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Hartz 4 im Studium

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Larry1212

Hartz 4 im Studium

Hallo zusammen,
ich hab ein bisschen im Forum gestöbert und habe gesehen, dass es hier schon einige Threads zum Hartz 4 in Verbindung mit dem Studium geht, aber leider nichts aktuelles gefunden, was zu meiner Situation passt.

Und zwar folgendes: Da meine Eltern beide "normal" verdienen, habe ich keinen Anspruch auf Bafög. Da aber ein Studium und die Tatsache, dass ich ja dabei kein Geld verdienen würde, für meine Eltern einfach zu viel ist, hab ich mich gefragt ob ich Anspruch auf ALG II im Studium hätte...

Deswegen meine Frage: Hat hier jemand Erfahrungen mit Studium + Hartz 4 oder ist das einfach ein Märchen?

Liebe Grüße
Larry

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WiWi Gast

Re: Hartz 4 im Studium

Du hast in jedem Fall Anspruch darauf, neben dem Studium arbeiten zu gehen

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WiWi Gast

Re: Hartz 4 im Studium

Das ist ein Märchen. Studium und Hartz IV schließen sich gegenseitig aus. Wenn du nicht bafögberechtigt bist, müssen deine Eltern dir dein Studium finanzieren. Das Geld dafür sollten sie haben, wenn sie ihre elterlichen Prioritäten nicht falsch setzen.

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WiWi Gast

Re: Hartz 4 im Studium

Ist ein Märchen. Entweder deine Eltern zahlen, du gehst arbeiten oder holst dir einen Kredit.

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WiWi Gast

Re: Hartz 4 im Studium

WiWi Gast schrieb am 25.10.2017:

Du hast in jedem Fall Anspruch darauf, neben dem Studium arbeiten zu gehen

+1

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WiWi Gast

Re: Hartz 4 im Studium

WiWi Gast schrieb am 25.10.2017:

Das ist ein Märchen. Studium und Hartz IV schließen sich gegenseitig aus. Wenn du nicht bafögberechtigt bist, müssen deine Eltern dir dein Studium finanzieren. Das Geld dafür sollten sie haben, wenn sie ihre elterlichen Prioritäten nicht falsch setzen.

EIn Paradebeispiel vom schmalen Geist.....

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WiWi Gast

Re: Hartz 4 im Studium

Ist doch klar, dass die Eltern zuständig sind. Außerdem gibt es evtl. noch Kindergeld. Den Rest könntest Du selbst dazu verdienen.

WiWi Gast schrieb am 27.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2017:

Das ist ein Märchen. Studium und Hartz IV schließen sich gegenseitig aus. Wenn du nicht bafögberechtigt bist, müssen deine Eltern dir dein Studium finanzieren. Das Geld dafür sollten sie haben, wenn sie ihre elterlichen Prioritäten nicht falsch setzen.

EIn Paradebeispiel vom schmalen Geist.....

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WiWi Gast

Re: Hartz 4 im Studium

WiWi Gast schrieb am 27.10.2017:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2017:

Das ist ein Märchen. Studium und Hartz IV schließen sich gegenseitig aus. Wenn du nicht bafögberechtigt bist, müssen deine Eltern dir dein Studium finanzieren. Das Geld dafür sollten sie haben, wenn sie ihre elterlichen Prioritäten nicht falsch setzen.

EIn Paradebeispiel vom schmalen Geist.....

Das musst du erklären.

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WiWi Gast

Re: Hartz 4 im Studium

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Paragraph 7 Abs. 5 SGB II

(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Satz 1 gilt auch für Auszubildende, deren Bedarf sich nach § 61 Absatz 2 und 3, § 62 Absatz 3, § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 des Dritten Buches bemisst

Wie andere bereits gesagt haben, ein Studium, das DEM GRUNDE NACH nach Bafög förderungsfähig ist, schließt Hartz IV aus. Wenn deine Eltern für Bafög zu viel verdienen sind sie dir gegenüber bis zur Höhe des Bafög Höchstsatz unterhaltspflichtig (abzüglich Kindergeld, das dir natürlich ausgezahlt werden muss).

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WiWi Gast

Re: Hartz 4 im Studium

WiWi Gast schrieb am 10.08.2018:

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Paragraph 7 Abs. 5 SGB II

(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Satz 1 gilt auch für Auszubildende, deren Bedarf sich nach § 61 Absatz 2 und 3, § 62 Absatz 3, § 123 Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 des Dritten Buches bemisst

Wie andere bereits gesagt haben, ein Studium, das DEM GRUNDE NACH nach Bafög förderungsfähig ist, schließt Hartz IV aus. Wenn deine Eltern für Bafög zu viel verdienen sind sie dir gegenüber bis zur Höhe des Bafög Höchstsatz unterhaltspflichtig (abzüglich Kindergeld, das dir natürlich ausgezahlt werden muss).

Mir ging während eines Praktikums das Geld aus (das Praktikum war mies bezahlt, 400 EUR / Monat). Ich zum Amt, aber nada - weil es ein freiwilliges Praktikum war, gab es nix. Somit musste ein Kredit aushelfen.

Wäre ich mal lieber über die Grenze gekommen :(

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WiWi Gast

Re: Hartz 4 im Studium

WiWi Gast schrieb am 10.08.2018:

Wie andere bereits gesagt haben, ein Studium, das DEM GRUNDE NACH nach Bafög förderungsfähig ist, schließt Hartz IV aus. Wenn deine Eltern für Bafög zu viel verdienen sind sie dir gegenüber bis zur Höhe des Bafög Höchstsatz unterhaltspflichtig (abzüglich Kindergeld, das dir natürlich ausgezahlt werden muss).

Was meinst du, dass Kindergeld dem Kind im Studium ausgezahlt werden muss? Es steht doch den Eltern zu, wenn das Kind schon Bafög Höchstsatz bekommt. oder lege ich falsch?

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