei gleichzeitigem Hochsetzen der Grenze für den Spitzensteuersatz).

Keine Probleme mit der Gleichbehandlung, keine Probleme mit der Ermittlungen des Vermögens und nur ein Anschöpfen eines Teils der Gewinne und nicht der Substanz.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Weil nur Arbeitseinkommen so hoch versteuert wird.
Passives Einkommen z.B. über Aktien etc. wird lediglich mit 25% versteuert, macht aber bei Menschen mit hohem Vermögen faktisch das komplette Einkommen aus.

Das aktuelle System schont den, der hat und von seinem Vermögen passiv lebt und schädigt den, der für sein Geld aktiv arbeiten geht.

Du vergisst, dass Dividenden bereits aus versteuerten Gewinnen gezahlt werden. Beispiel

Gewinn vor Steuern bei GmbH 100
Steuern -30
Ausschüttung 70
ESt/SolZ -33
bleiben 37 von 100 über. Besteuerung wäre dann 63 %... Kann so nicht funktionieren ohne Halbeinkünfte oder Teileinkünfteverfahren.

Nur zahlen Unternehmen keine 30% Steuer. Amazon: 9,4%. Apple 14,9%. Facebook 14,0%.

Und diese Steuer wird nur auf den Buchgewinn erhoben. Große Gewinne entstehen durch selbst geschaffene Marken usw. - stille Reserven. Die sind in der Aktienbewertung drin, werden aber nicht besteuert.

Man könnte darüber nachdenken, die tatsächlich von den Unternehmen gezahlten Steuern anzurechnen. Dann zahlt der ehrliche GmbH-Gesellschafter weniger und der FAANG-Aktienbesitzer mehr.

Aber nicht solche Fantasierechnungen aufstellen.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Weil nur Arbeitseinkommen so hoch versteuert wird.
Passives Einkommen z.B. über Aktien etc. wird lediglich mit 25% versteuert, macht aber bei Menschen mit hohem Vermögen faktisch das komplette Einkommen aus.

Das aktuelle System schont den, der hat und von seinem Vermögen passiv lebt und schädigt den, der für sein Geld aktiv arbeiten geht.

Du vergisst, dass Dividenden bereits aus versteuerten Gewinnen gezahlt werden. Beispiel

Gewinn vor Steuern bei GmbH 100
Steuern -30
Ausschüttung 70
ESt/SolZ -33
bleiben 37 von 100 über. Besteuerung wäre dann 63 %... Kann so nicht funktionieren ohne Halbeinkünfte oder Teileinkünfteverfahren.

Nur zahlen Unternehmen keine 30% Steuer. Amazon: 9,4%. Apple 14,9%. Facebook 14,0%.

Und diese Steuer wird nur auf den Buchgewinn erhoben. Große Gewinne entstehen durch selbst geschaffene Marken usw. - stille Reserven. Die sind in der Aktienbewertung drin, werden aber nicht besteuert.

Man könnte darüber nachdenken, die tatsächlich von den Unternehmen gezahlten Steuern anzurechnen. Dann zahlt der ehrliche GmbH-Gesellschafter weniger und der FAANG-Aktienbesitzer mehr.

Aber nicht solche Fantasierechnungen aufstellen.

Man sollte jedoch auch beachten, dass ich beim Investieren einen gewissen Kapitaleinsatz mit dem Risiko des potentiellen Totalverlustes habe; ich habe noch nie gehört, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Geld geben musste, wenn es dem UNen schlecht geht :I

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DerSportbwler

Vermögenssteuer ab wann?

Ich dachte FAANG zahlen allesamt 0%?

Genauso wie Adidas mit ihrer Rechnerei in den Niederlanden...Solange wir in der EU selbst Tax-Heavens wie NL oder Luxemburg oder Deutschland (JA!) haben, weiß ich nicht worüber wir hier diskutieren?

Die EU hat ein 300 Mrd. Handelsdefizit gegen sich selbst also massive USt.-Betrug.

Solange wir solche Themen nicht in den Griff kriegen, weiß ich nicht worüber man hier diskutiert.

Abgesehen davon gilt natürlich auch von meiner Seite: Statt 0% Erbschaftssteuer auf Unternehmen unter gewissen GEsichtspunkten lieber 30%, aber dafür auf 10-20 Jahre strecken. 1,5% jährliche Erbschaftssteuer müssen die Erben abkönnen...

Und ganz wichtig: Nicht die Einkommenssteuer bei Lohn und Gehalt ist der Killer für den "Normalo", sondern die RV, KV, AV, PV Abgaben in Höhe von 40% inkl. Arbeitgeberanteil.

Mein Vorschlag: Alle Versorgungskassen außerhalb der normalen RV wie für Ärzte, Apotheker, etc. in ein Pott.

ESt., KSt. GewSt. runter, Tarif strecken, dafür auf alle Einkünfte bspw. 10% Sozialbeiträge. Dann hat der Normalo mehr netto vom brutto, die Unternehmer/Vermögende weniger gebeutelt als mit Vermögenssteuer und die soziale Ungleichheit wird durch besseres brutto/netto weniger, da mehr beim Arbeitnehmer ankommt.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Weil nur Arbeitseinkommen so hoch versteuert wird.
Passives Einkommen z.B. über Aktien etc. wird lediglich mit 25% versteuert, macht aber bei Menschen mit hohem Vermögen faktisch das komplette Einkommen aus.

Das aktuelle System schont den, der hat und von seinem Vermögen passiv lebt und schädigt den, der für sein Geld aktiv arbeiten geht.

Du vergisst, dass Dividenden bereits aus versteuerten Gewinnen gezahlt werden. Beispiel

Gewinn vor Steuern bei GmbH 100
Steuern -30
Ausschüttung 70
ESt/SolZ -33
bleiben 37 von 100 über. Besteuerung wäre dann 63 %... Kann so nicht funktionieren ohne Halbeinkünfte oder Teileinkünfteverfahren.

Nur zahlen Unternehmen keine 30% Steuer. Amazon: 9,4%. Apple 14,9%. Facebook 14,0%.

Und diese Steuer wird nur auf den Buchgewinn erhoben. Große Gewinne entstehen durch selbst geschaffene Marken usw. - stille Reserven. Die sind in der Aktienbewertung drin, werden aber nicht besteuert.

Man könnte darüber nachdenken, die tatsächlich von den Unternehmen gezahlten Steuern anzurechnen. Dann zahlt der ehrliche GmbH-Gesellschafter weniger und der FAANG-Aktienbesitzer mehr.

Aber nicht solche Fantasierechnungen aufstellen.

Kannst du mir dann bitte erklären, wie man dann real Vermögen aufbaut? Es sei denn du bist Beamte, dann interessiert dich das mit deiner Pension natürlich nicht...

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Inwiefern wird denn "soziale Gerechtigkeit" "wiederhergestellt", wenn hohe Vermögen versteuert werden. Mein Motto: Leistung statt Enteignung. LG ein Target Student

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Schließe mich dem Vorposter an. Gar keine Steuer auf Vermögen, dann schon lieber die Abgeltungssteuer abschaffen und alle Einkommen gleich besteuern (bei gleichzeitigem Hochsetzen der Grenze für den Spitzensteuersatz).

Keine Probleme mit der Gleichbehandlung, keine Probleme mit der Ermittlungen des Vermögens und nur ein Anschöpfen eines Teils der Gewinne und nicht der Substanz.

...einfach mal nach oben scrollen
"Du vergisst, dass Dividenden bereits aus versteuerten Gewinnen gezahlt werden. Beispiel

Gewinn vor Steuern bei GmbH 100
Steuern -30
Ausschüttung 70
ESt/SolZ -33
bleiben 37 von 100 über. Besteuerung wäre dann 63 %..."

Das ist mir bewusst, ich finde es auch nicht gut, aber noch besser als eine Vermögenssteuer, weil sie immerhin nur auf Gewinne geht und die Substanz nicht angreift. Theoretisch könnte man Dividenden vll sogar ausnehmen.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Weil nur Arbeitseinkommen so hoch versteuert wird.
Passives Einkommen z.B. über Aktien etc. wird lediglich mit 25% versteuert, macht aber bei Menschen mit hohem Vermögen faktisch das komplette Einkommen aus.

Das aktuelle System schont den, der hat und von seinem Vermögen passiv lebt und schädigt den, der für sein Geld aktiv arbeiten geht.

Du vergisst, dass Dividenden bereits aus versteuerten Gewinnen gezahlt werden. Beispiel

Gewinn vor Steuern bei GmbH 100
Steuern -30
Ausschüttung 70
ESt/SolZ -33
bleiben 37 von 100 über. Besteuerung wäre dann 63 %... Kann so nicht funktionieren ohne Halbeinkünfte oder Teileinkünfteverfahren.

Nur zahlen Unternehmen keine 30% Steuer. Amazon: 9,4%. Apple 14,9%. Facebook 14,0%.

Und diese Steuer wird nur auf den Buchgewinn erhoben. Große Gewinne entstehen durch selbst geschaffene Marken usw. - stille Reserven. Die sind in der Aktienbewertung drin, werden aber nicht besteuert.

Man könnte darüber nachdenken, die tatsächlich von den Unternehmen gezahlten Steuern anzurechnen. Dann zahlt der ehrliche GmbH-Gesellschafter weniger und der FAANG-Aktienbesitzer mehr.

Aber nicht solche Fantasierechnungen aufstellen.

Dafür zu sorgen, dass FAANG und andere die tatsächlich fälligen Steuern auch zahlen und keine Vermeidungsstrategien fahren können würde wahrscheinlich viel mehr einbringen.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Es gilt, alle Einkommen unter 330k im Jahr sind geringe Einkommen. Würde 3% Steuern erheben wie in Singapur.
Dafür Vermögenssteuer gestaffelt ab 20m Vermögen.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Ähm ja was ist daran eine soziale Gerechtigkeit, diese Ideen wurden schon ein paar mal in der Praxis erprobt so richtig erfolgreich waren die nie.

Bei viele spricht hier eher der persönliche Neid.

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Ähm ja was ist daran eine soziale Gerechtigkeit, diese Ideen wurden schon ein paar mal in der Praxis erprobt so richtig erfolgreich waren die nie.

Bei viele spricht hier eher der persönliche Neid.

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

+100

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

In der Realität müsste man einfach nur die Steuergesetze auch durchsetzen. Dann wäre genug Geld da, um allerlei wohlstandsfördernde Maßnahmen zu finanzieren.

Heißt halt, man müsste Unternehmen und vermögende Privatpersonen an die Leine nehmen, die in Deutschland massive Gewinne erwirtschaften, aber diese dann steuersparend ins Ausland verschieben.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Bei allen Vorschlägen: Vielfach ist die maximale Grenze der Sätze erreicht, bspw. bei den Lohn"neben"kosten. Da hat man die Kontrolle schon lange verloren.

Der Staat erhebt auch von seinem Führungspersonal (Beamte) keine Sozialabgaben. Warum wohl? Das Volk soll sich selbst bezahlen und die Elite (Versorgungswerksangehörige und Beamte), bleiben beitragsfrei.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Bei allen Vorschlägen: Vielfach ist die maximale Grenze der Sätze erreicht, bspw. bei den Lohn"neben"kosten. Da hat man die Kontrolle schon lange verloren.

Der Staat erhebt auch von seinem Führungspersonal (Beamte) keine Sozialabgaben. Warum wohl? Das Volk soll sich selbst bezahlen und die Elite (Versorgungswerksangehörige und Beamte), bleiben beitragsfrei.

Das ist das erste Mal, dass Beamte hier als Elite bezeichnet werden.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Eine Vermögensteuer ist schon alleine wegen der praktischen Umsetzbarkeit nicht zielführend.

