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Audit, Tax & Big4 Wirtschaftsprüfer

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Dass ein Wirtschaftsprüfer nicht Unternehmensinternes nach draußen tragen darf ist klar, aber darf er sagen auf welchen Mandaten er aktuell ist oder war? Insbesonders auf Hinblick fremder Personen (Small Talk, Bewerbungsgespräch etc.) oder ist das eher Standard, dass man das geheim hält oder ist es sogar Verboten? (Nach Richtlinien bzw gesetzlich)

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Den Wirtschaftsprüfer kann man im unternehmensregister.de anhand des Testats erkennen.

Je nach Aufbau des Jahressabschlusses und Anhangs sowie typischer Formulierungen darin kann ich Dir hier im Umkreis sagen, welcher Steuerberater höchstwahrscheinlich den Jahresabschluß erstellt hat.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Verboten, du darfst nichts darüber sagen. Verschwiegenheitspflicht. Verletzt du diese -> Knast

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

So was Heikles fragst du allen Ernstes in einem anonymen Forum?!

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Also ich bin kein Wirtschaftsprüfer sondern selbstständig mit b2b business, aber so ziemlich in fast allen Branchen spricht man (auser mit expliziter Genehmigung des Kunden) nicht darüber, wen man als Kunden hat. Denn auch Kunden möchten nicht, das jeder weis wen sie beauftragt haben.

Das hat was mit Diskretion zu tun, aber auch damit das die Konkurenz eventuell schon alleine aus dem Wissen das du mit etwas von diesem Unternehmen beauftragt wurdest, Rückschlüsse auf Firmeninterna ziehen könnten.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 31.01.2020:

Dass ein Wirtschaftsprüfer nicht Unternehmensinternes nach draußen tragen darf ist klar, aber darf er sagen auf welchen Mandaten er aktuell ist oder war? Insbesonders auf Hinblick fremder Personen (Small Talk, Bewerbungsgespräch etc.) oder ist das eher Standard, dass man das geheim hält oder ist es sogar Verboten? (Nach Richtlinien bzw gesetzlich)

Um auf Nummer Sicher zu gehen:

Ist die Zusammenarbeit online veröffentlicht und für jedermann (extern) einsehbar, dann würde ich mir keinen Harten machen. Interna in der Form bzgl. Wissen, würde ich nicht preisgeben.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Ist eher Standard keine Mandanten zu nennen. Das zeugt davon, dass du es mit Diskretion nicht ganz so ernst nimmst.

WiWi Gast schrieb am 31.01.2020:

Dass ein Wirtschaftsprüfer nicht Unternehmensinternes nach draußen tragen darf ist klar, aber darf er sagen auf welchen Mandaten er aktuell ist oder war? Insbesonders auf Hinblick fremder Personen (Small Talk, Bewerbungsgespräch etc.) oder ist das eher Standard, dass man das geheim hält oder ist es sogar Verboten? (Nach Richtlinien bzw gesetzlich)

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

In der Regel bedarf es einer ausdrücklichen Erlaubnis des Mandanten das Mandant offensiv nach aussen zu tragen. In Bewerbungsgespräch en wird von Branchen internen das ebenso nicht erfragt, sondern mehr die Eigenschaften die du während einer Prüfung anbringen musstest, welche Besonderheiten dir begegnet sind und in welchen Umfang du an Prüfungen beteiligt warst.

Small Talk reicht es aus das du deine Erfahrungen neutral hältst. Wenn du an einer Bar jemanden beeindrucken willst, dann hilft dir ein grosser Name in dem du prüfen durftest vermutlich auch nicht viel

WiWi Gast schrieb am 31.01.2020:

Dass ein Wirtschaftsprüfer nicht Unternehmensinternes nach draußen tragen darf ist klar, aber darf er sagen auf welchen Mandaten er aktuell ist oder war? Insbesonders auf Hinblick fremder Personen (Small Talk, Bewerbungsgespräch etc.) oder ist das eher Standard, dass man das geheim hält oder ist es sogar Verboten? (Nach Richtlinien bzw gesetzlich)

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

im Zweifel halt ne Branche nennen ala Autobauer. Aber wofür brauchst du das? Willst du die Mädels in der Dorfdisco damit beeindrucken?

*Love* // Ende

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Als ob man nicht sagen dürfte, dass man aktuell zB. bei der Allianz vor Ort ist, wenn Bekannte einen fragen. Verboten sind interne stichhaltige Infos nach außen zu tragen aber doch nicht, wo man aktuell eingesetzt ist.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Selten so einen Quatsch gelesen.
Und wenn euch eure Freundin fragt, wo ihr hinfahrt, sagt ihr darf ich nicht sagen ist geheim oder was?

Jeder der mal bei einer big4 war, wird wohl die Schulungen gemacht haben und da stand nirgends etwas davon, dass man den Namen nicht nennen darf.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Glaub die Leute hier verwechseln Wirtschaftsprüfung mit CIA.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 01.02.2020:

Selten so einen Quatsch gelesen.
Und wenn euch eure Freundin fragt, wo ihr hinfahrt, sagt ihr darf ich nicht sagen ist geheim oder was?

