DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Audit, Tax & Big4 Wirecard

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Was meint ihr, könnte der Bilanzskandal Wirecard sich vergleichbar wie der Enron Skandal auf EY auswirken?

Ich glaube in der Öffentlichkeit herrscht weiterhin die sogenannte Erwartungslücke so dass niemand versteht dass ein DAX Konzern trotz uneingeschränktem Testat plötzlich Insolvenz anmeldet.

Wenn jetzt noch die Klagen der Aktionäre auf EY Partner persönlich zu kommen, wird das glaube ich die Prüfungsbranche in Deutschland verändern.

Ich kann mir vorstellen das die PIE Mandante noch stärker reguliert werden so dass die Prüfung irgendwann extrem unattraktiv bzw. unwirtschaftlich wird, was meint ihr?

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Wie in vielen Krisen wird man versuchen einen Schuldigen zu finden. Neben Personen (wie Braun et al) wird man sicherlich auch versuchen ein Unternehmen zu „bestrafen“. Problem wird hier nur sein, dass zu dem Zeitpunkt WireCard höchstwahrscheinlich nicht mehr existieren wird, weil insolvent. Daher wird man sich ziemlich sicher an den nächstbesten richten nämlich EY.

Ich komme nicht aus der Prüfungsbranche, aber wenn ich das als „Laie“ mitbekomme, kommt mir das Ganze ziemlich wenig reguliert vor, insbesondere wenn es um sowas wichtiges wie die Prüfung von Bilanzen geht. Auch habe ich das Gefühl, dass in der Branche öfter mal gegen einen kleinen Unkostenbeitrag ein paar Augen zugedrückt werden.

Mit den Klagen gegen die Partner persönlich, kann ich mir gut vorstellen, dass man hier privat haftbar wird, wenn man Testate falsch ausstellt. Macht meiner Meinung nach auch Sinn, vor allem da man ein Staatsexamen abgelegt hat, um hierfür zugelassen zu werden. Weiterhin ist man hier auch als Staat gezwungen abzuschrecken, damit es keine Nachahmer findet.

Bzgl. unseren lieben Freunden von der BaFin wird es doch sowieso keine Konsequenten geben. Öffentlicher Dienst... was wird da außer ein paar „Du, Du“ schon passieren. Die werden auch weiterhin in ihrem Winterschlaf bleiben und nicht ordentlich aufpassen.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 28.06.2020:

Wie in vielen Krisen wird man versuchen einen Schuldigen zu finden. Neben Personen (wie Braun et al) wird man sicherlich auch versuchen ein Unternehmen zu „bestrafen“. Problem wird hier nur sein, dass zu dem Zeitpunkt WireCard höchstwahrscheinlich nicht mehr existieren wird, weil insolvent. Daher wird man sich ziemlich sicher an den nächstbesten richten nämlich EY.

Ich komme nicht aus der Prüfungsbranche, aber wenn ich das als „Laie“ mitbekomme, kommt mir das Ganze ziemlich wenig reguliert vor, insbesondere wenn es um sowas wichtiges wie die Prüfung von Bilanzen geht. Auch habe ich das Gefühl, dass in der Branche öfter mal gegen einen kleinen Unkostenbeitrag ein paar Augen zugedrückt werden.

Mit den Klagen gegen die Partner persönlich, kann ich mir gut vorstellen, dass man hier privat haftbar wird, wenn man Testate falsch ausstellt. Macht meiner Meinung nach auch Sinn, vor allem da man ein Staatsexamen abgelegt hat, um hierfür zugelassen zu werden. Weiterhin ist man hier auch als Staat gezwungen abzuschrecken, damit es keine Nachahmer findet.

Bzgl. unseren lieben Freunden von der BaFin wird es doch sowieso keine Konsequenten geben. Öffentlicher Dienst... was wird da außer ein paar „Du, Du“ schon passieren. Die werden auch weiterhin in ihrem Winterschlaf bleiben und nicht ordentlich aufpassen.

von nicht reguliert würde ich nicht sprechen, eher im Gegenteil PIE Mandate sind extrem reguliert. Das grds. Problem im Markt ist der Preis, gem Geschäftsbericht Wirecard 2018 hat EY rd. Mio. EUR 2,1 bekommen für die komplette Prüfung des Konzerns. Wenn man das mal überlegt was da dann möglich ist an Arbeit reinzustecken, ohne das man als Gesellschaft draufzahlt. Im ersten Schritt müssten die Honorare hoch und was aus meiner Sicht noch notwendig ist, dass wir in Deutschland analog dem angelsächsischen Raum mehr mit eingeschränkten Testaten arbeiten würden, das hebt auch den Druck auf Unternehmen.

Das Problem der Erwartungslücke wird sich schwer schließen lassen, dazu ist das Thema im Hinblick auf den Bestätigungsvermerk und dessen Inhalt/ Aussage zu vielschichtig (ich sag nur PS400er- Reihe) außerhalb des WP-Bereichs, der Aufsicht , den Prüfungsauschschüssen versteht das häufig niemand, nicht mal die Vorstände. Wenn man hier mal die Presse genau liest schreiben die meisten Journalisten hier auch einfach falsche Dinge, niemanden fällt das auf bzw. stört sich daran.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Schwer zu sagen. Entweder hat es in ein paar Monaten jeder vergessen, so wie das noralerweise der Fall ist, oder für EY ist es zu Ende. Glaube eher an Ersteres. EY hat auch Lehman geprüft und kaum jemanden hat es interessiert

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

EY Deutschland dürfte autark vom restlichen EY sein.
In Deutschland hat EY es verbockt. In Deutschland haftet der WP aber laut BGB wohl bis max. 4 Mio Euro. Das wird die Berufshaftpflicht der 3 EY Partner die unterschrieben haben abdecken.
Schlimmer ist der Imageverlust.
Der SdK (Schutzverein der Kleinanleger) hat schon angekündigt EY nicht mehr als Prüfer zuzulassen.
Jetzt könnte man schmunzeln, Kleinanleger und so. Aber nach BGB darf bei vorliegenden berechtigten Zweifel an der Eignung einer WP ein Aktionär auf der HV den WP dann nicht zulassen, wenn er 1/20 (also 5%) der Aktien hält, was der SdK vermutlich bei kaum einem DAX/MDAX/SDAX hat, ODER mindestens über Aktien im Wert von 500.000€ verfügt.
Und sorry, wenn man in 10 Jahren Prüfung solch ein Luftschloss nicht aufdeckt, dann ist man für die WP ungeignet.
Und über diesen Hebel (500k EUR Börsenwert) kann der SdK die Daumenschrauben ansetzten.
EY wird zumindest in Deutschland in keinem relevanten börsennotierten Konzern mehr prüfen dürfen, denen wird das Geschäft wegbrechen.

Mein Fazit / Prognose: Mit Schadenersatzforderungen wird EY fertig werden, da in D lächerlich gering sind. Aber das Geschäft wird in zumindest in D wegbrechen und zumindest in D wird es nur noch ne Big 3 geben. Zumal die ja nur noch die Prüfung haben weil die ihre Consulting Sparte an Capgemini Anfang der 2000er Jahre verkauft haben.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Aber glaub doch bitte nicht, dass es den anderen 3 aufgefallen wäre. Das Problem ist das System der ganzen Branche.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

In meiner Zeit vor gut 12 Jahren ging es in der Prüfung zu wie auf dem Kuhhandel. Ähnlich wie im Tax in Verhandlungen mit der Betriebsprüfung. Das wird hier nicht anders abgelaufen sein über Jahre hinweg: gib mir dein Testat und du darfst weiter prüfen.

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Aber glaub doch bitte nicht, dass es den anderen 3 aufgefallen wäre. Das Problem ist das System der ganzen Branche.

antworten
Ein KPMGler

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Auch wenn ich kein Prüfer bin... das Problem sind nicht die Prüfer.
Das Problem ist der Beauftragungsmodus inkl. der dazugehörigen Rabattschlachten.
Wenn das Prüfungsbudget halt lediglich hergibt, dass man sich aus 10.000 Transaktionen nur 25 als Stichprobe anguckt um zu prüfen ob das grundsätzliche Kontrollsystem dahinter funktioniert, dann gibt es da nun mal gewisse Risiken.

WP in globalen, vernetzten Konzernstrukturen ist zu komplex geworden, um es ruinösen Preiswettbewerben auszusetzen und damit die Qualität der Prüfung und damit die Sicherheit unserer Wirtschaftssysteme zu riskieren.

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Aber glaub doch bitte nicht, dass es den anderen 3 aufgefallen wäre. Das Problem ist das System der ganzen Branche.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Das stimmt doch überhaupt nicht was du schreibst. Die Haftung ist bei vorsätzlicher Pflichtverletzung generell UNBESCHRÄNKT!
Genau darum geht es jetzt. Wenn du schon die SdK zitierst, dann solltest du einfach deren Newsletter lesen.
EY hat laut FT 2016-2018 keine einzige Bankbestätigung über die Kontoguthaben angefordert. Das Thema ist sicher nicht mit der normalen Haftung von 4 Mio. erledigt, weshalb entsprechend ein riesiger Prozess aufgefzogen werden wird. EY kommt da nicht raus.

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

EY Deutschland dürfte autark vom restlichen EY sein.
In Deutschland hat EY es verbockt. In Deutschland haftet der WP aber laut BGB wohl bis max. 4 Mio Euro. Das wird die Berufshaftpflicht der 3 EY Partner die unterschrieben haben abdecken.
Schlimmer ist der Imageverlust.
Der SdK (Schutzverein der Kleinanleger) hat schon angekündigt EY nicht mehr als Prüfer zuzulassen.
Jetzt könnte man schmunzeln, Kleinanleger und so. Aber nach BGB darf bei vorliegenden berechtigten Zweifel an der Eignung einer WP ein Aktionär auf der HV den WP dann nicht zulassen, wenn er 1/20 (also 5%) der Aktien hält, was der SdK vermutlich bei kaum einem DAX/MDAX/SDAX hat, ODER mindestens über Aktien im Wert von 500.000€ verfügt.
Und sorry, wenn man in 10 Jahren Prüfung solch ein Luftschloss nicht aufdeckt, dann ist man für die WP ungeignet.
Und über diesen Hebel (500k EUR Börsenwert) kann der SdK die Daumenschrauben ansetzten.
EY wird zumindest in Deutschland in keinem relevanten börsennotierten Konzern mehr prüfen dürfen, denen wird das Geschäft wegbrechen.

Mein Fazit / Prognose: Mit Schadenersatzforderungen wird EY fertig werden, da in D lächerlich gering sind. Aber das Geschäft wird in zumindest in D wegbrechen und zumindest in D wird es nur noch ne Big 3 geben. Zumal die ja nur noch die Prüfung haben weil die ihre Consulting Sparte an Capgemini Anfang der 2000er Jahre verkauft haben.

antworten
SD

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

+1

Wobei man noch sagen muss, dass die Genauigkeit der Bilanz und GuV noch einigermaßen mit dem Prüfungsvorgehen sichergestellt wird...

Bei den Spezialisten in Audit...Compliance, Regulatory, IT, Risk...eigentlich nur die Angemessenheit und Wirksamkeit der Methoden und Prozesse...

Ein KPMGler schrieb am 30.06.2020:

Auch wenn ich kein Prüfer bin... das Problem sind nicht die Prüfer.
Das Problem ist der Beauftragungsmodus inkl. der dazugehörigen Rabattschlachten.
Wenn das Prüfungsbudget halt lediglich hergibt, dass man sich aus 10.000 Transaktionen nur 25 als Stichprobe anguckt um zu prüfen ob das grundsätzliche Kontrollsystem dahinter funktioniert, dann gibt es da nun mal gewisse Risiken.

WP in globalen, vernetzten Konzernstrukturen ist zu komplex geworden, um es ruinösen Preiswettbewerben auszusetzen und damit die Qualität der Prüfung und damit die Sicherheit unserer Wirtschaftssysteme zu riskieren.

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Aber glaub doch bitte nicht, dass es den anderen 3 aufgefallen wäre. Das Problem ist das System der ganzen Branche.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

KPMG hat in wenigen Monaten mehr herausgefunden als EY je als WP angemerkt hat.
Es ist völlig unhaltbar wie EY 2016-2018 uneingeschränkte Testate verteilt hat. Mindestens 2018 hätte ein eingeschränktes Testat erteilt werden müssen. Wenn man das dann trotzdem macht dann liegt vorsätzliche Pflichtverletzung vor.

Ein KPMGler schrieb am 30.06.2020:

Auch wenn ich kein Prüfer bin... das Problem sind nicht die Prüfer.
Das Problem ist der Beauftragungsmodus inkl. der dazugehörigen Rabattschlachten.
Wenn das Prüfungsbudget halt lediglich hergibt, dass man sich aus 10.000 Transaktionen nur 25 als Stichprobe anguckt um zu prüfen ob das grundsätzliche Kontrollsystem dahinter funktioniert, dann gibt es da nun mal gewisse Risiken.

WP in globalen, vernetzten Konzernstrukturen ist zu komplex geworden, um es ruinösen Preiswettbewerben auszusetzen und damit die Qualität der Prüfung und damit die Sicherheit unserer Wirtschaftssysteme zu riskieren.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Sofern EY in DE aus dem Markt ausscheidet steigt die Konzentration im Prüfermarkt (Big3) aber noch mehr an = noch weniger Rotation und Flexibilität = noch mehr Filz zwischen Prüfern und Unternehmen.
Nach der Finanzkrise ist der USA gegen KPMG und EY extra kein Gerichtsprozess aufgezogen worden, sondern man hat sich mit dem WP's auf ein Vergleich geeinigt, da im Falle der sicherern Verurteilung, die WP's keine börsennotierten Unternehmen mehr hätten prüfen müssen. Extra wegen dem Bedenken, dass die Konzentration weitersteigt wurde dieser Schritt unternommen.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Sofern EY in DE aus dem Markt ausscheidet steigt die Konzentration im Prüfermarkt (Big3) aber noch mehr an = noch weniger Rotation und Flexibilität = noch mehr Filz zwischen Prüfern und Unternehmen.
Nach der Finanzkrise ist der USA gegen KPMG und EY extra kein Gerichtsprozess aufgezogen worden, sondern man hat sich mit dem WP's auf ein Vergleich geeinigt, da im Falle der sicherern Verurteilung, die WP's keine börsennotierten Unternehmen mehr hätten prüfen müssen. Extra wegen dem Bedenken, dass die Konzentration weitersteigt wurde dieser Schritt unternommen.

Es gibt ja noch weitere Prüfungsgesellschaften. Dann übernimmt einfach BDO einige Teams und Mandate von EY. Die einzigen die verlieren sind dann die EY-Partner, was ja auch fair ist

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Wie hier mit Vorsatz argumentiert werden kann, ist mir schleierhaft. Es liegt wenn überhaupt Leichtfertigkeit vor. Auch das wird schwer nachzuweisen sein, da das System auf Stichproben und nicht Auf totalerfassung ausgelegt ist

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

KPMG hat in wenigen Monaten mehr herausgefunden als EY je als WP angemerkt hat.
Es ist völlig unhaltbar wie EY 2016-2018 uneingeschränkte Testate verteilt hat. Mindestens 2018 hätte ein eingeschränktes Testat erteilt werden müssen. Wenn man das dann trotzdem macht dann liegt vorsätzliche Pflichtverletzung vor.

Ein KPMGler schrieb am 30.06.2020:

Auch wenn ich kein Prüfer bin... das Problem sind nicht die Prüfer.
Das Problem ist der Beauftragungsmodus inkl. der dazugehörigen Rabattschlachten.
Wenn das Prüfungsbudget halt lediglich hergibt, dass man sich aus 10.000 Transaktionen nur 25 als Stichprobe anguckt um zu prüfen ob das grundsätzliche Kontrollsystem dahinter funktioniert, dann gibt es da nun mal gewisse Risiken.

WP in globalen, vernetzten Konzernstrukturen ist zu komplex geworden, um es ruinösen Preiswettbewerben auszusetzen und damit die Qualität der Prüfung und damit die Sicherheit unserer Wirtschaftssysteme zu riskieren.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Bei der Prüfung von Bankguthaben gibt es keine Stichproben. Hier werden grundsätzlich Bankbestätigungen eingeholt.

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Wie hier mit Vorsatz argumentiert werden kann, ist mir schleierhaft. Es liegt wenn überhaupt Leichtfertigkeit vor. Auch das wird schwer nachzuweisen sein, da das System auf Stichproben und nicht Auf totalerfassung ausgelegt ist

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Wenn EY keine Bankbestätigungen direkt angefordert hat (permanent Herr des Verfahrens) ist das ein Verstoß gegen IDW PS 302 nF und somit gegen Berufsrecht das weiß jeder Erstjahresassi.

Vorsatz bedeutet hier dass man es leichtfertig in Kauf genommen hat und das dürfte in dem Fall dann vorliegen.

Würde dann also unbeschränkte persönliche Haftung von EY bedeuten und ich kann mir persönlich nicht vorstellen das die das überleben können.

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Wie hier mit Vorsatz argumentiert werden kann, ist mir schleierhaft. Es liegt wenn überhaupt Leichtfertigkeit vor. Auch das wird schwer nachzuweisen sein, da das System auf Stichproben und nicht Auf totalerfassung ausgelegt ist

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Ach Leute, die Wahrscheinlihckeit ist doch sehr sehr hoch, dass EY wusste, dass da was nicht stimmt. Und nochmal: die anderen aus den Big 4 hätten sich nicht anders verhalten. Nur das System lässt es einfach so zu. Schaut euch doch mal die Big 4 und die ganzen Sachverhalte genau an was da überall abgeht. Lehman, Cum Ex... Es gibt doch viele Berichte wo auch ehemalige Berichten nicht nur aus der WP. Da wird bei KPMG auf Behördenpapier gedruckt. Hahahaha. Gibt ja wirklich unzählige Beiträge dazu, schaut euch das mal genauer an, dann überrascht einen sowas wie bei WDI gar nicht.

Die Prüfung müsste unabhängiger, härter und genauer sein, aber das wird so nicht funktionieren. Aber genau dagegen wird doch seit Jahren (erfolgreich) Lobbyiert. Fragt mal die Europaabgeordneten zu welcher Zeit am meisten Lobbyisten vor Ort waren;)

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Sehe das etwas anders. Für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit spricht m.E. folgendes:

  1. EY wusste seit Jahren von Anschuldigungen gegen die Bilanzierungspraktiken von Wirecard und hat den Prüfungsansatz anscheinend nicht angepasst.
  2. Die Summen auf den Treuhandkonten waren so groß, dass diese auf jeden Fall wesentlich für den Abschluss sind und ein wesentlicher Fehler aufgrund der fragwürdigen Bilanzierung/des Geschäftsmodells nicht unwahrscheinlich ist. Insofern hätte man auf Bankbestätigungen und ggf. sogar weitere Nachweise bestehen müssen.
  3. Die deutschen PS sind wesentlich strenger was die Anforderungen an Bankbestätigungen angeht als die ISA. Auch hieraus hätte sich die Pflicht ergeben, diese einzuholen.

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Wie hier mit Vorsatz argumentiert werden kann, ist mir schleierhaft. Es liegt wenn überhaupt Leichtfertigkeit vor. Auch das wird schwer nachzuweisen sein, da das System auf Stichproben und nicht Auf totalerfassung ausgelegt ist

antworten
Ceterum censeo

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Das stimmt doch überhaupt nicht was du schreibst. Die Haftung ist bei vorsätzlicher Pflichtverletzung generell UNBESCHRÄNKT!
Genau darum geht es jetzt. Wenn du schon die SdK zitierst, dann solltest du einfach deren Newsletter lesen.
EY hat laut FT 2016-2018 keine einzige Bankbestätigung über die Kontoguthaben angefordert. Das Thema ist sicher nicht mit der normalen Haftung von 4 Mio. erledigt, weshalb entsprechend ein riesiger Prozess aufgefzogen werden wird. EY kommt da nicht raus.

EY Deutschland dürfte autark vom restlichen EY sein.
In Deutschland hat EY es verbockt. In Deutschland haftet der WP aber laut BGB wohl bis max. 4 Mio Euro. Das wird die Berufshaftpflicht der 3 EY Partner die unterschrieben haben abdecken.
Schlimmer ist der Imageverlust.
Der SdK (Schutzverein der Kleinanleger) hat schon angekündigt EY nicht mehr als Prüfer zuzulassen.
Jetzt könnte man schmunzeln, Kleinanleger und so. Aber nach BGB darf bei vorliegenden berechtigten Zweifel an der Eignung einer WP ein Aktionär auf der HV den WP dann nicht zulassen, wenn er 1/20 (also 5%) der Aktien hält, was der SdK vermutlich bei kaum einem DAX/MDAX/SDAX hat, ODER mindestens über Aktien im Wert von 500.000€ verfügt.
Und sorry, wenn man in 10 Jahren Prüfung solch ein Luftschloss nicht aufdeckt, dann ist man für die WP ungeignet.
Und über diesen Hebel (500k EUR Börsenwert) kann der SdK die Daumenschrauben ansetzten.
EY wird zumindest in Deutschland in keinem relevanten börsennotierten Konzern mehr prüfen dürfen, denen wird das Geschäft wegbrechen.

Mein Fazit / Prognose: Mit Schadenersatzforderungen wird EY fertig werden, da in D lächerlich gering sind. Aber das Geschäft wird in zumindest in D wegbrechen und zumindest in D wird es nur noch ne Big 3 geben. Zumal die ja nur noch die Prüfung haben weil die ihre Consulting Sparte an Capgemini Anfang der 2000er Jahre verkauft haben.

Ich fürchte, die beiden Vorposter liefern sich hier ein Kopf-an-Kopf-Rennen, wer den größten Nonsens hier ins Forum schmieren kann. Während ersterer in tendenziöser Art und Weise das HGB (!) bewusst missversteht, befindet sich zweiter in blanker Unkenntnis der Merkmale des Vorsatzes. Wenngleich ich die beteiligten Akteure hier keineswegs verteidigen möchte und mich der angerichtete Schaden zutiefst betrübt, so ist die Aufarbeitung jedoch Sache der zuständigen Stellen, die auf dieser Basis ihre Urteile fällen; dieses Forum und seine Teilnehmer sind mEn nicht hierzu befähigt.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Ceterum censeo schrieb am 30.06.2020:

Ich fürchte, die beiden Vorposter liefern sich hier ein Kopf-an-Kopf-Rennen, wer den größten Nonsens hier ins Forum schmieren kann. Während ersterer in tendenziöser Art und Weise das HGB (!) bewusst missversteht, befindet sich zweiter in blanker Unkenntnis der Merkmale des Vorsatzes. Wenngleich ich die beteiligten Akteure hier keineswegs verteidigen möchte und mich der angerichtete Schaden zutiefst betrübt, so ist die Aufarbeitung jedoch Sache der zuständigen Stellen, die auf dieser Basis ihre Urteile fällen; dieses Forum und seine Teilnehmer sind mEn nicht hierzu befähigt.
Liebe Grüße

Hast du Jurist keinen Spaß daran, BWLern beim Durcheinanderschmeißen von Anspruchsgrundlagen, Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen, ja überhaupt straf- und zivilrechtlichen Begriffen zuzusehen? Ich sehe hier ganz bewusst einen grob leichtfertigen Eventualvorsatz!

