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bildungspraemie.info - Online-Portal zur Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie beteiligt sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung an der Hälfte der Kosten für die berufliche Weiterbildung bis zu einem Wert von maximal 500 Euro im Jahr. Gefördert werden Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro verfügen.

Ein Werbeplakat für das Sprachzentrum in Berlin mit verschiedenen Städtenamen z.B.Sydney und Fortbildungsarten z.B.Praktikum.

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Weiterbildung wird auch im fortgeschrittenen Berufsleben immer wichtiger. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat daher im Herbst 2008 die Bildungsprämie eingeführt. Seit Start des Bundesprogramms wurden über 250.000 Gutscheine für eine Bildungsprämie ausgegeben. Für die neue Förderrunde, die vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2017 läuft, plant das Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Ausgabe von rund 280.000 weiteren Prämiengutscheinen. Mit der Bildungsprämie fördert das BMBF Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden möchten. Insgesamt stehen 85 Millionen Euro für Bildungsprämien zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.

Mit der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für Weiterbildungskurse oder -prüfungen bis maximal 500 Euro im Jahr. In der neuen Runde fördert das BMBF Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbständigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügen. Auch Mütter und Väter in Elternzeit können davon profitieren. Der Gutschein kann bei einer von bundesweit derzeit 512 Beratungsstellen beantragt werden. Die Weiterbildungsberater prüfen die persönlichen Voraussetzungen, definieren im Gespräch das Weiterbildungsziel und benennen passende Angebote und geeignete Anbieter.

Ein weiteres Element des Bundesprogramms ist das Weiterbildungssparen. Das Weiterbildungssparen können alle diejenigen nutzen, die über ein mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies kann unabhängig vom Jahreseinkommen in Anspruch genommen werden. Die Bildungsprämie ermöglicht es, vorzeitig auf das angesparte Guthaben zuzugreifen, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

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