Jeder der mal bei einer big4 war, wird wohl die Schulungen gemacht haben und da stand nirgends etwas davon, dass man den Namen nicht nennen darf.

Weil es sich von selbst versteht. Meine Freundin weiß nicht wen ich prüfe. Sondern nur in welchem Ort ich bin. Wenn du damit prahlen willst, wen du tolles prüfst, dann bist du in dem Job falsch.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Einfach auf Fragen immer antworten „Wenn ich Ihnen das sage muss ich sie leider töten“, das kommt immer gut.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 31.01.2020:

Verboten, du darfst nichts darüber sagen. Verschwiegenheitspflicht. Verletzt du diese -> Knast

Da muß ich doch Schmunzeln:

Mit derart harten Sanktionen hätten Freiberufler plötzlich einen starken Mangel an ausgebildetem Fachpersonal.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

203 StGB hilft. Knast ist also drin, wenn auch unwahrscheinlich

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Es versteht sich eigentlich nicht von selbst und vielleicht solltest du die Schulungen zur Verschwiegenheit lieber nochmal machen. Dort lernst du dann, was du nach außen kommunizieren darfst und was nicht. Der öffentlich einsehbare Name eines Prüf-Mandats ist jedenfalls nicht top secret, sodass du deiner Freundin künftig ruhig mehr sagen kannst. Du bist nicht bei der CIA und machst dich damit extrem lächerlich.

Und ich prahl damit nicht, ich beantworte eine einfache Frage. Sofern ich nicht danach gefragt werde, wie hoch die Rückstellung ist, sondern auf welchem Mandat ich bin, dann darf ich und jeder andere auch diese Frage beantworten. Wie gesagt, mach bitte einfach die Schulung nochmal, denn du scheinst echt bei deinem Job etwas massiv zu verwechseln.

WiWi Gast schrieb am 01.02.2020:

Selten so einen Quatsch gelesen.
Und wenn euch eure Freundin fragt, wo ihr hinfahrt, sagt ihr darf ich nicht sagen ist geheim oder was?

Jeder der mal bei einer big4 war, wird wohl die Schulungen gemacht haben und da stand nirgends etwas davon, dass man den Namen nicht nennen darf.

Weil es sich von selbst versteht. Meine Freundin weiß nicht wen ich prüfe. Sondern nur in welchem Ort ich bin. Wenn du damit prahlen willst, wen du tolles prüfst, dann bist du in dem Job falsch.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Der Name des Mandanten fällt nichtmal ansatzweise unter § 203 StGB.

Ich glaub hier nehmen sich die Audit-Praktis ein wenig zu wichtig.

WiWi Gast schrieb am 02.02.2020:

203 StGB hilft. Knast ist also drin, wenn auch unwahrscheinlich

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Hängt mMn stark davon ab, gegenüber wem man sich äußerst.

Gegenüber anderen Mandanten würde ich das eher nicht machen. Das erweckt dann den Eindruck, dass man relativ locker mit solchen Infos umgeht und ist nicht gerade vertrauenserweckend.

Aus ähnlichen Gründen halte ich mich auch In Bewerbungsgesprächen eher bedeckt und sage "bei einem Medienunternehmen in Stadt XY". Es geht weniger um rechtliche Konsequenzen sondern darum, dass man sich möglichst seriös und diskret präsentieren möchte. Nur einmal habe ich bei einem Interview bei einer Next10 das konkrete Unternehmen genannt, weil explizit nachgefragt wurde. So geheim scheint es also nicht zu sein ;)

Im Privatumfeld sehe ich dagegen überhaupt kein Problem, solange man nicht irgendwelche Insiderinfos preisgibt. Schließlich ist bei größerenen Unternehmen doch ohnehin bekannt, welche Gesellschaft dort prüft. Steht doch dann in jedem öffentlich zugänglichen Jahresabschluss.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 31.01.2020:

Dass ein Wirtschaftsprüfer nicht Unternehmensinternes nach draußen tragen darf ist klar, aber darf er sagen auf welchen Mandaten er aktuell ist oder war? Insbesonders auf Hinblick fremder Personen (Small Talk, Bewerbungsgespräch etc.) oder ist das eher Standard, dass man das geheim hält oder ist es sogar Verboten? (Nach Richtlinien bzw gesetzlich)

Man darf außenstehenden NICHT erzählen, wen man prüft oder wen man geprüft hat.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 02.02.2020:

Dass ein Wirtschaftsprüfer nicht Unternehmensinternes nach draußen tragen darf ist klar, aber darf er sagen auf welchen Mandaten er aktuell ist oder war? Insbesonders auf Hinblick fremder Personen (Small Talk, Bewerbungsgespräch etc.) oder ist das eher Standard, dass man das geheim hält oder ist es sogar Verboten? (Nach Richtlinien bzw gesetzlich)

Man darf außenstehenden NICHT erzählen, wen man prüft oder wen man geprüft hat.

