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Bafög, zu hohen Nebenverdienst durch Werbungskosten senken?

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abc123!

Bafög, zu hohen Nebenverdienst durch Werbungskosten senken?

Hi,

ich bekomme Bafög und arbeite als Werkstudent in einer Firma wo ich öfters Überstunden mache. Nun habe ich leider in den Semesterferien so viele Überstunden angesammelt, dass ich ca. 3000€ mehr als die erlaubten 5400€ im Bewilligungszeitraum ausbezahlt bekomme.

Jetzt habe ich gehört, dass man wie bei der Steuererklärung auch beim Bafög sein Einkommen durch Werbungskosten senken kann. Bei mir würde da einiges zusammen kommen. Z.B die Entfernungspauschale etc. oder Vorsorgeaufwendungen.

Wisst ihr ob es tatsächlich möglich ist sein Nebenverdienst so aus Bafögsicht zu mindern?

Ich wäre sehr dankbar für Hilfe :(

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WiWi Gast

Bafög, zu hohen Nebenverdienst durch Werbungskosten senken?

Für die Praxisphase war es möglich, eine Minderung aufgrund der Strecke zu erhalten.

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abc123!

Bafög, zu hohen Nebenverdienst durch Werbungskosten senken?

WiWi Gast schrieb am 27.01.2020:

Für die Praxisphase war es möglich, eine Minderung aufgrund der Strecke zu erhalten.

Und weißt du auch ob man Vorsorgeaufwendungen wie z.B Krankenversicherung oder Rentenversicherung abziehen kann?

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abc123!

Bafög, zu hohen Nebenverdienst durch Werbungskosten senken?

abc123! schrieb am 27.01.2020:

Für die Praxisphase war es möglich, eine Minderung aufgrund der Strecke zu erhalten.

Und weißt du auch ob man Vorsorgeaufwendungen wie z.B Krankenversicherung oder Rentenversicherung abziehen kann?

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abc123!

Bafög, zu hohen Nebenverdienst durch Werbungskosten senken?

abc123! schrieb am 27.01.2020:

abc123! schrieb am 27.01.2020:

Für die Praxisphase war es möglich, eine Minderung aufgrund der Strecke zu erhalten.

Und weißt du auch ob man Vorsorgeaufwendungen wie z.B Krankenversicherung oder Rentenversicherung abziehen kann?

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Ceterum censeo

Bafög, zu hohen Nebenverdienst durch Werbungskosten senken?

So, ich versuche es hier noch einmal und verweise abschließend auf das BAföG, damit dieses unangenehme Erschleichen einer individuellen Beratung aufgrund mangelnder Bereitschaft zur eigenen Informationsbeschaffung mal ein Ende hat:

§ 21 BAföG (angepasst):
Als Einkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.
Abgezogen werden können:

  • die für den Berechnungszeitraum zu leistende Einkommensteuer, Kirchensteuer und Gewerbesteuer,
  • die für den Berechnungszeitraum zu leistenden Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie die geleisteten freiwilligen Aufwendungen zur Sozialversicherung und für eine private Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Lebensversicherung in angemessenem Umfang.

Zur Abgeltung obiger Abzüge wird ein Betrag in Höhe folgender Vomhundertsätze dieses Gesamtbetrages abgesetzt:

  • für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und für Auszubildende 21,3 vom Hundert, höchstens jedoch ein Betrag von jährlich 14 600 Euro,
  • für nichtrentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer 15,5 vom Hundert, höchstens jedoch ein Betrag von jährlich 8 500 Euro.

Bedeutet für dich: Dein Bruttolohn aus deiner Tätigkeit, abzüglich:

  • der angefallenen Werbungskosten (Entfernungspauschale, etc.)
  • der gezahlten Steuern
  • der angefallenen Sozialversicherungsaufwendungen (pauschal)

Wenn jedoch dein Netto-Einkommen 3000 € über den 5400 € liegen sollte, dann solltest du besser einen ordentlichen Anreiseweg gehabt haben.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Bafög, zu hohen Nebenverdienst durch Werbungskosten senken?

Hattest du Erfolg? Denn aus dem §21 lässt sich mM nach nicht herauslessen , dass zus. Werbungskosten angerechnet werden können. Des Weiteren bin ich mir nicht sicher, ob das Amt hier auch von der gültigen Rechtssprechnung in der Einkommenssteuer abweichen kann, oder immer gebrauch von der Defintion im EStG macht.

Für mich persönlich wäre Interessant zu wissen, ob das Amt (BAföG-Amt) hier zwischen Werbungskosten die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit entstehen und Kosten im Studium ( bücher etc), welche aufgrund meiner Zweitausbildung als Werbungskosten annerkannt werden, differenziert.