Die Erhebung ist unglaublich aufwendig und es bestehen erhebliche Bewertungsproblematiken bei non-monetären Vermögenswerten. Das Steueraufkommen würde zu einem großen Teil direkt wieder in die Verwaltung der Steuer fließen. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Vermögensteuer dem Leistungsgedanken in unsere Gesellschaft zuwider ist.

Ganz anders sieht es hingegen bei der Erbschaftsteuer aus. Hier müsste erheblich nachgeschärft werden. Unternehmen können im Rahmen der Verschonungsregeln zu großen Teilen steuerfrei übertragen werden. Unter Zuhilfenahme von verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Nießbrauch) können auch im Privatvermögen erhebliche Vermögenswerte steuerfrei verschenkt bzw. vererbt werden. Die beschenkte/beerbte Person erwirbt dieses Vermögen zumeist vollkommen leistungslos.

Dieser Vermögensvorteil kann im Durchschnitt trotz Leistungs- und Risikobereitschaft, von Personen ohne Erbe/Schenkung, nicht mehr aufgeholt werden. Hier versagt unser System ganz klar.

Mildernd könnte eine deutliche striktere Erbschaftsteuer wirken. Gerade die Verschonungen von Unternehmensvermögen sind wie hier schon geschrieben wurde "pervers". Die Ansicht, dass hohe Steuern aus der Unternehmenssubstanz bezahlt werden müssen und der Wettbewerbsfähigkeit schaden, greift deutlich zu kurz. Die Steuerlast kann auch durch Veräußerung von Unternehmensanteilen beglichen werden. Dies hätte lediglich zur Folge, dass der Einfluss des Erben auf das Unternehmen abnehmen würde. Gleichzeitig hätten andere Personen Chance Anteile zu erwerben und selbst Unternehmer zu werden. Ob dies der Wettbewerbsfähigkeit schadet ist zu bezweifeln. Wer sagt, dass ein Erbe das Unternehmen am besten führen kann? Sollte das nicht einfach derjenige tun, der dafür am besten qualifiziert ist?

Natürlich ist auch die Erhebung der Erbschaftsteuer aufwendig und es ergeben sich Bewertungsproblematiken aber diese fällt nur ein mal im Leben eines Steuerpflichtigen an (Schenkungen ausgenommen). Daher ist das Kosten-Nutzen Verhältnis für unsere Gesellschaft deutlich günstiger.

Zum Schluss noch ein kleines Beispiel von mir selbst, das die aktuell überzogenen Gestaltungsmöglichkeiten selbst im privaten Bereich verdeutlicht.

Meine Mutter hat mir letztes Jahr ein kleines Mehrfamilienhaus (3 vermietete Wohnungen, 210 qm, Marktwert ca. 720.000€) in einer kleinen aber wachsenden Universitätsstadt geschenkt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch einen verbleibenden Freibetrag von ca. 350.000€/400.000€. Mittels einem eingetragenen Nießbrauch zu ihren Gunsten fällt der Wert der Schenkung auf ca. 90.000€ und ist somit noch weit unterhalb meines Freibetrags. Die Steuerlast für die Schenkung beträgt also 0,00€. Freibetrag verbleiben mir noch ca. 260.000€. In vermutlich 1-2 Jahren möchte sie gerne auch ihr zweite Haus übertragen. Marktwert aktuell ca. 500.000€. Mittels Nießbrauch wird die Übertragung auch wieder komplett steuerfrei sein. Natürlich bekommt sie dafür auch erstmal weiterhin die Miete aber die hätte sie sonst bis zu ihrem Tod auch bekommen. Nur in diesem Fall hätte ich auf die zwei Häuser im Wert von 1.200.000€ ca. 180.000€ Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Ist das fair? Ich empfinde es nicht so.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Bei allen Vorschlägen: Vielfach ist die maximale Grenze der Sätze erreicht, bspw. bei den Lohn"neben"kosten. Da hat man die Kontrolle schon lange verloren.

Der Staat erhebt auch von seinem Führungspersonal (Beamte) keine Sozialabgaben. Warum wohl? Das Volk soll sich selbst bezahlen und die Elite (Versorgungswerksangehörige und Beamte), bleiben beitragsfrei.

wobei ein Unterschied zwischen Beamten und Versorgungswerkangehörigen besteht. Der Beamte wird später entsprechend über eine aus steuern finanzierte Pension versorgt, damit durch die Allgemeinheit.
Jemand der in einem Versorgungswerk ist zahlt sehr wohl Sozialabgaben (Pflege, Krankenversicherung gesetzlich / PKV....) lediglich die Rentenversicherung wir in das Versorgungswerk ausgelagert und später auch aus diesem bezahlt und später auch normal versteuert. Als Mitglied eines Versorgungswerkes hat man später auch nur insoweit eine gesetzliche Rente sofern man beruflich bedingt entsprechende Rentenpunkte erzielt hat - mehr auch nicht.
Die Gleichsetzung ist insoweit falsch und entweder der Unkenntnis geschuldet oder Neid.

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KPMGler 2.0

Vermögenssteuer ab wann?

Also dieser Thread erregt ja doch sehr die Gemüter. Die Diskussion gleicht wohl der Lebensaufgabe des Sisyphos und sobald man hier einem Kompromiss nahekommt, kommt wieder ein unschlagbar gutes Argument um die Ecke und man fängt wieder von vorne an.

Vielleicht ein paar Einwürfe zu den vielen, vielen Themen, Fragen und vermeintlichen Lösungen die hier, teils auch vermischt, aufgeworfen werden.

Thema Besteuerung US-Konzerne, am Bsp. Apple:
Euch ist schon bewusst mit wem ihr ein Rechtsgeschäft abschließt, wenn ihr im Apple Store etwas kauft (Zitat im Kleingedruckten auf der Apple Webseite: "Sowohl der Apple Online Store, die mobile Apple Store App und als auch das Apple Contact Center werden von Apple Distribution International betrieben, einer Gesellschaft nach irischem Recht mit Geschäftssitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland, eingetragen unter der Nummer 470672 im irischen Firmenregister.")?
Die deutsche Gesellschaft fungiert im Falle der physischen Applestores mWn nur als Vertriebs-Erfüllungsgehilfe und hat einen Dienstleistungsvertrag mit der irischen Gesellschaft abgeschlossen. Im Endeffekt kauft ihr von der irischen Gesellschaft und die deutsche Gesellschaft erhält eine angemessene Vergütung nach den allgemein anerkannten Cost-Plus Grundsätzen. Darauf wird dann KSt+GewSt erhoben, sowie USt auf den Verkauf an Endverbraucher.
Ich verstehe immer nicht warum in der öffentlichen Debatte immer davon geredet wird, dass Apple in D mehr Steuern zahlen soll. Wenn US-Konzerne mehr Steuern zahlen sollen, dann ja wohl in den USA, da dort die Wertschöpfung stattfindet oder zumindest das endgültige unternehmerische Risiko gelagert ist. Nach der gleichen Logik würden bald ganz viele Länder, die als Endverbrauchermärkte für deutsche Produkte (Stichwort Exportweltmeister), auf D zukommen und mehr Quellensteuer verlangen, da wir ja unsere ganzen Produkte dort verkaufen. Von der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit als Grundpfeiler des EU-Binnenmarkt sowie der Steuerautonomie der Mitgliedsstaaten will ich hier gar nicht erst anfangen.
Also bitte bei dieser Diskussion immer beide Seiten der Medaille betrachten und nicht immer einseitige Forderungen aus deutscher Sicht stellen.
Das die EU das Thema Alleingänge einzelner EU-Staaten bzgl. steuergünstigen Quellensteuerexits mit Drittstaaten sowie die Überarbeitung der Mutter/Tochter & Zins- und Lizenzrichtlinie angehen muss, steht auf einem anderen Blatt Papier. Das sind aber sehr komplexe und vielschichtige Prozesse und lassen sich nicht so einfach wie von manchen Populisten postuliert mal eben so ändern/umsetzen. Das ist jedem klar, der sich mal etwas mit dem Thema Steuern beschäftigt hat.
Auch das ganze Thema Besteuerung digitale Wirtschaft ist noch völlig offen, wird aber ja gerade auf Ebene der OECD erarbeitet. Auch hier bringen unilaterale Forderungen aus der deutschen Brille recht wenig (hat man ja am Bsp. USA gesehen, unter Administration Trump war das Projekt Pillar I + II auf Eis, da sich die USA gesperrt hat. Daran sieht man auch das die EU, geschweige den D als einzelner Staat, auf dem internationalen Parkett nur einer von ganz vielen Playern ist).

Zum Thema Vermögenssteuer:
Das ist - ähnlich wie die Erbschaftsteuer - mMn eine sehr von Emotionen und Dogmen getriebene Diskussion und ich will hier gar nicht tief in die Thematik einstiegen.
Um das ganze aber unter dem Gesichtspunkt von absoluten Zahlen in ein besseres Licht zu rücken, weise ich lediglich auf die sog. Steuerspirale hin:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Datenportal/Daten/frei-nutzbare-produkte/Bilder/Infografiken/Steuerspirale.html

Die Steuereinnahmen insg. betragen 717.696 Mio EUR in 2020. Davon USt und LSt (hängt zwar mit der ESt zusammen, aber bitte nicht gleichzusetzen!) 218.650 bzw. 207.600 Mio EUR, das enstpricht ca. 60% des Gesamtsteueraufkommens. Die ErbSt ist auf Platz 14 (hinter der KfZ-Steuer und Tabaksteuer und knapp vor der Stromsteuer) und macht ca. 1% des Gesamtsteueraufkommens aus, nur um das mal in das richtige Verhältnis zu setzen.
Der Bewertungs- und Erhebungsaufwand ist nicht gerade unbeachtlich, jeder der mit der Thematik befasst ist, weiß das (Stichwort BewG, § 13a und b ErbStG).
Die Mathematiker unter den Fans der Erbschaftssteuer können sich jetzt mal ausrechnen was eine Verdopplung der ErbSt in Relation zum Gesamtsteueraufkommen ausmacht.
Und zum Thema Vermögenssteuer: neben den ganzen ungeklärten Rechtsfragen, wie Verfassungsmäßigkeit, Übermaßbesteuerung, Substanz- vs. Ertragssteuer, Ausnahmetatbestände für illiquides Vermögen etc., stellt sich mir auf Arbeitsebene die Frage nach dem Kosten-/Nutzen-Verhältnis, denn es braucht einen sauberen & rechtssicheren Gesetzesentwurf, BMF-Schreiben, Verwaltungsanweisungen bis hin zu den nötigen Sachbearbeitern in den Finanzämtern, die die jährliche Veranlagung durchführen. Das sieht man ja jetzt bei der GrdSt, die jahrzehntelang nicht angepackt wurde, da man Angst vor dem Aufwand hatte. Und selbst jetzt, da man von den Gerichten gezwungen wurde das ganze anzugehen, hat man es unter den Bundesländer nicht geschafft ein einheitliches Bewertungsverfahren zu etablieren.

Je länger man da mit Sachverstand drüber nachdenkt, desto mehr Fragen kommen auf. Deshalb ist es sehr einfach im Wahlkampf eine populistische Forderung in den Raum zu stellen, die auf den ersten Blick für Viele (leider oft steuerliche Laien) gar nicht so schlecht klingt, aber dann mehr Fragen als Antworten hinterlässt und am Ende im Finanzausschuss landet und dort abgearbeitet werden muss.

Ich gönne allen ihre persönliche Meinung, aber man sollte schon einschätzen können wie viel man in der Tiefe von einem Thema versteht und ob man die Folgewirkungen der vertretenen Meinung abschätzen kann.

Die globalisierte Welt ist halt leider nicht einfach in schwarz/weiß und gut/böse einzuteilen, sondern sehr, sehr komplex mit sehr viel grau.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Weil nur Arbeitseinkommen so hoch versteuert wird.
Passives Einkommen z.B. über Aktien etc. wird lediglich mit 25% versteuert, macht aber bei Menschen mit hohem Vermögen faktisch das komplette Einkommen aus.