Natürlich darf man das.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Insolvenzverwalter werben mit großen und spektakulären Insolvenzen auf ihrer Webseite, Rechtsanwälte teilweise mit prominenten oder spektakulären Mandanten.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 02.02.2020:

Man darf außenstehenden NICHT erzählen, wen man prüft oder wen man geprüft hat.

Natürlich darf man das.

Jedermann kann den Wirtschaftsprüfer über das Testat im unternehmensregister.de ersehen.

Mag sein, daß man in kostenpflichtigen Datenbanken wie Creditreform die Unternehmensdaten auch nach dem Abschlußprüfer sortieren kann. Auf diese Weise lassen sich alle publizitätspflichtigen Prüfungsmandate eines Wirtschaftsprüfers ermitteln.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 02.02.2020:

Insolvenzverwalter werben mit großen und spektakulären Insolvenzen auf ihrer Webseite, Rechtsanwälte teilweise mit prominenten oder spektakulären Mandanten.

Das liegt aber daran (genau wie bein den WP-Gesellschaften auch) dass sich die Firmen ihn ihren AGBs das Recht einräumen lassen, den Kunden als Referenz aufzuführen. Gibt aber auch Auftrage wo dies explizit nicht passiert, diese dürfen dann entsprechend auch nicht genannt werden.

Ich hab auch den Eindruck, dass hier einige noch nie bei ner Angebotspräsentation dabei waren. Die Mandanten fordern immer Referenzmandate für die jeweiligen Teammitglieder, daher wissen die ohnehin wo ihr prüft, dann daraus ein Staatsgeheimnis machen zu wollen ist schon ziemlich lächerlich.

Wichtig ist am Ende des Tages, dass man von den Aussagen dir ihr zu bestimmen Sachverhalten trefft keine Rückschlüsse auf eure anderen Mandate ziehen kann. Nach dem Motto der andere Automobilzulieferer den ich prüfe macht dass so und so.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Nicht nur das: Die Rechtsanwälte betreiben ganze Webseiten und Zeitschriften, wo man an Rechtsanwälte seine Fälle melden kann, um sich öffentlich feiern zu lassen. :D Juve

WiWi Gast schrieb am 02.02.2020:

Insolvenzverwalter werben mit großen und spektakulären Insolvenzen auf ihrer Webseite, Rechtsanwälte teilweise mit prominenten oder spektakulären Mandanten.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

haha witzige Kerle. Der Name des Mandanten und das Mandatsverhältnis fallen sowas von unter §203 StGB. Viel Glück im weiteren Berufsleben, wenn ihr das anders lebt.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

KPMGler wo bist du :( ?

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 02.02.2020:

Insolvenzverwalter werben mit großen und spektakulären Insolvenzen auf ihrer Webseite, Rechtsanwälte teilweise mit prominenten oder spektakulären Mandanten.

Das liegt aber daran (genau wie bein den WP-Gesellschaften auch) dass sich die Firmen ihn ihren AGBs das Recht einräumen lassen, den Kunden als Referenz aufzuführen. Gibt aber auch Auftrage wo dies explizit nicht passiert, diese dürfen dann entsprechend auch nicht genannt werden.

Ich hab auch den Eindruck, dass hier einige noch nie bei ner Angebotspräsentation dabei waren. Die Mandanten fordern immer Referenzmandate für die jeweiligen Teammitglieder, daher wissen die ohnehin wo ihr prüft, dann daraus ein Staatsgeheimnis machen zu wollen ist schon ziemlich lächerlich.

Wichtig ist am Ende des Tages, dass man von den Aussagen dir ihr zu bestimmen Sachverhalten trefft keine Rückschlüsse auf eure anderen Mandate ziehen kann. Nach dem Motto der andere Automobilzulieferer den ich prüfe macht dass so und so.

Nenn uns mal die Nummer in den AAB des IDW, wo das drinstehen soll. Wir sind gespannt.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Der Name des Mandats ist überall öffentlich einsehbar und fällt garantiert nicht unter § 203 StGB. Warum wollen einem eigentlich immer einige Leute etwas erzählen von dem sie keine Ahnung haben.
Bestimmt 1 Monat Audit Praktikum gemacht und denkt, er könne was erzählen.

WiWi Gast schrieb am 02.02.2020:

haha witzige Kerle. Der Name des Mandanten und das Mandatsverhältnis fallen sowas von unter §203 StGB. Viel Glück im weiteren Berufsleben, wenn ihr das anders lebt.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 02.02.2020:

haha witzige Kerle. Der Name des Mandanten und das Mandatsverhältnis fallen sowas von unter §203 StGB. Viel Glück im weiteren Berufsleben, wenn ihr das anders lebt.

