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AuslandsstudiumAnerkennung

Info-Flyer »Auslandsstudium und Anerkennung«

Der neue Flyer „Auslandsstudium und Anerkennung“ der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) klärt Studierende über ihre Rechte und Pflichten bei der Anerkennung von im Auslandsstudium erworbenen Studienleistungen auf.

Cover HRK Auslandsstudium und Anerkennung

Info-Flyer »Auslandsstudium und Anerkennung«
Etwa 30 Prozent der deutschen Studierenden absolvieren ein Auslandsstudium und verbringen einen Teil ihres Studiums in einem anderen Land. Was viele Studierende nicht wissen: Studienleistungen, die sie im Auslandsstudium erwerben, müssen von der Heimathochschule anerkannt werden, sofern nicht ein „wesentlicher Unterschied“ besteht. Mussten früher Studierende beweisen, dass sie während ihres Auslandsstudiums gleichwertige Studienleistungen erbracht haben, sind heute die Hochschulen verpflichtet nachzuweisen, dass eine Leistung in zentralen Punkten von den Anforderungen abweicht, wenn sie die Anerkennung ablehnen wollen.

Das Konzept des „wesentlichen Unterschieds“ und die Beweislastumkehr sind zentrale Bestandteile des internationalen „Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, der sogenannten Lissabon-Konvention. Diese ist Maßstab für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem der Unterzeichnerstaaten erbracht worden sind.

Der neue Flyer „Auslandsstudium und Anerkennung“ klärt Studierende über ihre Rechte und Pflichten bei der Anerkennung von im Auslandsstudium erworbenen Studienleistungen auf. So sollten Studierende, die ein Auslandsstudium an einer ausländischen Hochschule planen, vor dem Auslandsaufenthalt immer eine Lernvereinbarung, das sogenannte Learning Agreement, abschließen.

Download Flyer »Auslandsstudium und Anerkennung« [PDF, 5 Seiten - 353 KB]
http://www.hrk-nexus.de/uploads/Flyer_Anerkennung_Auslandsstudium.pdf