Das aktuelle System schont den, der hat und von seinem Vermögen passiv lebt und schädigt den, der für sein Geld aktiv arbeiten geht.

Du vergisst, dass Dividenden bereits aus versteuerten Gewinnen gezahlt werden. Beispiel

Gewinn vor Steuern bei GmbH 100
Steuern -30
Ausschüttung 70
ESt/SolZ -33
bleiben 37 von 100 über. Besteuerung wäre dann 63 %... Kann so nicht funktionieren ohne Halbeinkünfte oder Teileinkünfteverfahren.

Nur zahlen Unternehmen keine 30% Steuer. Amazon: 9,4%. Apple 14,9%. Facebook 14,0%.

Und diese Steuer wird nur auf den Buchgewinn erhoben. Große Gewinne entstehen durch selbst geschaffene Marken usw. - stille Reserven. Die sind in der Aktienbewertung drin, werden aber nicht besteuert.

Man könnte darüber nachdenken, die tatsächlich von den Unternehmen gezahlten Steuern anzurechnen. Dann zahlt der ehrliche GmbH-Gesellschafter weniger und der FAANG-Aktienbesitzer mehr.

Aber nicht solche Fantasierechnungen aufstellen.

Kannst du mir dann bitte erklären, wie man dann real Vermögen aufbaut? Es sei denn du bist Beamte, dann interessiert dich das mit deiner Pension natürlich nicht...

Man baut Vermögen auf, indem man bis 4 Mio. Euro als Paar keine Vermögenssteuer zahlt. Wenn man dann noch den Erstwohnsitz von der Vermögenssteuer ausnimmt, hat nichtmal der EFH-Erbe in München als DAX-Bereichsleiter mit 3k Sparrate ein Problem.

3k Sparrate pro Monat sind 36.000 Euro pro Jahr. 360.000 Euro im Jahrzehnt. Wo sollen da 4.000.000 herkommen?

Die meisten verdienen keine 3k.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Dieses Vermögen wurde bereits mehrfach versteuert, warum soll der Staat beim Vererben weiterhin die Hand aufhalten? Was ist daran bitte gerecht? Gerecht ist nicht, wenn alle gleich wenig haben...

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Eine Vermögensteuer ist schon alleine wegen der praktischen Umsetzbarkeit nicht zielführend.

Die Erhebung ist unglaublich aufwendig und es bestehen erhebliche Bewertungsproblematiken bei non-monetären Vermögenswerten. Das Steueraufkommen würde zu einem großen Teil direkt wieder in die Verwaltung der Steuer fließen. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Vermögensteuer dem Leistungsgedanken in unsere Gesellschaft zuwider ist.

Ganz anders sieht es hingegen bei der Erbschaftsteuer aus. Hier müsste erheblich nachgeschärft werden. Unternehmen können im Rahmen der Verschonungsregeln zu großen Teilen steuerfrei übertragen werden. Unter Zuhilfenahme von verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Nießbrauch) können auch im Privatvermögen erhebliche Vermögenswerte steuerfrei verschenkt bzw. vererbt werden. Die beschenkte/beerbte Person erwirbt dieses Vermögen zumeist vollkommen leistungslos.

Dieser Vermögensvorteil kann im Durchschnitt trotz Leistungs- und Risikobereitschaft, von Personen ohne Erbe/Schenkung, nicht mehr aufgeholt werden. Hier versagt unser System ganz klar.

Mildernd könnte eine deutliche striktere Erbschaftsteuer wirken. Gerade die Verschonungen von Unternehmensvermögen sind wie hier schon geschrieben wurde "pervers". Die Ansicht, dass hohe Steuern aus der Unternehmenssubstanz bezahlt werden müssen und der Wettbewerbsfähigkeit schaden, greift deutlich zu kurz. Die Steuerlast kann auch durch Veräußerung von Unternehmensanteilen beglichen werden. Dies hätte lediglich zur Folge, dass der Einfluss des Erben auf das Unternehmen abnehmen würde. Gleichzeitig hätten andere Personen Chance Anteile zu erwerben und selbst Unternehmer zu werden. Ob dies der Wettbewerbsfähigkeit schadet ist zu bezweifeln. Wer sagt, dass ein Erbe das Unternehmen am besten führen kann? Sollte das nicht einfach derjenige tun, der dafür am besten qualifiziert ist?

Natürlich ist auch die Erhebung der Erbschaftsteuer aufwendig und es ergeben sich Bewertungsproblematiken aber diese fällt nur ein mal im Leben eines Steuerpflichtigen an (Schenkungen ausgenommen). Daher ist das Kosten-Nutzen Verhältnis für unsere Gesellschaft deutlich günstiger.

Zum Schluss noch ein kleines Beispiel von mir selbst, das die aktuell überzogenen Gestaltungsmöglichkeiten selbst im privaten Bereich verdeutlicht.

Meine Mutter hat mir letztes Jahr ein kleines Mehrfamilienhaus (3 vermietete Wohnungen, 210 qm, Marktwert ca. 720.000€) in einer kleinen aber wachsenden Universitätsstadt geschenkt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch einen verbleibenden Freibetrag von ca. 350.000€/400.000€. Mittels einem eingetragenen Nießbrauch zu ihren Gunsten fällt der Wert der Schenkung auf ca. 90.000€ und ist somit noch weit unterhalb meines Freibetrags. Die Steuerlast für die Schenkung beträgt also 0,00€. Freibetrag verbleiben mir noch ca. 260.000€. In vermutlich 1-2 Jahren möchte sie gerne auch ihr zweite Haus übertragen. Marktwert aktuell ca. 500.000€. Mittels Nießbrauch wird die Übertragung auch wieder komplett steuerfrei sein. Natürlich bekommt sie dafür auch erstmal weiterhin die Miete aber die hätte sie sonst bis zu ihrem Tod auch bekommen. Nur in diesem Fall hätte ich auf die zwei Häuser im Wert von 1.200.000€ ca. 180.000€ Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Ist das fair? Ich empfinde es nicht so.

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KPMGler 2.0

Vermögenssteuer ab wann?

Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass die ErbSt/SchenkSt in ihrer jetzigen Form reformbedürftig ist und merke ja auch an deinem Beitrag, dass du Argumenten zugänglich und mit der Sache befasst bist.

Den Schlussfolgerungen aus dem Beispiel kann ich nicht ganz folgen, da der Nießbrauch ja schon wie du ja selbst sagst rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sprich deine Mutter die Mieteinnahmen erhält. Kurz gesagt wird ja für Zwecke der ErbSt der Wert des geschenkten Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Schenkung unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ermittelt.
Dafür wird der Barwert der gesamten Mieteinnahmen über die restliche zu erwartende Lebensdauer wertmindernd berücksichtigt und dem Wert des GuB meist auf Basis des Verlgeichswert- oder Ertragswertverfahren (Ertrag ist dann ja hier dann gerade nicht gegeben!) gegenübergestellt.
Beim Nießbrauch auf Lebenszeit (hoffen wir mal, dass deine Mutter noch sehr, sehr lange lebt), profitierst du statistisch gesehen erst zu einem viel späteren Zeitpunkt (bspw. in 30 Jahren) von dem übertragenen Wirtschaftsgut. In welchem Zustand sich die Immobilie sich dann befindet und welchen strl. Wert gerade das Gebäude dann hat (Stichworte: AfA (das zweite A steht ja gerade für Abnutzung!), Erhaltungsaufwand, Investitionsstau) lässt sich nur vermuten. Die Barmittel, die deine Mutter in Form von Miete erhält und entweder thesauriert oder für steuerneutralen privaten Konsum ausgibt, unterliegen ja ggf. wieder der ErbSt/SchenkSt. Bitte nur nicht deine Mutter renovieren lassen, das führt dann wieder zu diversen strl. Fragestellungen (Stichwort: Drittaufwand)!
Je nach deinen persönlichen Verhältnissen ist des Weiteren die Immobilie selbst ebenfalls steuerverhaftet, sprich die Wertsteigerung als stille Reserve unterliegt ebenfalls der Besteuerung (Unterschied, ob Betriebsvermögen (prinzipiell erstmal zeitlich unbegrenzt verhaftet) oder V+V, dann 10 Jahresfrist unter Berücksichtigung Anschaffungszeitpunkt Rechtsvorgänger).

Daher hinkt deine Schlussfolgerung für mich an machen Stellen doch arg. Dementsprechend würde sich die Nichtberücksichtigung des Nießbrauchs aus steuerlicher mMn nicht gut in Einklang mit allgemeinen Besteuerungsprinzipien bringen lassen.

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Eine Vermögensteuer ist schon alleine wegen der praktischen Umsetzbarkeit nicht zielführend.

Die Erhebung ist unglaublich aufwendig und es bestehen erhebliche Bewertungsproblematiken bei non-monetären Vermögenswerten. Das Steueraufkommen würde zu einem großen Teil direkt wieder in die Verwaltung der Steuer fließen. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Vermögensteuer dem Leistungsgedanken in unsere Gesellschaft zuwider ist.

Ganz anders sieht es hingegen bei der Erbschaftsteuer aus. Hier müsste erheblich nachgeschärft werden. Unternehmen können im Rahmen der Verschonungsregeln zu großen Teilen steuerfrei übertragen werden. Unter Zuhilfenahme von verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Nießbrauch) können auch im Privatvermögen erhebliche Vermögenswerte steuerfrei verschenkt bzw. vererbt werden. Die beschenkte/beerbte Person erwirbt dieses Vermögen zumeist vollkommen leistungslos.

Dieser Vermögensvorteil kann im Durchschnitt trotz Leistungs- und Risikobereitschaft, von Personen ohne Erbe/Schenkung, nicht mehr aufgeholt werden. Hier versagt unser System ganz klar.

Mildernd könnte eine deutliche striktere Erbschaftsteuer wirken. Gerade die Verschonungen von Unternehmensvermögen sind wie hier schon geschrieben wurde "pervers". Die Ansicht, dass hohe Steuern aus der Unternehmenssubstanz bezahlt werden müssen und der Wettbewerbsfähigkeit schaden, greift deutlich zu kurz. Die Steuerlast kann auch durch Veräußerung von Unternehmensanteilen beglichen werden. Dies hätte lediglich zur Folge, dass der Einfluss des Erben auf das Unternehmen abnehmen würde. Gleichzeitig hätten andere Personen Chance Anteile zu erwerben und selbst Unternehmer zu werden. Ob dies der Wettbewerbsfähigkeit schadet ist zu bezweifeln. Wer sagt, dass ein Erbe das Unternehmen am besten führen kann? Sollte das nicht einfach derjenige tun, der dafür am besten qualifiziert ist?

Natürlich ist auch die Erhebung der Erbschaftsteuer aufwendig und es ergeben sich Bewertungsproblematiken aber diese fällt nur ein mal im Leben eines Steuerpflichtigen an (Schenkungen ausgenommen). Daher ist das Kosten-Nutzen Verhältnis für unsere Gesellschaft deutlich günstiger.

Zum Schluss noch ein kleines Beispiel von mir selbst, das die aktuell überzogenen Gestaltungsmöglichkeiten selbst im privaten Bereich verdeutlicht.

Meine Mutter hat mir letztes Jahr ein kleines Mehrfamilienhaus (3 vermietete Wohnungen, 210 qm, Marktwert ca. 720.000€) in einer kleinen aber wachsenden Universitätsstadt geschenkt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch einen verbleibenden Freibetrag von ca. 350.000€/400.000€. Mittels einem eingetragenen Nießbrauch zu ihren Gunsten fällt der Wert der Schenkung auf ca. 90.000€ und ist somit noch weit unterhalb meines Freibetrags. Die Steuerlast für die Schenkung beträgt also 0,00€. Freibetrag verbleiben mir noch ca. 260.000€. In vermutlich 1-2 Jahren möchte sie gerne auch ihr zweite Haus übertragen. Marktwert aktuell ca. 500.000€. Mittels Nießbrauch wird die Übertragung auch wieder komplett steuerfrei sein. Natürlich bekommt sie dafür auch erstmal weiterhin die Miete aber die hätte sie sonst bis zu ihrem Tod auch bekommen. Nur in diesem Fall hätte ich auf die zwei Häuser im Wert von 1.200.000€ ca. 180.000€ Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Ist das fair? Ich empfinde es nicht so.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Die Gleichsetzung ist insoweit falsch und entweder der Unkenntnis geschuldet oder Neid.