Im Transparenzbericht von PwC ist eine seitenlange Liste von Unternehmen, die von PwC geprüft werden.
Da werden jetzt wohl einige WPs in den Knast wandern...

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

§203 StGB spricht von "unbefugt". Das ist sogar das zweite Wort der Norm. Super Ausnahmen habt ihr euch da ausgedacht. Das widerlegt natürlich die Aussage... nicht.

Wenn der Mandant es erlaubt oder die Zeitung es veröffentlicht hat, dann ist es nicht mehr unbefugt.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Der Nachweis, dass schon der Name einer Gesellschaft generell unter 203 StGB fällt, steht übrigens immer noch aus...

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 03.02.2020:

Insolvenzverwalter werben mit großen und spektakulären Insolvenzen auf ihrer Webseite, Rechtsanwälte teilweise mit prominenten oder spektakulären Mandanten.

Das liegt aber daran (genau wie bein den WP-Gesellschaften auch) dass sich die Firmen ihn ihren AGBs das Recht einräumen lassen, den Kunden als Referenz aufzuführen. Gibt aber auch Auftrage wo dies explizit nicht passiert, diese dürfen dann entsprechend auch nicht genannt werden.

Ich hab auch den Eindruck, dass hier einige noch nie bei ner Angebotspräsentation dabei waren. Die Mandanten fordern immer Referenzmandate für die jeweiligen Teammitglieder, daher wissen die ohnehin wo ihr prüft, dann daraus ein Staatsgeheimnis machen zu wollen ist schon ziemlich lächerlich.

Wichtig ist am Ende des Tages, dass man von den Aussagen dir ihr zu bestimmen Sachverhalten trefft keine Rückschlüsse auf eure anderen Mandate ziehen kann. Nach dem Motto der andere Automobilzulieferer den ich prüfe macht dass so und so.

Nenn uns mal die Nummer in den AAB des IDW, wo das drinstehen soll. Wir sind gespannt.

jede größere Gesellschaft hat neben den AAB des IDW eigene ergänzende Geschäftsbedingungen wo auch so Sachen wie Prüfungsbereitschaft drin stehen.

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Ceterum censeo

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Leider wird in der vorliegenden Diskussion das Wesentliche verkannt und unbedeutende Nebenkriegsschauplätze wie AAB/AGB und das StGB werden eröffnet. Die Feinheiten der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Tätigkeiten (z. B. Pflichtprüfung vs. freiwillige Prüfung) werden ignoriert und stattdessen mit dem "Unternehmensregister.de" argumentiert; die WPO, die BS WP/vBP und das BGB werden nicht einmal genannt. Sollte sich jemand der Anwesenden tatsächlich anschicken, das WP-Examen abzulegen, empfehle ich, dieses Thema vielleicht noch einmal zu wiederholen. Wenn ich obige Diskussion lese, so kann ich - und man möge mir mein harsches Urteil verzeihen - nicht einem der Vorposter eine ausreichende Leistung bescheinigen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Ceterum censeo schrieb am 04.02.2020:

Leider wird in der vorliegenden Diskussion das Wesentliche verkannt und unbedeutende Nebenkriegsschauplätze wie AAB/AGB und das StGB werden eröffnet. Die Feinheiten der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Tätigkeiten (z. B. Pflichtprüfung vs. freiwillige Prüfung) werden ignoriert und stattdessen mit dem "Unternehmensregister.de" argumentiert; die WPO, die BS WP/vBP und das BGB werden nicht einmal genannt. Sollte sich jemand der Anwesenden tatsächlich anschicken, das WP-Examen abzulegen, empfehle ich, dieses Thema vielleicht noch einmal zu wiederholen. Wenn ich obige Diskussion lese, so kann ich - und man möge mir mein harsches Urteil verzeihen - nicht einem der Vorposter eine ausreichende Leistung bescheinigen.
Liebe Grüße

Der Herr Kollege rasiert wieder einmal ordentlich durch. Aber wo er recht hat..

antworten
WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Meine Bekannten wissen nicht mal, das ich WP bin, ich sage immer ich bin Angestellter einer mittleren Reederei. Das erklärt das viele Reisen, aber es kommen keine weiteren Fragen auf. Ich nenne auch immer falsche Reiseorte, und habe 2 Pässe, damit wirklich niemand Verdacht schöpft.

antworten
WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Welche Seite liegt denn, trotz der von Ihnen kritisierten, unvollständigen Ausführung, nun richtig?

Ceterum censeo schrieb am 04.02.2020:

Leider wird in der vorliegenden Diskussion das Wesentliche verkannt und unbedeutende Nebenkriegsschauplätze wie AAB/AGB und das StGB werden eröffnet. Die Feinheiten der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Tätigkeiten (z. B. Pflichtprüfung vs. freiwillige Prüfung) werden ignoriert und stattdessen mit dem "Unternehmensregister.de" argumentiert; die WPO, die BS WP/vBP und das BGB werden nicht einmal genannt. Sollte sich jemand der Anwesenden tatsächlich anschicken, das WP-Examen abzulegen, empfehle ich, dieses Thema vielleicht noch einmal zu wiederholen. Wenn ich obige Diskussion lese, so kann ich - und man möge mir mein harsches Urteil verzeihen - nicht einem der Vorposter eine ausreichende Leistung bescheinigen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Welche Seite liegt denn, trotz der von Ihnen kritisierten, unvollständigen Ausführung, nun richtig?