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Wenn EY keine Bankbestätigungen direkt angefordert hat (permanent Herr des Verfahrens) ist das ein Verstoß gegen IDW PS 302 nF und somit gegen Berufsrecht das weiß jeder Erstjahresassi.

Vorsatz bedeutet hier dass man es leichtfertig in Kauf genommen hat und das dürfte in dem Fall dann vorliegen.

Würde dann also unbeschränkte persönliche Haftung von EY bedeuten und ich kann mir persönlich nicht vorstellen das die das überleben können.

Wie hier mit Vorsatz argumentiert werden kann, ist mir schleierhaft. Es liegt wenn überhaupt Leichtfertigkeit vor. Auch das wird schwer nachzuweisen sein, da das System auf Stichproben und nicht Auf totalerfassung ausgelegt ist

Die Frage ist doch auch, wenn hier ein professioneller Betrug dahinter steckt, hilft dem WP eine Bankbestätigung auch nicht, da die eigentlich recht einfach zu fälschen sind (siehe Parmalat und das ist ewig her), die Frage ist ob EY genügend alternativen Prüfungshandlungen durchgeführt hat und das kann niemand von uns sagen da wir den Prüfungsplan -/ ansatz nicht kennen.
Vieles was hier unterstellt wird ist einfach Halbwissen und Bild-Niveau. Was halt übel ist, ist unabhängig von ggf. vorliegenden tatsächlichen Fehlern der Reputationsschaden und der trifft nicht nur EY sonder den gesamten Berufsstand.

Was Herr Gschrei von WP.net von sich gibt in der Presse ist auch viel Blödsinn und natürlich auch durch Eigeninteressen getrieben macht es aber nicht besser für den Berufsstand.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

EY Deutschland dürfte autark vom restlichen EY sein.
In Deutschland hat EY es verbockt. In Deutschland haftet der WP aber laut BGB wohl bis max. 4 Mio Euro. Das wird die Berufshaftpflicht der 3 EY Partner die unterschrieben haben abdecken.
Schlimmer ist der Imageverlust.
Der SdK (Schutzverein der Kleinanleger) hat schon angekündigt EY nicht mehr als Prüfer zuzulassen.
Jetzt könnte man schmunzeln, Kleinanleger und so. Aber nach BGB darf bei vorliegenden berechtigten Zweifel an der Eignung einer WP ein Aktionär auf der HV den WP dann nicht zulassen, wenn er 1/20 (also 5%) der Aktien hält, was der SdK vermutlich bei kaum einem DAX/MDAX/SDAX hat, ODER mindestens über Aktien im Wert von 500.000€ verfügt.
Und sorry, wenn man in 10 Jahren Prüfung solch ein Luftschloss nicht aufdeckt, dann ist man für die WP ungeignet.
Und über diesen Hebel (500k EUR Börsenwert) kann der SdK die Daumenschrauben ansetzten.
EY wird zumindest in Deutschland in keinem relevanten börsennotierten Konzern mehr prüfen dürfen, denen wird das Geschäft wegbrechen.

Mein Fazit / Prognose: Mit Schadenersatzforderungen wird EY fertig werden, da in D lächerlich gering sind. Aber das Geschäft wird in zumindest in D wegbrechen und zumindest in D wird es nur noch ne Big 3 geben. Zumal die ja nur noch die Prüfung haben weil die ihre Consulting Sparte an Capgemini Anfang der 2000er Jahre verkauft haben.

träum ruhig weiter, niemals wird das so kommen

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Ich hoffe so sehr, dass dies ein Trollpost war.

Das kann doch kein Mensch ernst meinen.

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

EY Deutschland dürfte autark vom restlichen EY sein.
In Deutschland hat EY es verbockt. In Deutschland haftet der WP aber laut BGB wohl bis max. 4 Mio Euro. Das wird die Berufshaftpflicht der 3 EY Partner die unterschrieben haben abdecken.
Schlimmer ist der Imageverlust.
Der SdK (Schutzverein der Kleinanleger) hat schon angekündigt EY nicht mehr als Prüfer zuzulassen.
Jetzt könnte man schmunzeln, Kleinanleger und so. Aber nach BGB darf bei vorliegenden berechtigten Zweifel an der Eignung einer WP ein Aktionär auf der HV den WP dann nicht zulassen, wenn er 1/20 (also 5%) der Aktien hält, was der SdK vermutlich bei kaum einem DAX/MDAX/SDAX hat, ODER mindestens über Aktien im Wert von 500.000€ verfügt.
Und sorry, wenn man in 10 Jahren Prüfung solch ein Luftschloss nicht aufdeckt, dann ist man für die WP ungeignet.
Und über diesen Hebel (500k EUR Börsenwert) kann der SdK die Daumenschrauben ansetzten.
EY wird zumindest in Deutschland in keinem relevanten börsennotierten Konzern mehr prüfen dürfen, denen wird das Geschäft wegbrechen.

Mein Fazit / Prognose: Mit Schadenersatzforderungen wird EY fertig werden, da in D lächerlich gering sind. Aber das Geschäft wird in zumindest in D wegbrechen und zumindest in D wird es nur noch ne Big 3 geben. Zumal die ja nur noch die Prüfung haben weil die ihre Consulting Sparte an Capgemini Anfang der 2000er Jahre verkauft haben.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Tatsache ist dass Wirtschaftsprüfer bereits auch in Deutschland in der Vergangenheit bei derartigen Fällen nicht von der normalen Haftung gerettet wurden, sondern Schadensersatz auf Kursverluste leisten mussten.
Bei Wirecard neu ist eben die Größenordnung.

Ceterum censeo schrieb am 30.06.2020:

Ich fürchte, die beiden Vorposter liefern sich hier ein Kopf-an-Kopf-Rennen, wer den größten Nonsens hier ins Forum schmieren kann. Während ersterer in tendenziöser Art und Weise das HGB (!) bewusst missversteht, befindet sich zweiter in blanker Unkenntnis der Merkmale des Vorsatzes. Wenngleich ich die beteiligten Akteure hier keineswegs verteidigen möchte und mich der angerichtete Schaden zutiefst betrübt, so ist die Aufarbeitung jedoch Sache der zuständigen Stellen, die auf dieser Basis ihre Urteile fällen; dieses Forum und seine Teilnehmer sind mEn nicht hierzu befähigt.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Bin nicht im Audit aber wie prüft man eigentlich Cash Bestände?
Speziell außerhalb Europas.

Zählen kann man das Geld nicht also mit welchem Dokument kann man garantieren ob man den Geldbestand so unterzeichnen kann?

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Die Frage ist doch auch, wenn hier ein professioneller Betrug dahinter steckt, hilft dem WP eine Bankbestätigung auch nicht, da die eigentlich recht einfach zu fälschen sind (siehe Parmalat und das ist ewig her),

  • ja nur die Argumentation, selbst wenn wir eine gehabt hätten, hätten wir den Schaden nicht aufgedeckt versteht die breite Öffentlichkeit doch nicht.

die Frage ist ob EY genügend alternativen Prüfungshandlungen durchgeführt hat und das kann niemand von uns sagen da wir den Prüfungsplan -/ ansatz nicht kennen.

Man kann es zwar nicht aus dem Prüfungsplan erkennen, aber ich erwarte schon von einem WP sich darüber zu vergewissern ob 1,9 Milliarden da sind - völlig egal welcher prüfungsansatz. Es steht wohl außer Frage das die Alternativen PH gerade nicht ausreichend waren.

Vieles was hier unterstellt wird ist einfach Halbwissen und Bild-Niveau. Was halt übel ist, ist unabhängig von ggf. vorliegenden tatsächlichen Fehlern der Reputationsschaden und der trifft nicht nur EY sonder den gesamten Berufsstand.
Was Herr Gschrei von WP.net von sich gibt in der Presse ist auch viel Blödsinn und natürlich auch durch Eigeninteressen getrieben macht es aber nicht besser für den Berufsstand.

Da stimme ich völlig zu, der Berufsstand muss sich da was überlegen ansonsten ist er inebsondere was börsennotierte Prüfungen angeht am Arsch.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Ach Leute, die Wahrscheinlihckeit ist doch sehr sehr hoch, dass EY wusste, dass da was nicht stimmt. Und nochmal: die anderen aus den Big 4 hätten sich nicht anders verhalten. Nur das System lässt es einfach so zu. Schaut euch doch mal die Big 4 und die ganzen Sachverhalte genau an was da überall abgeht. Lehman, Cum Ex... Es gibt doch viele Berichte wo auch ehemalige Berichten nicht nur aus der WP. Da wird bei KPMG auf Behördenpapier gedruckt. Hahahaha. Gibt ja wirklich unzählige Beiträge dazu, schaut euch das mal genauer an, dann überrascht einen sowas wie bei WDI gar nicht.

Die Prüfung müsste unabhängiger, härter und genauer sein, aber das wird so nicht funktionieren. Aber genau dagegen wird doch seit Jahren (erfolgreich) Lobbyiert. Fragt mal die Europaabgeordneten zu welcher Zeit am meisten Lobbyisten vor Ort waren;)

Die anderen hätten es auch nicht gesehen, aber ich glaube schon das da jetzt bei pwc KPMG und Deloitte trotzdem keiner jubelt, das ist ein Desaster für den Berufsstand.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Ceterum censeo schrieb am 30.06.2020:

Ich fürchte, die beiden Vorposter liefern sich hier ein Kopf-an-Kopf-Rennen, wer den größten Nonsens hier ins Forum schmieren kann. Während ersterer in tendenziöser Art und Weise das HGB (!) bewusst missversteht, befindet sich zweiter in blanker Unkenntnis der Merkmale des Vorsatzes. Wenngleich ich die beteiligten Akteure hier keineswegs verteidigen möchte und mich der angerichtete Schaden zutiefst betrübt, so ist die Aufarbeitung jedoch Sache der zuständigen Stellen, die auf dieser Basis ihre Urteile fällen; dieses Forum und seine Teilnehmer sind mEn nicht hierzu befähigt.
Liebe Grüße

Hast du Jurist keinen Spaß daran, BWLern beim Durcheinanderschmeißen von Anspruchsgrundlagen, Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen, ja überhaupt straf- und zivilrechtlichen Begriffen zuzusehen? Ich sehe hier ganz bewusst einen grob leichtfertigen Eventualvorsatz!

War das nicht eher culpa in contrahendo, da der prüfungsleiter (prädikats-prüfer!) beim betreten der halle auf einer bananeschale ausrutschen konnte?

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Um ehrlich zu sein, hoffe ich auch, dass es dazu kommt. Irgendwie muss ja Vertrauen in das System wiederhergestellt werden und allen Wirtschaftsprüfern klargemacht werden, dass uneingeschränkte Testate nicht allzu leichtfertig vergeben werden dürfen. Spannend dürfte werden, ob nur die Herren Dahmen und Budde als unterzeichnende WPs belangt werden oder auch andere führende WPs aus EY's Assurance-Sparte. Es wird ja vermutlich einen gewissen internen Druck gegeben haben, das Testat vorher uneingeschränkt zu erteilen, um Folgegeschäft zu sichern.

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Tatsache ist dass Wirtschaftsprüfer bereits auch in Deutschland in der Vergangenheit bei derartigen Fällen nicht von der normalen Haftung gerettet wurden, sondern Schadensersatz auf Kursverluste leisten mussten.
Bei Wirecard neu ist eben die Größenordnung.

Ceterum censeo schrieb am 30.06.2020:

Ich fürchte, die beiden Vorposter liefern sich hier ein Kopf-an-Kopf-Rennen, wer den größten Nonsens hier ins Forum schmieren kann. Während ersterer in tendenziöser Art und Weise das HGB (!) bewusst missversteht, befindet sich zweiter in blanker Unkenntnis der Merkmale des Vorsatzes. Wenngleich ich die beteiligten Akteure hier keineswegs verteidigen möchte und mich der angerichtete Schaden zutiefst betrübt, so ist die Aufarbeitung jedoch Sache der zuständigen Stellen, die auf dieser Basis ihre Urteile fällen; dieses Forum und seine Teilnehmer sind mEn nicht hierzu befähigt.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Warum nicht?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

träum ruhig weiter, niemals wird das so kommen

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Die Frage ist doch auch, wenn hier ein professioneller Betrug dahinter steckt, hilft dem WP eine Bankbestätigung auch nicht, da die eigentlich recht einfach zu fälschen sind (siehe Parmalat und das ist ewig her),

  • ja nur die Argumentation, selbst wenn wir eine gehabt hätten, hätten wir den Schaden nicht aufgedeckt versteht die breite Öffentlichkeit doch nicht.

die Frage ist ob EY genügend alternativen Prüfungshandlungen durchgeführt hat und das kann niemand von uns sagen da wir den Prüfungsplan -/ ansatz nicht kennen.

Man kann es zwar nicht aus dem Prüfungsplan erkennen, aber ich erwarte schon von einem WP sich darüber zu vergewissern ob 1,9 Milliarden da sind - völlig egal welcher prüfungsansatz. Es steht wohl außer Frage das die Alternativen PH gerade nicht ausreichend waren.

Vom Ergebnis stimme ich da zu, nur ist die absolute Zahlengröße hier eigentlich irrelevant, da die Prüfung ja aus der Sicht der Fehlerrisken kommt und reines Cash hier eigentlich nie ein großes Thema ist. Spannend ist eher ob das übergreifende gem. PS vordefinierte Fraud-Risiko richtig adressiert wurde und hier die richtigen Schlüsse gezogen wurden (Anzeichen waren ja genügend vorhanden), bzw. wie eigentlich die Umsätze geprüft wurden, das "verschwundene Cash" war ja Treuhandvermögen zur Absicherung der Zahlungsverkehrsdienstleistungen - diese dürften ja wahrscheinlich auch nicht existieren. Hier sehe ich das größere Thema da als vordefiniertes Risiko "Revenue Recognition" ist das gerade ein zentrales Prüffeld.
Hier hätte von einem theoretischen Ansatz aus eigentlich was auffallen sollen, wenn man hier festgestellt hätte, dass entsprechende Umsätze nicht vorhanden sind hätte man automatisch auch das Treuhandvermögen anzweifeln müssen.
Was aber genau gemacht wurde ist Spekulation - hier würde ich abwarten was die Berufsaufsicht und die externen Ermittlungen ergeben. Bzw. es ist auch anzunehmen, dass die WP`s zumindest als Mitangeklagte bei etwaigen Prozessen gegen die Wirecard Vorstände dabei sind, man wird sehen.

Meine persönliche Meinung ist halt, dass für vieles hier jetzt der WP als Sündenbock herhalten muss, EY wird wahrscheinlich (Achtung Spekulation!) irgendwo Fehler gemacht haben, das haben aber BaFin, DPR... auch und man darf nicht vergessen, jeder der bis vor 1 Monat Zweifel an Wirecard geäußert hat, der wurde quasi zerrissen als Frevler / Unwissender...

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Es geht doch nicht nur um die Barreserven. KPMG hat ja schon die Bilanzierung der Drittpartnerumsätze moniert, die noch dazu laut neueren Nachrichten völlig gefaked waren. Das ganze Ding war ein Luftschloss und DAS muss eine ordentliche Prüfung erkennen oder wir können uns die WP Branche gleich einsparen!

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Meine persönliche Meinung ist halt, dass für vieles hier jetzt der WP als Sündenbock herhalten muss, EY wird wahrscheinlich (Achtung Spekulation!) irgendwo Fehler gemacht haben, das haben aber BaFin, DPR... auch und man darf nicht vergessen, jeder der bis vor 1 Monat Zweifel an Wirecard geäußert hat, der wurde quasi zerrissen als Frevler / Unwissender...

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Hier wird vergessen, dass Andersen aktiv am Fraud beteiligt war, EY es aber Stand jetzt nicht ist. Fehler darf man machen, was sich auch auf die Reputation auswirken wird, jedoch nicht zur Auflösung EYs. Im Gegenteil, EY wird von nun an Prüfungen noch viel genauer durchführen, was unmittelbar zum Steigerung der Qualität ihrer Arbeit führt.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Cash hat also bei undurchsichtigen Strukturen, Treuhandkonten in dubiosen Ländern ein geringes Fehlerrisiko? Wie willst du ohne eine Bestätigung feststellen, dass es vorhanden ist?

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Wird in einem Jahr leider keinen mehr interessieren, siehe Steinhoff...

Trotzdem hoffe ich, dass die WPs und nicht die Gesellschaft belangt werden, die meisten Angestellten da machen einfach nur ihre Arbeit und freuen sich über Ihr Gehalt am Monatsende...

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Ganz aussichtslos halte ich einen Schadenersatzanspruch gegen EY aus §826 BGB nicht. Und soweit ich das beurteilen kann, stützen sich die meisten Klagen auch darauf.

Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung eines Wirtschaftsprüfers ist eine Exkulpation nicht so einfach. Wenn insbesondere Berufsstandards (Bestätigungen Dritter) nicht eingehalten wurden, sind die Chancen vermutlich nicht schlecht.

Und wenn es richtig ist, dass in den Vorjahren nur Bestätigungen des Treuhänders, nicht aber der kontoführenden Bank/en, als Prüfungsnachweis eingeholt worden sind, könnte das schon einen Verstoß bzw. „gewissenlos“ iSd §826 BGB gewesen sein.

Man kann nur hoffen, dass das zum Anlass genommen wird die Gebührensituation zu diskutieren.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Es geht doch nicht nur um die Barreserven. KPMG hat ja schon die Bilanzierung der Drittpartnerumsätze moniert, die noch dazu laut neueren Nachrichten völlig gefaked waren. Das ganze Ding war ein Luftschloss und DAS muss eine ordentliche Prüfung erkennen oder wir können uns die WP Branche gleich einsparen!

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Meine persönliche Meinung ist halt, dass für vieles hier jetzt der WP als Sündenbock herhalten muss, EY wird wahrscheinlich (Achtung Spekulation!) irgendwo Fehler gemacht haben, das haben aber BaFin, DPR... auch und man darf nicht vergessen, jeder der bis vor 1 Monat Zweifel an Wirecard geäußert hat, der wurde quasi zerrissen als Frevler / Unwissender...

Deswegen hat der Vorposter doch oben was von Revenue Recognition geschrieben -> das sind die Drittumsätze. Hier hätte wahrscheinlich was auffallen müssen und dann wäre der Rest auch aufgefallen. Aber in Summe gebe ich dir schon Recht, das Bild das EY bzw. der Berufsstand abgibt ist nicht gut.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Cash hat also bei undurchsichtigen Strukturen, Treuhandkonten in dubiosen Ländern ein geringes Fehlerrisiko? Wie willst du ohne eine Bestätigung feststellen, dass es vorhanden ist?

wenn man das ganze nicht aus dem Zusammenhang reisst würde deine Aussage auch Sinn ergeben.
Problem waren die Umsätze, im Orginalpost steht auch, dass das Treuhandvermögen im Zusammenhang mit Umsätzen steht und daher das vordefinierte Risiko "Revenue Recognition" zu prüfen ist. Wenn diese Umsätze "gefaked" sind löst sich das Treuhandvermögen zur Absicherung dieser Geschäfte sofort in Luft auf.
Grds. hätte man sich auch übergreifend mit den Fraud Vorwürfen beschäftigen müssen (gem. KAM aus dem Konzernabschluss 2018 ist das wohl auch in Teilen erfolgt) und darauf allgemein reagieren müssen.
Im übrigen, die tollen externen Bestätigungen sind zwar gem PS / ISA als Standardprocedure vorgesehen, aber jeder der sich damit schon mal beschäftigt hat weiss, dass die Dinger extrem leicht zu fälschen sind (siehe auch Parmalat Fall) insb. wenn es sich um strukturellen Fraud handelt, wie wohl im vorliegenden Fall. Der Erkenttnisgewinn geht gegen null, bzw. die Verlässlichkeit ist da eher nicht gegeben.
Prüfungstechnisch wäre auch eher noch die Frage spannend ob die Treuhandvermögen überhaupt Cash sind - das führt hier aber zu weit.

EY wird vermutlich Fehler gemacht haben (spekulativ, auf Basis der öffentlichen Informationen), die Leute da sind auch nicht blöd/ unfähig - und solchen Mist hatte jede Big4 schon, hier ist halt der Maßstab größer. Lustig finde ich aber wie das Forum hier glaubt alles Besser zu wissen - ein Mindestmaß an Prüfungskompetenz sollte aber vorhanden sein.

Nur zur Klarstellung, arbeite selbst nicht bei EY.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Und du vergisst das vorsätzliche Pflichtverletzung völlig ausreicht um EY zu belangen.
Mittlerweile ist es auch schon auf dem Radar der Politik, da es unglaublich peinlich für den deutschen Wirtschaftsstandort ist. Glaubst du die Investoren würden EY ohne Aussicht auf Erfolg verklagen? Die wissen ganz genau mit was sie rechnen können.

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Hier wird vergessen, dass Andersen aktiv am Fraud beteiligt war, EY es aber Stand jetzt nicht ist. Fehler darf man machen, was sich auch auf die Reputation auswirken wird, jedoch nicht zur Auflösung EYs. Im Gegenteil, EY wird von nun an Prüfungen noch viel genauer durchführen, was unmittelbar zum Steigerung der Qualität ihrer Arbeit führt.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Ach Leute, die Wahrscheinlihckeit ist doch sehr sehr hoch, dass EY wusste, dass da was nicht stimmt. Und nochmal: die anderen aus den Big 4 hätten sich nicht anders verhalten. Nur das System lässt es einfach so zu. Schaut euch doch mal die Big 4 und die ganzen Sachverhalte genau an was da überall abgeht. Lehman, Cum Ex... Es gibt doch viele Berichte wo auch ehemalige Berichten nicht nur aus der WP. Da wird bei KPMG auf Behördenpapier gedruckt. Hahahaha. Gibt ja wirklich unzählige Beiträge dazu, schaut euch das mal genauer an, dann überrascht einen sowas wie bei WDI gar nicht.

Die Prüfung müsste unabhängiger, härter und genauer sein, aber das wird so nicht funktionieren. Aber genau dagegen wird doch seit Jahren (erfolgreich) Lobbyiert. Fragt mal die Europaabgeordneten zu welcher Zeit am meisten Lobbyisten vor Ort waren;)

Die anderen hätten es auch nicht gesehen, aber ich glaube schon das da jetzt bei pwc KPMG und Deloitte trotzdem keiner jubelt, das ist ein Desaster für den Berufsstand.