Zugegeben, der Vergleich hinkt.

Aber beide Gruppen zahlen in den allermeisten Fällen nicht in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Der Freiberufler zahlt meist auch keine 40-45% an Abgaben, da PKV und keine ALV.

Was der normale Beamte im Alter erhält, verdient der Freiberufler im Laufe des Erwerbslebens in den allermeisten Fällen locker mehr.

Entweder sind diese bedeutenden Unterschiede der Unkenntnis geschuldet oder man ist neidisch nicht diesen Berufsgruppen anzugehören und gehört zu den Sozialabgabenzahler.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Ich verstehe nicht warum ihr euch da in Deutschland so anstellt. Die Vermögenden rennen dann auch nicht in Scharen davon.

Wir haben hier in der Schweiz auch eine Vermögenssteuer und dennoch rennen reiche Leute nicht weg (eher das Gegenteil).
Kopiert einfach unser Modell und gut ist.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Nicht jeder Freiberufler ist selbständig, sondern das betrifft auch viele angestellte Freiberufler die sehrwohl in Sozialversicherungen einzahlen. Ansonsten sind Freiberufler nicht anders wie selbständige Unternehmer. Und sorry die haben auch einfach ein höhers wirtschaftliches Risiko als ein Beamter.

Zugegeben, der Vergleich hinkt.

Aber beide Gruppen zahlen in den allermeisten Fällen nicht in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Der Freiberufler zahlt meist auch keine 40-45% an Abgaben, da PKV und keine ALV.

Was der normale Beamte im Alter erhält, verdient der Freiberufler im Laufe des Erwerbslebens in den allermeisten Fällen locker mehr.

Entweder sind diese bedeutenden Unterschiede der Unkenntnis geschuldet oder man ist neidisch nicht diesen Berufsgruppen anzugehören und gehört zu den Sozialabgabenzahler.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Dann erzähl das mal den Gründern von Start-Ups und Fintechs. Warum soll ich das Risiko eingehen noch ein Unternehmen zu Gründen, eine Idee zu entwicklen die groß wird, wenn ich danach alles abgeben. Und sorry was hat die Gesellschaft für einen Anspruch auf das Vermögen eines einzelnen. Deine Argumentation könnte man ja stringent weiterspinnen, warum soll jemand eine Wohnung / Haus größer 150qm haben ist ja nur Platzverschwendung, für die Allgemeinheit kann er da ja verzichten und jeder darf pro Kopf max. 30qm haben.

Du argumentierst über Neid.

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Nicht der Vorposter, aber ein Vermögen von 50 Millionen hat nichts mit Leistung zu tun. Wieso sollte man davon nicht etwas an die Gesellschaft zurück geben?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Soziale Gerechtigkeit ist also wenn diejenigen, die nichts leisten relativ gesehen besser gestellt werden, als diejenigen, die mehr leisten und diese für ihren Erfolg bestraft werden? Denk mal drüber nach!

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Vermögenssteuer wird ja derzeit heftig diskutiert.
Ab wann ist man für euch vermögend und sollte extra besteuert werden?

Würde folgenden Ansatz wählen: (Es gilt netto Vermögen abzüglich selbst bewohnte erste Immobilie)

2-5mio 1%
5,1-50mio 2,5%
ab 50mio progressiv +1% pro zusätzlichen 50mio

könntest du dir nur im entfernsten vorstellen, was dann passieren würde?

Soziale Gerechtigkeit würde endlich wieder hergestellt?

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Die Gleichsetzung ist insoweit falsch und entweder der Unkenntnis geschuldet oder Neid.

Zugegeben, der Vergleich hinkt.

Aber beide Gruppen zahlen in den allermeisten Fällen nicht in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Der Freiberufler zahlt meist auch keine 40-45% an Abgaben, da PKV und keine ALV.

Was der normale Beamte im Alter erhält, verdient der Freiberufler im Laufe des Erwerbslebens in den allermeisten Fällen locker mehr.

Entweder sind diese bedeutenden Unterschiede der Unkenntnis geschuldet oder man ist neidisch nicht diesen Berufsgruppen anzugehören und gehört zu den Sozialabgabenzahler.

Dafür das beide Gruppen nicht in die Sozialversicherung einzahlen, bekommen sie aber auch nichts heraus. Vielleicht mit Ausnahme von Freiberuflern die später Grundsicherung bekommen weil sie gar keine Altersvorsorge haben.

Dass Beamte das nicht brauchen sehe ich nicht als Problem, da sie sowie aus Steuergeldern bezahlt werden wäre es nur rechte Tasche, linke Tasche. Ob ich heute Steuergelder in die Rentenversicherung einzahle damit die Beamten in der Zukunft von der Rentenversicherung ihre Altersbezüge bekommen oder ihnen diese Bezüge in Zukunft direkt zahle, macht für einen Staat doch keinen Unterschied.

Bei Freiberuflern und Selbstständigen sieht es wieder anders aus, da würde ich eine Sozialversicherungspflicht begrünßen, aber eher um zu vermeiden, dass jemand sich kurzsichtig keine Krankenversicherung oder Altersvorsorge leistet und deshalb später Probleme hat und der Allgemeinheit auf der Tasche liegt. So lange die jenigen selbst ausreichend vorsorgen, und dann ist egal ob gesetzlich oder privat, sehe ich da keine Ungerechtigkeit.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Die alte Vermögensteuer wurde nicht mehr erhoben, weil der Verwaltungsaufwand zu groß war. Aktuell wird ein Freibetrag von 4 Mio. diskutiert, der m.E. zu hoch ist und ein zu niedriges Aufkommen zur Folge hat.

Warum heißt es übrigens Vermögensteuer und nicht VermögenSsteuer?

Weil die Grundsteuer sonst Grundssteuer heißen müsste.

4mio Freibetrag sind zu wenig, 4-5mio hat gefühlt jeder dritte in meinem Bekanntenkreis.
Ab 35mio Euro Vermögen könnte man 1,5% pro Jahr erheben passend zur Inflation.

35mio Freibetrag sind zu wenig, 30-40mio hat gefühlt jeder dritte in meinem Bekanntenkreis.
Ab 350mio Euro Vermögen könnte man 1,5% pro Jahr erheben passend zur Inflation.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Ein Vorposter hat ja schon geschrieben wie gering der Anteil am Steueraufkommen nur wäre, erst recht wenn man die Kosten für die Erhebung mit einrechnet.

Ich habe das Gefühl bei der Debatte geht es eher darum anderen etwas wegzunehmen was man selber auch nicht hat.
Bei der Erbschaftsteuer genauso.

Im Endeffekt ist es doch wichtig, dass ich genug habe, ob ein anderer mehr hat, interessiert mich nicht.

Wenn ich mir mein EFH kaufen könnte, wäre es mir egal, ob nebenan ein Erbe sich eine Villa hinsetzt.
Zurzeit ist es nicht gegeben, dass man auch ohne Erbe genug hat, nur die Reaktion sollte mMn nicht sein, den Erben ihr Erbe weg zu nehmen, sondern die Bedingungen zu schaffen, dass sich auch die anderen etwas aufbauen können. Bspw. durch mehr Bauland, damit die Grundstückspreise fallen oder weniger Steuern auf Betriebsrenten damit man besser vorsorgen kann.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Weil nur Arbeitseinkommen so hoch versteuert wird.
Passives Einkommen z.B. über Aktien etc. wird lediglich mit 25% versteuert, macht aber bei Menschen mit hohem Vermögen faktisch das komplette Einkommen aus.

Das aktuelle System schont den, der hat und von seinem Vermögen passiv lebt und schädigt den, der für sein Geld aktiv arbeiten geht.

Du vergisst, dass Dividenden bereits aus versteuerten Gewinnen gezahlt werden. Beispiel

Gewinn vor Steuern bei GmbH 100
Steuern -30
Ausschüttung 70
ESt/SolZ -33
bleiben 37 von 100 über. Besteuerung wäre dann 63 %... Kann so nicht funktionieren ohne Halbeinkünfte oder Teileinkünfteverfahren.

Nur zahlen Unternehmen keine 30% Steuer. Amazon: 9,4%. Apple 14,9%. Facebook 14,0%.

Und diese Steuer wird nur auf den Buchgewinn erhoben. Große Gewinne entstehen durch selbst geschaffene Marken usw. - stille Reserven. Die sind in der Aktienbewertung drin, werden aber nicht besteuert.

Man könnte darüber nachdenken, die tatsächlich von den Unternehmen gezahlten Steuern anzurechnen. Dann zahlt der ehrliche GmbH-Gesellschafter weniger und der FAANG-Aktienbesitzer mehr.

Aber nicht solche Fantasierechnungen aufstellen.

Kannst du mir dann bitte erklären, wie man dann real Vermögen aufbaut? Es sei denn du bist Beamte, dann interessiert dich das mit deiner Pension natürlich nicht...

Man baut Vermögen auf, indem man bis 4 Mio. Euro als Paar keine Vermögenssteuer zahlt. Wenn man dann noch den Erstwohnsitz von der Vermögenssteuer ausnimmt, hat nichtmal der EFH-Erbe in München als DAX-Bereichsleiter mit 3k Sparrate ein Problem.

3k Sparrate pro Monat sind 36.000 Euro pro Jahr. 360.000 Euro im Jahrzehnt. Wo sollen da 4.000.000 herkommen?

Die meisten verdienen keine 3k.

Einfach mal lesen - hier ging es um die Abschaffung der KapSt durch den persönlichen ESt-Satz....

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Und was ist mit den Angestellten, die von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind? Apotheker, die als Angestellte in der Industrie arbeiten, zahlen ja auch nichts in die Rentenkasse ein, sondern in ihr Apotheker-Versorgungswerk. Genau so wie Apotheker, die als Angestellte in einer Apotheke arbeiten.

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Nicht jeder Freiberufler ist selbständig, sondern das betrifft auch viele angestellte Freiberufler die sehrwohl in Sozialversicherungen einzahlen. Ansonsten sind Freiberufler nicht anders wie selbständige Unternehmer. Und sorry die haben auch einfach ein höhers wirtschaftliches Risiko als ein Beamter.

Zugegeben, der Vergleich hinkt.

Aber beide Gruppen zahlen in den allermeisten Fällen nicht in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Der Freiberufler zahlt meist auch keine 40-45% an Abgaben, da PKV und keine ALV.

Was der normale Beamte im Alter erhält, verdient der Freiberufler im Laufe des Erwerbslebens in den allermeisten Fällen locker mehr.

Entweder sind diese bedeutenden Unterschiede der Unkenntnis geschuldet oder man ist neidisch nicht diesen Berufsgruppen anzugehören und gehört zu den Sozialabgabenzahler.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Beamte zahlen wesentlich weniger Lohnsteuer als Sozialversicherungspflichtige. Das empfinde ich als Ungerechtigkeit.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Nicht entnommenes Unternehmensvermögen unterlag in den meisten Fällen zu dem Zeitpunkt der Erbschaft/Schenkung lediglich einem Steuersatz von ca. 31% (KSt und GewSt). Das ist eine deutliche Privilegierung gegenüber dem was ein Arbeitnehmer bezahlt der verschenkt/vererbt. Das aber nur vorab.

