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BAföG & StipendienBAföG-Rückzahlung

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

Hi,

ich stehe vor dem Problem, dass wenn ich in der nächsten vorlesungsfreien Zeit ein Praktikum mache, den durchs Bafög erlaubten Betrag an Zuverdienst deutlich überschreite.
Leider ist der ja gnadenlos tief gewählt, sodass man, wenn man als Werkstudent arbeitet und Praktika macht, was eigtl zur Ausbildung dazugehört, da man sonst gar nicht berufsfähig ist, quasi jeglichen Bafög-Anspruch wieder verliert.
Oder andersherum: Das Bafög setzt mir den Anreiz zum totalen Faulenzen, weil mein nächstes Praktikum dadurch effektiv unbezahltes Arbeiten wäre.

Mein Plan ist jetzt, meine Werbungskosten irgendwie aufzublasen, sodass mein anrechenbares Einkommen unter die Grenze gemindert wird (oder zumindest soweit, dass ich von meiner Vergütung auch etwas habe).
D.h. ich werde alle meine Anschaffungen irgendwie als studienrelevant anpreisen.
Das Finanzamt war da in Sachen Einkommenssteuerbemessung immer recht großzügig. Ist das Bafög-Amt das auch?
Muss man dort bei Werbungskosten über der Pauschale zwangsweise Belege einreichen? Dann würde ich jetzt schonmal anfangen zu sammeln.

Falls jemand sonstige legale(!) Tipps hat, wie man Rückzahlungen vermeidet, sind die natürlich auch gerne gesehen.

Inb4 Moralkeule: Ja, ich bin bedürftig genug für das Bafög-Geld, auch wenn ich nebenher ein bisschen verdienen kann (Wohnen ist teuer). Aber 5400 Brutto sind einfach lächerlich gering, da man diese nur durch Vollzeit-Arbeit in der vorlesungsfreien Zeit schon leicht und weit überschreiten kann.

Grüße vom Main

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

Werde das auch machen. Sind die in der Regel großzügig bei der Anerkennung von Werbungskosten? Und muss ich da eigtl aktiv aufs Bafög-Amt zugehen oder nur auf Nachfrage mich rechtfertigen?

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

Im BAFöG gilt der gleiche Werbungskostenbegriff wie im Steuerrecht. Da würde ich mir dann z.B. noch mal schnell das Arbeitszimmer neu ausstatten (Computer, Drucker etc). Aber Achtung, jeder Posten darf nicht mehr als 800 Euro netto kosten...

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

WiWi Gast schrieb am 13.01.2020:

Im BAFöG gilt der gleiche Werbungskostenbegriff wie im Steuerrecht. Da würde ich mir dann z.B. noch mal schnell das Arbeitszimmer neu ausstatten (Computer, Drucker etc). Aber Achtung, jeder Posten darf nicht mehr als 800 Euro netto kosten...

Arbeitszimmer ist bei mir leider nicht drin, aber Hardware, die auch fürs Studium benutzt wird, sammelt sich jährlich zu Hauf an.

Meine Überlegung war nur, dass die Behörde ja eine andere ist. Die Finanzämter sind ja anscheinend gnadenlos überfordert und haben deshalb bei mir auch schon ein TV-Gerät mit 25%-Ansatz ohne Nachfrage durchgewunken.

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

Steuern wirst Du ja ohnehin auf Null drücken können mit Vorsorgeaufwand etc. Und selbst wenn nicht, ist der Steuersatz ja erstmal gering.

Beim BAFöG lohnt es sich ja viel mehr zu kämpfen. Mal ein Denkansatz: Wie bekommt das BAFöG-Amt eigentlich überhaupt Kenntnis von Deinen Einnahmen? Meldet das Finanzamt direkt? Oder bist Du verpflichtet von Dir aus zu melden? Ideal wäre ja, wenn Du erst mal die Steuererklärung mit allen Werbungskosten machst und dann wenn der (in Deinem Sinne ausgefallene) Bescheid vorliegt, diesen an das BAFöG-Amt sendest.

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

Das Bafög-Amt bezieht sich ja aber auf einen anderen Zeitraum (Bewilligungszeitraum statt Januar bis Dezember). Somit dürfte der Steuerbescheid nicht helfen.

Wie die Kenntis bekommen? Kp, wahrscheinlich fragen die beim Finanzamt nen Wert ab und fordern dann genauere Infos ein.