Nicht sehen wollen.
Der komplette Berufsstand bzw die ganze Branche ist für mich schon lange ein Desaster. Deswegen frage ich mich auch immer warum da so viele hin wollen:P

Die hängen da alle knietief mit drin.
Guckt euch doch die Cum Ex Geschäfte an, da entwickelt EY illegale Steuermodelle und prüft am Ende noch die Bilanz. Lol. Und am Ende kommen hunderte Millionen Schaden bei rum. Oh Wunder, welche Überraschung.
Das gleiche bei KPMG, Deloitte und PWC.
Nochmal: Man bräuchte eine absolute Unabhängigkeit (Zerschlagung), höhere Haftung und damit auch höhere Genauigkeit/Sicherheit. Das wird aber natürlich auch mehr kosten. Aber wenn man am Ende keinen Bilanzen mehr trauen kann, funktioniert das ganze System halt nicht.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Nicht sehen wollen.
Der komplette Berufsstand bzw die ganze Branche ist für mich schon lange ein Desaster. Deswegen frage ich mich auch immer warum da so viele hin wollen:P

Die hängen da alle knietief mit drin.
Guckt euch doch die Cum Ex Geschäfte an, da entwickelt EY illegale Steuermodelle und prüft am Ende noch die Bilanz. Lol. Und am Ende kommen hunderte Millionen Schaden bei rum. Oh Wunder, welche Überraschung.
Das gleiche bei KPMG, Deloitte und PWC.
Nochmal: Man bräuchte eine absolute Unabhängigkeit (Zerschlagung), höhere Haftung und damit auch höhere Genauigkeit/Sicherheit. Das wird aber natürlich auch mehr kosten. Aber wenn man am Ende keinen Bilanzen mehr trauen kann, funktioniert das ganze System halt nicht.

ohh mal wieder die Moralkeule raus geholt ohne Ahnung. gerade bei PIE Mandanten gibt es seit der EU-Abschlussprüferreform sehr hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit (zulässige Dienstleistungen die erbracht werden dürfen sowohl der Art nach, als auch im Hinblick auf Honorar), Pflichtrotationen (hier war Wirecard noch ein Altfall bei dem dir Rotation erst in Zukunft gegriffen hätte).

Die von dir beschworene Genauigkeit/ Sicherheit steigt wenn entsprechende Honorare gezahlt werden, die es ermöglichen sowohl dem Umfang als auch der Qualifikation nach mehr Personal einzusetzen. Wenn ihr mal in den Konzernabschluss 2018 schaut hat E&Y für den Konzern keine 3 Mio. EUR bekommen - und da hängt mit der Wirecard Bank noch ein Vollbank drinnen mit entsprechenden Vorgaben. Durch den Verfall der Honorare entsteht halt Druck, das liegt aber auch daran, dass häufig die Aufsichsträte nach dem Preis gehen, bzw. die Preise auch gedrückt werden (gut die WP`s bieten halt auch zu billig an). Das selbe spiel macht auch die Aufsicht, wenn die Bafin eine §44KWG Sonderprüfung ausschreibt ist das Hauptentscheidungskriterium der Preis. Hier zeigt die Praxis auch, dass bei den Sonderprüfungen gerade die kleineren WP-Gesellschaften mit Kampfpreisen agieren, da winken die Big4 häufig schon ab. Hier nur auf die Big4 rumzuhacken ist zu kurz gesprungen.

Grundsätzlich ist es doch so, die Komplexität der Prüfungsmandate steigt und die Anforderungen an die WP`s wachsen, gleichzeitig stagnieren /sinken (zumindest im Schnitt der letzten Jahre) die Honorare wie soll das funktionieren? So lange auch alles gut läuft sind die WP`s ja auch nur die lästigen Zahlenhackler, wenns kracht sind sie aber an allem Schuld - da passt auch das Verhältnis nicht mehr.

Übrigens als kleine Anmerkung der Bestätigungsvermerk besagt auch nicht, dass der Abschluss (ggf. ergänzt um den Lagebericht) richtig ist, sondern nur mit hinreichender Wahrscheinlichkeit frei von wesentlichen Fehlern - selbst Denken sollte jeder noch und bei Wirecard hat das Lesen des Geschäftsberichts in den vergangenen Jahren schon genügend Fragen aufgeworfen.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Immer wieder amüsant, wenn die süßen Studenten aus dem 3. Semester über die Abschaffung eines Berufzweigs diskutieren.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Frage: was passiert mit den Partnern, die in den letzten Jahren da immer das Testat unterschrieben haben? Haften die nicht auch persönlich mit ihrer Unterschrift?

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Nicht sehen wollen.
Der komplette Berufsstand bzw die ganze Branche ist für mich schon lange ein Desaster. Deswegen frage ich mich auch immer warum da so viele hin wollen:P

Die hängen da alle knietief mit drin.
Guckt euch doch die Cum Ex Geschäfte an, da entwickelt EY illegale Steuermodelle und prüft am Ende noch die Bilanz. Lol. Und am Ende kommen hunderte Millionen Schaden bei rum. Oh Wunder, welche Überraschung.
Das gleiche bei KPMG, Deloitte und PWC.
Nochmal: Man bräuchte eine absolute Unabhängigkeit (Zerschlagung), höhere Haftung und damit auch höhere Genauigkeit/Sicherheit. Das wird aber natürlich auch mehr kosten. Aber wenn man am Ende keinen Bilanzen mehr trauen kann, funktioniert das ganze System halt nicht.

ohh mal wieder die Moralkeule raus geholt ohne Ahnung. gerade bei PIE Mandanten gibt es seit der EU-Abschlussprüferreform sehr hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit (zulässige Dienstleistungen die erbracht werden dürfen sowohl der Art nach, als auch im Hinblick auf Honorar), Pflichtrotationen (hier war Wirecard noch ein Altfall bei dem dir Rotation erst in Zukunft gegriffen hätte).

Die von dir beschworene Genauigkeit/ Sicherheit steigt wenn entsprechende Honorare gezahlt werden, die es ermöglichen sowohl dem Umfang als auch der Qualifikation nach mehr Personal einzusetzen. Wenn ihr mal in den Konzernabschluss 2018 schaut hat E&Y für den Konzern keine 3 Mio. EUR bekommen - und da hängt mit der Wirecard Bank noch ein Vollbank drinnen mit entsprechenden Vorgaben. Durch den Verfall der Honorare entsteht halt Druck, das liegt aber auch daran, dass häufig die Aufsichsträte nach dem Preis gehen, bzw. die Preise auch gedrückt werden (gut die WP`s bieten halt auch zu billig an). Das selbe spiel macht auch die Aufsicht, wenn die Bafin eine §44KWG Sonderprüfung ausschreibt ist das Hauptentscheidungskriterium der Preis. Hier zeigt die Praxis auch, dass bei den Sonderprüfungen gerade die kleineren WP-Gesellschaften mit Kampfpreisen agieren, da winken die Big4 häufig schon ab. Hier nur auf die Big4 rumzuhacken ist zu kurz gesprungen.

Grundsätzlich ist es doch so, die Komplexität der Prüfungsmandate steigt und die Anforderungen an die WP`s wachsen, gleichzeitig stagnieren /sinken (zumindest im Schnitt der letzten Jahre) die Honorare wie soll das funktionieren? So lange auch alles gut läuft sind die WP`s ja auch nur die lästigen Zahlenhackler, wenns kracht sind sie aber an allem Schuld - da passt auch das Verhältnis nicht mehr.

Übrigens als kleine Anmerkung der Bestätigungsvermerk besagt auch nicht, dass der Abschluss (ggf. ergänzt um den Lagebericht) richtig ist, sondern nur mit hinreichender Wahrscheinlichkeit frei von wesentlichen Fehlern - selbst Denken sollte jeder noch und bei Wirecard hat das Lesen des Geschäftsberichts in den vergangenen Jahren schon genügend Fragen aufgeworfen.

Ja lol, wieso ist es denn ein Altfall bezüglich Rotation? Weil da die Lobbyarbeit der Big4 über Jahre wunderbar gegriffen hat. Klar kostet eine höhere Qualität mehr Geld, aber sollte die Qualität der Prüfung im Kapitalismus nicht sehr sehr hohen Qualitätsansprüchen entsprechen? Gibt doch unzählige Fälle.

Dumm nur das die Big 4 aber auch bei jedem scheiß dabei sind, Lehman, Cum ex...
Und ich bin kein Student im 3. Semester sondern bin derjenige der im Unternehmen die Sachen mit dem WP durchgeht. Alles nicht in der Größenordnung von Wirecard, aber auch aus meiner Praxiserfahrung wundert mich sowas absolut nicht.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 30.06.2020:

Sehe das etwas anders. Für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit spricht m.E. folgendes:

  1. EY wusste seit Jahren von Anschuldigungen gegen die Bilanzierungspraktiken von Wirecard und hat den Prüfungsansatz anscheinend nicht angepasst.
  2. Die Summen auf den Treuhandkonten waren so groß, dass diese auf jeden Fall wesentlich für den Abschluss sind und ein wesentlicher Fehler aufgrund der fragwürdigen Bilanzierung/des Geschäftsmodells nicht unwahrscheinlich ist. Insofern hätte man auf Bankbestätigungen und ggf. sogar weitere Nachweise bestehen müssen.
  3. Die deutschen PS sind wesentlich strenger was die Anforderungen an Bankbestätigungen angeht als die ISA. Auch hieraus hätte sich die Pflicht ergeben, diese einzuholen.

Wie hier mit Vorsatz argumentiert werden kann, ist mir schleierhaft. Es liegt wenn überhaupt Leichtfertigkeit vor. Auch das wird schwer nachzuweisen sein, da das System auf Stichproben und nicht Auf totalerfassung ausgelegt ist

Sehe ich auch so. Es gab ja auch in seriösen Medien einige sehr detaillierte Analysen zum Accounting von Wirecard. Siehe zum Beispiel einen Artikel von Anfang 2017 im Manager Magazin, der extrem nah an dem dran war, was sich dann später als Fraud erwiesen hat (sprich: Auseinanderlaufen von kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten im TPA Geschäft).

EY wird sich auf jeden Fall sehr viele unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. KPMG wurde dann ja von Softbank für die Sonderprüfung engagiert. Softbank bereitet auch gerade schon eine Klage gegen EY vor.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Frage: was passiert mit den Partnern, die in den letzten Jahren da immer das Testat unterschrieben haben? Haften die nicht auch persönlich mit ihrer Unterschrift?

Haftung ist hier halt die Frage - Haftung bedeutet eine Pflichverletzung, d.h. die WP`s hätten unter Verletzung der Berufsständischen Vorgaben einen (falschen) Bestätigungsvermerk erteilt, d.h. sie hätten die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

Was viele hier nicht verstehen, auch eine ordnungsgemäße Prüfung kann nicht alle Fehler aufdecken, es wird auch nur mit hinreichender Sicherheit bestätigt. Ich würde mal tippen, je weiter der Abschluss in der Vergangenheit liegt desto schwieriger ist es ein Fehlverhalten zu beweisen, wenn zwischendurch mal die APAK (Vorläufer der APAS) als Berufsaufsicht die Prüfung angeschaut hat und da kein kritisches Fehlverhalten festgestellt wurde dürfet das fast unmöglich sein solche Testate noch zu belangen. Ich würde tippen 2018 ist der Abschluss im Feuer.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Frage: was passiert mit den Partnern, die in den letzten Jahren da immer das Testat unterschrieben haben? Haften die nicht auch persönlich mit ihrer Unterschrift?

haften dann nicht nur die 2 oder 3 EY Partner, die für Wirecard zuständig sind und unterschrieben haben? Oder warum ziehen alle auf einmal gegen ganz EY?

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Nicht sehen wollen.
Der komplette Berufsstand bzw die ganze Branche ist für mich schon lange ein Desaster. Deswegen frage ich mich auch immer warum da so viele hin wollen:P

Die hängen da alle knietief mit drin.
Guckt euch doch die Cum Ex Geschäfte an, da entwickelt EY illegale Steuermodelle und prüft am Ende noch die Bilanz. Lol. Und am Ende kommen hunderte Millionen Schaden bei rum. Oh Wunder, welche Überraschung.
Das gleiche bei KPMG, Deloitte und PWC.
Nochmal: Man bräuchte eine absolute Unabhängigkeit (Zerschlagung), höhere Haftung und damit auch höhere Genauigkeit/Sicherheit. Das wird aber natürlich auch mehr kosten. Aber wenn man am Ende keinen Bilanzen mehr trauen kann, funktioniert das ganze System halt nicht.

ohh mal wieder die Moralkeule raus geholt ohne Ahnung. gerade bei PIE Mandanten gibt es seit der EU-Abschlussprüferreform sehr hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit (zulässige Dienstleistungen die erbracht werden dürfen sowohl der Art nach, als auch im Hinblick auf Honorar), Pflichtrotationen (hier war Wirecard noch ein Altfall bei dem dir Rotation erst in Zukunft gegriffen hätte).

Die von dir beschworene Genauigkeit/ Sicherheit steigt wenn entsprechende Honorare gezahlt werden, die es ermöglichen sowohl dem Umfang als auch der Qualifikation nach mehr Personal einzusetzen. Wenn ihr mal in den Konzernabschluss 2018 schaut hat E&Y für den Konzern keine 3 Mio. EUR bekommen - und da hängt mit der Wirecard Bank noch ein Vollbank drinnen mit entsprechenden Vorgaben. Durch den Verfall der Honorare entsteht halt Druck, das liegt aber auch daran, dass häufig die Aufsichsträte nach dem Preis gehen, bzw. die Preise auch gedrückt werden (gut die WP`s bieten halt auch zu billig an). Das selbe spiel macht auch die Aufsicht, wenn die Bafin eine §44KWG Sonderprüfung ausschreibt ist das Hauptentscheidungskriterium der Preis. Hier zeigt die Praxis auch, dass bei den Sonderprüfungen gerade die kleineren WP-Gesellschaften mit Kampfpreisen agieren, da winken die Big4 häufig schon ab. Hier nur auf die Big4 rumzuhacken ist zu kurz gesprungen.

Grundsätzlich ist es doch so, die Komplexität der Prüfungsmandate steigt und die Anforderungen an die WP`s wachsen, gleichzeitig stagnieren /sinken (zumindest im Schnitt der letzten Jahre) die Honorare wie soll das funktionieren? So lange auch alles gut läuft sind die WP`s ja auch nur die lästigen Zahlenhackler, wenns kracht sind sie aber an allem Schuld - da passt auch das Verhältnis nicht mehr.

Übrigens als kleine Anmerkung der Bestätigungsvermerk besagt auch nicht, dass der Abschluss (ggf. ergänzt um den Lagebericht) richtig ist, sondern nur mit hinreichender Wahrscheinlichkeit frei von wesentlichen Fehlern - selbst Denken sollte jeder noch und bei Wirecard hat das Lesen des Geschäftsberichts in den vergangenen Jahren schon genügend Fragen aufgeworfen.

Ja lol, wieso ist es denn ein Altfall bezüglich Rotation? Weil da die Lobbyarbeit der Big4 über Jahre wunderbar gegriffen hat. Klar kostet eine höhere Qualität mehr Geld, aber sollte die Qualität der Prüfung im Kapitalismus nicht sehr sehr hohen Qualitätsansprüchen entsprechen? Gibt doch unzählige Fälle.

Dumm nur das die Big 4 aber auch bei jedem scheiß dabei sind, Lehman, Cum ex...
Und ich bin kein Student im 3. Semester sondern bin derjenige der im Unternehmen die Sachen mit dem WP durchgeht. Alles nicht in der Größenordnung von Wirecard, aber auch aus meiner Praxiserfahrung wundert mich sowas absolut nicht.

Ohne jemanden zu nahe zu treten, mal schauen wie viele berufsrechtliche Maßnahmen gegen WP`s verhängt werden, da trifft es häufig auch die beschworenen tollen "Kleinen WP`s".
Bzgl. deiner Behauptung es sind nur die Big4 - die großen Mandate werden halt auch nur an die Big4 vergeben (diese Entscheidung trifft das Unternehmen) hat häufig auch damit zu tun, dass nur diese ggf. noch BDO, in Teilen Mazar und Rödl überhaupt die Kapazitäten und das Know How haben z.B. internationale Konzerne, bzw. Spezialthemen bei Banken / Versicherungen zu prüfen (IFRS9 Modelle fällt mir spontan ein). Natürlich könnten die Unternehmen auch eine mittelständische WP beauftragen, ggf. brauchen sie dann im ausland noch mal einen anderen WP... da haben viele keinen Bock drauf - es sind nicht die WP`s die sich die Aufträge aussuchen. Fehler gibts bei den kleinen Mandanten auch nur sind die nicht so prominent in der Presse sondern laufen in der Regel unter dem Radar.

Bzgl. der unqualifizierten Altfall- Äußerung: Gesetze lesen würde helfen es gibt hierzu eine EU-Richtlinie die umgesetzt wurde, diese Umsetzung sieht wie fast jedes Gesetz eine Umsetzungsfrist vor. Hat wenig mit Lobbyismus zu tun.
Und wenn du dich ja so toll mit der Branche beschäftigst solltest du wissen, das der WP vom Unternehmen beauftragt wurde, früher waren die Unternehmen schlichtweg zu bequem zu wechseln, daher war z.B. KPMG Dauerprüfer bei vielen großen DAX-Mandaten hier gibt es mittlerweile viele Wechsel. Und deine Preisdiskussion ist dann ja auch ein Eigentor, den Preis bestimmt schlussendlich der Mandant durch die Prüferwahl wenn ihr den billigsten nehmt habt ihr ja kein Interesse an Qualität oder?

Und deinen Punkt kann man auch umdrehen viele Buchhalter (und mehr sind die meisten Personen in den Accountingabteilungen auch nicht) haben null Ahnung, und buchen halt wie immer. Fachlich schlechte Personen gibt es in jedem Beruf.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Wieso werden dann nicht einfach wieder feste Gebührenspannen wie in der Steuerberatung eingeführt? Dies würde viele weitere Probleme lösen und zum Teil auch der Zentralisierungen auf die Big4 entgegenwirken

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Wieso werden dann nicht einfach wieder feste Gebührenspannen wie in der Steuerberatung eingeführt? Dies würde viele weitere Probleme lösen und zum Teil auch der Zentralisierungen auf die Big4 entgegenwirken

Gebührenspannen sind häufig kartellrechtliche problematisch, bei den Steuerberatern sind die Gebühren auch nicht mehr verbindlich, hier darf der StB theoretisch ein höheres oder niedrigeres Honorar vereinbaren und damit abweichen. Problem ist glaube ich eher ein Mentalitätsproblem auch auf Seiten der Mandanten, die Überlegung ist häufig: Leistung ist gesetzlich vorgeschrieben, damit nehm ich den billigsten da austauschbar. Die dt. Aufsicht, Bafin bzw. staatliche Unternehmen agieren ja genauso, möglichst billig. Wenn bei der Vergabe grds. die Qualität entsprechend als höchstes Kriterium gilt und der Preis nur untergeordnet relevant ist würde sich das Bild drehen. Würde ggf. auch bei kleineren Gesellschaften dazu führen, dass sie größere Mandate übernehmen könnten, weil es rentabler wäre Personal abuwerben / aufzubauen.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Ohne jemanden zu nahe zu treten, mal schauen wie viele berufsrechtliche Maßnahmen gegen WP`s verhängt werden, da trifft es häufig auch die beschworenen tollen "Kleinen WP`s".
Bzgl. deiner Behauptung es sind nur die Big4 - die großen Mandate werden halt auch nur an die Big4 vergeben (diese Entscheidung trifft das Unternehmen) hat häufig auch damit zu tun, dass nur diese ggf. noch BDO, in Teilen Mazar und Rödl überhaupt die Kapazitäten und das Know How haben z.B. internationale Konzerne, bzw. Spezialthemen bei Banken / Versicherungen zu prüfen (IFRS9 Modelle fällt mir spontan ein). Natürlich könnten die Unternehmen auch eine mittelständische WP beauftragen, ggf. brauchen sie dann im ausland noch mal einen anderen WP... da haben viele keinen Bock drauf - es sind nicht die WP`s die sich die Aufträge aussuchen. Fehler gibts bei den kleinen Mandanten auch nur sind die nicht so prominent in der Presse sondern laufen in der Regel unter dem Radar.

Bzgl. der unqualifizierten Altfall- Äußerung: Gesetze lesen würde helfen es gibt hierzu eine EU-Richtlinie die umgesetzt wurde, diese Umsetzung sieht wie fast jedes Gesetz eine Umsetzungsfrist vor. Hat wenig mit Lobbyismus zu tun.
Und wenn du dich ja so toll mit der Branche beschäftigst solltest du wissen, das der WP vom Unternehmen beauftragt wurde, früher waren die Unternehmen schlichtweg zu bequem zu wechseln, daher war z.B. KPMG Dauerprüfer bei vielen großen DAX-Mandaten hier gibt es mittlerweile viele Wechsel. Und deine Preisdiskussion ist dann ja auch ein Eigentor, den Preis bestimmt schlussendlich der Mandant durch die Prüferwahl wenn ihr den billigsten nehmt habt ihr ja kein Interesse an Qualität oder?

Und deinen Punkt kann man auch umdrehen viele Buchhalter (und mehr sind die meisten Personen in den Accountingabteilungen auch nicht) haben null Ahnung, und buchen halt wie immer. Fachlich schlechte Personen gibt es in jedem Beruf.

Bezüglich Lobbying: Etwas reißerisch die Doku, aber hör dir doch an was die Leute die im Parlament dazu zu sagen haben: https://www.youtube.com/watch?v=leWKpkPUgkE Zu dem Thema findet man auch x weitere Dokumente. Reines Lobbying das brilliant funktioniert.

Du wirfst einiges durcheinander. Scheiß egal ob ich gute oder schlechte Buchhalter einstelle. Am Ende muss geprüft werden und zwar vernünftig, damit Investoren eine vernünftige Datengrundlage haben. Wenn niemand mehr Bilanzen vertrauen kann, weil der ganze Laden ne Luftnummer ist, dann funktioniert das System nicht.

antworten
Ein KPMGler

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Die Frage ist so ähnlich wie: mein BMW hatte einen Produktionsfehler, deswegen hatte ich einen Unfall. Warum sollte jemand BMW zur Rechenschaft ziehen und nicht persönlich denjenigen, der in der Qualitätssicherung die Schraube nicht richtig angezogen hat oder den am Produktionsband?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Frage: was passiert mit den Partnern, die in den letzten Jahren da immer das Testat unterschrieben haben? Haften die nicht auch persönlich mit ihrer Unterschrift?

haften dann nicht nur die 2 oder 3 EY Partner, die für Wirecard zuständig sind und unterschrieben haben? Oder warum ziehen alle auf einmal gegen ganz EY?

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Der Berufsstand muss dringend reformiert werden. Ich arbeite in einer kleinen WPG und kann berichten, dass wir absolut nicht unabhängig sind. Unsere Mandanten haben uns an den Eiern und meine Chefs testieren alles. Bei wenigen Dingen sind wir mal etwas strenger, doch oftmals pfeift mich der Chef zurück, dass ich den Mandanten nicht belästigen soll (Feststellungen werden unter den Tisch gekehrt). Verstöße gegen GOB werden grundsätzlich auch nicht festgestellt.

Mit einigen Mandanten verdienen wir auch kein Geld, sondern legen noch drauf. Ich verstehe es auch nicht. Generell sind unsere Honorare so knapp bemessen, dass für einige Posten lediglich 30 Min zur Verfügung stehen. In diesen 30 Min müssen wir prüfen, eine Prüfungsnotiz schreiben und AP referenzieren. Und das bei einem PIE-Mandant. Hier läuft mächtig was falsch.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Der Berufsstand muss dringend reformiert werden. Ich arbeite in einer kleinen WPG und kann berichten, dass wir absolut nicht unabhängig sind. Unsere Mandanten haben uns an den Eiern und meine Chefs testieren alles. Bei wenigen Dingen sind wir mal etwas strenger, doch oftmals pfeift mich der Chef zurück, dass ich den Mandanten nicht belästigen soll (Feststellungen werden unter den Tisch gekehrt). Verstöße gegen GOB werden grundsätzlich auch nicht festgestellt.

