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Frage bzgl. Bafög+Praktika

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WiWi Gast

Frage bzgl. Bafög+Praktika

Hi,

habe 2 Fragen.

  1. Viele verpassen ja die erste (und vlt noch zweite) Vorlesungswoche bei 3-monatigen Praktika, weil die Semesterferien so kurz sind. Wie funktioniert das rechtlich? Wenn man in der Vorlesungszeit mehr als 20h arbeitet (und ein Praktikum zählt als Arbeit), ist man ja rechtlich kein Student mehr? Man kann ja denn nicht exmatrikuliert werden und das Bafög kann ja auch nicht einfach gestrichen werden?
  2. Man darf 5.400€ Einkommen haben, wenn man gleichzeitig Bafög bekommt.
    Angenommen ich bekomme jeden Monat 200€ Bafög überwiesen, wie läuft das ab, wenn ich ein bis zwei freiwillige (!) Praktika bei UB/IB mache? Dann komme ich über die 5.400€ (vor allem, wenn man noch nen Werkstudentenjon hat). Die können mir das überwiesene Bafög am Anfang des Jahres ja nicht wieder abziehen, wenn die merken, dass ich im Sommer über 5,4k verdient habe?

Danke.

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Youghbou

Frage bzgl. Bafög+Praktika

WiWi Gast schrieb am 03.09.2018:

Hi,

habe 2 Fragen.

  1. Viele verpassen ja die erste (und vlt noch zweite) Vorlesungswoche bei 3-monatigen Praktika, weil die Semesterferien so kurz sind. Wie funktioniert das rechtlich? Wenn man in der Vorlesungszeit mehr als 20h arbeitet (und ein Praktikum zählt als Arbeit), ist man ja rechtlich kein Student mehr? Man kann ja denn nicht exmatrikuliert werden und das Bafög kann ja auch nicht einfach gestrichen werden?
  2. Man darf 5.400€ Einkommen haben, wenn man gleichzeitig Bafög bekommt.
    Angenommen ich bekomme jeden Monat 200€ Bafög überwiesen, wie läuft das ab, wenn ich ein bis zwei freiwillige (!) Praktika bei UB/IB mache? Dann komme ich über die 5.400€ (vor allem, wenn man noch nen Werkstudentenjon hat). Die können mir das überwiesene Bafög am Anfang des Jahres ja nicht wieder abziehen, wenn die merken, dass ich im Sommer über 5,4k verdient habe?

Danke.

Sie können auch im Internet recherchieren. Das wird dir auch sehr helfen.

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WiWi Gast

Frage bzgl. Bafög+Praktika

Youghbou schrieb am 03.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 03.09.2018:

Hi,

habe 2 Fragen.

  1. Viele verpassen ja die erste (und vlt noch zweite) Vorlesungswoche bei 3-monatigen Praktika, weil die Semesterferien so kurz sind. Wie funktioniert das rechtlich? Wenn man in der Vorlesungszeit mehr als 20h arbeitet (und ein Praktikum zählt als Arbeit), ist man ja rechtlich kein Student mehr? Man kann ja denn nicht exmatrikuliert werden und das Bafög kann ja auch nicht einfach gestrichen werden?
  2. Man darf 5.400€ Einkommen haben, wenn man gleichzeitig Bafög bekommt.
    Angenommen ich bekomme jeden Monat 200€ Bafög überwiesen, wie läuft das ab, wenn ich ein bis zwei freiwillige (!) Praktika bei UB/IB mache? Dann komme ich über die 5.400€ (vor allem, wenn man noch nen Werkstudentenjon hat). Die können mir das überwiesene Bafög am Anfang des Jahres ja nicht wieder abziehen, wenn die merken, dass ich im Sommer über 5,4k verdient habe?

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Entscheid dich bitte, ob Sie oder Du.
Ich habe nichts gefunden, was meine Fragen beantwortet und speziell in diesem Forum sollte es ja genug Leute geben, die das beantworten können, da hier gefühlt jeder zweite bei Big4/IB/UB ein Praktikum gemacht hat.

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WiWi Gast

Frage bzgl. Bafög+Praktika

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WiWi Gast

Frage bzgl. Bafög+Praktika

  1. gilt nur für werkstudentenjobs. Praktika bilden da eine ausnahme
  2. bei überschreitung der gehaltsgrenze bist du verpflichtet, es dem bafög-amt zu melden. die berechnen dann deinen anspruch erneut. die gesamtsumme die über deinem anspruch liegt, muss dann innerhalb eines monats überwiesen werden.
    ist leider ein sehr studentenunfreundliches vorgehen. ich selber habe vor einer Woche einen hohen 4-stelligen Betrag überweisen müssen und das obwohl ich noch studiere.
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WiWi Gast

Frage bzgl. Bafög+Praktika

WiWi Gast schrieb am 03.09.2018:

Youghbou schrieb am 03.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 03.09.2018:

Hi,

habe 2 Fragen.