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

WiWi Gast schrieb am 14.01.2020:

Das Bafög-Amt bezieht sich ja aber auf einen anderen Zeitraum (Bewilligungszeitraum statt Januar bis Dezember). Somit dürfte der Steuerbescheid nicht helfen.

Wie die Kenntis bekommen? Kp, wahrscheinlich fragen die beim Finanzamt nen Wert ab und fordern dann genauere Infos ein.

Bei Bafögamt kann man doch gar keine weiteren Werbungskosten abziehen oder? 450€ ist doch die Grenze des Verdienst ohne, dass das Bafög reduziert wird oder?

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

Würde mich auch interessieren.

Falls doch: kann man das auch rückwirkend noch einreichen? Habe damals immer etwas weniger Bafög bekommen, durch Steuerbescheide aber mittlerweile nachweisbar, dass ich immer Verlust gemacht habe (durch Werbungskosten). Kann man da noch was "zurückholen"?

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

Das Bafög-Amt bezieht sich ja aber auf einen anderen Zeitraum (Bewilligungszeitraum statt Januar bis Dezember). Somit dürfte der Steuerbescheid nicht helfen.

Wie die Kenntis bekommen? Kp, wahrscheinlich fragen die beim Finanzamt nen Wert ab und fordern dann genauere Infos ein.

Bei Bafögamt kann man doch gar keine weiteren Werbungskosten abziehen oder? 450€ ist doch die Grenze des Verdienst ohne, dass das Bafög reduziert wird oder?

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

Das Bafög-Amt bezieht sich ja aber auf einen anderen Zeitraum (Bewilligungszeitraum statt Januar bis Dezember). Somit dürfte der Steuerbescheid nicht helfen.

Wie die Kenntis bekommen? Kp, wahrscheinlich fragen die beim Finanzamt nen Wert ab und fordern dann genauere Infos ein.

Bei Bafögamt kann man doch gar keine weiteren Werbungskosten abziehen oder? 450€ ist doch die Grenze des Verdienst ohne, dass das Bafög reduziert wird oder?

Doch, genau das geht. Halt über den gesamten Bewilligungszeitraum.

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

Das Bafög-Amt bezieht sich ja aber auf einen anderen Zeitraum (Bewilligungszeitraum statt Januar bis Dezember). Somit dürfte der Steuerbescheid nicht helfen.

Wie die Kenntis bekommen? Kp, wahrscheinlich fragen die beim Finanzamt nen Wert ab und fordern dann genauere Infos ein.

Bei Bafögamt kann man doch gar keine weiteren Werbungskosten abziehen oder? 450€ ist doch die Grenze des Verdienst ohne, dass das Bafög reduziert wird oder?

Doch, genau das geht. Halt über den gesamten Bewilligungszeitraum.

und wie?

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

Das Bafög-Amt bezieht sich ja aber auf einen anderen Zeitraum (Bewilligungszeitraum statt Januar bis Dezember). Somit dürfte der Steuerbescheid nicht helfen.

Wie die Kenntis bekommen? Kp, wahrscheinlich fragen die beim Finanzamt nen Wert ab und fordern dann genauere Infos ein.

Bei Bafögamt kann man doch gar keine weiteren Werbungskosten abziehen oder? 450€ ist doch die Grenze des Verdienst ohne, dass das Bafög reduziert wird oder?

Doch, genau das geht. Halt über den gesamten Bewilligungszeitraum.

und wie?

Keine Ahnung, wie das abläuft. Klar ist mir nur, dass es so im Gesetz steht und dass es irgendwie rückwirkend erfolgt, weil erst nach Ende des Bewilligungszeitraums die Werbungskosten bekannt sein können.

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Ceterum censeo

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

Ohne mich jetzt weiter mit dem leidigen Thema auseinandersetzen zu wollen, einmal eine kurze Anmerkung (bevor hier noch mehr schief läuft):

§ 21 Abs. 1 BAföG: "Als Einkommen gilt - vorbehaltlich des Satzes 3, der Absätze 2a, 3 und 4 - die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes."
Damit sollte die Berücksichtigung von Werbungskosten (ja!) geklärt sein.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

Konnte beim Bafögamt zumindest 80 Km pro Strecke geltend machen. Wurden von meinem Praxisphasen einkommen abgezogen. Hab da einfach per Mail hingeschrieben.