Mit einigen Mandanten verdienen wir auch kein Geld, sondern legen noch drauf. Ich verstehe es auch nicht. Generell sind unsere Honorare so knapp bemessen, dass für einige Posten lediglich 30 Min zur Verfügung stehen. In diesen 30 Min müssen wir prüfen, eine Prüfungsnotiz schreiben und AP referenzieren. Und das bei einem PIE-Mandant. Hier läuft mächtig was falsch.

Das ist ja genau das was ich hier mehrfach gesagt habe und auch aus der verlinkten Doku so hervorgeht. Klar, die bezieht sich auf die Big4, es wird bei kleineren WPGs nicht viel anders laufen aber die Big4 haben eben für die großen AGs und somit den Kapitalmarkt viel mehr Bedeutung.
Danke für die Bestätigung.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Der Berufsstand muss dringend reformiert werden. Ich arbeite in einer kleinen WPG und kann berichten, dass wir absolut nicht unabhängig sind. Unsere Mandanten haben uns an den Eiern und meine Chefs testieren alles. Bei wenigen Dingen sind wir mal etwas strenger, doch oftmals pfeift mich der Chef zurück, dass ich den Mandanten nicht belästigen soll (Feststellungen werden unter den Tisch gekehrt). Verstöße gegen GOB werden grundsätzlich auch nicht festgestellt.

Mit einigen Mandanten verdienen wir auch kein Geld, sondern legen noch drauf. Ich verstehe es auch nicht. Generell sind unsere Honorare so knapp bemessen, dass für einige Posten lediglich 30 Min zur Verfügung stehen. In diesen 30 Min müssen wir prüfen, eine Prüfungsnotiz schreiben und AP referenzieren. Und das bei einem PIE-Mandant. Hier läuft mächtig was falsch.

Das ist wenn man sich auskennt wenig überraschend widerspricht aber irgendwie dem Mainstream hier, dass das Problem nur Big4 hätten^^. Spannend finde ich eher das Thema als kleine WP (wo du ja arbeitest - ich versteh als klein nicht Next10) ein PIE zu machen, hier hat man ja die Themen inkl. APAS.
Aber einen Auftrag anzunehmen bei dem man Geld mitbringt hat nix mit Berufständischen Themen zu tun, sondern mit betriebswirtschaftlicher Blödheit (sorry wegen der Direktheit) einen Auftrag der sich nicht rechnet bedien ich genau 1xmal, entweder wird dann das Honorar angepasst oder man legt den Auftrag nieder - bei Rahmenverträgen nicht immer einfach aber auch möglich.

Ich glaube pauschal stimmt deine Aussage bzgl. des Berufsstandes nicht, weil dann müsste ja ein strukturelles Problem vorliegen was man in einer viel größeren Anzahl an vgl. Skandalen (der Art nach) sehen müsste.

Gerade das Unabhängigkeitsthema wird bei den großen Gesellschaften mittlerweile stark gestresst und überwacht - selbst bei kleinsten Bestätigungsleistungen (kein JAP) sind bei entsprechenden Mandanten verschiedene Stellen ggf. hin bis zu globalen Genehmigungen einzuholen.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Der Berufsstand muss dringend reformiert werden. Ich arbeite in einer kleinen WPG und kann berichten, dass wir absolut nicht unabhängig sind. Unsere Mandanten haben uns an den Eiern und meine Chefs testieren alles. Bei wenigen Dingen sind wir mal etwas strenger, doch oftmals pfeift mich der Chef zurück, dass ich den Mandanten nicht belästigen soll (Feststellungen werden unter den Tisch gekehrt). Verstöße gegen GOB werden grundsätzlich auch nicht festgestellt.

Mit einigen Mandanten verdienen wir auch kein Geld, sondern legen noch drauf. Ich verstehe es auch nicht. Generell sind unsere Honorare so knapp bemessen, dass für einige Posten lediglich 30 Min zur Verfügung stehen. In diesen 30 Min müssen wir prüfen, eine Prüfungsnotiz schreiben und AP referenzieren. Und das bei einem PIE-Mandant. Hier läuft mächtig was falsch.

Das ist ja genau das was ich hier mehrfach gesagt habe und auch aus der verlinkten Doku so hervorgeht. Klar, die bezieht sich auf die Big4, es wird bei kleineren WPGs nicht viel anders laufen aber die Big4 haben eben für die großen AGs und somit den Kapitalmarkt viel mehr Bedeutung.
Danke für die Bestätigung.

Das Thema was der Kollege beschreibt hat aber nichts mit Berufsständischen Regelungen zu tun, sondern zum einen mit betriebswirtschaftlicher Unvernunft (Auftrag der sich nicht rechnet) bzw. mit individuellem Fehlverhalten das beschriebene Verhalten (k.A. ob das wahr ist) widerspricht jeglicher berufsständischer Vorgabe. Der Witz ist gerade bei den großen Gesellschaften fällt sowas durch interne Reviews durch WP`s anderer Standorte bzw. andere Landesgesellschaften häufiger auf, da hier auf Grund der Größe die internen Qualitätssicherungssysteme umfassender ausgebaut sind (Kosten ja auch PErsonal und Geld), hab das schon mehrmals erlebt, dass es für die WP`s dann entsprechende Konsequenzen hatte - klar das ist keine 100%ige Sicherheit aber i.d.R. mehr als bei kleinen. Zusätzlich gibt es dann ja noch Peer-Review zwischen Gesellschaften.

Die Frage dich ich mir immer stelle, was sind denn eure Vorstellungen zur Reformierung, weil nur kritisieren sinnvolle Lösungsansätze heißt auch es sich sehr einfach zu machen.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Ohne jemanden zu nahe zu treten, mal schauen wie viele berufsrechtliche Maßnahmen gegen WP`s verhängt werden, da trifft es häufig auch die beschworenen tollen "Kleinen WP`s".
Bzgl. deiner Behauptung es sind nur die Big4 - die großen Mandate werden halt auch nur an die Big4 vergeben (diese Entscheidung trifft das Unternehmen) hat häufig auch damit zu tun, dass nur diese ggf. noch BDO, in Teilen Mazar und Rödl überhaupt die Kapazitäten und das Know How haben z.B. internationale Konzerne, bzw. Spezialthemen bei Banken / Versicherungen zu prüfen (IFRS9 Modelle fällt mir spontan ein). Natürlich könnten die Unternehmen auch eine mittelständische WP beauftragen, ggf. brauchen sie dann im ausland noch mal einen anderen WP... da haben viele keinen Bock drauf - es sind nicht die WP`s die sich die Aufträge aussuchen. Fehler gibts bei den kleinen Mandanten auch nur sind die nicht so prominent in der Presse sondern laufen in der Regel unter dem Radar.

Bzgl. der unqualifizierten Altfall- Äußerung: Gesetze lesen würde helfen es gibt hierzu eine EU-Richtlinie die umgesetzt wurde, diese Umsetzung sieht wie fast jedes Gesetz eine Umsetzungsfrist vor. Hat wenig mit Lobbyismus zu tun.
Und wenn du dich ja so toll mit der Branche beschäftigst solltest du wissen, das der WP vom Unternehmen beauftragt wurde, früher waren die Unternehmen schlichtweg zu bequem zu wechseln, daher war z.B. KPMG Dauerprüfer bei vielen großen DAX-Mandaten hier gibt es mittlerweile viele Wechsel. Und deine Preisdiskussion ist dann ja auch ein Eigentor, den Preis bestimmt schlussendlich der Mandant durch die Prüferwahl wenn ihr den billigsten nehmt habt ihr ja kein Interesse an Qualität oder?

Und deinen Punkt kann man auch umdrehen viele Buchhalter (und mehr sind die meisten Personen in den Accountingabteilungen auch nicht) haben null Ahnung, und buchen halt wie immer. Fachlich schlechte Personen gibt es in jedem Beruf.

Bezüglich Lobbying: Etwas reißerisch die Doku, aber hör dir doch an was die Leute die im Parlament dazu zu sagen haben: https://www.youtube.com/watch?v=leWKpkPUgkE Zu dem Thema findet man auch x weitere Dokumente. Reines Lobbying das brilliant funktioniert.

Du wirfst einiges durcheinander. Scheiß egal ob ich gute oder schlechte Buchhalter einstelle. Am Ende muss geprüft werden und zwar vernünftig, damit Investoren eine vernünftige Datengrundlage haben. Wenn niemand mehr Bilanzen vertrauen kann, weil der ganze Laden ne Luftnummer ist, dann funktioniert das System nicht.

Sorry aber so eine Video kann man nicht für voll nehmen, bedient sehr gut übliche Vorurteile. Alleine der äußerst kompetente SPD-Vorsitzende (Ironie "off") fällt ja immer mit Kompetenz auf (hat man in seiner Zeit als Finanzminister in NRW ja gesehen) - das ist erst mal reine Meinungsmache. Den Punkt des Lobbyismus anzukreiden finde ich dahingehend amüsant weil jede Berufsgruppe Lobbyisten hat und ich bezweifele dass die WP-Branche hier die erfolgreichste ist. die aktuellen Gesetze auf Basis der EU-Richtlinie zur Prüfung sind sehr streng und haben schon dazu geführt, dass mehr Wechsel erfolgen. Aber was hier immer vergessen wird, niemand zwingt eine Dt. Bank, eine Commerzbank, Daimler.... eine Big4 zu nehmen die entscheiden selbst.

Ich stell mir halt die Frage wie soll es ansonsten organisiert werden, wovon man mal ausgehen muss ist, dass der Staat es definitiv nicht besser kann, die Bafin hat es nicht mal kapiert das sie bei Wirecard selbst Geldwäsche hätte überwachen müssen.

Zu deinem zweiten Punkt habe ich den Vorposter so verstanden dass er den Buchhalter auf seinen Vorschreiber bezog der implizit behauptet hat, dass WP`s grds. keine Ahnung haben, er das ständig sieht und denen quasi ihren Job erklären muss. War von beiden polemisch, ich glaube die Wahrheit liegt in der Mitte zwischen beiden ansichten

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Und deine Preisdiskussion ist dann ja auch ein Eigentor, den Preis bestimmt schlussendlich der Mandant durch die Prüferwahl wenn ihr den billigsten nehmt habt ihr ja kein Interesse an Qualität oder?

Genau darin liegt aber doch das Interesse eines Unternehmens. Je schlechter die "Qualität" desto weniger fallen Dinge auf und desto größer ist evtl. der Spielraum, den das Unternehmen hat. Es geht aktuell doch nur darum einen testierten Abschluss zu bekommen, darüber hinaus sollte die Qualität doch eigentlich so schlecht wie möglich sein.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Und deine Preisdiskussion ist dann ja auch ein Eigentor, den Preis bestimmt schlussendlich der Mandant durch die Prüferwahl wenn ihr den billigsten nehmt habt ihr ja kein Interesse an Qualität oder?

Genau darin liegt aber doch das Interesse eines Unternehmens. Je schlechter die "Qualität" desto weniger fallen Dinge auf und desto größer ist evtl. der Spielraum, den das Unternehmen hat. Es geht aktuell doch nur darum einen testierten Abschluss zu bekommen, darüber hinaus sollte die Qualität doch eigentlich so schlecht wie möglich sein.

Die Überlegung ist im ersten Schritt ja nachvollziehbar. Wenn wir theoretisch bleiben und mal die AG betrachten erfolgt die Auswahl und schlussendliche Wahl des Abschlussprüfers durch den Aufsichstrat und die HV. Der Vorsitzendes des Aufsichstrates beauftragt dann den Abschlussprüfer. Dem dualistischen Konzept der AG folgend ist es der Job des Aufsichstrates die Geschäftsleitung zu überwachen, eines der Instrumente ist der Prüfer. Die Mitglieder des Aufsichstrats werden durch die Aktionäre (und wenn das Mitbestimmungsgesetz gilt) zum Teil durch die Arbeitnehmer des prüfenden Unternehmens bestimmt und soll damit auch deren Interesse vertreten. Wenn wir deine Annahme der geringst möglichen Prüfungsqualität als Ziel des Aufsichstrates unterstellen, dann müssten hier eigentlich die Aktionäre, Mitarbeiter kein Interesse haben an einer ordentlichen Prüfung.
In der Praxis seh ich grds. das von dir angesprochene Problem als Möglichkeit, nur ist dann die Frage wer dann eine Prüfung beauftragen soll? Bzw. was die Alternative zum aktuellen Modell ist.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Beim Thema Unabhängigkeit geht es vor allem um finanzielle Interessen, nicht um weitere Leistungen. Arbeite auch bei einer kleineren Gesellschaft. Und da wird alles testiert. Fehler werden unwesentlich gemacht oder die Wesentlichkeit entsprechend hingedreht. Systeme nicht geprüft oder hinterfragt. Hauptsache dem Mandanten nicht zu kritisch gegenübertreten, damit der Umsatz im nächsten Jahr gesichert ist. Egal ob 20 T€ oder 100 T€: man ist zwar nicht finanziell abhängig, aber NICHT unabhängig. Ich hätte das auch gerne anders.

Gerade das Unabhängigkeitsthema wird bei den großen Gesellschaften mittlerweile stark gestresst und überwacht - selbst bei kleinsten Bestätigungsleistungen (kein JAP) sind bei entsprechenden Mandanten verschiedene Stellen ggf. hin bis zu globalen Genehmigungen einzuholen.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Frage: was passiert mit den Partnern, die in den letzten Jahren da immer das Testat unterschrieben haben? Haften die nicht auch persönlich mit ihrer Unterschrift?

haften dann nicht nur die 2 oder 3 EY Partner, die für Wirecard zuständig sind und unterschrieben haben? Oder warum ziehen alle auf einmal gegen ganz EY?

Die WPG (also EY) haftet als Abschlussprüfer und als Arbeitgeber für das Verschulden ihrer Angestellten.
Die Partner haften für ihr eigenes Verschulden.

Kurz: Beides.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Beim Thema Unabhängigkeit geht es vor allem um finanzielle Interessen, nicht um weitere Leistungen. Arbeite auch bei einer kleineren Gesellschaft. Und da wird alles testiert. Fehler werden unwesentlich gemacht oder die Wesentlichkeit entsprechend hingedreht. Systeme nicht geprüft oder hinterfragt. Hauptsache dem Mandanten nicht zu kritisch gegenübertreten, damit der Umsatz im nächsten Jahr gesichert ist. Egal ob 20 T€ oder 100 T€: man ist zwar nicht finanziell abhängig, aber NICHT unabhängig. Ich hätte das auch gerne anders.

Gerade das Unabhängigkeitsthema wird bei den großen Gesellschaften mittlerweile stark gestresst und überwacht - selbst bei kleinsten Bestätigungsleistungen (kein JAP) sind bei entsprechenden Mandanten verschiedene Stellen ggf. hin bis zu globalen Genehmigungen einzuholen.

Sorry aber dann verstehst du das Unabhängigkeitskonzept nicht ganz - also bezogen auf PIE. Zum einen gibt es die finanzielle Komponente dass z.B. keine eigenen finanziellen Interessen am Unternehmen bestehen dürfen (eigene Anteile...) zum anderen gibt es die Komponenete der erlaubten Dienstleistungen, hier gibt es per Gesetz klare Vorgaben welche Dienstleistungen der WP neben einer Abschlussprüfung erbringen darf, wie lange er sie vor einer Abschlussprüfung erbringen darf sinn ist dass die Selbstprüfung (oben hat mal einer geschrieben Steuermodelle entwickeln und dann prüfen) und damit die Befangenheit des Prüfers vermieden wird.
Und sorry, keine Big4 erteilt ein falsches Testat wegen eines zusätzlichen 10TEUR Auftrag.

Ganz ehrlich das Unabhängigkeitsproblem im Hinblick auf die Erpressung durch Mandanten seh ich eher bei kleinen WP`s die großen Gesellschaften (nicht nur Big4) haben da verschiedene Instanzen, gerade bei kritischen Themen die sowas freizeichnen, das macht nicht nur ein WP oder die beiden Unterzeichner zusammen

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Sollte der Branche mal zu denken geben wie der Nachwuchs über sie denkt. Stattdessen amüsiert man sich drüber.

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Immer wieder amüsant, wenn die süßen Studenten aus dem 3. Semester über die Abschaffung eines Berufzweigs diskutieren.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Hast du überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe? Es ging nicht um Big4, sondern Mittelstand 50-100 Mitarbeiter. Du hast wohl das Unabhängigkeitskonzept nicht verstanden: Wenn du einen Auftrag annimmst und genau weißt, dass du nicht richtig prüfen kannst/willst, um den Umsatz zu sichern, bist du nicht unabhängig und darfst den Auftrag nicht annehmen. Einfach mal ins Gesetz schauen.

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Beim Thema Unabhängigkeit geht es vor allem um finanzielle Interessen, nicht um weitere Leistungen. Arbeite auch bei einer kleineren Gesellschaft. Und da wird alles testiert. Fehler werden unwesentlich gemacht oder die Wesentlichkeit entsprechend hingedreht. Systeme nicht geprüft oder hinterfragt. Hauptsache dem Mandanten nicht zu kritisch gegenübertreten, damit der Umsatz im nächsten Jahr gesichert ist. Egal ob 20 T€ oder 100 T€: man ist zwar nicht finanziell abhängig, aber NICHT unabhängig. Ich hätte das auch gerne anders.

Gerade das Unabhängigkeitsthema wird bei den großen Gesellschaften mittlerweile stark gestresst und überwacht - selbst bei kleinsten Bestätigungsleistungen (kein JAP) sind bei entsprechenden Mandanten verschiedene Stellen ggf. hin bis zu globalen Genehmigungen einzuholen.

Sorry aber dann verstehst du das Unabhängigkeitskonzept nicht ganz - also bezogen auf PIE. Zum einen gibt es die finanzielle Komponente dass z.B. keine eigenen finanziellen Interessen am Unternehmen bestehen dürfen (eigene Anteile...) zum anderen gibt es die Komponenete der erlaubten Dienstleistungen, hier gibt es per Gesetz klare Vorgaben welche Dienstleistungen der WP neben einer Abschlussprüfung erbringen darf, wie lange er sie vor einer Abschlussprüfung erbringen darf sinn ist dass die Selbstprüfung (oben hat mal einer geschrieben Steuermodelle entwickeln und dann prüfen) und damit die Befangenheit des Prüfers vermieden wird.
Und sorry, keine Big4 erteilt ein falsches Testat wegen eines zusätzlichen 10TEUR Auftrag.

Ganz ehrlich das Unabhängigkeitsproblem im Hinblick auf die Erpressung durch Mandanten seh ich eher bei kleinen WP`s die großen Gesellschaften (nicht nur Big4) haben da verschiedene Instanzen, gerade bei kritischen Themen die sowas freizeichnen, das macht nicht nur ein WP oder die beiden Unterzeichner zusammen

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Dann schlage ich vor den Paragraph 43 WPO und Paragraph 2 BS WP/vBP zu lesen und nochmal das Konzept der Unabhängigkeit zu überdenken. Einen Auftrag anzunehmen den man nicht ordentlich bearbeiten will hat nix mit der Unabhängigkeit zu tun sonder betrifft eher die gewissenhafte Berufsausübung.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Nur mal eine Frage warum sollte denn im Mittelstand das Konzept der Unabhängigkeit anders sein als bei einer Big4. Wenn du sagst ihr könnt das ja gar nicht einhalten würde das ja im Umkehrschluss noch eher für die Big4 sprechen.

antworten
listrea

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Nur mal eine Frage warum sollte denn im Mittelstand das Konzept der Unabhängigkeit anders sein als bei einer Big4. Wenn du sagst ihr könnt das ja gar nicht einhalten würde das ja im Umkehrschluss noch eher für die Big4 sprechen.

Die Frage stellt sich ja in der Regel nicht. Die Big4 haben ein gänzlich anderes Kundenklientel. Nämlich international und vor allem mit hohem Personalaufwand. Die Glastürme und Partnerebenen wollen ja schließlich finanziert werden.

Der Mittelstand konkurriert daher nach belieben mit sich selbst.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Dann schlage ich vor den Paragraph 43 WPO und Paragraph 2 BS WP/vBP zu lesen und nochmal das Konzept der Unabhängigkeit zu überdenken. Einen Auftrag anzunehmen den man nicht ordentlich bearbeiten will hat nix mit der Unabhängigkeit zu tun sonder betrifft eher die gewissenhafte Berufsausübung.

Ich schlage vor, dich etwas einzulesen, sodass du Gewissenhaftigkeit von Unabhängigkeit abgrenzen kannst. Ich kann noch so gewissenhaft arbeiten: wenn ich mich bei meiner Beurteilung von wirtschaftlichen Erwägungen leiten lasse, dann bin ich nicht unbefangen (innere Unabhängigkeit, Independence of Mind). Da kann es keine zwei Meinungen geben.

Ich habe auch nicht behauptet, dass irgendwas für oder gegen Big4 spricht. Ich sehe nur, dass ein WP nicht unabhängig ist, da eigene Interessen nicht wegzudiskutieren sind. Im Mittelstand im kleinen und bei Big4 im großen Stil.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 02.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Dann schlage ich vor den Paragraph 43 WPO und Paragraph 2 BS WP/vBP zu lesen und nochmal das Konzept der Unabhängigkeit zu überdenken. Einen Auftrag anzunehmen den man nicht ordentlich bearbeiten will hat nix mit der Unabhängigkeit zu tun sonder betrifft eher die gewissenhafte Berufsausübung.

Ich schlage vor, dich etwas einzulesen, sodass du Gewissenhaftigkeit von Unabhängigkeit abgrenzen kannst. Ich kann noch so gewissenhaft arbeiten: wenn ich mich bei meiner Beurteilung von wirtschaftlichen Erwägungen leiten lasse, dann bin ich nicht unbefangen (innere Unabhängigkeit, Independence of Mind). Da kann es keine zwei Meinungen geben.

Ich wiederhole Gesetze lesen: das Problem das du beschreibst (das in der Praxis auch vorliegen mag) betrifft den §4 BS WP/vBP - ich würde in der von dir beschriebenen Situation daher aus diesem Grund ablehnen. Man könnte noch in der von dir beschrieben Situation über die Unbefangenheit § 36 BS WP/vBP diskutieren.
Die Unabhängigkeit ist klar definiert in der WPO und BS, nur für die PIE Mandate gibt es noch ein Begrenzung im Art. 16 III a EU-AbschlussPrüvV im Hinblick auf Honoraranteile am Gesamtumsatz, hier gibt es aber über die Blacklist an verbotenen Nichtprüfungsleistungen auch noch stärkere Einschränkungen um in diesen Fall die Unabhängigkeit nicht zu gefährden.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

listrea schrieb am 02.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Nur mal eine Frage warum sollte denn im Mittelstand das Konzept der Unabhängigkeit anders sein als bei einer Big4. Wenn du sagst ihr könnt das ja gar nicht einhalten würde das ja im Umkehrschluss noch eher für die Big4 sprechen.

Die Frage stellt sich ja in der Regel nicht. Die Big4 haben ein gänzlich anderes Kundenklientel. Nämlich international und vor allem mit hohem Personalaufwand. Die Glastürme und Partnerebenen wollen ja schließlich finanziert werden.

Der Mittelstand konkurriert daher nach belieben mit sich selbst.

