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Aufbaustudium FortbildungBildungsurlaub

Von Weiterbildungen profitieren

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich weiterzubilden und dafür Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Jährlich stehen dazu fünf Arbeitstage zur Verfügung, die über zwei Jahre sogar auch für eine Weiterbildung von zehn Tagen zusammengefasst werden dürfen.

Von Weiterbildungen profitieren
Jeder Angestellte sollte sich im Laufe seiner Berufstätigkeit weiterbilden, um so immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dadurch erhält er nicht nur Vorteile gegenüber Mitarbeitern, sondern hat bei Gehaltsverhandlungen eine bessere Ausgangsbasis und kann sich bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle durch die Fortbildungen hervorheben. Jeder Arbeitnehmer hat nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar das Recht, sich jährlich weiterzubilden.


Verbesserungen der Fertigkeiten
Größere Unternehmen bieten ihren Angestellten Weiterbildungen an, damit sie beispielsweise in weiteren Bereichen eingesetzt werden können und so einen größeren Nutzen für den Arbeitgeber haben. Einige schulen die den Mitarbeitern in firmeneigenen  Akademien oder bieten Fort- und Weiterbildungen in einem Netzwerk an.

Die Weiterbildungen sind im Allgemeinen in Unternehmen auf den Beruf des Angestellten angepasst und bedeuten für ihn eine Verbesserung der Fertigkeiten und Kenntnisse. Nach einer solchen Fortbildung findet im Allgemeinen eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder den Handwerkskammern statt.


Jährlicher Bildungsurlaub möglich
Ist man nicht in einem Unternehmen beschäftigt, in dem Weiterbildungen intern angeboten werden, kann man einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Jährlich stehen dazu fünf Arbeitstage zur Verfügung. Allerdings kann man auch zwei Jahre zusammenfassen und eine Weiterbildung à zehn Tage machen.

Es gibt eine Vielzahl von Veranstaltern, die Bildungsurlaub anbieten. Zwar hat man theoretisch die freie Wahl, dennoch kann der Arbeitgeber sein Veto einlegen, wenn die Fortbildung keinen Nutzen für das Unternehmen bietet. Man spricht hier allerdings vom „Mindestnutzen“, sodass es ausreicht, wenn die erlernten Fähigkeiten nur gelegentlich zum Einsatz kommen. Die Kosten für den Bildungsurlaub müssen allerdings vom Arbeitnehmer bezahlt werden. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Unternehmer und Angestellten über die Sinnhaftigkeit einen speziellen Bildungsurlaubs und kann der Angestellte den „Mindestnutzen“ nicht durchsetzen, kann es sich lohnen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.