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AuslandspraktikumKanada

Auslandspraktikum Kanada: »Young Workers Exchange Program«

Das Programm wendet sich an Hochschulabsolventen und junge Berufstätige zwischen 18 und 35 Jahren sowie Studierende ab dem 6. Semester.

Eine kanadische Flagge weht im Wind.

YWEP - auch für Studierende ab dem 6. Semester
Das Young Workers Exchange Program (YWEP) ist ein Fortbildungsprogramm für junge Berufstätige und Hochschulabsolventen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 18 und 35 Jahren. Es bietet qualifizierten Nachwuchskräften die Möglichkeit, sich durch eine fachbezogene Fortbildung in Kanada beruflich weiter zu bilden und wichtige Schlüsselqualifikationen wie erste berufliche Auslandserfahrung und eine Vertiefung der Fremdsprachenkenntnisse zu erlangen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene berufliche Erstausbildung (Lehre, Berufsfachschulausbildung, Berufsakademie-Abschluss o.ä.) oder ein Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss. Es können sich auch Studenten und Studentinnen bewerben, die mindestens sechs Semester studiert und ihr Vordiplom bzw. die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert haben.

Das YWEP erleichtert die Arbeitsplatzsuche, weil damit eine der größten Hürden - die Arbeitsmarktprüfung in Kanada - überwunden werden kann. Normalerweise muss ein Arbeitgeber bei den kanadischen Behörden klären, ob er eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer erhalten kann. Dies bedeutet einen großen Aufwand, den ein Unternehmen in der Regel nicht betreiben will. Deshalb sollte man bereits bei der Bewerbung dem potentiellen Arbeitgeber mitteilen, dass eine Arbeitsmarktprüfung in Kanada (HRDC confirmation) nicht erforderlich ist, da die Teilnahme am YWEP vorgesehen ist und damit der Aufwand bei den kanadischen Behörden entfällt.
 

Hinweise zur Stellensuche
Die Teilnehmer des YWEP erhalten eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Kanada, wenn sie selbst eine geeignete Stelle zur beruflichen Weiterbildung gefunden haben und die Programmvoraussetzungen erfüllen. Daher macht eine Bewerbung nur Sinn, wenn ein Arbeitgeber im Ausland gefunden worden ist und dem Bewerber oder der Bewerberin bereits ein Angebot zur Einstellung vorliegt. Die Bewerbung muss individuell über die ZAV erfolgen.

 

Die Unterlagen werden nach Prüfung durch die ZAV an die kanadische Botschaft (Immigration Office) in Berlin weitergeleitet, die den Antrag beschleunigt bearbeitet und dem Bewerber oder der Bewerberin die Zusage für die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die ZAV ist bestrebt, qualifizierten Bewerbern eine Stelle zur beruflichen Weiterbildung in Kanada zu vermitteln. Die Vermittlungsaussichten sind dabei von der jeweiligen Branche und der wirtschaftlichen und konjunkturellen Situation in Kanada abhängig.


Weitere Informationen
Alle bei der ZAV eingehenden Stellenangebote für dieses Programm werden auf der Homepage der ZAV und im Stelleninformationsservice SIS der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlicht.

Links

Weitere Informationen zu YWEP sowie einen Überblick über die Bewerbungsunterlagen findet ihr hier.