  1. Viele verpassen ja die erste (und vlt noch zweite) Vorlesungswoche bei 3-monatigen Praktika, weil die Semesterferien so kurz sind. Wie funktioniert das rechtlich? Wenn man in der Vorlesungszeit mehr als 20h arbeitet (und ein Praktikum zählt als Arbeit), ist man ja rechtlich kein Student mehr? Man kann ja denn nicht exmatrikuliert werden und das Bafög kann ja auch nicht einfach gestrichen werden?
  2. Man darf 5.400€ Einkommen haben, wenn man gleichzeitig Bafög bekommt.
    Angenommen ich bekomme jeden Monat 200€ Bafög überwiesen, wie läuft das ab, wenn ich ein bis zwei freiwillige (!) Praktika bei UB/IB mache? Dann komme ich über die 5.400€ (vor allem, wenn man noch nen Werkstudentenjon hat). Die können mir das überwiesene Bafög am Anfang des Jahres ja nicht wieder abziehen, wenn die merken, dass ich im Sommer über 5,4k verdient habe?

Danke.
Sie können auch im Internet recherchieren. Das wird dir auch sehr helfen.

Entscheid dich bitte, ob Sie oder Du.
Ich habe nichts gefunden, was meine Fragen beantwortet und speziell in diesem Forum sollte es ja genug Leute geben, die das beantworten können, da hier gefühlt jeder zweite bei Big4/IB/UB ein Praktikum gemacht hat.

Der Vorposter hat alles richtig erläutert. Im Zweifelsfall musst du dann etwas zurückzahlen.

Tipp: Praktika nach das Auslandssemester legen und den Folgeantrag fürs Inlandsbafög erst nach Abschluss des Praktikums stellen.

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Artikel zu BAföG

BAföG: Was in die Steuererklärung muss

Angaben zum Bafoeg in der Steuererklärung von Studenten.

Höheres BAföG und mehr BAföG-Empfänger: Viele Studierende erhalten ab dem Wintersemester 2022/2023 mehr BAföG. Der BAföG-Höchstsatz steigt um fast neun Prozent von 861 Euro auf 934 Euro. Zudem wird die Einkommensfreigrenze für Eltern um mehr als 20 Prozent auf ein Nettogehalt von 2.415 Euro angehoben. Wer BAföG bezieht, muss dies in der Steuererklärung in der Regel nicht angeben – die einzige Ausnahme sind Zuschüsse.

BAföG-Statistik 2016: 823 000 Geförderte in Deutschland

Uni, Studenten, Studium,

Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist im Jahr 2016 erneut zurückgegangen. Rund 584.000 Studierende hatten laut Statistischem Bundesamt BAföG erhalten. Das sind 27.000 weniger als im Vorjahr 2015. Das Deutsche Studentenwerk bezeichnet den Handlungsdruck beim BAföG als groß.

BAföG-Erhöhung: Studenten-BAföG steigt auf 735 Euro, BAföG-Freibeträge erhöht

Fotoauschnitt von einem BaföG-Bescheid für das neue Studiensemester vom Studentenwerk.

Studenten erhalten sieben Prozent mehr BAföG. Für Studenten mit eigener Wohnung, steigt der monatliche BAföG-Höchstsatz sogar um 9,7 Prozent von 670 auf 735 Euro. Das gilt für FH-Studenten ab September und für Uni-Studenten ab Oktober 2016. Der Einkommensfreibetrag beträgt für BAföG-Empfänger dann 450 Euro. Einkünfte aus Nebenjobs werden bis zu dieser Höhe nicht auf das BAföG angerechnet. Die Vermögensfreibeträge werden für Studenten von 5.200 auf 7.500 Euro erhöht.

BAföG-Erleichterungen

Verbesserungen beim BAföG erleichtern den Übergang zwischen vom Bachelor-Studium und zum Masterstudium. Bereits seit dem Jahresbeginn gilt der neue BAföG-Höchstsatz von 735 Euro im Monat und der Freibetrag für Vermögen bis 7500 Euro.

Statistik: Zahl der BAföG-Empfänger im Jahr 2014 weiter rückläufig

Ein Bafög-Bescheid in Großaufnahme

Insgesamt 647 000 Studierende erhielten 2014 BAföG-Leistungen. Für die Studierendenförderung nach BaföG wurden gut 2,3 Milliarden Euro bereitgestellt. Im Durchschnitt erhielten geförderte Studierende 448 Euro pro Person. Der BAföG-Höchstsatz beträgt seit diesem Jahr 735 Euro und die Freibeträge für Vermögen 7500 Euro.