Ja, vererbtes Vermögen wurde schon mehrfach besteuert aber die erbende Person hat in den meisten Fällen nichts oder nur sehr wenig für dieses Vermögen geleistet. Wie willst du also rechtfertigen, dass ihr das Vermögen zusteht? Weil sie Vorfahren hatte, die wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen getroffen haben? Ich möchte gerne in einer Gesellschaft Leben in der sich Leistung lohnt. Daher empfinde ich es als ungerecht, dass manch ein Gewerbetreibender, der 60h die Woche arbeitet, 45% Grenzsteuersatz zahlt aber Jemand, der keine Leistung erbringt, Millionen erben kann, ohne darauf Steuern zu zahlen.

Wäre es nicht viel gerechter Leistung weniger zu besteuern, damit sich mehr Leute Vermögen aufbauen können, während wir sehr großes "geschenktes" Vermögen stärker zu Finanzierung unsere Gesellschaft heranziehen?

Gerade bei Großvermögen stellt sich außerdem die Frage inwieweit dies noch auf die Leistung von einzelnen zurückgeführt werden kann. Je größer das Unternehmen, desto mehr Ressourcen (gut ausgebildetes Personal, Infrastruktur, Sicherheit, Rechtssystem) benötigt es auch, die von unserer Gesellschaft bereitgestellt werden. Man könnte darüber nachdenken, ob die Gesellschaft dafür auch mehr zurückfordern kann als sie es momentan tut.

Gerechtigkeitsempfinden kann aber zugegebenermaßen sehr subjektiv sein.

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Dieses Vermögen wurde bereits mehrfach versteuert, warum soll der Staat beim Vererben weiterhin die Hand aufhalten? Was ist daran bitte gerecht? Gerecht ist nicht, wenn alle gleich wenig haben...

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Eine Vermögensteuer ist schon alleine wegen der praktischen Umsetzbarkeit nicht zielführend.

Die Erhebung ist unglaublich aufwendig und es bestehen erhebliche Bewertungsproblematiken bei non-monetären Vermögenswerten. Das Steueraufkommen würde zu einem großen Teil direkt wieder in die Verwaltung der Steuer fließen. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Vermögensteuer dem Leistungsgedanken in unsere Gesellschaft zuwider ist.

Ganz anders sieht es hingegen bei der Erbschaftsteuer aus. Hier müsste erheblich nachgeschärft werden. Unternehmen können im Rahmen der Verschonungsregeln zu großen Teilen steuerfrei übertragen werden. Unter Zuhilfenahme von verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Nießbrauch) können auch im Privatvermögen erhebliche Vermögenswerte steuerfrei verschenkt bzw. vererbt werden. Die beschenkte/beerbte Person erwirbt dieses Vermögen zumeist vollkommen leistungslos.

Dieser Vermögensvorteil kann im Durchschnitt trotz Leistungs- und Risikobereitschaft, von Personen ohne Erbe/Schenkung, nicht mehr aufgeholt werden. Hier versagt unser System ganz klar.

Mildernd könnte eine deutliche striktere Erbschaftsteuer wirken. Gerade die Verschonungen von Unternehmensvermögen sind wie hier schon geschrieben wurde "pervers". Die Ansicht, dass hohe Steuern aus der Unternehmenssubstanz bezahlt werden müssen und der Wettbewerbsfähigkeit schaden, greift deutlich zu kurz. Die Steuerlast kann auch durch Veräußerung von Unternehmensanteilen beglichen werden. Dies hätte lediglich zur Folge, dass der Einfluss des Erben auf das Unternehmen abnehmen würde. Gleichzeitig hätten andere Personen Chance Anteile zu erwerben und selbst Unternehmer zu werden. Ob dies der Wettbewerbsfähigkeit schadet ist zu bezweifeln. Wer sagt, dass ein Erbe das Unternehmen am besten führen kann? Sollte das nicht einfach derjenige tun, der dafür am besten qualifiziert ist?

Natürlich ist auch die Erhebung der Erbschaftsteuer aufwendig und es ergeben sich Bewertungsproblematiken aber diese fällt nur ein mal im Leben eines Steuerpflichtigen an (Schenkungen ausgenommen). Daher ist das Kosten-Nutzen Verhältnis für unsere Gesellschaft deutlich günstiger.

Zum Schluss noch ein kleines Beispiel von mir selbst, das die aktuell überzogenen Gestaltungsmöglichkeiten selbst im privaten Bereich verdeutlicht.

Meine Mutter hat mir letztes Jahr ein kleines Mehrfamilienhaus (3 vermietete Wohnungen, 210 qm, Marktwert ca. 720.000€) in einer kleinen aber wachsenden Universitätsstadt geschenkt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch einen verbleibenden Freibetrag von ca. 350.000€/400.000€. Mittels einem eingetragenen Nießbrauch zu ihren Gunsten fällt der Wert der Schenkung auf ca. 90.000€ und ist somit noch weit unterhalb meines Freibetrags. Die Steuerlast für die Schenkung beträgt also 0,00€. Freibetrag verbleiben mir noch ca. 260.000€. In vermutlich 1-2 Jahren möchte sie gerne auch ihr zweite Haus übertragen. Marktwert aktuell ca. 500.000€. Mittels Nießbrauch wird die Übertragung auch wieder komplett steuerfrei sein. Natürlich bekommt sie dafür auch erstmal weiterhin die Miete aber die hätte sie sonst bis zu ihrem Tod auch bekommen. Nur in diesem Fall hätte ich auf die zwei Häuser im Wert von 1.200.000€ ca. 180.000€ Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Ist das fair? Ich empfinde es nicht so.

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Bergerer

Vermögenssteuer ab wann?

Also in der Theorie (!) kann eine Vermögensteuer aus meiner Sicht ein sinnvolles Instrument zur Finanzierung des Staates sein, wenn dabei gleichzeitig die Besteuerung von Arbeit reduziert wird.

In der Praxis sehe ich da aber 3 Probleme:

  1. Der Freibetrag: Hier wird ja etwas von 2 Millionen Euro erzählt. Bei dieser Höhe wird man keine relevanten Einnahmen erzielen, weil die Zahl der betroffenen Personen schlicht zu klein ist. Das wird man bei der Erhebung auch merken, und dann wird der Freibetrag schnell nach unten justiert. Und plötzlich trifft man dann doch wieder die Mittelschicht. Schauen wir in die Schweiz, die ja auch von den Grünen häufig als Vorbild in Sachen Vermögensteuer genannt wird: im Kanton Zürich fällt die Vermögensteuer bereits ab einem steuerbaren Vermögen von 77.000 CHF an, in keinem Kanton liegt der Freibetrag über 1 Mio. CHF. Glaubt hier wirklich jemand, dass in Deutschland langfristig für das Individuum günstigere Konditionen geschaffen werden als in der Schweiz?
  2. Die Erhebung: Eine faire Erhebung ist nur zu gewährleisten, wenn ein sehr hoher Aufwand zur Feststellung der Vermögen betrieben wird, der unter Umständen auch in die Freiheitsrechte des Bürgers eingreift (z.B. durchsuchen von Schließfächern, Begutachtung der Wohnanlagen
  3. Ausweicheffekte: Diejenigen, die vonseiten derjenigen politischen Parteien, die eine Vermögensteuer fordern, immer als die „gerechten Opfer“ dieser Steuer dargestellt werden (prominent: Familie Klatten/Quandt), werden sie ohnehin nicht zahlen, weil sie sich einfach mit ihrem Wohnsitz schnell ins Ausland verlegen. Damit steigt dann das Steueraufkommen nicht, sondern es sinkt, weil diese und andere finanzstarke Personen sich auch mit ihrem restlichen Steueraufkommen ins Ausland verabschieden.
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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Erstmal vielen Dank für die konstruktive Kritik und die Denkanstöße :)

Bzgl. des Verhältnisses der Erbschaftsteuer zum Gesamtsteueraufkommen wäre es interessant wie hoch das Steigerungspotential ist. Leider lässt sich nicht genau ermitteln, wie viel Vermögen jedes Jahr vererbt/verschenkt wird, da das statistische Bundesamt nur steuerpflichtige Erbschaften erfasst. Diverse Schätzungen (DIW Berlin) gehen von 300-400 Mrd. € aus. Momentan beträgt das Steueraufkommen hierauf ca. 2-2,7%. (8 Mrd. €). Könnte man die Besteuerungsquote auf durchschnittlich 20% erhöhen, würde das Steueraufkommen auf 60-80 Mrd. € ansteigen. Das wäre natürlich immer noch deutlich niedriger als der Beitrag der von Einkommensteuer und Lohnsteuer, würde aber Spielraum für Entlastungen bringen.

Um beurteilen zu können, ob eine durchschnittliche Quote von 20% erreichbar wäre, bräuchte man natürlich eine sehr viel genauere Datengrundlage. Wenn die Masse der Erbschaften Kleinvermögen wären, wäre es utopisch. Genaue Daten habe ich nicht gefunden aber ich gehe davon aus, dass hohe Erbschaften summenmäßig den größeren Teil ausmachen.

Bezüglich der Systematik des Nießbrauches hast du vollkommen Recht. Ein angemessener Abzug für die Nachteile ist Systemkonform.

Dennoch stehe ich mit der Gestaltung im Vergleich zu einer "normalen" Erbschaft deutlich besser da. Ohne Gestaltung würde ich zum Todeszeitpunkt beide Häuser und Barvermögen + Aktienbesitz erben. Insgesamt ca. 2 Mio. €. Alles über dem Freibetrag müsste ich versteuern. Mit dem Nießbrauch kann ich die 2 Häuser in einer 10 Jahresfrist steuerfrei übertragen und habe noch "Platz" für etwas Barvermögen. Mit etwas Glück ist das restliche Vermögen in zwei weiteren 10 Jahresfristen übertragen, ohne das ein Cent Steuer angefallen ist.

Wie bereits gesagt, ist ein Abzug für den Nießbrauch vom Wert des Hauses aufgrund der Nachteile korrekt. Diskussionswürdig ist meines Erachtens dann aber wie hoch dieser Abzug sein darf. Wenn ich heute die Möglichkeit hätte das gleiche Haus renovierungsbedürftig (analog nach 30 Jahren Nutzung) in guter Innenstadtlage für 90.000€ zu erwerben, würde ich sofort zuschlagen. Der steuerliche Ansatz ist einfach deutlich zu niedrig, was auf 2 Faktoren zurückzuführen sein dürfte. Einmal die steuerliche Grundbesitzbewertung, die schon deutlich unter dem Marktwert liegt aber sicherlich auch der hohe Abschlag für den Nießbrauch der ca. 2/3 des steuerlichen Wertes ausmacht.

Wenn ich hier falsche Schlussfolgerungen gezogen habe, bin ich für Kritik sehr dankbar.

KPMGler 2.0 schrieb am 06.05.2021:

Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass die ErbSt/SchenkSt in ihrer jetzigen Form reformbedürftig ist und merke ja auch an deinem Beitrag, dass du Argumenten zugänglich und mit der Sache befasst bist.