Das Klientel mag ja sein (wobei auch Big4 kleine Mittelständler abdecken). Aber nur weil ich unterschiedliche Kundengruppen habe, heisst es ja nicht, dass die gesetzlichen Anforderungen anders sind, Verschärfungen würden sich z.B. erst bei PIE`s ergeben und bei weiten nicht alle Kunden der Big4 sind PIE. D.h. doch bei nicht PIE gibt es die gleichen Maßsstäbe nach deiner Argumentation müsst man da ja eher die kleinen Abschaffen da die zu viel Konkurrenz sind untereinander und die Unabhängigkeit gefährdet ist.

Der Satz mit Glastürmen und Partnerbene ergibt für mich hier keinen Sinn, stufe ich als reine Polemik ein

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Man wird das auch nicht ohne große Anpassungen reformieren können.

Das Prinzip ist einfach komplett falsch. Das Unternehmen ist gesetztlich verpflichtet, sich prüfen zu lassen. Der Einkauf der Prüfung als Dienstleistung funktioniert aber im Wettbewerb unter den Prüfern. So kann das ja nicht funktionieren. Eine Prüfer sollte dme Unternehmen "zugewiesen" werden für 5 Jahre und danach wird rotiert. Anders kann man diesen Interessenkonflikt nicht auflösen.

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Der Berufsstand muss dringend reformiert werden. Ich arbeite in einer kleinen WPG und kann berichten, dass wir absolut nicht unabhängig sind. Unsere Mandanten haben uns an den Eiern und meine Chefs testieren alles. Bei wenigen Dingen sind wir mal etwas strenger, doch oftmals pfeift mich der Chef zurück, dass ich den Mandanten nicht belästigen soll (Feststellungen werden unter den Tisch gekehrt). Verstöße gegen GOB werden grundsätzlich auch nicht festgestellt.

Mit einigen Mandanten verdienen wir auch kein Geld, sondern legen noch drauf. Ich verstehe es auch nicht. Generell sind unsere Honorare so knapp bemessen, dass für einige Posten lediglich 30 Min zur Verfügung stehen. In diesen 30 Min müssen wir prüfen, eine Prüfungsnotiz schreiben und AP referenzieren. Und das bei einem PIE-Mandant. Hier läuft mächtig was falsch.

Das ist wenn man sich auskennt wenig überraschend widerspricht aber irgendwie dem Mainstream hier, dass das Problem nur Big4 hätten^^. Spannend finde ich eher das Thema als kleine WP (wo du ja arbeitest - ich versteh als klein nicht Next10) ein PIE zu machen, hier hat man ja die Themen inkl. APAS.
Aber einen Auftrag anzunehmen bei dem man Geld mitbringt hat nix mit Berufständischen Themen zu tun, sondern mit betriebswirtschaftlicher Blödheit (sorry wegen der Direktheit) einen Auftrag der sich nicht rechnet bedien ich genau 1xmal, entweder wird dann das Honorar angepasst oder man legt den Auftrag nieder - bei Rahmenverträgen nicht immer einfach aber auch möglich.

Ich glaube pauschal stimmt deine Aussage bzgl. des Berufsstandes nicht, weil dann müsste ja ein strukturelles Problem vorliegen was man in einer viel größeren Anzahl an vgl. Skandalen (der Art nach) sehen müsste.

Gerade das Unabhängigkeitsthema wird bei den großen Gesellschaften mittlerweile stark gestresst und überwacht - selbst bei kleinsten Bestätigungsleistungen (kein JAP) sind bei entsprechenden Mandanten verschiedene Stellen ggf. hin bis zu globalen Genehmigungen einzuholen.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Ohne jemanden zu nahe zu treten, mal schauen wie viele berufsrechtliche Maßnahmen gegen WP`s verhängt werden, da trifft es häufig auch die beschworenen tollen "Kleinen WP`s".
Bzgl. deiner Behauptung es sind nur die Big4 - die großen Mandate werden halt auch nur an die Big4 vergeben (diese Entscheidung trifft das Unternehmen) hat häufig auch damit zu tun, dass nur diese ggf. noch BDO, in Teilen Mazar und Rödl überhaupt die Kapazitäten und das Know How haben z.B. internationale Konzerne, bzw. Spezialthemen bei Banken / Versicherungen zu prüfen (IFRS9 Modelle fällt mir spontan ein). Natürlich könnten die Unternehmen auch eine mittelständische WP beauftragen, ggf. brauchen sie dann im ausland noch mal einen anderen WP... da haben viele keinen Bock drauf - es sind nicht die WP`s die sich die Aufträge aussuchen. Fehler gibts bei den kleinen Mandanten auch nur sind die nicht so prominent in der Presse sondern laufen in der Regel unter dem Radar.

Bzgl. der unqualifizierten Altfall- Äußerung: Gesetze lesen würde helfen es gibt hierzu eine EU-Richtlinie die umgesetzt wurde, diese Umsetzung sieht wie fast jedes Gesetz eine Umsetzungsfrist vor. Hat wenig mit Lobbyismus zu tun.
Und wenn du dich ja so toll mit der Branche beschäftigst solltest du wissen, das der WP vom Unternehmen beauftragt wurde, früher waren die Unternehmen schlichtweg zu bequem zu wechseln, daher war z.B. KPMG Dauerprüfer bei vielen großen DAX-Mandaten hier gibt es mittlerweile viele Wechsel. Und deine Preisdiskussion ist dann ja auch ein Eigentor, den Preis bestimmt schlussendlich der Mandant durch die Prüferwahl wenn ihr den billigsten nehmt habt ihr ja kein Interesse an Qualität oder?

Und deinen Punkt kann man auch umdrehen viele Buchhalter (und mehr sind die meisten Personen in den Accountingabteilungen auch nicht) haben null Ahnung, und buchen halt wie immer. Fachlich schlechte Personen gibt es in jedem Beruf.

Bezüglich Lobbying: Etwas reißerisch die Doku, aber hör dir doch an was die Leute die im Parlament dazu zu sagen haben: https://www.youtube.com/watch?v=leWKpkPUgkE Zu dem Thema findet man auch x weitere Dokumente. Reines Lobbying das brilliant funktioniert.

Du wirfst einiges durcheinander. Scheiß egal ob ich gute oder schlechte Buchhalter einstelle. Am Ende muss geprüft werden und zwar vernünftig, damit Investoren eine vernünftige Datengrundlage haben. Wenn niemand mehr Bilanzen vertrauen kann, weil der ganze Laden ne Luftnummer ist, dann funktioniert das System nicht.

Sorry aber so eine Video kann man nicht für voll nehmen, bedient sehr gut übliche Vorurteile. Alleine der äußerst kompetente SPD-Vorsitzende (Ironie "off") fällt ja immer mit Kompetenz auf (hat man in seiner Zeit als Finanzminister in NRW ja gesehen) - das ist erst mal reine Meinungsmache. Den Punkt des Lobbyismus anzukreiden finde ich dahingehend amüsant weil jede Berufsgruppe Lobbyisten hat und ich bezweifele dass die WP-Branche hier die erfolgreichste ist. die aktuellen Gesetze auf Basis der EU-Richtlinie zur Prüfung sind sehr streng und haben schon dazu geführt, dass mehr Wechsel erfolgen. Aber was hier immer vergessen wird, niemand zwingt eine Dt. Bank, eine Commerzbank, Daimler.... eine Big4 zu nehmen die entscheiden selbst.

Ich stell mir halt die Frage wie soll es ansonsten organisiert werden, wovon man mal ausgehen muss ist, dass der Staat es definitiv nicht besser kann, die Bafin hat es nicht mal kapiert das sie bei Wirecard selbst Geldwäsche hätte überwachen müssen.

Zu deinem zweiten Punkt habe ich den Vorposter so verstanden dass er den Buchhalter auf seinen Vorschreiber bezog der implizit behauptet hat, dass WP`s grds. keine Ahnung haben, er das ständig sieht und denen quasi ihren Job erklären muss. War von beiden polemisch, ich glaube die Wahrheit liegt in der Mitte zwischen beiden ansichten

Ja lol, logisch das das Video reißerisch ist, mit Qualität gewinnt man doch keinen Blumentopf, sieht man doch schon hier im Forum.
Das andere Branchen ähnlich gute Lobbyarbeit betreiben ist doch in dem Fall völlig egal. Reicht doch das die der Big4 extreme Wirkung gezeigt hat.

Du willst es nicht verstehen oder? Hier wurde schon gesagt, dass kleine Kapazitäten bei internationalen Konzernen gar keine Möglichkeit habne zu prüfen, weil dann verschiedene WP für verschiedene Länder beauftragt werden. Desweiteren zeigt die Doku doch deutlich wie das alles zusammenhängt. Wenn ich mir von den Big4 irgendein Modell entwickelt lasse z.B. hinsichtlich Steuer, weil die eben dort auch Know how haben, dann lasse ich mir das illegale Modell doch auch von denen Prüfen:P Das ist doch genau das Problem.

Wie kann man denn bitte sagen das es keine strukturellen Probleme gibt?? Seid ihr so blind? Enron, Steinhoff, Wirecard...….. Wollt ihr das jeden Monat ein S&P oder Eurostoxx unternehmen Insolvenz anmeldet um von strukturellen Problemen zu sprechen?
Guckt euch doch mal die ganzen Dokumente lux leaks, panama leaks rund um alle möglichen Skandale wie cum ex an. Klar, das ist natürlich nicht so einfach, deswegen hab ich ja ein Video verlinkt für ein kleinen Einblick, aber auf dem wird rumgehackt weil zu reißerisch.
Schaut euch doch mal an was Journalisten dazu sagen.

Unfassbar warum so viele dort noch arbeiten wollen? Für was?

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 02.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 02.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 01.07.2020:

Dann schlage ich vor den Paragraph 43 WPO und Paragraph 2 BS WP/vBP zu lesen und nochmal das Konzept der Unabhängigkeit zu überdenken. Einen Auftrag anzunehmen den man nicht ordentlich bearbeiten will hat nix mit der Unabhängigkeit zu tun sonder betrifft eher die gewissenhafte Berufsausübung.

Ich schlage vor, dich etwas einzulesen, sodass du Gewissenhaftigkeit von Unabhängigkeit abgrenzen kannst. Ich kann noch so gewissenhaft arbeiten: wenn ich mich bei meiner Beurteilung von wirtschaftlichen Erwägungen leiten lasse, dann bin ich nicht unbefangen (innere Unabhängigkeit, Independence of Mind). Da kann es keine zwei Meinungen geben.

Ich wiederhole Gesetze lesen: das Problem das du beschreibst (das in der Praxis auch vorliegen mag) betrifft den §4 BS WP/vBP - ich würde in der von dir beschriebenen Situation daher aus diesem Grund ablehnen. Man könnte noch in der von dir beschrieben Situation über die Unbefangenheit § 36 BS WP/vBP diskutieren.
Die Unabhängigkeit ist klar definiert in der WPO und BS, nur für die PIE Mandate gibt es noch ein Begrenzung im Art. 16 III a EU-AbschlussPrüvV im Hinblick auf Honoraranteile am Gesamtumsatz, hier gibt es aber über die Blacklist an verbotenen Nichtprüfungsleistungen auch noch stärkere Einschränkungen um in diesen Fall die Unabhängigkeit nicht zu gefährden.

Ich schreibe doch nicht "unbefangen". Ja richtig, das Thema ist Unbefangenheit und nicht Gewissenhaftigkeit, wie von dir behauptet. Unbefangenheit ist eine Ausprägung der Unabhängigkeit (Unbefangenheit = innere Unabhängigkeit), während äußere Umstände nicht Besorgnis der Befangenheit (äußere Unabhängigkeit) hervorrufen dürfen. Schau einfach mal in Literatur/Kommentierung.

Ja, man müsste in dem beschriebenen Fall ablehnen. Macht man in der Praxis aber nicht.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 02.07.2020:

Man wird das auch nicht ohne große Anpassungen reformieren können.

Das Prinzip ist einfach komplett falsch. Das Unternehmen ist gesetztlich verpflichtet, sich prüfen zu lassen. Der Einkauf der Prüfung als Dienstleistung funktioniert aber im Wettbewerb unter den Prüfern. So kann das ja nicht funktionieren. Eine Prüfer sollte dme Unternehmen "zugewiesen" werden für 5 Jahre und danach wird rotiert. Anders kann man diesen Interessenkonflikt nicht auflösen.

Der Berufsstand muss dringend reformiert werden. Ich arbeite in einer kleinen WPG und kann berichten, dass wir absolut nicht unabhängig sind. Unsere Mandanten haben uns an den Eiern und meine Chefs testieren alles. Bei wenigen Dingen sind wir mal etwas strenger, doch oftmals pfeift mich der Chef zurück, dass ich den Mandanten nicht belästigen soll (Feststellungen werden unter den Tisch gekehrt). Verstöße gegen GOB werden grundsätzlich auch nicht festgestellt.

Mit einigen Mandanten verdienen wir auch kein Geld, sondern legen noch drauf. Ich verstehe es auch nicht. Generell sind unsere Honorare so knapp bemessen, dass für einige Posten lediglich 30 Min zur Verfügung stehen. In diesen 30 Min müssen wir prüfen, eine Prüfungsnotiz schreiben und AP referenzieren. Und das bei einem PIE-Mandant. Hier läuft mächtig was falsch.

Das ist wenn man sich auskennt wenig überraschend widerspricht aber irgendwie dem Mainstream hier, dass das Problem nur Big4 hätten^^. Spannend finde ich eher das Thema als kleine WP (wo du ja arbeitest - ich versteh als klein nicht Next10) ein PIE zu machen, hier hat man ja die Themen inkl. APAS.
Aber einen Auftrag anzunehmen bei dem man Geld mitbringt hat nix mit Berufständischen Themen zu tun, sondern mit betriebswirtschaftlicher Blödheit (sorry wegen der Direktheit) einen Auftrag der sich nicht rechnet bedien ich genau 1xmal, entweder wird dann das Honorar angepasst oder man legt den Auftrag nieder - bei Rahmenverträgen nicht immer einfach aber auch möglich.

Ich glaube pauschal stimmt deine Aussage bzgl. des Berufsstandes nicht, weil dann müsste ja ein strukturelles Problem vorliegen was man in einer viel größeren Anzahl an vgl. Skandalen (der Art nach) sehen müsste.

Gerade das Unabhängigkeitsthema wird bei den großen Gesellschaften mittlerweile stark gestresst und überwacht - selbst bei kleinsten Bestätigungsleistungen (kein JAP) sind bei entsprechenden Mandanten verschiedene Stellen ggf. hin bis zu globalen Genehmigungen einzuholen.

Diesen Ansatz gab es schon mal mit der europäischen Ratingagentur - ist grandios gescheitert. Das grds. Konzept der Beauftragung ist eigentlich nicht das Problem, sondern eher der Preisdruck am Markt. Im Prinzip würde es schon helfen, dass neben dem Gesamthonorar ggf. noch Bandbreiten an Mindesthonoraren vorzuschreiben (z.B. abhängig von Größe, Börsennotierung, Rechtsform, Branche....) wenn die Honorare steigen kann der Prüfungsumfang auch gesteigert werden. Zum anderen müsste meiner Meinung ein Kulurwandel einsetzen, der WP hat ja die Möglichkeit das Testat in Teilbereichen einzuschränken (auf bestimmte Themen) in Dt. findet das aber so gut wie nie statt, da insb. in Dt. ein eingeschränktes Testst analog einer Versagung angesehen wird. Im angelsächsischen Raum ist eine einschränkung üblicher und erhöht damit auch die Transparenz

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 02.07.2020:

Dann schlage ich vor den Paragraph 43 WPO und Paragraph 2 BS WP/vBP zu lesen und nochmal das Konzept der Unabhängigkeit zu überdenken. Einen Auftrag anzunehmen den man nicht ordentlich bearbeiten will hat nix mit der Unabhängigkeit zu tun sonder betrifft eher die gewissenhafte Berufsausübung.

Ich schlage vor, dich etwas einzulesen, sodass du Gewissenhaftigkeit von Unabhängigkeit abgrenzen kannst. Ich kann noch so gewissenhaft arbeiten: wenn ich mich bei meiner Beurteilung von wirtschaftlichen Erwägungen leiten lasse, dann bin ich nicht unbefangen (innere Unabhängigkeit, Independence of Mind). Da kann es keine zwei Meinungen geben.

Ich wiederhole Gesetze lesen: das Problem das du beschreibst (das in der Praxis auch vorliegen mag) betrifft den §4 BS WP/vBP - ich würde in der von dir beschriebenen Situation daher aus diesem Grund ablehnen. Man könnte noch in der von dir beschrieben Situation über die Unbefangenheit § 36 BS WP/vBP diskutieren.
Die Unabhängigkeit ist klar definiert in der WPO und BS, nur für die PIE Mandate gibt es noch ein Begrenzung im Art. 16 III a EU-AbschlussPrüvV im Hinblick auf Honoraranteile am Gesamtumsatz, hier gibt es aber über die Blacklist an verbotenen Nichtprüfungsleistungen auch noch stärkere Einschränkungen um in diesen Fall die Unabhängigkeit nicht zu gefährden.

Ich schreibe doch nicht "unbefangen". Ja richtig, das Thema ist Unbefangenheit und nicht Gewissenhaftigkeit, wie von dir behauptet. Unbefangenheit ist eine Ausprägung der Unabhängigkeit (Unbefangenheit = innere Unabhängigkeit), während äußere Umstände nicht Besorgnis der Befangenheit (äußere Unabhängigkeit) hervorrufen dürfen. Schau einfach mal in Literatur/Kommentierung.

Ja, man müsste in dem beschriebenen Fall ablehnen. Macht man in der Praxis aber nicht.

Ich geb dir ja grds. recht, das aus einem reinen Theoretischen Standpunkt das alles auf die Unabhängigkeit abzielt (im Prinzip die ganzen Vorgaben der WPO / BS) da es ja die Grundvorraussetzung ist für die Berufsausübung. Die WPO / BS unterscheiden halt dann feiner bzw. haben zusätzliche Kriterien aufgestellt, daher teile ich deine Einschätzung in Bezug auf die berufsrechtlichen Regelungen nicht.

Übrigens der von dir beschriebene Sachverhalt würde bei einer Big4 zur Ablehnung führen, da du als WP keine Freigabe erhalten würdest von den Stabseinheiten die zur Überwachung dienen.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 02.07.2020:

Ohne jemanden zu nahe zu treten, mal schauen wie viele berufsrechtliche Maßnahmen gegen WP`s verhängt werden, da trifft es häufig auch die beschworenen tollen "Kleinen WP`s".
Bzgl. deiner Behauptung es sind nur die Big4 - die großen Mandate werden halt auch nur an die Big4 vergeben (diese Entscheidung trifft das Unternehmen) hat häufig auch damit zu tun, dass nur diese ggf. noch BDO, in Teilen Mazar und Rödl überhaupt die Kapazitäten und das Know How haben z.B. internationale Konzerne, bzw. Spezialthemen bei Banken / Versicherungen zu prüfen (IFRS9 Modelle fällt mir spontan ein). Natürlich könnten die Unternehmen auch eine mittelständische WP beauftragen, ggf. brauchen sie dann im ausland noch mal einen anderen WP... da haben viele keinen Bock drauf - es sind nicht die WP`s die sich die Aufträge aussuchen. Fehler gibts bei den kleinen Mandanten auch nur sind die nicht so prominent in der Presse sondern laufen in der Regel unter dem Radar.

Bzgl. der unqualifizierten Altfall- Äußerung: Gesetze lesen würde helfen es gibt hierzu eine EU-Richtlinie die umgesetzt wurde, diese Umsetzung sieht wie fast jedes Gesetz eine Umsetzungsfrist vor. Hat wenig mit Lobbyismus zu tun.
Und wenn du dich ja so toll mit der Branche beschäftigst solltest du wissen, das der WP vom Unternehmen beauftragt wurde, früher waren die Unternehmen schlichtweg zu bequem zu wechseln, daher war z.B. KPMG Dauerprüfer bei vielen großen DAX-Mandaten hier gibt es mittlerweile viele Wechsel. Und deine Preisdiskussion ist dann ja auch ein Eigentor, den Preis bestimmt schlussendlich der Mandant durch die Prüferwahl wenn ihr den billigsten nehmt habt ihr ja kein Interesse an Qualität oder?

Und deinen Punkt kann man auch umdrehen viele Buchhalter (und mehr sind die meisten Personen in den Accountingabteilungen auch nicht) haben null Ahnung, und buchen halt wie immer. Fachlich schlechte Personen gibt es in jedem Beruf.

Bezüglich Lobbying: Etwas reißerisch die Doku, aber hör dir doch an was die Leute die im Parlament dazu zu sagen haben: https://www.youtube.com/watch?v=leWKpkPUgkE Zu dem Thema findet man auch x weitere Dokumente. Reines Lobbying das brilliant funktioniert.

Du wirfst einiges durcheinander. Scheiß egal ob ich gute oder schlechte Buchhalter einstelle. Am Ende muss geprüft werden und zwar vernünftig, damit Investoren eine vernünftige Datengrundlage haben. Wenn niemand mehr Bilanzen vertrauen kann, weil der ganze Laden ne Luftnummer ist, dann funktioniert das System nicht.

Sorry aber so eine Video kann man nicht für voll nehmen, bedient sehr gut übliche Vorurteile. Alleine der äußerst kompetente SPD-Vorsitzende (Ironie "off") fällt ja immer mit Kompetenz auf (hat man in seiner Zeit als Finanzminister in NRW ja gesehen) - das ist erst mal reine Meinungsmache. Den Punkt des Lobbyismus anzukreiden finde ich dahingehend amüsant weil jede Berufsgruppe Lobbyisten hat und ich bezweifele dass die WP-Branche hier die erfolgreichste ist. die aktuellen Gesetze auf Basis der EU-Richtlinie zur Prüfung sind sehr streng und haben schon dazu geführt, dass mehr Wechsel erfolgen. Aber was hier immer vergessen wird, niemand zwingt eine Dt. Bank, eine Commerzbank, Daimler.... eine Big4 zu nehmen die entscheiden selbst.

Ich stell mir halt die Frage wie soll es ansonsten organisiert werden, wovon man mal ausgehen muss ist, dass der Staat es definitiv nicht besser kann, die Bafin hat es nicht mal kapiert das sie bei Wirecard selbst Geldwäsche hätte überwachen müssen.

Zu deinem zweiten Punkt habe ich den Vorposter so verstanden dass er den Buchhalter auf seinen Vorschreiber bezog der implizit behauptet hat, dass WP`s grds. keine Ahnung haben, er das ständig sieht und denen quasi ihren Job erklären muss. War von beiden polemisch, ich glaube die Wahrheit liegt in der Mitte zwischen beiden ansichten

Ja lol, logisch das das Video reißerisch ist, mit Qualität gewinnt man doch keinen Blumentopf, sieht man doch schon hier im Forum.
Das andere Branchen ähnlich gute Lobbyarbeit betreiben ist doch in dem Fall völlig egal. Reicht doch das die der Big4 extreme Wirkung gezeigt hat.

Du willst es nicht verstehen oder? Hier wurde schon gesagt, dass kleine Kapazitäten bei internationalen Konzernen gar keine Möglichkeit habne zu prüfen, weil dann verschiedene WP für verschiedene Länder beauftragt werden. Desweiteren zeigt die Doku doch deutlich wie das alles zusammenhängt. Wenn ich mir von den Big4 irgendein Modell entwickelt lasse z.B. hinsichtlich Steuer, weil die eben dort auch Know how haben, dann lasse ich mir das illegale Modell doch auch von denen Prüfen:P Das ist doch genau das Problem.