BAföG-Reform: Höchstsatz steigt 2015 auf 735 Euro

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka

Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz übernimmt der Bund ab 2015 die volle BAföG-Finanzierung. Für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, steigt zudem der monatliche Förderungshöchstsatz um rund 9,7 Prozent von 670 Euro auf 735 Euro. Die Freibeträge für Vermögen werden ebenfalls von 5200 auf 7500 Euro erhöht.

2,1 Prozent weniger BAföG-Empfänger im Jahr 2013

Eine runde Lichtspirale.

Die Zahl der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger fiel gegenüber 2012 um 2,1 Prozent auf 959 000 Personen. Im Durchschnitt erhielten geförderte Studierende 446 Euro. 27 Prozent aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern und 73 Prozent außerhalb des Elternhauses.

BAföG-Reform geht in die richtige Richtung

Leben, Rente, Alter, Baum,

Das Deutsches Studentenwerk begrüßt die zum Wintersemester 2016/17 angekündigte BAföG-Reform mit Verbesserungen bei den Bedarfssätzen, Freibeträgen und Zuverdienstgrenzen, Vermögensfreibeträgen, Abschlagszahlungen, Kinderbetreuungszuschlägen für Studierende mit Kind und einem verbesserten Übergang vom Bachelor zum Master.

BAföG wird spürbar reformiert

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka

Studierende sollen künftig sieben Prozent mehr BAföG-Förderung erhalten. Der Bund übernimmt zudem ab dem Jahr 2015 die volle BAföG-Finanzierung. Er entlastet die Länder dauerhaft um jährlich 1,17 Milliarden Euro, die zur besseren Finanzierung von Hochschulen und Schulen eingesetzt werden.

Bund finanziert das BAföG künftig komplett

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka

Der Bund übernimmt ab 1. Januar 2015 vollständig die Finanzierung des BAföG, welches bisher zu 65 Prozent vom Bund und zu 35 Prozent von den Bundesländern finanziert wurde. Das BAföG soll zum Wintersemester 2016/2017 zudem novelliert werden.

Zahl der BAföG-Empfänger auf höchstem Stand seit 30 Jahren

Karussel, Kirmes,

Aus dem 20. BAföG-Bericht geht hervor: Die Zahl der BAföG-Empfänger hat im Jahr 2012 den höchsten Stand seit 30 Jahren erreicht. Im Jahresdurchschnitt erhielten 630.000 Studierende und Schüler die Förderung. Gestiegen sind auch die durchschnittlichen monatlichen Förderbeträge bei den Studierenden um 2,8 Prozent auf 448 Euro im Jahr 2012.

10 Eckpunkte für ein modernes BAföG

Screenshot Homepage studentenwerke.de

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) legen ein gemeinsames Programm für eine BAföG-Reform vor: "10 Eckpunkte für ein modernes BAföG". Ihre Forderung sind unter anderem die Bedarfssätze und Freibeträge um mindestens 10 Prozent anzuheben, ein Inflationsausgleich, die Altersgrenzen zu streichen und das BaföG als Vollzuschuss.

BAföG-Statistik 2012: 979 000 Ge­för­der­te in Deutsch­land

Ein Schlafzimmer mit einem Bett und Holzfußboden in einem Altbau.

Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland 979 000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Im Durchschnitt erhielten geförderte Studierende 448 Euro pro Person. 28 Prozent aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern und 72 Prozent außerhalb des Elternhauses.

Neue BAföG-Verwaltungsvorschriften

Screenshot Homepage studentenwerke.de

Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studentenwerke begrüßen die neuen Verwaltungsvorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die rund 640 Vorschriften, an denen die Studentenwerke mitgearbeitet haben, ersetzen jene aus dem Jahr 2001, die zum Beispiel noch D-Mark-Beträge enthielten.

Studentenwerk fordert BAföG-Erhöhung

Screenshot Homepage studentenwerke.de

Das Deutsche Studentenwerk fordert Bund und Länder auf, das BAföG zu erhöhen. Gleichzeitig benötigen die für die Umsetzung des BAföG verantwortlichen Studentenwerke mehr Unterstützung der Länder, um die stark steigende Zahl von BAföG-Anträgen bewältigen zu können.

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Diskussionen zu BAföG

4 Kommentare

Bafög Ü30

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024: Bafög gibt es bis 45 Jahr, seit August 2022. Die Vorraussetzungen sind unt ...

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