Den Schlussfolgerungen aus dem Beispiel kann ich nicht ganz folgen, da der Nießbrauch ja schon wie du ja selbst sagst rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sprich deine Mutter die Mieteinnahmen erhält. Kurz gesagt wird ja für Zwecke der ErbSt der Wert des geschenkten Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Schenkung unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ermittelt.
Dafür wird der Barwert der gesamten Mieteinnahmen über die restliche zu erwartende Lebensdauer wertmindernd berücksichtigt und dem Wert des GuB meist auf Basis des Verlgeichswert- oder Ertragswertverfahren (Ertrag ist dann ja hier dann gerade nicht gegeben!) gegenübergestellt.
Beim Nießbrauch auf Lebenszeit (hoffen wir mal, dass deine Mutter noch sehr, sehr lange lebt), profitierst du statistisch gesehen erst zu einem viel späteren Zeitpunkt (bspw. in 30 Jahren) von dem übertragenen Wirtschaftsgut. In welchem Zustand sich die Immobilie sich dann befindet und welchen strl. Wert gerade das Gebäude dann hat (Stichworte: AfA (das zweite A steht ja gerade für Abnutzung!), Erhaltungsaufwand, Investitionsstau) lässt sich nur vermuten. Die Barmittel, die deine Mutter in Form von Miete erhält und entweder thesauriert oder für steuerneutralen privaten Konsum ausgibt, unterliegen ja ggf. wieder der ErbSt/SchenkSt. Bitte nur nicht deine Mutter renovieren lassen, das führt dann wieder zu diversen strl. Fragestellungen (Stichwort: Drittaufwand)!
Je nach deinen persönlichen Verhältnissen ist des Weiteren die Immobilie selbst ebenfalls steuerverhaftet, sprich die Wertsteigerung als stille Reserve unterliegt ebenfalls der Besteuerung (Unterschied, ob Betriebsvermögen (prinzipiell erstmal zeitlich unbegrenzt verhaftet) oder V+V, dann 10 Jahresfrist unter Berücksichtigung Anschaffungszeitpunkt Rechtsvorgänger).

Daher hinkt deine Schlussfolgerung für mich an machen Stellen doch arg. Dementsprechend würde sich die Nichtberücksichtigung des Nießbrauchs aus steuerlicher mMn nicht gut in Einklang mit allgemeinen Besteuerungsprinzipien bringen lassen.

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Eine Vermögensteuer ist schon alleine wegen der praktischen Umsetzbarkeit nicht zielführend.

Die Erhebung ist unglaublich aufwendig und es bestehen erhebliche Bewertungsproblematiken bei non-monetären Vermögenswerten. Das Steueraufkommen würde zu einem großen Teil direkt wieder in die Verwaltung der Steuer fließen. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Vermögensteuer dem Leistungsgedanken in unsere Gesellschaft zuwider ist.

Ganz anders sieht es hingegen bei der Erbschaftsteuer aus. Hier müsste erheblich nachgeschärft werden. Unternehmen können im Rahmen der Verschonungsregeln zu großen Teilen steuerfrei übertragen werden. Unter Zuhilfenahme von verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Nießbrauch) können auch im Privatvermögen erhebliche Vermögenswerte steuerfrei verschenkt bzw. vererbt werden. Die beschenkte/beerbte Person erwirbt dieses Vermögen zumeist vollkommen leistungslos.

Dieser Vermögensvorteil kann im Durchschnitt trotz Leistungs- und Risikobereitschaft, von Personen ohne Erbe/Schenkung, nicht mehr aufgeholt werden. Hier versagt unser System ganz klar.

Mildernd könnte eine deutliche striktere Erbschaftsteuer wirken. Gerade die Verschonungen von Unternehmensvermögen sind wie hier schon geschrieben wurde "pervers". Die Ansicht, dass hohe Steuern aus der Unternehmenssubstanz bezahlt werden müssen und der Wettbewerbsfähigkeit schaden, greift deutlich zu kurz. Die Steuerlast kann auch durch Veräußerung von Unternehmensanteilen beglichen werden. Dies hätte lediglich zur Folge, dass der Einfluss des Erben auf das Unternehmen abnehmen würde. Gleichzeitig hätten andere Personen Chance Anteile zu erwerben und selbst Unternehmer zu werden. Ob dies der Wettbewerbsfähigkeit schadet ist zu bezweifeln. Wer sagt, dass ein Erbe das Unternehmen am besten führen kann? Sollte das nicht einfach derjenige tun, der dafür am besten qualifiziert ist?

Natürlich ist auch die Erhebung der Erbschaftsteuer aufwendig und es ergeben sich Bewertungsproblematiken aber diese fällt nur ein mal im Leben eines Steuerpflichtigen an (Schenkungen ausgenommen). Daher ist das Kosten-Nutzen Verhältnis für unsere Gesellschaft deutlich günstiger.

Zum Schluss noch ein kleines Beispiel von mir selbst, das die aktuell überzogenen Gestaltungsmöglichkeiten selbst im privaten Bereich verdeutlicht.

Meine Mutter hat mir letztes Jahr ein kleines Mehrfamilienhaus (3 vermietete Wohnungen, 210 qm, Marktwert ca. 720.000€) in einer kleinen aber wachsenden Universitätsstadt geschenkt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch einen verbleibenden Freibetrag von ca. 350.000€/400.000€. Mittels einem eingetragenen Nießbrauch zu ihren Gunsten fällt der Wert der Schenkung auf ca. 90.000€ und ist somit noch weit unterhalb meines Freibetrags. Die Steuerlast für die Schenkung beträgt also 0,00€. Freibetrag verbleiben mir noch ca. 260.000€. In vermutlich 1-2 Jahren möchte sie gerne auch ihr zweite Haus übertragen. Marktwert aktuell ca. 500.000€. Mittels Nießbrauch wird die Übertragung auch wieder komplett steuerfrei sein. Natürlich bekommt sie dafür auch erstmal weiterhin die Miete aber die hätte sie sonst bis zu ihrem Tod auch bekommen. Nur in diesem Fall hätte ich auf die zwei Häuser im Wert von 1.200.000€ ca. 180.000€ Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Ist das fair? Ich empfinde es nicht so.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Beamte zahlen wesentlich weniger Lohnsteuer als Sozialversicherungspflichtige. Das empfinde ich als Ungerechtigkeit.

Aber das ist doch auch rechte Tasche, linke Tasche. Die Beamten bekommen ihre Bezüge vom Staat aus Steuergeldern bezahlt, und zahlen wieder Steuern an den Staat. Wenn sie jetzt die Abgabenbelastung erhöhen will, würde man mehr Bezüge aus Steuern zahlen und dafür wieder mehr Steuern zurück kriegen, unter dem Strich ist es aber ein Nullsummenspiel.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Der einzige Punkt der bei den Beamten zu kritisieren ist, ist der Punkt das die Pensionen im Vergleich zu einem normalen Arbeitnehmer der in die gesetzliche Rentenversorgung deutlich besser gestellt wird und dabei noch von der Allgemeinheit über Steuern bezahlt wird.

WiWi Gast schrieb am 06.05.2021:

Beamte zahlen wesentlich weniger Lohnsteuer als Sozialversicherungspflichtige. Das empfinde ich als Ungerechtigkeit.

Aber das ist doch auch rechte Tasche, linke Tasche. Die Beamten bekommen ihre Bezüge vom Staat aus Steuergeldern bezahlt, und zahlen wieder Steuern an den Staat. Wenn sie jetzt die Abgabenbelastung erhöhen will, würde man mehr Bezüge aus Steuern zahlen und dafür wieder mehr Steuern zurück kriegen, unter dem Strich ist es aber ein Nullsummenspiel.

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KPMGler 2.0

Vermögenssteuer ab wann?

Dazu auch nochmal ein interessanter aktueller Artikel aus der FAZ:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/einkommensteuer-wer-traegt-welche-steuerlast-17332638.html

Lt. dem IW zahlen die Top 1% (bei 2-Personen Haushalt ab 162 TEUR brutto Haushaltseinkommen) 20% des gesamten jährlichen Einkommensteueraufkommens, 1998 waren es 22%, die Top-5% zahlen ca. 35% der Einkommensteuer, die Top-30% ca. 80% der gesamten Einkommensteuer. Die unteren 50% zahlen 7% der gesamten Einkommensteuer, 1998 waren ebenfalls 7%.

In der Studie gilt folgendes als Einkommen:
"Das jährliche Haushaltsbruttoeinkommen umfasst die Einkommen aller Haushaltsmitglieder vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der direkten Steuern wie der Einkommensteuer. Zum Einkommen zählen die Kölner Wissenschaftler Löhne, Einkommen aus selbständiger Arbeit, unternehmerische Einkünfte, Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen, Renten, aber auch staatliche Transferleistungen wie das Arbeitslosengeld und Kindergeld.".

Damit dürften wohl von der Einkommensteuer der IW-Studie die in der Steuerspirale dargestellte ESt, LSt und die KapESt erfasst sein und damit ca. grob geschätzt 40% des dt. Gesamtsteueraufkommens.

Das sollte man denk ich - ganz unabhängig auf welcher Seite man jetzt steht - in die Diskussion rund um eine Substanzbesteuerung in Form einer Vermögensteuer/stark verschärften ErbSt mit einfließen lassen, da "Die da oben" aktuell schon einen wesentlichen Teil des Staatshaushalts finanzieren.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Möglicherweise weil die Vermögen sehr ungleich verteilt sind

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Vermögen wird nicht verteilt, sondern verdient!
Das hört sich immer, also ob jemand das Geld ungleich verteilt hat und jetzt muss es nachgebessert werden ....

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Was bei Vermögenssteuer noch ungerecht wäre, dass Renten und Pensionen nicht zum Vermögen dazu zählen würden. Selbstständige, welche nicht in die Rentenkasse einbezahlt haben und ihre Altersvorsorge anders aufgebaut haben, wären stark benachteiligt.

Nehmen wir an ein Bundestagsabgeordneter bekommt Pension von 10k monatlich.
Ein Selbstständiger müsste erstmal dafür sorgen, dass seine Altersvorsorge ausreichen müsste, wenn er älter als seine Lebenserwartung werden würde, nehmen wir 95 jahre, also muss das Geld ihm ca. 30 Jahre ausreichen.

Wenn er genau so hohe Beiträge wie Bundestagsabgeordneter haben will, wären es 3,6 Mio (10k*12*30), Inflation und somit Steigerungen nicht berücksichtigt.

D.h. man müsste fairerweise dann auch einem Bundestagsabgeordneten Vermögen von min. 3,6 Mio zurechnen, welches er dann genau so besteuern müsste.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Ich kann mir die Wiederbelebung der Vermögensteuer nicht vorstellen. Zu groß ist der europäische Steuerwettbewerb und zu viele sind schon gegangen.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 11.05.2021:

Was bei Vermögenssteuer noch ungerecht wäre, dass Renten und Pensionen nicht zum Vermögen dazu zählen würden. Selbstständige, welche nicht in die Rentenkasse einbezahlt haben und ihre Altersvorsorge anders aufgebaut haben, wären stark benachteiligt.

Nehmen wir an ein Bundestagsabgeordneter bekommt Pension von 10k monatlich.
Ein Selbstständiger müsste erstmal dafür sorgen, dass seine Altersvorsorge ausreichen müsste, wenn er älter als seine Lebenserwartung werden würde, nehmen wir 95 jahre, also muss das Geld ihm ca. 30 Jahre ausreichen.

Wenn er genau so hohe Beiträge wie Bundestagsabgeordneter haben will, wären es 3,6 Mio (10k*12*30), Inflation und somit Steigerungen nicht berücksichtigt.

D.h. man müsste fairerweise dann auch einem Bundestagsabgeordneten Vermögen von min. 3,6 Mio zurechnen, welches er dann genau so besteuern müsste.

Absolut richtig. Gleiches gilt für alle Beamte (insb. Lehrer!). Nicht ohne Grund sind Beamte laut statistischen Auswertungen die reichste Bevölkerungsschicht in Deutschland (!)

Die üppigen Beamtenrenten, werden gleichzeitig aus der Rentenkasse finanziert, ohne dass diese je einen Cent eingezahlt haben... Hier sollte man mal ganz im Sinne der Gerechtigkeit ansetzen.

Die Wahrnehmung von "Otto-Normalverbraucher" ist meist, dass es die Manager mit ihren hohen Bruttogehältern sind, die ruhig mal ein bisschen mehr abgeben oder Vermögenssteuer zahlen sollte.

Allein schon aus Gehaltsperspektive: Ein Oberstudienrat in Bayern verdient im Durchschnitt im Jahr 66.660 € Brutto (5.555 € im Monat) ohne irgendwelche Zuschläge für Kinder oder sonstiges. Macht nach Abgaben ca. 4.100 € Netto im Monat.