Ceterum censeo schrieb am 04.02.2020:

Leider wird in der vorliegenden Diskussion das Wesentliche verkannt und unbedeutende Nebenkriegsschauplätze wie AAB/AGB und das StGB werden eröffnet. Die Feinheiten der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Tätigkeiten (z. B. Pflichtprüfung vs. freiwillige Prüfung) werden ignoriert und stattdessen mit dem "Unternehmensregister.de" argumentiert; die WPO, die BS WP/vBP und das BGB werden nicht einmal genannt. Sollte sich jemand der Anwesenden tatsächlich anschicken, das WP-Examen abzulegen, empfehle ich, dieses Thema vielleicht noch einmal zu wiederholen. Wenn ich obige Diskussion lese, so kann ich - und man möge mir mein harsches Urteil verzeihen - nicht einem der Vorposter eine ausreichende Leistung bescheinigen.
Liebe Grüße

Was der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, umschreibt u.a. § 10 der Berufssatzung.
Dort heißt es u.a.:
„ WP/vBP dürfen Tatsachen und Umstände, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren.“

Jetzt müssten wir schauen, ob der Mandantenname unter diese Norm fällt. Ohne viel umherzuschweifen, fällt die Bekanntgabe des Mandantennamens nicht unter diese Norm.

Daneben könnte man § 43 Abs. 1 WPO prüfen. Dort heißt es, dass man seinen Beruf verschwiegen ausüben muss. Diese Norm ist etwas strenger auszulegen.
Man könnte jetzt ein rechtswissenschaftliches Gutachten schreiben, ob das Mitteilen des Mandantennamen unter diese Norm fällt, denn ich vermute, dass die Meinungen weit auseinander gehen dürften.

In der Praxis erlebe ich es, dass innerhalb des Unternehmens Mandantennamen fallen. In der Kommunikation mit Mandanten werden teilweise Mandantennamen genannt, teilweise auch nicht. Natürlich wurde nie mehr als der Mandantenname erwähnt.

Sollte 43 WPO streng ausgelegt werden, müsste mE mal bei locker mehr als der Hälfte aller Berufsangehörigen bei meiner Big 4 ein Berufsaufsichtsverfahren eingeleitet werden. :-)

antworten
WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 09.03.2023:

Meine Bekannten wissen nicht mal, das ich WP bin, ich sage immer ich bin Angestellter einer mittleren Reederei. Das erklärt das viele Reisen, aber es kommen keine weiteren Fragen auf. Ich nenne auch immer falsche Reiseorte, und habe 2 Pässe, damit wirklich niemand Verdacht schöpft.

Ein alter Partner WP bei unserer Big 4 hat immer wenn nach seinem Beruf gefragt wurde gesagt er ist Berufskraftfahrer :D :D :D. Kein Scherz.

Er hat das gemacht weil er der Meinung war mehr Auto zu fahren als bei den Kunden zu sein, haha.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Dann nehme ich mal an, dass dies auch nicht unter die Definition von § 203 StGB fällt und man als WP schon in der Öffentlichkeit oder unter Freunden und Familie, ohne sich strafbar zu machen, sagen darf auf welchem Mandat man ist/war, solange das auch alles ist, was man sagt, nicht wahr?

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Welche Seite liegt denn, trotz der von Ihnen kritisierten, unvollständigen Ausführung, nun richtig?

Ceterum censeo schrieb am 04.02.2020:

Leider wird in der vorliegenden Diskussion das Wesentliche verkannt und unbedeutende Nebenkriegsschauplätze wie AAB/AGB und das StGB werden eröffnet. Die Feinheiten der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Tätigkeiten (z. B. Pflichtprüfung vs. freiwillige Prüfung) werden ignoriert und stattdessen mit dem "Unternehmensregister.de" argumentiert; die WPO, die BS WP/vBP und das BGB werden nicht einmal genannt. Sollte sich jemand der Anwesenden tatsächlich anschicken, das WP-Examen abzulegen, empfehle ich, dieses Thema vielleicht noch einmal zu wiederholen. Wenn ich obige Diskussion lese, so kann ich - und man möge mir mein harsches Urteil verzeihen - nicht einem der Vorposter eine ausreichende Leistung bescheinigen.
Liebe Grüße

Was der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, umschreibt u.a. § 10 der Berufssatzung.
Dort heißt es u.a.:
„ WP/vBP dürfen Tatsachen und Umstände, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren.“

Jetzt müssten wir schauen, ob der Mandantenname unter diese Norm fällt. Ohne viel umherzuschweifen, fällt die Bekanntgabe des Mandantennamens nicht unter diese Norm.