Wenn jemand nähere Informationen hat, wäre ich sehr dankbar.
Ich habe bereits alle Gesetze durch und finde nur einmal bei Study Online einen Verweis, dass es möglich ist höhere WK als die Pauschale anzusetzen, aber nicht, ob das für meinen fall möglich ist oder ob sie alle Kosten, welche der WKDefinition nach EStG entsprechen annerkennen.

LG

antworten
WiWi Gast

Bafög, zu hohen Nebenverdienst durch Werbungskosten senken?

WiWi Gast schrieb am 20.07.2021:

Hattest du Erfolg? Denn aus dem §21 lässt sich mM nach nicht herauslessen , dass zus. Werbungskosten angerechnet werden können. Des Weiteren bin ich mir nicht sicher, ob das Amt hier auch von der gültigen Rechtssprechnung in der Einkommenssteuer abweichen kann, oder immer gebrauch von der Defintion im EStG macht.

Für mich persönlich wäre Interessant zu wissen, ob das Amt (BAföG-Amt) hier zwischen Werbungskosten die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit entstehen und Kosten im Studium ( bücher etc), welche aufgrund meiner Zweitausbildung als Werbungskosten annerkannt werden, differenziert.

Wenn jemand nähere Informationen hat, wäre ich sehr dankbar.
Ich habe bereits alle Gesetze durch und finde nur einmal bei Study Online einen Verweis, dass es möglich ist höhere WK als die Pauschale anzusetzen, aber nicht, ob das für meinen fall möglich ist oder ob sie alle Kosten, welche der WKDefinition nach EStG entsprechen annerkennen.

LG

Kann mal von mir berichten:

Ja, ich hatte Erfolg:
Ich musste für eine Werkstudentenstelle (über 450 EUR) 2x die Woche jeweils 200km mit dem Auto pendeln. Bei der ursprünglichen Berechnung meines Bafög-Satzes haben die vom Amt aber nur die 1000 EUR Pauschale und einen 450 EUR Job berücksichtigt, sodass eines Tages dann ein Brief mit einer Rückförderung von etwa 2.500 EUR kam. Einspruch beim Amt eingelegt mit dem Verweis auf den damals noch laufenden Veranlagungsprozess. Am Ende dann den Steuerbescheid hingeschickt und letztendlich nur noch 200 EUR statt den 2.000 EUR zurückzahlen müssen.

Das Bafög-Amt hat aber nicht (zurecht) alle meine Werbungskosten berücksichtigt. Bei mir kamen in diesem Jahr aufgrund eines Auslandssemesters rund 10.000 EUR Werbungskosten zusammen. Berücksichtigt wurden nur die Kosten, die im Zusammenhang mit der Werkstudentenstelle standen (Kilometerkosten, Semestergebühren/Ticket, Verpflegungsmehraufwand).

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Artikel zu BAföG

BAföG: Was in die Steuererklärung muss

Angaben zum Bafoeg in der Steuererklärung von Studenten.

Höheres BAföG und mehr BAföG-Empfänger: Viele Studierende erhalten ab dem Wintersemester 2022/2023 mehr BAföG. Der BAföG-Höchstsatz steigt um fast neun Prozent von 861 Euro auf 934 Euro. Zudem wird die Einkommensfreigrenze für Eltern um mehr als 20 Prozent auf ein Nettogehalt von 2.415 Euro angehoben. Wer BAföG bezieht, muss dies in der Steuererklärung in der Regel nicht angeben – die einzige Ausnahme sind Zuschüsse.

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Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist im Jahr 2016 erneut zurückgegangen. Rund 584.000 Studierende hatten laut Statistischem Bundesamt BAföG erhalten. Das sind 27.000 weniger als im Vorjahr 2015. Das Deutsche Studentenwerk bezeichnet den Handlungsdruck beim BAföG als groß.

BAföG-Erhöhung: Studenten-BAföG steigt auf 735 Euro, BAföG-Freibeträge erhöht

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BAföG-Erleichterungen

Verbesserungen beim BAföG erleichtern den Übergang zwischen vom Bachelor-Studium und zum Masterstudium. Bereits seit dem Jahresbeginn gilt der neue BAföG-Höchstsatz von 735 Euro im Monat und der Freibetrag für Vermögen bis 7500 Euro.

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Ein Bafög-Bescheid in Großaufnahme

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Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz übernimmt der Bund ab 2015 die volle BAföG-Finanzierung. Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt zudem der monatliche Förderungshöchstsatz um rund 9,7 Prozent von 670 Euro auf 735 Euro. Die Freibeträge für Vermögen werden ebenfalls von 5200 auf 7500 Euro erhöht.

2,1 Prozent weniger BAföG-Empfänger im Jahr 2013

Eine runde Lichtspirale.

Die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger fiel gegenüber 2012 um 2,1 Prozent auf 959 000 Personen. Im Durchschnitt erhielten geförderte Studierende 446 Euro. 27 Prozent aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern und 73 Prozent außerhalb des Elternhauses.

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Bundesbildungsministerin Johanna Wanka

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