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Auslandspraktikum Erstattung von Steuern

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WiWi Gast

Auslandspraktikum Erstattung von Steuern

Hallo!

Wer hat Erfahrung mit der Rueckerstattung von gezahlten Steuern im Ausland?

Folgender Fall: Student A absolviert ein 4 monatiges Praktikum in Spanien, wo ihm 25% Steuern an der Quelle von seinem Bruttopraktikumsgehalt abgezogen werden.

In Deutschland studiert A ausschliesslich, erzielt also keine weiteres Einkommen - bleibt also unter dem Einkommens Pauschbetrag und muss / kann (?) also keine Steuererklaerung einreichen.

Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien sollte sich A die in Spanien gezahlten Steuern komplett erstatten lassen sollen, da er unter dem Freibetrag bleibt oder? Aber wie kann A vorgehen? Kann A sich an das deutsche Finanzamt wenden, auch ohne deutsche Einkommen zu erklaeren?

Danke!

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WiWi Gast

Re: Auslandspraktikum Erstattung von Ste

In Deutschland fällt Dein in Spanien verdientes Gehalt unter den Progressionsvorbehalt, wird also nur zur Kalkulation des Steuersatzes hinzugezogen, aber unterliegt nicht der Besteuerung. Wenn Du in Deutschland nichts verdienst, musst Du natürlich auch keine Erklärung abgeben.
Die in Spanien gezahlten Steuern können Dir jedenfalls nicht vom deutschen Fiskus zurückerstattet werden, da musst Du schon eine spanische Steuererklärung einreichen.

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DAX Einkäufer

Re: Auslandspraktikum Erstattung von Ste

Ja, würde ich auch so sehen. Ich war damals auch Praktikant im Ausland und habe das Geld von dort zurückbekommen. Aber wie das konkret mit Spanien funktioniert, weiss ich leider nicht.

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WiWi Gast

Re: Re: Auslandspraktikum Erstattung von Steuern

Hallo zusammen,

hat schon jemand was rausgefunden wie das in Spanien funktioniert. Bin da grad zur Zeit und würd mein Geld gerne wiederhaben...:)

Danke schon mal!!!

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WiWi Gast

Re: Auslandspraktikum Erstattung von Steuern

Hey Leute wie siehts aus, weiss wirklich keiner wie das mit der Steuerrückerstattung in Spanien funktioniert?!

Wär halt echt super, wenn ich mein Geld wieder zurückbekommen würde...

Also wenn jemand schon mal dort gearbeitet hat und mehr weiss soll er doch bitte kurz was dazu schreiben (v.a. an wen man sich da wenden muss etc.)

Gruss Matze

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WiWi Gast

Re: Auslandspraktikum Erstattung von Steuern

Hallo!

Ich war von August 2008 bis März 2009 in der Nähe von Barcelona. Ich habe bei zwei haciendas dort und der Zentralstelle in Barcelona versucht, meine Steuern zurück zu bekommen. Auch in Deutschland im Finanzamt habe ich mich nach meiner Rückkehr nach einer Möglichkeit zur Rückerstattung erkundigt. Leider funktioniert das definitiv nicht. Voraussetzung in Spanien, um die Steuer zurück zu bekommen: Du musst residente sein, d. h. du musst mind. 183 Tage am Stück in einem Kalenderjahr dort wohnhaft gewesen sein oder, wenn es weniger als 183 Tage waren, muss dein "Lebensmittelpunkt" in Spanien gewesen sein. Da zählt aber das Praktikum alleine nicht. Dafür müsste schon deine Familie mit dabei gewesen sein oder so ähnlich, also wirklich belegbare Gründe. ;-)

Tut mir leid, dir keine angenehmere Auskunft geben zu können.

LG Martina

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WiWi Gast

Re: Auslandspraktikum Erstattung von Steuern

Meine Tochter (Schülerin) hat ihr ferialpraktikum in der Schweiz absolviert und dort Steuer bezahlt - hat sie eine Chance in Österreich etwas davon zurück zu bekommen?

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Ceterum censeo

Re: Auslandspraktikum Erstattung von Steuern

WiWi Gast schrieb am 10.08.2022:

Meine Tochter (Schülerin) hat ihr ferialpraktikum in der Schweiz absolviert und dort Steuer bezahlt - hat sie eine Chance in Österreich etwas davon zurück zu bekommen?

Aller Wahrscheinlichkeit nach: Nein.
Liebe Grüße

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