Daneben könnte man § 43 Abs. 1 WPO prüfen. Dort heißt es, dass man seinen Beruf verschwiegen ausüben muss. Diese Norm ist etwas strenger auszulegen.
Man könnte jetzt ein rechtswissenschaftliches Gutachten schreiben, ob das Mitteilen des Mandantennamen unter diese Norm fällt, denn ich vermute, dass die Meinungen weit auseinander gehen dürften.

In der Praxis erlebe ich es, dass innerhalb des Unternehmens Mandantennamen fallen. In der Kommunikation mit Mandanten werden teilweise Mandantennamen genannt, teilweise auch nicht. Natürlich wurde nie mehr als der Mandantenname erwähnt.

Sollte 43 WPO streng ausgelegt werden, müsste mE mal bei locker mehr als der Hälfte aller Berufsangehörigen bei meiner Big 4 ein Berufsaufsichtsverfahren eingeleitet werden. :-)

antworten
Ceterum censeo

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Welche Seite liegt denn, trotz der von Ihnen kritisierten, unvollständigen Ausführung, nun richtig?

Keine.
Liebe Grüße

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Ceterum censeo

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 16.08.2023:

Was der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, umschreibt u.a. § 10 der Berufssatzung.
Dort heißt es u.a.:
„ WP/vBP dürfen Tatsachen und Umstände, die ihnen bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren.“

Jetzt müssten wir schauen, ob der Mandantenname unter diese Norm fällt. Ohne viel umherzuschweifen, fällt die Bekanntgabe des Mandantennamens nicht unter diese Norm.

Daneben könnte man § 43 Abs. 1 WPO prüfen. Dort heißt es, dass man seinen Beruf verschwiegen ausüben muss. Diese Norm ist etwas strenger auszulegen.
Man könnte jetzt ein rechtswissenschaftliches Gutachten schreiben, ob das Mitteilen des Mandantennamen unter diese Norm fällt, denn ich vermute, dass die Meinungen weit auseinander gehen dürften.

In der Praxis erlebe ich es, dass innerhalb des Unternehmens Mandantennamen fallen. In der Kommunikation mit Mandanten werden teilweise Mandantennamen genannt, teilweise auch nicht. Natürlich wurde nie mehr als der Mandantenname erwähnt.

Sollte 43 WPO streng ausgelegt werden, müsste mE mal bei locker mehr als der Hälfte aller Berufsangehörigen bei meiner Big 4 ein Berufsaufsichtsverfahren eingeleitet werden. :-)

Leider vermisse ich auch hier einen ganz wesentlichen Punkt: Wo wird die Unterscheidung nach der Art des Auftrags bzw. der Prüfung getroffen?
Bei den meisten prüfungspflichtigen Abschlüssen wird diese Information ja qua Gesetz offengelegt, daher kann man obige Meinung vertreten.
Bei sonstigen oder freiwilligen Prüfungen sieht die Sachlage hier ganz anders aus. Die Anwendung der Rechtslage in der Praxis ist hingegen eine andere Geschichte und steht hier nicht zur Debatte.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Natürlich steht die zur Debatte. Dass jeder das im Unternehmensregister nachschauen könnte, spielt keine Rolle. Es ist herrschende Meinung, dass die Nennung eines Mandatsverhältnisses bereits eine Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung darstellt. Dabei ist die Unterscheidung Pflichtprüfung/freiwillige Prüfung völlig unerheblich.

Ein typischer Big Four Engagement Letter (und ich denke mal auch bei kleineren Gesellschaften) enthält deshalb standardmäßig eine Klausel, die diesbezüglich von der Verschwiegenheitspflicht entbindet. Den muss man bei uns aktiv abwählen, damit er nicht im EL landet.

antworten
WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 30.08.2023:

Natürlich steht die zur Debatte. Dass jeder das im Unternehmensregister nachschauen könnte, spielt keine Rolle. Es ist herrschende Meinung, dass die Nennung eines Mandatsverhältnisses bereits eine Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung darstellt. Dabei ist die Unterscheidung Pflichtprüfung/freiwillige Prüfung völlig unerheblich.

Ein typischer Big Four Engagement Letter (und ich denke mal auch bei kleineren Gesellschaften) enthält deshalb standardmäßig eine Klausel, die diesbezüglich von der Verschwiegenheitspflicht entbindet. Den muss man bei uns aktiv abwählen, damit er nicht im EL landet.

Genau, Du unterscheidest, ob Du nur Staff bist, oder der verantwortliche WP auf gesetzlichen Prüfungen die das im ebanz veröffentlichen müssen, sobald es öffentliche Information ist kannst du dann Leuten erzählen wie toll Du das Unternehmen geprüft hast.