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WiWi Gast

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

Konnte beim Bafögamt zumindest 80 Km pro Strecke geltend machen. Wurden von meinem Praxisphasen einkommen abgezogen. Hab da einfach per Mail hingeschrieben.

D.h. du musstest zurückzahlen und die Rückzahlung wurde dann weniger? Wie haben die sich bei dir gemeldet?

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

Würde mich auch interessieren.

Falls doch: kann man das auch rückwirkend noch einreichen? Habe damals immer etwas weniger Bafög bekommen, durch Steuerbescheide aber mittlerweile nachweisbar, dass ich immer Verlust gemacht habe (durch Werbungskosten). Kann man da noch was "zurückholen"?

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

Das Bafög-Amt bezieht sich ja aber auf einen anderen Zeitraum (Bewilligungszeitraum statt Januar bis Dezember). Somit dürfte der Steuerbescheid nicht helfen.

Wie die Kenntis bekommen? Kp, wahrscheinlich fragen die beim Finanzamt nen Wert ab und fordern dann genauere Infos ein.

Bei Bafögamt kann man doch gar keine weiteren Werbungskosten abziehen oder? 450€ ist doch die Grenze des Verdienst ohne, dass das Bafög reduziert wird oder?

Kein gesichertes Wissen, aber ich würde mal sagen nein. Was meinst du mit "weniger Bafög bekommen"? Es geht hier im Thread einzig darum, die Rückzahlung zu vermeiden, wenn man über den Bewilligungszeitraum tatsächlich zu viel verdient hat. Oder hast du gleich bei deinem Antrag angegeben, dass du vorraussichtlich drüber wärst und dir wurde deshalb direkt weniger bewilligt?

Wegen Rückzahlung dann: In der Regel muss man bei so nem Verwaltungsakt recht schnell Widerspruch einlegen. Aber der Fall könnte natürlich auch eine besonders geregelte Ausnahme sein

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abc123!

Antizipierte Bafögrückzahlung durch Werbungskosten mindern

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

Konnte beim Bafögamt zumindest 80 Km pro Strecke geltend machen. Wurden von meinem Praxisphasen einkommen abgezogen. Hab da einfach per Mail hingeschrieben.

D.h. du musstest zurückzahlen und die Rückzahlung wurde dann weniger? Wie haben die sich bei dir gemeldet?

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

Würde mich auch interessieren.

Falls doch: kann man das auch rückwirkend noch einreichen? Habe damals immer etwas weniger Bafög bekommen, durch Steuerbescheide aber mittlerweile nachweisbar, dass ich immer Verlust gemacht habe (durch Werbungskosten). Kann man da noch was "zurückholen"?

WiWi Gast schrieb am 15.01.2020:

Das Bafög-Amt bezieht sich ja aber auf einen anderen Zeitraum (Bewilligungszeitraum statt Januar bis Dezember). Somit dürfte der Steuerbescheid nicht helfen.

Wie die Kenntis bekommen? Kp, wahrscheinlich fragen die beim Finanzamt nen Wert ab und fordern dann genauere Infos ein.

Bei Bafögamt kann man doch gar keine weiteren Werbungskosten abziehen oder? 450€ ist doch die Grenze des Verdienst ohne, dass das Bafög reduziert wird oder?

Kein gesichertes Wissen, aber ich würde mal sagen nein. Was meinst du mit "weniger Bafög bekommen"? Es geht hier im Thread einzig darum, die Rückzahlung zu vermeiden, wenn man über den Bewilligungszeitraum tatsächlich zu viel verdient hat. Oder hast du gleich bei deinem Antrag angegeben, dass du vorraussichtlich drüber wärst und dir wurde deshalb direkt weniger bewilligt?

Wegen Rückzahlung dann: In der Regel muss man bei so nem Verwaltungsakt recht schnell Widerspruch einlegen. Aber der Fall könnte natürlich auch eine besonders geregelte Ausnahme sein

Hat noch jemand eine Idee?

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abc123!

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Einstieg, Enter, Berufseinstieg,

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Studenten verlassen gerade ein Gebäude auf dem Universitätsgelände der Technischen Universität München (TUM).

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Deutschlandstipendium: Plakat "Ein Stipendium viele Gesichter"

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