Wie kann man denn bitte sagen das es keine strukturellen Probleme gibt?? Seid ihr so blind? Enron, Steinhoff, Wirecard...….. Wollt ihr das jeden Monat ein S&P oder Eurostoxx unternehmen Insolvenz anmeldet um von strukturellen Problemen zu sprechen?
Guckt euch doch mal die ganzen Dokumente lux leaks, panama leaks rund um alle möglichen Skandale wie cum ex an. Klar, das ist natürlich nicht so einfach, deswegen hab ich ja ein Video verlinkt für ein kleinen Einblick, aber auf dem wird rumgehackt weil zu reißerisch.
Schaut euch doch mal an was Journalisten dazu sagen.

Unfassbar warum so viele dort noch arbeiten wollen? Für was?

ähm ja - sorry das klingt jetzt eher nach persönlichem Feldzug, aber ich seh jetzt keine Stichhaltigen Argumente.
Der von dir behauptete Punkt man entwickelt Modelle zur Steuerhinterziehung und agiert dann als Prüfer der die abnickt, ist dahingehend falsch, dass dies eine Selbstprüfung wäre die gesetzlich schon seit Ewigkeiten verboten ist. Deine Aussage ist dahingehend einfach falsch.

Im Übrigen bei CumEx waren auch diverse Banken, internationale Anwaltskanzleien, StB-Gesellschaften... involviert.
Deine Aussage zu den Skandalen ist halt eine nette Moralkeule, ja WP`s machen Fehler, das passiert aber in jedem Berufsumfeld / Unternehmen eine solche Liste kannst du beliebig erweitern (VW, Siemens, Tönnies, WWF Spendenskandal, McKinsey bei den Ministerien....) wo willst du denn arbeiten? Wenn du das mal ins Verhältnis setzt zum Umfang der geprüften Abschlüsse ist die absolute Zahl recht gering, das ganze lässt sich halt schön aufbauschen.

Die Skandale sind in der Regel auch verbunden mit hoher krimineller Energie der Unternehmen / Vorstände was je nach Güte des Betrugs auch oft nicht so einfach ist aufzudecken - was alle deine Beispiele aber gemeinsam hatten, die Firmen waren absolute Börsenlieblinge und nur weil ein WP testiert bedeutet das nicht, dass der Anleger das Hirn ausschalten darf und blind investieren kann. Das Beispiel Wirecard ist da doch perfekt dafür, es gab seit Jahren Gerüchte, Presse hat berichtet, wenn man sich mal die Mühe gemacht hätte den Geschäftsbericht zu lesen und das mit Konkurrenten zu vergleichen wäre man schon mal stutzig geworden weil die Geschichte zu gut war. Aber der alte Spruch Gier frisst Hirn gilt halt immer noch - viele haben jetzt viel Geld verloren und jetzt sucht man halt schuldige.

Im übrigen, argumentiere sachlich und mach einen Vorschlag wie es besser gemacht werden kann, dann ist eine sinnvolle Diskussion möglich so ist das leider nicht mehr wie populistisches Geschrei.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Du hast schon recht mit den Punkten. Allerdings hat ein WP auch eine gesellschaftliche, zumindest anlegerbezogene Aufgabe, Transparenz herzustellen. Insbesondere bei den Gerüchten der letzten Jahre, hätte der Prüfer genauer hinsehen müssen. Ob etwas übersehen oder weggesehen wurde, vermag ich nicht zu beurteilen. Man muss in dem Bereich aber von einem WP mindestens die gleiche Sorgfalt wie vom Anleger erwarten können.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 02.07.2020:

Du hast schon recht mit den Punkten. Allerdings hat ein WP auch eine gesellschaftliche, zumindest anlegerbezogene Aufgabe, Transparenz herzustellen. Insbesondere bei den Gerüchten der letzten Jahre, hätte der Prüfer genauer hinsehen müssen. Ob etwas übersehen oder weggesehen wurde, vermag ich nicht zu beurteilen. Man muss in dem Bereich aber von einem WP mindestens die gleiche Sorgfalt wie vom Anleger erwarten können.

da stimme ich 100% zu hier werden sehr wahrscheinlich Fehler passiert sein - da wird es Konsequenzen geben.
Ein Problem mit dem der Berufsstand schon seit Jahren zu kämpfen hat ist halt das Problem der Erwartungslücke zwischen öffentlicher Erwartung und dem was der WP im Rahmen der Prüfung zu leisten hat. Und nur nochmal zu Klarstellung es gibt auch bei den WP`s genügend Probleme und es passieren Fehler und nach allem was man liest bei Wirecard hat der WP hier wahrscheinlich Fehler gemacht. Aber außer Polemik, Bild-Niveau-Behauptungen und Halbwahrheiten werden keine konstruktiven Lösungsvorschläge vorgebracht das ist dann halt ein Armutszeugnis.

Allerdings pauschal einen ganzen Berufsstand der einen hohen Ausbildungsgrad hat (die Prüfung ist nicht umsonst berüchtigt) zu diskreditieren geht definitiv zu weit. Man könnte dann ja auch behaupten wenn eine Handvoll Ärzte Behandlungsfehler verursacht, dann sind alle Ärzte unfähig - eine genau so bescheuerte Logik.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 02.07.2020:

Ohne jemanden zu nahe zu treten, mal schauen wie viele berufsrechtliche Maßnahmen gegen WP`s verhängt werden, da trifft es häufig auch die beschworenen tollen "Kleinen WP`s".
Bzgl. deiner Behauptung es sind nur die Big4 - die großen Mandate werden halt auch nur an die Big4 vergeben (diese Entscheidung trifft das Unternehmen) hat häufig auch damit zu tun, dass nur diese ggf. noch BDO, in Teilen Mazar und Rödl überhaupt die Kapazitäten und das Know How haben z.B. internationale Konzerne, bzw. Spezialthemen bei Banken / Versicherungen zu prüfen (IFRS9 Modelle fällt mir spontan ein). Natürlich könnten die Unternehmen auch eine mittelständische WP beauftragen, ggf. brauchen sie dann im ausland noch mal einen anderen WP... da haben viele keinen Bock drauf - es sind nicht die WP`s die sich die Aufträge aussuchen. Fehler gibts bei den kleinen Mandanten auch nur sind die nicht so prominent in der Presse sondern laufen in der Regel unter dem Radar.

Bzgl. der unqualifizierten Altfall- Äußerung: Gesetze lesen würde helfen es gibt hierzu eine EU-Richtlinie die umgesetzt wurde, diese Umsetzung sieht wie fast jedes Gesetz eine Umsetzungsfrist vor. Hat wenig mit Lobbyismus zu tun.
Und wenn du dich ja so toll mit der Branche beschäftigst solltest du wissen, das der WP vom Unternehmen beauftragt wurde, früher waren die Unternehmen schlichtweg zu bequem zu wechseln, daher war z.B. KPMG Dauerprüfer bei vielen großen DAX-Mandaten hier gibt es mittlerweile viele Wechsel. Und deine Preisdiskussion ist dann ja auch ein Eigentor, den Preis bestimmt schlussendlich der Mandant durch die Prüferwahl wenn ihr den billigsten nehmt habt ihr ja kein Interesse an Qualität oder?

Und deinen Punkt kann man auch umdrehen viele Buchhalter (und mehr sind die meisten Personen in den Accountingabteilungen auch nicht) haben null Ahnung, und buchen halt wie immer. Fachlich schlechte Personen gibt es in jedem Beruf.

Bezüglich Lobbying: Etwas reißerisch die Doku, aber hör dir doch an was die Leute die im Parlament dazu zu sagen haben: www.youtube.com/watch?v=leWKpkPUgkE Zu dem Thema findet man auch x weitere Dokumente. Reines Lobbying das brilliant funktioniert.

Du wirfst einiges durcheinander. Scheiß egal ob ich gute oder schlechte Buchhalter einstelle. Am Ende muss geprüft werden und zwar vernünftig, damit Investoren eine vernünftige Datengrundlage haben. Wenn niemand mehr Bilanzen vertrauen kann, weil der ganze Laden ne Luftnummer ist, dann funktioniert das System nicht.

Sorry aber so eine Video kann man nicht für voll nehmen, bedient sehr gut übliche Vorurteile. Alleine der äußerst kompetente SPD-Vorsitzende (Ironie "off") fällt ja immer mit Kompetenz auf (hat man in seiner Zeit als Finanzminister in NRW ja gesehen) - das ist erst mal reine Meinungsmache. Den Punkt des Lobbyismus anzukreiden finde ich dahingehend amüsant weil jede Berufsgruppe Lobbyisten hat und ich bezweifele dass die WP-Branche hier die erfolgreichste ist. die aktuellen Gesetze auf Basis der EU-Richtlinie zur Prüfung sind sehr streng und haben schon dazu geführt, dass mehr Wechsel erfolgen. Aber was hier immer vergessen wird, niemand zwingt eine Dt. Bank, eine Commerzbank, Daimler.... eine Big4 zu nehmen die entscheiden selbst.

Ich stell mir halt die Frage wie soll es ansonsten organisiert werden, wovon man mal ausgehen muss ist, dass der Staat es definitiv nicht besser kann, die Bafin hat es nicht mal kapiert das sie bei Wirecard selbst Geldwäsche hätte überwachen müssen.

Zu deinem zweiten Punkt habe ich den Vorposter so verstanden dass er den Buchhalter auf seinen Vorschreiber bezog der implizit behauptet hat, dass WP`s grds. keine Ahnung haben, er das ständig sieht und denen quasi ihren Job erklären muss. War von beiden polemisch, ich glaube die Wahrheit liegt in der Mitte zwischen beiden ansichten

Ja lol, logisch das das Video reißerisch ist, mit Qualität gewinnt man doch keinen Blumentopf, sieht man doch schon hier im Forum.
Das andere Branchen ähnlich gute Lobbyarbeit betreiben ist doch in dem Fall völlig egal. Reicht doch das die der Big4 extreme Wirkung gezeigt hat.

Du willst es nicht verstehen oder? Hier wurde schon gesagt, dass kleine Kapazitäten bei internationalen Konzernen gar keine Möglichkeit habne zu prüfen, weil dann verschiedene WP für verschiedene Länder beauftragt werden. Desweiteren zeigt die Doku doch deutlich wie das alles zusammenhängt. Wenn ich mir von den Big4 irgendein Modell entwickelt lasse z.B. hinsichtlich Steuer, weil die eben dort auch Know how haben, dann lasse ich mir das illegale Modell doch auch von denen Prüfen:P Das ist doch genau das Problem.

Wie kann man denn bitte sagen das es keine strukturellen Probleme gibt?? Seid ihr so blind? Enron, Steinhoff, Wirecard...….. Wollt ihr das jeden Monat ein S&P oder Eurostoxx unternehmen Insolvenz anmeldet um von strukturellen Problemen zu sprechen?
Guckt euch doch mal die ganzen Dokumente lux leaks, panama leaks rund um alle möglichen Skandale wie cum ex an. Klar, das ist natürlich nicht so einfach, deswegen hab ich ja ein Video verlinkt für ein kleinen Einblick, aber auf dem wird rumgehackt weil zu reißerisch.
Schaut euch doch mal an was Journalisten dazu sagen.

Unfassbar warum so viele dort noch arbeiten wollen? Für was?

ähm ja - sorry das klingt jetzt eher nach persönlichem Feldzug, aber ich seh jetzt keine Stichhaltigen Argumente.
Der von dir behauptete Punkt man entwickelt Modelle zur Steuerhinterziehung und agiert dann als Prüfer der die abnickt, ist dahingehend falsch, dass dies eine Selbstprüfung wäre die gesetzlich schon seit Ewigkeiten verboten ist. Deine Aussage ist dahingehend einfach falsch.

Im Übrigen bei CumEx waren auch diverse Banken, internationale Anwaltskanzleien, StB-Gesellschaften... involviert.
Deine Aussage zu den Skandalen ist halt eine nette Moralkeule, ja WP`s machen Fehler, das passiert aber in jedem Berufsumfeld / Unternehmen eine solche Liste kannst du beliebig erweitern (VW, Siemens, Tönnies, WWF Spendenskandal, McKinsey bei den Ministerien....) wo willst du denn arbeiten? Wenn du das mal ins Verhältnis setzt zum Umfang der geprüften Abschlüsse ist die absolute Zahl recht gering, das ganze lässt sich halt schön aufbauschen.

Die Skandale sind in der Regel auch verbunden mit hoher krimineller Energie der Unternehmen / Vorstände was je nach Güte des Betrugs auch oft nicht so einfach ist aufzudecken - was alle deine Beispiele aber gemeinsam hatten, die Firmen waren absolute Börsenlieblinge und nur weil ein WP testiert bedeutet das nicht, dass der Anleger das Hirn ausschalten darf und blind investieren kann. Das Beispiel Wirecard ist da doch perfekt dafür, es gab seit Jahren Gerüchte, Presse hat berichtet, wenn man sich mal die Mühe gemacht hätte den Geschäftsbericht zu lesen und das mit Konkurrenten zu vergleichen wäre man schon mal stutzig geworden weil die Geschichte zu gut war. Aber der alte Spruch Gier frisst Hirn gilt halt immer noch - viele haben jetzt viel Geld verloren und jetzt sucht man halt schuldige.

Im übrigen, argumentiere sachlich und mach einen Vorschlag wie es besser gemacht werden kann, dann ist eine sinnvolle Diskussion möglich so ist das leider nicht mehr wie populistisches Geschrei.

Die Doku braucht 6min für ein beeindruckendes Beispiel. Lehman begeht Bilanzbetrug mit Repo105 Buchungen. EY weiß das und hilft dabei. Der Betrag wächst auf 50 Milliarden. Der Finanzvorstand wendet sich an EY weil es zu krass wird. Ey testiert unterschreibt den Quartalsbericht.
Reicht das nicht? Ich hab doch gesagt schaut euch gerne die ganzen Dokumente an.
Es ist auch total egal welche Unternehmen in Skandale verwickelt sind und wer betrügt. Der Berufstand der WP und somit die Big4 dürfen da eben nicht mitmachen sondern müssen unabhängig prüfen damit das nicht möglich ist.

Vorschläge habe ich doch gemacht: komplette echte unabhängigkeit und genauere Prüfung die dann auch mehr kostet.
Und das ist der Punkt, ob Börsenliebling oder nicht. Wenn ich über Jahre betrügen kann und der WP schaut nur dumm zu (ich würde halt wetten die wussten mindestens das irgendwas faul ist) und ich den Büchern von Dax unternehmen über jahre nicht trauen kann, dann läuft strukturell etwas falsch.
Es ist doch eben nicht das erste mal.
Ist doch auch kein Wunder.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Super seriös den Rechtsrahmen und das Vorgehen in den USA auf die deutschen Gegebenheiten zu übertragen - zeugt von extrem hohen Verständnis für die Materie.

Zu deinem Vorschlag "komplette echte unabhängigkeit und genauere Prüfung die dann auch mehr kostet." Das ist erstmal nur eine Reihung von schönen und auch richtigen Schlagworten spannend wäre doch die organisatorische und fachliche Umsetzung.

Zur Aussage:

Es ist doch eben nicht das erste mal.
Ist doch auch kein Wunder.

Ja es passieren Fehler aber spannend wäre doch zu wissen von welchem %-Anteil wir hier reden. Im Hinblick auf die Absolute Anzahl an Prüfungen dürfte die Fehlerquote sehr gering sein. Mit dieser Doku als Argumentationsgrundlage und den bekannten großen Fällen (die auch nicht ständig vorkommen sondern eher die Ausnahme sind) strukturelle Probleme zu begründen ist nicht seriös.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Aus eigener Erfahrung auf beiden Seiten kenne ich die Schwächen des Systems sehr gut.
Wenn man die Prüfungen einfach abschafft, wäre die Welt auch nicht viel anders. Es würde vielleicht ein wenig mehr betrogen als jetzt.

Die einzige gute Lösung wäre:
Die prüfungspflichtigen Unternehmen müssen pauschal an eine unabhängige Stelle Prüfungskosten zahlen, die dann einen Prüfer zulost.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 02.07.2020:

Super seriös den Rechtsrahmen und das Vorgehen in den USA auf die deutschen Gegebenheiten zu übertragen - zeugt von extrem hohen Verständnis für die Materie.

Zu deinem Vorschlag "komplette echte unabhängigkeit und genauere Prüfung die dann auch mehr kostet." Das ist erstmal nur eine Reihung von schönen und auch richtigen Schlagworten spannend wäre doch die organisatorische und fachliche Umsetzung.

Zur Aussage:

Es ist doch eben nicht das erste mal.
Ist doch auch kein Wunder.

Ja es passieren Fehler aber spannend wäre doch zu wissen von welchem %-Anteil wir hier reden. Im Hinblick auf die Absolute Anzahl an Prüfungen dürfte die Fehlerquote sehr gering sein. Mit dieser Doku als Argumentationsgrundlage und den bekannten großen Fällen (die auch nicht ständig vorkommen sondern eher die Ausnahme sind) strukturelle Probleme zu begründen ist nicht seriös.

Es müsste dafür natürlich einen internationalen Rahmen geben. Was hilft es wenn nur Dax unternehmen vernünftig geprüft werden würden? Den dax interessiert eh niemanden.

Was ist denn daran nicht konkret?

  • komplettes Unbundling der WP Sparte vom Konzern für echte Unabhängigkeit
  • erhöhen der Mindestanforderungen was z.B. Bestätigungen angeht, sodass man eben 1,9Mrd nicht faken kann
  • Erhöhung der Haftung, dann wird eben nicht so leichtfertig die Unterschrift gesetzt.

Derzeit ist es doch einfach zT. auch so, dass viel gemauschelt wird und man Kunden nicht verägern will.

Das würde reichen.

Der Punkt ist doch, dass es eben nicht nur Fehler sind. Das macht die Doku doch klar. Natürlich wird sich wieder daran aufgehangen dass ich nur ne Doku verlinkt habe.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/bilanzskandal-rekordstrafe-fuer-pwc-wegen-bankenkollaps-weckt-aengste-in-der-beraterbranche/22761648.html
https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/die-big-four-der-krise

Du musst ja nichtmal die original Dokumente die man zuHauf auch in der journalistischen Aufarbeitung der x Skandale ala Luxleaks, panama paper... lesen. Es reicht 1min zu googeln und man kommt zu x Fällen wo es nicht mit rechten Dingen zu geht. Und in einem großen Teil hängen die Big4 da mit drin und es sind nicht einfach nur Fehler.
Außerdem gehen zu den Big4 doch nur die Wiwi-treff high potentials, wie können da denn Fehler passieren?
Wer nicht von strukturellen Problemem redet verschließt die Augen.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Hallo zusammen,

ich selbst bin WP und lese mit großem Interesse eure Kommentare bzgl. Wirecard und die Rolle des WPs. Mit den folgenden Schritten lässt sich auf einfache und effiziente Art die Unabhängigkeit des WP sicherstellen:

  1. Vertraglich festgelegte Bestelldauer von, z.B. fünf Jahren. Damit wird sichergestellt, dass der WP bei Differenzen mit dem Mandanten nicht gewechselt werden kann.

  2. Gesetzlich festgelegtes Prüfungshonorar zur Vermeidung von Dumpingpreisen.

  3. Reine Prüfungsgesellschaften. Der WP hat die Stellung eines Notars. Somit strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

  4. Gesetzlich normierte Prüfungsstandards (ISA), damit Rechtsicherheit für alle Beteiligten bestehen

Und warum wird das nicht realisiert? Hat die Politik kein Interesse daran? Cui bono?

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

  1. Vertraglich festgelegte Bestelldauer von, z.B. fünf Jahren. Damit wird sichergestellt, dass der WP bei Differenzen mit dem Mandanten nicht gewechselt werden kann.

Und die Prüfung wird ineffizient und geht womöglich am den Wünschen und Bedürfnissen des Ausichtsrats völlig vorbei. Wir prüfen für die Öffentlichkeit, Herr Kollege, aber auch nicht nur für die Öffentlichkeit.

  1. Gesetzlich festgelegtes Prüfungshonorar zur Vermeidung von Dumpingpreisen.

Auf Stundenbasis? Dann artet das in Kombination mit 1 aus - oder auf Fixpreisbasis, dann ist eine angemessene Prüfung erst recht gefährdet, falls mal Fehler hochkommen.

  1. Reine Prüfungsgesellschaften. Der WP hat die Stellung eines Notars. Somit strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

Dem Berufsstand Beratung zu verbieten macht die Tätigkeit zudem massiv unattraktiv.
Die gleichzeitige Prüfung und Beratung einzuschränken oder zu verbieten sollte doch für die Zweckerfüllung reichen.

  1. Gesetzlich normierte Prüfungsstandards (ISA), damit Rechtsicherheit für alle Beteiligten bestehen

Die ISA [DE] sind doch normiert und gesetzlich über das EU-Endorsementverfahren verpflichtend. Haben Sie das bei Ihrem Examen nicht gelernt oder sind Sie doch kein WP?

Und warum wird das nicht realisiert? Hat die Politik kein Interesse daran? Cui bono?

So lange Unternehmen z.B. für Transaktionen darum bitten von Big 4 geprüfte Unterlagen vorgelegt zu bekommen, scheint das Vertrauen zu bestehen und die von der Richtigkeit der Angaben betroffenen profitieren anscheinend ausreichen.

Unseretwegen kann man aber gerne als Konkurrent den staatlichen Notars-WP einführen. Wir wetten darauf, wo Wahlrechte bestehen, würde weiterhin der freie WP bevorzugt, weil dieser sich über Expertise und erarbeitetes Vertrauen jedes Jahr aufs Neue durchsetzen muss. Das wiegt im Zweifel mehr als das staatliche Versprechen, dass der fix gesetzte WP ganz bestimmt gute Arbeit macht.

Man muss nicht jeder Sau hinterherrennen, die vom Mob durchs Dorf getrieben wird, Herr Berufskollege.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Vielleicht hat er zumindest gelernt, dass bislang nicht ein einziger ISA endorsed wurde und eine direkte Anwendbarkeit über das Gesetz bisher nicht exisitert. Im Übrigen könntest du dich eines angemessenen Tones befleißigen.

Die ISA [DE] sind doch normiert und gesetzlich über das EU-Endorsementverfahren verpflichtend. Haben Sie das bei Ihrem Examen nicht gelernt oder sind Sie doch kein WP?

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

Hallo zusammen,

ich selbst bin WP und lese mit großem Interesse eure Kommentare bzgl. Wirecard und die Rolle des WPs. Mit den folgenden Schritten lässt sich auf einfache und effiziente Art die Unabhängigkeit des WP sicherstellen:

  1. Vertraglich festgelegte Bestelldauer von, z.B. fünf Jahren. Damit wird sichergestellt, dass der WP bei Differenzen mit dem Mandanten nicht gewechselt werden kann.

  2. Gesetzlich festgelegtes Prüfungshonorar zur Vermeidung von Dumpingpreisen.

  3. Reine Prüfungsgesellschaften. Der WP hat die Stellung eines Notars. Somit strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

  4. Gesetzlich normierte Prüfungsstandards (ISA), damit Rechtsicherheit für alle Beteiligten bestehen

Und warum wird das nicht realisiert? Hat die Politik kein Interesse daran? Cui bono?