Ein Festangestellter muss ca. 90.000 € Brutto verdienen (Steuerklasse 1, keine Kinder), um auf den gleichen Betrag zu kommen.

Gleiches gilt für die Rentenansprüche von Beamten. Diese liegen um ein Vielfaches höher (im Durchschnitt 3.111 € Brutto 2019) und müssten bei einer Vermögenssteuer genau so berücksichtigt werden.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 11.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 11.05.2021:

Was bei Vermögenssteuer noch ungerecht wäre, dass Renten und Pensionen nicht zum Vermögen dazu zählen würden. Selbstständige, welche nicht in die Rentenkasse einbezahlt haben und ihre Altersvorsorge anders aufgebaut haben, wären stark benachteiligt.

Nehmen wir an ein Bundestagsabgeordneter bekommt Pension von 10k monatlich.
Ein Selbstständiger müsste erstmal dafür sorgen, dass seine Altersvorsorge ausreichen müsste, wenn er älter als seine Lebenserwartung werden würde, nehmen wir 95 jahre, also muss das Geld ihm ca. 30 Jahre ausreichen.

Wenn er genau so hohe Beiträge wie Bundestagsabgeordneter haben will, wären es 3,6 Mio (10k*12*30), Inflation und somit Steigerungen nicht berücksichtigt.

D.h. man müsste fairerweise dann auch einem Bundestagsabgeordneten Vermögen von min. 3,6 Mio zurechnen, welches er dann genau so besteuern müsste.

Absolut richtig. Gleiches gilt für alle Beamte (insb. Lehrer!). Nicht ohne Grund sind Beamte laut statistischen Auswertungen die reichste Bevölkerungsschicht in Deutschland (!)

Die üppigen Beamtenrenten, werden gleichzeitig aus der Rentenkasse finanziert, ohne dass diese je einen Cent eingezahlt haben... Hier sollte man mal ganz im Sinne der Gerechtigkeit ansetzen.

Die Wahrnehmung von "Otto-Normalverbraucher" ist meist, dass es die Manager mit ihren hohen Bruttogehältern sind, die ruhig mal ein bisschen mehr abgeben oder Vermögenssteuer zahlen sollte.

Allein schon aus Gehaltsperspektive: Ein Oberstudienrat in Bayern verdient im Durchschnitt im Jahr 66.660 € Brutto (5.555 € im Monat) ohne irgendwelche Zuschläge für Kinder oder sonstiges. Macht nach Abgaben ca. 4.100 € Netto im Monat.

Ein Festangestellter muss ca. 90.000 € Brutto verdienen (Steuerklasse 1, keine Kinder), um auf den gleichen Betrag zu kommen.

Gleiches gilt für die Rentenansprüche von Beamten. Diese liegen um ein Vielfaches höher (im Durchschnitt 3.111 € Brutto 2019) und müssten bei einer Vermögenssteuer genau so berücksichtigt werden.

Da die Beamten den Großteil der Wählerschaft der Parteien stellen, die sowas fordern, wird Nichts passieren, was diese trifft.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Warum soll man zusätzlich nochmal Vermögensteuer zahlen, wenn das Einkommen bereits mit über 50% versteuert wird?!!!

Eben!

  1. Der Staat hat kein Einnahmen sondern ein Ausgaben Problem. Ausufernde Bürokratie, überbezahlte Beamte (im höheren & gehobenem Dienst) die sich dazu nicht am Sozialstaat beteiligen aber überproportional profitieren (Pensionshöhe), Regulierungswahn etc.

  2. Das Vermögen wurde bereits besteuert (Einkommenssteuer, Erbschaftsteuer). Da nochmal hinzulangen ist asozial.
    Das Problem ist nicht das die Reichen Reich sind, das Problem ist, dass Kapitalerträge mit 25% und Erträge aus Arbeit mit 50% besteuert werden.
    Deshalb versteh ich auch die Arno Dübels dieses Landes. Wozu arbeiten?
antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Das Thema mit den Beamten sehe ich gar nicht so kritisch. Klar zahlen sie nichts in die Sozialkassen und bekommen eine gute Pension, aber würden sie in die Sozialkassen einzahlen, wären das auch nur Steuergelder, das würde also auch nichts ändern. Mit den Pensionen ist es genauso, das käme ja auch alles aus Steuergeldern. Und dass die Pensionen höher sind als die Renten ist halt ein Goodie der Beamtenlaufbahn.

Wenn ihr meint, dass Beamte bei gleichen Bruttobezügen in Renten- und Sozialkassen einbezahlen sollten. Also quasi die Kosten für den Staat gleich bleiben und die Nettolöhne der Beamten sinken: Das kann man fordern, aber auch so sind die Beamtengehälter schon nicht so hoch, dass die ganzen Leistungsträger ins Beamtentum stürmen (wie es in einigen anderen Ländern ja durchaus der Fall ist).
Wenn man jetzt die Nettogehälter der Beamten noch weiter reduziert, wird es noch schwieriger da halbwegs geeignete Bewerber zu finden.
Dazu gibt es genug Beispiele. Die Bundespolizei findet nicht genug Bewerber fürs duale Studium. Die Bau- und Planungsämter bekommen keine Bauingenieure. Für die Zulassung zur Richterlaufbahn diskutiert man die herabsetzung der Anforderungen an die Note im Staatsexamen weil es nicht genug Bewerber gibt. Etc. Pp.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Unterhalte dich mal mit Steuerberatern darüber, wer die reichsten Bevölkerungsschichten sind. Garantiert nicht die Beamten! Das ist schon fast lustig!!

Genauso gut könnte man behaupten, dass die Sachbearbeiter aus der Industrie zu den reichsten in diesem Lande gehören würden.

WiWi Gast schrieb am 11.05.2021:

WiWi Gast schrieb am 11.05.2021:

Was bei Vermögenssteuer noch ungerecht wäre, dass Renten und Pensionen nicht zum Vermögen dazu zählen würden. Selbstständige, welche nicht in die Rentenkasse einbezahlt haben und ihre Altersvorsorge anders aufgebaut haben, wären stark benachteiligt.

Nehmen wir an ein Bundestagsabgeordneter bekommt Pension von 10k monatlich.
Ein Selbstständiger müsste erstmal dafür sorgen, dass seine Altersvorsorge ausreichen müsste, wenn er älter als seine Lebenserwartung werden würde, nehmen wir 95 jahre, also muss das Geld ihm ca. 30 Jahre ausreichen.

Wenn er genau so hohe Beiträge wie Bundestagsabgeordneter haben will, wären es 3,6 Mio (10k*12*30), Inflation und somit Steigerungen nicht berücksichtigt.

D.h. man müsste fairerweise dann auch einem Bundestagsabgeordneten Vermögen von min. 3,6 Mio zurechnen, welches er dann genau so besteuern müsste.

Absolut richtig. Gleiches gilt für alle Beamte (insb. Lehrer!). Nicht ohne Grund sind Beamte laut statistischen Auswertungen die reichste Bevölkerungsschicht in Deutschland (!)

Die üppigen Beamtenrenten, werden gleichzeitig aus der Rentenkasse finanziert, ohne dass diese je einen Cent eingezahlt haben... Hier sollte man mal ganz im Sinne der Gerechtigkeit ansetzen.

Die Wahrnehmung von "Otto-Normalverbraucher" ist meist, dass es die Manager mit ihren hohen Bruttogehältern sind, die ruhig mal ein bisschen mehr abgeben oder Vermögenssteuer zahlen sollte.

Allein schon aus Gehaltsperspektive: Ein Oberstudienrat in Bayern verdient im Durchschnitt im Jahr 66.660 € Brutto (5.555 € im Monat) ohne irgendwelche Zuschläge für Kinder oder sonstiges. Macht nach Abgaben ca. 4.100 € Netto im Monat.

Ein Festangestellter muss ca. 90.000 € Brutto verdienen (Steuerklasse 1, keine Kinder), um auf den gleichen Betrag zu kommen.

Gleiches gilt für die Rentenansprüche von Beamten. Diese liegen um ein Vielfaches höher (im Durchschnitt 3.111 € Brutto 2019) und müssten bei einer Vermögenssteuer genau so berücksichtigt werden.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Ich sehe auch keine Möglichkeit eine Vermögenssteuer fair zu gestalten. Wenn es um die Gerechtigkeitsfrage geht (auch wenn das sehr von der eigenen Definition von Gerechtigkeit abhängt), fände ich ein anheben der Kapitalertragssteuer auf den persönlichen Steuersatz besser. Wenn das mit einer deutlichen Rechtsverschiebung des Steuertarifs einhergeht, so dass es eigentlich nur Leute mit einem überdurchschnittlichen Vermögen betrifft und sie dann ähnlich besteuert, als würden sie ihr einkommen aus Arbeit beziehen.

Ob man Dividenden davon ausnehmen sollte, bzw. eine Freibetrag für die vorhergehenden Unternehmensabgaben einführen sollte, kann man diskutieren. Alternativ könnte man auch die gezahlten Dividenden von der Unternehmenssteuer absetzen können.

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 11.05.2021:

Unterhalte dich mal mit Steuerberatern darüber, wer die reichsten Bevölkerungsschichten sind. Garantiert nicht die Beamten! Das ist schon fast lustig!!

Genauso gut könnte man behaupten, dass die Sachbearbeiter aus der Industrie zu den reichsten in diesem Lande gehören würden.

Ja genau, und man könnte auch genauso behaupten, dass die UB / IB Knechte zu den Reichsten in diesem Lande gehören würden. Was natürlich absoluter Schwachsinn wäre.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Meiner Meinung nach macht eine Vermögenssteuer wenig Sinn. Die Verwaltungskosten fressen einen großteil des Steueraufkommens auf, bei der Fachkompetenz die unserer Politiker aktuell an die Tagesordnung legen kann man davon ausgehen dass Sie es ohnehin nicht verfassungskonform hinbekommen und darüber hinaus ist das ganze eine reine Neidsteuer da überhaupt nicht unterschieden wird ob jemand sein Vermögen hart erarbeitet/angespart hat oder es ihm einfach in den Schoß gefallen ist.

Inzwischen bin ich viel mehr der Meinung es würde Sinn machen die Erbschaftsteuer deutlich zu erhöhen. Bzw. einfach mal die ganzen Ausnahmeregeln abzuschaffen.

Inzwischen haben wir in Deutschland eine Situation in der Vermögen vor allem durch Erbschaften entstehen, sprich Leute die kein Erbe zu erwarten haben, deutlich benachteiligt werden und das in einer Situation in der Kinder aus "guten" Hause ohnehin deutlich besser Bildungschancen (Bspw. Nachhilfe) haben als Kinder aus sozial schwachen Gesellschaften.

Das immer bemühte Argument die Vermögen würden in Unternehmen stecken finde ich dabei rein vorgeschoben. In vielen Fällen (insbesondere bei sehr großen Firmenvermögen) werden die Erben ohnehin nicht in der Gesellschaft tätig sondern streichen nur die üppigen Dividenden ein. Hier könnte man bspw. eine Regelung einführen dass die fällige Erbschaftssteurer gestundet wird und durch zukünftige Dividenden zu entrichten ist, dies würde nicht die Substanz des Unternehmens gefährden, der Erbe könnte halt einfach nur schlichtweg nicht vom Erbe profitieren bis die Erbschaftsteuer beglichen ist. Stattdessen werden solche Erben aber regelmäßig komplett durch Freibeträge freigestellt. Und unterm Strich sehe ich auch kein Problem darin wenn die betreffenden das Unternehmen verkaufen müssen, Sie haben es schließlich nicht aufgebaut und damit genau so wenig dafür getan wie jeder andere auch und wenn ein ein Unternehmen in Wert von 30 Mio. Erbe darauf 50% Erbschaftsteuer zahlen muss es daher verkaufe habe ich immer noch 15 Mio. mehr als jeder der eben kein Unternehmen geerbt hat, ist somit nicht gerade die schlechteste Ausgangsituation und derjenige würde sicherlich recht schnell jemanden finden der dazu bereit wäre mit ihm zu tauschen und das harte los des Erbes zu schultern. Die Annahme das jedes Unternehmen was verkauft wird direkt zerschlagen wird und Arbeitsplätze verloren gehen ist halt einfach Unsinn.

