USA-Reisestipendien: Bewerbung bis 31. Januar
Fulbright-Stipendium deckt die Reisekosten bei einem Auslandsstudium in den USA
Wer für das amerikanische Studienjahr 2003/4 (August bis Mai) ein Auslandsstudium in den USA plant, kann sich noch bis zum 31. Januar bei seinem akademischen Auslandsamt für ein Fulbright-Reisestipendium bewerben.
Leistungen des Stipendiums
- Organisation der Reise
- Übernahme der Reisekosten vom Heimatort zum Studienort und zurück
- begrenzte Kranken-/Unfallversicherung für die Dauer des Studienprogramms
- Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar
- Betreuung in den USA durch die amerikanischen Partnerstellen der Fulbright-Kommission
- Möglichkeit zur Erweiterung der gemachten Erfahrung durch Praktika im Anschluss an das Studienjahr
Bewerbungsvoraussetzungen
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- deutsche Staatsangehörigkeit
- ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Studentische BewerberInnen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 4. Fachsemester eingeschrieben sein. Zum Zeitpunkt der Abreise (Herbst 2003) sind 5 Fachsemester, davon wenigstens zwei an einer deutschen Universität nachzuweisen. Graduierte BewerberInnen müssen ihr Hochschulstudium nach dem 1.4.2001 abgeschlossen haben
- Die BewerberInnen sollten über gute englische Sprachkenntnisse verfügen.
- Kandidaten, die innerhalb der letzten 2 Jahre einen Studien-/Praktikantenaufenthalt von mehr als 3-4 Monaten in den USA verbracht haben, können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden (ausgenommen Schüleraustausch).
Fulbright-StipendiatInnen erhalten ein spezielles J-1-Visum für Austauschbesucher. Das Visum erlaubt es den StipendiatInnen, im Anschluss an den Studienaufenthalt ein selbstorganisiertes Praktikum in den USA zu absolvieren. Die Beantragung des Fulbright-Visums nehmen die StipendiatInnen in Absprache mit der Fulbright-Kommission vor.
BewerbungsunterlagenDer vollständige Antrag umfasst:
- Formularvordruck Application for a Fulbright Travel Grant (englisch-sprachig), dreifache Ausfertigung
- Vordruck Letter of Recommendation für die Gutachten von zwei Hochschschullehrern, jeweils einfache Ausfertigung
- Kopien bereits vorliegender Prüfungsergebnisse (Vordiplom, Zwischenprüfung, Studienabschlussprüfung etc.) und die Erstellung von Notenspiegeln für erbrachte Studienleistungen; einfache Ausfertigung. Das Fehlen genauer Notenangaben gefährdet die angemessene Beurteilung der BewerberInnen.
Entsprechende Vordrucke gibt es auf der Homepage der Fulbright Kommission.
Kontakt
Fulbright Commission - Berlin
Oranienburger Straße 13/14
Haus der Bank für Sozialwirtschaft
Tel.: (0 30) 28 44 43-771
E-Mail: fo@fulbright.de
Web: www.fulbright.de