Ich verstehe, warum es Notare gibt. Ich fand das Preis-Leistung-Verhältnis beim Kauf meiner Wohnung allerdings beeindruckend schlecht.

Wenn man solche Kosten jedes Jahr den ehrlichen Unternehmen in Deutschland aufbürden würde, nur um eine geringe Zahl von Betrugsfällen etwas zu verringern, dann würde ich cui bono mit "wir alle mit Ausnahme der WP" beantworten

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

  1. Vertraglich festgelegte Bestelldauer von, z.B. fünf Jahren. Damit wird sichergestellt, dass der WP bei Differenzen mit dem Mandanten nicht gewechselt werden kann.

Und die Prüfung wird ineffizient und geht womöglich am den Wünschen und Bedürfnissen des Ausichtsrats völlig vorbei. Wir prüfen für die Öffentlichkeit, Herr Kollege, aber auch nicht nur für die Öffentlichkeit.

  1. Gesetzlich festgelegtes Prüfungshonorar zur Vermeidung von Dumpingpreisen.

Auf Stundenbasis? Dann artet das in Kombination mit 1 aus - oder auf Fixpreisbasis, dann ist eine angemessene Prüfung erst recht gefährdet, falls mal Fehler hochkommen.

  1. Reine Prüfungsgesellschaften. Der WP hat die Stellung eines Notars. Somit strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

Dem Berufsstand Beratung zu verbieten macht die Tätigkeit zudem massiv unattraktiv.
Die gleichzeitige Prüfung und Beratung einzuschränken oder zu verbieten sollte doch für die Zweckerfüllung reichen.

  1. Gesetzlich normierte Prüfungsstandards (ISA), damit Rechtsicherheit für alle Beteiligten bestehen

Die ISA [DE] sind doch normiert und gesetzlich über das EU-Endorsementverfahren verpflichtend. Haben Sie das bei Ihrem Examen nicht gelernt oder sind Sie doch kein WP?

Und warum wird das nicht realisiert? Hat die Politik kein Interesse daran? Cui bono?

So lange Unternehmen z.B. für Transaktionen darum bitten von Big 4 geprüfte Unterlagen vorgelegt zu bekommen, scheint das Vertrauen zu bestehen und die von der Richtigkeit der Angaben betroffenen profitieren anscheinend ausreichen.

Unseretwegen kann man aber gerne als Konkurrent den staatlichen Notars-WP einführen. Wir wetten darauf, wo Wahlrechte bestehen, würde weiterhin der freie WP bevorzugt, weil dieser sich über Expertise und erarbeitetes Vertrauen jedes Jahr aufs Neue durchsetzen muss. Das wiegt im Zweifel mehr als das staatliche Versprechen, dass der fix gesetzte WP ganz bestimmt gute Arbeit macht.

Man muss nicht jeder Sau hinterherrennen, die vom Mob durchs Dorf getrieben wird, Herr Berufskollege.

Sehr geehrter Herr Kollege, ich finde Ihren Ton arrogant und überheblich und der Situation völlig unangemessen. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich die Zulassung in zwei EU-Staaten, spreche zwei Muttersprachen und darüber hinaus weitere zwei Sprachen fließend. Deutschland ist soviel ich weiß der einzige EU-Staat, der die ISA noch nicht als Prüfungsstandard gesetzlich normiert hat. Ich frage mich warum wir uns nicht, wie alle anderen EU-Staaten an die Regeln halten?

Im Gegensatz zu Ihnen, verweise ich darauf, dass der WP siegelführende auf ihn vom Staat übertragene Aufgaben wahrnimmt, die der Staat auch direkt ausüben könnte. Der WP hat somit ein Amt und kein Gewerbe.

Ihre Argumentationskette auf meine konkreten und nachhaltigen Vorschläge ist nicht stichhaltig. Schauen wir es uns an:

  1. Vertraglich festgelegte Bestelldauer von, z.B. fünf Jahren. Damit wird sichergestellt, dass der WP bei Differenzen mit dem Mandanten nicht gewechselt werden kann.

Sie schreiben:
"Und die Prüfung wird ineffizient und geht womöglich am den Wünschen und Bedürfnissen des Aufsichtsrats (AR) völlig vorbei. Wir prüfen für die Öffentlichkeit, Herr Kollege, aber auch nicht nur für die Öffentlichkeit."

Meine Antwort:
Das ist rundweg falsch!
Was hat die feste Bestelldauer mit der Effizienz einer Prüfung zu tun? Rein gar nichts! Der WP hat nicht die Wünsche und Bedürfnisse des AR zu bedienen, sondern seine staatlichen Hoheitsaufgaben wahrzunehmen und hat sicherzustellen, dass sich jeder Dritte (Stakeholder) auf die veröffentlichten Zahlen verlassen kann. Übrigens, auch GmbHs sind prüfungspflichtig, wenn sie die in § 267 HGB angegebenen Größenkriterien überschritten haben. Ein Aufsichtsrat ist laut dem GmbHG nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Warum plädiere ich für eine feste Bestelldauer? Weil ich bei mein langjährigen Tätigkeit bei den Big-Four es erlebt habe, wie WPs bei signifikanten Prüfungsfeststellungen vor dem Mandanten eingeknickt sind um ja nicht das Mandant zu verlieren. Wenn der WP für mehrere Jahre fest bestellt ist, dann geht diese Drohung ins Leere.

  1. Gesetzlich festgelegtes Prüfungshonorar zur Vermeidung von Dumpingpreisen.

Sie schreiben:
"Auf Stundenbasis? Dann artet das in Kombination mit 1 aus - oder auf Fixpreisbasis, dann ist eine angemessene Prüfung erst recht gefährdet, falls mal Fehler hochkommen."

Meine Antwort:
Das ist schlichtweg unzutreffend. Vielmehr drängen gerade große WP-Gesellschaften durch regelrechte Dumpingpreise die kleinen WPs, die noch anständig arbeiten und den Zeitaufwand richtig kalkulieren, aus dem Markt. Bei den Rechtsanwälten und Steuerberatern funktioniert es doch. Warum soll der WP staatliche Hoheitsaufgaben, wie auf einem Basar anbieten? Können Sie mir das erklären? Eine gesetzliche Honorarordnung kombiniert mit einer festen Bestelldauer schafft Unabhängigkeit. Testate können ohne finanzielle Risiken eingeschränkt oder auch mal versagt werden und die Angst vor einem Mandatsverlust wird dem WP auch genommen. Die Honorare sind höher als heute und angemessen und bitte verzeihen Sie mir diesen Ausdruck: "Diese Hurerei hat ein Ende".

  1. Reine Prüfungsgesellschaften. Der WP hat die Stellung eines Notars. Somit strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

Sie schreiben:
"Dem Berufsstand Beratung zu verbieten macht die Tätigkeit zudem massiv unattraktiv.
Die gleichzeitige Prüfung und Beratung einzuschränken oder zu verbieten sollte doch für die Zweckerfüllung reichen."

Meine Antwort:
Wieso macht das den Beruf unattraktiv? Das ist eine Behauptung von Ihnen ohne Fundament. Das Amt des WP hat nicht attraktiv oder unattraktiv zu sein. Er hat seine, vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Punkt! Wer das nicht möchte, soll in die Unternehmensberatung gehen und die Finger von der Wirtschaftsprüfung lassen.

  1. Gesetzlich normierte Prüfungsstandards (ISA), damit Rechtsicherheit für alle Beteiligten bestehen

Sie schreiben:
"Die ISA [DE] sind doch normiert und gesetzlich über das EU-Endorsementverfahren verpflichtend. Haben Sie das bei Ihrem Examen nicht gelernt oder sind Sie doch kein WP?"

Meine Antwort:
Ich verweise auf meine obigen Ausführungen. EU-Gesetze gelten auch für Deutschland.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

Hallo zusammen,

ich selbst bin WP und lese mit großem Interesse eure Kommentare bzgl. Wirecard und die Rolle des WPs. Mit den folgenden Schritten lässt sich auf einfache und effiziente Art die Unabhängigkeit des WP sicherstellen:

  1. Vertraglich festgelegte Bestelldauer von, z.B. fünf Jahren. Damit wird sichergestellt, dass der WP bei Differenzen mit dem Mandanten nicht gewechselt werden kann.

  2. Gesetzlich festgelegtes Prüfungshonorar zur Vermeidung von Dumpingpreisen.

  3. Reine Prüfungsgesellschaften. Der WP hat die Stellung eines Notars. Somit strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

  4. Gesetzlich normierte Prüfungsstandards (ISA), damit Rechtsicherheit für alle Beteiligten bestehen

Und warum wird das nicht realisiert? Hat die Politik kein Interesse daran? Cui bono?

Ich bin der der weiter oben auch konkrete vorschläge gemacht hat und auch reine prüfungsgesellschaften fordert.
Z.T gute vorschläge. Man sollte sich ggf. nochmal ans Studium und das Effizienzthema erinnern:)

Kein gesetzliches honorar sondern die externalisierun möglicher negativer effekte über eine höhere haftung und anforderung an genauigkeit, daraus ergibt es sich z.b.
Aber im Ansatz ist es doch interessant, dass jetzt hier Merhfach WPs meine Ansicht bestätigt haben. Aber schön das hier einige Studenten aus dem 2. semester die kurz vorm Big4 Praktikum stehen über die Doku meckern;)

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

Wenn man solche Kosten jedes Jahr den ehrlichen Unternehmen in Deutschland aufbürden würde, nur um eine geringe Zahl von Betrugsfällen etwas zu verringern, dann würde ich cui bono mit "wir alle mit Ausnahme der WP" beantworten

Das Problem ist ja nicht der Stundensatz (vor allem nicht für den WP ^^) - das Problem ist, wenn Ineffizienz dazu führt, dass dieser Stundensatz dann mit absurden Stundenzahlen zusammentrifft.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

  1. Vertraglich festgelegte Bestelldauer von, z.B. fünf Jahren. Damit wird sichergestellt, dass der WP bei Differenzen mit dem Mandanten nicht gewechselt werden kann.

Und die Prüfung wird ineffizient und geht womöglich am den Wünschen und Bedürfnissen des Ausichtsrats völlig vorbei. Wir prüfen für die Öffentlichkeit, Herr Kollege, aber auch nicht nur für die Öffentlichkeit.

  1. Gesetzlich festgelegtes Prüfungshonorar zur Vermeidung von Dumpingpreisen.

Auf Stundenbasis? Dann artet das in Kombination mit 1 aus - oder auf Fixpreisbasis, dann ist eine angemessene Prüfung erst recht gefährdet, falls mal Fehler hochkommen.

  1. Reine Prüfungsgesellschaften. Der WP hat die Stellung eines Notars. Somit strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

Dem Berufsstand Beratung zu verbieten macht die Tätigkeit zudem massiv unattraktiv.
Die gleichzeitige Prüfung und Beratung einzuschränken oder zu verbieten sollte doch für die Zweckerfüllung reichen.

  1. Gesetzlich normierte Prüfungsstandards (ISA), damit Rechtsicherheit für alle Beteiligten bestehen

Die ISA [DE] sind doch normiert und gesetzlich über das EU-Endorsementverfahren verpflichtend. Haben Sie das bei Ihrem Examen nicht gelernt oder sind Sie doch kein WP?

Und warum wird das nicht realisiert? Hat die Politik kein Interesse daran? Cui bono?

So lange Unternehmen z.B. für Transaktionen darum bitten von Big 4 geprüfte Unterlagen vorgelegt zu bekommen, scheint das Vertrauen zu bestehen und die von der Richtigkeit der Angaben betroffenen profitieren anscheinend ausreichen.

Unseretwegen kann man aber gerne als Konkurrent den staatlichen Notars-WP einführen. Wir wetten darauf, wo Wahlrechte bestehen, würde weiterhin der freie WP bevorzugt, weil dieser sich über Expertise und erarbeitetes Vertrauen jedes Jahr aufs Neue durchsetzen muss. Das wiegt im Zweifel mehr als das staatliche Versprechen, dass der fix gesetzte WP ganz bestimmt gute Arbeit macht.

Man muss nicht jeder Sau hinterherrennen, die vom Mob durchs Dorf getrieben wird, Herr Berufskollege.

Sehr geehrter Herr Kollege, ich finde Ihren Ton arrogant und überheblich und der Situation völlig unangemessen. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich die Zulassung in zwei EU-Staaten, spreche zwei Muttersprachen und darüber hinaus weitere zwei Sprachen fließend. Deutschland ist soviel ich weiß der einzige EU-Staat, der die ISA noch nicht als Prüfungsstandard gesetzlich normiert hat. Ich frage mich warum wir uns nicht, wie alle anderen EU-Staaten an die Regeln halten?

Im Gegensatz zu Ihnen, verweise ich darauf, dass der WP siegelführende auf ihn vom Staat übertragene Aufgaben wahrnimmt, die der Staat auch direkt ausüben könnte. Der WP hat somit ein Amt und kein Gewerbe.

Ihre Argumentationskette auf meine konkreten und nachhaltigen Vorschläge ist nicht stichhaltig. Schauen wir es uns an:

  1. Vertraglich festgelegte Bestelldauer von, z.B. fünf Jahren. Damit wird sichergestellt, dass der WP bei Differenzen mit dem Mandanten nicht gewechselt werden kann.

Sie schreiben:
"Und die Prüfung wird ineffizient und geht womöglich am den Wünschen und Bedürfnissen des Aufsichtsrats (AR) völlig vorbei. Wir prüfen für die Öffentlichkeit, Herr Kollege, aber auch nicht nur für die Öffentlichkeit."

Meine Antwort:
Das ist rundweg falsch!
Was hat die feste Bestelldauer mit der Effizienz einer Prüfung zu tun? Rein gar nichts! Der WP hat nicht die Wünsche und Bedürfnisse des AR zu bedienen, sondern seine staatlichen Hoheitsaufgaben wahrzunehmen und hat sicherzustellen, dass sich jeder Dritte (Stakeholder) auf die veröffentlichten Zahlen verlassen kann. Übrigens, auch GmbHs sind prüfungspflichtig, wenn sie die in § 267 HGB angegebenen Größenkriterien überschritten haben. Ein Aufsichtsrat ist laut dem GmbHG nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Warum plädiere ich für eine feste Bestelldauer? Weil ich bei mein langjährigen Tätigkeit bei den Big-Four es erlebt habe, wie WPs bei signifikanten Prüfungsfeststellungen vor dem Mandanten eingeknickt sind um ja nicht das Mandant zu verlieren. Wenn der WP für mehrere Jahre fest bestellt ist, dann geht diese Drohung ins Leere.

  1. Gesetzlich festgelegtes Prüfungshonorar zur Vermeidung von Dumpingpreisen.

Sie schreiben:
"Auf Stundenbasis? Dann artet das in Kombination mit 1 aus - oder auf Fixpreisbasis, dann ist eine angemessene Prüfung erst recht gefährdet, falls mal Fehler hochkommen."

Meine Antwort:
Das ist schlichtweg unzutreffend. Vielmehr drängen gerade große WP-Gesellschaften durch regelrechte Dumpingpreise die kleinen WPs, die noch anständig arbeiten und den Zeitaufwand richtig kalkulieren, aus dem Markt. Bei den Rechtsanwälten und Steuerberatern funktioniert es doch. Warum soll der WP staatliche Hoheitsaufgaben, wie auf einem Basar anbieten? Können Sie mir das erklären? Eine gesetzliche Honorarordnung kombiniert mit einer festen Bestelldauer schafft Unabhängigkeit. Testate können ohne finanzielle Risiken eingeschränkt oder auch mal versagt werden und die Angst vor einem Mandatsverlust wird dem WP auch genommen. Die Honorare sind höher als heute und angemessen und bitte verzeihen Sie mir diesen Ausdruck: "Diese Hurerei hat ein Ende".

  1. Reine Prüfungsgesellschaften. Der WP hat die Stellung eines Notars. Somit strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

Sie schreiben:
"Dem Berufsstand Beratung zu verbieten macht die Tätigkeit zudem massiv unattraktiv.
Die gleichzeitige Prüfung und Beratung einzuschränken oder zu verbieten sollte doch für die Zweckerfüllung reichen."

Meine Antwort:
Wieso macht das den Beruf unattraktiv? Das ist eine Behauptung von Ihnen ohne Fundament. Das Amt des WP hat nicht attraktiv oder unattraktiv zu sein. Er hat seine, vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Punkt! Wer das nicht möchte, soll in die Unternehmensberatung gehen und die Finger von der Wirtschaftsprüfung lassen.

  1. Gesetzlich normierte Prüfungsstandards (ISA), damit Rechtsicherheit für alle Beteiligten bestehen

Sie schreiben:
"Die ISA [DE] sind doch normiert und gesetzlich über das EU-Endorsementverfahren verpflichtend. Haben Sie das bei Ihrem Examen nicht gelernt oder sind Sie doch kein WP?"

Meine Antwort:
Ich verweise auf meine obigen Ausführungen. EU-Gesetze gelten auch für Deutschland.

Top! +1

antworten
Ceterum censeo

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Ich möchte mich in diese launige Diskussion ja nur ungern einmischen, möchte mir jedoch ein paar Randbemerkungen erlauben. Leider unterscheiden die beiden Kollegen oben nicht trennscharf zwischen den jeweiligen Regelwerken und ihrer Anwendung in Deutschland. Das kodifizierte Regelwerk für gesetzliche Jahresabschlussprüfungen findet sich primär im HGB, genauer in den §§ 316 - 324a HGB. § 317 Abs. 5 HGB sieht hier weiterhin die direkte Anwendung der ISA vor, sofern und soweit (!) diese von der EU angenommen worden sind (gemeinhin Endorsement genannt). Da dies bis heute noch nicht geschehen ist, besteht keine direkte gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der ISA.

Hiervon zu unterscheiden sind die ISA [DE], die die alten IDW PS in Teilen ablösen oder ergänzen. Wie schon die alten PS, so sind auch diese ISA [DE] mitnichten unter die im Gesetz genannten "Internationalen Prüfungsstandards" zu subsumieren und daher nicht per se verpflichtend anzuwenden. Eine Bindungswirkung wird diesen IDW PS bzw. ISA [DE] jedoch (insb. vom IDW selbst) zugesprochen, da sie als kodifizierter Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) angesehen werden. Wenngleich dies derzeit herrschende Meinung ist, ist sie nicht unumstritten und seit gut 50 Jahren ein ständiger Zankapfel im Berufsstand bzw. Teilen davon.
Ich kann die beiden Kollegen jedoch beruhigen: Wenn diese Frage im WP-Examen (insb. im mündlichen Teil) gestellt wird, kommt auch der Berufsnachwuchs regelmäßig ins Stottern ;-)

Ansonsten spiegelt die Diskussion jedoch gut die gegensätzlichen Positionen im Berufsstand dar, jedoch für meinen Geschmack etwas zu extrem und derb im Ton. Während der eine Kollege für meinen Geschmack eine etwas zu ausgeprägte Laissez-faire-Haltung an den Tag legt, wirkt sein Konterpart derart spröde, dass man meinen könne, er sei direkt aus der apodiktischen Schule des Herrn Hildebrandt zu uns herabgestiegen - wenn man mir dieses flegelhafte Äußerung nachsehen möge. *lach*
Liebe Grüße

antworten
ExBerater

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Unabhängig von der fachlichen Diskussion oben zu der ich nichts beitragen kann, möchte ich sagen, dass in meinen nun mehr 15 Jahren BE, und davon vor allem die letzten 4 Jahre als Service Provider für ALLE Beratungen und Big4, sagen, mir nie eine so unprofessionelle Firma wie EY begegnet ist.

Ich erwähne das im Gespräch mit meinen Mitarbeitern und Freunden regelmäßig und nicht erst seit Wirecard. Ich könnte Bücher füllen mit dieser einmaligen Mischung aus Großkonzern- und Beamtenmentalität, kombiniert mit einer völligen Planlosigkeit wer wo in den Unternehmen eigentlich für was verantwortlich ist.

Mein Highlight: Während ich in 4 Jahren mit jeder (!) Beratung und Big 4 Verträge geschlossen habe (typische Zeitdauer weniger Stunden bis 2 Wochen), diskutiere ich bei EY seit 2 Jahren über einen Vertrag - wobei regelmäßig die Ansprechpartner wechseln oder einfach untertauchen.

Aufgrund dieser Erfahrung ist es schwierig vorzustellen, diese Firma als WP zu haben, geschweige denn würde ich nie im Leben ein echtes Beratungsmandat an sie vergeben.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

"Die ISA [DE] sind doch normiert und gesetzlich über das EU-Endorsementverfahren verpflichtend. Haben Sie das bei Ihrem Examen nicht gelernt oder sind Sie doch kein WP?"

Ich verstehe zwar nicht ganz, was die ISA-Einführung mit evtl. Pflichtverletzungen in der causa Wirecard zu tun hat, aber bevor hier noch mehr Blödsinn steht: hätte man das EU-Komitologieverfahren für die ISA weiterverfolgt, wäre die Anwendung über Par. 317 Abs. 5 HGB gedeckt. Das geht jedoch seit 2006 (?) nicht voran. Man munkelt, weil ohnehin nahezu sämtliche Mitgliedstaaten die ISA (in nationales Recht transformiert) anwenden oder die nationalen Prüfungsstandards (IDW PS) sich nicht materiell unterscheiden. Bei Wirecard ist der Hinweis (sollte es tatsächlich letztlich um den Ausweis von Cash in Milliardenhöhe ohne Vorliegen von Bankbestätigungen gehen) allerdings ziemlich schräg, da materiell der nennenswertestes Unterschied der ISA(DE) zu den alten PS wohl der ist, dass Bankbestätigungen nicht mehr verpflichtend sind sondern Ermessenssache des Prüfers. Vielleicht hat das EY ja schon vorausschauend so gemacht!

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Ceterum censeo schrieb am 03.07.2020:

Ich möchte mich in diese launige Diskussion ja nur ungern einmischen, möchte mir jedoch ein paar Randbemerkungen erlauben. Leider unterscheiden die beiden Kollegen oben nicht trennscharf zwischen den jeweiligen Regelwerken und ihrer Anwendung in Deutschland. Das kodifizierte Regelwerk für gesetzliche Jahresabschlussprüfungen findet sich primär im HGB, genauer in den §§ 316 - 324a HGB. § 317 Abs. 5 HGB sieht hier weiterhin die direkte Anwendung der ISA vor, sofern und soweit (!) diese von der EU angenommen worden sind (gemeinhin Endorsement genannt). Da dies bis heute noch nicht geschehen ist, besteht keine direkte gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der ISA.