Wenn du Staff bist, hat eine Aussage was Du ‚geprüft’ hast, nirgendwo etwas zu suchen und interessiert auch keinen, da Du nur Hilfstätigkeiten ausgeführt hast. Geprüft hast Du gar nichts, sondern dein Chef. Banchenangaben reichen völlig aus, und wenn Du Finanzdienstleister aus dem Münchener Osten sagst reicht das auch. Deine Freundin hat definitiv nicht zu interessieren welche Firma du prüfst, wenn du Insiderinfos selbst an deine Freundin weitergibst und die es selbst ihren Freundinnen erzählt, hast du klare rechtliche Probleme wenn es rückverfolgbar ist.

Zu freiwilligen Prüfungen darfst du auch als WP nichts erzählen, es sei denn du hast eine solche Öffnungsklausel idR für Nennung auf Referenzlisten vereinbart, die deckt aber nur Akquiseprozesse ab und bspw. nicht dein Gespräch bei Aldi an der Kasse, bei dem du erzählst das Du die Molkerei Müller prüfst und der Joghurt doch viel günstiger sein sollte. ;-)

Beste Grüße

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Was will man sich über Mandanten unterhalten ? Am Ende des Tages egal.
Ich sag meistens vor branchenfremden
Viel zu tun, sehr trocken ja sehr anstrengend bla bla
Fragt mich ehrlich gesagt auch keiner wen oder was oder wie ich etwas mache.

Haltet euch einfach zurück und versucht nicht irgendwelche Menschen damit zu beeindrucken wo ihr gerade rein gelaufen seit und ihr ach so tollen Zugang zu etwas hattet.

Es gibt Sachen die beschäftigen einen ja.
redet mit euren Kollegen darüber. Die können das am ehesten verstehen. Da kann man auch ehrlicherweise am meisten über Mandaten ablästern.

antworten
WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

WiWi Gast schrieb am 17.10.2023:

Was will man sich über Mandanten unterhalten ? Am Ende des Tages egal.
Ich sag meistens vor branchenfremden
Viel zu tun, sehr trocken ja sehr anstrengend bla bla
Fragt mich ehrlich gesagt auch keiner wen oder was oder wie ich etwas mache.

Haltet euch einfach zurück und versucht nicht irgendwelche Menschen damit zu beeindrucken wo ihr gerade rein gelaufen seit und ihr ach so tollen Zugang zu etwas hattet.

Es gibt Sachen die beschäftigen einen ja.
redet mit euren Kollegen darüber. Die können das am ehesten verstehen. Da kann man auch ehrlicherweise am meisten über Mandaten ablästern.

Einfach witzig diese Diskussion. In meiner Big 4 weiß so ziemlich jeder, wer wo unterwegs ist.
Es wird offen darüber gesprochen, es sei denn man arbeitet bei Forensics. Inhaltlich herrscht natürlich völlige Diskretion.

Selbst in mittelgroßen Buden weiß das jeder. Dort weißt du sogar was auf den anderen Projekten abgeht. Das ist die gelebte Realität, die völlig konträr ist zur Theorie.

Aber wie gesagt: inhaltlich dringen keine Mandanten-Interna nach draußen.

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WiWi Gast

Verschwiegenheit Wirtschaftsprüfer

Finde es auch lächerlich. Manche Kollegen sollten lieber mal darauf achten, was sie im ICE oder an der Hotelbar so von sich geben. Mit ein bisschen Branchenkenntnissen kann man da manchmal durchaus spannende Dinge hören.

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Unternehmensranking: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland 2018

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Die Top 10 der Managementberatungen erzielen 2018 mit knapp 10.000 Mitarbeitern gemeinsam rund 2,3 Milliarden Euro Umsatz, von 9,1 Milliarden Euro insgesamt. Die Umsätze der Top 10 in Deutschland sind im Jahr 2018 im Schnitt um 9,5 Prozent gewachsen. Die Branche rechnet 2019 mit Umsatzsteigerungen von 10,3 Prozent sowie für 2020 und 2021 mit 10,4 Prozent. Roland Berger ist mit weltweit 600 Millionen Euro Umsatz die klare Nummer eins. Besonders stark gewachsen sind Simon-Kucher mit 22,6, Porsche Consulting mit 24,5 und Horváth mit 18,1 Prozent.

Unternehmensranking: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Lünendonk hat erneut die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Top 10 der Managementberatungen erzielen rund 2 Milliarden Euro Gesamtumsatz. Die führenden Beratungen wachsen 2017 zum vierten Mal in Folge deutlich zweistellig. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2017 im Schnitt um 12,5 Prozent gewachsen. Die Branche rechnet für das laufende Jahr 2018 und 2019 mit Umsatzsteigerungen in ähnlicher Höhe. Porsche Consulting wuchs organisch mit 19,3 Prozent noch stärker.

Unternehmensranking: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Ein spanischer Stier aus Metall steht für Konjunktur und den Ifo-Geschäftsklimaindex.