Die Mehreinahmen könnte man z.B. dafür verwenden die Belastung bei den Ertragsteuern zu senken und so der arbeitenden Bevölkerung endlich wieder die Chance geben selbst Vermögen aufzubauen.
Das größte Problem in Deutschland ist allerdings dass gerne jede Gelegenheit genutzt wird im Sinne der Steuergerechtigkeit Steuerschlupflöcher zu schließen, aber leider regelmäßig "vergessen" wird im Gegenzug auch die Gesamtbelastung für alle zu reduzieren. Ist ja auch viel Populärer wenn man im Gegenzug wieder irgend ne tolle Umverteilungsmaßnahe aller Mütterrente, Kinderbaugeld, Umlage 9 3/4 oder sonst was einführen kann und das beste ist wenn man das ganze nur für 2-3 Jahre einführt kann man danach die Mehreinahmen wieder für neuen Unsinn raushauen und sich somit direkt doppelt profilieren.

Gerne wird beim Thema Steuern die kalte Progression angeführt die dazu geführt hat, dass mittlere Einkommen die vor 30 Jahren noch mit deutlichen niedrigeren Steuern belastet wurden inzwischen im Spitzensteuersatz angelangt sind. Viel erschreckender finde ich allerdings wenn man sich mal damit beschäftigt was bspw. in den 70ern noch alles steuerlich als Aufwand anerkannt wurde und inzwischen nicht mehr anerkannt wird (da es im Sinne der Steuergerechtigkeit abgeschafft wurde). Dies führt dazu dass der Steuerpflichtige mit mittleren Einkommen inzwischen nicht nur deutlich höhere Steuersätze zahlen muss sondern auch dass das zu versteuernde Einkommen im Vergleich zum Bruttoverdienst inzwischen relativ gesehen deutlich höher ist, gerade die Gruppe der Arbeitnehmer wird da gerne Dauer geschröpft da hier keine Gefahr der Steuerflucht besteht, verlässt der Arbeitnehmer das Land nimmt er den Job nicht mit, den macht dann halt jemand anders den man abkassieren kann.

Unterm Strich kann man sehen der Staat ist seit Jahrzehnten sehr kreativ in der Schaffung von Möglichkeiten für zusätzliche Einnahmequellen auf der Ausgabenseite finden sich leider nicht ansatzweise die selbe Kreativität, entsprechend bin ich grundsätzlich gegen die Einführung jeglicher Art von neuen Steuern. Insbesondere wenn kein Konzept vorliegt wie im Gegenzug andere Steuern reduziert werden sollen.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Einfach 3% flat Steuer auf alle Aktienbestände

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Frankreich hat doch schon klar gezeigt, dass eine Vermögenssteuer Unsinn ist. Die hat durch Kapitalflucht mehr gekostet als sie eingebracht hat und wurde deswegen auch letztendlich wieder abgeschafft.
Wenn man sich dann noch die Vorschläge hier anschaut, die teilweise lächerlich übertrieben sind, da fragt man sich doch warum so viele in einem Forum für Wirtschaftswissenschaften so wenig Ahnung vom Fachgebiet haben

antworten
WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

In den Niederlanden bezahlt man z. B. 1.2 % auf den Verkehrswert der Immobilie oder auf Aktienvermögen, ab 750k glaube ich 1.75%. Dafür wird man aber ansonsten in Ruhe gelassen.
Die rechnen, man macht im Durchschnitt 4% Gewinn, davon zahlt man 30% Steuer. Der eigentliche Gewinn ist aber egal. Mache ich 8% Gewinn auf eine Immobiloe bezahle ich trotzdem nur die 1.2%.

Bei selbstgenutzten Immobilien liegt die Abgabe niedriger.

Verkehrswert und Aktien oder Barvermögen wird immer im Januar bestimmt, wobei der Referenzverkehrswert der von Januar des Vorjahres ist.

Finde das eine Supermethode der Bevölkerung Vermögensaufbau zu ermöglichen.

Jeder kriegt eine Einheitsrente, geht man Arbeiten kommt noch die Betriebsrente dazu. Lebt man dann noch was unter seinen Verhältnissen und investiert Geld in Aktien oder Immos wirds das auch noch ermöglicht.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

WiWi Gast schrieb am 11.05.2021:

Das Thema mit den Beamten sehe ich gar nicht so kritisch. Klar zahlen sie nichts in die Sozialkassen und bekommen eine gute Pension, aber würden sie in die Sozialkassen einzahlen, wären das auch nur Steuergelder, das würde also auch nichts ändern. Mit den Pensionen ist es genauso, das käme ja auch alles aus Steuergeldern. Und dass die Pensionen höher sind als die Renten ist halt ein Goodie der Beamtenlaufbahn.

Wenn ihr meint, dass Beamte bei gleichen Bruttobezügen in Renten- und Sozialkassen einbezahlen sollten. Also quasi die Kosten für den Staat gleich bleiben und die Nettolöhne der Beamten sinken: Das kann man fordern, aber auch so sind die Beamtengehälter schon nicht so hoch, dass die ganzen Leistungsträger ins Beamtentum stürmen (wie es in einigen anderen Ländern ja durchaus der Fall ist).
Wenn man jetzt die Nettogehälter der Beamten noch weiter reduziert, wird es noch schwieriger da halbwegs geeignete Bewerber zu finden.
Dazu gibt es genug Beispiele. Die Bundespolizei findet nicht genug Bewerber fürs duale Studium. Die Bau- und Planungsämter bekommen keine Bauingenieure. Für die Zulassung zur Richterlaufbahn diskutiert man die herabsetzung der Anforderungen an die Note im Staatsexamen weil es nicht genug Bewerber gibt. Etc. Pp.

Das Problem ist halt, dass der Staat Leuten, die auch in der freien Wirtschaft unterkommen (Bau-Ings, Juristen, Informatiker) zu wenig zahlt, während jeder Englisch-Sport Lehrer schon A13 ist.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

80% auf Crypto besteuern

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Dem ist nichts hinzu zu fügen.
Leider gibt es aber keine Partei, die das umsetzten möchte. Zumindest habe ich in den Wahlprogrammen nichts dazu gefunden.

WiWi Gast schrieb am 12.05.2021:

Meiner Meinung nach macht eine Vermögenssteuer wenig Sinn. Die Verwaltungskosten fressen einen großteil des Steueraufkommens auf, bei der Fachkompetenz die unserer Politiker aktuell an die Tagesordnung legen kann man davon ausgehen dass Sie es ohnehin nicht verfassungskonform hinbekommen und darüber hinaus ist das ganze eine reine Neidsteuer da überhaupt nicht unterschieden wird ob jemand sein Vermögen hart erarbeitet/angespart hat oder es ihm einfach in den Schoß gefallen ist.

Inzwischen bin ich viel mehr der Meinung es würde Sinn machen die Erbschaftsteuer deutlich zu erhöhen. Bzw. einfach mal die ganzen Ausnahmeregeln abzuschaffen.

Inzwischen haben wir in Deutschland eine Situation in der Vermögen vor allem durch Erbschaften entstehen, sprich Leute die kein Erbe zu erwarten haben, deutlich benachteiligt werden und das in einer Situation in der Kinder aus "guten" Hause ohnehin deutlich besser Bildungschancen (Bspw. Nachhilfe) haben als Kinder aus sozial schwachen Gesellschaften.

Das immer bemühte Argument die Vermögen würden in Unternehmen stecken finde ich dabei rein vorgeschoben. In vielen Fällen (insbesondere bei sehr großen Firmenvermögen) werden die Erben ohnehin nicht in der Gesellschaft tätig sondern streichen nur die üppigen Dividenden ein. Hier könnte man bspw. eine Regelung einführen dass die fällige Erbschaftssteurer gestundet wird und durch zukünftige Dividenden zu entrichten ist, dies würde nicht die Substanz des Unternehmens gefährden, der Erbe könnte halt einfach nur schlichtweg nicht vom Erbe profitieren bis die Erbschaftsteuer beglichen ist. Stattdessen werden solche Erben aber regelmäßig komplett durch Freibeträge freigestellt. Und unterm Strich sehe ich auch kein Problem darin wenn die betreffenden das Unternehmen verkaufen müssen, Sie haben es schließlich nicht aufgebaut und damit genau so wenig dafür getan wie jeder andere auch und wenn ein ein Unternehmen in Wert von 30 Mio. Erbe darauf 50% Erbschaftsteuer zahlen muss es daher verkaufe habe ich immer noch 15 Mio. mehr als jeder der eben kein Unternehmen geerbt hat, ist somit nicht gerade die schlechteste Ausgangsituation und derjenige würde sicherlich recht schnell jemanden finden der dazu bereit wäre mit ihm zu tauschen und das harte los des Erbes zu schultern. Die Annahme das jedes Unternehmen was verkauft wird direkt zerschlagen wird und Arbeitsplätze verloren gehen ist halt einfach Unsinn.

Die Mehreinahmen könnte man z.B. dafür verwenden die Belastung bei den Ertragsteuern zu senken und so der arbeitenden Bevölkerung endlich wieder die Chance geben selbst Vermögen aufzubauen.
Das größte Problem in Deutschland ist allerdings dass gerne jede Gelegenheit genutzt wird im Sinne der Steuergerechtigkeit Steuerschlupflöcher zu schließen, aber leider regelmäßig "vergessen" wird im Gegenzug auch die Gesamtbelastung für alle zu reduzieren. Ist ja auch viel Populärer wenn man im Gegenzug wieder irgend ne tolle Umverteilungsmaßnahe aller Mütterrente, Kinderbaugeld, Umlage 9 3/4 oder sonst was einführen kann und das beste ist wenn man das ganze nur für 2-3 Jahre einführt kann man danach die Mehreinahmen wieder für neuen Unsinn raushauen und sich somit direkt doppelt profilieren.

Gerne wird beim Thema Steuern die kalte Progression angeführt die dazu geführt hat, dass mittlere Einkommen die vor 30 Jahren noch mit deutlichen niedrigeren Steuern belastet wurden inzwischen im Spitzensteuersatz angelangt sind. Viel erschreckender finde ich allerdings wenn man sich mal damit beschäftigt was bspw. in den 70ern noch alles steuerlich als Aufwand anerkannt wurde und inzwischen nicht mehr anerkannt wird (da es im Sinne der Steuergerechtigkeit abgeschafft wurde). Dies führt dazu dass der Steuerpflichtige mit mittleren Einkommen inzwischen nicht nur deutlich höhere Steuersätze zahlen muss sondern auch dass das zu versteuernde Einkommen im Vergleich zum Bruttoverdienst inzwischen relativ gesehen deutlich höher ist, gerade die Gruppe der Arbeitnehmer wird da gerne Dauer geschröpft da hier keine Gefahr der Steuerflucht besteht, verlässt der Arbeitnehmer das Land nimmt er den Job nicht mit, den macht dann halt jemand anders den man abkassieren kann.

Unterm Strich kann man sehen der Staat ist seit Jahrzehnten sehr kreativ in der Schaffung von Möglichkeiten für zusätzliche Einnahmequellen auf der Ausgabenseite finden sich leider nicht ansatzweise die selbe Kreativität, entsprechend bin ich grundsätzlich gegen die Einführung jeglicher Art von neuen Steuern. Insbesondere wenn kein Konzept vorliegt wie im Gegenzug andere Steuern reduziert werden sollen.

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WiWi Gast

Vermögenssteuer ab wann?

Oder dumme Aussagen besteuern!?

WiWi Gast schrieb am 13.05.2021:

80% auf Crypto besteuern

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