Hiervon zu unterscheiden sind die ISA [DE], die die alten IDW PS in Teilen ablösen oder ergänzen. Wie schon die alten PS, so sind auch diese ISA [DE] mitnichten unter die im Gesetz genannten "Internationalen Prüfungsstandards" zu subsumieren und daher nicht per se verpflichtend anzuwenden. Eine Bindungswirkung wird diesen IDW PS bzw. ISA [DE] jedoch (insb. vom IDW selbst) zugesprochen, da sie als kodifizierter Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) angesehen werden. Wenngleich dies derzeit herrschende Meinung ist, ist sie nicht unumstritten und seit gut 50 Jahren ein ständiger Zankapfel im Berufsstand bzw. Teilen davon.
Ich kann die beiden Kollegen jedoch beruhigen: Wenn diese Frage im WP-Examen (insb. im mündlichen Teil) gestellt wird, kommt auch der Berufsnachwuchs regelmäßig ins Stottern ;-)

Ansonsten spiegelt die Diskussion jedoch gut die gegensätzlichen Positionen im Berufsstand dar, jedoch für meinen Geschmack etwas zu extrem und derb im Ton. Während der eine Kollege für meinen Geschmack eine etwas zu ausgeprägte Laissez-faire-Haltung an den Tag legt, wirkt sein Konterpart derart spröde, dass man meinen könne, er sei direkt aus der apodiktischen Schule des Herrn Hildebrandt zu uns herabgestiegen - wenn man mir dieses flegelhafte Äußerung nachsehen möge. *lach*
Liebe Grüße

Sehr geehrter Herr Kollege,

Deutschland ist keine Insel sondern hat sich an die in der EU geltenden Regeln zu halten. Ansonsten führen wir die EU ad absurdum und wir alle sollten es mit der EU bleiben lassen. Die ISAs sind, unabhängig vom Endorsement, in allen EU-Staaten, außer in Deutschland, übernommen worden. Das HGB sowie weitere Gesetze wie, z.B. die WPO regelt die Abschlussprüfung, wobei immer gilt: "an audit is an audit". D.h., die Prüfungsanforderungen sind gleich, ob börsennotiert oder nicht.

Viele Grüße
WP

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

Ceterum censeo schrieb am 03.07.2020:

Ich möchte mich in diese launige Diskussion ja nur ungern einmischen, möchte mir jedoch ein paar Randbemerkungen erlauben. Leider unterscheiden die beiden Kollegen oben nicht trennscharf zwischen den jeweiligen Regelwerken und ihrer Anwendung in Deutschland. Das kodifizierte Regelwerk für gesetzliche Jahresabschlussprüfungen findet sich primär im HGB, genauer in den §§ 316 - 324a HGB. § 317 Abs. 5 HGB sieht hier weiterhin die direkte Anwendung der ISA vor, sofern und soweit (!) diese von der EU angenommen worden sind (gemeinhin Endorsement genannt). Da dies bis heute noch nicht geschehen ist, besteht keine direkte gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der ISA.

Hiervon zu unterscheiden sind die ISA [DE], die die alten IDW PS in Teilen ablösen oder ergänzen. Wie schon die alten PS, so sind auch diese ISA [DE] mitnichten unter die im Gesetz genannten "Internationalen Prüfungsstandards" zu subsumieren und daher nicht per se verpflichtend anzuwenden. Eine Bindungswirkung wird diesen IDW PS bzw. ISA [DE] jedoch (insb. vom IDW selbst) zugesprochen, da sie als kodifizierter Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) angesehen werden. Wenngleich dies derzeit herrschende Meinung ist, ist sie nicht unumstritten und seit gut 50 Jahren ein ständiger Zankapfel im Berufsstand bzw. Teilen davon.
Ich kann die beiden Kollegen jedoch beruhigen: Wenn diese Frage im WP-Examen (insb. im mündlichen Teil) gestellt wird, kommt auch der Berufsnachwuchs regelmäßig ins Stottern ;-)

Ansonsten spiegelt die Diskussion jedoch gut die gegensätzlichen Positionen im Berufsstand dar, jedoch für meinen Geschmack etwas zu extrem und derb im Ton. Während der eine Kollege für meinen Geschmack eine etwas zu ausgeprägte Laissez-faire-Haltung an den Tag legt, wirkt sein Konterpart derart spröde, dass man meinen könne, er sei direkt aus der apodiktischen Schule des Herrn Hildebrandt zu uns herabgestiegen - wenn man mir dieses flegelhafte Äußerung nachsehen möge. *lach*
Liebe Grüße

Sehr geehrter Herr Kollege,

Deutschland ist keine Insel sondern hat sich an die in der EU geltenden Regeln zu halten. Ansonsten führen wir die EU ad absurdum und wir alle sollten es mit der EU bleiben lassen. Die ISAs sind, unabhängig vom Endorsement, in allen EU-Staaten, außer in Deutschland, übernommen worden. Das HGB sowie weitere Gesetze wie, z.B. die WPO regelt die Abschlussprüfung, wobei immer gilt: "an audit is an audit". D.h., die Prüfungsanforderungen sind gleich, ob börsennotiert oder nicht.

Viele Grüße
WP

Um sie zu zitieren
"Das HGB sowie weitere Gesetze wie, z.B. die WPO regelt die Abschlussprüfung, wobei immer gilt: "an audit is an audit". D.h., die Prüfungsanforderungen sind gleich, ob börsennotiert oder nicht."
Ich kann aus dem Kommentar des Vorposters nicht erkennen wo er eine entsprechend andere Auffassung vertreten hat - insofern kann ich Ihren Kommentar nicht nachvollziehen.

Im Übrigen hat aus rein formellen Gesichtspunkten der Vorposter auch recht - der zugegeben sehr amüsante Diskussionspunkt in Fachkreisen ob das IDW mit den PS bzw. den ISA-DE eine Verpflichtungswirkung erzeugt als GOA oder man sich auf die allgemeinen Regelungen des HGB beruft ist ja eher akademisch. Sollte es zu einer Untersuchung der APAS bzw. ggf. auch zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen und der verantwortliche WP hat anders gehandelt als die PS / ISA-DE wird es für ihn sehr schwierig zu beweisen, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Der WP ist kein Beamter, der Prüferberuf ist kein Amt und die Abschlussprüfung ist keine Amtshandlung. Die Tätigkeit des WPs reduziert sich ja nicht einmal im Rahmen der JAP auf gesetzliche Pflichtprüfungen.

Wie "vertrauenswürdig" und "effizient" staatliche Prüfungstätigkeit ist, sieht man an der Bafin im Wirecard-Skandal und dem jahrelangen Ignorieren von Cum Ex.

Die Verstaatlichung unseres Freien Berufes löst keine Probleme.

Ja, Probleme existieren, aber EY kann für Fehler / Skandale z.B. bei Wirecard zur Rechenschaft gezogen werden und büßt neben einer reinen Haftung auch mit dem Verlust von Vertrauen und schließlich Mandaten. Man hat die Wahl das Vertrauen zukünftig anderen zu schenken.

Staat hingegen gibt es nur den einen und von der Leistung staatlicher Prüfer wäre man somit alternativlos abhängig. Ich sehe darin keine Verbesserung und würde man Examen darauf verwetten, dass für freiwillige Prüfungsleistungen Mandanten wie auch Dritte den unabhängigen Freiberufler als neutrale Instanz weiterhin bevorzugen würden.

Dass es schwarze Schafe in der WP gibt, die jedesmal um das Mandat unf ihren Bonus fürchten, wenn der Leiter Rechnungswesen, GF oder CFO die Augenbrauen hochzieht, ist mir leider bewusst. Aber diese charakterlosen Typen wären wohl auch die ersten, die als "Beamten-WPs" korrupt, feige oder schlichtweg ineffizient wären.

Individuelle Integrität ist doch keine Frage des Anstellungsverhältnisses sondern des Charakters.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Ceterum censeo schrieb am 03.07.2020:

Während der eine Kollege für meinen Geschmack eine etwas zu ausgeprägte Laissez-faire-Haltung an den Tag legt, wirkt sein Konterpart derart spröde, dass man meinen könne, er sei direkt aus der apodiktischen Schule des Herrn Hildebrandt zu uns herabgestiegen - wenn man mir dieses flegelhafte Äußerung nachsehen möge. *lach*
Liebe Grüße

Hier antwortet der "Laissez-faire-Kollege":
Danke für den guten Beitrag. Den "spröden" Eindruck hatte ich auch. Und dieser harten Attacke gegen den Berufsstand wollte ich dann gerne auch etwas ähnlich plakatives Entgegenstellen.

Die Wahrheit liegt natürlich ein wenig dazwischen. Natürlich muss der Berufsstand ständig überlegen, wie er das öffentliche Ansehen verbessert, die Erwartungslücke schließt und die Ausreißer Schwarzer Schafe noch besser einfangen kann (und die bisherigen Erfolge hierbei auch mal besser kommuniziert). Der Anspruch muss Qualität und ständige Verbesserung sein.

Abet aus u.a. eben diesem Grund wehre ich mich gegen die Verstaatlichung und Verbeamtung. Ich will auf fachlich höchstem Niveau frei und auf Augenhöhe mit dem Mandaten diskutieren können. Ich will auch die Unternehmersichtweise in Beratungsprojekten studieren können um das Wissen in die Prüfung mitzunehmen und umgekehrt.

Ich sehe mich als eine unabhängige neutrale Instanz in der Wirtschaft, die fachlicher Qualität und Integrität folgt und in dieser Rolle mit ihrem Namen für Qualität und Wahrheit eintritt.

...nicht als verlängerten Arm des staatlichen Beamtenapparats.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

Ich sehe mich als eine unabhängige neutrale Instanz in der Wirtschaft, die fachlicher Qualität und Integrität folgt und in dieser Rolle mit ihrem Namen für Qualität und Wahrheit eintritt.

Solange ein WP wirtschaftlich abhängig ist von seinem Mandanten und der Fortführung seiner Mandate gibt es keine echte Unabhängigkeit. Die Anreizstrukturen passen hier einfach nicht.

antworten
WiWi Gast

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

Ich sehe mich als eine unabhängige neutrale Instanz in der Wirtschaft, die fachlicher Qualität und Integrität folgt und in dieser Rolle mit ihrem Namen für Qualität und Wahrheit eintritt.

Solange ein WP wirtschaftlich abhängig ist von seinem Mandanten und der Fortführung seiner Mandate gibt es keine echte Unabhängigkeit. Die Anreizstrukturen passen hier einfach nicht.

Könnte es da vielleicht bzgl. der finanziellen Unabhängigkeit helfen, wenn der WP neben der reinen Prüfung noch andere Einkunftsquellen hätte? Beispielsweise Beratung? (bei anderen Mandanten)

Zudem sehe ich das Abhängigkeitsverhältnis nicht in dieser Bedeutung. Mag sein, dass ich da ein doofer WP bin, wenn ich einfach stur so prüfe als wäre ich nicht abhängig - und Mandantenpflege stattdessen betreibe in dem ich Deadlines halte und klar, offen und hilfsbereit kommuniziere.
Abhängigkeit ist doch meist und vor allem eine Kopfsache und vermutlich weit öfter vorauseilender Gehorsam als echter Abhängigkeit geschuldet.

Mag sein, dass der Leiter Rechnungswesen mich loswerden will, die GFs sehen in der Regel, dass meine Anmerkungen berechtigt sind und die Art und Weise der frühzeitigen deutlichen Kommunikation spätere größere Probleme vermeidet.

Die unbelehrbaren Mandate mit tickenden Zeitbomben in der Bilanz, wechselfreudigen GFs und leicht zu manipulierenden ARs und Gesellschaftern sind ehrlich gesagt auf meiner Liste der Wunschmandanten relativ weit hinten.

Da halte ich den internen Druck vom Partner noch eher für ein Problem, aber da muss man eben auch mal gegen halten. Wenn ein WP das nicht hinbekommt, hat der Berufsstand ein viel fundamentaleres Problem. Ein wenig Durchsetzungsvermögen und Integrität braucht man schon.

antworten
listrea

Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

WiWi Gast schrieb am 03.07.2020:

Abet aus u.a. eben diesem Grund wehre ich mich gegen die Verstaatlichung und Verbeamtung. Ich will auf fachlich höchstem Niveau frei und auf Augenhöhe mit dem Mandaten diskutieren können. Ich will auch die Unternehmersichtweise in Beratungsprojekten studieren können um das Wissen in die Prüfung mitzunehmen und umgekehrt.

Ich sehe mich als eine unabhängige neutrale Instanz in der Wirtschaft, die fachlicher Qualität und Integrität folgt und in dieser Rolle mit ihrem Namen für Qualität und Wahrheit eintritt.

...nicht als verlängerten Arm des staatlichen Beamtenapparats.

Das ist sehr löblich, dass du das so siehst. Aus Sicht eines Unternehmers (also mir) bist du aber das fünfte Rad am Wagen, das man halt braucht wenn es brenzlig wird und in etwa so hoch "angesehen" wie die verbeamtete Finanzamtsdelegation auf dem technischen Stand von vorgestern. Mit dem Unterschied, dass beim WiPü'ler dieser latente Drang vorherrscht, Dinge möglichst komplex und kompliziert darzustellen, damit man sich nicht ersetzbar macht und dieses dann mit Niveau verwechselt.
Der Fall Wirecard wird auch seinen Teil dazu beitragen, dass jetzt umfassend die Regulatorik verschlimmbessert wird.

Sorry, um das mal so hart zu sagen, aber ich werde schließlich gezwungen dafür zu bezahlen. Und da mit diskutierst der WiPü'ler zwar mit, aber mit Sicherheit nicht auf Augenhöhe. Egal was er testiert. Wurde ja oben auch treffenderweise beschrieben, wie sehr um Mandate gekämpft wird. Diese teilweise herablassende Art, die hier im Thread vorherrscht, kann man sich nur leisten, wenn man bei den Großen spielt und wo niemand (auf beiden Seiten) wirklich Verantwortung trägt.

Ich bitte das nicht falsch zu verstehen. Das geht gegen niemanden persönlich. Aber diese Selbstverständlichkeit mit der sich der Berufsstand verherrlicht, während auf der dunklen Seite politiknah die mehr als fragwürdigen Dinger gedreht werden und ganze Dax-Konzerne vor die Wand gefahren werden ist schon abenteuerlich.
Der wahre Grund, weshalb EY im Falle Wirecard gescheitert ist, ist ja nicht, weil sie es nicht gesehen haben, sondern weil sie bis zuletzt (also bis Ende 2019) geglaubt hatten, es unter Kontrolle zu haben.

antworten

Artikel zu Wirecard

Unternehmensranking 2020: Top 15 Managementberatungen in Deutschland

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Die Top 15 Managementberatungen erzielen 2019 mit 12.600 Mitarbeitern gemeinsam rund 2,8 Milliarden Euro Umsatz. Ihre Umsätze in Deutschland stiegen im Schnitt um 6,2 Prozent. Roland Berger ist mit weltweit 650 Millionen Euro Umsatz erneut die klare Nummer eins. Es folgt Simon-Kucher & Partners mit fast 360 Millionen Euro. Q_Perior aus München zählt mit 214 Millionen Euro Umsatz erstmals zu den Top 3. Die Top-Themen der deutschen Managementberatungen sind Effizienzsteigerung und Kostensenkung.

Unternehmensranking 2020: Die Top 25 IT-Beratungen

Papier und Stifte liegen auf einem Schreibtisch.

Die Umsätze der Top 25 IT-Beratungen stiegen 2019 im Schnitt um 10 Prozent. Das Spitzentrio aus Accenture, T-Systems und IBM führt Accenture mit einem Umsatz von 2,4 Milliarden Euro in Deutschland an. Capgemini kann kann den Abstand auf die Top 3 mit 1,2 Milliarden Euro deutlich verkürzen. Neu im Ranking ist Valantic mit einem Umsatzplus von 11,4 Prozent und Übernahmen der Digitalagenturen Netz98 und Nexus United.

Unternehmensranking 2020: Top 20 mittelständische IT-Beratungen

IT-Branche: Jemand programmiert an einem Notebook.

Die Umsätze der Top 20 mittelständischen IT-Beratungen sind 2019 im Schnitt um 8,4 Prozent und 250 Millionen Euro gewachsen. Die Liste wird erstmals durch die Adesso SE angeführt. Durch ein Umsatzplus von 19,7 Prozent konnte das Dortmunder Unternehmen zwei Plätze im Vergleich zum Vorjahr gutmachen. Eine hohe Nachfrage erwarten die mittelständischen IT-Beratungen in den Bereichen Big Data Analytics und Prozessautomatisierung mittels Künstlicher Intelligenz.

Unternehmensranking: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland 2018

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Die Top 10 der Managementberatungen erzielen 2018 mit knapp 10.000 Mitarbeitern gemeinsam rund 2,3 Milliarden Euro Umsatz, von 9,1 Milliarden Euro insgesamt. Die Umsätze der Top 10 in Deutschland sind im Jahr 2018 im Schnitt um 9,5 Prozent gewachsen. Die Branche rechnet 2019 mit Umsatzsteigerungen von 10,3 Prozent sowie für 2020 und 2021 mit 10,4 Prozent. Roland Berger ist mit weltweit 600 Millionen Euro Umsatz die klare Nummer eins. Besonders stark gewachsen sind Simon-Kucher mit 22,6, Porsche Consulting mit 24,5 und Horváth mit 18,1 Prozent.

Unternehmensranking: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Unternehmensranking 2017 der Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Lünendonk hat erneut die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Top 10 der Managementberatungen erzielen rund 2 Milliarden Euro Gesamtumsatz. Die führenden Beratungen wachsen 2017 zum vierten Mal in Folge deutlich zweistellig. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2017 im Schnitt um 12,5 Prozent gewachsen. Die Branche rechnet für das laufende Jahr 2018 und 2019 mit Umsatzsteigerungen in ähnlicher Höhe. Porsche Consulting wuchs organisch mit 19,3 Prozent noch stärker.

Unternehmensranking: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Ein spanischer Stier aus Metall steht für Konjunktur und den Ifo-Geschäftsklimaindex.

Die Schere zwischen den Big Four und den übrigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland geht weiter auseinander. PricewaterhouseCoopers (PwC) führt weiterhin die Spitze der Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen an. Im Schnitt sind die 25 nach Inlandsumsatz führenden WP-Gesellschaften und Steuerberatungen um 7,2 Prozent gewachsen. Die Deutschlandumsätze der Big Four stiegen sogar um 11,8 Prozent. Dies sind Ergebnisse aus dem Unternehmensranking 2017 von Lünendonk.

Unternehmensranking 2016: Die Top 25 IT-Beratungen

Ein Mann arbeitet an einem Laptop, den er auf dem Schoß hält.

Die Top 25 IT-Beratungen befinden sich weiterhin im Aufschwung. Im Schnitt stiegen die Umsätze der untersuchten IT-Dienstleistungsunternehmen um 7,5 Prozent und damit um 1,1 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Acht der IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen sind sogar um mehr als 10 Prozent gewachsen. Die Top-Unternehmen stellten mehr als 2.400 neue Mitarbeiter ein.

Unternehmensranking 2016: Consulting Impact Study - Deutschlands wirkungsvollste Berater

Die drei großen Strategieberatungen McKinsey, BCG und Bain führen das aktuelle WGMB-Consulting-Ranking 2016 an. Auf Platz 4 folgt die Unternehmensberatung Berylls Strategy Advisors, die zudem den Spitzenplatz unter den „Spezialisten“ der Beratungen erreicht. Welche Berater den größten Einfluss besitzen, hat die Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB) von Wirtschaftsprofessor Dietmar Fink im „Consulting Impact Study 2016“ unter über 1.000 Führungskräften exklusiv für das manager magazin erhoben.

Unternehmensranking 2016: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Eine Tasse Tee neben Zeichnungen und einem Kompass.

PricewaterhouseCoopers (PwC) führt erneut die Spitze der Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen an. Erstmals schaffte es Ernst & Young (EY) auf den zweiten Platz, gefolgt von KPMG. Im Schnitt sind die 25 nach Inlandsumsatz führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland um 8,1 Prozent gewachsen. Dies sind Ergebnisse aus dem aktuellen Unternehmensranking des Marktforschungsunternehmens Lünendonk.

Unternehmensranking 2016: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Zwei Manager mit Koffern am Flughafen.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2015 im Schnitt um 9,4 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für das laufende Jahr 2016 mit einen Umsatzsteigerung von mehr als 10,8 Prozent.

1.600 deutsche Hidden Champions mit Spitzenposition im Weltmarkt

Hidden Champions: Kampfflieger am Himmel. Einer tanzt aus der Reihe.

Deutschland hat viele innovative mittelständische Unternehmen mit einer Spitzenposition auf dem Weltmarkt. Die Stärke dieser sogenannten „Hidden Champions“ Unternehmen speist sich aus der Fokussierung auf relativ kleine Märkte und einem hohen Grad an Spezialisierung auf bestimmte Produkte oder Anwendungen. Die Wachstumschancen der Hidden Champions hängen dabei stark von der Nachfrageentwicklung in diesen Nischenmärkten ab. Nur wenige Hidden Champions schaffen es, zu wirklichen Großunternehmen zu wachsen, wie der Innovationsindikator 2015 zeigt.

Unternehmensranking 2015 - Die TOP 50 innovativsten Unternehmen weltweit

Apple-Logo

Deutsche Unternehmen holen bei der Innovationsführerschaft wieder auf. Mit BMW und Daimler sind erstmals wieder zwei deutsche Unternehmen unter den Top Ten der Welt. Schnelle, schlanke und facettenreiche Innovationen sind erfolgskritisch. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „The Most Innovative Companies 2015 der Boston Consulting Group.

Unternehmensranking 2015: Top 25 WP-Gesellschaften und Steuerberatungen

Der Blick in einen Kompass.

Die 25 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland erreichten 2014 ein Umsatzwachstum von 6,1 Prozent und erwarten dies auch in 2015. PwC wuchs um 2 Prozent und liegt mit 1,55 Milliarden Euro Umsatz auf Rang 1, gefolgt von KPMG mit 1,38 Mrd. Euro und plus 3,6 Prozent. Knapp dahinter liegt EY mit plus 8 Prozent und 1,37 Mrd. Euro Umsatz. Auf Platz 4 folgt Deloitte mit 729 Mio. Euro Umsatz und einem Zuwachs von 9,4 Prozent.

Unternehmensranking 2015: Die Top 10 Managementberatungen in Deutschland

Ein gelbes Schild an einer Wand mit den Worten: Home of Coaching.

Lünendonk hat die 10 größten deutschen Managementberatungs-Unternehmen mit ihren Gesamtumsatz- und Mitarbeiterzahlen ermittelt. Die Umsätze der Top 10 sind im Jahr 2014 im Schnitt um 9,2 Prozent gewachsen sind. Die Branche rechnet für 2016 mit zweistelligen Wachstumsraten und plant in großem Umfang Neueinstellungen.

Unternehmensranking 2015: Die Top 25 IT-Beratungen in Deutschland

Für die meisten der 25 führenden IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen war das Jahr 2014 ein Rekordjahr. Im Schnitt stiegen die Umsätze der IT-Beratungs- und Systemintegrations-Unternehmen in Deutschland um 7,2 Prozent. 10 Unternehmen wuchsen sogar um mehr als 10 Prozent. Die Top 25 Unternehmen stellten 1.700 neue Mitarbeiter in Deutschland ein.

Antworten auf Wirecard das Enron für EY? Oder für die BIG 4?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 554 Beiträge

Diskussionen zu Wirecard

54 Kommentare

APAS vs EY

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 04.08.2020: Kam dann doch etwas anders…. Verbot von Neumandate für zwei Jahre ist für EY schon als ...

464 Kommentare

Wirecard Verlust

WiWi Gast

Kann auch nicht nach vollziehen wie man in Wirecard investieren konnte wahr doch klar das es eine Betrügerische Company ist. Wer d ...

29 Kommentare

Wirecard

WiWi Gast

Früher oder später wird Insider Trading aufgedeckt, gerade wenn nahe Verwandte *lach* als Strohmänner eingesetzt werden WiWi Ga ...

Weitere Themen aus Audit, Tax & Big4