Die Schere zwischen den Big Four und den übrigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland geht weiter auseinander. PricewaterhouseCoopers (PwC) führt weiterhin die Spitze der Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen an. Im Schnitt sind die 25 nach Inlandsumsatz führenden WP-Gesellschaften und Steuerberatungen um 7,2 Prozent gewachsen. Die Deutschlandumsätze der Big Four stiegen sogar um 11,8 Prozent. Dies sind Ergebnisse aus dem Unternehmensranking 2017 von Lünendonk.

Unternehmensranking 2016: Die Top 25 IT-Beratungen

Ein Mann arbeitet an einem Laptop, den er auf dem Schoß hält.

Die Top 25 IT-Beratungen befinden sich weiterhin im Aufschwung. Im Schnitt stiegen die Umsätze der untersuchten IT-Dienstleistungsunternehmen um 7,5 Prozent und damit um 1,1 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Acht der IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen sind sogar um mehr als 10 Prozent gewachsen. Die Top-Unternehmen stellten mehr als 2.400 neue Mitarbeiter ein.

Unternehmensranking 2016: Consulting Impact Study - Deutschlands wirkungsvollste Berater

Die drei großen Strategieberatungen McKinsey, BCG und Bain führen das aktuelle WGMB-Consulting-Ranking 2016 an. Auf Platz 4 folgt die Unternehmensberatung Berylls Strategy Advisors, die zudem den Spitzenplatz unter den „Spezialisten“ der Beratungen erreicht. Welche Berater den größten Einfluss besitzen, hat die Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) von Wirtschaftsprofessor Dietmar Fink im „Consulting Impact Study 2016“ unter über 1.000 Führungskräften exklusiv für das manager magazin erhoben.

Unternehmensranking 2016: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Eine Tasse Tee neben Zeichnungen und einem Kompass.

PricewaterhouseCoopers (PwC) führt erneut die Spitze der Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen an. Erstmals schaffte es Ernst & Young (EY) auf den zweiten Platz, gefolgt von KPMG. Im Schnitt sind die 25 nach Inlandsumsatz führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland um 8,1 Prozent gewachsen. Dies sind Ergebnisse aus dem aktuellen Unternehmensranking des Marktforschungsunternehmens Lünendonk.

Unternehmensranking 2016: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Zwei Manager mit Koffern am Flughafen.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2015 im Schnitt um 9,4 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für das laufende Jahr 2016 mit einen Umsatzsteigerung von mehr als 10,8 Prozent.

1.600 deutsche Hidden Champions mit Spitzenposition im Weltmarkt

Hidden Champions: Kampfflieger am Himmel. Einer tanzt aus der Reihe.

Deutschland hat viele innovative mittelständische Unternehmen mit einer Spitzenposition auf dem Weltmarkt. Die Stärke dieser sogenannten „Hidden Champions“ Unternehmen speist sich aus der Fokussierung auf relativ kleine Märkte und einem hohen Grad an Spezialisierung auf bestimmte Produkte oder Anwendungen. Die Wachstumschancen der Hidden Champions hängen dabei stark von der Nachfrageentwicklung in diesen Nischenmärkten ab. Nur wenige Hidden Champions schaffen es, zu wirklichen Großunternehmen zu wachsen, wie der Innovationsindikator 2015 zeigt.

Unternehmensranking 2015 - Die TOP 50 innovativsten Unternehmen weltweit

Apple-Logo

Deutsche Unternehmen holen bei der Innovationsführerschaft wieder auf. Mit BMW und Daimler sind erstmals wieder zwei deutsche Unternehmen unter den Top Ten der Welt. Schnelle, schlanke und facettenreiche Innovationen sind erfolgskritisch. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „The Most Innovative Companies 2015 der Boston Consulting Group.

Unternehmensranking 2015: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Der Blick in einen Kompass.

Die 25 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland erreichten 2014 ein Umsatzwachstum von 6,1 Prozent und erwarten dies auch in 2015. PwC wuchs um 2 Prozent und liegt mit 1,55 Milliarden Euro Umsatz auf Rang 1, gefolgt von KPMG mit 1,38 Mrd. Euro und plus 3,6 Prozent. Knapp dahinter liegt EY mit plus 8 Prozent und 1,37 Mrd. Euro Umsatz. Auf Platz 4 folgt Deloitte mit 729 Mio. Euro Umsatz und einem Zuwachs von 9,4 Prozent.

Unternehmensranking 2015: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Ein gelbes Schild an einer Wand mit den Worten: Home of Coaching.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2014 im Schnitt um 9,2 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für 2016 mit zweistelligen Wachstumsraten und plant in großem Umfang Neueinstellungen.

Unternehmensranking 2015: Die Top 25 IT-Beratungen in Deutschland

Für die meisten der 25 führenden IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen war das Jahr 2014 ein Rekordjahr. Im Schnitt stiegen die Umsätze der IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen in Deutschland um 7,2 Prozent. 10 Unternehmen wuchsen sogar um mehr als 10 Prozent. Die Top 25 Unternehmen stellten 1.700 neue Mitarbeiter in Deutschland ein.

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